Beim Wochenendeinkauf hatte ich ein Erlebnis, welches mich doch etwas
ins Grübeln brachte. Es passierte zwar nicht in einem Aldi, aber das
ist hier auch eher nebensächlich. Folgende Situation:
In einem Einkaufszentrum, in dem die einzelnen Geschäfte nur durch
halbhohe Geländer getrennt sind befindet sich auch ein Supermarkt.
Dieser Supermarkt hat ein Sortiment an selbstzusammenstellbaren
Süssigkeiten (Bonbons), welches direkt an so einem Geländer steht,
allerdings etwas in der Ecke der Marktes, wo nicht soviel mehr los
ist, abgesehen von der Gemüsetheke. Da stehe ich also nähe der
Gemüsetheke, schaue gelangweilt umher und sehe, wie ein Typ, etwas
dicker und so Mitte 40 schätze ich, auf dem Gang ausserhalb des
Marktes mit dem Rücken zu mir steht, und mal eben über das Geländer
tief in die BonbonKiste greift. Ich sehe das und denke: nanu? Da ich
etwa 10 m entfernt stehe und der Typ sofort weitergeht (gemächlich),
wusste ich mir in der schnelle nicht anders zu helfen, als laut
rumzuschreien, dass er die geklauten Bonbons wieder reinlegen solle.
Links von mir, auch etwa 10m, befinden sich die Kassen, ich glaube 2
oder 3 besetzt mit Schlangen von etwa 4-5 Leuten dahinter jeweils.
Alle Leuten glotzen mich an. Der Typ geht gemächlich, ohne sich
umzudrehen oder sonstwie zu rühren, einfach weiter vom Laden weg. Um
klarzumachen, wen ich überhaupt meine, rufe ich noch "ja Sie der Sie
gerade auf das Geschäft xyz zugehen", da er in die Richtung ging.
So, und jetzt ratet mal was passierte?
Nichts. Ich stand da mit meinem vollen Korb, der Typ immer weiter weg.
An den Kassen regte sich ausser den Barcodelesern nichts. Ich dann zur
Kasse, Ware bezahlen. Da frag ich die Verkäuferin, ob sie das gar
nicht interessiere, dass hier geklaut wird. Die redet sich
fadenscheinig raus, hätte gar nicht gerafft, wen und was ich gemeint
hätte. Und dann sagt sie noch: "ja, wir sind ja personell auch immer
so unterbesetzt, da können wir hier auch gar nichts machen".
Da ich so einen Spruch schonmal gehört hatte, habe ich den Eindruck,
dass man anscheinend tun und lassen kann, was man will. Hindern tut
einen niemand daran. Ich habe auf der Rückfahrt überlegt, was ich denn
hätte tun können. Eigentlich hätte ich meinen Korb stehenlassen, die
Jacke ausziehen sollen und hinter dem Typen her, übers Geländer
springen (wäre kein Problem gewesen). Naja, und dann? Überreden ließe
sich der garantiert nicht. Also ein paar aufs Maul. Da mich Diebstahl
echt aggresiv macht, hätte ich ehrlich gesagt kein Problem damit.
Leider bin ich aber mehr der schmalbrüstige Typ, und der andere wog
mind. das 1,5 fache von mir, sodass die Wahrscheinlichkeit, wegen
40cent-Bonbons selbst was auf die Mütze zu kriegen nicht gering
gewesen wäre. Da würde nur noch schnelles Rennen helfen. Ich glaube,
das nächste Mal werde ich das aber mal versuchen, wenns nich gerade
ein Bodybuilder is.
Festhalten kann ich aber, dass mich der Werteverfall und die
Egal-Einstellung unserer Gesellschaft echt ankotzt und mir die Laune
verdirbt.
Jetzt, da ihr diesen langen Text mühsam durchgelesen habt, habt ihr
bestimmt eine Meinung zu diesem Thema. Was würdet ihr in einer solchen
Situation tun oder habt ihr so eine schonmal erlebt? Über einen regen
Diskussionsthread würde ich mich freuen
Gruß
Jörg
> Da ich so einen Spruch schonmal gehört hatte, habe ich den Eindruck,
> dass man anscheinend tun und lassen kann, was man will. Hindern tut
> einen niemand daran. Ich habe auf der Rückfahrt überlegt, was ich denn
> hätte tun können. Eigentlich hätte ich meinen Korb stehenlassen, die
> Jacke ausziehen sollen und hinter dem Typen her, übers Geländer
> springen (wäre kein Problem gewesen). Naja, und dann? Überreden ließe
> sich der garantiert nicht. Also ein paar aufs Maul.
Und wegen Körperverletzung in den Knast ... Sei froh, daß Du das nicht
gemacht hast.
Korrekt wäre: Festhalten, bis die Polizei da ist.
--
"Und ich sach noch: 'Sei vorsichtig mit Deinem gesunden Menschenverstand!'"
Hartmut 'Hardy' Schiszler zu Roland Mösl
de.alt.fan.aldi, <a9vi1e.3...@ID-82801.user.dfncis.de>
> Was würdet ihr in einer solchen Situation tun...
...mich keinesfalls für ein paar Bonbons zum Affen machen
und den Laden zusammengröhlen.
Das Delikt fällt doch wohl eher unter Mundraub :-).
Gruß
Cay
>> Da ich so einen Spruch schonmal gehört hatte, habe ich den Eindruck,
>> dass man anscheinend tun und lassen kann, was man will. Hindern tut
>> einen niemand daran. Ich habe auf der Rückfahrt überlegt, was ich denn
>> hätte tun können. Eigentlich hätte ich meinen Korb stehenlassen, die
>> Jacke ausziehen sollen und hinter dem Typen her, übers Geländer
>> springen (wäre kein Problem gewesen). Naja, und dann? Überreden ließe
>> sich der garantiert nicht. Also ein paar aufs Maul.
>
> Und wegen Körperverletzung in den Knast ... Sei froh, daß Du das nicht
> gemacht hast.
Ack.
> Korrekt wäre: Festhalten, bis die Polizei da ist.
Ach, wie haelt man denn eine Person fest, wenn die sich weigert und gehen
will?
Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht. Er arbeitet nicht bei dem
Supermarkt und ihn geht's doch ueberhaupt nichts an, ob da jemand klaut.
Ich haette, wenn ueberhaupt, allerhoechstens einen Verkaeufer/Kassierer
freundlich darauf hingewiesen. Wenn dieser dann in diesem konkreten Fall
nichts tun will, ist das sein gutes Recht? Wo kein Klaeger da kein Richter?
Als Supermarktsleiter haette ich wahrscheinlich diesen konkreten Fall
betreffend auch nichts getan. Waere bestimmt nicht dann noch jemandem wegen
einer handvoll Suessigkeiten hinterhergelaufen, um mir dann noch eventuell
einen auf's Maul geben zu lassen. Stattdessen wuerde ich mir ueberlegen, ob
man nichts machen kann, um sowas zu vermeiden. Also umraeumen oder hoehere
Zwischenwaende (Plexiglas?) zwischen Geschaeft und anderen
Geschaeft/Aussengang.
>> Korrekt wäre: Festhalten, bis die Polizei da ist.
>
> Ach, wie haelt man denn eine Person fest, wenn die sich weigert und gehen
> will?
>
> Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht. Er arbeitet nicht bei dem
> Supermarkt und ihn geht's doch ueberhaupt nichts an, ob da jemand klaut.
Das ist vollkommen irrelevant. Es ist auch irrelevant, ob der
Marktleiter Strafantrag stellt. Der Täter kann trotzdem bestraft
werden. Wäre ja noch schöner, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung
vom Einverständnis des Opfers abhängen würde.
Außerdem geht es bei der Festnahme nach 127 StPO erstmal nicht um die
Strafbarkeit, sondern um das Vorliegen einer Straftat.
--
"Ich könnte mir auch einen Ziegelstein vor den Kopf hauen." -
"Granitschädel?" - "Klinkerfassade."
- Wolfgang Krietsch, Hartmut 'Hardy' Schiszler und Peter Wenz in
<a9nfh5.3...@news.schnauze-sonst-beule.de> in de.alt.fan.aldi
^^^^^^^^
Was soll das bitteschön sein?
--
"Ich maß aber zwischen unterer Arschbacke und Oberkante des TFT 61 cm, womit Du
schon eindeutig wiederlegt bist" - "Dann gehe wieder an den Strand. Dort wirkst
Du zumindest schlanker." Roland Mösl und Hartmut 'Hardy' Schiszler in
<a9sobc.3...@ID-82801.user.dfncis.de> in de.alt.fan.aldi
> Das ist vollkommen irrelevant. Es ist auch irrelevant, ob der
> Marktleiter Strafantrag stellt. Der Täter kann trotzdem bestraft
> werden. Wäre ja noch schöner, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung
> vom Einverständnis des Opfers abhängen würde.
Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt (§248a StGB)
Gruß
Jochen
>> Das Delikt fällt doch wohl eher unter Mundraub :-).
>Was soll das bitteschön sein?
Der unmittelbare Verzehr von Lebensmitteln im(!) Supermarkt.
Gruß
Carsten
> Hallo Freunde des günstigen Einkaufens!
Aber bitte nur günstig und nicht umsonst;-)
> Jetzt, da ihr diesen langen Text mühsam durchgelesen habt, habt ihr
> bestimmt eine Meinung zu diesem Thema. Was würdet ihr in einer solchen
> Situation tun oder habt ihr so eine schonmal erlebt? Über einen regen
> Diskussionsthread würde ich mich freuen
Ja, das erinnert mich daran was ich vorletzte Woche im Karstadt in Bonn
erlebt habe. Ich war da gerade auf der Suche nach einer Soundkarte für
USB-Anschluss als da so eine junge Frau (mein Alter, ungefähr 18, recht edel
gekleidet) sich die Druckerpatronen anguckt und dann schnellen Schrittes an
der Mousepad- und anderer Kleinkrams-Abteilung vorbeigeht und wirklich
blitzschnell die Hand ausstreckt, irgendwas nimmt, Tasche aufmacht und so
tut als hätte sie ihr Handy rausgenommen.
Hab dann aber auch nichts unternehmen können weil ich nicht gesehen habe was
sie genommen hat und nicht hundertprozentig sicher war ob überhaupt (sehr
schnell das Mädel), aber das scheint die Leute ja nicht sonderlich zu
interessieren wie Du schreibst, also eh egal.
Das Problem ist ja auch das man, wenn man wirklich eingreift, eigentlich
sowieso nur Ärger hat, meine Ma durfte zweimal bei Gericht als Zeugin
aufmarschieren weil sie so bei einem Unfall wo sich zwei Leute die
Seitenspiegel (mehr nicht!) lädiert haben, angehalten hat. Wird sie auch nie
wieder machen.
Sorry das ich meinen Senf noch dazugegeben habe...
> Gruß
> Jörg
cu Stephan
Genau das ist das Problem in unser GEsellschaft! Das geht mich nichts an,
daran will ich nichts ändern. WEnn in der Stadt jemand zusammengeschlagen
wird, sagst du dann auch: Der gfehört nicht zu meiner Familie, da helfe ich
nicht? Sowas kotzt mich echt an. Diese Scheiß egal Einstellung!!!!°
> Ich haette, wenn ueberhaupt, allerhoechstens einen Verkaeufer/Kassierer
> freundlich darauf hingewiesen. Wenn dieser dann in diesem konkreten Fall
> nichts tun will, ist das sein gutes Recht? Wo kein Klaeger da kein
Richter?
Siehe oben. Diebstahl bleibt Diebstahl.
> Als Supermarktsleiter haette ich wahrscheinlich diesen konkreten Fall
> betreffend auch nichts getan.
Ich schon. Geldstrafe, Anzeige und Hausverbot. Bei uns an der Tankstelle
wird/wurde sowas auch gemacht, auch wenn es nur eine Flasche Bier etc war.
Ist genauso wie das "Kavaliersdelikt" Benzinklau. (Tanken und dann nix wie
weg) Diebstahl ist Diebstahl und wird mit einer Anzeige bemessen.
>Waere bestimmt nicht dann noch jemandem wegen einer handvoll Suessigkeiten
hinterhergelaufen, um mir dann noch eventuell
> einen auf's Maul geben zu lassen.
Wo ist denn die Grenze wo du einsteigen würdest?
>Stattdessen wuerde ich mir ueberlegen, ob man nichts machen kann, um sowas
zu vermeiden. Also umraeumen oder hoehere
> Zwischenwaende (Plexiglas?) zwischen Geschaeft und anderen
Geschaeft/Aussengang.
ICh finde es traurig, dass man über solche Dinge überhaupt nachdenken muss.
FÜr mich ist es selbstverständlich, dass ich Ware bezahlen muss, wenn ich
diese haben will.
Grüße
Matthias (der an der Tanke schon mehr als einen Ladendieb gefasst hat)
Mundraub war in der Geschichte die Bezeichnung für die Stillung des eigenen
Hungers an fremder Leute Eigentum. Diese Tat wurde normalerweise nicht
bestraft. Mein Sozilehrer meinte mal bis mitte der 80er Jahre wäre das auch
in Deutschland noch legal gewesen, ich hab eben mit google etwas gesucht
aber nur herausgefunden das das bei den alten Römern legal war.
cu Stephan
> Eigentlich hätte ich meinen Korb stehenlassen, die
> Jacke ausziehen sollen und hinter dem Typen her, übers Geländer
> springen (wäre kein Problem gewesen). Naja, und dann?
Dann sagst Du ihm freundlich:
Ich habe gerade gesehen, wie Sie einem anderen eine fremde bewegliche
Sache in der Absicht weggenommen haben, sich diese rechtswidrig
anzueignen (auch Diebstahl genannt, § 242 StGB).
Da ich Sie also auf frischer Tat ertappt habe, möchte ich Sie gerne ohne
richterliche Anordnung vorläufig festnehmen da ich Sie der Flucht
verdächtige und Ihre Identität nicht sofort feststellen kann.
("Jedermannsparagraph", § 127 Abs. 1 StPO)
Wenn er sich der Festnahme widersetzt kannst Du ihm mit Gewalt
festhalten, wenn *er* eine Schlägerei anfängt, kannst Du Dich natürlich
wehren.
Ob sich der ganze Ärger aber lohnt:
- ewig Warten bis die Polizei endlich kommt
- dann evtl. mit auf die Wache um das Protokoll zu unterschreiben
- später auf die Gerichtsverhandlung gehen, als Zeuge aussagen und Dich
vom Verteidiger blöd anquatschen lassen.
Der einzige Vorteil für Dich sind die 50 Euro Fangprämie die Du oft
(aber nicht immer) bekommst.
Andreas
> Mein Sozilehrer meinte mal bis mitte der 80er Jahre wäre das auch
> in Deutschland noch legal gewesen
Das kann ich mir kaum vorstellen. Wäre ja auch zu bequem gewesen:
Gratis-Supermarkt statt Restaurant ;-)
Gruß
Jochen
> Als Supermarktsleiter haette ich wahrscheinlich diesen konkreten Fall
>> betreffend auch nichts getan.
> Ich schon. Geldstrafe, Anzeige und Hausverbot.
Der Supermarktleiter kann Geldstrafen verhängen? *rotfl*
--
"Baaaah, das Nackenstützkissen von AS von dieser Woche stinkt ja fürchterlich.
Was tut ihr, um den fiesen Geruch loszuwerden?" - "Wieso loswerden? Ich habe
mich über diesen frischen Duft in meinem Schlafzimmer gefreut ... ;-)"
Angelo Bagorda und Uwe Bennink in <a9ukv2$dod$03$1...@news.t-online.com> in dafa
Das ist ganz normaler Diebstahl.
fremde Sache +
Begründung eigenen Gewahrsams +
Verletzung fremden Gewahrsams +
-> Wegnahme +
Absicht bezüglich
Aneignung +
(Aufessen ist Eigentumsanmaßung)
Rechtswidrigkeit der Aneignung +
--
"Mit der Tastatur die über das ganze Firmengebäude verteilt ist schafft ein
tranierter Sportler zwar nur 2 Anschläge pro Minute, ist aber Aufgrung der
rafinierten Anordnung der Tasten ganz besonders fit und traniert." Roland Mösl
in <3cc1d4e3$0$3698$6e36...@newsreader02.highway.telekom.at> in dafa
>> Was soll das bitteschön sein?
>
> Mundraub war in der Geschichte die Bezeichnung für die Stillung des eigenen
> Hungers an fremder Leute Eigentum.
Das war mir schon klar.
Das war gemeint als: "Was soll das bitteschön rechtlich gesehen sein?"
--
"Die Zahnpasta ist sogar in der Apotheke billiger." Roland Winziger
über Walmart in <20020421004647...@mb-mw.aol.com>
in de.alt.fan.aldi
"Jörg Meyer" <luc...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:k0os4v0rk2eddm7pp...@4ax.com...
Naja, offiziell heiß es glaube ich Fangprämie
Andreas
>>>Ich schon. Geldstrafe, Anzeige und Hausverbot.
>> Der Supermarktleiter kann Geldstrafen verhängen? *rotfl*
>
> Naja, offiziell heiß es glaube ich Fangprämie
Und warum sollte der Ladendieb die bezahlen müssen?
--
"Wir sind so ca. 250 000 Jahre mit unseren 5 Sinnen prima klargekommen,
ich denk da wird es wohl die nächsten 30 auch noch gehen."
Konrad Wilhelm in <oohj2vs2ht1711psb...@4ax.com> in dafa
Ich hoffe, ich bin bei einem Mordversuch zu meinem Nachteil nicht auf
Deine freundliche Hilfe angewiesen.
Denn, wie wir beide wissen, arbeitest Du ja nicht bei mir.
Bernd
--
"Geht dir das Leben an die Nieren?
Da hilft nur eins: Das Prozessieren!"
aus GMX-Info 12
Wegen BGB §249.
Und wegen des Leitsatzes des BGH-Urteils von 1979:
"Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Warendieb in
angemessenem Umfang zu erstatten; angemessen ist angesichts der
Durchschnittskriminalität in einem Lebensmittelmarkt derzeit eine
pauschalierte Prämie bis zu 50 DM. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie
sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt
ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein."
Der Betrag wird natürlich nun anzupassen sein.
Urteil vom 06.11.1979 - VI ZR 254/77 = BGHZ 75, 230
> Wegen BGB §249.
>
> Und wegen des Leitsatzes des BGH-Urteils von 1979:
>
> "Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Warendieb in
> angemessenem Umfang zu erstatten; angemessen ist angesichts der
> Durchschnittskriminalität in einem Lebensmittelmarkt derzeit eine
> pauschalierte Prämie bis zu 50 DM. Ersatzfähig kann auch eine höhere
> Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig
> zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig
> sein."
>
> Der Betrag wird natürlich nun anzupassen sein.
> Urteil vom 06.11.1979 - VI ZR 254/77 = BGHZ 75, 230
AFAIK ist sowas (Fangpraemien) seit langem unzulaessig. Ein Hausdetektiv
darf keine Praemie mehr bekommen, habe ich jedenfalls schon mehrfach
gehoert. Lasse mich gerne eines besseren belehren, nur 1979 ist schon eine
ganze Weile her. Hat jemand neuere Quellen?
>Der Supermarktleiter kann Geldstrafen verhängen? *rotfl*
*LOOOOOOL*
Wie ich so etwas liebe, was nach hinten losgeht!! *rotfl*
--
Ich war Atheist, bis ich bemerkte, dass ich Gott bin!
Ich denke das meinte Jörg, wenn er vom Werteverfall spricht. Das hat nichts
mit übern den Rasen laufen oder Falschparkern zu tun.
Machen sich eigentlich überhaupt noch Leute Gedanken darüber, wie sie auf
unsere Kinder einwirken?
Jörg ich denke du hast ihn immerhin der Öffentlichkeit preisgegeben, indem
du ihm hinterhergerufen hast.
Hinterherlaufen und festhalten ist nicht dein Bier und solltest du den
Angestellten überlassen. Kümmert die das nicht, freu dich schon auf die
nächste Diebstahlausgleichspreiserhöhung und beschwer dich beim
Geschäftsführer, wenn es soweit ist......
lieben Gruß
Feli
>> Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht. Er arbeitet nicht bei
> dem
>> Supermarkt und ihn geht's doch ueberhaupt nichts an, ob da jemand klaut.
>
> Genau das ist das Problem in unser GEsellschaft! Das geht mich nichts an,
> daran will ich nichts ändern. WEnn in der Stadt jemand zusammengeschlagen
> wird, sagst du dann auch: Der gfehört nicht zu meiner Familie, da helfe
> ich nicht? Sowas kotzt mich echt an. Diese Scheiß egal Einstellung!!!!°
Ach, was wuerdest du denn machen, wenn Du zusiehst, wie einer
zusammengeschlagen wird? Ich wuerde sicherlich mein Handy zuecken und die
Polizei rufen aber mich sicherlich _nicht_ aktiv handgreiflich einmischen.
Nachher bin ich naemlich auch noch der dumme, werde wegen Koerperverletzung
verurteilt (liesst man ja staendig wieder ala unnoetige/uebermaessige
Gewalanwendung) oder aehnliches und werde dabei vielleicht sogar selber
noch verletzt. Aus sicherer Entfernung die Taeter anschreien wuerde ich
vermutlich noch gerade so fertig bringen, wenn es wirklich entsprechend
heftig und noetig ist, soweit ich faehig bin schnell genug wegzulaufen,
wenn sie auf mich zukommen wuerden. Und selbstverstaendlich mache ich einen
Unterschied zwischen einem aus meiner Famlilie/Bekannten und jemand total
unbekannten. Fuer erstere wuerde ich selbstverstaendlich mehr riskieren,
wer nicht?
Das einzige was mich ankotzt sind Leute, die sich einfach daneben stellen
und tatenlos zugucken, bzw. dass auch noch spannend finden...
>> Als Supermarktsleiter haette ich wahrscheinlich diesen konkreten Fall
>> betreffend auch nichts getan.
> Ich schon. Geldstrafe, Anzeige und Hausverbot. Bei uns an der Tankstelle
> wird/wurde sowas auch gemacht, auch wenn es nur eine Flasche Bier etc war.
> Ist genauso wie das "Kavaliersdelikt" Benzinklau. (Tanken und dann nix wie
> weg) Diebstahl ist Diebstahl und wird mit einer Anzeige bemessen.
Ich darf es eigentlich nicht sagen, aber unser Betrieb (den ich nicht nennen
moechte) hat die Philosophie Ladendiebstahl gerade _nicht_ zur Anzeige zu
bringen. Das soll sich aber natuerlich nicht rumsprechen.
>>Waere bestimmt nicht dann noch jemandem wegen einer handvoll
>>Suessigkeiten
> hinterhergelaufen, um mir dann noch eventuell
>> einen auf's Maul geben zu lassen.
>
> Wo ist denn die Grenze wo du einsteigen würdest?
Solange kein Personenschaden vorliegt. Mir wurde mal das Fahrrad geraubt,
welches ich dann auch widerstandslos den Taetern ueberlassen habe. Ich war
stinksauer, aber mir war es einfach nicht wert eine koerperliche Verletzung
zu riskieren. Bin nur schnellstmoeglich vom Tatort weggerannt und habe die
Polizei verstaendigt.
>>Stattdessen wuerde ich mir ueberlegen, ob man nichts machen kann, um sowas
> zu vermeiden. Also umraeumen oder hoehere
>> Zwischenwaende (Plexiglas?) zwischen Geschaeft und anderen
> Geschaeft/Aussengang.
>
> ICh finde es traurig, dass man über solche Dinge überhaupt nachdenken
> muss. FÜr mich ist es selbstverständlich, dass ich Ware bezahlen muss,
> wenn ich diese haben will.
Da kennst Du unsere Gesellschaft schlecht. Ich gebe zu, dass ich das
(absichern gegen Diebstahl) auch nicht gerade als Loesung/Bekaempfung der
Ursache ansehe, aber was will man sonst machen? Sich hinstellen und an die
Ehrlichkeit der Leute appelieren?
Dominik,
der uebrigens ueberzeugter Kriegsdienstverweigerer ist und in einer sozialen
Einrichtung arbeitet
> Und wegen Körperverletzung in den Knast ... Sei froh, daß Du das nicht
> gemacht hast.
Nothilfe gem. §32?
[...]
> AFAIK ist sowas (Fangpraemien) seit langem unzulaessig. Ein Hausdetektiv
> darf keine Praemie mehr bekommen, habe ich jedenfalls schon mehrfach
> gehoert. Lasse mich gerne eines besseren belehren, nur 1979 ist schon eine
> ganze Weile her. Hat jemand neuere Quellen?
Keinen BGH-Entscheid, aber ein neueres Urteil:
Zahlt ein Geschäftsinhaber seinen Mitarbeitern eine so genannte Fangprämie
von 100 DM für jede Mitteilung, dass ein Kunde den Laden mit unbezahlter
Ware verlässt, so kann die Erstattung der Prämie von dem entsprechenden
Kunden verlangt werden. Nach Ansicht des Amtsgerichts Dülmen kommt es
hierbei nicht darauf an, ob es sich um einen Diebstahl oder - wie von dem
ertappten Kunden vorgetragen - um ein bloßes Vergessen des Bezahlens der
Ware handelte und damit um eine fahrlässige Eigentumsverletzung. Auch in
einem derartigen Fall war das schuldhafte Verhalten des Kunden ursächlich
für den dem Geschäftsinhaber durch die Auszahlung der Fangprämie
entstandenen Schaden.
Urteil des AG Dülmen vom 12.07.2001
3 C 271/01
> Fangprämie
> Keinen BGH-Entscheid, aber ein neueres Urteil:
[Urteil des AG Dülmen vom 12.07.2001]
Na ja, dann wird es wohl so sein. Mit anderen Worten: Ladendetektive koennen
mir weiterhin Sachen unterschieben, die ich gar nicht geklaut habe um eine
Praemie zu bekommen :(
Es gilt darum wohl weiterhin: Wenn man durch einen Ladendetektiv am Ausgang
gebittet wird mal die Tasche aufzumachen sollte man bloss viel Abstand von
diesen halten und auf die Polizei bestehen :(
>>> Was soll das bitteschön sein?
>>
>> Mundraub war in der Geschichte die Bezeichnung für die Stillung des
>> eigenen Hungers an fremder Leute Eigentum.
>
> Das war mir schon klar.
>
> Das war gemeint als: "Was soll das bitteschön rechtlich gesehen sein?"
[ ] Du weisst, was ein Smile ist :-)
>> Wo ist denn die Grenze wo du einsteigen würdest?
>
> Solange kein Personenschaden vorliegt. Mir wurde mal das Fahrrad geraubt,
> welches ich dann auch widerstandslos den Taetern ueberlassen habe.
Bei Raub bezahlt ja auch die Hausratversicherung ...
Wieso Nothilfe? Wenn überhaupt Notwehr.
Wäre aber nicht erforderlich.
> Das Problem ist ja auch das man, wenn man wirklich eingreift, eigentlich
> sowieso nur Ärger hat, meine Ma durfte zweimal bei Gericht als Zeugin
> aufmarschieren weil sie so bei einem Unfall wo sich zwei Leute die
> Seitenspiegel (mehr nicht!) lädiert haben, angehalten hat. Wird sie auch
> nie wieder machen.
Wieso? Einen Tag frei ohne Urlaub zu nehmen ;). Die Fahrtkosten kriegt man
AFAIK doch auch ersetzt?
> Also wenn es nur ein paar Bonbons sind, schaue ich weg, weil ich früher
> selbst mal Bonbons geklaut habe.
Und Du warst früher 45 Jahre alt?
> Wieso Nothilfe? Wenn überhaupt Notwehr.
>
> Wäre aber nicht erforderlich.
Wieso Notwehr? Er hilft ja jemandem "anderen".
Und erforderlich wäre das ganze durchaus; denn wenn er sich nicht
festhalten lässt, darf ja ein "geeigneteres" Mittel gewählt werden.
Es ist dann zwar fraglich, ob das geboten wäre, allerdings sehe ich
persönlich kein krasses Missverhähltnis.
Interessant wäre allerdings nun die Frage, ob hier auch mit dem
notwendigen Verteidigungswillen gehandelte wurde. Denn die
Kassiererinnen hatten ja keinerelei Interesse.
MFG
> Jens Müller wrote:
>
>> Wieso Nothilfe? Wenn überhaupt Notwehr.
>> Wäre aber nicht erforderlich.
> Wieso Notwehr? Er hilft ja jemandem "anderen".
Eben. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.
--
"Ich lasse mir nicht von einer durchgeknallten Verbraucherschutz-
ministerin sagen, was ich kaufen darf und was nicht." Auch er "kaufe beim
Discounter und halte selbstverständlich Ausschau nach Schnäppchen",
sagte Merz anläßlich der Pläne von Künast (01/2003)
>Außerdem geht es bei der Festnahme nach 127 StPO erstmal nicht um die
>Strafbarkeit, sondern um das Vorliegen einer Straftat.
Wie ich sie doch liebe, diese Paragraphenhengste. :-(((
Gruß
Winfried
--
Nicht durch unsere Entdeckungen,
sondern durch unsere Ahnungslosigkeit
bewegen wir uns sicher durch das Leben.
(Jean Giraudoux)
>> Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht. Er arbeitet nicht
>> bei dem Supermarkt und ihn geht's doch ueberhaupt nichts an, ob da
>> jemand klaut.
>
>Ich hoffe, ich bin bei einem Mordversuch zu meinem Nachteil nicht auf
>Deine freundliche Hilfe angewiesen.
>Denn, wie wir beide wissen, arbeitest Du ja nicht bei mir.
Oha, was für eine intelligente Aussage. Einen Mord mit einem Mundraub
zu vergleichen. Ich glaube, Du spinnst.
>>Wie ich sie doch liebe, diese Paragraphenhengste. :-(((
>
>Fakten sind scheiße, gell?
Fakten sind schon ok.
Aber ich weiß, wieso ich die Juristen (waren leider in der gleichen
Fakultät) während meines BWL-Studiums nicht gemocht habe. Und
Möchtegern-Juristen sind mir noch mehr zuwider.
BTW, die beiden Rechtsscheine, welche ich im Grundstudium machen
mußte, waren echt ätzend.
>>>Wie ich sie doch liebe, diese Paragraphenhengste. :-(((
>>
>>Fakten sind scheiße, gell?
>
> Fakten sind schon ok.
> Aber ich weiß, wieso ich die Juristen (waren leider in der gleichen
> Fakultät) während meines BWL-Studiums nicht gemocht habe. Und
> Möchtegern-Juristen sind mir noch mehr zuwider.
> BTW, die beiden Rechtsscheine, welche ich im Grundstudium machen
> mußte, waren echt ätzend.
Ich könnte ja jetzt noch ein paar "Fakten" über WiWis zum Besten
geben, aber auf das Niveau möchte ich mich eigentlich nicht begeben.
--
"So habe ich das vor Jahren von einem Mitzivi mit italienischer Mama
gelernt: Kochzeit _ mindestens_ vier Stunden.
Isse nix Rezept Mama Miraculi, aufbass!" /in de.alt.fan.aldi
Hartmut 'Hardy' Schiszler in <a9sp6i.3...@ID-82801.user.dfncis.de>
>Ich könnte ja jetzt noch ein paar "Fakten" über WiWis zum Besten
>geben, aber auf das Niveau möchte ich mich eigentlich nicht begeben.
Mach nur.
Ich bin froh, nicht in dem Bereich arbeiten zu müssen. Ich bin
Java-Entwickler im Web-Umfeld.
Juristen und BWLer finde ich kacke. Ein Kollege von mir nennt die
einfach nur Bankergescheiß. Dem habe ich nichts anzufügen.
Findest Du auch? Freut mich.
> Einen Mord mit einem Mundraub zu vergleichen.
Mord_versuch_ mit Diebstahl. Mundraub käme hier nur zum tragen, wenn der
Dieb eine signifikant pathologische Unterzuckerung nachweisen könnte,
dann könnte er allerdings auch sofort eine Bewußtseinstrübung geltend
machen und wäre völlig aus dem Schneider.
Dennoch weigere ich mich weiterhin, Rechtsempfinden an ein
Abeitsverhältnis zu koppeln.
> Ich glaube, Du spinnst.
Wie Du meinst ;))
Ich hätte übrigens nicht gebrüllt und mich auch keiner Gefahr
ausgesetzt, zumal ich glaube, daß der unredliche Besitz von ein paar
Allerweltsbonbons nur sehr schwer nachzuweisen ist, sondern der
Kassiererin meine Beobachtung mitgeteilt und ihrer Erklärung, das sei
der Kehrmaschinenfahrer/Toilettenmann/Hausdetektiv/Hausmeister/Heizer/
Penner, der sich dort immer ein paar Hustenbonbons nehmen dürfte,
durchaus Glauben geschenkt.
Bernd
--
Quod scripsi, tippsi
Mich auch. Da rennen Leute rum und verpruegln fuer eine Hand voll
Bonbons fremde Menschen. Zum Kotzen sowas.
Florian
--
email: diesch at gmx dot de
> Also wenn es nur ein paar Bonbons sind, schaue ich weg, weil ich früher
> selbst mal Bonbons geklaut habe.
> Gruß, Wolfgang
. . . an den Kassen muss man oft so lange warten, das ist ja auch
Diebstahl - Zeitdiebstahl.
Jürgen
> Na ja, dann wird es wohl so sein. Mit anderen Worten: Ladendetektive
> koennen mir weiterhin Sachen unterschieben, die ich gar nicht geklaut
> habe um eine Praemie zu bekommen :(
Vor vielen Jahren hat mir ein Warenhausdetektiv mal einen Diebstahl
untergeschoben.
Für eine Tafel Schokolade im Warenhaus hatte ich zuvor keinen Bon bekommen.
Bei dem geringen Wert hatte ich dem in meinem jugendlichen Leichtsinn auch
keine
Bedeutung beigemessen. Die Käufer vor mir bekamen auch keinen Bon.
Offenbar hatte das der Detektiv mit seiner Freundin, der Verkäuferin in der
Süßwarenabteilung so verabredet.
Die Ware hat mir der WHD weggenommen.
Polizei wurde trotz meiner Aufforderung nicht geholt.
Meine anschließende Beschwerde beim Polizeirevier nützte mir nichts, die
glaubten
mir einfach nicht, und beweisen konnte ich ja nichts.
Dietrich
>> Solange kein Personenschaden vorliegt. Mir wurde mal das Fahrrad
>> geraubt, welches ich dann auch widerstandslos den Taetern
>> ueberlassen habe.
>
> Bei Raub bezahlt ja auch die Hausratversicherung ...
nicht jeder hat eine ...
Dietrich
Aber der hier wir dich dann sicherlich erheitern:
Zeugenaussage vor Gericht:
F: ist der Anwalt, A: ein Arzt
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn
autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn
autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als
Anwalt praktizierte.
Eben, als Kind tut man sicher unvernünftige Sachen, aber als Erwachsener?
Wer als *Erwachsener* Bonbons stiehlt hat vermutlich eher ein geistiges
Problem (Kleptomanie etc.)
Das Risisko, beim stehlen eines Bonbons erwischt zu werden (und mag es
auch relativ gering sein) steht doch in keinen Verhältnis zum "Ertrag":
Wert der Bonbons: 1 Euro
Chance erwischt zu werden: 1 zu 100
zu erwartende Geldstrafe: 1000 Euro
Andreas
Das ist auch Notwehr.
Stell Dir vor, Du und Deine Frau gehen spazieren und jemand verprügelt
die. Da wäre es ja noch schöner, wenn Du ihr nicht helfen dürftest.
> Und erforderlich wäre das ganze durchaus; denn wenn er sich nicht
> festhalten lässt, darf ja ein "geeigneteres" Mittel gewählt werden.
> Es ist dann zwar fraglich, ob das geboten wäre, allerdings sehe ich
> persönlich kein krasses Missverhähltnis.
> Interessant wäre allerdings nun die Frage, ob hier auch mit dem
> notwendigen Verteidigungswillen gehandelte wurde. Denn die
> Kassiererinnen hatten ja keinerelei Interesse.
Hier irrelevant, da den Kassiererinnen die Ware ja nicht gehört
Alle Klarheiten beseitigt? <eg>
> Ich glaub beim
> Militär wurden die, die ihren Spind nicht abgeschlossen haben genau so
> bestraft wie die die geklaut haben, wegen "Anstiftung zum
> Kameradendiebstahl", und so ganz daneben ist das ja auch nicht.
Das Gerücht hält sich ja außerordentlich hartnäckig ...
--
"Was hat es mit Geiz zu tun, kein Geld ohne Sinn verschenken zu wollen?" - "Ich
verschwende durch einen höheren Bargeldbestand kein Geld, ich erkaufe mir
Bequemlichkeit." Wolfgang Krietsch und Winfried Gottschalk
<pfs7cus4vtf6fdkju...@4ax.com> - de.alt.fan.aldi
> Juristen und BWLer finde ich kacke.
Na Du bist ja ein ganz Toller.
> Ein Kollege von mir nennt die einfach nur Bankergescheiß.
Ist das Euer Anführer?
Gruß, Ralf
>>> Das Delikt fällt doch wohl eher unter Mundraub :-).
>> Was soll das bitteschön sein?
> Der unmittelbare Verzehr von Lebensmitteln im(!) Supermarkt.
Du musst ziemlich alt sein. So lange gibt es dieses Delikt schon nicht mehr.
Gruß, Ralf
>> Wäre ja noch schöner, wenn die Verteidigung der
>> Rechtsordnung vom Einverständnis des Opfers abhängen würde.
> Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt ( 248a StGB)
Du hast aber vergessen zu erwähnen, dass der Staatsanwalt IMMER öffentliches
Interesse annehmen kann, wenn er das für geboten hält. Das könnte zum
Beispiel bei Jemandem der Fall sein, der ständig geringwertige Sachen klaut.
Gruß, Ralf
> Mit anderen Worten: Ladendetektive koennen mir weiterhin Sachen
> unterschieben, die ich gar nicht geklaut habe um eine Praemie zu
> bekommen :(
Ach, Dir passiert sowas öfter? Was machst Du nur falsch?
Gruß, Ralf
> Mundraub war in der Geschichte die Bezeichnung für die Stillung des
> eigenen Hungers an fremder Leute Eigentum. Diese Tat wurde
> normalerweise nicht bestraft. Mein Sozilehrer meinte mal bis mitte der
> 80er Jahre wäre das auch in Deutschland noch legal gewesen, ich hab
> eben mit google etwas gesucht aber nur herausgefunden das das bei den
> alten Römern legal war.
Mitte der 80er Jahre ist definitiv falsch, ich kann Dir allerdings so aus dem
Stehgreif nicht das tatsächliche Datum sagen. Es muss jedenfalls vor 1974
gewesen sein. Ich müsste weiter forschen.
Gefunden habe ich dazu aber auf jeden Fall das hier:
Früher gab's mal einen Paragrafen dazu im Strafgesetzbuch, wie sich
Polizeihauptkommissar Karl Böhringer an den Anfang seiner Dienstzeit
erinnert. Es ging um den Diebstahl geringwertiger Sachen zum unverzüglichen
Verzehr. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, Mundraub werde geduldet oder
sei als "Kavaliersdelikt" zumindest nicht ehrenrührig, war Mundraub ein
Straftatbestand, "eine strafbewehrte milde Form des Diebstahls", so
Rechtsanwalt Dr. Schuhmann auf Nachfrage. Es handelte sich um ein
"Offizial-Delikt", das von Amts wegen zu verfolgen war. Der Mundraub-Paragraf
ist heute Rechtsgeschichte. Der einschlägige Paragraf heißt heute "Diebstahl
und Unterschlagung geringwertiger Sachen". Sie werden, als Antrags-Delikte,
in der Regel nur auf Antrag verfolgt.
Gruß, Ralf
>>> Der Supermarktleiter kann Geldstrafen verhängen? *rotfl*
>> Naja, offiziell heiß es glaube ich Fangprämie
> Und warum sollte der Ladendieb die bezahlen müssen?
Weil er das bereits bei Betreten des Geschäfts als "Allgemeine
Geschäftsbedingungen" anerkannt hat. Hängt auch meist in den Läden aus.
Gruß, Ralf
> Das Problem ist ja auch das man, wenn man wirklich eingreift,
> eigentlich sowieso nur Ärger hat, meine Ma durfte zweimal bei Gericht
> als Zeugin aufmarschieren weil sie so bei einem Unfall wo sich zwei
> Leute die Seitenspiegel (mehr nicht!) lädiert haben, angehalten hat.
> Wird sie auch nie wieder machen.
Toll! Wie ich diese Einstellung LIEBE!
Stell Dir vor, Du wirst auf offener Straße überfallen und brutal angegriffen.
Du wehrst Dich und schaffst es, den Täter kampfunfähig zu schlagen und so
Dein Leben zu retten. Wärst Du dann nicht auch froh, mindestens einen Zeugen
zu haben, der bestätigen kann, dass DU angegriffen wurdest und nicht
umgekehrt?
Oder stell Dir vor, Deine Ma wird angegriffen und soll vergewaltigt werden.
Wäre sie dann nicht auch froh, wenn jemand kommt und ihr hilft, vielleicht
sogar den Täter festhält und die Polizei ruft?
Ich hasse dieses Schwanzeinziehen und weggucken.
Gruß, Ralf
> Du sprichst das sehr genau an:
> Sollen wir uns noch an die Rechtsnormen halten oder entscheidet jeder
> individuell wie er sich verhalten will? Mehr Eigenverantwortung?
> Wenn mir (manche) Ausländer zum Kotzen sind, warum soll ich sie dann
> nicht jagen und erschlagen?
>
> Wenn ich Geld brauche und ne Oma mit Handtasche geht vorbei warum
> nicht zugreifen?
> Nur weil irgendwo steht du sollst nicht über den Rasen laufen und
> nicht stehlen?
>
> Dazu passend auch das negative Image, was Menschen bekommen wenn sie
> der Gesellschaft Verstöße gegen die gesellschftliche Normen zu
> Kenntnis bringen: "Das schlimmste Schwein im ganzen Land das ist und
> bleibt der Denunziant". Der Gesellschaft die geschuldeten Gelder
> vorenthalten (Steuern hinterziehen) ist gut, Steuerhinterziehung (zum
> Wohle der Gesellschaft) anzeigen ist bös.
> Weshalb bilden wir dann einen Staat?
Schoen gesagt. Das eigentlich Problem liegt in unserer Gesellschaft und in
dem immer groesser werdenden Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Ist es denn gerecht, dass die einen wesentlich mehr als die anderen haben?
Mal ein uraltes Zitat. Chuang Tzu:
"Es heisst wohl: Du sollst nicht rauben! Es heisst wohl Du sollst nicht
toeten! Dadurch, dass Ehre und Schmach eingefuehrt wurden, begannen die
Menschen auf das zu sehen, was ihnen fehlte; dadurch, dass Gut und Geld
angehaeuft wurde, erblickten die Leute Dinge, um die sie sich stritten.
Wenn man nun Dinge einfuehrt, die den Leuten Schmerz bereiten; wenn man
Gueter aufhaueft, um die die Menschen sich streiten; die Leute in
Bedraengnis bringt, dass sie keinen Augenblick mehr Ruhe finden, und dennoch
verlangt, dass sie sich an jene Gebote halten, will man da nicht etwas
Unmoegliches?"
(1) Sammelbegriff für jeden, der AGB verwendet
(2) Womit ich nicht ausdrücklich gesagt haben will, dass du in dem
Beispiel unrecht hättest. Das Gegenteil will ich aber auch nicht
behauptet haben <veg>
>Das kann ich besser: Alle Akademiker sind Idioten.
>Dem habe ich nichts anzufügen.
Ich glaube, ein richtiger Akademiker kann mit diesen Vorwürfen gut
leben. ;-)
>Außer natürlich, dass die Dein Gehalt bezahlen >:->
Ich arbeite doch gar net mehr bei der Fraspa. Aber Du hast recht,
viele unserer Kunden sind Banken. Aber solange die zahlen... ;-)
>A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als
>Anwalt praktizierte.
der ist gut. :-)))
>> Juristen und BWLer finde ich kacke.
>
>Na Du bist ja ein ganz Toller.
Stimmt, ich bin Dipl-Kfm. ;-)
>>BTW, die beiden Rechtsscheine, welche ich im Grundstudium machen
>>mußte, waren echt ätzend.
>
>Hättest wohl besser die Finger davon gelassen...
Yep, nachher ist man immer schlauer. Aber die Finger sind verheilt und
später habe ich dann doch noch die Kurve gekriegt. :-)))
>Ich hätte übrigens nicht gebrüllt und mich auch keiner Gefahr
>ausgesetzt, zumal ich glaube, daß der unredliche Besitz von ein paar
>Allerweltsbonbons nur sehr schwer nachzuweisen ist, sondern der
>Kassiererin meine Beobachtung mitgeteilt und ihrer Erklärung, das sei
>der Kehrmaschinenfahrer/Toilettenmann/Hausdetektiv/Hausmeister/Heizer/
>Penner, der sich dort immer ein paar Hustenbonbons nehmen dürfte,
>durchaus Glauben geschenkt.
Ich hätte die Unverfrorenheit des Täters bewundert und ansonsten der
Gelegenheit keine weitere Beachtung geschenkt.
IMHO kann unsere Gesellschaft mit so kleinen Rechtsverstößen ganz gut
leben. Und der Supermarkt wohl auch. Sonst würde er den wertvollen
Bonbons wohl mehr Aufmerksamkeit widmen.
Ich gebe gerne zu, als Jugendlicher ganze Taschen voller Süßkrams aus
diversen Supermärkten abgeschleppt zu haben. Ob ich die auch bezahlt
habe, laß ich jetzt mal dahingestellt. ;-)
man Rechtsbindungswille
man Inhaltskontrolle
--
Das heisst jetzt "social awareness", weil das der politisch korrekte
Ausdruck für "political correctness" ist.
Volker Riehl in dafa
>Ich hätte die Unverfrorenheit des Täters bewundert und ansonsten der
>Gelegenheit keine weitere Beachtung geschenkt.
^^^^^^^^^^^
Sollte natürlich "Angelegenheit" heißen.
> Das Gerücht hält sich ja außerordentlich hartnäckig ...
Ich weiß nicht, ob das ein Gerücht ist, aber im Zivilleben gibt es
soetwas. So kann man sich strafbar machen, wenn man z.B. ein Auto mit
runtergekurbelten Scheiben abstellt. Verleitung zum Diebstahl nennt man
das wohl.
Drew
--
"James Brown: 'I feel good'. But I feel better"
(Little Richard)
>Eben. Wenn schon ein anderer bescheuerte Ansichten hat, mußt Du Dir ja
>keine eigenen Gedanken mehr machen.
Ich sag's nicht gern, aber aus Studienzeiten kann ich Wingos Abneigung
gegen BWLer schon nachvollziehen.
Bye
woffi
--
Ich frage mich oft, was passiert wäre, wenn Beethoven
eines von unseren modernen Hörgeräten gehabt hätte.
- Sir Peter Ustinov
Was hättest du in meinem Fall gemacht?
Gruß
Jörg
Um dein eigenes Gewissen zu beruhigen? Das war ganz klarer Diebstahl,
niemand darf sich da die Bonbons einfach so rausnehmen, und das weisst
du genauso gut wie ich.
Gruß
Jörg
Ab wann schaust du denn nicht mehr weg?
Gruß
Jörg
Fehlt da ein Smily??
Gruß
Jörg
Der Hinweis auf einen Diebstahl ist also "zum Affen machen"?
Schlussendlich würdest du also genau das machen, was alle anderen
gemacht haben: nichts.
Gruß
Jörg
Du meinst also, die Sachen werden extra dort hingelegt, damit sie
geklaut werden? Oder ist es egal ob man die klaut, deswegen stehen sie
ja so weit vorne? Also wie beim Kiosk, da stehen sogar schon mal
Zeitungen draussen. Soll wohl heissen, die braucht man nicht zu
bezahlen?
>Was noch alles?
>
>+ ÜberdenRasenläufer?
>+ Halteverbotsparker?
>+ Bürgersteigradler?
>+ Zuschnellfahrer?
>
>Letztere gefährden andere, sind also deutlich schlimmer,
>als Bonbonklauer, die ein einkalkuliertes Minimales Risiko[tm]
>darstellen. Welches sind echte Probleme und was zeigt nur
>an, dass es dir verdammt gut geht?
Ja, es geht mir gut und ich muss mich zum Glück zumindest nicht
täglich mit Mord, Vergewaltigung und Diebstahl auseinandersetzen, wie
es in einigen Drittweltländern der Fall ist. Ich verstehe auch nicht,
was du damit sagen willst. Gibts es ein Ranking, nach dem
Rechtsverletzungen einzustufen sind nach "verfolgungswürdig" und
"egal"?
Ich bin ein Prinzipienmensch und Diebstahl bleibt nunmal Diebstahl.
>Kauf' dir ein PAL-Feld oder zieh' nach Singapur.
Was ist ein PAL-Feld? Und was soll ich in Singapur?(?)
Gruß
Jörg
Hm, also ich komme gerade aus der Grundausbildung, da gab es wirklich aufn
Sack wenn man den Spind aufgelassen hat z.B. wegen Eile, nicht viel Stress
(sowas wie die "ABC-Männchen" sind heute verboten) aber man durfte sich
trotzdem mal beim Unteroffizier melden;-) Hatte aber auch eine Berechtigung,
einem Kameraden wurde während eines Biwaks sein Seesack gestohlen weil unser
Gruppenführer verpeilt hatte weiterzuleiten das die doch bitte
eingeschlossen gehören.
cu Stephan
Tja, bei dem einen ist das Gerehtigkeitsempfinden halt höher und bei
dem anderen niedriger bis gar nicht vorhanden. Wie ändere ich jetzt
mein Niveau? soll ich mir jeden Tag einreden: egal, wenn andere
klauen, dich betriffts nicht. ?
>> Jörg ich denke du hast ihn immerhin der Öffentlichkeit
>> preisgegeben, indem du ihm hinterhergerufen hast.
>
>Nichts gegen zu sagen, nur sollte er es sich nicht zu
>Herzen nehmen, dass sich außer ihm niemand dafür
>interessierte.
Nicht?
Ich muss ehrlich sagen, dass viele Antworten hier tatsächlich das
widerspiegeln, was ich erlebt habe. Meine Wunschvorstellung von einer
gerechten, friedlichen Welt ist leider so an der Realität vorbei, dass
immer, wenn mir dieses bewusst wird, es doch wieder schmerzt und mich
einfach ärgert.
>Existieren hier eigentlich Antworten des OP?
Ja sicher :-) Lese nur nicht alle 10 Minuten dieses Forum hier...
Gruß
Jörg
Zwar OT, aber das habe ich auch schon miterlebt (wenn auch nicht
direkt beteiligt). Da wurde halt der Inhalt des offenen Schrankes über
den Flur verteilt und der arme Kerl durfte wieder einräumen.
Soll ich jetzt den Korb mit den Bonbons nehmen und über den Gang
verteilen? ;-)
Gruß
Jörg
Öhm, smiley vergessen oder ernst gemeint? Wenn letzteres, bitte
erläutern und sagen, was du in meiner Situation gemacht hättest.
Gruß
Jörg
>Das war ganz klarer Diebstahl,
>niemand darf sich da die Bonbons einfach so rausnehmen
Stimmt, darf er nicht. Aber wen interessieren solche Kleindelikte?
IMHO nur solche Zeitgenossen, die auch sonst nichts anderes zu tun
haben, als den ganzen Tag im Fenster zu liegen und Parkplatzsünder
anzuzeigen.
> Ich weiß nicht, ob das ein Gerücht ist, aber im Zivilleben gibt es
> soetwas. So kann man sich strafbar machen, wenn man z.B. ein Auto mit
> runtergekurbelten Scheiben abstellt. Verleitung zum Diebstahl nennt man
> das wohl.
Ist dem so? In diesem Fall zahlt halt die Versicherung keinen Pfennig,
aber eine Straftat ist das IMHO nicht.
Heiko
--
Keine Fragen, keine Lügen
Kathinka Wenz wrote:
> rocknr...@yahoo.de (Andreas 'Drew' Goeltl) wrote:
>
> > Ich weiß nicht, ob das ein Gerücht ist, aber im Zivilleben gibt es
> > soetwas. So kann man sich strafbar machen, wenn man z.B. ein Auto mit
> > runtergekurbelten Scheiben abstellt. Verleitung zum Diebstahl nennt man
> > das wohl.
>
> Nein, *ganz* *sicher* *nicht*.[tm]
>
> Man macht sich nicht *strafbar*. Es ist mit 100%iger Sicherheit noch
> niemand in diesem Land zu einer Strafe verurteilt worden, weil er seine
> Haustür oder sein Autofenster offen gelassen hat.
Bitte lies §14 II 2 StVO[1] - das Abstellen eines Kraftfahrzeugs ohne
Sicherung gegen unbefugte Benutzung ist zwar keine Stratat, aber ein
Ordnungswidrigkeitstatbestand.
Ciao Henning
[1] zu finden wie immer über http://www.rechtliches.de
> Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> wrote:
>
>> Das Gerücht hält sich ja außerordentlich hartnäckig ...
>
> Ich weiß nicht, ob das ein Gerücht ist, aber im Zivilleben gibt es
> soetwas. So kann man sich strafbar machen, wenn man z.B. ein Auto mit
> runtergekurbelten Scheiben abstellt.
Nö. Es wäre bloß eine OWi, es nicht gegen unbefugte Benutzung zu
sichern, also den Schlüssel stecken zu lassen.
--
"Warum sollte ich mir 200 Jahre keinen neuen Körper suchen ?" - "Wie soll denn
der Suchvorgang erfolgen? Laeufst Du als weissgewandeter Geist durch den
naechstbesten Aldi und schaust Dir irgendwelche Leute an?" Roland Mösl und
Frank Kuenzel in de.alt.fan.aldi - <aaeohd$8kp$2...@akk3.akk.uni-karlsruhe.de>
>>Das Gerücht hält sich ja außerordentlich hartnäckig ...
>
> Zwar OT, aber das habe ich auch schon miterlebt (wenn auch nicht
> direkt beteiligt). Da wurde halt der Inhalt des offenen Schrankes über
> den Flur verteilt und der arme Kerl durfte wieder einräumen.
Und welche Strafe hat der Vorgesetzte für diese Schikane bekommen?
Anscheinend halten viele die BW noch immer für einen rechtsfreien Raum.
--
Hey, Du bist der Mann, hast ein Gehirn und kannst denken. Ich bin eine
Frau und kann nur putzen, kochen und Kinder erziehen.
Laura Ohrndorf 05.04.2002 in dafa
Nein Strafbar nicht, die Polizei ist aber berechtigt, in solchen Fällen
das Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Andreas
Also mit Deinen offensichtlich sehr bescheidenen juristischen
Kenntnissen würde ich wirklich die Fingen von irgendwelchen
spontanen Verfolgungsmaßnahmen lassen. Das könnte Dir nämlich
erheblichen straf- und zivilrechtlichen Ärger einbringen,
wenn sich im Nachhinein tatsächlich herausstellen sollte,
daß der das doch durfte.
>> So kann man sich strafbar machen, wenn man z.B. ein Auto mit
>> runtergekurbelten Scheiben abstellt. Verleitung zum Diebstahl nennt
>> man das wohl.
> Nein, *ganz* *sicher* *nicht*.[tm]
> Man macht sich nicht *strafbar*.
Na ja, 'ne Ordnugnswidrigkeit halt.
> Es ist mit 100%iger Sicherheit noch niemand in diesem Land zu einer
> Strafe verurteilt worden, weil er seine Haustür oder sein Autofenster
> offen gelassen hat.
Kostet 15 Euronen. Außerdem zahlt dann die Versicherung nicht, das dürfte
"Strafe" genug sein.
Gruß, Ralf
> Henning Schlottmann <h.schl...@gmx.net> wrote:
>
>> Bitte lies §14 II 2 StVO[1] - das Abstellen eines Kraftfahrzeugs ohne
>> Sicherung gegen unbefugte Benutzung ist zwar keine Stratat, aber ein
>> Ordnungswidrigkeitstatbestand.
>
> Das hab ich auch nie abgestritten, mit ging es alleine um das _strafbar_
> machen. OWi sind schließlich keine Strafbestände, oder liege ich da
> daneben?
Du liegst insofern daneben, als man natürlich sehr wohl bestraft wird,
wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht. Dazu wird man ggfls. auch von
einem Gericht verurteilt - etwas salopp gesagt.
"Verleitung zum Diebstahl" ist Quatsch.
- Sebastian
> Außerdem, wie sieht es mit dem Haustürbeispiel aus? Da werde ich kaum
> die StVO verletzen.
Das hatten wir doch neulich erst. Bei Haustüren ist es iirc keine OWi,
weil man Häuser nicht so ohne weiteres mitnehmen kann :-)
XL
Ja natürlich, durchaus auch.
> Das war ganz klarer Diebstahl,
Das weißt Du aber erst, seitdem die Kassiererin nichts in der oben
geschilderten Art gesagt hat.
> niemand darf sich da die Bonbons einfach so rausnehmen, und das
> weisst du genauso gut wie ich.
Hier muß ich energisch widersprechen, ich kenne diesen Supermarkt doch
gar nicht.
Bernd
--
"Geht dir das Leben an die Nieren?
Da hilft nur eins: Das Prozessieren!"
aus GMX-Info 12
Dazu kann ich mangels Supermärkten in meiner Jugendzeit keine Stellung
nehmen.
Ich kann aber durchaus andere Angelegenheiten meiner Jugendzeit "mal
dahingestellt" sein lassen ;-)))
Bernd
--
"Was willst Du mit der Leertaste, sprich?"
"Plenken , mein Freund , oder siehst Du das nicht ?"
Das kannst Du jetzt behaupten. In Wirklichkeit war's wohl ein
Freud'scher Versprecher ;))
Nein, die Ordnungswidrigkeit wird durch Geldbuße _geahndet_ (§1 Abs 1
OwiG). (Daß der Betroffene dies subjektiv natürlich als Strafe versteht,
steht auf einem anderen Blatt. Aber Kathinka ging es ja um die
Unterscheidung Owi/Straftat.) Im Gegensatz zu den Übertretungen früheren
Rechts sollen die Owis ja gerade kein kriminelles Unrecht darstellen.
Thomas.
> Nicht alles, was irgend ein Laden (1) als AGB bezeichnet, ist deswegen
> auch gültig (2). man AGB-Gesetz.
man BGB wäre wohl passender...
Flups
?? Hm, ich glaube, das gleitet jetzt aber etwas arg ab. Was willst du
damit sagen? Ich liege übrigens nicht den ganzen Tag am Fenster und
zeigen Parkplatzsünder an, solche Unterstellungen finde ich etwas
dreist. Wenn du das alles für soo unerheblich hälst, kannst du mir ja
mal deine Adresse mitteilen, da findet sich bestimmt so allerhand
Kleinigkeiten, wegen derer sich drum zu kümmern bestimmt nicht lohnt.
IHMO ist das dieses Posting die Spitze dessen, was ich mit
Werteverfall der Gesellschaft meinte.
Gruß
Jörg
Nein, das ist sofort in dem Punkt klar, wo er direkt zum Korb ging,
die Sachen rausnahm, und sich auf den Zuruf hin nicht umdrehte. Denn
da hätte er - hätte tatsächlich ein solch abstruser Sonderfall
vorgelegen - das ganze aufklären können.
Man kann sich auch Begründungen erfinden, um ja nichts machen zu
müssen (meine Meinung).
Gruß
Jörg
> >Na Du bist ja ein ganz Toller.
>
> Stimmt, ich bin Dipl-Kfm. ;-)
Hmm, irgendwas stimmt da nicht, oder?
SCNR, Robert