Stefan Schmitz <
ss...@gmx.de> writes:
> Wer entscheidet denn eigentlich, ob der Kunde per Lastschrift zahlen darf
> oder per Electronic Cash?
technisch eine simple programmlogik, die sich je nach handelsbereich ein
bisserl unterscheidet. in der regel bei den kleinen kunden schlicht ein
schwellwert fuer die beleghoehe und den gesamt offenen saldo des kunden,
bei den grossen geschaeften verknuepft mit der gesamtzahl der
aussenstaende. man kann da auch kunstwerke programmieren, aber in der
praxis ist das wenig nuetzlich, weil die leute, die die schwellwerte
festlegen muessen, es nicht kapieren werden :)
das ist naemlich die andere seite der medaille: eine grossbude kann
nicht beliebig viele aussenstaende mit nicht abgesicherten zahlungs-
verfahren generieren, da redet dann also auch der finanzvorstand
bzw. die buchhaltung hinein.
> Da das offensichtlich auch davon abhängt, ob man kurz zuvor schon mal per
> Lastschrift bei dieser Kette bezahlt hat, muss da eine Abfrage nach draußen
> gehen. Kann man daher davon ausgehen, dass Läden, wo mal dieses und mal jenes
> Verfahren zum Einsatz kommt, keine Selbstabwickler sein können?
'aussen' ist ja relativ. wenn ich ueber das terminal die bonitaet des
kunden pruefen lasse, ueber den zahlungsabwickler, dann kann das schon
im einzelhandel zweistellige centbetraege kosten. wenn ich die
aussenstaende in meiner eigenen EDV verwalte und *da* nachschaue, dann
kostet mich das nix, weil im zweifel eh jede kasse vernetzt ist.
die terminals sind heute in aller regel ueber VPN an den abwickler
angebunden, echter modem- oder leasedline-betrieb ist in den letzten
paar jahren fast komplett ausgestorben. somit hat auch jede kasse,
hinreichend intelligente software vorausgesetzt, die moeglichkeit,
woanders nachzufragen, also bei grossbuden in der konzern-it, und bei
kleinbuden halt in der anderen filiale oder im arbeitszimmer des
geschaeftsfuehrers, wo der "Server" steht.
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frobnicate foo