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Mal ne Frage

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Werner Merk

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Apr 2, 2008, 12:16:55 PM4/2/08
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Hallo,

muß ich jetzt seit dem 1. April statt meines kleinen friedlichen
Taschenmessers ein 10 oder 11 Zentimeter langes (Klinge) feststehendes
Messer tragen, weil ich mich sonst strafbar mache?

Mein Schweizer Taschenmesser (heißt glaub ich Rucksack) scheint
jedenfalls "feststellbar" zu sein. Oder genauer, es stellt sich selber
fest, wenn ichs aufmache. Sind die nun verboten? Das wär wirklich
schade. Ist ein Korkenzieher dran, ein Büchsenöffner, zwei
Schraubenzieher, ne kleine Säge, eine Ahle, ne kleine Pinzette usw.
Naja, ihr kennt die Dinger ja wahrscheinlich eh.
Muß ich nun stattdessen ein "böses" feststehendes Messer tragen, obwohl
mir mein kleines Schweizer viel lieber wäre? Das wär ja irgendwie blöd,
weil das dann eben keine Pinzette, keinen Korkenzieher, keinen
Schraubenzieher usw hat.

Naja, diese Politiker <seufz>

werner
--
"Bedenken Sie doch diesen Unsinn: Übersinnliche Erfahrung. Wenn schon
nicht Augen und Ohren, aber irgendeinen Sinn muss ich doch gebrauchen,
um irgend etwas zu erfahren." (Albert Einstein)

Sebastian Luettich

unread,
Apr 2, 2008, 2:31:49 PM4/2/08
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Werner Merk <merk....@mnet-online.de> schrob:

> muß ich jetzt seit dem 1. April statt meines kleinen friedlichen
> Taschenmessers ein 10 oder 11 Zentimeter langes (Klinge) feststehendes
> Messer tragen, weil ich mich sonst strafbar mache?

Du darfst das Messer nicht "griffbereit mitführen". Ab in den Rucksack
und alles ist ok. Ansonsten wird das unsachgemäße Führen als
Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ich werde mein Speedlock T4 Tactical definitiv nicht zu Hause lassen.

S¹:wq
--
What a happy coincidence. God hates the same people I do.

Wolfgang K0mmerell

unread,
Apr 2, 2008, 4:39:09 PM4/2/08
to
Sebastian Luettich <gegen...@ratzy.de> wrote:

> Ich werde mein Speedlock T4 Tactical definitiv nicht zu Hause lassen.

Urgs - das käme mir ja schon ob seines Namens nicht ins Haus ...

W.

Sebastian Luettich

unread,
Apr 2, 2008, 5:32:48 PM4/2/08
to
Wolfgang K0mmerell <wolk...@arcor.de> schrob:
> Sebastian Luettich <gegen...@ratzy.de> wrote:

>> Ich werde mein Speedlock T4 Tactical definitiv nicht zu Hause lassen.

> Urgs - das käme mir ja schon ob seines Namens nicht ins Haus ...

Prinzipiell verständlich. Allerdings ist das ein mehr als praktisches und
_extrem_ schnitthaltiges Taschenmesser. Weiterhin kommt hinzu, daß man
generell einem vom Vater geschenkten Gaul nicht in's Maul zu schauen
pflegt.

http://moourl.com/speedlock

Allerdings stelle ich gerade fest, daß es nicht das Tactical sein kann, da
es eine durchgehend glatte Schneide und schwarze Griffschalen hat.

regards, S¹

Birgit Nietsch

unread,
Apr 3, 2008, 2:51:38 AM4/3/08
to
Werner Merk schrieb:

> muß ich jetzt seit dem 1. April statt meines kleinen friedlichen
> Taschenmessers ein 10 oder 11 Zentimeter langes (Klinge)
> feststehendes Messer tragen, weil ich mich sonst strafbar mache?

Solange es sich nicht um ein "Einhandmesser" handelt, und die Klinge
nur einseitig geschliffen ist, ändert sich für dich nichts. Nur
wenn du öffentliche Veranstaltungen besuchen oder über die
Hamburger Reeperbahn flanieren möchtest, solltest du das
Taschenmesser zu Hause lassen.


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Werner Merk

unread,
Apr 5, 2008, 4:32:36 AM4/5/08
to
Daniel Krebs <spam.a...@t-online.de> wrote:

> Birgit Nietsch <birgit-...@gmx.de> wrote:
>
> > und die Klinge
> > nur einseitig geschliffen ist
>

> Was selten der Fall sein dürfte. Wer rennt schon mit einem japanischen
> Messer durch die Gegend?

:-))

Nee, die Schneide darf wohl schon noch beidseitig geschliffen sein.
Ich nehme an, sie meinte den Klingenrücken. Es gibt ja Messer (z.B.
Dolche) bei denen auch der scharf geschliffen ist. Die zählen zwar schon
seit der letzten Waffenrechtsreform als Waffen, sollten aber wenn unter
12cm lang (Klinge) auch noch seit dem 1.4. geführt werden dürfen (wenn
es sich um festehende Messer handelt).

Falls ich diesen ganzen Unsinn jetzt richtig begriffen habe. (Hab jetzt
mal kurz reingelesen)

> Wer hat denn _das_ eingebracht?

Unsere Politiker haben sich halt gedacht, daß das Volk wieder etwas
beruhigt werden muß und so wurden sie aktiv. ;-)

Die Sicherheit dürfte es imho nicht erhöhen. Reiner Populismus.
Die, die es treffen sollte, kümmern sich eh nicht drum. Entweder
schlagen sie alte Opas in der U-bahn auch ohne Messer krankenhausreif,
oder sie haben eh schon 10 oder 20 Vorstrafen, so daß sie sich wegen so
ner kleinen Ordnungswidrigkeit auch keinen Kopf machen werden. *g*

Und wie diese neuen Änderungen wirklich umgesetzt werden, wird sich wohl
erst noch zeigen. Spätestens, wenns die ersten Gerichtsurteile dazu
gibt.

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