Folgendes: Habe bei einem eBayer was ersteigert, bezahlt, einen Tag
später war er "nicht registriertes Mitglied" und abgesehen davon gibt
es noch ein paar andere Punkte, die jetzt im nachhinein auf einen
Betrüger schließen lassen.
Ich möchte ihm eine Frist setzen, bis dahin soll entweder mein Geld
auf meinem Konto oder die Ware angekommen sein, sonst gibt's 'ne
Anzeige (btw: könnt ihr allgemein was zu den Erfolgsaussichten einer
Anzeige sagen?).
Jetzt könnte aber folgendes passieren: er erzählt mir einfach, dass er
das Paket lääängst losgeschickt hätte, die Post es nur verschlampt hat
und er mit Nachforschungsantrag die Frist nie einhalten könnte...
Was sagt ihr dazu? Bin ziemlich ratlos!?
Könnt ihr aus eigener Erfahrung sagen, wie lange es dauert, bis die
Post sich da ausgekäst hat oder habt ihr sonstige Tip(p)s?
Danke!
MfG
Christoph
>Ich habe ein kleines Problem, vielleicht kann mir jemand helfen, wäre
>echt prima.
>
>Folgendes: Habe bei einem eBayer was ersteigert, bezahlt, einen Tag
>später war er "nicht registriertes Mitglied" und abgesehen davon gibt
>es noch ein paar andere Punkte, die jetzt im nachhinein auf einen
>Betrüger schließen lassen.
>
>Ich möchte ihm eine Frist setzen, bis dahin soll entweder mein Geld
>auf meinem Konto oder die Ware angekommen sein, sonst gibt's 'ne
>Anzeige (btw: könnt ihr allgemein was zu den Erfolgsaussichten einer
>Anzeige sagen?).
>
>Jetzt könnte aber folgendes passieren: er erzählt mir einfach, dass er
>das Paket lääängst losgeschickt hätte, die Post es nur verschlampt hat
>und er mit Nachforschungsantrag die Frist nie einhalten könnte...
>
>Was sagt ihr dazu? Bin ziemlich ratlos!?
Ein Postpaket hat einen einlieferungsbeleg mit ner ID-Nummer.
Mit dieser kann man ein Paket verfolgen, wenn man die 180er Nummer,
die auf den Paketaufkleber steht, anruft.
Also soll er erstmal die ID-Nummer rausrücken - vorher würde ich dem
erstmal nicht glauben, dass er ein Paket losgeschickt hat.
Die mögliche Ausrede, dass der Einlieferungsbeleg mit der ID weg ist,
trägt nicht weit, da diese Nr. zum Nachforschungsauftrag benötigt
wird. Hat er einen nachforschungsauftrag gestellt, hat er ja darüber
auch einen Beleg... (wo die Nr. drauf steht)
[...]
>Könnt ihr aus eigener Erfahrung sagen, wie lange es dauert, bis die
>Post sich da ausgekäst hat oder habt ihr sonstige Tip(p)s?
>
drei Wochen, Monate, Jahre.... Mir wurde mal eine
Nachforschungsanfrage (war ne Nachnahme) ca. 7 Monate nach der
Zusendung gestellt.
Klaus
>Ahh, das B-Wort mal wieder...
Fein, nicht? ;)
>Ja, im Prinzip null. Aber vielleicht bekommst Du Ärger bei einer
>Gegenanzeige wegen Falschbeschuldigung.
Null? Huch, die Polizei schrieb was von 95....
>Wenn er es als Paket sendet, dann hat er einen Einlieferungsbeleg. Den
>kann er Dir ja mal als Scan zusenden. Anhand der Paket-Nr. erhälst
>auch Du bei der Post Auskunft über den Verbleib.
Ach sooo?
Ich dachte immer, dass NUR er den Antrag stellen kann und ich somit
"blöd da stehe". Damit ist mir ja schon mal geholfen!
>Wie wäre es mal, die Zeiträume zu beschreiben, welche Kommunikation
>tatsächlich geführt wurde und vielleicht sogar den Auktionslink zu
>senden?
Das ist ja der Witz.
Ebay hat ihn rausgeschmissen, weil Puma (es ging um ein Paar Schuhe)
ihn wohl irgendwie abgemahnt hat, ich befürchte, dass er gefälschte
Schuhe verkauft hat. Die eMail mit diesem Hinweis kam übrigens eine
Woche nach der Auktion. Und mit ihm wurden sofort alle
Auktionensseiten gelöscht... :(
Aber falls es interessiert:
Ersteigert am 22. Juli.
Am nächsten Tag war er nicht mehr registriert, hatte aber zuvor sehr
viele Auktionen laufen, deswegen und weil er auch Nachnahme (was ich
leider nicht genutzt habe), angeboten hat, dachte ich, dass ich auch
mal bei einem "Nuller" kaufen kann.
Also habe ich (er hat seine Handynummer in einer Mail angegeben, die
tatsächlich erreichbar war) sofort angerufen. Warum er nun
rausgeschmissen wurde wollte er nicht sagen, hat rumgedruckst. Dann
hat er mir versichert, dass das Paket spätestens bis letzten Freitag
da ist. Überwiesen habe ich leider gleich nach der Auktion.
Na ja..was soll ich sagen..es ist nichts angekommen, also habe ich ihn
wieder angerufen. "Er wollte sich drum kümmern und morgen bescheid
sagen."
"Drum kümmern" wollte er sich letzte Woche (ich hatte eine Mail
geschrieben und gefragt, wo denn die Schuhe bleiben) aber auch schon.
So ganz nebenbei weiß ich gar nicht mehr, wie ich ihn nennen soll, er
hat sich per Mail etc schon mit drei verschiedenen Namen gemeldet...
:/
Also ich glaube schon, dass man da kritisch sein kann, oder??
Danke soweit, das ist ja schon mal was!
MfG
Christoph
Ach du liebes Mariechen...
Mal so allgemein: Nehmen wir mal an, die Post verschlampt wirklich ein
Paket und der Käufer hat 'nen Nachforschungsantrag gestellt.
Wie muss ich mich als Kunde verhalten?
Ich meine, es ist Pech für beide Seiten, aber man kann doch nicht
ernsthaft vom Kunden erwarten, dass er 7 Monate auf ein Ergebnis
wartet, oder?
Man stelle sich mal vor, man bestellt einen PC und die Post findet das
gute Stück nach ganzen 7 Monaten wieder auf...dann kann man den ja als
Käufer fast direkt zum Flohmarkt weiterleiten...? ;))
MfG
Christoph
> Ach du liebes Mariechen...
> Mal so allgemein: Nehmen wir mal an, die Post verschlampt wirklich ein
> Paket und der Käufer hat 'nen Nachforschungsantrag gestellt.
Ein NF-Antrag muß immer vom Absender (= Verkäufer) gestellt werden.
Bei einem echten Paket (also kein Päckchen, Großbrief ...) ist das aber
wahrscheinlich gar nicht nötig: Mit der entsprechenden Paketnr. kann
einem die Post *sehr* genaue Auskunft erteilen: "Ist im Paketzentrum
...", "Ist von Ihrem Nachbarn ... angenommen worden".
Bei einem echten NF-Antrag variieren die Zeiten natürlich - ich habe das
nur einmal machen müssen, und es hat rund 3 Wochen gedauert.
Gruß TS
> Jetzt könnte aber folgendes passieren: er erzählt mir einfach, dass er
> das Paket lääängst losgeschickt hätte, die Post es nur verschlampt hat
> und er mit Nachforschungsantrag die Frist nie einhalten könnte...
Könnte oder ist? Reden wir hier die ganze Zeit nur von einer hypothetischen
Situation, oder hat der Verkäufer das wirklich behauptet? Ungelegte Eier...
Elmo
>Christoph Tolk schrieb:
>
>> Ach du liebes Mariechen...
>> Mal so allgemein: Nehmen wir mal an, die Post verschlampt wirklich ein
>> Paket und der Käufer hat 'nen Nachforschungsantrag gestellt.
>
>Ein NF-Antrag muß immer vom Absender (= Verkäufer) gestellt werden.
Ja, ist klar, habe mich..na ja...verschrieben... ;)
MfG
Christoph
>Könnte oder ist? Reden wir hier die ganze Zeit nur von einer hypothetischen
>Situation, oder hat der Verkäufer das wirklich behauptet? Ungelegte Eier...
Wie geschrieben: beides!
Am Anfang habe ich beschrieben, wie die Lage tatsächlich ist (und was
passieren könnte), dann meine Frage später "was wäre wenn".
Alles klar? :)
MfG
Christoph
Ok, da kann was dran sein.
Es ist schon schwer (wenn man nun kein Rechtsexperte ist) sich immer
korrekt auszudrücken. Allgemeinhin redet man doch aber immer von
"Betrug", deswegen habe ich das mal aufgegriffen. Jetzt weiß ich's ja
besser.
Dann möchte ich eine Anzeige wegen "Trotz Bezahlung nicht liefern"
erstatten. ;)
>Das Nachfragen bei der Hotline aufgrund der Paket-Nr. kein Antrag,
>aber aufschlußreich.
Jupp, ist klar, habe mich blöd ausgedrückt.
>Details immer. Hier ist im Augenblick nicht gerade der Bär los. :-)
>38°C, ich sage nur 38°C...
In deinem PC Gehäuse oder aussen? ;P
>Auf jeden Fall. Jedoch wäre ich mit der Anzeige wegen Betrug sehr
>vorsichtig. Und eine Anzeige bei der Polizei bringt Dir leider auch
>kein Geld zurück. Ich schrieb in einem vorherigen Thread, ob dies
>nicht evtl. sogar kontraproduktiv Deinen Interessen gegenüber sein
>kann. Du kannst, wenn Du ihn gemahnt hast, den fälligen Geldbetrag per
>Mahnbescheid einfordern.
Oh... *denk*
Ach so ist das also. Hm, dann muss ich wohl jetzt mal googlen und
rausfinden, wie das denn im Notfall mit so einem Mahnbescheid läuft.
:)
(Das "danke" muss ich mir wohl kneifen, auch,wenn ich finde, dass es
dazu gehört)
Also kurz und schmerzlos:
MfG
Christoph
>Du kannst, wenn Du ihn gemahnt hast, den fälligen Geldbetrag per
>Mahnbescheid einfordern.
>Bis Du einen Titel hast, dürfte die gleiche Zeit vergehen, bis er
>einen eventuellen(!) Strafbefehl bekommt. Strafe geht vor. Wenn dann
>kein Geld mehr da ist, hast Du erstmal viele Kosten gehabt und darfst
>warten.
Tataaa: hier gleich meine ersten Fragen zum Mahnbescheid:
Mahnbescheid online, was steckt denn dahinter, ausser Anwälten, die
mich zu ihrem Kunden machen wollen? Kann man das machen oder muss ich
zu meinem Anwalt rennen?
Dann geht's weiter. So, dieser Mahnbescheid ist also dazu da, mein
Geld einzutreiben...aha. Müsste ich jetzt also im Notfall schriftlich
erstmal vom eBay Vertrag zurücktreten, Frist setzen und dann mahnen,
wenn die Frist abgelaufen ist?
Ich brauche doch sicher irgendwelche Unterlagen, um meine Forderung
durchzusetzen? Reichen da diese paar (ebay) eMails?
MfG
Christoph
> Ebay hat ihn rausgeschmissen, weil Puma (es ging um ein Paar Schuhe)
> ihn wohl irgendwie abgemahnt hat, ich befürchte, dass er gefälschte
> Schuhe verkauft hat.
BTW: woher erfährt man sowas eigentlich? Ich habe neulich auf eine
Kommode geboten, bei der der Verkäufer auf einmal von Ebay
hinausgeworfen wurde. Was mag er verbrochen haben?
Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze in Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
Mir hat eBay, wie gesagt, nach einer Woche eine Mail dazu geschickt.
Aber dann hat eBay mich "allein gelassen". Was auch sonst?
"Ach er hat schon bezahlt? - Na ja, seine Sache!"
MfG
Christoph
Also jetzt musst du aber mal deinen Ironie Detektor anschalten!
Wie gesagt; wenn er sich nicht zuckt werde ich dann wohl das
Mahnverfahren vorziehen.
MfG
Christoph
>>Dann geht's weiter. So, dieser Mahnbescheid ist also dazu da, mein
>>Geld einzutreiben...aha. Müsste ich jetzt also im Notfall schriftlich
>>erstmal vom eBay Vertrag zurücktreten, Frist setzen und dann mahnen,
>>wenn die Frist abgelaufen ist?
>
>Ja, aber das mahnen kannst Du dir sparen, wenn die Frist abgelaufen
>ist. Ab dann ist er ja in Verzug.
Primo, habe mich mal wieder unklar ausgedrückt: mit "mahnen" meinte
ich "Mahnbescheid beantragen"...oder so... :)
>Du hast die Auktion und Du Deine Bankbelege. Und er kann keine
>Lieferung oder Rückzahlung nachweisen. Das sollte reichen.
Gut, dann ist ja alles klar!
MfG
Christoph
"Thorsten Sander" <thorste...@epost.de> schrieb:
> Bei einem echten Paket (also kein Päckchen, Großbrief ...) ist das aber
> wahrscheinlich gar nicht nötig: Mit der entsprechenden Paketnr. kann
> einem die Post *sehr* genaue Auskunft erteilen: "Ist im Paketzentrum
> ...", "Ist von Ihrem Nachbarn ... angenommen worden".
Na, so genau auch wieder nicht. Ich hatte kürzlich ein Paket
verschickt, das nicht beim Empfänger angekommen ist, weil derjenige bei
seinen ebay-Daten nicht seinen vollständigen Namen angegeben hat.
Die "sehr genaue" Auskunft von der Post (Hotline), eine Woche nach
Versand: "Paket konnte wegen Empfänger unbekannt nicht zugestellt
werden, wird zurückgeschickt". Keine Information, wo sich das Paket nun
gerade befand. Und eine Woche ist schon ein bißchen lang dafür. Ergo:
Nachforschung.
Auflösung nach einem Wochenende voller Fragen: Der Empfänger schreibt
mir, er habe das Paket auf der Post ausgehändigt bekommen (hatte ihm
geraten, einfach mal hinzugehen und zu fragen). Die Hotline bestätigt
mir daß es an jemanden mit dem passenden Namen ausgegeben worden ist,
Nachforschung hat sich damit erledigt.
MfG
Michael