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Betrueger und nicht gelieferte Ware

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Alex. Becker

unread,
Dec 30, 2004, 3:14:33 PM12/30/04
to
Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47959&item=7120290013

wurde beendet. Die Ware wurde als Warensendung versendet am 18.12. .

Am 30.12. bekam ich eine beleidigende Email vom Verkaeufer, der mich als
Betrueger darstellt.

Bewertungskommentar bei ebay:Betrüger, ware sofort bezahlt, aber nie
erhalten Vorsicht!!!

Ich vermute, dass das Paeckchen irgendwo bei der Post verloren gegangen
ist.

Fuer solche Faelle ueberlege ich mir so langsam, ne
Rechtschutzversicherung anzuschaffen.

Ist es moeglich, dass Paekchen bei der Post aufsuchen zu lassen? Oder
ist das zu lange her? Mach ich das, als Versender, oder der Empfenger?

--
*Reply to Newsgroup only.
*Alles Andere wird automatisch geloescht.
*Vorsatz 2005: Weniger boese Kommentare schreiben und nicht
auf jeden dummen Flame und Proll Versuch reagieren.

Ralf Pogorzelski

unread,
Dec 30, 2004, 3:19:59 PM12/30/04
to

"Alex. Becker" <nor...@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1160bvjer0oub.1...@40tude.net...

> Auktion
> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47959&item=7120290013
>
> wurde beendet. Die Ware wurde als Warensendung versendet am 18.12. .
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Hmm, 1,53 Euro und spezielle Versandtasche+Klammer gegen :
Entweder 2,20 Euro (Schneller , auch unversichert) oder 3,80
Einwurfeinschreiben.

Vielleicht solltest du dem Käufer die Wahl beim Versand lassen; einfach
dazuschreiben "Der unversicherte Versand erfolgt auf Risiko des Käufers."

Gruß
Ralf


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Dec 30, 2004, 3:21:32 PM12/30/04
to
On Thu, 30 Dec 2004 21:14:33 +0100, "Alex. Becker"
<nor...@nurfuerspam.de> wrote:


>Am 30.12. bekam ich eine beleidigende Email vom Verkaeufer, der mich als
>Betrueger darstellt.

Vielleicht doch vom KÄufer?

>Bewertungskommentar bei ebay:Betrüger, ware sofort bezahlt, aber nie
>erhalten Vorsicht!!!

Löschen lassen wg. eindeutig enthaltener Beleidigung.
Gleichzeitig den Käufer auf die strafrechtliche Relevanz solcher
öffentlicher Äusserungen hinweisen und je nach Grad der eigenen
Verärgerung gleich anzeigen.

>Ich vermute, dass das Paeckchen irgendwo bei der Post verloren gegangen
>ist.

Oder liegengeblieben. Warensendungen haben über Weihnachten nicht
gerade die höchste Priorität. Obwohl es eigentlich nicht so lange
dauern sollte, habe ich auch schon mal 14 tage auf eine Warensendung
warten müssen.

>Ist es moeglich, dass Paekchen bei der Post aufsuchen zu lassen? Oder
>ist das zu lange her? Mach ich das, als Versender, oder der Empfenger?

Nachforschungsauftrag muss der Versender stellen.

Torsten

Albrecht Koch

unread,
Dec 30, 2004, 4:42:03 PM12/30/04
to
"Torsten Mueller-Kolar" <ne...@mueller-kolar.de> schrieb im Newsbeitrag
news:7jo8t01dbphfa0m0b...@4ax.com...

> On Thu, 30 Dec 2004 21:14:33 +0100, "Alex. Becker"
> <nor...@nurfuerspam.de> wrote:
> Löschen lassen wg. eindeutig enthaltener Beleidigung.
> Gleichzeitig den Käufer auf die strafrechtliche Relevanz solcher
> öffentlicher Äusserungen hinweisen und je nach Grad der eigenen
> Verärgerung gleich anzeigen.

Hallo Torsten,

das ist sicherlich ne gute Idee, nur hat Alex es vorgezogen, ebenso
beleidigend zurückzubewerten ;-(
Keine gute Idee von ihm, wie ich meine...

Gruß
Albrecht

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Dec 30, 2004, 4:47:52 PM12/30/04
to
On Thu, 30 Dec 2004 22:42:03 +0100, "Albrecht Koch" <alb...@gmx.de>
wrote:

>
>Keine gute Idee von ihm, wie ich meine...

Besonders klug war es nicht.

Torsten

Message has been deleted

Alex. Becker

unread,
Dec 30, 2004, 5:12:46 PM12/30/04
to
Am Thu, 30 Dec 2004 21:21:32 +0100 schrieb Torsten Mueller-Kolar in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

> On Thu, 30 Dec 2004 21:14:33 +0100, "Alex. Becker"
> <nor...@nurfuerspam.de> wrote:
>
>>Am 30.12. bekam ich eine beleidigende Email vom Verkaeufer, der mich als
>>Betrueger darstellt.
>
> Vielleicht doch vom KÄufer?

Sorry, vom Kaeufer natuerlich.. Vertippt. Bin halt ziemlich angepisst.
Ich hatte vor nem Monat so was in der Art schon.
Hardware, Festplatte. Sektorentest, Hardwaretest, installiert, LL Format
(also 1A). Bekomme das Geld. Versende das Ding. Resultat: Eine Negative
Bewertung, weil die Platte nicht funktioniert. Hab mich damit garnicht
weiter ausseinander gesetzt.

>>Bewertungskommentar bei ebay:Betrüger, ware sofort bezahlt, aber nie
>>erhalten Vorsicht!!!
>
> Löschen lassen wg. eindeutig enthaltener Beleidigung.

Geht das bei ebay? Gibt es dazu ein Formular zum ausfuellen oder muss
ich die in...@ebay.de anhauen?

> Gleichzeitig den Käufer auf die strafrechtliche Relevanz solcher
> öffentlicher Äusserungen hinweisen

hab ich.

>und je nach Grad der eigenen
> Verärgerung gleich anzeigen.

Wie mach ich sowas? Nicht dass die mich auf der Polizei auslachen.

> gerade die höchste Priorität. Obwohl es eigentlich nicht so lange
> dauern sollte, habe ich auch schon mal 14 tage auf eine Warensendung
> warten müssen.

Na gut. Gehen wir aber mal von zwei dingen aus: Unterfrankiert, Rest
bezahlt Empfaenger. (auch, wenn es das nicht war)
Ander Fall: Wird als Warensendung nicht akzeptiert - sollte an mich
zurueckommen, oder?



>>Ist es moeglich, dass Paekchen bei der Post aufsuchen zu lassen? Oder
>>ist das zu lange her? Mach ich das, als Versender, oder der Empfenger?
>
> Nachforschungsauftrag muss der Versender stellen.

Danke! Aber ob ICH mir die Arbeit nach diesem aergerlichen Fall mache,
ist erst mal zweifelhaft.

Ich versuch jetzt mla, irgendwo die Bewertung loeschen zu lassen.

Alex. Becker

unread,
Dec 30, 2004, 5:12:47 PM12/30/04
to
Am Thu, 30 Dec 2004 21:19:59 +0100 schrieb Ralf Pogorzelski in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

Danke! Werde ich auch tun! Nehme ich in meine Post-Ambel auf.

Bis jetzt hatte ich mit Warensendung nie Probleme gehabt. Oft hab ich
die auch wirklich gut zugeklebt, mit dem Aufschrift "Darf zu
Pruefzwecken geoeffnet werden". Seit Juli 2004 und neuen Preisen und
Aenderungen zu Warensendung ist diese auch nicht mehr vorgeschrieben,
dass man sie speziell Versenden muss.

Alex. Becker

unread,
Dec 30, 2004, 5:20:16 PM12/30/04
to
Am Thu, 30 Dec 2004 22:47:52 +0100 schrieb Torsten Mueller-Kolar in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

> On Thu, 30 Dec 2004 22:42:03 +0100, "Albrecht Koch" <alb...@gmx.de>

Ich mit
"Uebler, beleidigender Bieter.Vorsichtig sein!"
und "von alx*: Erst Denken, dann Schreiben.Ware wurde am 18.12.
versendet. Problem wohl Post."

gegen

" Betrüger, ware sofort bezahlt, aber nie erhalten Vorsicht!!!"

Betrueger? Bei 260 positiven Bewertungen? Mir fliegt gleich der Hut vom
Kopf, wenn ich einen auf haette.

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Uwe Premer

unread,
Dec 30, 2004, 7:12:21 PM12/30/04
to
Am Thu, 30 Dec 2004 21:14:33 +0100, schrieb Alex. Becker:

> Auktion
> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47959&item=7120290013
>
> wurde beendet. Die Ware wurde als Warensendung versendet am 18.12. .
>
> Am 30.12. bekam ich eine beleidigende Email vom Verkaeufer, der mich als
> Betrueger darstellt.

Um sowas von vorneherein zu vermeiden, mache ich Folgendes:
Ich biete bei solchen Sachen auch versichert an mit entsprechendem
Aufpreis und schreibe dazu, daß es eine private Auktion ist und daher das
Versandrisiko bei unversichertem Versand der Käufer trägt. Punkt.

Uwe

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Dec 31, 2004, 3:47:18 AM12/31/04
to
On Thu, 30 Dec 2004 23:20:16 +0100, "Alex. Becker"
<nor...@nurfuerspam.de> wrote:


>Ich mit
>"Uebler, beleidigender Bieter.Vorsichtig sein!"
>und "von alx*: Erst Denken, dann Schreiben.Ware wurde am 18.12.
>versendet. Problem wohl Post."

Es wäre in jedem Fall besser (und souveräner) gewesen, die eindeutig
beleidigende Bewertung von ihm zunächst unkommentiert und
unbeantwortet zu lassen. Deine Formulierungen sind nämlich (nach
eBay-Maßstäben ohnehin) auch nicht allzu sachlich.
Die Möglichkeit gegen die Beleidigung und Verleumdung als "Betrüger"
vorzugehen bleibt Dir trotzdem.

Torsten

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Dec 31, 2004, 3:48:39 AM12/31/04
to
On Thu, 30 Dec 2004 22:51:59 +0100, Mike Mueller
<QRQJJH...@spammotel.com> wrote:


>Vielleicht wurde die Benachrichtigungskarte ja auch aussen an der Tür
>/angebatscht/ und ein anderer freut sich nun über den Duft?!

Jetzt, wo Du es sagst...
Da ergeben sich ja ganz neue Möglichkeiten über verschwundene
Sendungen zu spekulieren ;-))

Torsten

Alex. Becker

unread,
Dec 31, 2004, 8:08:43 AM12/31/04
to
Am Thu, 30 Dec 2004 23:55:51 +0100 schrieb Tilman Hausherr in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

> On Thu, 30 Dec 2004 23:12:46 +0100, "Alex. Becker"
> <nor...@nurfuerspam.de> wrote:
>
>>Versende das Ding. Resultat: Eine Negative
>>Bewertung, weil die Platte nicht funktioniert. Hab mich damit garnicht
>>weiter ausseinander gesetzt.
>

> Vielleicht war der Verkäufer nur zu unwissend die Jumper richtig zu
> setzen.

Kann ja alles sein. Oder er hat das Kabel falsch rum reingesteckt. Das
ist mir aber auch alles egal. Bei mir ging das Zeug, fertig.

Mag ja sein, aber in dem Fall war ich auch bissel faul: Ich hab sein
Geld, er hat die Ware. Angeblich war sie bei ihm defekt. Bei mir ging
sie. Ich bekomme negative Bewertung. Und hab mich nicht weiter drum
gekuemmert. Was soll ich mich da noch weiter aufregen, wenn ich
zumindest das Geld dann hab und er die Ware?

Aber naja. Ich sag mal: Bei 100 Verkaeufern und Kaeufern sind nach
meinen Erfahrungen 2-3 Arschloecher dabei. Und das kam bei meinem >260
Aktionen auch ungefaehr hin.

Aber zum eigentlichen Fall:

Aber ich find's einfach auch persoenlich ne Frechheit, sich nach 13
(!!!) nach per email Bestaetigtem Versand mit ner negativen Bewertung
bei ebay und ner boesen Email zu aeussern. Sowas ist fuerm ich Frechheit
und Dummheit zugleich.

Ein einfach es nach 5 Tagen :"Ware ist noch nicht da", haette genuegt
und ich waer nicht so pampig gewesen.

Aber die NG hier find ich klasse, ist auch recht neu, gell? Ich denk,
hier wird noch gut was los sein. Fangen wir schon mal mit ner FAQ an ?
:))

Alex. Becker

unread,
Dec 31, 2004, 8:09:31 AM12/31/04
to
Am Fri, 31 Dec 2004 01:12:21 +0100 schrieb Uwe Premer in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

Hab ich in meinen "AGBs" jetzt drin. Wie ist es, beim Versand solcher
Warensendungen bei der Postangentur nen Stempel auf nen Zettel geben zu
lassen? dann hat man zumindest mal etwas an "Beweis", dass man es
versendet hat.

Hans Voges

unread,
Dec 31, 2004, 8:23:19 AM12/31/04
to
Moin Alex. Becker!

Du schriebst zu obigem Thema:

>Aber die NG hier find ich klasse, ist auch recht neu, gell?

Nicht wirklich neu. Im Gegenteil, diese NG hier macht demnächst dicht.
Die Nachfolge-NG ist de.etc.handel.auktionshaeuser und bereits
aktiviert.

M f G

Hans.

Walter Loepsinger

unread,
Dec 31, 2004, 9:26:08 AM12/31/04
to
> Seit Juli 2004 und neuen Preisen und Aenderungen zu
> Warensendung ist diese auch nicht mehr vorgeschrieben,
> dass man sie speziell Versenden muss.

könntest du den Satz bitte nochmal so umschreiben, daß man
was versteht? was ist nimmer vorgeschrieben? was muss man
speziell versenden?


Uwe Premer

unread,
Dec 31, 2004, 9:48:07 AM12/31/04
to

Leider gibt es aber in der neuen Gruppe jede Menge Trolls und Dohfe.
Man sollte sich also diese neue Gruppe erstmal ordentlich zurecht plonken.

scnr & hth
Uwe

Uwe Premer

unread,
Dec 31, 2004, 9:46:26 AM12/31/04
to
Am Fri, 31 Dec 2004 14:09:31 +0100, schrieb Alex. Becker:

> Am Fri, 31 Dec 2004 01:12:21 +0100 schrieb Uwe Premer in
> de.alt.etc.auktionshaeuser:

[Verlust von unversicherten Sendungen]


>> Um sowas von vorneherein zu vermeiden, mache ich Folgendes:
>> Ich biete bei solchen Sachen auch versichert an mit entsprechendem
>> Aufpreis und schreibe dazu, daß es eine private Auktion ist und daher das
>> Versandrisiko bei unversichertem Versand der Käufer trägt. Punkt.
>
> Hab ich in meinen "AGBs" jetzt drin. Wie ist es, beim Versand solcher
> Warensendungen bei der Postangentur nen Stempel auf nen Zettel geben zu
> lassen? dann hat man zumindest mal etwas an "Beweis", dass man es
> versendet hat.

Nein, ist irrelevant.
Unversichert ist unversichert.
Eins noch: um bei solchen Käufern, die vielleicht noch mehr Terz
veranstalten wollen, noch besser dazustehen, ist es sinnvoll, einen Zeugen
mit zur Post zu nehmen, der bei der Übergabe der Sendung an den
Schalterbeamten dabei ist. Das ist dann Beweis genug.
Wichtig ist, das du vor Gericht eindeutig beweisen /könntest/, du hast
die Sendung wirklich bei der Poststelle eingeliefert.
Dann liegt das Versandrisiko mit entsprechender Angabe in der Auktion
100%-ig beim Käufer.

Uwe

Albrecht Koch

unread,
Dec 31, 2004, 9:58:00 AM12/31/04
to
"Tilman Hausherr" <tilman...@snafu.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ln19t0l28hqmn8grq...@4ax.com...

> On Thu, 30 Dec 2004 22:42:03 +0100, "Albrecht Koch" <alb...@gmx.de>
>>das ist sicherlich ne gute Idee, nur hat Alex es vorgezogen, ebenso
>>beleidigend zurückzubewerten ;-(
>
> Seine Bewertung "Uebler, beleidigender Bieter.Vorsichtig sein!" ist
> nicht beleidigend.

...naja, wo fängt "Beleidigung" denn an?

- übler Bieter
- übler, beleidigender Bieter
- ganz übler Bieter
- furchtbar übler Bieter
- übler Zeitgenosse, -Mensch, -Typ
- Bieter der übelsten Sorte.......

Das "beleidigend" ist sicher nicht beleidigend, da es ja den Tatsachen
entspricht. Jemanden aber als "übel" zu bezeichnen IMHO schon. Aber ich
kann mich natürlich auch irren, so daß auch Steigerungen von "übel"
durchaus legitim und nicht beleidigend sind.

Guten Rutsch,
Albrecht

Alex. Becker

unread,
Dec 31, 2004, 12:29:52 PM12/31/04
to
Am Fri, 31 Dec 2004 14:23:19 +0100 schrieb Hans Voges in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

Ah, dann hab ich wohl das gemeint. ist auf meinem newsserver noch nicht
vorhanden.

Jochen Wilberding

unread,
Jan 1, 2005, 12:09:47 PM1/1/05
to
Alex. Becker schrieb:

>>Nicht wirklich neu. Im Gegenteil, diese NG hier macht demnächst dicht.
>>Die Nachfolge-NG ist de.etc.handel.auktionshaeuser und bereits
>>aktiviert.
>
>
> Ah, dann hab ich wohl das gemeint. ist auf meinem newsserver noch nicht
> vorhanden.

ähh, doch. Seit 4 Tagen. Einfach mal die Groups-Liste neu einlesen <g>


bis die tage
jochen

--
PS: bitte melden Sie sich, wenn Sie diese Nachricht NICHT erhalten haben!

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Jens Mander

unread,
Jan 2, 2005, 6:57:52 AM1/2/05
to
"Albrecht Koch" <alb...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:33l7o6F...@individual.net...

> "Tilman Hausherr" <tilman...@snafu.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:ln19t0l28hqmn8grq...@4ax.com...
>> On Thu, 30 Dec 2004 22:42:03 +0100, "Albrecht Koch" <alb...@gmx.de>
>>>das ist sicherlich ne gute Idee, nur hat Alex es vorgezogen, ebenso
>>>beleidigend zurückzubewerten ;-(
>>
>> Seine Bewertung "Uebler, beleidigender Bieter.Vorsichtig sein!" ist
>> nicht beleidigend.
>
> ...naja, wo fängt "Beleidigung" denn an?


...sehe ich auch so, dass "übler Bieter" beleidigend ist!

Jens

Peter Theis

unread,
Jan 2, 2005, 8:07:01 AM1/2/05
to
Thomas Burkhard wrote:
> Ich würde sagen, da haben sich zweie gefunden.
> Und wenn dir eben der Hut vom Kopfe geflogen wäre, so darfst du ihn
> jetzt wieder aufsetzen, damit niemand sieht, wie dir die Haare zu
> Berge stehen sollten, bei deinen Schreibproblemen. Wie gesagt, da
> haben sich wohl zweie gefunden.

Thomas, bist Du Deutschlehrer oder warum schreibst Du hier so einen Schrott?
Was hattest Du jetzt zur Sache zu sagen?

Peter


Alex. Becker

unread,
Jan 2, 2005, 1:39:35 PM1/2/05
to
Am Sun, 2 Jan 2005 14:07:01 +0100 schrieb Peter Theis in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

Ich wollte dazu eigentlich mein uebliches "siehe Signatur" schreiben,
aber da war ich wohl selbst da noch zu faul.

--
*Reply to Newsgroup only.
*Alles Andere wird automatisch geloescht.
*Vorsatz 2005: Weniger boese Kommentare schreiben und nicht

auf jeden dummen Flame- und Prollversuch reagieren.

Alex. Becker

unread,
Jan 3, 2005, 11:22:25 AM1/3/05
to
Am Fri, 31 Dec 2004 15:46:26 +0100 schrieb Uwe Premer in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

> Eins noch: um bei solchen Käufern, die vielleicht noch mehr Terz


> veranstalten wollen, noch besser dazustehen, ist es sinnvoll, einen Zeugen
> mit zur Post zu nehmen, der bei der Übergabe der Sendung an den
> Schalterbeamten dabei ist.

Kann ich ein Foto von der Geschichte machen? Hab doch mein Handy mit
Kamera immer dabei. Waere zumindest ein Ansatz. Oder jede unversicherte
Sendung mit Poststempel kurz zu fotografieren.

--
*Reply to Newsgroup only.
*Alles Andere wird automatisch geloescht.
*Vorsatz 2005: Weniger boese Kommentare schreiben und nicht

auf jeden dummen Flame- und Prollversuch reagieren.

Alex. Becker

unread,
Jan 3, 2005, 11:22:27 AM1/3/05
to
Die beleidigende Bewertung vom Kaeufer der Auktion hat ebay geloescht.
Trotzdem steht da noch ein negativer Bewertungspunkt :(

Auf der Postagentur hab ich dann mal nachgefragt: Warensendung,
Buechersendung, Paeckchen, etc.. sind nicht versichert. Ein
Nachforschungsauftrag gab es frueher mal, gibt es aber nur noch fuer
Pakete.

Somit kann die Warensendung eigentlich als "verschollen" gelten.

Jetzt hab ich nur das Problem: Kaeufer hat keine Ware, aber Geld
bezahlt.
Ich hab die Ware versendet und sein Geld erhalten, aber die Ware kam
nicht an.
Ich tendiere nicht dazu, dass Geld, auch nur anteilsweise
zurueckzuzahlen, da die Ware von mir ja versendet worden ist.

Oder bin ich dazu verpflichtet?

In der Auktion wurde ja auch angegeben :"Versandkosten, unversichert - 2
Euro"

Was wuerdet ihr tun? Kam mir jetzt in ca 4 Jahren ebay und 260 Aktionen
noch nicht vor, dass von mir versendete Ware nicht ankam.

Axel Gronen

unread,
Jan 3, 2005, 11:41:42 AM1/3/05
to
"Alex. Becker" <nor...@nurfuerspam.de> schrieb:

>Die beleidigende Bewertung vom Kaeufer der Auktion hat ebay geloescht.
>Trotzdem steht da noch ein negativer Bewertungspunkt :(

Das ist eine der Änderungen bei eBay, die wirklich zu begrüßen sind:
Natürlich müssen Beleidigungen gelöscht werden, aber warum sollte man
auch die Bewertung an sich löschen?

>Jetzt hab ich nur das Problem: Kaeufer hat keine Ware, aber Geld
>bezahlt.
>Ich hab die Ware versendet und sein Geld erhalten, aber die Ware kam
>nicht an.
>Ich tendiere nicht dazu, dass Geld, auch nur anteilsweise
>zurueckzuzahlen, da die Ware von mir ja versendet worden ist.
>
>Oder bin ich dazu verpflichtet?

Bei einem privaten Verkauf hat in der Regel der Käufer das
Versandrisiko, bei einem gewerblichen Verkauf an privat der Verkäufer.

Viele Grüße aus Köln,
aXel
--
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* Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!

Holger Legnah

unread,
Jan 3, 2005, 11:58:48 AM1/3/05
to
Axel Gronen schrieb:

> Das ist eine der Änderungen bei eBay, die wirklich zu begrüßen
> sind: Natürlich müssen Beleidigungen gelöscht werden, aber warum
> sollte man auch die Bewertung an sich löschen?

[...]

> Bei einem privaten Verkauf hat in der Regel der Käufer das
> Versandrisiko, bei einem gewerblichen Verkauf an privat der
> Verkäufer.

Folglich hat der Käufer kein Recht auf die Abgabe der negativen Bewertung,
schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.
Dummerweise muss er trotzdem mit dem Minuspunkt leben.
Darüberhinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Ware noch auf dem
Postweg ist, ein weiterer Punkt, weshalb die Negativbewertung nicht
gerechtfertigt ist, auf keinen Fall zu diesem Zeitpunkt.

Holger


Axel Gronen

unread,
Jan 3, 2005, 12:16:53 PM1/3/05
to
"Holger Legnah" <Holger...@freenet.de> schrieb:

>> Bei einem privaten Verkauf hat in der Regel der Käufer das
>> Versandrisiko, bei einem gewerblichen Verkauf an privat der
>> Verkäufer.
>
>Folglich hat der Käufer kein Recht auf die Abgabe der negativen Bewertung,
>schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.

Natürlich hat er das Recht, negativ zu bewerten: Bewertungen sind
nunmal subjektiv. Ich würde als Käufer auch nicht positiv bewerten,
wenn ich keine Ware bekommen hätte...

>Dummerweise muss er trotzdem mit dem Minuspunkt leben.

Genau.

>Darüberhinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Ware noch auf dem
>Postweg ist, ein weiterer Punkt, weshalb die Negativbewertung nicht
>gerechtfertigt ist, auf keinen Fall zu diesem Zeitpunkt.

Wie gesagt: Bewertungen sind subjektiv.
Ich habe auch Verständnis für negativ bewertende Verkäufer, wenn ein
Käufer von seinem ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch
macht.

Grobi Pavlicevic

unread,
Jan 3, 2005, 12:24:27 PM1/3/05
to
Hallo Holger,

Am Mon, 3 Jan 2005 17:58:48 +0100 schrieb Holger Legnah:
> Axel Gronen schrieb:
>
>> Das ist eine der Änderungen bei eBay, die wirklich zu begrüßen
>> sind: Natürlich müssen Beleidigungen gelöscht werden, aber warum
>> sollte man auch die Bewertung an sich löschen?
>
> [...]
>
>> Bei einem privaten Verkauf hat in der Regel der Käufer das
>> Versandrisiko, bei einem gewerblichen Verkauf an privat der
>> Verkäufer.
>
> Folglich hat der Käufer kein Recht auf die Abgabe der negativen Bewertung,

Warum nicht?

> schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.

Das *sagt* der VK (und ich glaube ihm mal), aber kann er es auch
beweisen?

> Dummerweise muss er trotzdem mit dem Minuspunkt leben.

Genauso wie der Käufer "dummerweise" das Geld überwiesen hat, und keine
Ware erhalten hat. Es ist für *beide* "dumm" gelaufen...

> Darüberhinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Ware noch auf dem
> Postweg ist, ein weiterer Punkt, weshalb die Negativbewertung nicht
> gerechtfertigt ist, auf keinen Fall zu diesem Zeitpunkt.

ACK.

Gruß
Grobi

Frank Nitzschner

unread,
Jan 3, 2005, 1:16:58 PM1/3/05
to
"Alex. Becker" schrieb:

>
> Kann ich ein Foto von der Geschichte machen? Hab doch mein Handy mit
> Kamera immer dabei. Waere zumindest ein Ansatz. Oder jede
> unversicherte Sendung mit Poststempel kurz zu fotografieren.
>

Nein, nur mit Zeugen. Wenn du ganz sichergehen willst; nimm
einen unabhängigen Zeugen, demonstriere die Funktionsfähigkeit,
packe es vor ihm ein und schaffe es mit ihm auf die Post.

Grüsse
Frank

Holger Legnah

unread,
Jan 3, 2005, 3:49:25 PM1/3/05
to
Axel Gronen schrieb:

>> Folglich hat der Käufer kein Recht auf die Abgabe der negativen
>> Bewertung, schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.
>
> Natürlich hat er das Recht, negativ zu bewerten: Bewertungen sind
> nunmal subjektiv. Ich würde als Käufer auch nicht positiv
> bewerten, wenn ich keine Ware bekommen hätte...

Du verschuldest selbst, dass die die Ware nicht bekommst und meinst, du hast
ein Recht das dem Verkäufer anzulasten?
Eine seltsame Auffassung.

>> Dummerweise muss er trotzdem mit dem Minuspunkt leben.
>
> Genau.
>
>> Darüberhinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Ware
>> noch auf dem Postweg ist, ein weiterer Punkt, weshalb die
>> Negativbewertung nicht gerechtfertigt ist, auf keinen Fall zu
>> diesem Zeitpunkt.
>
> Wie gesagt: Bewertungen sind subjektiv.
> Ich habe auch Verständnis für negativ bewertende Verkäufer, wenn
> ein Käufer von seinem ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht
> Gebrauch macht.

Ich eher weniger, obwohl dem Vk kaum etwas anderes übrigbleibt, denn Ebay
bietet keine sinnvolle Möglichkeit vor Spasskäufern zu warnen.
Ok, ob Spasskauf oder die Ware aus anderem Grund nicht gefiel ist schwer
beurteilen, dafür taugt das Bewertungssystem nicht.

Aber grundsätzlich ahst du recht, es bleibt nichts anderes übrig als
negastiv zu bewerten, bei Nichterhalt oder auch auch bei Rückgabe.
Wobei im konkreten Fall ide Negativbewertung nicht korrekt ist, es liegt
noch im Rahmen der Postlaufzeiten. Warensendungen sind nun einmal
nachrangig.

Holger

Alex. Becker

unread,
Jan 3, 2005, 4:36:23 PM1/3/05
to
Am Mon, 3 Jan 2005 18:24:27 +0100 schrieb Grobi Pavlicevic in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

>> schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.
>
> Das *sagt* der VK (und ich glaube ihm mal), aber kann er es auch
> beweisen?

Kannst du beweisen, dass du gestern auf dem Klo warst? Nein, denn deine
Beweismittel sind ja schon verschwunden - oder war deine Frau/Freundin
mit dabei. Ist halt mit nem ironischem Unterton, aber so fuehle ich mich
im Moment.

> Genauso wie der Käufer "dummerweise" das Geld überwiesen hat, und keine
> Ware erhalten hat. Es ist für *beide* "dumm" gelaufen...

Leider. Also dann. Lassen wir es bei dem negativen Punkt, das
Bewertungskommentar wurde ja entfernt. Die Ware gilt als Verschollen und
ich aerger mich ueber die Post und der Kaeufer aergert sich ueber mich.

Alex. Becker

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Jan 3, 2005, 4:38:14 PM1/3/05
to
Am Mon, 3 Jan 2005 17:58:48 +0100 schrieb Holger Legnah in
de.alt.etc.auktionshaeuser:

> Folglich hat der Käufer kein Recht auf die Abgabe der negativen Bewertung,
> schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.
> Dummerweise muss er trotzdem mit dem Minuspunkt leben.
> Darüberhinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Ware noch auf dem
> Postweg ist, ein weiterer Punkt, weshalb die Negativbewertung nicht
> gerechtfertigt ist, auf keinen Fall zu diesem Zeitpunkt.

Stimmt. Ich denke genauso, auch wenn ich es einfacher formuliert haette,
als du :)

Axel Gronen

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Jan 3, 2005, 4:46:39 PM1/3/05
to
"Holger Legnah" <Holger...@freenet.de> schrieb:

>> Natürlich hat er das Recht, negativ zu bewerten: Bewertungen sind
>> nunmal subjektiv. Ich würde als Käufer auch nicht positiv
>> bewerten, wenn ich keine Ware bekommen hätte...
>
>Du verschuldest selbst, dass die die Ware nicht bekommst und meinst, du hast
>ein Recht das dem Verkäufer anzulasten?

Inwiefern liegt da das Verschulden beim Käufer? Das war doch wohl eher
ein Problem der Post - oder (unwahrscheinlicher) ein Betrugsversuch
des Verkäufers.

Nochmal: Bei Bewertungen geht es nicht um Gerichtsurteile, die sind
subjektiv.

Kein Käufer wird es als positiv empfinden, wenn er die Ware bezahlt,
aber nicht bekommt.

Grobi Pavlicevic

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Jan 3, 2005, 6:14:28 PM1/3/05
to
Hallo Alex,

Am Mon, 3 Jan 2005 22:36:23 +0100 schrieb Alex. Becker:

>>> schliesslich ist der Vk seiner Pflicht nachgekommen.
>>
>> Das *sagt* der VK (und ich glaube ihm mal), aber kann er es auch
>> beweisen?
>
> Kannst du beweisen, dass du gestern auf dem Klo warst? Nein, denn deine
> Beweismittel sind ja schon verschwunden - oder war deine Frau/Freundin
> mit dabei. Ist halt mit nem ironischem Unterton, aber so fuehle ich mich
> im Moment.

Alex, das was ich geschrieben habe, war nicht bös´ gemeint. Und ich
empfinde eine negative Bewertung mit Schimpfwörtern oder haltlosen
Anschuldigungen (wie Betrüger) nicht ok, darüber brauchen wir auch nicht
diskutieren.

Ich finde nur oft die Kommentare hier in daea zuweilen sehr einseitig,
entweder zugunsten der Käufer oder der Verkäufer. Ich wollte hier
lediglich darauf hinweisen, das ich (aus menschlicher Sicht) die
negative Bewertung des Käufers schon verstehen kann. Sie ist sicher
überstürtzt erfolgt und das Wort "Betrüger" gehört sicher nicht in die
Bewertung, aber verstehen kann ich seine Verärgerung schon. Du etwa
nicht? Wie fühlst Du Dich, wenn Du was ersteigert hast, und es kommt
nicht bei Dir an?



>> Genauso wie der Käufer "dummerweise" das Geld überwiesen hat, und keine
>> Ware erhalten hat. Es ist für *beide* "dumm" gelaufen...
>
> Leider.

Eben. Du bist hier nicht der Einzige, der "Verlust" gemacht hat. Du hast
kein sauberes Profil mehr, dem Käufer fehlt die Ware. Scheiße für
Beide...

> Also dann. Lassen wir es bei dem negativen Punkt, das
> Bewertungskommentar wurde ja entfernt.

Was bleibt Dir auch sonst übrig? Also reg Dich wieder ab, wenn das Deine
erste Negative ist, dann werden zukünftige Käufer das auch richtig
einzuordnen wissen. Ist ja kein Beinbruch...

> Die Ware gilt als Verschollen und
> ich aerger mich ueber die Post und der Kaeufer aergert sich ueber mich.

So ist das halt. Ihr seid beide unschuldig an dem Zustand, aber Du hast
Dein Geld, dafür eine Negative, der Kunde hat nichts, ausser seine
Befriedigung Dir einen "reingedrückt" zu haben.

Gruß
Grobi

Holger Legnah

unread,
Jan 3, 2005, 11:19:28 PM1/3/05
to
Axel Gronen schrieb:

>> Du verschuldest selbst, dass die die Ware nicht bekommst und
>> meinst, du hast ein Recht das dem Verkäufer anzulasten?
>
> Inwiefern liegt da das Verschulden beim Käufer? Das war doch wohl
> eher ein Problem der Post - oder (unwahrscheinlicher) ein
> Betrugsversuch des Verkäufers.

Mit Verschulden habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, ich meinte
Verantwortung des Käufers.

> Nochmal: Bei Bewertungen geht es nicht um Gerichtsurteile, die
> sind subjektiv.
>
> Kein Käufer wird es als positiv empfinden, wenn er die Ware
> bezahlt, aber nicht bekommt.

Richtig, aber das Verschulden liegt nicht beim Verkäufer, also sollte/darf
man es ihm nicht ankreiden.
Das Problem, es wird offen bleiben ob wirklich die Post oder vielleicht doch
der Vk Schuld hat, ich tendiere allerdings dazu, dass mehr Sendungen bei der
Post verloren gehen als vom Verkäufer in betrügerischer Absicht nicht
abgesendet werden.
Praktisch fängt sich wohl in jedem Fall der Vk eine negative ein, es sei
denn er übernimmt nachträglich die Verantwortung für etwas wo eigentlich der
Käufer in der Verantwortung ist und selbst dann wird er nicht immer
davonkommen.
Das Hauptproblem ist die fehlende Beweisbarkeit.

Holger


Axel Gronen

unread,
Jan 4, 2005, 12:22:15 AM1/4/05
to
"Holger Legnah" <Holger...@freenet.de> schrieb:

>Das Hauptproblem ist die fehlende Beweisbarkeit.

Nein: Die hätte nur vor Gericht Relevanz.

Niemand kann von einem Käufer ernsthaft verlangen, er möge auch dann
positiv bewerten, wenn er trotz Zahlung keine Ware bekommen hat.
Das hat mit Beweisbarkeit und der Rechtslage beim Versandrisiko nicht
viel zu tun...

Holger Legnah

unread,
Jan 4, 2005, 3:56:44 PM1/4/05
to
Axel Gronen schrieb:

> Niemand kann von einem Käufer ernsthaft verlangen, er möge auch
> dann positiv bewerten, wenn er trotz Zahlung keine Ware bekommen
> hat.

Da gebe ich dir Recht.

> Das hat mit Beweisbarkeit und der Rechtslage beim Versandrisiko
> nicht viel zu tun...

Naja, immerhin bekommt der Verkäufer eine egative Bewertung für einen
Sachverhalt der im Verantwortungsbereich des Bewertenden liegt.
Siehst du die Problematik nicht?

Eine sinnvolle Lösung sehe ich allerdings auch nicht.

Holger


Alex. Becker

unread,
Jan 6, 2005, 1:56:19 PM1/6/05
to
Das Paeckchen lag am Donnerstag bei mir im Briefkasten. Anschriftenfeld
und Briefmarke zerkratzt mit dem Aufkleber :"Empfaenger Unbekannt" .. Na
super, kein Wunder, wenn die Anschrift zerkratzt ist, dass da nix
ankommt.

Den Bieter hab ich angeschrieben und ihm die Moeglichkeit geboten, dass
ich ihm den Bietbetrag zurueckueberweise (also ohne Versandkosten) oder
dass ich das Paekchen wieder schicke. Dies aber mit dem Aufschlag der
Versandkosten.
Sonst bleibt mir naemlich am Ende noch ein - Betrag uebrig.

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Jan 6, 2005, 2:00:55 PM1/6/05
to
On Thu, 6 Jan 2005 19:56:19 +0100, "Alex. Becker"
<nor...@nurfuerspam.de> wrote:


>Den Bieter hab ich angeschrieben und ihm die Moeglichkeit geboten, dass
>ich ihm den Bietbetrag zurueckueberweise (also ohne Versandkosten) oder
>dass ich das Paekchen wieder schicke. Dies aber mit dem Aufschlag der
>Versandkosten.

Da man wohl davon ausgehen kann, das nicht Du die Anschrift
unleserlich abgegeben hast, sondern das sie auf dem Postweg von
ebendieser Post derart unleserlich gemacht wurde, solltest Du
erfolgreich auf einen neuen Versand ohne erneute Kosten bestehen
können.

Torsten

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