mein Arbeitskollege ist nebenberuflich Selbständig und
verkauft gewerbsmäßig bei EBay.
Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze
Mal keine EBay-Gebühren von seinem Konto per
Lastschrift eingezogen werden.
Daraufhin hat ihn EBay kurzerhand gesperrt!
Zusätzlich wurde eine eMail von EBay an alle seine
Käufer versandt, die IMHO zum Vertragsbruch
zwischen Käufer und Verkäufer auffordert. Sie
beinhaltet den folgenden Text:
"Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass alle
Angebote des Verkaeufers [verkäufernick] vor
kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des
Verkaeufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst
aufgehoben...
...Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Kaeufer
bei einem Angebot dieses Verkaeufers. Bitte waegen Sie
sorgfaeltig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsaechlich
abschliessen moechten...
...Unter Umstaenden ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzoegern,
bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit
durchgefuehrt wird....
...Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre
Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren. Wenn
Sie eine Kreditkarte verwenden, sollten Sie weitere
Massnahmen mit Ihrem Kreditkartenaussteller besprechen..."
Das ist eine Massenaufforderung um dem Käufer zu schaden.
Ergeben sich daraus schadensersatzrechtliche Ansprüche
für den Verkäufer eBay gegenüber?
Im Fall meines Kollegen hat er noch an die 100 nicht bezahlte,
jedoch innerhalb der letzten 5 Tagen ausgelaufene Auktionen.
Innerhalb von 3 Tagen haben bereits über 60 Käufer ihm eine
Mail geschickt, dass sie nicht bezahlen werden, da eBay ihn
gesperrt habe.
Ich finde EBay maßt sich da einiges an!
Desweiteren hat man in diesem Fall nicht Mal die Möglichkeit
die angefallenen Gebühren aus den geplatzten Verkäufen
zurückzufordern. Denn man kann sich ja gar nicht mehr im
System anmelden.
Ein Trost bleibt immerhin:
EBay schickt nach einem Rausschmiss anscheinend keine
Rechnung mehr. Weder per eMail noch schriftlich. (Quelle:
EBay Foren). Auch nachfragen per eMail wegen der
Rechnung sollen sehr oft unbeantwortet bleiben. Ohne
Rechnungsstellung ist der ausgeschlossene Verkäufer
niemals im Verzug und braucht auch nicht zahlen ;-)
Was meint Ihr dazu?
Ach so. Noch etwas. Erfüllt die eMail von EBay eigentlich
den Tatbestand der Veleumdung? Schließlich wird da
der Verkäufer im Image geschädigt.
Grüße
Damian
>> Schließlich wird da der Verkäufer im Image geschädigt.
>
> != Verleumdung.
"Image"schädigung durch falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten
würde in der Tat den Tatbestand der Verleumdung erfüllen. Frage ist
wohl eher, ob
a) das hier vorliegt und
b) ob hier nicht eine Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
>Das ist eine Massenaufforderung um dem Käufer zu schaden.
Nein. Das ist eine Mitteilung unter Geschäftspartnern. Genau so, wie dein
Kollege auch allen seinen Geschäftspartnern seine Sicht der Dinge
mitgeteilt hat.
>Ergeben sich daraus schadensersatzrechtliche Ansprüche
>für den Verkäufer eBay gegenüber?
Sind den bezifferbare Schäden entstanden? Durch wen? Die Bank hat eine
Leistung nicht ausgeführt. Warum nicht? Was sagt die dazu?
>Ich finde EBay maßt sich da einiges an!
Welch' Überraschung.
>Desweiteren hat man in diesem Fall nicht Mal die Möglichkeit
>die angefallenen Gebühren aus den geplatzten Verkäufen
>zurückzufordern.
Natürlich hat er, im steht der Rechtsweg offen.
>Was meint Ihr dazu?
Wer sich mit Haien einläßt, darf sich nicht wundern, gefressen zu werden.
Wer sein Geschäftsmodell in so einseitig ausgestaltete Machtverhältnisse
einbettet, der darf sich nicht wundern, wenn sie auch ausgelebt werden. Und
muß notfalls bereit sein, auch mal zurückzuschlagen bzw. den Schwanz
einzuziehen.
>Ach so. Noch etwas. Erfüllt die eMail von EBay eigentlich
>den Tatbestand der Veleumdung? Schließlich wird da
>der Verkäufer im Image geschädigt.
Was ist falsch an der Darstellung?
--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.
Ob bald das 1. Bild etwas kosten wird und gleichzeitig Bilder im
Auktionstext verboten wird?
>Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze
>Mal keine EBay-Gebühren von seinem Konto per
>Lastschrift eingezogen werden.
[...]
>Ergeben sich daraus schadensersatzrechtliche Ansprüche
>für den Verkäufer eBay gegenüber?
Den Schaden hat doch die Bank verursacht, oder? Somit auch Forderungen
an die Bank.
> bei mir wurde auch schon mal eine lastschrift mit gebühren von ebay nicht
> eingelöst. aber gesperrt wurde ich noch nicht deswegen.
Kann ich bestätigen. Bei mir ist ab und an Ebbe auf dem Konto und dann
überweise ich eben ein paar Tage später oder veranlasse eine Einmalzahlung
über das Ebaysystem- ich vermute, da muss beim Bekannten des Posters noch
mehr gewesen sein, so schnell schiessen die bei Ebay dann auch wieder nicht.
Gut möglich wäre, dass die Sperrung und die nicht erfolgte Zahlung gar nicht
ursächlich zusammenhängen. Muss nur einer der Käufer sich ausreichend laut
beschwert haben, evtl. mit einem Straftatsbestand oder einer ANzeige gewinkt
haben, schon war es das. Oder Drei Auktionen des selben Käufers der eine
Verwarnung beantragt, bei Verwarnungen wird nicht differenziert...
Irgend sowas...
Was ich bitter finde ist, dass Ebay Verkäufer nicht benachrichtigt, wenn
Käufer rausfliegen. Den Fall hatte ich gerade, wo jemand bei mir was
ersteigert hatte, ich aber nichts mehr von ihm hörte und auf mehrere Mails
keine Antwort mehr kam- erst bei Aufruf der entsprechenden Auktion bemerkte
ich dann, das er nicht mehr registriert war. Das ist insofern doof, als ich
dadurch etliche Tage wartete auf eine Reaktion statt den Artikel sofort neu
einzustellen. Ich will das Zeugs ja loswerden, weil es mir im Weg
rumsteht... Gelegentlich muss ich mal gucken, ob die Gebühren dann
automatisch gutgeschreiben werden oder ich eine Gutschrift erwirken kann...
Was mich an derBenachrichtigungsmail von Ebay stört, ist allerdings deren
Ausführlichkeit. Es würde doch reichen, wenn die die Handelspartner darauf
hinweisen, dass der Verkäufer nicht mehr bei Ebay registriert ist- alles
andere können sich die Käufer dann ja selber überlegen. So werden die halt
sehr verunsichert, möglicherweise zu unrecht.
cu,
Richard
> Wenn ich den OP richtig verstanden habe, dann hat wohl ebay sofort den
> Account gesperrt und die Käufer gewarnt, noch bevor sie sich mit dem
> Verkäufer in Verbindung gesetzt haben.
Woher sollte Ebay wissen, ob die Käufer schon mit dem Verkäufer
kommuniziert haben?
> Also ich denke schon, dass sich ebay wenigstens einen Kontaktversuch
> mit Nachfragen erlauben darf, bevor sie so rigoros - und möglicherweise
> ungerechtfertigt - handelt.
Der Käufer hat ja in der EOA-Mail die Kontaktdaten erhalten und kann
daher auch nachfragen, wenn er möchte. Hatte auch schon so einen Fall,
und der Verkäufer hat mir dann bestätigt, dass unser Deal keineswegs
geplatzt sei. Er lieferte völlig korrekt und war einige Zeit später auch
wieder ein ordentliches Mitglied bei eBay.
Elmo
Deiner Logik nach, kann man den Schaden beliebig weitergeben.
Den Schaden hat IMHO eBay verursacht, weil Sie jedem Käufer
dringend dazu raten nicht zu bezahlen. Es geht hier auch nicht um
einen Schaden aus möglichen zukünftigen Gewinnen. Die Käufe
sind ja bereits vergangenheit. Nun versucht eBay die bereits
passierten Käufe zu unterminieren und ruft quasi zum
Zahlungsboykott auf.
Um jedoch zu Deiner Logik zurückzukehren. Wenn ich dieser
folgen würde, könnte ich einen Passanten ausrauben, nachdem
ich kein Geld vom Bankautomaten erhielt, da dieser defekt
war. Der Passant kann sich das gestohlene Geld dann bei der
Bank holen.
Grüße
Art
Der Vergleich hinkt.
So wie der Fall geschildert wurde ("Fehler lag bei der Bank", Schaden auch kausal), sehe ich auch die Bank verantwortlich.
Anders läge es nur, wenn Ebay was gemacht hat, was sie nicht durften. Die werden aber in ihren AGB stehen haben, dass sie sperren
dürfen, wenn die Lastschrift zurückkommt.
Was nicht heißen soll, dass ich das Vorgehen von Ebay auch viel zu überzogen finde, man hätte ja auch erst ein mal anmahnen können.
So ein Vorgehen ist ja auch nicht gerade serviceorientiert...
Auf der anderen Seite kam bei mir auch schon mal eine Lastschrift zurück (ich hatte die Bank gewechselt) und es kam von Ebay auch
erst mal nur ne Mahnung mit 5 Euro Bearbeitungsgebühr...
Insofern mag ich die Ausgangsgeschichte auch nicht ganz glauben...
Gruß,
Björn
>Hallo NG,
>
>mein Arbeitskollege ist nebenberuflich Selbständig und
>verkauft gewerbsmäßig bei EBay.
>
>Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze
>Mal keine EBay-Gebühren von seinem Konto per
>Lastschrift eingezogen werden.
>
>Daraufhin hat ihn EBay kurzerhand gesperrt!
Den AGB von Ebay ist zu entnehmen:
"§ 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung
eBay kann ein Mitglied sperren, wenn [...] oder
ein anderer /wichtiger Grund/ vorliegt."
Das Nichtzahlen der Rechnung ist IMHO ein /wichtiger Grund/.
Demnach _kann_ Ebay ihren AGB nach so handeln.
[Mail von Ebay an Käufer, von Zahlung abzusehen]
>
>Das ist eine Massenaufforderung um dem Käufer zu schaden.
>
>Ergeben sich daraus schadensersatzrechtliche Ansprüche
>für den Verkäufer eBay gegenüber?
Schadenersatzpflichtig ist der Verursacher des Problems. Und da Du
schreibst, die Lastschrift sei wegen eines Fehlers der Bank nicht ausgeführt
worden, ist auch diese schadenersatzpflichtig.
>Im Fall meines Kollegen hat er noch an die 100 nicht bezahlte,
>jedoch innerhalb der letzten 5 Tagen ausgelaufene Auktionen.
>Innerhalb von 3 Tagen haben bereits über 60 Käufer ihm eine
>Mail geschickt, dass sie nicht bezahlen werden, da eBay ihn
>gesperrt habe.
>
>Ich finde EBay maßt sich da einiges an!
>
>Desweiteren hat man in diesem Fall nicht Mal die Möglichkeit
>die angefallenen Gebühren aus den geplatzten Verkäufen
>zurückzufordern. Denn man kann sich ja gar nicht mehr im
>System anmelden.
Bis der Grund der Sperrung ausgräumt ist.
>Ein Trost bleibt immerhin:
>
>EBay schickt nach einem Rausschmiss anscheinend keine
>Rechnung mehr. Weder per eMail noch schriftlich. (Quelle:
>EBay Foren). Auch nachfragen per eMail wegen der
>Rechnung sollen sehr oft unbeantwortet bleiben. Ohne
>Rechnungsstellung ist der ausgeschlossene Verkäufer
>niemals im Verzug und braucht auch nicht zahlen ;-)
Die Rechnung hast Du per Mail erhalten. Bezahle diese und Du hasst wieder
Zugriff auf Ebay.
>Was meint Ihr dazu?
>
>Ach so. Noch etwas. Erfüllt die eMail von EBay eigentlich
>den Tatbestand der Veleumdung? Schließlich wird da
>der Verkäufer im Image geschädigt.
IMHO nein.
Florian
fup2 dsrm gesetzt.
--
"Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null.
Sie nennen das Ihren Standpunkt."
(David Hilbert)
> Joe Saccone <no_e...@gmx.net> schrieb:
>
>>>Nein. Die Accountstörung ist ja eingetreten und damit eine Warnung
>>>berechtigt.
>
>>Wenn ich den OP richtig verstanden habe, dann hat wohl ebay sofort den
>>Account gesperrt und die Käufer gewarnt, noch bevor sie sich mit dem
>>Verkäufer in Verbindung gesetzt haben. Also ich denke schon, dass sich
>>ebay wenigstens einen Kontaktversuch mit Nachfragen erlauben darf,
>>bevor sie so rigoros - und möglicherweise ungerechtfertigt - handelt.
>>Schliesslich reden sie ja oft genug von ihrer ach so tollen
>>Sicherheitsabteilung; aber Missverständnisse aufklären können sie
>>scheinbar überhaupt nicht. Nur automatisiert und ohne Nachfrage
>>handeln. Ein Schelm, der Böses über diese "Sicherheitsabteilung"
>>(Script? Bot? Applikation?) denkt...
>
> Na, ich sehe das so. Die Lastschrift kam ja zurück. Das kann ein Indiz
> sein, daß der VK nicht mehr zahlungsfähig und damit auch nich mehr
> Lieferfähig sein _kann_.
Ich hätte da mal einen Einwand: normalerweise hat man bei einem
"normlen" Konto doch einen gewissen Überziehungsrahmen.
Afaik beträgt der z.B. bei meinem Bankkonto 2000 Euro.
Wenn ein gewerblicher VK also bereits diesen Überziehungsrahmen
überschritten hat und eine Abbuchung daher nicht funktioniert, deutet
dies schon imho auf ein größeres Problem mit der Bank hin.
Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, wenn man durch
Überschreitung des Überziehungsrahmen seine eBay-Gebühren nicht zahlen kann!
Btw: ich finde es dann genau wie du vollkommen richtig, daß eBay dann
die Notbremse zieht.
Uwe
>Ich hätte da mal einen Einwand: normalerweise hat man bei einem
>"normlen" Konto doch einen gewissen Überziehungsrahmen.
>Afaik beträgt der z.B. bei meinem Bankkonto 2000 Euro.
Das sieht nach Deinem eingeräumten Dispokredit aus. Dieser ist vertraglich
vereinbart. Alle Belastungen darüber hinaus sind sehr teure "geduldete
Überziehungen".
Dieser Betrag ist gleich dem Betrag, den Dein Kundenberater Dir zutraut
zurückzahlen und leisten zu können. Also eine Woch nach Gehaltseingang
tendentiell geringer als eine Woche vor Gehaltseingang.
>Wenn ein gewerblicher VK also bereits diesen Überziehungsrahmen
>überschritten hat und eine Abbuchung daher nicht funktioniert, deutet
>dies schon imho auf ein größeres Problem mit der Bank hin.
Naja, eher mit seine Liquididtät.
>Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, wenn man durch
>Überschreitung des Überziehungsrahmen seine eBay-Gebühren nicht zahlen kann!
Woher kennst Du das Verhältnis zwischen Kreditrahmen und zu zahlende Gebühr?
>Btw: ich finde es dann genau wie du vollkommen richtig, daß eBay dann
>die Notbremse zieht.
ACK
Florian
>>Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze
>>Mal keine EBay-Gebühren von seinem Konto per
>>Lastschrift eingezogen werden.
>
>Ah ja..., der "berühmte" Fehler der Bank.
Und trotzdem: Die Bank gewinnt immer.
mfG
Daniel
Christian Denker schrieb:
> bei mir wurde auch schon mal eine lastschrift mit gebühren von ebay nicht
> eingelöst. aber gesperrt wurde ich noch nicht deswegen.
Beim Konto meiner Frau wurde schon öfters eine Lastschrift von ebay angeblich
nicht eingelöst, obwohl
1. eine ausreichende Deckung vorhanden war und
2. die Bank behauptet, auch ohne ausreichende Deckung keine Lastschrift
zurückgehen zu lassen, ohne dieses vorher anzumelden und
3. die Bank speziell auf diesen Fall angesprochen sicher war, keine
Lastschrift bekommen zu haben.
Da scheint ebay doch irgendwie ein Problem zu haben. Und der Kunde muß sich
dann mit Mahnungen rumärgern.
Gruß,
Martin
>bei mir wurde auch schon mal eine lastschrift mit gebühren von ebay nicht
>eingelöst. aber gesperrt wurde ich noch nicht deswegen.
War bei mir auch so.
Kam lediglich eine Mail von Ebay,daß der offene Betrag mit der
nächsten Rechnung eingezogen wird.
--
Viele Grüße aus Dresden
Tobias
http://www.cashcrawler.de/open/?id=TErtl
Och, da gibt's noch viel mehr interessante Moeglichkeiten zum
Abzocken:
- Zeilengebuehr (so wie bei Kleinanzeigen)
- Einlogg-Gebuehr
- Klickgebuehr
- Gebuehr fuer das Beobachten von Artikeln
- Foren-Gebuehr
- Kuendigungsgebuehr
usw.usf.
M f G
Hans.
- - - - - - - - - - - - - -
Fuer Online-Auktionen bezahlen? Ich bin doch nicht bloed...
Die Alternative: http://www.hood.de
>Den Schaden hat IMHO eBay verursacht, weil Sie jedem Käufer
>dringend dazu raten nicht zu bezahlen. Es geht hier auch nicht um
>einen Schaden aus möglichen zukünftigen Gewinnen. Die Käufe
>sind ja bereits vergangenheit. Nun versucht eBay die bereits
>passierten Käufe zu unterminieren und ruft quasi zum
>Zahlungsboykott auf.
Genau. Die eigentliche Frage ist in diesem Thread leider etwas
untergegangen.
(Es geht ja nicht primär darum, ob eBay den Verkäufer sperren darf.
Klar dürfen sie das, denn nach ihren AGB dürfen sie alles.)
Das Hauptproblem ist aber:
eBay fordert hier die Käufer zum Vertragsbruch auf.
Damit geht eBay deutlich zu weit, denn eBay weist ansonsten deutlich
darauf hin, dass z.B. die vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer
und Käufer von den eBay-AGB strikt getrennt sind. eBay mischt sich
also in etwas ein, was sie eigentlich nichts mehr angeht.
Carsten
> Uwe Premer <UweP...@expires-2004-02-29.arcornews.de> schrieb:
>
>>> Na, ich sehe das so. Die Lastschrift kam ja zurück. Das kann ein Indiz
>>> sein, daß der VK nicht mehr zahlungsfähig und damit auch nich mehr
>>> Lieferfähig sein _kann_.
>
>>Ich hätte da mal einen Einwand: normalerweise hat man bei einem
>>"normlen" Konto doch einen gewissen Überziehungsrahmen.
> Ja. Aber wo war den jetzt Dein Einwand, Uwe?
Ähm...mir fiel leider nichts Gutes ein.
Ich meite eher "Ergänzung" zu deinem Statement. ;-)
Uwe
> von Uwe Premer konnten wir vernehmen:
>>Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, wenn man durch
>>Überschreitung des Überziehungsrahmen seine eBay-Gebühren nicht zahlen kann!
>
> Woher kennst Du das Verhältnis zwischen Kreditrahmen und zu zahlende Gebühr?
Ganz einfach: ein VK, egal welcher, der wegen seinen erzeugten
eBay-Gebühren auch noch seinen Kontorahmen sprengt, der kann nicht mit
Geld umgehen und mit dem möchte ich auch nicht handeln.
Uwe
f'up nach dsr,
>> Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze Mal keine
>> EBay-Gebühren von seinem Konto per Lastschrift eingezogen
>> werden.
>
> Fehler der Bank? Blödsinn. Lastschriften werden storniert,
> entweder von der Bank weil keine Deckung vorliegt oder vom
> Kontoinhaber weil er nicht zahlen will/kann. Völlig richtig wie
> Ebay sich verhält, würde ich genauso machen.
Komisch. Auch, wennd a nicht von "Fehler der bank" geredet wird, sagt
<c0oaem$phg$02$1...@news.t-online.com>
irgendwie was ganz anderes aus - ist wohl doch nicht immer nur so
schwarzweiß, wie du das gerne hättest.
> Lastschriften platzen lassen geht in Richtung Kreditbetrug.
Blöd-Sinn.
[...]
> Das Hauptproblem ist aber:
>
> eBay fordert hier die Käufer zum Vertragsbruch auf.
Meines Erachtens tut eBay gerade das _nicht_, auch wenn manche die
Zeilen eBays so interpretieren.
"Bitte waegen Sie sorgfaeltig ab, ob Sie die begonnene Transaktion
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
tatsaechlich abschliessen moechten"
"Unter Umstaenden ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzoegern"
^^^^^^^^^^^^^^^^
"Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre
Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren."
^^^^^^^^^
Christian.
end
--
Siehst Du einen Anhang? Kannst Du den restlichen Text dieses Artikels
lesen, wenn Du Strg-F3 drueckst? Dann ist Dein Outlook Express defekt
und alle Deine Artikel sehr wahrscheinlich auch. Bitte wechsle Deinen
Newsreader! Wenn Du Hilfe benoetigst, helfe ich sehr gerne per Mail!
Dabei sollte man aber IMHO auch berücksichtigen, daß sich bei
eBay auch jede Menge eher ...ähm... schlichte Gemüter tummeln.
Ein solches dürfte auf so eine Mail vermutlich mit nackter Panik
reagieren. Auch wenn eBay hundertmal "eventuell" und
"möglicherweise" schreibt.
Von daher stimme ich Dir zwar zu, daß eBay nicht explizit den
Vertragsbruch empfiehlt, finde aber dennoch, daß ein solcher
stark suggeriert wird.
Tschüs,
Sebastian
--
Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben
sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein
Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will...
Benjamin Stenzel in dchk+l
>Von daher stimme ich Dir zwar zu, daß eBay nicht explizit den
>Vertragsbruch empfiehlt, finde aber dennoch, daß ein solcher
>stark suggeriert wird.
Dann mach mal einen Verbesserungsvorschlag. Wie sollte Ebay formulieren,
wenn der Verdacht besteht, dass der Verkäufer sich in einer erheblichen
finanziellen Notlage befindet?
Ohne Deine Formulierung zu kennen, auch diese wird stark suggererieren,
dass Vorsicht geboten ist und man nicht vorschnell Geld überweisen
sollte.
Liege ich richtig?
>>Auf Grund eines Fehlers seiner Bank, konnten das letze
>>Mal keine EBay-Gebühren von seinem Konto per
>>Lastschrift eingezogen werden.
>
> Ah ja..., der "berühmte" Fehler der Bank.
Da eBay bei meinem Konto bereits zweimal Fehlbuchungen durchgeführt hat
(und ergo von mir garantiert nie die Erlaubnis zum Einzug per Last-
schrift erhalten wird), halte ich das durchaus für plausibel.
Thorsten
Erstens finde ich, dass eBay zuerst schiesst und dann Fragen
stellt, wenn überhaupt Fragen gestellt werden. Diese vorgehensweise
ist nicht in Ordnung. Der Vertrag der ein Verkäufer mit eBay
schließt beschert beiden Rechte, AUCH dem Verkäufer.
Anderes Beispiel: Wenn Du bei einer Zeitung eine Anzeige
aufgibst, würdest Du ganz anders denken, wenn die Zeitung
sich in das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Käufer sich
einmischt.
Doch zurück zum Thema. Verbesserungsvorschlag:
1. Kann eBay nicht nachprüfen, warum die Bank die
Lastschrift nicht ausgeführt hat. Muss nicht unbedingt
die Liquidität sein. Bei peniblen Banken reicht da ein
Zahlendreher an der richtigen Stelle.
2. Auch wenn der Verkäufer in einer finanziellen
Notlage wäre, heisst es überhaupt nicht, dass er
die verkauften Artikel nicht zuhause liegen hat und
auf Zahlungseingang seiner eBay-Käufer wartet,
damit er wieder liquide wird. Es gibt sicherlich
manchmal Engpässe.
Grüße
Artur
> Und man kann nicht alles haben:
> - Entweder man akzeptiert, das Ebay rigoros bei Account-Störungen
> handelt,
> - oder man akzeptiert, das bei Ebay immer mehr Betrugsfälle
> stattfinden.
Du unterstellst also, dass jemand, der zum Zeitpunkt der eBay Abbuchung
keine ausreichende Deckung auf seinem Konto hat ein Betrüger ist.
Warum auch immer eine Lastschrift zurückgeht, was eBay da macht ist ein
wenig hart. Zumindest sollte eBay eine (kurze) Frist setzen in der das Konto
ausgeglichen werden kann, bevor ein Ausschluss stattfindet.
> Beides geht nicht.
Verhältnismässigkeit?
Kein Kontodeckung begründet nicht einmal einen Betrugsverdacht.
Harald
Die Mail gar nicht erst schicken.
Ich sehe keine rechte Kausalität zwischen "Verkäufer zahlt eBay-
Gebühren nicht" und "Verkäufer rückt keine Ware 'raus". Zumal es
beim Bankeinzug durchaus fremdverschuldete Schwierigkeiten geben
kann, wie Martin berichtet hat.
Das bestätigt 'mal wieder meine Meinung zu dem Geschäftsgebahren
von eBay: ziemlich kundenunfreundlich. (In jede Richtung.)
>> Na, ich sehe das so. Die Lastschrift kam ja zurück. Das kann ein
>> Indiz sein, daß der VK nicht mehr zahlungsfähig und damit auch nich
>> mehr Lieferfähig sein _kann_.
>
> Ich hätte da mal einen Einwand: normalerweise hat man bei einem
> "normlen" Konto doch einen gewissen Überziehungsrahmen.
> Afaik beträgt der z.B. bei meinem Bankkonto 2000 Euro.
> Wenn ein gewerblicher VK also bereits diesen Überziehungsrahmen
> überschritten hat und eine Abbuchung daher nicht funktioniert, deutet
> dies schon imho auf ein größeres Problem mit der Bank hin.
Wie kommst du zu der Auffassung, dass ein gewerblicher Vk einen
Überziehungkredit hat?
Als gewerblicher einen Überzihungkredit zu bekommen ist um einiges
schwieriger als für einen gewöhnlichen Angestellten.
> Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, wenn man durch
> Überschreitung des Überziehungsrahmen seine eBay-Gebühren nicht
> zahlen kann!
Dumm, wenn man viele Dinge auf Abruf laufen hat und dumm wenn plötzlich
irgendeine Zahlung nicht eingeht und noch ein nicht bedachter Abruf
hinzukommt.
Ausserdem sind Banken heute sehr kleinlich, da ist kein Sachbearbeiter mehr
der entscheidet, das macht der Kollege Computer und der schaut auf den
Rahmen, dazu kommt meist eine Toleranz von 15%, wird das um 1 Cent
überschritten geht die Abbuchung zurück.
> Btw: ich finde es dann genau wie du vollkommen richtig,
> daß eBay dann
> die Notbremse zieht.
Ein leeres Konto ist nicht damit gleichzusetzen, dass er die Ware nicht
liefern kann.
Harald
zweitens: warum postet dein kolege nicht selbst?
nur so mal zwei indizien, dss das meinungsmache gegen e*ay sein koennte
ulrich
> Dann mach mal einen Verbesserungsvorschlag. Wie sollte Ebay
> formulieren, wenn der Verdacht besteht, dass der Verkäufer sich in
> einer erheblichen finanziellen Notlage befindet?
Geplatzte Abbuchung <> finanzielle Notlage.
Es gibt viele mögliche Gründe.
Entweder ist falsch was der OP berichtet oder eBay schiesst über das Ziel
hinaus.
Ohne Kontakt zum Vk, ohne die Möglichkeit für den Vk das zu bereinigen?
Harald
>> Du unterstellst also, dass jemand, der zum Zeitpunkt der eBay
>> Abbuchung keine ausreichende Deckung auf seinem Konto hat ein
>> Betrüger ist.
>
> Nein. Ich unterstelle, daß jemand, der keine Kontodeckung mehr für die
> Ebay-Gebühren hat, durchaus potentiell ein unzuverlässiger
> Geschäftspartner sein _könnte_
Und das _könnte_ reicht dir für eine Denunzierung per Rundumschlag?
Letztlich teilt eBay keinen Grund für den Ausschluss mit und der
Angeschriebene muss daher das schlimmste befürchten.
Würde eBay mitteilen, unsere Lastschrift ist gpelatzt, was sie aus
rechtlichen Gründen nicht dürfen, könnte der angeschriebene eine eigene
sinnvolle Entscheidung treffen.
So angeschrieben, muss derjenige doch befürchten, dass der Vk unter
Betrugsverdacht liegt.
>> Warum auch immer eine Lastschrift zurückgeht, was eBay da macht ist
>> ein wenig hart. Zumindest sollte eBay eine (kurze) Frist setzen in
>> der das Konto ausgeglichen werden kann, bevor ein Ausschluss
>> stattfindet.
>
> Nach den anderen Postings, findet das auch statt. Also muß mehr
> passiert sein.
Es fand zumindest statt, entweder du hast Recht oder eBay hat sein Verhalten
geändert.
Nach anderen Postings hat eBay in der Vergangenheit keine Käufer nach
Ausschluss benachrichtigt und das bei massivem Betrugsverdacht.
>> Verhältnismässigkeit?
>> Kein Kontodeckung begründet nicht einmal einen Betrugsverdacht.
>
> Das schrieb ich auch nicht. Und sollte so im Kontext auch nicht zu
> lesen sein.
Aber die Warnmail seiten eBay liest sich so und wenn ich dich richtig
interpretiere findest du es völlig in Ordnung.
> Aber Unregelmäßigkeiten sind bei Vorkasseabwicklungen (und
> das sind sie zu 99% - auch Nachnahme gehört dazu) nicht sehr
> vertrauensfördernd ist.
Sollte wirklich nichts anderes vorliegen als eine geplatzte Abbuchung ist
die Massnahme eBays überzogen.
Die einfache Formel, er hatte kein Geld, also wird er gesteinigt ist
unpassend solange die Gründe nicht bekannt sind.
Es könnte auch daran liegen, dass sein Arbeitgeber den längst fälligen Lohn
nicht gezahlt hat.
Harald
Genau, hier sieht man erst was für ein Sch... dieses Ebay ist.
Denunzieren hier VK, ohne die Hintergründe zu kennen. Im oben genannten
Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn ich der VK
wäre. Wenn man hier so mitliest, gibt es immer mehr Gründe, dieses ach
so seriöse Auktionshaus zu meiden.
Jürgen Kost
Und drittens solltest du erst mal lernen, wie man sich hier benimmt.
Hast keinen Namen, solltest die Großschreibung lernen und vielleicht
noch die deutsche Rechtschreibung. Grausam dein Geschreibsel!
Jürgen Kost
>Wie kommst du zu der Auffassung, dass ein gewerblicher Vk einen
>Überziehungkredit hat?
>Als gewerblicher einen Überzihungkredit zu bekommen ist um einiges
>schwieriger als für einen gewöhnlichen Angestellten.
Das absolute Gegentum ist der Fall. Ich kenne keinen Gewerbetreibenden
(und da wir selber welche waren kenne ich sehr viele), der auf seinem
Geschäftskonto ein positives Guthaben hätte. Wäre ja auch dumm, da es
vor allem steuerliche Gründe dafür gibt. Die Bank braucht dafür
einfach nur für sie aktzeptable Sicherheiten. In unserem Fall hatten
wir ein Geschäftskonto, welches bis 50.000 Euro überziehungsfähig war.
Und das ist erstens keine Seltenheit und zweitens längst nicht
besonders hoch.
>> Btw: ich finde es dann genau wie du vollkommen richtig,
>> daß eBay dann
>> die Notbremse zieht.
>
>Ein leeres Konto ist nicht damit gleichzusetzen, dass er die Ware nicht
>liefern kann.
Ich finde jedenfalls auch nach wie vor, dass es sich eBay zu einfach
macht, die Bieter regelrecht zu verunsichern. Für mich bedeutet dies,
dass ihre ständig hochgepriesene Sicherheitsabteilung für'n Ar... ist,
und sie lieber auf diese Weise *eventuelle* Probleme gar nicht erst
heraufbeschwören wollen. Denn sonst würde im Falle eines Falles ja die
ach so tolle Sicherheitsabteilung mit Emails überflutet werden.
Gruss
JoeS
--
Ash nazg durbatuluk, ash nazg gimbatul, ash
nazg thrakatuluk agh burzumishi krimpatul
Christian Janoff schrieb:
>
> "Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre
> Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren."
Also zumindest hier fordern sie deutlich dazu auf, zu versuchen, die
Überweisung noch zu stornieren. Nur daß das eventuell (nein, ziemlich
sicher) nicht mehr gehen wird, geben sie zu verstehen. Sonst hätten sie
'wenden Sie sich eventuell' schreiben müssen.
Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
> Nach anderen Postings hat eBay in der Vergangenheit keine Käufer nach
> Ausschluss benachrichtigt und das bei massivem Betrugsverdacht.
Ich habe vor Monaten schon mal so eine E-Mail bekommen, nachdem der V
einige Tage nach Auslaufen der Auktion gesperrt wurde. Ich habe dann
nicht gezahlt und auf eine Nachricht des V gewartet, er hat sich nicht
gemeldet. Wahrscheinlich habe ich so ca. 25EUR gespart.
> Die Bank braucht dafür
> einfach nur für sie aktzeptable Sicherheiten. In unserem Fall hatten
> wir ein Geschäftskonto, welches bis 50.000 Euro überziehungsfähig war.
Wie lange bestand der Betrieb?
Ausserdem, wie du schon sagst Sicherheiten.
Das dürfte die viele Kleingewerbetreibende nicht zutreffen und ich denke,
dein Beispiel ist für nebenberufliche Ebayhändler nicht zutreffend.
> Und das ist erstens keine Seltenheit und zweitens längst nicht
> besonders hoch.
Es kommt auf den Betrieb an.
>> Ein leeres Konto ist nicht damit gleichzusetzen, dass er die Ware
>> nicht liefern kann.
>
> Ich finde jedenfalls auch nach wie vor, dass es sich eBay zu einfach
> macht, die Bieter regelrecht zu verunsichern. Für mich bedeutet dies,
> dass ihre ständig hochgepriesene Sicherheitsabteilung für'n Ar... ist,
Das sehe ich ebenso.
Harald
>Wie lange bestand der Betrieb?
Es waren derer 2. Der eine 15 der andere 10 Jahre.
>Ausserdem, wie du schon sagst Sicherheiten.
>Das dürfte die viele Kleingewerbetreibende nicht zutreffen und ich denke,
>dein Beispiel ist für nebenberufliche Ebayhändler nicht zutreffend.
Jaja, aber das mit dem "nebenberuflichem Ebayhändler" sagst du erst
jetzt, vorher war es noch ein pauschaler "Gewerblicher". Und auf ebay
tummeln sich nunmal mittlerweile haufenweise Gewerbetreibende herum,
die neben ihrem normalen Laden/Versandhandel ebay als zweite
Vertriebsmöglichkeit ansehen.
>Ich habe vor Monaten schon mal so eine E-Mail bekommen, nachdem der V
>einige Tage nach Auslaufen der Auktion gesperrt wurde. Ich habe dann
>nicht gezahlt und auf eine Nachricht des V gewartet, er hat sich nicht
>gemeldet. Wahrscheinlich habe ich so ca. 25EUR gespart.
Tja, das Problem ist aber, dass ein gesperrtes Mitglied u.U. gar keine
Möglichkeit hat, dich über das ebay-System zu kontaktieren. Denn er
ist ja gesperrt. Sprich: es hätte durchaus sein können, dass dich der
Verkäufer gerne kontaktiert hätte, aber er es einfach nicht konnte.
>> Wie lange bestand der Betrieb?
>
> Es waren derer 2. Der eine 15 der andere 10 Jahre.
Klar, nach 5 Jahren kann ein Betrieb schon mal bei der Bank nach einem
Kredit fragen, wenn er bis dahin passende Bilanzen aufweisen kann, sicher,
es gibt auch Umstände in denen früher Kredite gewährt werden.
>> Ausserdem, wie du schon sagst Sicherheiten.
>> Das dürfte die viele Kleingewerbetreibende nicht zutreffen und ich
>> denke, dein Beispiel ist für nebenberufliche Ebayhändler nicht
>> zutreffend.
>
> Jaja, aber das mit dem "nebenberuflichem Ebayhändler" sagst du erst
Nö, das schrieb der OP.
> jetzt, vorher war es noch ein pauschaler "Gewerblicher". Und auf ebay
> tummeln sich nunmal mittlerweile haufenweise Gewerbetreibende herum,
> die neben ihrem normalen Laden/Versandhandel ebay als zweite
> Vertriebsmöglichkeit ansehen.
Schon richtig, ich denke jedoch, dass hier mehr die Betriebe auftauchen,
deren Bilanzen keine besondere Kreditwürdigkeit bei den Banken hervorrufen,
womit ich nicht sagen will, dass diese nicht korrekt arbeiten.
Daher halte ich eine nichteingelöste Lastschrift nicht geeignet alle Glocken
zu läuten und Käufer per Mail zu warnen und dort Ängste zu erzeugen, wenn es
denn wirklich so war, dass das der Grund für die Accountsperre war.
Harald
>Christian Abraham schrieb:
>
>> Und man kann nicht alles haben:
>> - Entweder man akzeptiert, das Ebay rigoros bei Account-Störungen
>> handelt,
>> - oder man akzeptiert, das bei Ebay immer mehr Betrugsfälle
>> stattfinden.
>
>Du unterstellst also, dass jemand, der zum Zeitpunkt der eBay Abbuchung
>keine ausreichende Deckung auf seinem Konto hat ein Betrüger ist.
Ausreichender Verdacht.
Jahrelang lies Ebay Käufer ins Messer laufen - da kam nix wenn der VK
gesperrt wurde. Hab selber mal ne ziemlich böse Mail an Ebay deswegen
geschrieben, damals hatte ich nur durch Zufall mitbekommen, dass ein
VK plötzlich gesperrt wurde (der Account ist heut noch gesperrt).
Jetzt reagiert Ebay entsprechend, und nun ist das Geschrei wieder
groß.
Wenn es ein Fehler auf VK-Seite war (egal ob Bank, Mitarbeiter, Frau,
Haustiere), dann muß der VK seine Kunden darüber aufklären.
Das ist halt wie bei jeden anderen Mißgeschick. Nicht alles klappt,
und oftmals ist man selber nicht unbedingt schuld dran.
>Warum auch immer eine Lastschrift zurückgeht, was eBay da macht ist ein
>wenig hart. Zumindest sollte eBay eine (kurze) Frist setzen in der das Konto
>ausgeglichen werden kann, bevor ein Ausschluss stattfindet.
>
Jaja, klar, hart. Wenn ein Betrüger sein Konto abgeräumt hat und
abgedampft ist, geht das Gemecker wieder los - warum denn die Käufer
nicht gewarnt wurden, warum Ebay nichts zur Schadensbegrenzung getan
hat.
>> Beides geht nicht.
>
>Verhältnismässigkeit?
Möglicherweise muß man Ebay an dieser Stelle zubilligen etwas mehr
Erfahrung mit "typischen Fallverläufen" zu haben als die Newsgroup.
Ja, möglicherweise auch nicht.
>Kein Kontodeckung begründet nicht einmal einen Betrugsverdacht.
>
Ja sicher, Du weißt ja genau, was was begründet. Von Fall zu Fall. Und
hinterher.
Ich habe es als Käufer jedenfalls lieber, vor solchen VK gewarnt zu
werden.
Sollte der VK es ernst meinen, ist seine Aufklärungsmail eher da als
die Warnmail von ebay.
Und - um das mal konkret zu machen: Wenn der Sachverhalt geklärt ist,
ist der Account auch wieder entsperrt, es reicht also aus, dass der VK
den Kunden mailt, dass - wenn sie unsicher sind - erst nach Freigeben
des Accounts zahlen möchten.
Klaus
>Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de> schrieb:
>
>>Ich habe vor Monaten schon mal so eine E-Mail bekommen, nachdem der V
>>einige Tage nach Auslaufen der Auktion gesperrt wurde. Ich habe dann
>>nicht gezahlt und auf eine Nachricht des V gewartet, er hat sich nicht
>>gemeldet. Wahrscheinlich habe ich so ca. 25EUR gespart.
>
>Warum hast Du Dich nicht gemeldet? Käufer und Verkäufer bekommen eine
>EOA-Mail, in der auch die Email-Adressen stehen.
>
Wer will von wem was und wer wurde gesperrt?
Andere Frage: Würdest Du überweisen?
Noch andere Frage: Kommt einer vorbei und jammert, dass er keine Ware
bekommen hat.
Was würde die Gruppe meinen, wenn ruchbar werden würde, dass er einen
gesperrten VK die Kohle überwiesen hat?
Klaus
>"Bernhard Wegner" <Bernhar...@Hamburg.de> schrieb ...
>> Den Schaden hat doch die Bank verursacht, oder? Somit auch Forderungen
>> an die Bank.
>
>Deiner Logik nach, kann man den Schaden beliebig weitergeben.
>
>Den Schaden hat IMHO eBay verursacht, weil Sie jedem Käufer
>dringend dazu raten nicht zu bezahlen. Es geht hier auch nicht um
Nicht zu bezahlen? Wo steht das? Man rät zur Vorsicht und ggf. die
Bezahlung zu verzögern, bis sich paar Dinge geklärt haben.
Da Ebayer im allgemeinen eh zu doof sind zum Lesen, ist die Mail von
Ebay in der Tat für den Normal-Ebayuser wohl zu "hart".
Klaus
>hallo,
>erstens: warum hat der oriinal poster sich nicht einmal moderrierent an der
>ng beteiligt und
Weil er entweder selber nix weiß, weil ers gar selber war und Zuspruch
und Anteilnahme erwartet - was auch immer.
>
>zweitens: warum postet dein kolege nicht selbst?
>
Es waren immer Bekannte. Ganz selten selber. Dei Bekannten haben meist
leider gerade keinen Computer.
>nur so mal zwei indizien, dss das meinungsmache gegen e*ay sein koennte
>
Gähn. Das brauchts nicht.
Nicht selten passiert es, dass sich einer über ne Sperre beklagt und
dann kommt scheibschenweise raus, was für ein "sauberer" Kollege der
gesperrte Account wirklich ist.
Genaugenommen gibts kaum Überraschungen.
Klaus
> Ausreichender Verdacht.
Wirklich.
Du bist also ein Vergewaltiger?
Ausreichender Verdacht ist soch vorhanden, schliesslich bist du ein Mann.
> Jahrelang lies Ebay Käufer ins Messer laufen - da kam nix wenn der VK
> gesperrt wurde. Hab selber mal ne ziemlich böse Mail an Ebay deswegen
> geschrieben, damals hatte ich nur durch Zufall mitbekommen, dass ein
> VK plötzlich gesperrt wurde (der Account ist heut noch gesperrt).
>
> Jetzt reagiert Ebay entsprechend, und nun ist das Geschrei wieder
> groß.
Immerhin rät eBay den Käufern Überweisungen nicht zu tätigen, sogar
zurückzuziehen, alles nur wegen einer geplatzten Lastschrift.
Den Käufern sugggeriert eine derartige Mitteilung, dass bei dem Vk
Betrugsverdacht vorliegt.
> Wenn es ein Fehler auf VK-Seite war (egal ob Bank, Mitarbeiter, Frau,
> Haustiere), dann muß der VK seine Kunden darüber aufklären.
> Das ist halt wie bei jeden anderen Mißgeschick. Nicht alles klappt,
> und oftmals ist man selber nicht unbedingt schuld dran.
Das rechtfertigt nicht die Mail seitens eBay die unterschwellig den Vk als
möglichen Betrüger hinstellt.
>> Warum auch immer eine Lastschrift zurückgeht, was eBay da macht ist
>> ein wenig hart. Zumindest sollte eBay eine (kurze) Frist setzen in
>> der das Konto ausgeglichen werden kann, bevor ein Ausschluss
>> stattfindet.
>>
> Jaja, klar, hart. Wenn ein Betrüger sein Konto abgeräumt hat und
> abgedampft ist, geht das Gemecker wieder los - warum denn die Käufer
> nicht gewarnt wurden, warum Ebay nichts zur Schadensbegrenzung getan
> hat.
Bis vor kurzem konnte man hier noch lesen, dass bei wirklich dringendem
Betrugsverdacht keine Mails an die Käufer gingen, hier bei einer simplane
ungeklärten Verfehlung werden schwere Warnungen ausgesprochen, das passt
nicht so richtig.
>> Verhältnismässigkeit?
>
> Möglicherweise muß man Ebay an dieser Stelle zubilligen etwas mehr
> Erfahrung mit "typischen Fallverläufen" zu haben als die Newsgroup.
> Ja, möglicherweise auch nicht.
Ok, wir wissen nicht was wirklich gelaufen ist.
Ausgehend davon, dass der OP korrekt berichtet hat, ist eBay weit über das
Ziel hinausgeschossen.
> Ich habe es als Käufer jedenfalls lieber, vor solchen VK gewarnt zu
> werden.
> Sollte der VK es ernst meinen, ist seine Aufklärungsmail eher da als
> die Warnmail von ebay.
Und was hilft das?
Ersteinmal muss der Vk. die Mail gelesen haben. Da die Mails schätzungsweise
zeitgleich rausgehen ist es ein Lotteriespiel wer zuerst abruft und liest.
> Und - um das mal konkret zu machen: Wenn der Sachverhalt geklärt ist,
> ist der Account auch wieder entsperrt, es reicht also aus, dass der VK
> den Kunden mailt, dass - wenn sie unsicher sind - erst nach Freigeben
> des Accounts zahlen möchten.
Du meinst im Ernst, dass ein so verunsicherter Kunde nach
Wiederfreischaltung noch zahlungswillig ist?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass eBay nach Klärung alle Käufer
anschreibt und erklärt, dass die Probleme ausgeräumt sind. Der Vk. bleibt
gegenüber den benachrichtigten Kunden gebrandmarkt.
Harald
>> Jaja, klar, hart. Wenn ein Betrüger sein Konto abgeräumt hat und
>> abgedampft ist, geht das Gemecker wieder los - warum denn die Käufer
>> nicht gewarnt wurden, warum Ebay nichts zur Schadensbegrenzung getan
>> hat.
>
>Bis vor kurzem konnte man hier noch lesen, dass bei wirklich dringendem
>Betrugsverdacht keine Mails an die Käufer gingen, hier bei einer simplane
>ungeklärten Verfehlung werden schwere Warnungen ausgesprochen, das passt
>nicht so richtig.
So etwa seit einem halben Jahr hat sich bei eBay einiges geändert:
Deren Sicherheitsteam hat mehr Kompetenzen bekommen und reagiert
schneller und konsequenter.
Über die Formulierung der "Warnmail" kann man streiten - grundsätzlich
halte ich einen Hinweis über die Sperrung an die Käufer aber für
angebracht.
Ich persönlich glaube übrigens nicht daran, dass hier nur ein
"Bankfehler" und eine Überreaktion eBays vorliegen - da wird mehr
passiert sein, als der Threaderöffner offenlegt.
Viele Grüße aus Köln,
aXel
--
http://www.wortfilter.de
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>Erstens finde ich, dass eBay zuerst schiesst und dann Fragen
>stellt, wenn überhaupt Fragen gestellt werden.
Ich kann im Rahmen des OP nicht erkennen, dass Ebay *keine* Anfrage an
die Bank gestellt hat. Insofern kann ich vorerst auch nicht davon
ausgehen, dass Ebay vorschnell geschossen hat.
>1. Kann eBay nicht nachprüfen, warum die Bank die
>Lastschrift nicht ausgeführt hat.
siehe oben
Und wenn die Bank einen Fehler gemacht hat, dann bitte, wie bereits
geschrieben, hat die Bank einen Fehler gemacht und nicht Eaby.
Ich wage mal eine Schätzung: In 99,...% der Fälle liegt kein Fehler der
Bank vor und somit sind in diesen Fällen die Käufer von Ebay zu
schützen.
>Geplatzte Abbuchung <> finanzielle Notlage.
In 99,...% schon.
> Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de> schrieb:
>
> >Ich habe vor Monaten schon mal so eine E-Mail bekommen, nachdem der V
> >einige Tage nach Auslaufen der Auktion gesperrt wurde. Ich habe dann
> >nicht gezahlt und auf eine Nachricht des V gewartet, er hat sich nicht
> >gemeldet. Wahrscheinlich habe ich so ca. 25EUR gespart.
>
> Warum hast Du Dich nicht gemeldet? Käufer und Verkäufer bekommen eine
> EOA-Mail, in der auch die Email-Adressen stehen.
Der V hatte meine E-Mail-Adresse. Ich war mir schon vorher etwas
unsicher, ob das gut geht. Es war ein V mit ca 10. Bewertungen, der
einen Laden für Computerteile in Berlin hatte, hier Kleidung
anscheinend für einen anderen V verkaufte, der, wie sich hinterher
herausstellte, auch schon gesperrt war. Bei dieser Auktion war die
Selbstabholung ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn sich der V noch
gemeldet hätte, hätte ich auf Selbstabholung bestanden. So habe ich
auf ein Lebenszeichen von ihm gewartet und alle paar Tage nachgesehen,
ob er wieder zugelassen ist.
Wenn ich schon bewusst Geld wegschmeisse, schmeisse ich Münzen ins
Wasser, dann höre ich noch wenigsten etwas davon.
Hier noch mal die vollständige E-Mail von ebay aus Juni 2003 ohne
Namen, siehe insbesondere den letzten Absatz:
| Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkaeufers x vor
| kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkaeufers, bei eBay zu handeln,
| wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht. (Der aktuelle
| Status des Verkaeufers wird auf der eBay-Website neben dem Mitgliedsnamen angezeigt.)
|
| Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Kaeufer bei einem Angebot dieses Verkaeufers.
| Bitte waegen Sie sorgfaeltig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsaechlich
| abschliessen moechten.
|
| Wie in unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen erlaeutert, stellt eBay lediglich eine
| Handelsplattform zur Verfuegung. Wir koennen keine Garantie dafuer uebernehmen, dass
| Verkaeufer alle Transaktionen ordnungsgemaess abschliessen und dass die Lieferung und
| Qualitaet der gekauften Artikel den jeweiligen Angaben entsprechen. Als Kaeufer sollten
| Sie grundsaetzlich alle verfuegbaren, den Verkaeufer betreffenden Informationen
| beruecksichtigen, bevor Sie Ihre Zahlung uebermitteln.
|
| Unter Umstaenden ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzoegern, bis Sie sicher sind, dass
| die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgefuehrt wird. Bei bereits erfolgter Zahlung
| wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren. Wenn Sie
| eine Kreditkarte verwenden, sollten Sie weitere Massnahmen mit Ihrem
| Kreditkartenaussteller besprechen. Viele Kreditkartenunternehmen bieten in besonderen
| Faellen Zahlungsschutz.
|
| Bitte beachten Sie ggf. auch die von der Reisebank unter folgendem Link zur Verfuegung
| gestellten Sicherheitshinweise zum Bargeldtransfer per Western Union:
| http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=3891&_lang=de
|
| Die Stornierung aller Angebote dieses Verkaeufers stellt vorerst eine reine
| Vorsichtsmassnahme dar. Der Grund fuer die Stornierung kann auch ein Versehen oder
| Missverstaendnis sein.
|
|
| Mit freundlichem Gruss - Ihr eBay-Kundenservice
> Ich kann im Rahmen des OP nicht erkennen, dass Ebay *keine* Anfrage an
> die Bank gestellt hat. Insofern kann ich vorerst auch nicht davon
> ausgehen, dass Ebay vorschnell geschossen hat.
Vorerst solltest du von deinem Wissenstand ausgehen, wilde Spekulation macht
keinen Sinn.
Ich kann im OP auch nicht erkennen, dass der betroffene kein Mörder oder
Kinderschänder ist, also müsste man nach deiner simplen Logik davon
ausgehen, dass er es sein könnte.
Nene, so kommen wir nicht weiter.
Ich zweifle auch an der Aussage des OP, aber was man hier Diskutieren kann,
kann nur auf der Aussage des OP basieren, es sei denn jemand kann
gegenteiliges aus jüngster Zeit berichten.
>> 1. Kann eBay nicht nachprüfen, warum die Bank die
>> Lastschrift nicht ausgeführt hat.
>
> siehe oben
Was steht oben. Ebay wird die Gründe kaum erfahren, auch eine Nachfrage
dürfte zwecklos sein, denn eBay wird keine Auskünfte über das fremde Konto
bekommen.
> Und wenn die Bank einen Fehler gemacht hat, dann bitte, wie bereits
> geschrieben, hat die Bank einen Fehler gemacht und nicht Eaby.
Das ist eine unsinnige Aussage, letztlich geht es um die Frage ob die
Reaktion eBays angemessen war.
> Ich wage mal eine Schätzung: In 99,...% der Fälle liegt kein Fehler
> der Bank vor und somit sind in diesen Fällen die Käufer von Ebay zu
> schützen.
Das ist ein sehr schlechtes Argument, stellt der Text eBays den Verkäufer
doch unterschwellig als vermeintlichen Betrüger hin, wie soll man sonst die
Warnung, kein Geld zu zahlen, anders verstehen.
Eine Engpass auf dem Konto des Vk rechtfertigt meines Erachtens nicht diese
Käuferwarnung.
Entweder hat der OP uns etwas verschwiegen oder eBay hat überreagiert.
Harald
> So etwa seit einem halben Jahr hat sich bei eBay einiges geändert:
> Deren Sicherheitsteam hat mehr Kompetenzen bekommen und reagiert
> schneller und konsequenter.
Was grundsätzlich zu bejahen ist.
> Über die Formulierung der "Warnmail" kann man streiten - grundsätzlich
> halte ich einen Hinweis über die Sperrung an die Käufer aber für
> angebracht.
Soweit noch Ok, aber die Warnung, kein Geld zu zahlen, Zahlungen möglich
rückbuchen zu lassen ist schon hefttig.
> Ich persönlich glaube übrigens nicht daran, dass hier nur ein
> "Bankfehler" und eine Überreaktion eBays vorliegen - da wird mehr
> passiert sein, als der Threaderöffner offenlegt.
Das vermute ich zwar auch, deshalb würd emich interessieren, ob hier jemand
über das Verhalten eBays bei nichteingelöster Lastschrift aus jüngster Zeit
berichten kann und dieses Vorgehen bestätigt.
Ist mehr vorgefallen, als der OP zugibt ist die Diskussion sinnlos, war es
wirklich so, hat eBay meines Erachtens weit überreagiert.
Harald
>> Geplatzte Abbuchung <> finanzielle Notlage.
>
> In 99,...% schon.
Das ist völliger Blödsinn!
Es sagt nicht mehr aus, als dass derjenige im Moment knapp bei Kasse ist,
mehr nicht. Darin sehe ich keine finanzielle Notlage. Es kann viele Gründe
haben, Im Moment, Jahresanfang, bei vielen waren etliche Versicherungen
fällig, da braucht nur noch das Auto und der Kühlschrank streiken, das
reicht bei den meisten um mit dem Konto an die Grenze zu kommen.
Harald
>Das absolute Gegentum ist der Fall.
Ich stimme Harald da gerne mal uneingeschränkt zu.
Versuch' du erst mal als (Klein-)Gewerbetreibender einen Kredit /
Dispo zu bekommen, bevor Du dem widersprichst.
Es _ist_ deutlich schwerer als für einen angestellten mit seinen _drei
letzten Gehaltsabrechnungen_.
Torsten
>> Ich kann im Rahmen des OP nicht erkennen, dass Ebay *keine* Anfrage an
>> die Bank gestellt hat. Insofern kann ich vorerst auch nicht davon
>> ausgehen, dass Ebay vorschnell geschossen hat.
>
>Vorerst solltest du von deinem Wissenstand ausgehen, wilde Spekulation macht
>keinen Sinn.
Die Antwort erfolgt auch ohne Anfrage, somit weiss Ebay mit Sicherheit mehr
als wir.
[...]
>>> 1. Kann eBay nicht nachprüfen, warum die Bank die
>>> Lastschrift nicht ausgeführt hat.
>>
>> siehe oben
>
>Was steht oben. Ebay wird die Gründe kaum erfahren, auch eine Nachfrage
>dürfte zwecklos sein, denn eBay wird keine Auskünfte über das fremde Konto
>bekommen.
Das ist falsch:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Der Grund der Nichteinlösung wird durchaus übermittelt.
>> Und wenn die Bank einen Fehler gemacht hat, dann bitte, wie bereits
>> geschrieben, hat die Bank einen Fehler gemacht und nicht Eaby.
>
>Das ist eine unsinnige Aussage, letztlich geht es um die Frage ob die
>Reaktion eBays angemessen war.
Wir diskutieren doch über mögliche Schadenersatzansprüche? Somit ist es
durchaus entscheidend, wer den Schaden verursacht hat.
>> Ich wage mal eine Schätzung: In 99,...% der Fälle liegt kein Fehler
>> der Bank vor und somit sind in diesen Fällen die Käufer von Ebay zu
>> schützen.
>
>Das ist ein sehr schlechtes Argument, stellt der Text eBays den Verkäufer
>doch unterschwellig als vermeintlichen Betrüger hin, wie soll man sonst die
>Warnung, kein Geld zu zahlen, anders verstehen.
>Eine Engpass auf dem Konto des Vk rechtfertigt meines Erachtens nicht diese
>Käuferwarnung.
Bringt uns *das* hier weiter?
Florian
--
"Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null.
Sie nennen das Ihren Standpunkt."
(David Hilbert)
> Noch andere Frage: Kommt einer vorbei und jammert, dass er keine Ware
> bekommen hat.
> Was würde die Gruppe meinen, wenn ruchbar werden würde, dass er einen
> gesperrten VK die Kohle überwiesen hat?
Wir würden einen Grill rausholen, weil wir ja jetzt Grillgut hätten.
B-)
--
So long... Fuzz
>Ich stimme Harald da gerne mal uneingeschränkt zu.
Und das tust du ohne mit der Wimper zu zucken und rot zu werden? ;-)
>Versuch' du erst mal als (Klein-)Gewerbetreibender einen Kredit /
>Dispo zu bekommen, bevor Du dem widersprichst.
Wie ich bereits vorher schon schrieb: ich bezog mich auf den
übergeordneten Ausdruck des allgemeinen "Gewerblichen". Die
Spezifizierung hin zum "nebenberuflichem Ebayhändler", bzw. jetzt mit
deinem "Klein-Gewerbetreibenden" ist schon differenzierter. Ich habe
der pauschalen Aussage widersprochen, ein "Gewerblicher" bekomme
schwerer einen Kredit, als ein Angestellter. Und das stimmt so
pauschal nun mal nicht. Beim ""nebenberuflichem Ebayhändler" usw. mag
das hingegen eher zutreffen.
Grüssle
>
>>Geplatzte Abbuchung <> finanzielle Notlage.
>
>In 99,...% schon.
Unsinn.
Es gibt unzählige Gründe die fremdbestimmt sind und keinen wirklichen
Rückschluss auf die finanzielle Lage zulassen - insbesondere beim
(Klein-)Gewerbetreibenden, Handwerker und Kaufmann.
Wer das so pauschalisiert wie u.a. Du, der hat keine wirkliche Ahnung
vom real existierenden Geschäftsleben.
Torsten
>Und das tust du ohne mit der Wimper zu zucken und rot zu werden? ;-)
Jawoll ;-)
Warum auch nicht, wenn er denn recht hat.
>Wie ich bereits vorher schon schrieb: ich bezog mich auf den
>übergeordneten Ausdruck des allgemeinen "Gewerblichen". Die
>Spezifizierung hin zum "nebenberuflichem Ebayhändler", bzw. jetzt mit
>deinem "Klein-Gewerbetreibenden" ist schon differenzierter. Ich habe
>der pauschalen Aussage widersprochen, ein "Gewerblicher" bekomme
>schwerer einen Kredit, als ein Angestellter. Und das stimmt so
>pauschal nun mal nicht.
Doch, das stimmt so. Sogar pauschal.
Ein Angestellter bekommt (sonstige Negativmerkmale mal ausser Acht
gelassen) Konsumentenkredite quasi hinterhergeworfen - die schon
angeführten 3 Gehaltsbescheinigungen reichen aus und schon hat man den
Kredit.
Einen Betriebsmittelkredit, Dispo oder sonstiges Darlehen als
Gewerbetreibender zu bekommen ist_deutlich_ schwieriger.
Sicher, früher war das anders (früher war alles besser) - da konnte
auch ich mal eben telefonisch den Dispo von 12 auf 20kDM erhöhen.
Das Lieblingswort der immer pingeliger werdenden Banker ist heutzutage
"BWA".
Torsten
>Wer das so pauschalisiert wie u.a. Du, der hat keine wirkliche Ahnung
>vom real existierenden Geschäftsleben.
Würde ich so nicht sehen. Deine Definition für "finanziellen Notlage"
passt halt einfach nicht zu meiner Definition vom real existierendem
Geschäftsleben.
Wobei ich Dir deshalb aber nicht unterstelle, dass Du keine Ahnung hast.
Dein Bezugsrahmen ist halt nur nicht mit meinem identisch.
> Christian Janoff schrieb:
>>
>> "Bei bereits erfolgter Zahlung wenden Sie sich bitte an Ihre
>> Bank, um die ueberweisung eventuell zu stornieren."
>
> Also zumindest hier fordern sie deutlich dazu auf, zu versuchen, die
> Überweisung noch zu stornieren.
Hm. Ja, Du hast nicht ganz unrecht. Der erste Teil des Satzes sagt ja
gerade aus, daß man sich (in jedem Fall) an die Bank wenden soll. Und
was man dort tun soll, wird auch gesagt: Die Überweisung eventuell
stornieren.
> Nur daß das eventuell (nein, ziemlich sicher) nicht mehr gehen wird,
> geben sie zu verstehen. Sonst hätten sie 'wenden Sie sich eventuell'
> schreiben müssen.
Ja.
Das "eventuell" kann sich IMHO nur auf eines von zwei Dingen beziehen:
Erstens (wie Du gerade angemerkt hast) darauf, daß man die Überweisung
womöglich gar nicht mehr storniert werden kann (weil sie schon abgewik-
kelt wurde). Und zweitens darauf, daß man doch nicht versucht, die Über-
weisung zu stornieren. Aber weshalb sollte man sich dann an die Bank
wenden? Also bleibt im Endeffekt nur die erste Möglichkeit übrig.
Zugegeben: Das hätte eBay besser formulieren sollen (wie so manches),
aber <Spekulation>meiner Meinung nach meinte der Autor dieser Zeilen
gar nicht das, was er geschrieben hat.</Spekulation>
Christian.
end
--
Siehst Du einen Anhang? Kannst Du den restlichen Text dieses Artikels
lesen, wenn Du Strg-F3 drueckst? Dann ist Dein Outlook Express defekt
und alle Deine Artikel sehr wahrscheinlich auch. Bitte wechsle Deinen
Newsreader! Wenn Du Hilfe benoetigst, helfe ich sehr gerne per Mail!
> deinem "Klein-Gewerbetreibenden" ist schon differenzierter. Ich habe
> der pauschalen Aussage widersprochen, ein "Gewerblicher" bekomme
> schwerer einen Kredit, als ein Angestellter.
Diese pauschale Aussage ist aber, in jedem Fall absolut richtig.
> Und das stimmt so
> pauschal nun mal nicht. Beim ""nebenberuflichem Ebayhändler" usw. mag
> das hingegen eher zutreffen.
Das trifft für alle Gewerbetreibenden zu.
Ein Angestellter/Arbeiter hat es leicht, er braucht eine ungekündigte feste
Anstellung >6 Monate und hat kein Problem einen Kredit im Rahmen seiner
Leistungsfähgkeit zu bekommen, auch eine Kreditversicherung ist kein
Problem.
Ein Gewerbetreibender bekommt eine Kredit frühestens nach 5-6 Jahren, wenn
der Betrieb bis dahin erfolgreich war.
Er muss die Bilanzen offenlegen, eine Kreditversicherung gibt es für ihn
nicht und die Zeit von Antrag bis zur eventuellen Genehmigung ist lang.
Darüberhinaus geht kaum etwas ohne Sicherheiten, die im wert die Kreditsumme
weit überschreiten müssen.
Einen Kredit im Vertrauen ohne Sicherheiten bei guten Bilanzen wirst du kaum
bekommen.
Harald
>> Was steht oben. Ebay wird die Gründe kaum erfahren, auch eine
>> Nachfrage dürfte zwecklos sein, denn eBay wird keine Auskünfte über
>> das fremde Konto bekommen.
>
> Das ist falsch:
> http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Ich sehe keinen Posten Mangels Deckung, möglicherweise ergibt es sich
daraus, das eine Rückgabe ohne Angabe eines der Gründe 1-7 erfolgt.
> Der Grund der Nichteinlösung wird durchaus übermittelt.
Bei falscher Kontonummer, Wiederspruch etc. ja.
Wie gesagt, mangelnde Deckung könnte durch Fehlen einer Angabe erkannt
werden.
>> Das ist eine unsinnige Aussage, letztlich geht es um die Frage ob die
>> Reaktion eBays angemessen war.
>
> Wir diskutieren doch über mögliche Schadenersatzansprüche? Somit ist
> es durchaus entscheidend, wer den Schaden verursacht hat.
Die Bank wird sich per AGB gegen Irrtümer abgesichert haben, ich glaube
nicht daran, dass man ihr irgendeinen Strick wegen eines Buchungsfehlers
drehen kann:
>>> Ich wage mal eine Schätzung: In 99,...% der Fälle liegt kein Fehler
>>> der Bank vor und somit sind in diesen Fällen die Käufer von Ebay zu
>>> schützen.
>>
>> Das ist ein sehr schlechtes Argument, stellt der Text eBays den
>> Verkäufer doch unterschwellig als vermeintlichen Betrüger hin, wie
>> soll man sonst die Warnung, kein Geld zu zahlen, anders verstehen.
>> Eine Engpass auf dem Konto des Vk rechtfertigt meines Erachtens
>> nicht diese Käuferwarnung.
>
> Bringt uns *das* hier weiter?
Weiter wird uns hier nichts bringen. Wir können versuchen das ganze aus
unserer Sicht zu beurteilen.
Wir können das eine oder andere annehmen, wir können dem OP glauben oder
anzweifeln....
Was können wir noch mehr?
Harald
>Wobei ich Dir deshalb aber nicht unterstelle, dass Du keine Ahnung hast.
>Dein Bezugsrahmen ist halt nur nicht mit meinem identisch.
Vielleicht ist der Begriff "finanzielle Notlage" dazu einfach nicht
eindeutig genug umrissen.
Befinde ich mich in einer fN, wenn ich mir den Dritturlaub nicht mehr
leisten kann? Oder wenn ich Zahlungen nach meinem Belieben
hinauszögern will, auch um den Preis einer geplatzten Lastschrift?
Oder wenn ich tatsächlich nicht zahlen kann, weil ich selber
ausstehende Zahlungen nicht pünktlich hereinbekomme?
Ich habe jedenfalls genug erlebt um eine zurückgegangene LS nicht
allzu hoch und vor allem nicht per se als allzu negativ zu bewerten.
Als Einzelfall betrachtet, wohlgemerkt.
Torsten
Christian Janoff schrieb:
>
> Zugegeben: Das hätte eBay besser formulieren sollen (wie so manches),
> aber <Spekulation>meiner Meinung nach meinte der Autor dieser Zeilen
> gar nicht das, was er geschrieben hat.</Spekulation>
Seh ich auch so. Der übliche Unterschied zwischen 'gut gemeint' und 'gut
gemacht'.
> Christian.
> end
Ähh was?
Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
> Würde ich so nicht sehen. Deine Definition für "finanziellen Notlage"
> passt halt einfach nicht zu meiner Definition vom real existierendem
> Geschäftsleben.
Wobei ich dir glatt unterstelle, dass du nicht weisst, wie das real
existierende Geschäftsleben aussieht.
> Wobei ich Dir deshalb aber nicht unterstelle, dass Du keine Ahnung
> hast. Dein Bezugsrahmen ist halt nur nicht mit meinem identisch.
Dein Bezugsrahmen ist nicht real.
Harald
Sicher. Nur: solange die mir nur ein Mahnschreiben schicken können und
nicht auf meinem Girokonto herumwursteln dürfen, führt die Zeit bis zum
"Einsehen" des Fehlers garantiert nicht zu meinen Lasten. Wenn eBay
nämlich per Lastschrift mal "versehentlich" eine größere Summe abbucht
und bis zum "Einsehen" längere Zeit vergeht, darf *ich* die Zinsen dafür
tragen, von potentiellem Ärger mit anderen Gläubigern mal ganz abge-
sehen.
Thorsten
>Klaus Mueller schrieb:
>
>> Ausreichender Verdacht.
>
>Wirklich.
>Du bist also ein Vergewaltiger?
>
Ein Tiger? Eher weniger. Ist mir zu gestreift.
>Ausreichender Verdacht ist soch vorhanden, schliesslich bist du ein Mann.
Unterstellung. Zurückgewiesen.
>
>> Jahrelang lies Ebay Käufer ins Messer laufen - da kam nix wenn der VK
>> gesperrt wurde. Hab selber mal ne ziemlich böse Mail an Ebay deswegen
>> geschrieben, damals hatte ich nur durch Zufall mitbekommen, dass ein
>> VK plötzlich gesperrt wurde (der Account ist heut noch gesperrt).
>>
>> Jetzt reagiert Ebay entsprechend, und nun ist das Geschrei wieder
>> groß.
>
>Immerhin rät eBay den Käufern Überweisungen nicht zu tätigen, sogar
>zurückzuziehen, alles nur wegen einer geplatzten Lastschrift.
in erster Linie zu verzögern und vorsichtig zu sein....
Möglicherweise kommt so eine Mail nicht bei jeder Sperrung, könnte
also vom Sperrgrund abhängig sein.
>Den Käufern sugggeriert eine derartige Mitteilung, dass bei dem Vk
>Betrugsverdacht vorliegt.
>
Dem Käufern suggeriert es eher, dass ein erhöhtes Risiko besteht einen
Schaden zu erleiden, wenn er so verfährt wie üblich.
Die Mail ist also eine Maßnahme der Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Die Formulierungen in der Mail - nun - eben ebay-typisch. Bissel
tapsig und eventuell grenzwertig, möglicherweise auch
fehlinterpretierbar.
Auf jeden Fall verbesserungswürdig - jedenfalls würde es besser
aussehen, wenn der konkrete Sperrgrund drinstehen würde - und auf
jeden Fall darauf hingewiesen wird, dass die Sperre beim Wegfall des
Sperrgrundes von ebay wieder rückgängig gemacht wird. Noch besser wäre
es freilich, wenn von Ebay an die "Gewarnten" wieder eine Mail
losgeschickt wird, wenn der Account wieder frei ist.
>> Wenn es ein Fehler auf VK-Seite war (egal ob Bank, Mitarbeiter, Frau,
>> Haustiere), dann muß der VK seine Kunden darüber aufklären.
>> Das ist halt wie bei jeden anderen Mißgeschick. Nicht alles klappt,
>> und oftmals ist man selber nicht unbedingt schuld dran.
>
>Das rechtfertigt nicht die Mail seitens eBay die unterschwellig den Vk als
>möglichen Betrüger hinstellt.
>
Ja, wie gesagt, Formulierung und konkrete Verfahrweise ist
verbesserungswürdig - aber immer noch besser, als den K ins Messer
laufen zu lassen.
[...]
>
>Bis vor kurzem konnte man hier noch lesen, dass bei wirklich dringendem
>Betrugsverdacht keine Mails an die Käufer gingen, hier bei einer simplane
>ungeklärten Verfehlung werden schwere Warnungen ausgesprochen, das passt
>nicht so richtig.
>
Ob es eine "simple" Verfehlung ist wissen wir nicht ganz so genau -
oder?
Immerhin war hier nur zu lesen "lastschrift geplatzt, Account
gesperrt, Käufer gewarnt" - ja und an anderer Stelle im Fred dass der
Account nur wegen _einer_ geplatzten Lastschrift eben nicht gesperrt
wird.
Wobei bei letzteren interessant wäre, wie lange das her ist - bei
Ebay weiß man nie, ob die eine Woche später nicht alles ganz anders
handhaben.
>>> Verhältnismässigkeit?
>>
>> Möglicherweise muß man Ebay an dieser Stelle zubilligen etwas mehr
>> Erfahrung mit "typischen Fallverläufen" zu haben als die Newsgroup.
>> Ja, möglicherweise auch nicht.
>
>Ok, wir wissen nicht was wirklich gelaufen ist.
Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben (nicht böse gemeint)
>Ausgehend davon, dass der OP korrekt berichtet hat, ist eBay weit über das
>Ziel hinausgeschossen.
>
Ausgehend davon, dass andere Accounts wegen ähnlichen simplen
Verfehlungen nicht gesperrt wurden - wissen wir eigentlich noch weit
weniger. Man hat das Gefühl, dass das was der OP schrieb nicht die
ganze Geschichte ist.
>> Ich habe es als Käufer jedenfalls lieber, vor solchen VK gewarnt zu
>> werden.
>> Sollte der VK es ernst meinen, ist seine Aufklärungsmail eher da als
>> die Warnmail von ebay.
>
>Und was hilft das?
Aufklärung der Käufer.
Die Informationen die ebay angeblich wegen Datenschutz nicht liefern
will (Sperrgrund) - und natürlich auch ein Vorschlag zur weiteren
Verfahrweise.
>Ersteinmal muss der Vk. die Mail gelesen haben. Da die Mails schätzungsweise
>zeitgleich rausgehen ist es ein Lotteriespiel wer zuerst abruft und liest.
>
Nee, bei ner Lotterie gibts wenigstens was zu gewinnen. Es geht doch
nur um die Info. Klar, muß der VK aber wenigstens von den Warnmails
Ebays Kenntnis haben.
>> Und - um das mal konkret zu machen: Wenn der Sachverhalt geklärt ist,
>> ist der Account auch wieder entsperrt, es reicht also aus, dass der VK
>> den Kunden mailt, dass - wenn sie unsicher sind - erst nach Freigeben
>> des Accounts zahlen möchten.
>
>Du meinst im Ernst, dass ein so verunsicherter Kunde nach
>Wiederfreischaltung noch zahlungswillig ist?
Ja. Das meine ich natürlich im Ernst.
Würde ich jedenfalls als K machen.
Mal davon abgesehen, dass der VK mit seinen freien Account auch wieder
Mahnverfahren und Verwarnungen wg. unzuverl. Bieter über Ebay
einleiten könnte.
>Du glaubst doch nicht wirklich, dass eBay nach Klärung alle Käufer
>anschreibt und erklärt, dass die Probleme ausgeräumt sind. Der Vk. bleibt
>gegenüber den benachrichtigten Kunden gebrandmarkt.
>
Das wäre konsequent.
Da das aber nicht ist, muß der VK das schon selber tun.
Klaus
>Sicher. Nur: solange die mir nur ein Mahnschreiben schicken können und
>nicht auf meinem Girokonto herumwursteln dürfen, führt die Zeit bis zum
>"Einsehen" des Fehlers garantiert nicht zu meinen Lasten. Wenn eBay
>nämlich per Lastschrift mal "versehentlich" eine größere Summe abbucht
>und bis zum "Einsehen" längere Zeit vergeht, darf *ich* die Zinsen dafür
>tragen, von potentiellem Ärger mit anderen Gläubigern mal ganz abge-
>sehen.
Ganz so schlimm ist das nicht, da muß niemand was "einsehen". Wer
irgendwo Lastschriftverfahren erlaubt hat sollte sein Konto möglichst
oft kontrollieren. Wurde etwas abgebucht, ohne das Einverständnis des
Kontoinhabers bucht die eigene Bank das Geld sofort zurück (in einem
Fall von mir bei der Citibank innerhalb von weniger als 48 Stunden).
Der "versehentliche" Abbucher muß sich dann an dich wenden um seine
vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen.
Herbert
>Dein Bezugsrahmen ist nicht real.
Herzlichen Glückwunsch dem freischaffenden Internet Psychologen.
Ist schon verdammt gut, wie Du aus wenigen Zeilen ein persönliches Fazit
meinerselbst ziehen kannst. Hochachtung!!