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Warnung vor Oppermanns

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Peter Hock

unread,
Nov 6, 2003, 6:14:45 AM11/6/03
to
Hi Tobias,

> Du sprichst mir aus der Seele.
> Aber die Wahrheit darf man heutzutage nicht mehr sagen (nicht mal die
> Politiker)
Da hast du Recht und das ist in einem land wie unseres sehr Traurig. Wir werden immer verlogener durch diesen Punkt.

Gruß Peter

Marko Renner

unread,
Nov 6, 2003, 6:33:15 AM11/6/03
to
Wolfgang Krietsch schrieb:
>>Besser ist das, er meint ja nicht alle Ortmanns, und die Warnung
>>wäre sonst nutzlos. Aber er nennt genau das zur Identifizierung
>>notwendige, und nichts _über_ die Person, was irgendein
>>Geheimnis wäre.
> Ach so - dass er der *Ansicht* ist, besagte Oppermanns seien Betrüger, ist
> also allgemein bekannt?
Er schildert ziemlich nüchtern einen Sachverhalt. Die Worte
"Betrug" oder "Diebstahl" kommen nicht vor, noch nicht einmal
"Beschiß", und die liest man hier sonst ständig.


>>>>Warum schreit eigentlich bei einer negativen ebay-Bewertung keiner
>>>>nach dem ANwalt, ist doch auch üble Nachrede.
>>>Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
>>Dann zeig mir die Behinderung.
> Er weiß von Vornherein, dass sein Verhalten in der einen oder anderen Weise
> öffentlich bewertet wird, weil das bei ebay so üblich ist, und er kann dazu
> genau so öffentlich Stellung nehmen.
> Unterschied jetzt klar?
Du träumst von einer beschränkten Öffentlichkeit?

Mal anders: Kennt jemand einen Fall, in dem jemand ähnlich
wie der OP (ich nehme mal an, wahrheitsgemäß) eine
negative Erfahrung mit einer explizit genannten Person
geschildert und dafür eins auf den Deckel bekommen hat?

Moses

Tobias Kahle

unread,
Nov 6, 2003, 8:28:19 AM11/6/03
to
> dass du das alles hieb- und stichfest beweisen kannst.
wieso muß ich was beweisen?


Tobias Kahle

unread,
Nov 6, 2003, 8:38:02 AM11/6/03
to
> Was würdest Du sagen, wenn Dich jemand hier öffentlich anprangern
> würde?
ich würde Stellung dazu nehmen, wenn ich es sehen würde.

> Wenn ich mir da Deine negativen Bewertungen so anschaue, hätte es
> da genug Leute gegeben, die das bei Dir hätten machen können.
ja ich bin richtig stolz auf die negativen und ich lasse diese auch nicht
löschen von Ebay.
Meine negativen Bewertungen haben alle einen Grund;
wenn ich mein Geld für was ausgeben soll, will ich auch halbwegs anständig
behandelt werden. Will also keine Drohungen hören und finde es auch doof,
wenn man nicht "2 Rollen Klopapier" (das meine ich jetzt überspitzt, für die
es nicht merken) in einem Packet schicken kann sondern 2mal Packet-Porto
verlaget und vielleicht noch 3 Euro am Porto verdient; da trete ich schon
mal vom Vertag zurück. Das handelt eben die eine oder andere negative
(Rache-)Bewertung ein.

Tobias


Stefan Wende

unread,
Nov 6, 2003, 9:26:30 AM11/6/03
to
Tobias Kahle wrote:
>
> > dass du das alles hieb- und stichfest beweisen kannst.
> wieso muß ich was beweisen?

Du musst gar nicht. Wenn du sowas öffentlich über mich behaupten
würdest, tätets du mir sogar einen richtigen Gefallen, wenn du es nicht
könntest.
--
Stevie

Life's a road, not a destination

Harald Hengel

unread,
Nov 6, 2003, 10:12:35 AM11/6/03
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Selbst wenn seine Anschuldigungen stimmen weiß ich nicht, ob ihm das
> das Recht gäbe, das öffentlich unter Nennung der Namen breitzutreten;
> schon gar nicht, bevor nicht ein Gericht ihm Recht gegeben hat. Aber
> IANAL.

Du Witzbold.
Ich dürfte also nicht behaupten, der Wolfgang Krietsch hat gesagt,

"das öffentlich unter Nennung der Namen breitzutreten; schon gar nicht,
bevor nicht ein Gericht ihm Recht gegeben hat."

Dazu bräuchte ich also einen Gerichtsbeschluss?

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 6, 2003, 10:09:02 AM11/6/03
to
Tobias Kahle schrieb:

>> dass du das alles hieb- und stichfest beweisen kannst.

wieso muß ich was beweisen?

Die Frage war ja wohl nicht ernst gemeint? :-(

Harald


Bernd Laengerich

unread,
Nov 6, 2003, 11:10:27 AM11/6/03
to
Matthias Vorlob wrote:

> Kann der OP überhaupt nicht beurteilen. Shit happens.

Glaubwürdigkeit ist keine objektive Größe, sondern immer subjektiv.
Somit kann _jeder_ dies beurteilen, für sich selbstverständlich, aber
das impliziert das Wort "glaubwürdig" ja.

Bernd

K.-H. Krause

unread,
Nov 6, 2003, 11:18:57 AM11/6/03
to
"Tobias Kahle" <tka...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bodipu$1cto4h$1...@ID-107808.news.uni-berlin.de

>> dass du das alles hieb- und stichfest beweisen kannst.
> wieso muß ich was beweisen?

Hast Du Dich mal gefragt, warum das Buch vom Bohlen (in der Ur-Fassung)
nicht mehr verkauft werden darf und auf Bohlen und den Verlag im Zweifel
Schadensersatzklagen zu rollen?

Die Antwort ist wohl relativ einfach: er kann's nicht beweisen. (An dieser
Stelle bitte keine endlosen Diskussionen über den Prüfungsinhalt bei
Einstweiligen Verfügungen - im Ergebnis ist's doch das gleiche...)

Und bei Dir liegt der Fall noch um einiges schlimmer, denn Dein "Opfer" ist
kein Prominenter, der sowieso in der Öffentlichkeit steht und der demzufolge
auch ein gewisses Maß an öffentlicher Kritik/Häme/Beleidigung erdulden muss.

Daraus können sich dann für einen "nicht-öffentlichen" Menschen durchaus
Ansprüche auf Unterlassung derartiger Behauptungen und evtl. Schadensersatz
(zumindest für evtl. angefallene Anwaltskosten) ableiten lassen.
Strafrechtlich isses wohl IMHO eher uninteressant.

Deshalb.

Karl-Heinz


Tobias Kahle

unread,
Nov 6, 2003, 12:24:27 PM11/6/03
to
> >>>Maik ist am Telefon sehr freundlich, aber seine Ausreden sind nicht
> >>>glaubwürdig:
das kann ich schon beurteilen, ob jemand freundlich ist: "ja entschuldigen
sie vielmals, die Ware wird sofort verschickt"; "ja mein Bruder bringt die
Ware gleich am Montag zur Post"... so in der Art...
Wenn ich Woch für Woche anrufe und um die Nummer auf dem Packetschein bitte
und immer eine neue Ausrede höre, und dann letztendlich doch nichts
verschickt ist und kein Packetschein existiert, war das Gelaber vorher alles
ausreden.
Wenn ich Maik jede Woche am Telefon hatte, kann er nicht so lange im
Krankenhaus gewesen sein. Ich hatte die Familie am Festnetz angerufen.

> Kann der OP überhaupt nicht beurteilen. Shit happens.

> >>>, Ware liegt im Auto des Bruders, Ware verschickt, doch nicht
verschickt....
> Subjektive, wenig glaubwürdige Schilderung.
ja genau, wenig glaubwürdig; Du wiedersprichst Dir also selber und gibst zu,
daß es unglaubwürdig ist! Ne, ne DU beurteilst ja auch nix...

> Ja ne, is klar. Ist eine reine Darstellung aus seiner Sicht. Nicht
> glaubwürdiger als die angeblichen Aussagen der Verkäufer.
richtig, ist auch nicht glaubwürdiger, sind nur Buchstaben hier auf dem
Monitor; und beweisen muß ich auch nix; ich habe einfach geschreiben, wie
sich diese Oppermanns verhalten.

Tobias

Matthias Vorlob

unread,
Nov 6, 2003, 12:44:28 PM11/6/03
to
Tobias Kahle schrieb:

>> >>>Maik ist am Telefon sehr freundlich, aber seine Ausreden sind nicht
>> >>>glaubwürdig:
>das kann ich schon beurteilen, ob jemand freundlich ist: "ja entschuldigen
>sie vielmals, die Ware wird sofort verschickt"; "ja mein Bruder bringt die
>Ware gleich am Montag zur Post"... so in der Art...
>Wenn ich Woch für Woche anrufe und um die Nummer auf dem Packetschein bitte
>und immer eine neue Ausrede höre, und dann letztendlich doch nichts
>verschickt ist und kein Packetschein existiert, war das Gelaber vorher alles
>ausreden.
>Wenn ich Maik jede Woche am Telefon hatte, kann er nicht so lange im
>Krankenhaus gewesen sein. Ich hatte die Familie am Festnetz angerufen.

Dann passt der Begriff "glaubwürdig" einfach gar nicht. Die haben dich
angelogen und Ausreden erfunden ;-)

>> Kann der OP überhaupt nicht beurteilen. Shit happens.
>> >>>, Ware liegt im Auto des Bruders, Ware verschickt, doch nicht
>verschickt....
>> Subjektive, wenig glaubwürdige Schilderung.
>ja genau, wenig glaubwürdig; Du wiedersprichst Dir also selber und gibst zu,
>daß es unglaubwürdig ist!

Ich meinte das, was du geschrieben hast.

>> Ja ne, is klar. Ist eine reine Darstellung aus seiner Sicht. Nicht
>> glaubwürdiger als die angeblichen Aussagen der Verkäufer.
>richtig, ist auch nicht glaubwürdiger, sind nur Buchstaben hier auf dem
>Monitor;

Eben.

>und beweisen muß ich auch nix;

Eben.

>ich habe einfach geschreiben, wie
>sich diese Oppermanns verhalten.

In deinen Augen. Von hier aus bist du nicht glaubwürdiger als die
Oppermanns (von denen ich kein Statement vorliegen habe).
Aus verschiedenen Blickwinkeln können manche Sachen ganz anders
aussehen.

Matthias
--
Wenn ich einmal nicht mehr kann, schließ' ich Plus an Minus an.
Local time: 19:22:29 - CPU 52°/MB 27° - SNAFU
Uptime: 17 Tage 9 Stunden 43 Minuten 48 Sekunden
np: The Sound of Silence

Matthias Vorlob

unread,
Nov 6, 2003, 12:38:10 PM11/6/03
to
Bernd Laengerich schrieb:

>Matthias Vorlob wrote:

Gemardertes ergänzt:

>>>Maik ist am Telefon sehr freundlich, aber seine Ausreden sind nicht
>>>glaubwürdig:
>

>> Kann der OP überhaupt nicht beurteilen. Shit happens.
>
>Glaubwürdigkeit ist keine objektive Größe, sondern immer subjektiv.

Im Wortsinne vielleicht. Aber "Glaubwürdigkeit" als Begriff ist sehr
wohl objektiv. Wie einem irgendwelche Ausreden _vorkommen_ steht auf
einem anderen Blatt.

Wolfgang Krietsch

unread,
Nov 6, 2003, 12:57:17 PM11/6/03
to
Harald Hengel wrote:

>
> wieso muß ich was beweisen?

Das sagt dir dann der Richter in dem Verleumdungsprozess.


Bye

woffi

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Wolfgang Krietsch

unread,
Nov 6, 2003, 12:59:03 PM11/6/03
to
Bernd Laengerich wrote:

> Glaubwürdigkeit ist keine objektive Größe, sondern immer subjektiv.
> Somit kann _jeder_ dies beurteilen, für sich selbstverständlich, aber
> das impliziert das Wort "glaubwürdig" ja.

KLar kann das jeder für sich beurteilen. Aber er darf sein Urteil noch lange
nicht öffentlich verbreiten.

Wolfgang Krietsch

unread,
Nov 6, 2003, 1:01:03 PM11/6/03
to
Harald Hengel wrote:

>
> Du Witzbold.
> Ich dürfte also nicht behaupten, der Wolfgang Krietsch hat gesagt,

Du darfst sogar behaupten, Wolfgang Krietsch hat gesagt, dass Du in der
Regel ziemlich verwirrt argumentierst und selbst einfachtste Analogien
versemmelst. Du darfst nur nicht behaupten, dass das nicht der Wahrheit
entspräche, wenn Du Dich nicht lächerlich machen willst.

Wolfgang Krietsch

unread,
Nov 6, 2003, 1:02:04 PM11/6/03
to
Tobias Kahle wrote:

> Meine negativen Bewertungen haben alle einen Grund;

*Das* hat ja nun wirklich niemand bezweifelt - im Gegenteil.

Frank Eiche

unread,
Nov 6, 2003, 1:51:28 PM11/6/03
to
Marko Renner wrote:

>Du behauptest also öffentlich, Tobias hätte öffentlich jemanden
>verleumdet? Hoffentlich hast du einen Anwalt.
>(Massenparanoia hier?)

Lies bitte meinen Beitrag noch einmal.

Ich sagte, daß üble Nachrede bzw. Verleumdung dann ein Thema wären, wenn
sich seine Aussagen als Unwahrheit herausstellten.

Ob seine Aussagen zutreffend sind oder nicht, weiß ich nicht und ich
werde es auch nicht erfahren.

Auf jeden Fall ist eine grundlose Veröffentlichung eines solchen
Vorganges so oder so nicht gerade eine feine Art. Ob in irgendeiner Form
nun tatsächlich strafbar oder nicht, sei mal dahingestellt.

>Wenn es Waldgeister gäbe, welche Farbe hätten dann ihre Bärte?

Kommst du aus der esoterischen Ecke oder sowas?

SCNR

mfG
Frank

--
Frank Eiche
Munich, Germany
mailto:frank...@despammed.com

Mayken

unread,
Nov 6, 2003, 2:11:29 PM11/6/03
to
"Stefan Grünwald" <Nice_...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bobttt$49p$01$1...@news.t-online.com
> Wir sind wohl zu einem Volk mutiert, in dem jeder "seinen"
> Rechtsanwalt hat, der von der Versicherung bezahlt wird.

yep. Steht dann schon bluffend in der nötigenden Stressermail, daß RS
vorhanden.

> Es wird langsam immer trauriger..... Es soll leute geben, die wegen
> 15 Euro vor gericht ziehen - das ist doch der Stress nicht wert.

Nicht nur das (so es ein berechtigter Mahnbescheid ist, ist das OK).
Früher hat der Anwalt nur im Aufforderungsschreiben absichtlich etwas
bluffend "Buh" gemacht und ist von vornherein davon ausgegangen,
letztlich einen Teil zurückstecken zu müssen. Mit
Rechtsschutzversicherung und Juristenschwemme werden solche Sachen jetzt
offenbar auch noch bei Gericht eingereicht.

> Ich hab mir inzwischen auch eine Versicherung abgeschlossen, aber nur
> weil ich Angst habe, von meinem Nachbarn

Denke ich seit ePay, Arcor und Konsorten auch drüber nach.

> angezeigt zu werden wegen meinem Maschendrahtzaun......
> Oder von einem durchgeknallten Ebay-User der mich anzeigt, weil der
> Artikel nach 2 Tagen noch nicht bei ihm auf dem Tisch liegt....

Das ist IMHO noch gar nicht mal der Hauptgrund, sich gegen tatsächliche
(egal wie alberne) Vorwürfe zur Wehr zu setzen.
Dadurch, daß eBay aber unberechtigte Bewertungen nur noch nach
?Gerichtsbescheid? löscht, wird man künftig am Profil die Güte der
Rechtsschutzversicherung sehen können.

Und die 3-2-1-MEINS-Prüller werden immer mehr. Gestern schon wieder
einen eingefangen, der mit weiß nicht was droht obwohl noch nicht
bezahlt.

Wer macht denn mal eine website für archivierte Stress-Auktionen auf
(oder gibt's das schon)?

Ciao
Mayken

Mayken

unread,
Nov 6, 2003, 2:27:30 PM11/6/03
to
"Marko Renner" <marko....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3FAA317B...@gmx.de

> Mal anders: Kennt jemand einen Fall, in dem jemand ähnlich
> wie der OP (ich nehme mal an, wahrheitsgemäß) eine
> negative Erfahrung mit einer explizit genannten Person
> geschildert und dafür eins auf den Deckel bekommen hat?

zumindest gab es mal in Use- und Internet das ungeschriebene Gesetz, daß
persönliche Daten/Inhalte nicht ohne explizite Erlaubnis des
Eigentümers/Urhebers in ein anderes Medium übertragen werden und wer
dies doch tat ward umgehend gelyncht.

Und das war sehr gut so!

Ciao
Mayken

Benjamin Grund

unread,
Nov 6, 2003, 2:55:44 PM11/6/03
to
Tobias Kahle <tka...@gmx.de> schrieb:

> Meine negativen Bewertungen haben alle einen Grund;

Wer hätte das gedacht...


> wenn ich mein Geld für was ausgeben soll, will ich auch halbwegs
> anständig behandelt werden. Will also keine Drohungen hören und finde
> es auch doof, wenn man nicht "2 Rollen Klopapier" (das meine ich
> jetzt überspitzt, für die es nicht merken) in einem Packet schicken
> kann sondern 2mal Packet-Porto verlaget und vielleicht noch 3 Euro am
> Porto verdient; da trete ich schon mal vom Vertag zurück. Das handelt
> eben die eine oder andere negative (Rache-)Bewertung ein.

Wenn Du bei 2 Auktionen mitbietest und diese gewinnst zahlst Du erstmal
auch zweimal Versandkosten auch wenn die Auktionen vom gleichen Verkäufer sind.
Wenn Dir dann der Verkäufer einmal Versandkosten erlässt und alles in einem
Paket verschickt ist das ein Entgegenkommen des Verkäufers, einen Anspruch
darauf hast Du aber nicht! Wenn Du Dir also so eine negative Bewertung
einhandelst weil Du keine 2 Pakete willst ist das sicher keine Rachebewertung,
sondern zeigt dass Du irgendwas Grundlegendes nicht ganz kapiert hast. Das
gleiche gilt übrigens auch wenn die Versandkosten in der Auktion angegeben
sind und Du dann hinterher über überhöhte Versandkosten klagst.

Gruß,
Benjamin

Mayken

unread,
Nov 6, 2003, 3:31:49 PM11/6/03
to
"Benjamin Grund" <benjami...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:boe8pt$co9$04$1...@news.t-online.com

> Wenn Du bei 2 Auktionen mitbietest und diese gewinnst zahlst Du
> erstmal
> auch zweimal Versandkosten auch wenn die Auktionen vom gleichen
> Verkäufer sind. Wenn Dir dann der Verkäufer einmal Versandkosten

naja, ich denke schon es gehört zum guten Ton bei zeitlich dicht
beieinand liegenden Auktionen in einem Paket zu versenden.

Ich schreibs rein. Die meisten anderen auch. Ich mußte noch nie zwei
Pakete zahlen, obwohl ich oft gucke ob der angepeilte Verkäufer noch
andere Sachen hat und dann mehrfach zuschlage.
Toll war ein Verkäufer, der regelmäßig viel drin hatte und von
vornherein auch noch eine Frist (7 Tage oder ähnlich) hatte, in der man
Auktionen "sammeln" durfte.

> erlässt und alles in einem Paket verschickt ist das ein
> Entgegenkommen des Verkäufers, einen Anspruch darauf hast Du aber
> nicht! Wenn Du Dir also so eine negative Bewertung einhandelst weil

ACK.

> gleiche gilt übrigens auch wenn die Versandkosten in der Auktion
> angegeben sind und Du dann hinterher über überhöhte Versandkosten
> klagst.

Pest & Schwefel sind nichts dagegen!

Ciao
Mayken

Harald Hengel

unread,
Nov 6, 2003, 5:01:34 PM11/6/03
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

>
>>
>> wieso muß ich was beweisen?
>
> Das sagt dir dann der Richter in dem Verleumdungsprozess.

Hättest du den Thread mitgelesen und nicht mein Posting herausgetrennt
betrachtet, dann hättest du bemerkt, dass die Frage "wieso muß ich was
beweisen?", nicht von mir stammte, sondern vom Vorposter, dessen Posting
etwas verstümmelt war und ich nur vergessen hatte den ">" zu setzen.

Harald


Heinz Tenschu

unread,
Nov 8, 2003, 3:15:06 PM11/8/03
to
Am Wed, 5 Nov 2003 22:10:07 +0100 schrieb Tobias Kahle:

> Danke Marko,


> Du sprichst mir aus der Seele.
> Aber die Wahrheit darf man heutzutage nicht mehr sagen (nicht mal die
> Politiker)
>

> Tobias

Du triffst den Nagel leider genau auf den Kopf...


Heinz

--
www.newsserverguide.de

Tobias Kahle

unread,
Nov 9, 2003, 10:50:34 AM11/9/03
to
sagt mal,
die "wildebine" hatte doch neulich nich einen TFT-Monitro drinnen.
Meine negative Bewertung ist auch weg!!! und alle anderen auch, von denen
die geschrieben haben, daß sie keine Ware erhalten haben!
Ist eh für die Katz, dieses Bewertungsystem.

Die verscherbeln lauter Kleinzeug ("5x50 Pfennig 1968-1990") ab 1,5 Euro.
Meine Ausdrucke für die Polizei habe ich schon entsorgt; aber 3000
Bewertungen hatte die noch nicht vor paar Wochen.

Zitat aus der der Ebay-seite von "wildebine": ..."Fairness und Ehrlichkeit
werden bei mir großgeschrieben" ...
was soll ich da noch sagen?

Tobias


Tobias Kahle

unread,
Nov 9, 2003, 11:35:38 AM11/9/03
to
mit "ie"; stimmt schon; noch sind die Bewertungen da.
War mein Fehler; ein Tippfehler.

ausgewählte Zitate aus dem Bewertungsprofil:

tobiaskahle( 322) 05.11.03 21:06:33 MEZ 3030009332 V
Beschwerde : Vorsicht: handelt in betrügerischer Absicht; nett am Tel, aber
falsche Ausreden.
Antwort von wildebiene - Was willst du überhaupt, hast dein geld wieder
bekommen!!!!! Habe Beleg!!!

huskyyukon( 35) 03.08.03 17:06:24 MESZ 3030009340 V
Beschwerde : VORSICHT !Absolut unzuverlässig,warte seid 2 M. auf Ware
,keine Reaktion auf E-m
Antwort von wildebiene - Bitte schick mir deine Adresse dann bekommst du
deine ware!!!!!Sorry

helisegeln( 399) 21.07.03 17:02:51 MESZ 3527637405 V
Neutral : nie angekommen
Antwort von wildebiene - Bitte Mail Kontakt!!!!!!!

11fabi11( 4 ) 21.06.03 17:39:47 MESZ 3418867697 V
Neutral : Wollte bescheißen: Aber ist doch alles gutgegangen.
Antwort von wildebiene - Neu Bei Ebay und nen großen hals haben wollen, das
sind die richtigen!!!!!!!
Ergänzung von 11fabi11 - ACHTUNG!: habe falsche Bewertung abgegeben. ES
LIEF ALLES SUPER!

andy.eser( 99) 01.11.02 13:28:40 MEZ 2049266239 V
Beschwerde : längst überwiesen, keine ware, keine reaktion auf mails!

superchris1967( 249) 11.10.02 13:04:23 MEZ 2049014304 V
Beschwerde : VORSICHT !!! - Geld bezahlt, nach 6 W. keine Ware,legt auf
wenn man anruft !!!

xenon-man( 620) (nicht registriertes Mitglied) 26.09.02 17:33:09 MEZ
1761349881 K
Beschwerde : trotz super Ware wird nur GEMEKERT - manchen kann mans nie
recht machen
Antwort von wildebiene - 4 Wochen gewartet, reagiert auf keine E-mails,
sowas sollte gesperrt werden!!!!!


Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Nov 9, 2003, 11:38:59 AM11/9/03
to

Tobias Kahle schrieb:


>
> sagt mal,
> die "wildebine" hatte doch neulich nich einen TFT-Monitro drinnen.
> Meine negative Bewertung ist auch weg!!! und alle anderen auch, von denen
> die geschrieben haben, daß sie keine Ware erhalten haben!
> Ist eh für die Katz, dieses Bewertungsystem.

Nö, Du solltest nur "wildebine" nicht mit "wildebiene" verwechseln. Die
gibt's nämlich beide. Bei letzterem ist Deine Bewertung noch wunderschön
zu sehen.


Gruß, Garfield

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Volker Borst

unread,
Nov 9, 2003, 12:05:07 PM11/9/03
to
On Sun, 9 Nov 2003 16:50:34 +0100, "Tobias Kahle" <tka...@gmx.de>
wrote:

>sagt mal,
>die "wildebine" hatte doch neulich nich einen TFT-Monitro drinnen.
>Meine negative Bewertung ist auch weg!!! und alle anderen auch, von denen
>die geschrieben haben, daß sie keine Ware erhalten haben!
>Ist eh für die Katz, dieses Bewertungsystem.

Ääääh...Tobias...stopp!
Such mal nach "wildebiene"...mit "e", bevor du dich weiter
aufregst...Deine Bewertung ist noch drin und "wildebiene" ist kein
angemeldetes Mitglied mehr.

Volker

W.M. aus B.

unread,
Nov 9, 2003, 6:51:58 PM11/9/03
to
Christian Abraham wrote:
> Stefan Grünwald <Nice_...@freenet.de> schrieb:

>
>
>>Wir sind wohl zu einem Volk mutiert, in dem jeder "seinen"
>>Rechtsanwalt hat, der von der Versicherung bezahlt wird.


moin

und deshalb ist die rechtsverdreherbranche auch die einzige, der es so
richtig gut geht, in diesem land.

ciao
wolfgang

Tobias Kahle

unread,
Nov 12, 2003, 1:20:53 PM11/12/03
to
> Wenn Du bei 2 Auktionen mitbietest und diese gewinnst zahlst Du erstmal
> auch zweimal Versandkosten auch wenn die Auktionen vom gleichen Verkäufer
sind.
Du arbeitest bei einem Transportunternehmen( DHL), Benjamin?

> sondern zeigt dass Du irgendwas Grundlegendes nicht ganz kapiert hast.

und das wäre?

> gleiche gilt übrigens auch wenn die Versandkosten in der Auktion angegeben
> sind und Du dann hinterher über überhöhte Versandkosten klagst.

1. überhöht ist überhöht
2. wenn ich Geld für Versand im Paket versichere, will ich auch die Ware im
Paket zugestellt bekommen.
3. wie soll ich ich mich vorher beklagen, bevor sich ein Sachverhalt
einstellt?

Tobias


Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 2:10:49 PM11/12/03
to
Tobias Kahle <tka...@gmx.de> schrieb:

> Du arbeitest bei einem Transportunternehmen( DHL), Benjamin?

Nein. Erklär mir mal bitte was diese Frage mit meiner Aussage zu tun
haben soll.


> 1. überhöht ist überhöht

Wenn die Versandkosten in der Auktion angegeben sind, kannst Du Dich nicht
nachher über überhöhte Versandkosten beschweren.


> 2. wenn ich Geld für Versand im Paket versichere, will ich auch die
> Ware im Paket zugestellt bekommen.

Wenn Dir der Verkäufer versicherten Versand anbietet hat Dich nicht zu
interessieren in welcher Form er die Ware zuschickt. Verschickt er
etwas unversichert in einem Päckchen und es passiert was ist das das
Problem des Verkäufers und nicht Deines. Wie der Verkäufer seine Ware
"versichert" geht Dich als Käufer absolut nichts an. Er kann es ja z.B.
auch so handhaben, dass er generell unversichert verschickt und verlorene
Ware mit dem Geld ersetzt, dass er für versicherten Versand verlangt.
Anders sieht es aus, wenn eine konkrete Versandform vereinbart wurde.

Gruß,
Benjamin


Mayken

unread,
Nov 12, 2003, 2:24:22 PM11/12/03
to
"Benjamin Grund" <benjami...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bou0dg$vt1$05$1...@news.t-online.com

> verlangt. Anders sieht es aus, wenn eine konkrete Versandform
> vereinbart wurde.

wann darf ein Käufer davon ausgehen (und ein versichertes Postpaket
erwarten), daß diese konkrete Versandform vereinbart wurde?

Mir geht's nicht um den thread, sondern um die Floskel. Da ich optionale
Versandkosten auch danach auswähle, von _wem_ (direkt vom Käufer und
mithin Nerv mit Verkäufer oder vom Verkäufer als Durchreicher der Post)
ich den Schadensersatz bekomme.

TIA + ciao
Mayken
--
heute schon ge- www.hood.de -t?


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 12, 2003, 2:30:18 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 19:20:53 +0100, "Tobias Kahle" <tka...@gmx.de>
wrote:

>1. überhöht ist überhöht

Und ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Nachher meckern gilt eben nicht.

>2. wenn ich Geld für Versand im Paket versichere, will ich auch die Ware im
>Paket zugestellt bekommen.

Du zahlst für die Leistung "Versicherung" - wer die erbringt muss Dir
egal sein. Ob der Spediteur, der Absender, dessen Versicherung oder
deren Oma ihr Sparstrumpf ;-))
Viel interessanter finde ich die Entwicklung, das immer mehr
gewerbliche Verkäufer den Käufern die Wahl zwischen preiswert
"unversichert" und teurer "versichert" lassen. Wo sie doch in jedem
Fall in der Pflicht sind.

Torsten

Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 2:55:23 PM11/12/03
to
Mayken <arco...@MS-Groupie.de> schrieb:

> wann darf ein Käufer davon ausgehen (und ein versichertes Postpaket
> erwarten), daß diese konkrete Versandform vereinbart wurde?

Wenn es so im Auktionstext steht. Ich schreibe bei mir z.B. immer
folgendes rein:

Versandkosten (alles Deutsche Post):
Päckchen (unversichert) X,XX EUR
Paket (versichert bis 500 EUR) X,XX EUR

Damit sollte eigentlich jedem klar sein, was gemeint ist.

Gruß,
Benjamin

Mayken

unread,
Nov 12, 2003, 2:57:52 PM11/12/03
to
"Benjamin Grund" <benjami...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bou312$u5e$07$1...@news.t-online.com
> Versandkosten (alles Deutsche Post):

Trick17? Die heißt doch nicht mehr so, oder? ];->

> Päckchen (unversichert) X,XX EUR
> Paket (versichert bis 500 EUR) X,XX EUR

yep, so ähnlich mache ich das als Verkäufer auch.

> Damit sollte eigentlich jedem klar sein, was gemeint ist.

Na ja, das ja leider noch lange nicht. Aber zumindest auf der sicheren
Seite.

Ciao
Mayken
--
Heute schon auf www.hood.de geboten?


Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 3:19:27 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 20:57:52 +0100, "Mayken" <arco...@MS-Groupie.de>
wrote:

>Trick17? Die heißt doch nicht mehr so, oder? ];->

Nein. Damit sind Portokosten gemeint.

Versandkosten beinhaltet mehr als das was von den Anbietern nach den
hausüblichen Tarifen berechnet wird. Gibt leider immer noch einige
Anbieter in Auktionen die offenbar Tarifikationen nicht kennen. Nur
die tariflich üblichen Gebühren der Versender sind Basis nix was
darüber hinaus weitergegeben wird. Alles andere ist im Startpreis.
Will mich zu den Möglichkeiten einer Dehnbarkeit des Begriffes
Versandkosten nicht äußern oder zu gewissen Formen der Pauschalierung
der Versandkosten was im Prinzip alles und nix sein kann.

Für mich EOD hier.

Grüße sendet Malte

Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 3:31:12 PM11/12/03
to
Malte Tanner <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb:

> Nein. Damit sind Portokosten gemeint.

Nein, wenn ich Versandkosten schreibe dann meine ich das auch so.
Ich verlange X,XX EUR Versandkosten, dafür dass ich die Ware in
einem Postpaket verschicke. Weiß nicht, was es daran unklar sein
soll.

Gruß,
Benjamin

Mayken

unread,
Nov 12, 2003, 3:31:47 PM11/12/03
to
"Malte Tanner" <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb im
Newsbeitrag news:a555rvsrd9vqciddf...@4ax.com

> Nein. Damit sind Portokosten gemeint.

Du redest von Mehrzahl, ich schrub (bewußt) Einzahl ;->

> Versandkosten beinhaltet mehr als das was von den Anbietern nach den

Unbenommen. Darauf bezog ich mich aber nicht.

> hausüblichen Tarifen berechnet wird. Gibt leider immer noch einige
> Anbieter in Auktionen die offenbar Tarifikationen nicht kennen. Nur

Ich auch nicht: Was ist "Tarifikation"?

> die tariflich üblichen Gebühren der Versender sind Basis nix was
> darüber hinaus weitergegeben wird. Alles andere ist im Startpreis.

Träum weiter.

Ciao
Mayken
--
Every day free listing day auf www.hood.de


Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 4:24:55 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 20:10:49 +0100, "Benjamin Grund"
<benjami...@t-online.de> wrote:

>> 1. überhöht ist überhöht
>
>Wenn die Versandkosten in der Auktion angegeben sind, kannst Du Dich nicht
>nachher über überhöhte Versandkosten beschweren.

Versandkosten werden nur einmal berechnet aber bitte nicht PRO LOS!,
das ist unseriös, wenn Du das machst Versandkosten mehrfach zu
berechnen so muß man dich der versandkostenschinderei bezichtigen aber
nur wenn.

>Wenn Dir der Verkäufer versicherten Versand anbietet hat Dich nicht zu
>interessieren in welcher Form er die Ware zuschickt. Verschickt er
>etwas unversichert in einem Päckchen und es passiert was ist das das
>Problem des Verkäufers und nicht Deines.

ACK.

> Wie der Verkäufer seine Ware"versichert" geht Dich als Käufer absolut nichts an.

ACK.

Malte

Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 4:28:59 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 20:24:22 +0100, "Mayken" <arco...@MS-Groupie.de>
wrote:

>wann darf ein Käufer davon ausgehen (und ein versichertes Postpaket
>erwarten), daß diese konkrete Versandform vereinbart wurde?

durch Einwilligung auf die in der Auktion genannten Marginalfaktoren
durch Gebot. Alles andere stellt rechtlich einen Antrag da, das Gebot
die Annahme der dort genannten Versandbedingungen und das Versprechen
das Los bezahlen zu wollen. Normalerweise müßte es auch genannt stehen
in der Auktion.

>Mir geht's nicht um den thread, sondern um die Floskel. Da ich optionale
>Versandkosten auch danach auswähle, von _wem_ (direkt vom Käufer und
>mithin Nerv mit Verkäufer oder vom Verkäufer als Durchreicher der Post)
>ich den Schadensersatz bekomme.

Das tue ich als Bieter auch selbst im Ausland. Ich hatte jemandem aus
Frankreich eine Zahlung verweigert, weil sie mir die Hälfte an
Provisionsgebühren für eine Auktion weitergeben wollte, das hab ich
nicht gemacht, weil es gegen übliches Recht verstößt. Auktionshaus
übrigens nicht ebay, das am Rande.

Malte

Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 4:33:37 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 20:30:18 +0100, Torsten Mueller-Kolar
<ne...@mueller-kolar.de> wrote:

>
>>1. überhöht ist überhöht
>
>Und ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
>Nachher meckern gilt eben nicht.

Andererseits kann man vorher aber die Auktion genau auf den Punkt
studieren, ob eine Losbündelung möglich ist und somit nur einmal
Versandkosten anfallen. Ich als Verkäufer handhab das
Bündelungsprinzip und berechne nur einmal Versandkosten wie es
handelsüblich ist.


>Du zahlst für die Leistung "Versicherung" - wer die erbringt muss Dir
>egal sein. Ob der Spediteur, der Absender, dessen Versicherung oder
>deren Oma ihr Sparstrumpf ;-))

Richtig, dit is schietegol. Das ist nicht Sache des Käufers. Das
Versendungsrisiko hat stets der Verkäufer, er haftet bei Verlust der
Ware oder hat sich um den Verbleib zu kümmern durch Nachforschung bei
Abhandenkommen. Problematisch ist es mit Päckchen wegen der
Nichtversicherung.

>Viel interessanter finde ich die Entwicklung, das immer mehr
>gewerbliche Verkäufer den Käufern die Wahl zwischen preiswert
>"unversichert" und teurer "versichert" lassen. Wo sie doch in jedem
>Fall in der Pflicht sind.

Versuch der Abwälzung des Verlustrisikos wobei sie aber bei mir am
Falschen sind. Wenn mir jemand die Wahl läßt so entscheide ich mich
für eine sichere Transportvariante, sei es Zahlung oder Versendung
wenn ich Kunde bin.

Malte

Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 4:37:26 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 21:31:12 +0100, "Benjamin Grund"
<benjami...@t-online.de> wrote:

>Nein, wenn ich Versandkosten schreibe dann meine ich das auch so.
>Ich verlange X,XX EUR Versandkosten, dafür dass ich die Ware in
>einem Postpaket verschicke. Weiß nicht, was es daran unklar sein
>soll.

Dir ist die Gebührenstruktur der DPAG bekannt sprich DHL? Berechnest
Du nur die Gebührensätze oder auch Werte die darüber hinaus gehen?

Alles andere was in den X,XX EUR enthalten sein könnte und über den in
den Tarifen genannten Sätzen enthalten sein könnte sind versteckte
Kosten mein Freund! Ich weiß nicht warum Du Dich so windest und Deine
Kalkulation so verteidigst hier.

Keiner ist begeistert von verkappten Gebühren oder ähnlichem und ich
erst recht nicht.

Malte

Malte Tanner

unread,
Nov 12, 2003, 4:38:27 PM11/12/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 21:31:47 +0100, "Mayken" <arco...@MS-Groupie.de>
wrote:

>> die tariflich üblichen Gebühren der Versender sind Basis nix was
>> darüber hinaus weitergegeben wird. Alles andere ist im Startpreis.
>
>Träum weiter.

Ebay-Pseudo bitte, danke.

Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 7:27:58 PM11/12/03
to
Malte Tanner <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb:

> Ebay-Pseudo bitte, danke.

Gib Du lieber mal Deines. Da Du offensichtlich nichtmal
den Unterschied zwischen Versandkosten und Porto kennst
ist bei Dir der Ärger ja schon vorprogrammiert...

Gruß,
Benjamin

Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 7:33:01 PM11/12/03
to
Malte Tanner <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb:

> Versandkosten werden nur einmal berechnet aber bitte nicht PRO LOS!

Wie gesagt, man kann nur hoffen dass der Verkäufer nur einmal
Versandkosten berechnet, einen Anspruch darauf hat man aber nicht!

Gruß,
Benjamin

Benjamin Grund

unread,
Nov 12, 2003, 7:45:17 PM11/12/03
to
Malte Tanner <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb:

> Dir ist die Gebührenstruktur der DPAG bekannt sprich DHL? Berechnest
> Du nur die Gebührensätze oder auch Werte die darüber hinaus gehen?

Ich berechne Versandkosten, keine Portokosten!


> Alles andere was in den X,XX EUR enthalten sein könnte und über den in
> den Tarifen genannten Sätzen enthalten sein könnte sind versteckte
> Kosten mein Freund!

Ich seh schon, es ist absolut sinnlos mit Dir rumzudiskutieren da Du


offensichtlich nichtmal den Unterschied zwischen Versandkosten und

Portokosten kennst.


> Ich weiß nicht warum Du Dich so windest und Deine Kalkulation so
> verteidigst hier.

Ich brauch mich hier nicht winden oder irgendwas verteidigen, denn was
ich hier mache ist absolut in Ordnung und bei eBay und Versandhändlern
gängige Praxis, auch wenn das noch nicht bis zu Dir durchgedrungen
zu sein scheint. Glaubst Du wirklich wenn Du was bei einem Versandhändler
bestellst und der dann 6,50 EUR Versandkosten verlangt dass das nur
das reine Porto ist?


> Keiner ist begeistert von verkappten Gebühren oder ähnlichem und ich
> erst recht nicht.

Versandkosten <> Portokosten!

Gruß,
Benjamin

Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 11:26:56 PM11/12/03
to
Malte Tanner schrieb:

> Versandkosten werden nur einmal berechnet aber bitte nicht PRO LOS!,

Es gilt nicht was du gerne hättest.
Schau z.B. mal bei Quelle.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 11:37:27 PM11/12/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

> Viel interessanter finde ich die Entwicklung, das immer mehr
> gewerbliche Verkäufer den Käufern die Wahl zwischen preiswert
> "unversichert" und teurer "versichert" lassen. Wo sie doch in jedem
> Fall in der Pflicht sind.

Ich kann zumindest von einem Fall berichten bei dem ich einen Handyakku
bestellt hatte und unversichert gewählt habe.
Die Ware kam nicht an, nach Reklamation bekam ich ohne Probleme Ersatz.
Ich denke eher, dass es zum Abschrecken dient, die Ware wäre nicht
angekommen.
Letztlich bekommst du bei eBay viele Produkte recht günstig für die ein
versicherter Versand nicht wirtschaftlich ist. Problem für den Händler, dass
unehrliche Kunden Ersatz fordern obwohl die erste Lieferung angekommen ist.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 10:12:59 PM11/12/03
to
Tobias Kahle schrieb:

>> gleiche gilt übrigens auch wenn die Versandkosten in der Auktion
>> angegeben sind und Du dann hinterher über überhöhte Versandkosten
>> klagst.
> 1. überhöht ist überhöht

Das bestimmst *DU* nicht!
Insbesondere wenn es in der Auktion angegeben ist, dann ist es
Vertragsbestandteil, sollte es dir nicht passen, musst du mal über dich
selbst nachdenken warum du den Vertrag unter den Bedingungen geschlossen
hast.

> 2. wenn ich Geld für Versand im Paket versichere, will ich auch die
> Ware im Paket zugestellt bekommen.

Ausschlaggebend ist versichert und nicht Paket!
Was ist denn ein Paket?
Zum einen ist es eine Versandform der Post, zum anderen eine sehr allgemeine
Bezeichnung für eine Verpackung.

> 3. wie soll ich ich mich vorher beklagen, bevor sich ein Sachverhalt
> einstellt?

Welcher Sachverhalt, deine mangelnde Vorstellungskraft.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 10:16:49 PM11/12/03
to
Mayken schrieb:

> wann darf ein Käufer davon ausgehen (und ein versichertes Postpaket
> erwarten), daß diese konkrete Versandform vereinbart wurde?

Ich dachte, das Postmonopol wurde lange abgeschafft.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 10:19:04 PM11/12/03
to
Malte Tanner schrieb:

> Alles andere was in den X,XX EUR enthalten sein könnte und über den in
> den Tarifen genannten Sätzen enthalten sein könnte sind versteckte
> Kosten mein Freund!

Du solltest dich einmal mit dem Begriff versteckte Kosten auseinandersetzen.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 12, 2003, 10:26:39 PM11/12/03
to
Malte Tanner schrieb:

> Das tue ich als Bieter auch selbst im Ausland. Ich hatte jemandem aus
> Frankreich eine Zahlung verweigert, weil sie mir die Hälfte an
> Provisionsgebühren für eine Auktion weitergeben wollte, das hab ich
> nicht gemacht, weil es gegen übliches Recht verstößt. Auktionshaus
> übrigens nicht ebay, das am Rande.

Übliches Recht?
Bei der normalen AUktion ist es üblich, dass der Käufer die Auktionsgebühr
zu 100% trägt, als Aufschlag auf den Auktionspreis!

Harald


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 13, 2003, 2:27:57 AM11/13/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 22:37:26 +0100, Malte Tanner
<spamwerks...@nurfuerspam.de> wrote:


>Dir ist die Gebührenstruktur der DPAG bekannt sprich DHL? Berechnest
>Du nur die Gebührensätze oder auch Werte die darüber hinaus gehen?

Die Gebühren der Post (von DHL, UPS, Edeka oder meiner Oma) sind für
die Kalkulation _meiner_ Versandkosten zwar eine Grundlage, aber
ansonsten sowas von egal wie nur was.

>Alles andere was in den X,XX EUR enthalten sein könnte und über den in
>den Tarifen genannten Sätzen enthalten sein könnte sind versteckte
>Kosten mein Freund!

Pruuust.
Was an klar angegebenen Versandkosten "versteckt" sein soll,
erschliesst sich wohl nur einem besonders merkwürdig Denkenden.

Torsten

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 13, 2003, 2:29:42 AM11/13/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 22:38:27 +0100, Malte Tanner
<spamwerks...@nurfuerspam.de> wrote:


>Ebay-Pseudo bitte, danke.

Zur Vermeidung von nachträglichen Diskussionen über klar angegebene
Versandkosten solltest Du besser Deinen bekanntgeben - Heerscharen von
Blacklists warten darauf.

Torsten

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 13, 2003, 2:35:38 AM11/13/03
to
On Wed, 12 Nov 2003 22:33:37 +0100, Malte Tanner
<spamwerks...@nurfuerspam.de> wrote:


>Andererseits kann man vorher aber die Auktion genau auf den Punkt
>studieren, ob eine Losbündelung möglich ist und somit nur einmal
>Versandkosten anfallen.

Sollte man - es gibt aber auch Spezialisten die das nicht tun und dann
hinterher meckern.

> Ich als Verkäufer handhab das
>Bündelungsprinzip und berechne nur einmal Versandkosten wie es
>handelsüblich ist.

Es gibt aber durchaus Gründe die dies unmöglich machen - und sei es
das bei Händlern mit grossem Produktportfolio die Ware an
unterschiedlichen Standorten gelagert ist.
Selbst Quelle versendet die eBay-auktionen jeweils getrennt - noch.

>Versuch der Abwälzung des Verlustrisikos

Es ist aber unzulässig - bei gewerblichen Händlern.

>wobei sie aber bei mir am
>Falschen sind. Wenn mir jemand die Wahl läßt so entscheide ich mich
>für eine sichere Transportvariante, sei es Zahlung oder Versendung
>wenn ich Kunde bin.

Offenbar geraten Sie damit bei Dir eher an den Richtigen - nämlich an
jemanden der das vom Versender zu tragende Versandrisiko bereitwillig
und unnötigerweise selber durch Zahlung einer teuren Versandform
übernimmt / finanziert.

Torsten

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 13, 2003, 2:37:47 AM11/13/03
to
On Thu, 13 Nov 2003 05:37:27 +0100, "Harald Hengel"
<harald....@freenet.de> wrote:


>Ich kann zumindest von einem Fall berichten bei dem ich einen Handyakku
>bestellt hatte und unversichert gewählt habe.
>Die Ware kam nicht an, nach Reklamation bekam ich ohne Probleme Ersatz.

Ein seriöser Händler kennt die Rechtslage und wird sich nicht auf
Diskussionen einlassen.
Letztlich werden hochwertige Produkte sowieso versichert verschickt
und bei den anderen fliesst der natürliche Schwund in die Kalkulation
mit ein.

>Ich denke eher, dass es zum Abschrecken dient, die Ware wäre nicht
>angekommen.

Und zur Gewinnung zusätzlicher Einnahmen durch die Übernahme des
Risikos durch den Käufer.

Torsten

Christian Janoff

unread,
Nov 13, 2003, 9:40:24 AM11/13/03
to
begin Malte Tanner schrieb:

> On [usw. usf.] "Benjamin Grund" [usw. usf.] wrote:

[...]


>> Wie der Verkäufer seine Ware"versichert" geht Dich als Käufer absolut
>> nichts an.
>
> ACK.

Also, ich weiß nicht ...

Wenn ein Verkäufer in die Artikelbeschreibung lediglich "versichert"
schreibt (was ich bei eBay oft genug gesehen habe [1]), dann bedeutet
das doch lediglich, daß

"Verkäufer versichert die Ware auf irgendeine Art und Weise" [2]

Vertragsbestandteil wird.

In diesem Fall werden aber keinerlei Angabe über die Höhe der Ver-
sicherung gemacht, z.B. ob der Schaden in jedem Fall vollständig
gedeckt wird oder nur teilweise. Auch weiß man nicht (wie "Mayken"
bereits zum Teil in <3fb28...@news.arcor-ip.de> angemerkt hat),
von wem und wann man den Schadenersatz bekommt.

Wenn es denn so sein sollte, daß es einen als Käufer nichts angeht,
wie der Käufer seine Ware versichtert, sollten die Verkäufer, die
die Ware versichern, nicht wenigstens alle notwendigen Details zu
der getätigten Versicherung angeben? Ich fände das jedenfalls sehr
transparent.

Christian.
[1] bei kleinpreisigen Waren. Mit hochpreisigen (z.B. ab 500 Euro)
habe ich keine eBay-Erfahrung, so daß ich nicht sagen kann, ob
bei diesen Auktionen eine genauere Angabe der Versicherungs-
bedingungen üblich ist.
[2] Das kann letztendlich auch bedeuten "Nur bis 20 Euro Warenwert",
auch wenn die Ware doppelt so viel wert ist.
end
--
Siehst Du einen Anhang, und ist nur dieser Text lesbar? Dann ist Dein
Outlook Express defekt. Bitte erspare dem Usenet kaputte Postings und
benutze einen anderen Newsreader, z.B. den kostenlosen Mozilla! Down-
load bei <http://www.kairo.at/>. Strg-F3 zeigt den kompletten Artikel.

Mayken

unread,
Nov 13, 2003, 4:58:26 PM11/13/03
to
"Malte Tanner" <spamwerks...@nurfuerspam.de> schrieb im
Newsbeitrag news:n1a5rv0vmlhibock5...@4ax.com
> Ebay-Pseudo bitte, danke.

das wird Dir nichts helfen. Trifft auch nicht den Kern!
In meinen Auktionen _stehen_ explizit die Versandkosten nebst Preis. Du
bist also aufgefordert, vor dem Gebot die Artikelbeschreibung zu lesen
und Dich für oder gegen diesen Preis zu entscheiden. So Du dagegen bist,
biete einfach nicht!

Es wäre hilfreich(er), wenn Du in Deinen posts - oder generell in Deinen
Aussagen und/oder Verhalten - Deine Meinung (die Dir unbenommen ist und
hier auch nicht kritisiert wurde) streng von rechtlich relevanten
Tatsachen zu trennen.
Du machst Dir unnötig Feinde "mein Freund", wenn das eine mit dem
anderen vermengt und gleichgestellt wird.

Ciao
Mayken
--
Auch der darf gerne auf ePay bleiben wenn alle anderen zu www.hood.de
gehen


Harald Hengel

unread,
Nov 13, 2003, 7:55:50 PM11/13/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

> Pruuust.
> Was an klar angegebenen Versandkosten "versteckt" sein soll,
> erschliesst sich wohl nur einem besonders merkwürdig Denkenden.

Wahscheinlich kämpft er seit Jahren mit M$ um die Aufschlüsselung des
Preises für sein BS. :-)

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 13, 2003, 7:58:27 PM11/13/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

>> Ich denke eher, dass es zum Abschrecken dient, die Ware wäre nicht
>> angekommen.
>
> Und zur Gewinnung zusätzlicher Einnahmen durch die Übernahme des
> Risikos durch den Käufer.

Niedrigerer Endpreis sind zusätzliche Einnahmen?

Harald


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 14, 2003, 2:39:18 AM11/14/03
to
On Fri, 14 Nov 2003 01:58:27 +0100, "Harald Hengel"
<harald....@freenet.de> wrote:


>Niedrigerer Endpreis sind zusätzliche Einnahmen?

Nein, ich meine wenn ein gewerblicher Verkäufer, der sowieso das
Transportrisiko zu tragen hat dieses dadurch auf den Käufer abwälzt,
indem er ihn den versicherten Versand teurer bezahlen lässt, erzielt
auf diese Weise eine höhere Einnahme.

Torsten

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 14, 2003, 2:45:55 AM11/14/03
to
On Fri, 14 Nov 2003 01:58:27 +0100, "Harald Hengel"
<harald....@freenet.de> wrote:


>Niedrigerer Endpreis sind zusätzliche Einnahmen?

Ach so, noch ein ein Zusatz: Wenn in der Auktion zwei Versandpreise
unversichert / versichert angegeben werden, führt das imho nicht zu
einem niedrigeren Endpreis. Im Gegensatz zu Auktionen bei denen von
vorneherein ein hoher Versandpreis angegeben wird.
Das ist für gewerblich handelnde mit hohem Umsatz bei eBay übrigens
ein grosses Problem, besonders bei Klein- und Massenartikeln.
Beispiel Handy-Akkus: Um bei der Sortierung nach Preis vorne zu stehen
haben einige angefangen den Sofortkaufpreis deutlich zu senken, dafür
aber die Versandkosten entsprechend zu erhöhen. Die Konkurrenz war
gezwungen nachzuziehen. Daher kann man jetzt die Akkus für 1,99 EUR
kaufen und zahlt 5 EUR Versand. Vorher kostete der Akku 4,99 EUR und
der Versand 2 EUR.
Versandt wird nach wie vor als Warensendung.

Torsten

Stefan Keller

unread,
Nov 14, 2003, 2:44:51 PM11/14/03
to
Hi!

"Benjamin Grund" schrieb:

> > 2. wenn ich Geld für Versand im Paket versichere,
> > will ich auch die Ware im Paket zugestellt bekommen.

[ Versicherung f. Geldscheinbündel-Transporte? ]

> Wenn Dir der Verkäufer versicherten Versand anbietet
> hat Dich nicht zu interessieren in welcher Form er die
> Ware zuschickt.

Da dürfte sich der Verkäufer im Irrtum befinden.

Wenn der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, daß der
eine Transportversicherung abschließt, deren Kosten der
Käufer tragen soll, dann kann der Verkäufer keine
"Versicherungskosten" verlangen (bzw. der Käufer kann
sie zurückfordern), wenn er keine abgeschlossen hat.
Unabhängig davon, ob der Verkäufer, oder der Käufer
das Transportrisiko trägt

Wenn der Verkäufer das Transportrisiko trägt, keine
besondere Versendungsform und nur vereinbart war, daß
der Käufer Versandkosten in Höhe X tragen soll, dann
kann der Käufer keine "Rückerstattung" verlangen, wenn
der Verkäufer sein Transportrisiko nicht versichert bzw.
eine nicht versicherte Versandform gewählt hat.

Entscheidend ist, ob eine Versicherung des Transport-
risikos vereinbart war. ( Das ist aber nicht schon dann
der Fall, wenn die Übernahme von Versandkosten durch
den Käufer in irgendeiner Höhe P vereinbart ist!)

> Verschickt er etwas unversichert in einem Päckchen
> und es passiert was ist das das Problem des Verkäufers

> und nicht Deines. Wie der Verkäufer seine Ware


> "versichert" geht Dich als Käufer absolut nichts an.

Falsch. Nur falls nichts dazu vereinbart war, geht es ihn
nichts an, OB der Verkäufer sein Transportrisiko versichert.

Wenn vereinbart war, daß der Verkäufer eine Versicherung
gegen das Risiko eines Transportverlusts abschließt, dann
ist der Verkäufer an diese Vereinbarung gebunden.

> Er kann es ja z.B. auch so handhaben, dass er generell
> unversichert verschickt und verlorene Ware mit dem Geld
> ersetzt, dass er für versicherten Versand verlangt.

In dem von Dir geschilderten Fall kann der Käufer die
Kosten einer vereinbarten, aber nicht abgeschlossenen
"Versicherung" zurückerstattet verlangen.

Nur wenn nichts darüber vereinbart war, daß der Ver-
käufer das Transportrisiko versichert, kann der Ver-
käufer auf die Versicherung seines Transportrisikos
bei Versand verzichten.

> Anders sieht es aus, wenn eine konkrete Versandform
> vereinbart wurde.

Richtig - mit der "Versicherung" ist es genauso. Entscheidend
ist, worüber man sich sich vertraglich geeinigt hat - Versicherung
des Transportrisikos oder nicht.

--
Stefan


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 14, 2003, 3:38:26 PM11/14/03
to
On Fri, 14 Nov 2003 20:44:51 +0100, "Stefan Keller"
<del...@directbox.com> wrote:


>Da dürfte sich der Verkäufer im Irrtum befinden.

Nanu? Heisst es nicht sonst immer "ich denke, das..."?

>Wenn der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, daß der
>eine Transportversicherung abschließt, deren Kosten der
>Käufer tragen soll, dann kann der Verkäufer keine
>"Versicherungskosten" verlangen (bzw. der Käufer kann
>sie zurückfordern), wenn er keine abgeschlossen hat.

Aus welcher Rechtsnorm leitest Du ab, das zwingend eine "externe"
Versicherung abgeschlossen werden muss, sowie welcher Form sie bedarf?
Was hindert den Verkäufer daran eine rechtsverbindliche Erklärung
abzugeben die die Übernahme des Transportrisikos beinhaltet - gegen
eine wie auch immer vereinbarte (Zu-)Zahlung?
Wie und worauf begründet willst Du hier Versicherungs"kosten"
definiert wissen und vor allem warum sollten kalkulatorische Kosten
ausgeschlossen sein?
Keine heisse Luft bitte wie stets, konkrete Belege bitte!

Torsten

Harald Hengel

unread,
Nov 14, 2003, 9:03:38 PM11/14/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

>> Niedrigerer Endpreis sind zusätzliche Einnahmen?
>
> Nein, ich meine wenn ein gewerblicher Verkäufer, der sowieso das
> Transportrisiko zu tragen hat dieses dadurch auf den Käufer abwälzt,
> indem er ihn den versicherten Versand teurer bezahlen lässt, erzielt
> auf diese Weise eine höhere Einnahme.

Das kann man so pauschal nicht sagen.
Ich gehe einmal davon aus, dass ein Händler, der beide Versandformen
anbietet, im Falle des versicherten Versandes auch entsprechend teurer
versendet, damit hat er mehr Umsatz aber nicht mehr Gewinn.
Im Falle des unversicherten Versandes trägt er selbst das Risiko von,
geschätzt ca. 1%, welches er durch eine passende Versandpauschale abdecken
kann.

Harald


Harald Hengel

unread,
Nov 14, 2003, 9:06:44 PM11/14/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

> Die Konkurrenz war
> gezwungen nachzuziehen. Daher kann man jetzt die Akkus für 1,99 EUR
> kaufen und zahlt 5 EUR Versand. Vorher kostete der Akku 4,99 EUR und
> der Versand 2 EUR.
> Versandt wird nach wie vor als Warensendung.

Richtig, den letzten Akku, den ich bei eBay erworben habe, war übrigens
einer aus dem teuren Niveau, der Endpreis der günstigste. :-)
Wenn du mich fragst, ich hätte eher denen mit den teureren Versandkosten den
Umsatz gegönnt, dann hätte eBay etwas weniger bekommen. :-)

Harald

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 15, 2003, 3:07:30 AM11/15/03
to
On Sat, 15 Nov 2003 03:03:38 +0100, "Harald Hengel"
<harald....@freenet.de> wrote:


>Das kann man so pauschal nicht sagen.

Doch. Zumindest in der Theorie wenn mansich mit der Kalkulation
beschäftigt.
Bei Übernahme des Transportrisikos (was ein Händler ja stets muss),
entstehen zwangsläufig Kosten durch Verlust / Beschädigung. In welcher
Höhe hängt natürlich von vielen Aspekten ab, selbstverständlich kann
man das auch versichern, aber auch das kostet.
Fällt das Transportriiko weg weil der Käufer unnötigerweise die
entsprechende Versicherung bezahlt, fallen auch die Verluste aus dem
Transport.
Bei einigen Powersellern die hohe 5stellige und 6stellige Verkäufe
hinter sich haben kann das schon spürbar ins Gewicht fallen.

Torsten

Stefan Keller

unread,
Nov 15, 2003, 9:29:01 AM11/15/03
to
Hi!

"Torsten Mueller-Kolar" schrieb:

> >Wenn der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, daß der
> >eine Transportversicherung abschließt, deren Kosten der
> >Käufer tragen soll, dann kann der Verkäufer keine
> >"Versicherungskosten" verlangen (bzw. der Käufer kann
> >sie zurückfordern), wenn er keine abgeschlossen hat.
>
> Aus welcher Rechtsnorm leitest Du ab, das zwingend
> eine "externe" Versicherung abgeschlossen werden muss,
> sowie welcher Form sie bedarf?

Es gibt keine solche Vorschrift - entscheidend ist der
Inhalt der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen
Abmachung.

Und nach § 157 BGB braucht der Käufer aufgrund einer
Übereinkunft, wonach ausdrücklich "versichert" auf Kosten
des Käufers versendet werden soll, keine "Versicherungs-
kosten" zu tragen, wenn der Verkäufer vertragswidrig das
Ausfallsrisiko nicht versichert (hat).

(Der Käufer kann aber nicht schon dann Ersatz verlangen, wenn
Versandart "A", und Versendungskosten in Höhe X vereinbart
waren, der Versender hingegen Versandart "B" wählt. Der Versender
haftet nur für dadurch entstehende Schäden des Käufers. Was
genau Käufer und Verkäufer vereinbart haben, ist immer eine
Sache des Einzelfalles. Falls z.B. beide übereinstimmend mit
"Paketversand" die Versicherung des Transportrisikos meinen
sollten, dann ist einvernehmlich "Versicherung" vereinbart,
§§ 133, 157 BGB).

> Was hindert den Verkäufer daran eine rechtsverbindliche
> Erklärung abzugeben die die Übernahme des Transportrisikos
> beinhaltet - gegen eine wie auch immer vereinbarte (Zu-)Zahlung?

Du verwechselst offenkundig den Risikoträger mit dem Versicherer
des Risikoträgers gegen Eintritt des Versicherungsfalls (in dem
der Versicherer die dem Haftenden obliegende Schadens-
ersatz-, Nacherfüllungs-, Vertrags- oder sonstige Leistung er-
bringt.)

Du bist z.B. unabhängig davon haftpflichtig, ob Du (zwangs-)haftpflicht-
versichert bist. Du kannst z.B. mit einem anderen "rechtsverbindlich"
vereinbaren, daß Du das Risiko der (Nicht-)Leistung (D)einer
möglicherweise entstehenden (Schadensersatz-, Nachlieferungs-
oder sonstigen Leistungs-) Verpflichtung versicherst, und kannst
mit dem anderen vereinbaren, daß er dafür die Kosten übernimmt.

Du kannst aber selbstverständlich NICHT schon deswegen
von anderen "Versicherungskosten" verlangen, nur weil Du
gesetzlich/vertraglich die Gefahr trägst/übernommen hast,
verschuldensunabhängig zur (Nach-)Lieferung (weiter-)ver-
pflichtet zu sein, falls die Sache auf dem Transport zufällig
(= ohne Dein Verschulden) untergeht. Erst recht nicht dann,
wenn Du in Wahrheit das Risiko nicht versichert hast, daß
die verschuldensunabhängige Verpflichtung von Dir nicht
erfüllt wird/werden kann/werden will.

> Wie und worauf begründet willst Du hier Versicherungs"kosten"
> definiert wissen

Die Differenz zwischen versicherter und unversicherter Versendung.

> und vor allem warum sollten kalkulatorische Kosten
> ausgeschlossen sein?

Selbstverständlich ist nicht ausgeschlossen, daß sie
gefordert werden können - vorausgesetzt, es gibt dafür
eine vertragliche Grundlage.

Käufer und Verkäufer dürfen frei vereinbaren, daß der
Käufer für die Versendung Kosten in beliebiger Höhe
X tragen soll, wie ich mehrfach schrieb.

Falls Du Deine mir dereinst zuzusendende Kiste Weins
entgegen einer Vereinbarung über eine auf meine
Kosten vornehmende Versicherung des Transportrisikos
vertragswidrig unversichert zugekommen haben lassen
wirst, so dürftest Du Dich einer Rückzahlungsforderung des
überzahlten "Versicherungs-" Betrags ausgesetzt sehen,
denke ich.

--
Stefan


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 15, 2003, 11:33:21 AM11/15/03
to
On Sat, 15 Nov 2003 15:29:01 +0100, "Stefan Keller"
<del...@directbox.com> wrote:

>Es gibt keine solche Vorschrift

Warum nur überrascht mich das nicht.

> entscheidend ist der
>Inhalt der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen
>Abmachung.
>Und nach § 157 BGB

Genau. Die Willenserklärung dürfte genau so ausgelegt werden können,
das der Verkäufer mit seiner Erklärung "versichert" zu versenden, das
Transportrisiko übernimmt. Im Schadenfall wird er sich daran halten
müssen. Darüberhinausgehende Verpflichtungen derart, das der Abschluss
einer konkreten "Versicherung" zwingend gefordert werden könnte, sieht
ausser Dir bislang niemand.


>Du kannst aber selbstverständlich NICHT schon deswegen
>von anderen "Versicherungskosten" verlangen, nur weil Du
>gesetzlich/vertraglich die Gefahr trägst/übernommen hast,
>verschuldensunabhängig zur (Nach-)Lieferung (weiter-)ver-
>pflichtet zu sein, falls die Sache auf dem Transport zufällig
>(= ohne Dein Verschulden) untergeht. Erst recht nicht dann,
>wenn Du in Wahrheit das Risiko nicht versichert hast, daß
>die verschuldensunabhängige Verpflichtung von Dir nicht
>erfüllt wird/werden kann/werden will.

Selbstverständlich kann ich das. Ich sehe keinerlei Einschränkung in
der Vertragsfreiheit die mir als Verkäufer dies verbieten sollten.
Nichts spricht dagegen einen Vertrag dergestalt einzugehen das der
Verkäufer gegen (Zu-)Zahlung das Transportrisiko übernimmt.

>> Wie und worauf begründet willst Du hier Versicherungs"kosten"
>> definiert wissen
>
>Die Differenz zwischen versicherter und unversicherter Versendung.

Die ergeben sich auch in diesem Fall aus der (Zu-)Zahlung.

>Falls Du Deine mir dereinst zuzusendende Kiste Weins

Oh, schon irgendein Urteil erwirkt?

>entgegen einer Vereinbarung über eine auf meine
>Kosten vornehmende Versicherung des Transportrisikos
>vertragswidrig unversichert zugekommen haben lassen
>wirst, so dürftest Du Dich einer Rückzahlungsforderung des
>überzahlten "Versicherungs-" Betrags ausgesetzt sehen,
>denke ich.

Mal abgesehen davon, das diese Sendung dann "frei Haus" wäre - der
Vertrag wäre dergestalt, das ich als Absender das Transportrisiko
gegen eine (Zu-)Zahlung übernehme. Diese Erklärung _ist_ die
Versicherung. Wortwörtlich.

Torsten

Joerg Puetz

unread,
Nov 15, 2003, 5:00:08 PM11/15/03
to
Torsten Mueller-Kolar <ne...@mueller-kolar.de> wrote:

> On Sat, 15 Nov 2003 15:29:01 +0100, "Stefan Keller"
> <del...@directbox.com> wrote:
>
> >Es gibt keine solche Vorschrift
>
> Warum nur überrascht mich das nicht.
>
> > entscheidend ist der
> >Inhalt der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen
> >Abmachung.
> >Und nach § 157 BGB
>
> Genau. Die Willenserklärung dürfte genau so ausgelegt werden können,
> das der Verkäufer mit seiner Erklärung "versichert" zu versenden, das
> Transportrisiko übernimmt.

Wieso willst Du die Vertragsfreiheit hier einschränken? Man kann
leicht einen Fall konstruieren, in dem der K ein Interesse daran hat,
dass die Versicherung nicht durch den V selbst erfolgt, z.B. beim
Versand von so wertvollen Gegenständen, die der V aufgrund zu geringer
finanzieller Möglichkeiten möglicherweise nicht selbst ersetzen könnte
(bei den üblichen Ebay-Verträgen eher unwahrscheinlich).

> Im Schadenfall wird er sich daran halten
> müssen. Darüberhinausgehende Verpflichtungen derart, das der Abschluss
> einer konkreten "Versicherung" zwingend gefordert werden könnte, sieht
> ausser Dir bislang niemand.

Wie hast Du das festgestellt?

> >Du kannst aber selbstverständlich NICHT schon deswegen
> >von anderen "Versicherungskosten" verlangen, nur weil Du
> >gesetzlich/vertraglich die Gefahr trägst/übernommen hast,
> >verschuldensunabhängig zur (Nach-)Lieferung (weiter-)ver-
> >pflichtet zu sein, falls die Sache auf dem Transport zufällig
> >(= ohne Dein Verschulden) untergeht. Erst recht nicht dann,
> >wenn Du in Wahrheit das Risiko nicht versichert hast, daß
> >die verschuldensunabhängige Verpflichtung von Dir nicht
> >erfüllt wird/werden kann/werden will.
>
> Selbstverständlich kann ich das. Ich sehe keinerlei Einschränkung in
> der Vertragsfreiheit die mir als Verkäufer dies verbieten sollten.
> Nichts spricht dagegen einen Vertrag dergestalt einzugehen das der
> Verkäufer gegen (Zu-)Zahlung das Transportrisiko übernimmt.

Und wo ist die Vertragsfreiheit des K, wenn dieser lieber eine vom V
unabhängige Versicherung hätte?

...


> >entgegen einer Vereinbarung über eine auf meine
> >Kosten vornehmende Versicherung des Transportrisikos
> >vertragswidrig unversichert zugekommen haben lassen
> >wirst, so dürftest Du Dich einer Rückzahlungsforderung des
> >überzahlten "Versicherungs-" Betrags ausgesetzt sehen,
> >denke ich.
>
> Mal abgesehen davon, das diese Sendung dann "frei Haus" wäre - der
> Vertrag wäre dergestalt, das ich als Absender das Transportrisiko
> gegen eine (Zu-)Zahlung übernehme. Diese Erklärung _ist_ die
> Versicherung. Wortwörtlich.

Wenn der V das meint, soll er es auch so im Vertrag formulieren, der K
kann dann entscheiden, ob er den Vertrag so akzeptieren will.

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 15, 2003, 5:16:56 PM11/15/03
to
On Sat, 15 Nov 2003 23:00:08 +0100, Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de>
wrote:

>Wieso willst Du die Vertragsfreiheit hier einschränken?

Ich? Ich will die mit Sicherheit nicht einschränken - eher im
Gegenteil.

> Man kann
>leicht einen Fall konstruieren, in dem der K ein Interesse daran hat,
>dass die Versicherung nicht durch den V selbst erfolgt, z.B. beim
>Versand von so wertvollen Gegenständen, die der V aufgrund zu geringer
>finanzieller Möglichkeiten möglicherweise nicht selbst ersetzen könnte

Man kann unendlich Fälle konstruieren - daher bleiben wir doch besser
bei dem zugrundeliegenden Standardfall.

>(bei den üblichen Ebay-Verträgen eher unwahrscheinlich).

Eben.

>Wie hast Du das festgestellt?

Durch Lesen.
Wenn Du willst kannst Du die Laufnummer 2 bekommen.

>Und wo ist die Vertragsfreiheit des K, wenn dieser lieber eine vom V
>unabhängige Versicherung hätte?

Habe ich jemals bestritten das auch dieser Fall vereinbar ist?
Nein.

>Wenn der V das meint, soll er es auch so im Vertrag formulieren, der K
>kann dann entscheiden, ob er den Vertrag so akzeptieren will.

Die diskutierte Frage ist und bleibt: Wird durch die Formulierung
"versicherter Versand" zwingend eine "externe Versicherung" nötig,
oder kann man diese Willenserklärung auch dadurch erfüllen das man
selbst erklärt das Transportrisiko zu übernehmen.

Torsten

Joerg Puetz

unread,
Nov 15, 2003, 6:11:56 PM11/15/03
to
Torsten Mueller-Kolar <ne...@mueller-kolar.de> wrote:

> On Sat, 15 Nov 2003 23:00:08 +0100, Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de>
> wrote:
>
> >Wieso willst Du die Vertragsfreiheit hier einschränken?
>
> Ich? Ich will die mit Sicherheit nicht einschränken - eher im
> Gegenteil.

Nein, da (1) 'V übernimmt Transportrisiko' und (2) 'V versendet
versichert' bei Dir das gleiche bedeuten kann, hat der K doch gar
keine Möglichkeit, gezielt (2) auszuwählen (wozu auch immer).

> > Man kann
> >leicht einen Fall konstruieren, in dem der K ein Interesse daran hat,
> >dass die Versicherung nicht durch den V selbst erfolgt, z.B. beim
> >Versand von so wertvollen Gegenständen, die der V aufgrund zu geringer
> >finanzieller Möglichkeiten möglicherweise nicht selbst ersetzen könnte
>
> Man kann unendlich Fälle konstruieren - daher bleiben wir doch besser
> bei dem zugrundeliegenden Standardfall.

Stefan hat aber auch allg. geantwortet und Du bist auf diese allg.
Antwort eingegangen, hast aber anscheinend den Ebay-Standardfall
zugrunde gelegt. Hattest Du das nicht erkannt?

...


> >Und wo ist die Vertragsfreiheit des K, wenn dieser lieber eine vom V
> >unabhängige Versicherung hätte?
>
> Habe ich jemals bestritten das auch dieser Fall vereinbar ist?
> Nein.

Diese Vermutung drängte sich auf, da der K ja nach Deiner
Interpretation gar nicht erkennen kann, dass mit 'versicherter
Versand' manchmal gar keine unabhängige Versicherung gemeint sein
könnte. Wie sollte er das also vereinbaren können?

> >Wenn der V das meint, soll er es auch so im Vertrag formulieren, der K
> >kann dann entscheiden, ob er den Vertrag so akzeptieren will.
>
> Die diskutierte Frage ist und bleibt: Wird durch die Formulierung
> "versicherter Versand" zwingend eine "externe Versicherung" nötig,
> oder kann man diese Willenserklärung auch dadurch erfüllen das man
> selbst erklärt das Transportrisiko zu übernehmen.

Tja, auf das Wort 'erklärt' kommt es an. Ich habe bei meinen
Transaktionen als K gar nichts dagegen, dass der V das Transportrisiko
selbst übernimmt, das sollte er aber dann auch so formulieren und
nicht Formulierungen verwenden, die etwas anderes nahelegen.

Harald Hengel

unread,
Nov 15, 2003, 7:40:22 PM11/15/03
to
Torsten Mueller-Kolar schrieb:

> Bei Übernahme des Transportrisikos (was ein Händler ja stets muss),
> entstehen zwangsläufig Kosten durch Verlust / Beschädigung. In welcher
> Höhe hängt natürlich von vielen Aspekten ab, selbstverständlich kann
> man das auch versichern, aber auch das kostet.
> Fällt das Transportriiko weg weil der Käufer unnötigerweise die
> entsprechende Versicherung bezahlt, fallen auch die Verluste aus dem
> Transport.
> Bei einigen Powersellern die hohe 5stellige und 6stellige Verkäufe
> hinter sich haben kann das schon spürbar ins Gewicht fallen.

Dein Beispiel würde genau dann stimmen wenn der Verkäufer bei seinen
Versandkosten, versichert-unversichert, mit exakt demselben Aufschlag
arbeitet. Allerdings selbst hier ergibt sich eine Schieflage, ein Postpaket
im Wert von 50 Euro, welches verloren geht, macht einen erheblichen Aufwand
in der Abwicklung mit der Post, so dass nach Abzug der Arbeitskosten unterm
Strich nichtmehr viel übrig bleibt. Übernimmt er selbst das Risiko hat er
zwar die vollen 50 Euro als Verlust, aber wenig Arbeit mit der Abwicklung.

Harald


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 16, 2003, 2:22:16 AM11/16/03
to
On Sun, 16 Nov 2003 00:11:56 +0100, Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de>
wrote:

>


>Nein, da (1) 'V übernimmt Transportrisiko' und (2) 'V versendet
>versichert' bei Dir das gleiche bedeuten kann, hat der K doch gar
>keine Möglichkeit, gezielt (2) auszuwählen (wozu auch immer).

Du scheinst das nicht verstehen zu wollen.
Die Ausgangsfrage war (und ist): Wenn in der Auktion ein "versicherter
Versand" vereinbart war, reicht es zur Erfüllung dieser Vereinbarung
(durch ebendiese Formulierung), wenn der Verkäufer dadurch verstanden
wissen will das er das Transportrisiko übernimmt?
Oder bedingt allein schon diese Formulierung zwingend eine "externe"
Versicherung?
Kann man also aus dieser Formulierung ausser der Wirkung (Verkäufer
zahlt wenn Sendung verschwindet) auch eine bestimmte Form (Paket,
Einschreiben, sonstige Versicherungspolice) zwingend ableiten?
Insofern kann (1) und (2) imho tatsächlich das gleiche bedeuten
solange nichts zusätzlich explizit vereinbart wird.

>Stefan hat aber auch allg. geantwortet und Du bist auf diese allg.
>Antwort eingegangen, hast aber anscheinend den Ebay-Standardfall
>zugrunde gelegt. Hattest Du das nicht erkannt?

Nicht erkannt hast eher Du worum es geht.
Stefan hatte schlicht dem Verkäufer die Möglichkeit aberkannt seine
Erklärung so verstanden wissen zu wollen das er die Versicherung
zuzusagen selbst übernimmt.
Dem habe ich widersprochen.
Ich bin nach wie vor der Meinung das es für die Erfüllung der
Vereinbarung "versicherter Versand" auf die Wirkung und nicht auf die
Form ankommt.
Natürlich steht es beiden Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit
stets frei dies zu präzisieren: "Versand als versichertes Paket"
dürfte schon ausreichen um darin den Willen einer durch den Spediteur
versicherten Sendung zu erkennen.

Torsten

Günter Koch

unread,
Nov 16, 2003, 4:34:53 AM11/16/03
to
On Sun, 16 Nov 2003 08:22:16 +0100, Torsten Mueller-Kolar
<ne...@mueller-kolar.de> wrote:


>Nicht erkannt hast eher Du worum es geht.
>Stefan hatte schlicht dem Verkäufer die Möglichkeit aberkannt seine
>Erklärung so verstanden wissen zu wollen das er die Versicherung
>zuzusagen selbst übernimmt.
>Dem habe ich widersprochen.
>Ich bin nach wie vor der Meinung das es für die Erfüllung der
>Vereinbarung "versicherter Versand" auf die Wirkung und nicht auf die
>Form ankommt.

ich bin grundsätzlich Deiner Meinung. Ein Problem entsteht manchmal
aber dann, wenn der Verkäufer dem Käufer für die Zusage des
versicherten Versandes Kosten in Rechnung stellt, der Käufer aber beim
Erhalt der Sendung nirgendwo erkennen kann, daß die Sendung versichert
war. Der Käufer meint nun, er hätte für etwas bezahlt, für das der
Verkäufer gar keinen Kostenaufwand hatte. Der Verkäufer hat aber auch
nicht grundsätzlich das Bedürfnis diese seine Praxis in die Welt
hinauszuposaunen. Er kann also in einem solchen Fall durchaus in
Argumentations-Schwierigkeiten kommen.


>Torsten
Gruß Günter

Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 16, 2003, 4:49:49 AM11/16/03
to
On Sun, 16 Nov 2003 10:34:53 +0100, Günter Koch <to...@flash.ro> wrote:

>. Ein Problem entsteht manchmal
>aber dann, wenn der Verkäufer dem Käufer für die Zusage des
>versicherten Versandes Kosten in Rechnung stellt, der Käufer aber beim
>Erhalt der Sendung nirgendwo erkennen kann, daß die Sendung versichert
>war.

Genau.
Das ist ja auch der Anfang dieser Diskussion. Daher sollte man das
auch eindeutiger formulieren um solch eine Diskussion überflüssig zu
machen.

Torsten

Stefan Keller

unread,
Nov 17, 2003, 6:36:50 AM11/17/03
to
Hi!

"Torsten Mueller-Kolar" schrieb:

> >Nein, da (1) 'V übernimmt Transportrisiko' und (2) 'V versendet
> >versichert' bei Dir das gleiche bedeuten kann, hat der K doch gar
> >keine Möglichkeit, gezielt (2) auszuwählen (wozu auch immer).
>
> Du scheinst das nicht verstehen zu wollen.
> Die Ausgangsfrage war (und ist): Wenn in der Auktion ein "versicherter
> Versand" vereinbart war, reicht es zur Erfüllung dieser Vereinbarung
> (durch ebendiese Formulierung), wenn der Verkäufer dadurch verstanden
> wissen will das er das Transportrisiko übernimmt?

Ich möchte das etwas präzisieren:

Wenn "versicherter Versand" vereinbart war, und wenn verein-
bart war, daß der Käufer die dafür anfallenden Kosten trägt,
kann der Verkäufer dann vom Käufer Kosten für eine "Ver-
sicherung" ersetzt verlangen, wenn er das Risiko desjenigen, der
die Gefahr des zufälligen(=unverschuldeten) Transportverlusts
trägt (sei es der Käufer, oder der Verkäufer) nicht versichert
hat?

Ich denke nein.

> Nicht erkannt hast eher Du worum es geht.
> Stefan hatte schlicht dem Verkäufer die Möglichkeit aberkannt seine
> Erklärung so verstanden wissen zu wollen das er die Versicherung
> zuzusagen selbst übernimmt.

Nein! - Wenn beide das so verstehen wollen, dann hat
es die von Dir gemeinte Bedeutung.

Denn wie eine Vereinbarung "versicherter Versand" zu verstehen ist,
richtet sich zunächst nach dem beiderseitigen Verständnis. Ansonsten
bedeutet sie das, was darunter "nach Treu und Glauben mit
Rücksicht auf die Verkehrssitte" zu verstehen ist. Und ich
halte mit guten Gründen die von mir vertretene Auffassung für
überzeugend, wonach bei einer Vereinbarung über "vom Käufer
zu tragende Kosten bei versichertem Versand" vom Käufer keine solche
Kosten zu tragen sind, wenn der Verkäufer das Nacherfüllungs-
risiko nicht versichert (sondern höchstens übernommen) hatte.

> Dem habe ich widersprochen.
> Ich bin nach wie vor der Meinung das es für die Erfüllung der
> Vereinbarung "versicherter Versand" auf die Wirkung und nicht auf die
> Form ankommt.

Du unterscheidest nicht zwischen der zugrundeliegenden Ver-
pflichtung des Verkäufers, zur Erfüllung des Kaufvertrags die
Kaufsache am Erfüllungsort zu übergeben, und der
MÖGLICHERWEISE entstehenden Verpflichtung des Verkäufers
zur Nachlieferung bei unverschuldetem Untergang auf dem Transport
an einen anderen als den Erfüllungsort.

Für die Erfüllung des Kaufvertrags kommt es NICHT darauf an,
auf welche Art der Verkäufer die Kaufsache an den Erfüllungsort
transportieren läßt.

Verkäufer und Käufer können vereinbaren, daß der Verkäufer
die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Transport tragen
soll (unabhängig davon, wer diese Gefahr ohne solche Ver-
einbarung nach der gesetzlichen Regelung zu tragen hätte) - dann
kann der Verkäufer die Sache nach seinem Gutdünken
versenden, ohne daß der Käufer "zuviel" gezahlte Versicherungs-
kosten ersetzt verlangen könnte, falls der Verkäufer sein
(vertraglich übernommenes, oder ohnehin gesetzlich zugewiesenes)
Transportrisiko nicht versichert hatte.

Allerdings ist es aus der maßgeblichen Perspektive des Käufers
nicht dasselbe, ob der Verkäufer "nur" die Gefahr übernehmen
will, sich auch bei unverschuldetem Untergang auf dem Transport-
weg Schadensersatzansprüchen wg. Nichterfüllung aussetzen zu
wollen, oder ob er mit dem Käufer darüberhinaus vereinbart,
daß der die Kosten für den Abschluß einer Versicherung
übernimmt, die im Schadensfalle die dann fällige (Ersatz-)Leistung
übernehmen soll.

(Falls Du mir ein riesiges Kreuzfahrt-Schiff liefern müßtest,
dann wäre eine Vereinbarung, daß Du die Gefahr des
zufälligen Untergangs übernehmen willst und mir die
Übergabe zu"sicherst", von einer Einigung darüber zu
unterscheiden, sich (auf meine Kosten) der Leistung eines
Dritten für den Schadensfall an denjenigen zu versichern, der
die Gefahr des zufälligen Untergangs zu tragen hätte.

Aus letzterer Ubereinkuft hättest Du nicht schon dann einen
Anspruch gegen mich, wenn mich die Lieferung wohlbehalten
erreicht.

Denn offensichtlich ist es ein Unterschied, ob ich auf
Deine Leistungsfähig- und willigkeit im Schadensfall
vertrauen/hoffen muß, oder ob ich mir sogar für diesen
Fall der Leistung "sicher" sein kann.)

> Natürlich steht es beiden Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit
> stets frei dies zu präzisieren: "Versand als versichertes Paket"
> dürfte schon ausreichen um darin den Willen einer durch den Spediteur
> versicherten Sendung zu erkennen.

Bei einer Vereinbarung "Versand als Paket" dürfte der
Käufer nicht schon allein dann Rückerstattungsansprüche
geltend machen können, wenn der Verkäufer eine andere
Versandart gewählt hat (das KANN der Fall sein, falls
diese Vereinbarung einvernehmlich als Einigung über
eine auf Kosten des Käufers vorzunehmende "Versicherung"
verstanden worden sein sollte, die aber unterblieben ist).


Tobias Kahle

unread,
Nov 5, 2003, 1:33:10 PM11/5/03
to
Hallo Leute,
ich muß Euch vor Angelika und Maik Oppermann, 38704 Liebenburg; "wildebiene"
bei Ebay warnen;
sie verkaufen Sachen und liefern diese dann nicht;
Maik ist am Telefon sehr freundlich, aber seine Ausreden sind nicht
glaubwürdig: Krankenhausbesuch, Ware liegt im Auto des Bruders, Ware
verschickt, doch nicht verschickt....
Ich hatte mehr mal bei Oppermanns angerufen und dann per Einschreiben um
Geldrückzahlung gebeten.
Ich hatte gerade die Anzeige für die Polizei nach 2 Monaten feriggestellt
(Brief mit vielen Anlagen: Mails, Ebaylinks), als das Geld dann doch
überwiesen wurde.
Habe dann keine Anzeige erstattet. Bewertung konnte ich nicht mehr abgeben.
Dieser "Mbungenstock@..." war auch betroffen, hat sich dann aber als es zur
Anzeigenvorbereitung ging nicht mehr gemeldet bei mir; ist auch sehr
verächtig für mich.

Tobias


Torsten Mueller-Kolar

unread,
Nov 5, 2003, 1:42:24 PM11/5/03
to
On Wed, 5 Nov 2003 19:33:10 +0100, "Tobias Kahle" <tka...@gmx.de>
wrote:


>ich muß Euch (...)warnen;

Du solltest über ein Canceln dieser Nachricht ernsthaft nachdenken.

Torsten

Wolfgang Krietsch

unread,
Nov 5, 2003, 2:16:02 PM11/5/03
to
Tobias Kahle wrote:

> Hallo Leute,
> ich muß Euch vor Angelika und Maik Oppermann, 38704 Liebenburg;
> "wildebiene" bei Ebay warnen;

Du traust Dich was. Hoffentlich hast Du einen guten Anwalt.

Bye

woffi

--
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Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Nov 5, 2003, 2:14:52 PM11/5/03
to

Tobias Kahle schrieb:

> ich muß Euch vor A******* und M*** O********, ***** **********; "wildebiene"
> bei Ebay warnen;

Naja, bei jemandem, der nur 50 Positive, dagegen aber zwei Neutrale und
vier Negative hat, würde ich nichts bieten.

> Bewertung konnte ich nicht mehr abgeben.

Wieso? Kennst Du http://www.wortfilter.de/bew90.html nicht?


Gruß, Garfield

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Marko Renner

unread,
Nov 5, 2003, 2:53:56 PM11/5/03
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Tobias Kahle wrote:
>>Hallo Leute,
>>ich muß Euch vor Angelika und Maik Oppermann, 38704 Liebenburg;
>>"wildebiene" bei Ebay warnen;
>
> Du traust Dich was. Hoffentlich hast Du einen guten Anwalt.

Warum?

Moses

Steffen Schmidt

unread,
Nov 5, 2003, 3:17:56 PM11/5/03
to
On Wed, 05 Nov 2003 20:53:56 +0100, Marko Renner wrote:


>>>ich muß Euch vor ******** warnen;


>>
>> Du traust Dich was. Hoffentlich hast Du einen guten Anwalt.

Wenn der OP Pech hat, kommmt der Angeschuldigte mit §186 StGB: Üble
Nachrede

Des weiteren datenschutzrechtlich sehr bedenklich, persönliche Daten
Dritter ohne deren Zustimmung im Usenet zu verbreiten.

Zumindest verstößt der OP gegen die Ebay-AGB, wo er ausdrücklich
zugestimmt hatte, " die personenbezogenen Daten anderer Mitglieder nur
für folgende Zwecke zu nutzen:
* für eBay betreffende Kommunikation ohne unaufgeforderte, werbende
Inhalte,
* zur Nutzung von Dienstleistungen, die über eBay angeboten werden
(z.B. Versandservice, Käuferschutz) oder für Beschwerden im Falle
eines Betrugs,
* für etwaige andere Zwecke, für die das Mitglied sein ausdrückliches
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Einverständnis gegeben hat.
^^^^^^^^^^^^^^
eBay und seine Mitglieder tolerieren keine Belästigung durch die
Versendung von unaufgeforderten Werbe-E-Mails (Spam). Deshalb ist es
Ihnen nicht erlaubt, die E-Mail-Adresse eines Mitglieds in Ihren
E-Mail-Verteiler oder in eine andere Adressliste aufzunehmen, ohne
dass dieser Ihnen dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat."

--
http://www.aigis.net

Frank Eiche

unread,
Nov 5, 2003, 3:17:24 PM11/5/03
to
Marko Renner wrote:

>Warum?

Warum? Darum!

Hast du schon mal etwas von "übler Nachrede" oder "Verleumdung" gehört?

Wenn an diesen öffentlich geäußerten Anschuldigungen nichts dran ist,
kann so ein Posting gewisse Konsequenzen haben...

mfG
Frank

--
Frank Eiche
Munich, Germany
mailto:frank...@despammed.com

Marko Renner

unread,
Nov 5, 2003, 3:57:57 PM11/5/03
to
Steffen Schmidt schrieb:

> On Wed, 05 Nov 2003 20:53:56 +0100, Marko Renner wrote:
>>>>ich muß Euch vor ******** warnen;
>>>Du traust Dich was. Hoffentlich hast Du einen guten Anwalt.
> Wenn der OP Pech hat, kommmt der Angeschuldigte

Ich dachte immer, fürs StGB wären Staatsanwälte verantwortlich.

> mit §186 StGB: Üble Nachrede

Dazu müßte der OP aber Schrott geschrieben haben.

> Des weiteren datenschutzrechtlich sehr bedenklich, persönliche Daten
> Dritter ohne deren Zustimmung im Usenet zu verbreiten.

Oh Gott - "x aus y" - höllisch persönliche Daten.

> Zumindest verstößt der OP gegen die Ebay-AGB,

Und deswegen braucht man einen Anwalt?

> .... Deshalb ist es Ihnen nicht erlaubt, die E-Mail-Adresse


> eines Mitglieds in Ihren E-Mail-Verteiler oder in eine andere
> Adressliste aufzunehmen, ohne dass dieser Ihnen dazu seine
> ausdrückliche Zustimmung erteilt hat."

Hat das irgendwer?

Warum schreit eigentlich bei einer negativen ebay-Bewertung keiner
nach dem ANwalt, ist doch auch üble Nachrede.

MOses

Tobias Kahle

unread,
Nov 5, 2003, 4:10:07 PM11/5/03
to
Danke Marko,
Du sprichst mir aus der Seele.
Aber die Wahrheit darf man heutzutage nicht mehr sagen (nicht mal die
Politiker)

Tobias

Marko Renner

unread,
Nov 5, 2003, 4:08:55 PM11/5/03
to
Frank Eiche schrieb:

> Marko Renner wrote:
>>Warum?
> Warum? Darum!
> Hast du schon mal etwas von "übler Nachrede" oder "Verleumdung" gehört?
Du behauptest also öffentlich, Frank Eiche hätte öffentlich jemanden
verleumdet? Hoffentlich hast du einen Anwalt.
(Massenparanoia hier?)

SCNR

> Wenn an diesen öffentlich geäußerten Anschuldigungen nichts dran ist,
> kann so ein Posting gewisse Konsequenzen haben...

Wenn es Waldgeister gäbe, welche Farbe hätten dann ihre Bärte?

Moses

Marko Renner

unread,
Nov 5, 2003, 4:16:04 PM11/5/03
to
Frank Eiche schrieb:

> Marko Renner wrote:
>> Warum?
> Warum? Darum!
> Hast du schon mal etwas von "übler Nachrede" oder "Verleumdung"
> gehört?
Du behauptest also öffentlich, Tobias hätte öffentlich jemanden

verleumdet? Hoffentlich hast du einen Anwalt.
(Massenparanoia hier?)

SCNR

> Wenn an diesen öffentlich geäußerten Anschuldigungen nichts dran ist,


> kann so ein Posting gewisse Konsequenzen haben...

Wenn es Waldgeister gäbe, welche Farbe hätten dann ihre Bärte?

Moses

Stefan Grünwald

unread,
Nov 5, 2003, 5:34:39 PM11/5/03
to
Wir sind wohl zu einem Volk mutiert, in dem jeder "seinen" Rechtsanwalt hat, der von der Versicherung bezahlt wird.
Es wird langsam immer trauriger..... Es soll leute geben, die wegen 15 Euro vor gericht ziehen - das ist doch der Stress nicht
wert.
Ich hab mir inzwischen auch eine Versicherung abgeschlossen, aber nur weil ich Angst habe, von meinem Nachbarn
angezeigt zu werden wegen meinem Maschendrahtzaun......
Oder von einem durchgeknallten Ebay-User der mich anzeigt, weil der Artikel nach 2 Tagen noch nicht bei ihm auf dem Tisch
liegt....

Deswegen geh ich jetzt noch schnell ein paar Sendungen fertig machen, hab schon ein schlechtes gewissen, da ich 2 Std im Verzug
bin...

Good Night

Stefan

Renata Kussack

unread,
Nov 5, 2003, 5:38:39 PM11/5/03
to
Marko Renner <marko....@gmx.de> wrote:

> Wenn es Waldgeister gäbe, welche Farbe hätten dann ihre Bärte?

In der Regel rot?

CNR2,
R.
--
Hat sich die Katze in Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Susanne Mayer

unread,
Nov 6, 2003, 1:36:37 AM11/6/03
to
>Hallo Leute,
>ich muß Euch vor .....................

Naja wenn ich mal den Bewertungsprüfer für eBay:

http://www.wortfilter.de/Tools/bewertungscheck.php

nutze und Deinen Namen eingeben......

Gruesse Susanne


Herman the Hermit

unread,
Nov 6, 2003, 1:47:31 AM11/6/03
to
"Tobias Kahle" <tka...@gmx.de> wrote:

> Hallo Leute,
> ich muß Euch vor ... bei Ebay warnen;

ROTE KARTE! So verständlich dein Ärger ist: so etwas macht man nicht, es
ist ein No-No und sollte es bleiben!

Bitte nimm dir den Rat in news:f2hiqvck1ebb882jk...@4ax.com
zu Herzen und cancele deine Nachricht. Wie ich sehe, ...

> Habe dann keine Anzeige erstattet. Bewertung konnte ich nicht mehr abgeben.

... hast du ja doch eine Bewertung abgeben können. Das ist der richtige
Weg. Eine private Anzeige wäre ein nächster Schritt gewesen, aber eine
öffentliche Anprangerung im Usenet ist der falsche.

Ciao,

Herman

Uwe Schüler

unread,
Nov 6, 2003, 2:20:24 AM11/6/03
to
Herman the Hermit schrieb:

eine
> öffentliche Anprangerung im Usenet ist der falsche.

ACK!

Uwe


Peter Bruells

unread,
Nov 6, 2003, 2:45:09 AM11/6/03
to
"Susanne Mayer" <rudol...@web.de> writes:

Hmm, gerade mal spaßeshalber mit meinem Namen gestest. Danach halte
ich den Bewertungsprüfer für verbesserungswürdig. Zumindest die
Antworten und die Gegenbewertung sollte er auch ausgeben, damit man
sich ein besseres Bild machen kann.

Bei mir schmeißt er raus:

>Positive Bewertungen: 850
>Neutrale Bewertungen: 3
>Negative Bewertungen: 2


>Negative Bewertungen:
>Will geld zurück weil es es nicht hinbekommt !!! Ware ist getestet und TOP !!

(Blick in die Bewertungsseite zeigt, daß es sich um die
Rachebewertung eines Abzockers handelt)


> hat auf meine email nicht reagiert, hat es sich scheinbar anders ueberlegt

Gut gemeinte negative Bewertung eines Käufers, der auf keine Mail
antworte.

Benjamin Grund

unread,
Nov 6, 2003, 5:30:55 AM11/6/03
to
Tobias Kahle <tka...@gmx.de> schrieb:

> [...]

Was würdest Du sagen, wenn Dich jemand hier öffentlich anprangern
würde?
Wenn ich mir da Deine negativen Bewertungen so anschaue, hätte es
da genug Leute gegeben, die das bei Dir hätten machen können.

Gruß,
Benjamin

Stefan Wende

unread,
Nov 6, 2003, 5:33:03 AM11/6/03
to

Wahrheit ist relativ. Wenn eine Äusserung jemandem schaden kann, muss
man da schon etwas höhere Masstäbe ansetzen - ich hoffe also für Dich,
dass du das alles hieb- und stichfest beweisen kannst.

Und nicht zuletzt: was meinst du wie es hier aussehen würde, wenn jeder
jeden Verkäufer, mit dem er Probleme hat, hier anprangern würde?

--
Stevie

Life's a road, not a destination

Marko Renner

unread,
Nov 6, 2003, 5:38:26 AM11/6/03
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

>>>mit §186 StGB: Üble Nachrede
>>Dazu müßte der OP aber Schrott geschrieben haben.
> Selbst wenn seine Anschuldigungen stimmen weiß ich nicht, ob ihm das das
> Recht gäbe, das öffentlich unter Nennung der Namen breitzutreten; schon gar
> nicht, bevor nicht ein Gericht ihm Recht gegeben hat. Aber IANAL.
Seit wann muß ich mir Tatsachen gerichtlich bestätigen lassen,
bevor ich sie nenne? Darf ich mich negativ über einen Webshop
äußern (den eine Person betreibt)? Über amazon, die Post?
Über ebay? Wenn ja, warum?

>>Oh Gott - "x aus y" - höllisch persönliche Daten.

> Immerhin Daten, die vermutlich ausreichen, die Person zu identifizieren.
Besser ist das, er meint ja nicht alle Ortmanns, und die Warnung
wäre sonst nutzlos. Aber er nennt genau das zur Identifizierung
notwendige, und nichts _über_ die Person, was irgendein
Geheimnis wäre.

>>Warum schreit eigentlich bei einer negativen ebay-Bewertung keiner
>>nach dem ANwalt, ist doch auch üble Nachrede.

> Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Dann zeig mir die Behinderung.
In einer ebay Bewertung zu schreiben:
"Lieferung erst nach 4 Wochen, 15 Anrufen und Anzeigendrohung"
hätte IMHO einen schlimmeren Effekt. Das lesen mehr Leute,
obendrein noch genau die potentiellen Geschäftspartner.
Warum schreit da keiner nach dem Anwalt?

Moses


Matthias Vorlob

unread,
Nov 6, 2003, 10:09:04 AM11/6/03
to
Marko Renner schrieb:

>Wolfgang Krietsch schrieb:


>>>Besser ist das, er meint ja nicht alle Ortmanns, und die Warnung
>>>wäre sonst nutzlos. Aber er nennt genau das zur Identifizierung
>>>notwendige, und nichts _über_ die Person, was irgendein
>>>Geheimnis wäre.

>> Ach so - dass er der *Ansicht* ist, besagte Oppermanns seien Betrüger, ist
>> also allgemein bekannt?
>Er schildert ziemlich nüchtern einen Sachverhalt.

Das ist kein Sachverhalt, das kommt dir nur so vor.

>>>ich muß Euch vor Angelika und Maik Oppermann, 38704 Liebenburg;

>>>"wildebiene" bei Ebay warnen; sie verkaufen Sachen und liefern diese dann nicht;
^ ergänze "mir"

>>>Maik ist am Telefon sehr freundlich, aber seine Ausreden sind nicht
>>>glaubwürdig:

Kann der OP überhaupt nicht beurteilen. Shit happens.

>Krankenhausbesuch

Selber schon gehabt.

>>>, Ware liegt im Auto des Bruders, Ware verschickt, doch nicht verschickt....

Subjektive, wenig glaubwürdige Schilderung.

>>>dieser "Mbungenstock@..." war auch betroffen, hat sich dann aber

>>>als es zur Anzeigenvorbereitung ging nicht mehr gemeldet bei mir;

So was aber auch.

>>>ist auch sehr verächtig für mich.

Ja ne, is klar. Ist eine reine Darstellung aus seiner Sicht. Nicht
glaubwürdiger als die angeblichen Aussagen der Verkäufer.

Matthias
--
Wenn ich einmal nicht mehr kann, schließ' ich Plus an Minus an.
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