ich habe hier einen ICE-Fahrschein 1. Klasse mit BahnCard First von
Offenburg nach Hannover und zurück, den ich auf der Rückfahrt nicht genutzt
habe.
Fahrschein noch gültig bis 02.05.98 - Originalpreis 272,50 DM (H&R) für
100,- DM (einfach).
Freu mich über eine Mail
Gruß Martin
> ich habe hier einen ICE-Fahrschein 1. Klasse mit BahnCard First von
> Offenburg nach Hannover und zurück, den ich auf der Rückfahrt nicht genutzt
> habe.
> Fahrschein noch gültig bis 02.05.98 - Originalpreis 272,50 DM (H&R) für
> 100,- DM (einfach).
wenn du sie auf der rueckfahrt wirklich nicht benutzt hast, wuerde es billiger
kommen, sie zurueckzugeben. dann bekommst du
(272,50)/2-11,70 = 124,55 (oder so aehnlich :-)
und hast wahrscheinlich ewniger arbeit damit....
gruss
edgar
> > Fahrschein noch gültig bis 02.05.98 - Originalpreis 272,50 DM (H&R)
> > für 100,- DM (einfach).
> Meines Wissens nach sind solche Angebote illegal. Zeitungen nehmen
> solche Inserate zum Bespiel gar nicht an. Warum und welches Gesetz,
> weiß ich aber nicht.
die Vorschrift lautet ganz einfach: Der Fahrschein ist nach Fahrtantritt
nicht uebertragbar. Dies ist allerdings kein Gesetz sondern ein Teil der
Befoerderungsbedingungen der DB-AG
> Kann man denn bei nichtgenutzten Rückfahrten den Fahrpreis von der DB
> nicht anteilig zurückerstattet bekommen?
doch, abzueglich erstattungsgebuehr von 11,70 (ca.)
Edgar Sexauer schrieb am 21 Apr 1998 10:43:21 GMT:
> die Vorschrift lautet ganz einfach: Der Fahrschein ist nach Fahrtantritt
> nicht uebertragbar. Dies ist allerdings kein Gesetz sondern ein Teil der
> Befoerderungsbedingungen der DB-AG
Die haben aber auch seltsame Befoerderungsbedingungen. Auf meiner Abo-Karte
steht zum Beispiel auf der Rueckseite drauf: "Aenderungen der Eintragungen,
Rasuren und dergl. machen den Fahrschein ungueltig." [Kein Witz!]
Rasiere ich mich, wird der Fahrschein ungueltig, rasiere ich mich nicht,
habe ich bald keine Aehnlichkeit mehr mit dem Bild auf der Vorderseite. Ob
ich wohl noch zum Friseur gehen darf? ;-)
--
tschüß
Ingo
"Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler.
Und leichter." Mark Twain
>... Auf meiner Abo-Karte
>steht zum Beispiel auf der Rueckseite drauf: "Aenderungen der Eintragungen,
>Rasuren und dergl. machen den Fahrschein ungueltig." ....
>
>Rasiere ich mich, wird der Fahrschein ungueltig, rasiere ich mich nicht,
>habe ich bald keine Aehnlichkeit mehr mit dem Bild auf der Vorderseite.
Lt. Duden (zugegeben recht alte Ausgabe):
Rasur lat. (Radieren, [Schrift]-tilgung; Rasieren) w; -, -en
Offensichtlich trifft hier die erste Bedeutung:
Du darfst Dich sehr wohl rasieren, aber nicht auf Deinem Fahrschein
herumradieren.
Alles klar?
Falls nicht, empfehle ich Dir einen Vollbart wachsen zu lassen und
damit ein neues Foto zu machen, dann kann Dir nichts mehr passieren ;-)
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Joerg (Vollbarttraeger)
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