Andreas Neumann <
an5...@sedo.com> wrote:
>>> Gibt es in D überhaupt einen Prepaidtarif, der monatlich läuft statt der
>>> üblichen 28 Tage?
>>
>> Ja, es gibt beide Varianten.
>
> Du kennst also auch keinen.
Mein aktueller Tarif passt zu meinen Bedürfnissen, weshalb ich keine
genaue Marktrecherche betreibe. Ich lese die c't, wo es regelmäßig
große Vergleichstabellen gibt. Da schaue ich drauf, ob mein Tarif
noch okay ist.
Weil die Monats- vs. 4-Wochen-Abrechnung dort jedes Mal ein Thema ist,
gehe ich davon aus, dass es beide Abrechnungsmodelle am Markt gibt.
Unglücklicherweise sind Anbieter mit Monatsabrechnung in Zugzwang
geraten, weil ihre Preise ja auf den ersten Blick höher zu sein
scheinen als die der 4-Wochen-Konkurrenz. Entweder steigen sie
ebenfalls auf 4 Wochen um, oder sie machen groß Werbung, dass sie
noch eine echte Monatsabrechnung machen und die Konkurrenz weniger
(kürzere) Leistung erbringt.
>> Doch was ist daran so wichtig?
>
> Mir wär's lieber?
Macht es im Alltag denn einen Unterschied?
>> Hauptsache, es wird klar kommuniziert, wofür man zahlt,
>
> Genau das tat der Provider nicht, als er von monatlich auf 4-wöchig
> umstellte...
Mir ist unklar, warum diverse Anbieter diesen Joker gezogen haben,
denn das bringt nur genau ein Mal mehr Geld (de facto Preiserhöhung),
und ich persönlich halte solch eine 4-Wochen-Abrechnung für beide
Seiten für unpraktischer als eine Monatsabrechnung.
Es ist besonders fragwürdig, wenn man bedenkt, dass die Anbieter
seit Jahren sowieso bei gleichem Preis mehr Leistung in ihre Tarife
packen. Die Stellschraube bringt prozentual mehr als die ca. 2 Tage
kürzerer Abrechnungszeitraum.
Unterm Strich haben die Kunden immer konstant mehr Leistung fürs
gleiche Geld bekommen. Die 4-Wochen-Abrechnung hat das Plus einmalig
ein bisschen verringert, aber es ist stets ein dickes Plus geblieben.
(Okay, die 4-Wochen-Abrechnung ist zwar einmalig, wirkt aber natürlich
dauerhaft, trotzdem ist es nur eine einmalige Preiserhöhung, der Trick
ist nicht wiederholbar.)
Insofern wird es schwierig, sich ernsthaft zu beschweren. :-)
Beschweren könnte sich höchstens die Konkurrenz, wenn ein Anbieter
4 Wochen abrechnet, aber öffentlich mit (falschem) Monats-Preis wirbt.
Das ist freilich nicht erlaubt. Aber wo kein Kläger...
Grüße, Andreas