ein Kumpel von mir hat eine funktionelle Einäugigkeit.
Ist es damit möglich, einen Behindertenausweis zu
bekommen?
thx, Dominik!
>ein Kumpel von mir hat eine funktionelle Einäugigkeit.
>Ist es damit möglich, einen Behindertenausweis zu
>bekommen?
Das kommt auf die Sehschärfe der anderen Auges an.
ja. Bin auch einäugig.
MfG Rudi
"Dominik Seiler" <dominik...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:JCG67.3253$ar1....@www.newsranger.com...
---
Ausgehende Mail ist zertifiziert virenfrei.
Überprüft durch AVG Antivirus System (http://www.grisoft.com/de).
Version: 6.0.265 / Virendatenbank: 137 - Erstellungsdatum: 18.07.01
das stimmt nicht.
MfG Rudi (Einäugiger mit Behindertenausweis)
"Ines Jonischkies" <in...@jonischkies.hro.uunet.de> schrieb im
Newsbeitrag news:gnffj9...@192.168.1.1...
Laut Schwerbehindertengesetz (SchwbG) mißt sich der Grad der
Behinderung aus dem Maß der gesamten Beeinträchtigung. Bei mehrfacher
Beeinträchtigung wird jedes Leiden für sich beurteilt und dann in der
Gesamtheit bewertet.
Bei einem Sehvermögen von 1,0 auf dem "guten" Auge und einem
Sehvermögen von 0,0 auf dem anderen liegt eine Erwerbsminderung von
30% vor, die in aller Regel mit einem Grad der Behinderung von 25%
eingestuft wird. Leichtbehinderung liegt ab einem GdB von 30% und
Schwerbehinderung ab 50% vor.
Nun stellt sich bei mir die Frage, warum du wegen Einäugigkeit einen
Behindertenausweis ausgestellt bekommen hast. Da muss zumindest die
Sehschärfe des anderen Auges herabgesetzt sein, oder es bestehen dazu
Gesichtsfeldausfälle oder eine Ptosis oder es gibt noch andere
körperliche und seelische Beeinträchtigungen, die einen
Behindertenausweis rechtfertigen.
Ines
Hallo Ines,
so ist es.
MfG Rudi
>Hallo Ines,
>so ist es.
>MfG Rudi
Siehste. Wusste ich doch. Aber wer muss auf meinen Antwort schreiben:
"das stimmt nicht."? Der Rudi. ;-)
schmunzelnd
Ines
Hallo Ines,
also so ganz recht hast Du wohl doch nicht. Meine Einäugikeit wurde
mitte der 70er Jahre (ich bin schon ein etwas älterer Jahrgang)
anerkannt. Man nannte das, wenn ich mich recht erinnere, damals
funktional blind. Damals war das andere Auge noch richtig gut und sonst
keine nennenswerte
gesundheitliche Einschränkungen vorhanden.
Mag sein dass es inzwischen Änderungen für die Anerkennung einer
Behinderung gegeben hat.
>also so ganz recht hast Du wohl doch nicht.
Eine funktionelle Einäugigkeit bedeutet nicht automatisch eine
Schwerbehinderung. Siehe 296hj9...@192.168.1.1 . Ich poste dir
gern die gesetzlichen Begutachtungsrichtlinien etc.
>Mag sein dass es inzwischen Änderungen für die Anerkennung
>einer Behinderung gegeben hat.
Nach heute gültigen Richtlinien reicht das nicht aus.
Ines
Hallo Ines,
was soll denn das nun wieder, ich habe doch kein Anerkennungsproblem,
nicht damals vor über 20 Jahren und heute erst recht nicht.
Damit beende ich diesen Dialog und damit es Dich zufrieden macht gebe
ich Dir in allem Recht.
Nur darum geht es Dir doch.
>was soll denn das nun wieder, ich habe doch kein
>Anerkennungsproblem, nicht damals vor über 20 Jahren
>und heute erst recht nicht.
Darum geht es überhaupt nicht. Ich wiederhole gerne noch einmal für
dich: eine funktionelle Einäugigkeit (darunter versteht man u.a. z.B.
auch, dass kein Binokularsehen besteht) ist nicht automatisch
Voraussetzung für einen Erhalt eines Behindertenausweises. Wichtig
ist, ob es sich nur um die Herabsetzung der Sehschärfe auf einem oder
eben auch auf beiden Augen handelt und wie hoch die Herabsetzung ist.
Die detaillierten Einzelheiten erspare ich mir hier. Lese Sie, wenn du
willst, in den entsprechenden Gesetzen nach.
>Damit beende ich diesen Dialog und damit es Dich zufrieden
>macht gebe ich Dir in allem Recht.
Ich kann es nicht ändern, wenn du zu meiner Antwort, ob funktionelle
Einäugigkeit einen Behindertenausweis rechtfertigt und ich meinte, das
hängt von dem Sehvermögen ab, "das stimmt nicht", schreibst, falsch
liegst. Sorry.
>Nur darum geht es Dir doch.
Nein. Ganz sicher nicht.
Ines