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<2012-01-09> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*

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Boris 'pi' Piwinger

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Jul 20, 2016, 6:00:12 PM7/20/16
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Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 2012-01-09
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung

Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen

Inhalt:
~~~~~~~

Teil 1: Überblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
Anhang A: Sonderregel für de.alt.*


1. Überblick:
~~~~~~~~~~~~~

Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.

Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.

Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
herbeizuführen.

Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.

Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.

Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.

Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...


2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
darüber abstimmen läßt.

Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.

Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
de.admin.news.announce laufen.


3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
Moderation schicken.

Die momentane Adresse der Moderation lautet:
mode...@dana.de

Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.

Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!


4. RfD:
~~~~~~~

Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
Rücksprache mit dem Initiator halten.

Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:

o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.


5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
Konsens eingestellt hat.

Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
weiterer RfD eingebracht werden.


6. CfV:
~~~~~~~

Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
"Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen.

Der CfV muß explizit enthalten:

o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.

Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
Einrichtung und umgekehrt.

Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
abgegeben werden können.

o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
betragen.

o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).

o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
Wahlmöglichkeit auszusehen hat.

Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
werden kann.

Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
Punkte noch unklar ist:

o Name der Gruppe
o Kurzbeschreibung der Gruppe
o Charta der Gruppe
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
eingesetzt werden.


6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.

Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
ignoriert.

Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.

Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
entgegennimmt.

Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.

Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
Genehmigung durch die Moderation.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.


7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.

Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
von Wahlen sind nicht möglich.

.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.

Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ungültigerklärung der Stimme führen.

Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
veröffentlicht (siehe Teil 8).

Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!

Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.

Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
zustellbar sein.

Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
Abstimmenden.

Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 50 Ja-Stimmen
(Mindestzustimmung), eingetroffen sind.

Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.

Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
erwähnt werden!

Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.

Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.

Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
wirklich begründeten Fällen akzeptiert.


8. Nach der Wahl:
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
wird dann von der Moderation gepostet.

Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
Abstimmung.

Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
Annulierung der Wahl Folge sein kann.

Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.


9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
obigen Regeln abgestimmt.

In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.


10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
widersprochen wird.

Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:

o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.

o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).

o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.

Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngemäß auch hier.

Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngemäß anzuwenden.


Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
Verfahren.

Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.

Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
einfach die newgroup-Message.

Boris 'pi' Piwinger

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