1. RfD: Aenderung der Regeln zur Durchfuehrung einer Wahl
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Kurzuebersicht:
-- Das Verfahren mit persoenlichen Wahlscheinen wird das
einzig gueltige.
-- Die laengst nicht mehr praktizierten Beispiele fuer die
Stimmabgabe werden gestrichen.
-- Im Unterpunkt "Wahlberechtigte/Realname" von Abschnitt 7
werden die durch diese Regelung ueberfluessigen Teile
entfernt.
Der derzeitige Regeltext kann der Gruppe de.admin.infos
entnommen werden.
Die Punkte 6 und 6a der Regeln werden wie folgt neu gefasst
(der mit : gekennzeichnete Text):
:6. CfV:
:~~~~~~~
:
: Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
: "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
: werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
: übereinstimmen.
:
: Der CfV muß explizit enthalten:
:
: o Den Inhalt, über den abgestimmt wird.
:
: o Eine Mailadresse, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein
: anfordern können. Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende
: Absenderadresse (Reply-To, bei Abwesenheit From) werden vom
: Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
: ignoriert. Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der
: Adresse zur Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen
:
: o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
:
: Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
: der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
: sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
: betragen.
:
: o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
: Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
:
: Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
: enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
: Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
: vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
: Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
: werden kann.
:
: Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
: Punkte noch unklar ist:
:
: o Name der Gruppe
: o Kurzbeschreibung der Gruppe
: o Charta der Gruppe
: o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
: o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
:
: Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
: Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
: konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
: eingesetzt werden.
:
:
:6a. Persönliche Wahlscheine:
:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
:
: Der persönliche Wahlschein muß folgende Informationen erhalten:
:
: o Den Inhalt der Abstimmung, wie er im CfV erschienen ist.
:
: o Die Adresse, an die die Stimme geschickt werden soll. Die
: Antwortadresse des Wahlscheins muß mit dieser Adresse
: übereinstimmen.
:
: o Eine Erklärung der Stimmabgabe. Dabei muß die Abgabe einer Stimme
: für jede mögliche Stimmabgabe gleicheinfach erklärt sein.
:
: o Eine Markierung, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
: Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
: Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
:
: Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
: Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
: registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet; d.h.
: From und ggf. Reply-To müssen jeweils übereinstimmen.
Der folgende (ebenfalls mit : gekennzeichnete Teil) wird aus
Punkt 7 gestrichen:
: Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
: Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
: eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
: das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
: zustellbar sein.
:
: Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
: Abstimmenden.
Begruendung
~~~~~~~~~~~
Es bestehen unueberbrueckbare Meinungsverschiedenheiten
darueber, ob formal gueltige E-Mail-Adressen gueltig im
Sinne der Regeln sind. Das Verfahren mit persoenlichen
Wahlscheinen enthaelt eine Uebrpruefung, die diesen Streit
zur allseitigen Zufriedenheit loest.
Bei der Neufassung entfaellt dann auch noch eine gaenzlich
unbedeutende und lange nicht praktizierte Regelung zum
Beispiel einer Stimmabgabe.
pi
--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <mode...@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
[ Anmerkung von Lutz Frommberger ]
[ Da es in absehbarer Zeit keinen CfV geben wird, ist es kompletter ]
[ Unsinn, die Diskussion zu eröffenen. ]
> Das Verfahren mit persoenlichen Wahlscheinen enthaelt eine Uebrpruefung,
> die diesen Streit zur allseitigen Zufriedenheit loest.
Zu meiner Zufriedenheit zumindest nicht. 6a ist genauso umständlich wie
unnötig - vor allem als Regelfall.
Ich finde es witzig: Der Aufwand, die Gültigkeitswertung seiner Stimme
selbst zu überwachen (wozu ein Blick in den 2.CfV genügt), ist anscheinend
unzumutbar - die Verpflichtung aller Wählerinnen und Wähler zu dem
umständlichen Wahlscheinverfahren aber nicht.
gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstueck git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~un43/| das Oder die Flipperwaldt
pgp key on request | gersput." - Ernest Scribbler
Unabhängig davon, dass ich die Änderung in Gänze ablehne, eine Kleinigkeit:
dieser Satz ist komplett unverständlich.
Antwortadresse ... Reply-To? Abstimmungsaufruf ... CfV? Dann hieße das,
dass ich bei der Wahlscheinanforderung im From: den Reply-To:-Eintrag
des CfV eintragen muss?
Soll das heißen: Beim Zurückschicken des Wahlscheins muss dieselbe
Mailadresse benutzt werden wie bei der Anforderung? Dann würde ich das
auch so schreiben.
> [ Anmerkung der Moderation: ]
> [ Da dieses Verfahren inhaltlich mit dem RfD von Marc Langer kollidiert ]
> [ (siehe <1.RfD-Regelaenderung-Wah...@dana.de>) ]
> [ wird der 1. CfV frühestens zugelassen, wenn dieses beendet ist. ]
Was irgendwie unschön ist. Am saubersten wäre es doch wenn man die beiden
RfDs zu einem vereinigen könnte, der Drei konkurierende Möglichkeiten
anbietet. Das dürfte doch IMHO in aller interesse sein.
Marc? Boris?
Tschüs
Felix
> Ich finde es witzig: Der Aufwand, die Gültigkeitswertung seiner Stimme
> selbst zu überwachen (wozu ein Blick in den 2.CfV genügt), ist anscheinend
> unzumutbar - die Verpflichtung aller Wählerinnen und Wähler zu dem
> umständlichen Wahlscheinverfahren aber nicht.
Das ist falsch. Es wurde von Wahlleitern und einigen Leuten hier
gefordert, dass Waehler waehrend der gesamten Wahlperiode (oder
mindestens kurz vor/nach dem Ende) fuer beliebige Rueckfragen
des Wahlleiters zur Verfuegung stehen muessen, da sonst eine
bestaetigte und gueltige Stimme moeglicherweise nachtraeglich
fuer ungueltig erklaert wird.
Auch der Blick in den 2. CfV loest dieses Dilemma nicht.
Da es aber fuer den Waehler - wie im richtigen Leben - moeglich
sein sollte, seine Stimme einfach abzugeben und dann darauf ver-
trauen zu koennen, dass sie gewertet wird (auch ohne Rueckfragen),
sind Wahlscheine die beste Moeglichkeit, das Problem zu loesen.
Die Anforderung und Bearbeitung des Wahlscheins ist bei weitem
weniger zeitintensiv als mehrere Wochen dem Wahlleiter fuer Rueck-
fragen zur Verfuegung zu stehen.
Gruesse, Andreas
Na das ist in meinen Augen ja auch Quark. Wer eine Bestätigungsmail
erhalten hat, sollte von einer Wertung ausgehen können.
> Die Anforderung und Bearbeitung des Wahlscheins ist bei weitem
> weniger zeitintensiv als mehrere Wochen dem Wahlleiter fuer Rueck-
> fragen zur Verfuegung zu stehen.
Aber es macht null Unterschied, ob ich auf eine Bestätigungsmail oder
auf einen Wahlschein warte. Das Riesenproblem, wegen der wichtigen
Usenet-Wahlen nicht in Urlaub gehen zu können, wird dadurch sogar
noch verschärft.
Dieses Regeländerungstheater wird doch nur inszeniert, weil zwei
vollkommen weltfremde Mindermeinungen gegeneinander stehen: "Man
muss ständig Rückfragen beantworten" und "Man muss sofort nach
Stimmabgabe in Urlaub fahren können". Alles dazwischen, bspw. der
Status Quo, bleibt auf der Strecke. Und ich sehe kein Problem beim
Status Quo.
> -- Das Verfahren mit persoenlichen Wahlscheinen wird das
> einzig gueltige.
Dazu müsste man mal wissen, wie aufwändig das ist.
Kann man das Verschicken eines persönlichen Wahlscheins automatisieren?
Ist das schwer? Kann das jeder GVV?
Du mußt auch fragen, ob das jeder Nicht-GVV kann, denn bislang besteht
noch keine GVV-Pflicht bei Abstimmungen und das ist auch gut so. Jetzt
über die Hintertür eine GVV-Pflicht einführen zu wollen, halte ich für
schlechten Stil und ich werde sollte es zum CfV kommen, dementsprechend
abstimmen.
Simon
--
Vereinfachte Verfahren-FAQ: www.babylonsounds.com/usenet/vv_faq.html
RfD-Howto: www.babylonsounds.com/usenet/rfd_howto.html
dana-Moderatoren-Historie: www.babylonsounds.com/usenet/moderation.html
Rekorde bei CfVs in de.*: www.babylonsounds.com/usenet/rekorde.html
> Jetzt über die Hintertür eine GVV-Pflicht einführen zu
> wollen, halte ich für schlechten Stil
Ack.
Tom
--
...und wech
>[ Anmerkung der Moderation: ]
>[ Da dieses Verfahren inhaltlich mit dem RfD von Marc Langer kollidiert ]
>[ (siehe <1.RfD-Regelaenderung-Wah...@dana.de>) ]
>[ wird der 1. CfV frühestens zugelassen, wenn dieses beendet ist. ]
Was ich nicht verstehe: gemäss Status ist pis Verfahren früher eingegangen.
Warum muss nicht MArcs CfV warten, bis pis Verfahren durch ist?
Adr "noch besser wäre natürlich ein gemeinsames Verfahren mit mehreren
Varianten" ian
>> Es wurde von Wahlleitern und einigen Leuten hier
>> gefordert, dass Waehler waehrend der gesamten Wahlperiode (oder
>> mindestens kurz vor/nach dem Ende) fuer beliebige Rueckfragen
>> des Wahlleiters zur Verfuegung stehen muessen
>
>Na das ist in meinen Augen ja auch Quark. Wer eine Bestätigungsmail
>erhalten hat, sollte von einer Wertung ausgehen können.
Danke, dass Du die Richtigkeit meines Vorschlages
unterstreichst. Genau das war ja das Problem unserer
umfaenglichen Diskussionen. Da waren Mails zustellbar und
dennoch sollten die Stimmen ungueltig sein. Der Wahlleiter
soll einfach von der Kaffeesatzleserei befreit werden.
>> Die Anforderung und Bearbeitung des Wahlscheins ist bei weitem
>> weniger zeitintensiv als mehrere Wochen dem Wahlleiter fuer Rueck-
>> fragen zur Verfuegung zu stehen.
>
>Aber es macht null Unterschied, ob ich auf eine Bestätigungsmail oder
>auf einen Wahlschein warte. Das Riesenproblem, wegen der wichtigen
>Usenet-Wahlen nicht in Urlaub gehen zu können, wird dadurch sogar
>noch verschärft.
Noe, der Wahlschein wird zeitnahm eintreffen. Im Gegensatz
zu einer bis zu fuenfwoechigen Urlaubssperre.
>Dieses Regeländerungstheater wird doch nur inszeniert, weil zwei
>vollkommen weltfremde Mindermeinungen gegeneinander stehen:
Exakt.
pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end
>> : Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der
>> : Adresse zur Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen
>Soll das heißen: Beim Zurückschicken des Wahlscheins muss dieselbe
>Mailadresse benutzt werden wie bei der Anforderung? Dann würde ich das
>auch so schreiben.
Ja.
>> [ Anmerkung der Moderation: ]
>> [ Da dieses Verfahren inhaltlich mit dem RfD von Marc Langer kollidiert ]
>> [ (siehe <1.RfD-Regelaenderung-Wah...@dana.de>) ]
>> [ wird der 1. CfV frühestens zugelassen, wenn dieses beendet ist. ]
>
>Was irgendwie unschön ist. Am saubersten wäre es doch wenn man die beiden
>RfDs zu einem vereinigen könnte, der Drei konkurierende Möglichkeiten
>anbietet. Das dürfte doch IMHO in aller interesse sein.
Ja, mir erscheint das sinnvoll. Leider wurde Marcs RfD
gepostet, obwohl meiner schon vorlag. Man haette das im
Vorfeld koordinieren koennen.
Wie es nun aussieht, macht mein Vorschlag Marcs Vorschlag
obsolet. In diesem Sinne muesste man abstimmen:
Mein Vorschlag
-- wenn angenommen, Bingo.
-- wenn abgelehnt, Marcs Antrag
>>Kann man das Verschicken eines persönlichen Wahlscheins automatisieren?
>>Ist das schwer? Kann das jeder GVV?
>
>Du mußt auch fragen, ob das jeder Nicht-GVV kann, denn bislang besteht
>noch keine GVV-Pflicht bei Abstimmungen und das ist auch gut so. Jetzt
>über die Hintertür eine GVV-Pflicht einführen zu wollen, halte ich für
>schlechten Stil und ich werde sollte es zum CfV kommen, dementsprechend
>abstimmen.
http://www.marclanger.de/usevote/
Aber wenn das der Sinn ist, dann verstehe ich nicht,
warum wir dann nicht einfach die Bestätigungsmail in
die Regeln nehmen, anstatt das Kanonen-auf-Spatzen-Verfahren
zum Standard zu erheben.
> Der Wahlleiter soll einfach von der Kaffeesatzleserei befreit werden.
Zu diesem Zweck gibt es für beide Seiten bequemere Lösungen.
> Noe, der Wahlschein wird zeitnahm eintreffen.
Sagt wer? Die Regeln? Was ist zeitnah? Was ist, wenn ich eine Minute
vor Abstimmungsende erst aus dem Urlaub komme? Ich habe schon etliche
Tage auf so einen Wahlschein warten müssen.
> Im Gegensatz zu einer bis zu fuenfwoechigen Urlaubssperre.
Diese Urlaubssperren-Polemik bringt hier nicht wirklich weiter.
>>Dieses Regeländerungstheater wird doch nur inszeniert, weil zwei
>>vollkommen weltfremde Mindermeinungen gegeneinander stehen:
>
> Exakt.
Sprich: Du leierst erneut ein Verfahren an, um mit seiner offensichtlichen
Sinnlosigkeit einen Missstand zu demonstrieren? Hab ich das richtig
verstanden?
>> Danke, dass Du die Richtigkeit meines Vorschlages
>> unterstreichst. Genau das war ja das Problem unserer
>> umfaenglichen Diskussionen.
>
>Aber wenn das der Sinn ist, dann verstehe ich nicht,
>warum wir dann nicht einfach die Bestätigungsmail in
>die Regeln nehmen, anstatt das Kanonen-auf-Spatzen-Verfahren
>zum Standard zu erheben.
Ich habe auch nicht verstanden, warum es nicht reichen soll,
wenn diese zustellbar ist.
>> Der Wahlleiter soll einfach von der Kaffeesatzleserei befreit werden.
>
>Zu diesem Zweck gibt es für beide Seiten bequemere Lösungen.
Ich habe von keiner gehoert.
>> Noe, der Wahlschein wird zeitnahm eintreffen.
>
>Sagt wer?
Die Erfahrung?
>Die Regeln? Was ist zeitnah? Was ist, wenn ich eine Minute
>vor Abstimmungsende erst aus dem Urlaub komme?
Dann hast Du auch jetzt schon Pech, das ist aber kein neues
Problem.
>Ich habe schon etliche
>Tage auf so einen Wahlschein warten müssen.
Das ist boese.
>>>Dieses Regeländerungstheater wird doch nur inszeniert, weil zwei
>>>vollkommen weltfremde Mindermeinungen gegeneinander stehen:
>>
>> Exakt.
>
>Sprich: Du leierst erneut ein Verfahren an, um mit seiner offensichtlichen
>Sinnlosigkeit einen Missstand zu demonstrieren? Hab ich das richtig
>verstanden?
Nein, dieses Verfahren macht jeden Streit darueber, ob eine
Mailadresse gut oder boese ist, voellig eindeutig.
Schau dir den Status noch einmal genau an.
| Änderung der Durchführung einer Wahl - Richtlinienverfahren (eingegangen:
^^^^^^^^^^^
| 7.4.2003)
| Änderung von Teil 7 der Einrichtungsregeln - Richtlinienverfahren (1.RfD:
^^^^^
| 8.4.2003)
Marcs Verfahren ist schon am 6.4. bei uns eingegangen.
--
Thomas Weinbrenner
1. Bestätigungsmail wird Pflicht
2. Der Wähler wird verpflichtet, nachzusehen, ob seine Stimme gewertet wurde
oder nicht, indem er die Bestätigungsmail oder den 2.CfV liest.
3. Wenn seine Stimme nicht gewertet wurde, obwohl er eine Bestätigung
erhielt oder wenn ihm die Bestätigung aus fraglichen Gründen verweigert
wurde, kann der betreffende Wähler Einspruch einlegen. Er, und niemand
anders.
Das erfordert zwar Modifikationen am Regeltext, erhält aber komplett die
gängige Abwicklungspraxis der Wahlen.
Einzige Einschränkung: Wer unmittelbar nach seiner Stimmabgabe für mehrere
Wochen in Urlaub fährt, hat halt Pech, _wenn_ was schiefgeht. Ich halte
das für durchaus verkraftbar.
> Nein, dieses Verfahren macht jeden Streit darueber, ob eine
> Mailadresse gut oder boese ist, voellig eindeutig.
"Es macht den Streit eindeutig" wolltest du sicher nicht sagen - aber
ich fürchte, damit hast du Recht.
Es bedeutet, daß im From: bzw. Reply-To: des CfV die Adresse stehen muß,
an die Anforderungsmails zu schicken sind, im Gegensatz zum normalen
Verfahren, bei dem dort direkt die Abstimmungsadresse steht (die kommt
beim Wahlscheinverfahren im From: bzw. Reply-To: des Wahlscheins).
Ralf
--
Ralf Döblitz * Schapenstr. 6 * 38104 Braunschweig * Germany
Phone: +49-531-2361223 Fax: +49-531-2361224 mailto:doeb...@gmx.de
Homepage: http://www.escape.de/users/selene/
Man kann auch so ein Verfahren manuell durchführen. Da hier ja in
letzter Zeit mindestens ein Wahlleiter meinte, das beim normalen
Verfahren so gemacht zu haben, sehe ich keine Notwendigkeit, die
Automatisierung vorauszusetzen. Außerdem kann natürlich alles, was ein
GVV programmiert hat, auch von jemand anderem nachprogrammiert werden.
Jetzt haben wir mit drei Personen drei verschiedene Deutungen. Ich glaube,
den Satz sollte man wirklich umformulieren. :-)
Und die evtl. entstehenden Latenzzeiten bei der Wahlscheinübermittlung?
> Du mußt auch fragen, ob das jeder Nicht-GVV kann,
Das sowieso nicht. Aber auch nach dem aktuellen Stand der Regeln ist
nicht jeder DAU in der Lage, eine Wahl zu leiten.
> denn bislang besteht noch keine GVV-Pflicht bei Abstimmungen und das
> ist auch gut so. Jetzt über die Hintertür eine GVV-Pflicht einführen
> zu wollen, halte ich für schlechten Stil und ich werde sollte es zum
> CfV kommen, dementsprechend abstimmen.
GVV-Pflicht? Man muss halt nur gewisse technische Kompetenzen besitzen.
>> Die Anforderung und Bearbeitung des Wahlscheins ist bei weitem
>> weniger zeitintensiv als mehrere Wochen dem Wahlleiter fuer Rueck-
>> fragen zur Verfuegung zu stehen.
>
> Aber es macht null Unterschied, ob ich auf eine Bestätigungsmail oder
> auf einen Wahlschein warte.
Ein Wahlschein kommt im allgemeinen recht zeitnah nach der
Anforderung. Normalerweise kann man insgesamt in wenigen
Minuten seine Stimme abgeben - danach ist die Sache dann
auch definitiv erledigt und man muss sich nicht mehr darum
kümmern.
Usenet lebt davon, daß möglichst viele mitmachen. Die Wahlleiter
meinten es sicherlich nur gut, aber sie sind übers Ziel hinaus-
geschossen.
> Dieses Regeländerungstheater wird doch nur inszeniert, weil zwei
> vollkommen weltfremde Mindermeinungen gegeneinander stehen: "Man
> muss ständig Rückfragen beantworten" und "Man muss sofort nach
> Stimmabgabe in Urlaub fahren können". Alles dazwischen, bspw. der
> Status Quo, bleibt auf der Strecke. Und ich sehe kein Problem beim
> Status Quo.
Ich sehe auch grundsätzlich kein Problem beim "Status Quo",
aber ein paar Wahlleiter und Usenet-Teilnehmer meinten ja,
daß replyfähige Mailadressen (Bestätigungsmail kommt problemlos
an) nicht mehr ausreichten. Stichproben werden nun (trotz
Bestätigungsmail) durchgeführt, um sicherzustellen, daß unter
der angegebenen Mailadresse auch tatsächlich jemand zeitnah
Mail liest und beantwortet.
Als Wähler würde mich schon interessieren, ab wann meine
Stimme denn nun endlich gewertet wird. Bestätigungsmail und
Erwähnung im 2. CfV sind ja neuerdings leider nicht mehr viel
wert.
Grüße, Andreas
Dann freu ich mich schon auf den ersten Einspruch, wenn dieser
Allgemeinfall nicht eintritt. Wahlfälschung, waaa, die armen
Urlauber.
> Usenet lebt davon, daß möglichst viele mitmachen. Die Wahlleiter
> meinten es sicherlich nur gut, aber sie sind übers Ziel hinaus-
> geschossen.
> Als Wähler würde mich schon interessieren, ab wann meine
> Stimme denn nun endlich gewertet wird. Bestätigungsmail und
> Erwähnung im 2. CfV sind ja neuerdings leider nicht mehr viel
> wert.
Das siehst du ja vollkommen richtig, aber die Konsequenz muss doch
nicht 6a sein. Was spricht eigentlich gegen das in
<b76sdh$j3o$1...@news.rz.uni-karlsruhe.de> beschriebene Verfahren, das
ich seit Mitte der 90er im Zweijahresrhythmus (stets ohne jede
Resonanz) vorschlage?
Das weiß ich nicht. Es ist bei Einsatz von UseVoteGer 4.0 nicht weiter
problematisch, aber auf jeden Fall mit ein wenig Mehrarbeit verbunden,
weil es häufig zu Problemen mit der Verwendung der richtigen Mailadresse
führt (die Stimme muss von derselben Adresse kommen, die auch den
Wahlschein angefordert hatte). Der Wahlleiter wird also in Erhöhtem
Maße bei der Auswertung mit Rückfragen der Auswertungssoftware konfrontiert,
muss die Mails kurz anschauen und entscheiden, ob er eine Fehlermail
verschicken lässt oder ein Auswertungsfehler vorliegt und er händisch
eingreifen muss. Als Folge werden dann erneute Stimmen mit der korrigierten
Absenderadresse eintrudeln, da muss man dann aufpassen/entscheiden,
ob man ggf. die erste Stimme aus dem 2. CfV bzw. Result löscht, damit
dort nicht unnötig ungültige Stimmen auftauchen, die bereits mit
korrekter Adresse wiederholt und gewertet wurden. Außerdem erfolgen
teilweise persönliche Rückfragen an die Adresse des Wahlleiters,
wenn z.B. jemand Probleme mit dem Abstimmen mit der richtigen Adresse hat.
Nicht alle GVV setzen UseVoteGer 4.0 ein. Außerdem wird man kaum
jeden nicht-GVV, der eine Abstimmung leiten möchte, zur Verwendung des
Programms zwingen können, zumal das erst einmal die Installation von
Perl und die Aneignung einiger Kenntnisse über die Ausführung von
Perlprogrammen an der Kommandozeile und die Bedienung und Konfiguration
von Usevote im Speziellen erfordert. Bei Nutzern von Unixsystemen ist
dieses in der Regel kein Problem, aber unter Windows ist es für viele
ungewohnt, ein Programm im Textmodus an der Kommandozeile zu bedienen
und u.U. zunächst für die Installation der benötigten Perl-Software und
Module zu sorgen.
Marc
> Ein Wahlschein kommt im allgemeinen recht zeitnah nach der
> Anforderung. Normalerweise kann man insgesamt in wenigen
> Minuten seine Stimme abgeben - danach ist die Sache dann
> auch definitiv erledigt und man muss sich nicht mehr darum
> kümmern.
Nein. Es wurde in dang bzw. Wahlleitern gegenüber per Mail in
der Vergangenheit schon mehrfach durch Moderationsmitglieder oder
andere Personen darauf hingewiesen, dass vor Erscheinen des Results
Stimmen noch nicht endgültig als gültig oder ungültig gewertet wurden.
Daher auch der Passus "als ungültig erkannte Stimmen" im 2. CfV, das
sagt noch nichts über die Entscheidung des Wahlleiters aus, diese
Stimmen letztlich zu werten oder nicht.
Aus diesem Grund kann es sein, dass der Wahlleiter gegen Ende des
Verfahrens noch einmal alle Stimmen prüft und Rückfragen stellt,
Auswertungsfehler oder gefälschte Adressen erkennt und die
Wertung revidiert. Das ist schon immer so und wurde auch bereits
mehrfach so gehandhabt (auch von mir). Wer gegen Ende der Wahlfrist
bzw. in der Woche nach Erscheinen des Results nicht per Mail erreichbar
ist, muss immer damit rechnen, dass seine Stimme nicht gewertet wurde
und er nichts mehr dagegen tun kann.
Marc
>>Aber es macht null Unterschied, ob ich auf eine Bestätigungsmail oder
>>auf einen Wahlschein warte. Das Riesenproblem, wegen der wichtigen
>>Usenet-Wahlen nicht in Urlaub gehen zu können, wird dadurch sogar
>>noch verschärft.
>
> Noe, der Wahlschein wird zeitnahm eintreffen. Im Gegensatz
> zu einer bis zu fuenfwoechigen Urlaubssperre.
Das ist doch Unsinn. Wenn man eine über Zweifel erhabene Mailadresse
verwendet, sind auch keine Rückfragen zu erwarten. Und selbst wenn
mal was bounct oder ein Autoresponder antwortet, geschieht dieses
ja innerhalb von Minuten nach dem Verschicken der Wahlbestätigung,
und der Wahlleiter wird auch zeitnah darauf reagieren. Beim
Suchmaschinen-CfV spielten sich Stimmabgabe, Wahlbestätigung und
Rückfrage meinerseits innerhalb weniger Stunden ab, alles am selben Tag,
und das drei Wochen vor Abstimmungsende bzw. vier Wochen vor Ende der
Einspruchsfrist.
Wer seine Stimme abgibt und dann direkt in Urlaub fährt und auch erst
4-5 Wochen später zurückkehrt, kann ohnehin nicht sicher mit einer
Wertung der Stimme rechnen, da er weder etwaige Bounces bzw.
Hinweismails über Abstimmungsfehler erhält noch im 2. CfV oder Result
die Wertung seiner Stimme verifizieren kann.
Dieses gilt auch, wenn er nicht sofort in Urlaub fährt, aber der
Wahlleiter sich erst später meldet: Es ist jederzeit möglich, eine
zunächst als gültig bestätigte Stimmme ungültig zu werten, wenn dem
Wahlleiter im Nachhinein auffällt, dass die Auswertungssoftware
fehlerhaft funktioniert hat. Also müsste man selbst bei einem 6a-Verfahren
spätestens einige Tage nach Erscheinen des Results die Stimmwertung
prüfen und im Zweifelsfall noch schnell Einspruch erheben, bevor die
Frist abläuft. Wer kurz vor Ende der Wahlfrist in Urlaub fährt, setzt
sich in jedem Fall immer dieser Gefahr aus.
Marc
> Was irgendwie unschön ist. Am saubersten wäre es doch wenn man die beiden
> RfDs zu einem vereinigen könnte, der Drei konkurierende Möglichkeiten
> anbietet. Das dürfte doch IMHO in aller interesse sein.
>
> Marc? Boris?
Sorry, aber aus meiner GVV-Sicht möchte ich derzeit kein Verfahren
(mit-)proponieren, in dem das Verfahren mit personalisierten Wahlscheinen
Pflicht werden könnte. Ich weiß nicht, wie ich mich geäußert hätte,
wenn wir das vorab koordiniert hätten, aber wo mein RfD nun einmal
gepostet wurde, möchte ich ihn auch in dieser Form durchziehen.
Sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist, kann man die Umsetzung
(so es zur Annahme eines der beiden Vorschläge kommt) ja aussetzen, bis
auch das andere Verfahren abgeschlossen ist und damit Klarheit über
die künftige Regelung besteht.
Marc
Es kann jeder, der UseVote einsetzt, und es kann jeder der das ganze per
Hand macht. Letzteres bedeutet halt etwas mehr Aufwand.
Gruss, Michael
--
Wie unser Internet schöner wird:
http://www.taz.de/pt/2001/01/11/a0165.nf/text
Es gibt mehrere Anforderungen:
- Identität von Reply-To: des CfV und Wahlscheinanforderungsadresse
- Identität von Reply-To: des Wahlscheins und Abstimmungsadresse
- Identität von From: bei Wählermails zur Anforderung des Wahlscheins
und Rücksendung desselben an die Abstimmungsadresse