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WICHTIGER HINWEIS:
Dies ist ein formeller Aufruf zur Diskussion über den untenstehenden
Vorschlag zur Änderung der Regeln zur Selbstverwaltung der
de.-Hierarchie. Dies ist KEIN Aufruf zur Stimmabgabe; eine Abstimmung
ist zu diesem Zeitpunkt NICHT möglich!
Die Diskussion über diesen Vorschlag findet in der Newsgruppe
de.admin.news.regeln statt; Antworten sollten daher dort
veröffentlicht werden (Followup-To: ist gesetzt). Weitere Hinweise
zum Ablauf folgen am Ende des Vorschlags.
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1. RfD (Diskussionsaufruf) Aufhebung des Verknüpfungsverbots
(Einrichtungsregeln)
Proponent: René Schuster <
rene-e...@schuster.priv.at>
A Abstimmungsvorschlag
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Passage
| Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen von Wahlen
| sind nicht möglich.
gemäß Punkt 7, Abschnitt "Übertragbarkeit", der Einrichtungsregeln soll
ersatzlos gestrichen werden. Der vollständige Worlaut des Punktes 7 der
Einrichtungsregeln befindet sich im Anhang.
B Begründung
~~~~~~~~~~~~
Das sogenannte "Verknüpfungsverbot" verhindert, dass über mehrere
Gruppen in einem einzigen Abstimmungspunkt entschieden wird. Dies
erschwert die Reorganisation von Teilhierarchien und ist nicht mehr
zeitgemäß. Das "Verknüpfungsverbot" soll daher aufgehoben werden.
C Anhang
~~~~~~~~
Derzeit gültige Fassung des Punktes 7 der Einrichtungsregeln:
Message-ID: <de-admin-infos/einrichtung/
20150...@msgid.krell.zikzak.de>
7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
von Wahlen sind nicht möglich.
.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ungültigerklärung der Stimme führen.
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
veröffentlicht (siehe Teil 8).
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
zustellbar sein.
Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
Abstimmenden.
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 50 Ja-Stimmen
(Mindestzustimmung), eingetroffen sind.
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
erwähnt werden!
Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
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HINWEISE ZUM ABLAUF:
Dies ist ein Aufruf zur Diskussion, nicht zur Stimmabgabe. In der
mindestens 14 Tage laufenden Diskussionsphase sollten alle Aspekte,
Vorzüge und Probleme des Vorschlags angeschnitten und ein
weitgehender Konsens angestrebt werden.
Organisiert der Initiator danach eine formelle Abstimmung, so wird
diese wieder in de.admin.news.announce angekündigt.
Detaillierte Hinweise zum Ablauf der Verfahren nach den Regeln der
Selbstverwaltung der de.-Hierarchie sind in der Newsgruppe
de.admin.infos und auf der Website
http://www.dana.de/ zu finden.
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