zu einer Änderung der Einrichtungsregeln in Punkt 7. "Die Wahlregeln",
Abschnitt "Wahlberechtigte/Realname" und in Punkt 8. "Nach der Wahl".
Abstimmungsgegenstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der siebte Abschnitt "Wahlberechtigte/Realname" von Punkt 7 der
Einrichtungsregeln soll wie folgt geändert werden:
Im zweiten Satz soll der letzte Halbsatz "auf die Veröffentlichung des
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu
s.u." soll durch den Satz "Der Name wird mit der Absendeadresse und
der Stimmabgabe nach der Wahl veröffentlicht (siehe Teil 8)." ersetzt
werden. D.h.
| Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
| korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
| hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
| natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
| mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
| und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
| Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
| Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
soll zu
: Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
: korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
: hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
: natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
: mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
: und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
: wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
: veröffentlicht (siehe Teil 8).
geändert werden.
Punkt 8 der Einrichtungsregeln soll wie folgt geändert werden:
Im dritten Satz des ersten Absatzes soll "Realnames" durch "Realnamens
und der E-Mail-Adresse" ersetzt werden. D.h.
| Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
| Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
| muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
| (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
| Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
| Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
| Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
| gepostet.
soll zu
: Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
: Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
: muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
: (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
: Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
: Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
: ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
: wird dann von der Moderation gepostet.
geändert werden.
Inhaltliche Änderung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Änderung in Punkt 7 ist rein redaktionell. Die Details der
Veröffentlichung des Ergebnisses sind in Punkt 8 geregelt, deshalb
brauchen hier auch nicht die Ausnahmen dazu aufgeführt werden. Ein
Verweis an dieser Stelle macht die Regeln konsistenter und
verständlicher.
Die Änderung in Punkt 8 bedeutet, daß wenn in begründeten
Ausnahmefällen auf die Veröffentlichung des Realnamens verzichtet wird
(was derzeit schon möglich ist), daß dann auch die E-Mail-Adresse des
Abstimmenden nicht veröffentlicht wird.
Hintergrund
~~~~~~~~~~~
Die zur Zeit geltenden Regeln sehen vor, daß in begründeten Fällen ein
Teilnehmer an den Abstimmungen beim Wahlleiter beantragen kann, daß
sein Name im Ergebnis der Abstimmung nicht aufgeführt wird. Sinn
dieser Regel ist es offensichtlich, die Möglichkeit zu schaffen, daß
auch Menschen an den Abstimmungen teilnehmen können, die bei
Veröffentlichung ihres Abstimmungsverhaltens einen konkreten,
bedeutenden und nachvollziehbaren Nachteil zu befürchten hätten (was
das jeweils heißt, ist im Einzelfall vom Wahlleiter zu prüfen).
Dieser Sinn der Regel wird ad absurdum geführt, wenn sich die
Identität des Abstimmenden aus seiner E-Mail-Adresse erschließen läßt
und diese im Ergebnis veröffentlicht wird.
Dies führt gelegentlich zu Diskussionen in de.admin.news.*, ob sich
die Möglichkeit der Geheimhaltung des Namens des Abstimmenden auch auf
seine E-Mail-Adresse erstreckt. Gerade in den letzten Wochen ist dies
wieder aus aktuellem Anlaß diskutiert worden[1]. Dabei war (nach
meiner Wahrnehmung) die vorherrschende Meinung, daß in solchen Fällen
auch die Geheimhaltung der E-Mail-Adresse des Abstimmenden zwar
sachlich sinnvoll wäre, aber die Regeln dies eindeutig nicht zuließen.
Deshalb möchte ich hiermit vorschlagen, die Regeln entsprechend zu
ändern.
Ich möchte zur weiteren Begründung auch auf die bereits in
de.admin.news.regeln geführte Diskussion verweisen, insbesondere auf
meine Ausführungen in [2].
Proponent
~~~~~~~~~
Rolf Krahl <rolf....@gmx.net>
Verweise
~~~~~~~~
[1]: Vgl. <978g57...@news.jensm.enode.de> ff in
de.admin.news.groups und de.admin.news.regeln
[2]: <97efpg$5ls$2...@rotkraut.de>
--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <mode...@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
[...]
>Die Änderung in Punkt 8 bedeutet, daß wenn in begründeten
>Ausnahmefällen auf die Veröffentlichung des Realnamens verzichtet wird
>(was derzeit schon möglich ist), daß dann auch die E-Mail-Adresse des
>Abstimmenden nicht veröffentlicht wird.
Ohne eine passende Formulierung parat zu haben, würde ich es begrüßen, wenn
man zwar diese zusätzliche Option (Nichtnennung Name_und_Adresse) einfügt,
aber auch nach wie vor die bisherige Option Pseudoname/Mailadresse als
regelkonform gelten ließe. Wenn man als Paradebeispiel für einen solchen
Fall eine Pseudo-erlaubt-Gruppe heranzieht, wäre es durchaus sinnvoll (und
auch in der Vergangenheit so praktiziert), daß die User unter ihrem Pseudo
abstimmen dürfen und auch mit Pseudo+Adresse im Result veröffentlicht
werden.
Durch die neue Formulierung hätte man nur die beiden Extrem-Varianten Alles
(Realname+Adresse) oder Nichts (N.N.).
Kai
>>Dieser Sinn der Regel wird ad absurdum geführt, wenn sich die
>>Identität des Abstimmenden aus seiner E-Mail-Adresse erschließen läßt
>>und diese im Ergebnis veröffentlicht wird.
>
>Der Wahlleiter ist nicht verpflichtet die Adresse(n) zu offenbaren,
>von der 'Moderation' sind sie nicht einforderbar.
Nach der aktuellen Formulierung der Regeln ist der Wahlleiter verpflichtet,
die Adresse zu veröffentlichen. Wenn der User dies nicht will, muß seine
Stimme abgelehnt werden.
>Damit ist der Netzöffentlichkeit - jedes - Instrument der Kontrolle
>genommen. Sie sieht sich mit N.N. im Result konfrontiert, was ihr
>bleibt ist die Hoffnung dem Wahlleiter werde kein Fehler unterlaufen
>sein - obgleich in nicht wenigen Results bereits mehrfache (ver-
>sehentliche) Stimmabgaben aufgetaucht sind.
Das waren zunächst auch meine Bedenken. Dagegen steht:
1. Es handelt sich um absolute Ausnahmefälle. Dies wird auch so bleiben,
da der Passus mit "begründete (!) Einzelfälle" bestehen bleibt.
2. Der Sinn dieser Regel (nämlich, daß User anonym bleiben) kann in der
momentanen Situation nur durch eine Mailadresse erreicht werden, die
den User nicht öffentlich "outet", was Richtung Wegwerf-Adresse laufen
könnte.
Wenn die Regeln einen solchen Anonymitäts-Passus behalten sollen (was ich
für absolut sinnvoll erachte), dann soll man ihn auch konsequent formulieren
und genau das ist der Ansatz dieses RfD. Die derzeitige Formulierung ist
mehr was halbes denn was ganzes.
[...]
>>Dies führt gelegentlich zu Diskussionen in de.admin.news.*, ob sich
>>die Möglichkeit der Geheimhaltung des Namens des Abstimmenden auch auf
>>seine E-Mail-Adresse erstreckt.
>
>Urheber dieser Diskussion war ein Rolf Krahl.
Faslhc.
>Soviel zum angeblichen
>breitangelegten Interesse und das (vor-)letzte Mal nahm man diese
>verfehlte Regelung zum Anlaß die Option der anonymen Teilnahme aus
>den Einrichtungsregeln zu tilgen. Damals fehlten nur wenige Stimmen.
So wie ich Rolf einschätze, wird er diesen RfD nicht in diese Richtung
laufen lassen.
Kai
Absolut dagegen, da damit eine Kontrolle des Ergebnisses unmoeglich wird.
Cheers
Ina
--
Ina Reichel rei...@slac.stanford.edu
"In the quiet of the night let our candle always burn
let us never lose the lessons we have learned." B.M. 1976
[großzügiger snip, aber inhaltlich sollte alles abgedeckt sein]
>Bei N.N. bleibt uns alleine das Vertrauen in den Wahl-
>leiter und hier gilt es feszustellen, daß a.) nicht jeder Wahlleiter
>das unbeschränkte Vertrauen der Netzöffentlichkeit hat, b.) über-
>haupt keine Kriterien verabschiedet wurden, nach welchen der
>Wahlleiter eine solche Bestimmung treffen sollte und
[zu a.) siehe unten]
Ich bin der Meinung, daß man solche Kriterien nur schwerlich bis gar nicht
verbindlich formulieren könnte, um alle erdenklichen persönlichen oder
arbeitsrechtlichen oder anderen möglichen Begründungen abzudecken. Daher ist
es an dieser Stelle IMO absolut richtig, die Entscheidung dem gesunden
Menschenverstand des Wahlleiters (und im Zweifelsfall der Moderation) zu
überlassen.
>c.) augen-
>scheinlich, Lutz hat es vorgeführt, Vitamin B oder der Vortrag von
>halbgaren Geschichten ausreicht, um als N.N. im Result aufzu-
>tauchen.
Sieht von "außen" betrachtet so aus, ja. Aber da wir die angeführte
Begründung nicht kennen, steht es uns nicht zu, hier über den Wahlleiter zu
urteilen. Für Marc war sie ausreichend. Wem das nicht paßt, der hätte
Einspruch einlegen und somit die Moderation mit ins Boot holen sollen.
>Im übrigen ist es gänzlich unerheblich, in welchem Umfang von
>der Möglichkeit anonym abzustimmen Gebrauch gemacht wird:
>Der Netzöffentlichkeit wird die Möglichkeit der Kontrolle genommen,
>ihr bleibt alleine das Vertrauen in den Wahlleiter und wenn er so
>'vertrauenswürdig' ist, um eine Stimme als N.N. abzufertigen, kann
>ihm gleichzeitig nicht das Vertrauen abgesprochen werden, es
>bei allen zu tun.
>
>Entweder er besorgt seine Aufgabe ordentlich, dann bedarf es
>keiner Namen und Adressen und wir 'vertrauen' darauf, daß er
>richtig ausgezählt hat, oder wir vertrauen ihm nicht, dann darf
>er uns aber keine einzige Stimme vorenthalten.
>
>Ein 'bißchen Vertrauen' ist wie ein 'bißchen schwanger'.
Wenn wir vom bösen[tm] Wahlleiter ausgehen, dann müssen wir das ganze
Wahlverfahren in die Tonne treten. Als Wahlleiter kann ich überspitzt
formuliert alles, was mir gerade ainfällt, ins Result schreiben. Sei es
10xN.N. oder 50x ausgedachter Name+Adresse. Das praktizierte
Abstimmungsverfahren verlangt nunmal ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber
dem Wahlleiter.
Die Veröffentlichung der einzelnen Stimmen soll aber dazu dienen, der
Netzöffentlichkeit eine größtmögliche Transparenz entgegenzubringen. Das hat
nicht ausschließlich etwas mit (gesundem) Mißtrauen gegenüber dem Wahlleiter
zu tun, ich würde es zum überwiegenden Teil unter Informationspolitik
abstempeln. Natürlich kann und wird über diesen Weg auch eine Kontrolle des
Wahlergebnisses ausgeübt. Und ich halte diesen Kompromiß zwischen Vertrauen
und Transparenz für gut und erhaltenswert. Und dieses Verhältnis sehe ich
nicht gefährdet, wenn in Einzelfällen (!) mal ein N.N. auftaucht.
>>Wenn die Regeln einen solchen Anonymitäts-Passus behalten sollen (was ich
>>für absolut sinnvoll erachte), dann soll man ihn auch konsequent formulieren
>>und genau das ist der Ansatz dieses RfD. Die derzeitige Formulierung ist
>>mehr was halbes denn was ganzes.
>
>Das heutige halbe ist bereits zuviel.
Sehe ich anders. Das heutige ermöglicht es Pseudos unter ihrer normalen
Adresse mit entsprechendem Pseudonamen abzustimmen, wie z.B. bei
de.etc.selbsthilfe.missbrauch praktiziert. Und diese Option würde ich auch
gerne am Leben erhalten (siehe mein direktes followup auf den RfD).
>>[...]
>>>>Dies führt gelegentlich zu Diskussionen in de.admin.news.*, ob sich
>>>>die Möglichkeit der Geheimhaltung des Namens des Abstimmenden auch auf
>>>>seine E-Mail-Adresse erstreckt.
>>>
>>>Urheber dieser Diskussion war ein Rolf Krahl.
>>
>>Faslhc.
>
>Sein Interpretation, wider der gängigen Praxis und der hinlänglich
>ausdiskutierten Verfahrensweise, war Ursprung einer überflüssigen
>Neuauflage der Debatte und dieses Verfahrens. Das ist als Antrieb
>und Grund für ein Änderung der Einrichtungsregeln ein bliebtes Motiv.
Seine Interpretation der aktuellen Regeln entspricht genau der gängigen
Praxis. Genauer gesagt bietet die exakt formulierte Regelpassage überhaupt
gar keinen Interpretationsspielraum.
Wenn man hier etwas als Auslöser für diese Diskussion und diesen RfD
anführen will, dann sind es die N.N.-Stimmabgaben von Lutz. Erst dadurch ist
diese verkrüppelte Regelpassage vielen Leuten (wieder) bewußt geworden, es
herrschte ein recht breiter Konsens, daß eine Änderung sinnvoll wäre und der
von Rolf nun gebrachte Vorschlag war der am häufigsten befürwortete. Wenn
sich einige nicht an der Diskussion beteiligt haben, weil dies ihrer Meinung
nach bereits abschließend geklärt war (Verfahren?), dann können sie sich ja
jetzt einbringen.
Kai
Und dann steht nur noch "175 Stimmen dafür, 23 dagegen" im Result,
ohne irgendeine Kontrollmöglichkeit der Netzöffentlichkeit?
[x] dagegen.
Erinnert sich noch jemand an de.soc.veraenderung, wo der Proponent auch
Wahlleiter war? Wenn der nun bei den vielen Stimmen mit derselben
Mailadresse, die er zusammengekarrt hatte, einfach in Deinem Szenario
geschrieben hätte "128 weiter Ja-Stimmen liegen dem Wahlleiter vor, die
für die Nichtveröffentlichung ihrer Stimme glaubhafte Gründe genannt
haben"?
> Sinn
> dieser Regel ist es offensichtlich, die Möglichkeit zu schaffen, daß
> auch Menschen an den Abstimmungen teilnehmen können, die bei
> Veröffentlichung ihres Abstimmungsverhaltens einen konkreten,
> bedeutenden und nachvollziehbaren Nachteil zu befürchten hätten
Nein. Sinn der jetzigen Regel ist es nach meinem Verständnis, Leuten,
die am Usenet aus bestimmten Gründen unter Pseudonym teilnehmen, die
Abstimmung zu erleichtern. Diese Leute nehmen aber auch am Usenet mit
Nennung ihrer Mailadresse teil. Ich sehe kein relevantes Szenario, in
dem die Teilnahme an einer Abstimmung kompromittiert, die (schreibende)
Teilnahme am Usenet aber nicht. Und für nur-Leser will ich keine
Sonderregelung.
> Dies führt gelegentlich zu Diskussionen in de.admin.news.*, ob sich
> die Möglichkeit der Geheimhaltung des Namens des Abstimmenden auch auf
> seine E-Mail-Adresse erstreckt. Gerade in den letzten Wochen ist dies
> wieder aus aktuellem Anlaß diskutiert worden[1]. Dabei war (nach
> meiner Wahrnehmung) die vorherrschende Meinung, daß in solchen Fällen
> auch die Geheimhaltung der E-Mail-Adresse des Abstimmenden zwar
> sachlich sinnvoll wäre, aber die Regeln dies eindeutig nicht zuließen.
Meine Warnehmung ist anders: Konsens in dan* ist, dass die Mailadresse
nicht nur nach heutigem Regelwortlaut veröffentlicht werden muss,
sondern dass dies auch gut so ist und dass es insoweit keinen
Änderungsbedarf gibt.
Diedrich
> Die Änderung in Punkt 7 ist rein redaktionell.
Diese Änderung ist IMHO überflüssig. Da sie aber IMHO auch unschädlich
ist, kann man das so machen.
> Die Änderung in Punkt 8 bedeutet, daß wenn in begründeten
> Ausnahmefällen auf die Veröffentlichung des Realnamens verzichtet wird
> (was derzeit schon möglich ist), daß dann auch die E-Mail-Adresse des
> Abstimmenden nicht veröffentlicht wird.
Gut so.
> aber auch nach wie vor die bisherige Option Pseudoname/Mailadresse als
> regelkonform gelten ließe.
Ist das tatsächlich so?
> [...] Wenn man als Paradebeispiel für einen solchen
> Fall eine Pseudo-erlaubt-Gruppe heranzieht, wäre es durchaus sinnvoll (und
> auch in der Vergangenheit so praktiziert), daß die User unter ihrem Pseudo
> abstimmen dürfen und auch mit Pseudo+Adresse im Result veröffentlicht
> werden.
Das macht (in begründeten Ausnahmefällen) auch Sinn.
> Durch die neue Formulierung hätte man nur die beiden Extrem-Varianten Alles
> (Realname+Adresse) oder Nichts (N.N.).
Ich sehe diesbezüglich keine Änderung zum status quo.
Diedrich Ehlerding wrote:
> Nein. Sinn der jetzigen Regel ist es nach meinem Verständnis, Leuten,
> die am Usenet aus bestimmten Gründen unter Pseudonym teilnehmen, die
> Abstimmung zu erleichtern. Diese Leute nehmen aber auch am Usenet mit
> Nennung ihrer Mailadresse teil. Ich sehe kein relevantes Szenario, in
> dem die Teilnahme an einer Abstimmung kompromittiert, die (schreibende)
> Teilnahme am Usenet aber nicht. Und für nur-Leser will ich keine
> Sonderregelung.
ACK.
Liebe Grüße,
Erik.
--
"No Water:
No Steam! No Rust! No Ice!
No Heat?
Too Bad." -- Not quite a Volkswagen advertising bumper sticker
ACK
Ciao Henning
> Nein. Sinn der jetzigen Regel ist es nach meinem Verständnis, Leuten,
> die am Usenet aus bestimmten Gründen unter Pseudonym teilnehmen, die
> Abstimmung zu erleichtern. Diese Leute nehmen aber auch am Usenet mit
> Nennung ihrer Mailadresse teil. Ich sehe kein relevantes Szenario, in
> dem die Teilnahme an einer Abstimmung kompromittiert, die (schreibende)
> Teilnahme am Usenet aber nicht. Und für nur-Leser will ich keine
> Sonderregelung.
Wie waere es mit folgendem Szenario:
Analog zu rec.music-white-power soll in de.* eine Gruppe zu einem
"anruechigem" Thema eingerichtet werden. Es ist vorstellbar, dass
jemand diese Gruppe befuerwortet, aber nicht in ihr schreiben will.
Weil er auf diese Art bestimmten Traffic kanalisiert und z.B. aus
einer Gruppe, die er nutzt, raus haben moechte. Er moechte aber nicht,
dass noch in 10 Jahren ein potentieller Arbeitgeber herausfindet, dass
er fuer die Einrichtung dieser Gruppe war. (Man kann jetzt darueber
diskutieren, ob das ein legitimer Grund fuer anonyme Stimmabgabe ist,
aber das ist IMHO nicht der Punkt.)
Ich denke, dass ein nicht abstruses Szenario ist, dass Deiner obigen
Beschreibung entspricht.
> Meine Warnehmung ist anders: Konsens in dan* ist, dass die Mailadresse
> nicht nur nach heutigem Regelwortlaut veröffentlicht werden muss,
> sondern dass dies auch gut so ist und dass es insoweit keinen
> Änderungsbedarf gibt.
Wenn man obiges Szenario weiterspinnt, dann wird dieser Jemand jetzt
sich ganz einfach eine Wegwerfadresse holen, darunter unter Angabe
seiner Gruende anonym abstimmen und diese Adresse dann nie wieder
benutzen (hoechstens fuer weitere anonyme Stimmabgaben).
Ist dadurch tatsaechlich eine Transparenz geschaffen?
Fakt ist IMHO, dass auch jetzt schon die Netzoeffentlichkeit bei der
Anerkennung von Gruenden fuer eine anonyme Stimmabgabe dem Wahlleiter
vertrauen muss.
MfG
Stephan
Stephan Lange wrote:
> Wenn man obiges Szenario weiterspinnt, dann wird dieser Jemand jetzt
> sich ganz einfach eine Wegwerfadresse holen, darunter unter Angabe
> seiner Gruende anonym abstimmen und diese Adresse dann nie wieder
> benutzen (hoechstens fuer weitere anonyme Stimmabgaben).
>
> Ist dadurch tatsaechlich eine Transparenz geschaffen?
Zumindest besteht die theoretische Möglichkeit, diesen Jemand
per Mail zu erreichen. Daß das nicht viel bringt, wenn er
nicht antwortet, ist auch klar -- aber etwas transparenter als
-zig Stimmabgaben "N.N. <Adresse unbekannt>" ist das IMO schon.
Und wenn das Abgeben einer solchen de facto völlig anonymen
Stimme dadurch erschwert wird, daß man dazu eine Wegwerfadresse
braucht, dann ist das eine gute Sache -- weil dann nämlich
die meisten Pseudo-Stimmen weiterhin von den "richtigen"
Adressen, mit denen die Pseudos dann auch im Usenet schreiben,
kommen.
>>Absolut dagegen, da damit eine Kontrolle des Ergebnisses unmoeglich
>>wird.
>
>Ack. Und der besondere Charme dieses Unfugs wäre, daß
>einerseits keine Kontrollmöglichkeit besteht, weil lediglich
>ein N.N. auftaucht, aber die übrigen Wähler mit einem Auf-
>gebot von Einzelvorschriften konfrontiert werden, wie ihr
>Name und ihre Abstimmungsadresse aussehen müssen.
>
>Auf der einen Seite der bürokratische Overkill samt ausge-
>schriebenem Namen, unverfälschter Adresse, From: und
>ignoriertem Reply-to und auf der Seite Mr. und Mrs. Anonymous,
>die dank irgendeiner halbgaren Geschichte oder Vitamin B
>als N.N. im Result auftauchen.
Ich stimme dir insofern zu, als das ich die vorgeschlagene Regeländerung
auch nicht für sinnvoll halte. Die obenstehende Verallgemeinerung, man
müsse dem Wahlleiter nur eine halbgare Geschichte auftischen bzw. diesen
ein bißchen kennen, halte ich dagegen für falsch. Es kann durchaus gute
Gründe für eine anonmye Stimmabgabe geben, die nicht halbgar sind und
wenn du obiges behauptest, möchte ich von dir gerne stimmige Beweise für
diese Behauptung sehen.
CU
Simon
> Und wenn das Abgeben einer solchen de facto völlig anonymen
> Stimme dadurch erschwert wird, daß man dazu eine Wegwerfadresse
> braucht, dann ist das eine gute Sache -- weil dann nämlich
> die meisten Pseudo-Stimmen weiterhin von den "richtigen"
> Adressen, mit denen die Pseudos dann auch im Usenet schreiben,
> kommen.
Das habe ich jetzt irgendwie nicht ganz verstanden.
Ich dachte, wir reden hier ueber anonyme Stimmabgaben, was verstehst
Du hier genau unter Pseudo-Stimmen?
MfG
Stephan
Es gibt eigentlich vier "Sorten" von Stimmen:
Max Mustermann <em...@adres.se>
Max Mustermann <weg...@gmx.de>
N.N. <em...@adres.se>
N.N. <weg...@gmx.de>
Die ersten beiden sind kein Problem. Die dritte ist für den
bekannten Fall, daß jemand in der Abstimmung über eine
sensible Gruppe mit Pseudoduldung abstimmen will, ohne in
dieser Abstimmung durch Nennung seines Realnamens nebst
E-Mail-Adresse seine Postings seinem Realnamen zuordnebar
zu machen (das meinte ich mit "Pseudo-Stimme"). Und die
vierte ist für den immerhin denkbaren Fall, daß jemand völlig
unerkannt abstimmen will.
Damit ist für alle Eventualitäten gesorgt.
Wenn wir jetzt die Möglichkeit einführen, mit
N.N. <Adresse geheimgehalten>
abzustimmen, machen wir damit
1. es einfacher und damit wohl auch häufiger, so abzustimmen,
als derzeit mit N.N. <weg...@gmx.de> abgestimmt wird;
2. das Result noch intransparenter, weil man an <weg...@gmx.de>
ja immerhin noch schreiben kann.
Beides ist IMHO keine gute Idee. Und da es de facto auch
für den anonym bleiben wollenden Abstimmenden keine Verbesserung
bringt, sondern nur ein bißchen Bequemlichkeit, sollten wir es
IMVHO bleibenlassen.
> Wie waere es mit folgendem Szenario:
<snip>
Halte ich für einen legitimen Grund, um anonym abzustimmen.
> Wenn man obiges Szenario weiterspinnt, dann wird dieser Jemand jetzt
> sich ganz einfach eine Wegwerfadresse holen, darunter unter Angabe
> seiner Gruende anonym abstimmen und diese Adresse dann nie wieder
> benutzen (hoechstens fuer weitere anonyme Stimmabgaben).
>
> Ist dadurch tatsaechlich eine Transparenz geschaffen?
In zweierlei Hinsicht: Der Wähler ist per Mail erreichbar und die
Kontrolle, ob jemand unter der gleichen Adresse mehrmals abgestimmt hat,
ist für die Netz-Öffentlichkeit gegeben. Natürlich kann man sich mehrere
Wegwerf-Accounts einrichten und damit mehrmals abstimmen, aber der
Aufwand ist ungleich höher.
CU,
christian
> In zweierlei Hinsicht: Der Wähler ist per Mail erreichbar und die
> Kontrolle, ob jemand unter der gleichen Adresse mehrmals abgestimmt hat,
> ist für die Netz-Öffentlichkeit gegeben. Natürlich kann man sich mehrere
> Wegwerf-Accounts einrichten und damit mehrmals abstimmen, aber der
> Aufwand ist ungleich höher.
Danke, ich hab's jetzt (glaube ich) verstanden und kann Deinen und
Erik's Standpunkt nachvollziehen.
THX
Stephan
>Absolut dagegen, da damit eine Kontrolle des Ergebnisses unmoeglich
>wird.
Das ist heute schon so.
Ich zeige dir gerne Results, in denen durch die Verwendung von Einmal-
Mailadressen vollständige Anonymität gegenüber der
Netzöffentlichkeit hergestellt wurde. Insofern ist Rolfs RfD lediglich
eine Klarstellung der aktuellen Regelung und ihrer möglichen Anwendung.
Tom
>1. Aufruf zur Diskussion (1.RfD)
>================================
>
>zu einer Änderung der Einrichtungsregeln in Punkt 7. "Die Wahlregeln",
>Abschnitt "Wahlberechtigte/Realname" und in Punkt 8. "Nach der Wahl".
[...]
Yep, do it so.
Tom
>Und dann steht nur noch "175 Stimmen dafür, 23 dagegen" im Result,
>ohne irgendeine Kontrollmöglichkeit der Netzöffentlichkeit?
>
>[x] dagegen.
>
>Erinnert sich noch jemand an de.soc.veraenderung, wo der Proponent
>auch Wahlleiter war?
In einem solchen Fall erwarte ich ein Vorgehen der Moderation gegen den
Wahlleiter. Grundsätzlich billige ich aber den Wahlleiter zu, dass sie
die Möglichkeit der Nichtnennung der Wähleridentität mit Augenmaß
handhaben. Deshalb bin ich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung
und unterstütze Rolfs Klarstellung.
Tom
[...]
>>Wenn wir vom bösen[tm] Wahlleiter ausgehen, dann müssen wir das ganze
>>Wahlverfahren in die Tonne treten.
>
>Und wenn wir vom 'guten Wahlleiter' ausgehen, bedarf es überhaupt
>keiner Veröffentlichung von Namen und Adressen.
Diese beiden Aussagen bringen es doch sehr schön auf den Punkt. Beide
Extreme sind nicht wünschenswert, wie gesagt: Das jetzige System bietet uns
einen gesunden Kompromiß zwischen Vertrauen und Transparenz/Kontrolle.
Und wo wäre jetzt der wirkliche Unterschied, wenn in einem Result statt N.N.
<ma...@adres.se> (dies sei eine Dir nicht bekannte Adresse) nur N.N. steht?
>>Als Wahlleiter kann ich überspitzt formuliert alles, was mir gerade ainfällt,
>>ins Result schreiben. Sei es 10xN.N. oder 50x ausgedachter Name+Adresse.
>>Das praktizierte Abstimmungsverfahren verlangt nunmal ein gewisses Maß
>>an Vertrauen gegenüber dem Wahlleiter.
>
>Und warum beschränkt sich Dein Vertrauen auf die Integrität des
>Wahlleiter auf die anonymen Stimmabgaben, während Du bei den
>übrigen die Veröffentlichung von Name und Adresse forderst?
Weil hier nach meinem Empfinden der Wunsch nach Anonymität höher wiegt als
die Pflicht zur Transparenz der Netzöffentlichkeit gegenüber. Und wenn das
Ausmaß der N.N.-Stimmen eine Größenordnung annimmt, daß man mißtrauisch
wird, tritt die Moderation als Kontrollinstanz ein. Und wenn ich der nicht
vertraue, mache ich einen Abwahlantrag.
[...]
>>Die Veröffentlichung der einzelnen Stimmen soll aber dazu dienen, der
>>Netzöffentlichkeit eine größtmögliche Transparenz entgegenzubringen.
>
>N.N. ohne Adresse vermittelt keine Transparenz.
Richtig, siehe oben. Aber darauf bezog sich mein Satz ja auch nicht.
Kai
Ja, entweder von sich aus, oder durch Anstoß.
> Könnte man der 'Moderation' vertrauen, würde es genügen, wenn
> alleine ihr und dem Wahlleiter Namen und Adressen der Wähler
> bekannt sind.
Wenn _das_ nicht mehr ausreicht, solltest Du
a) die bisherige Moderation, der Du nicht vertraust, abwählen
b) die Wahl _mit_Begründung_ anfechten.
(IMO hat die Mod momentan genug Vertrauen.)
> >Und wenn ich der nicht vertraue, mache ich einen Abwahlantrag.
> Was Dich als lediglich Tagträumer entlarvt.
Du irrst Dich - den Mod-Mitgliedern ist _sehr_wohl_ bewußt, daß sie
nur ein Mandat auf Zeit haben, das _ganz_fix_ gekippt werden kann,
wenn sie Scheiße bauen.
Wer hier träumt, ist fraglich.
Thomas
> Oliver Kirchner schrub folgendes:
>>Damit ist der Netzöffentlichkeit - jedes - Instrument der Kontrolle
>>genommen. Sie sieht sich mit N.N. im Result konfrontiert, was ihr
>>bleibt ist die Hoffnung dem Wahlleiter werde kein Fehler unterlaufen
>>sein - obgleich in nicht wenigen Results bereits mehrfache (ver-
>>sehentliche) Stimmabgaben aufgetaucht sind.
>
> Das waren zunächst auch meine Bedenken. Dagegen steht:
> 1. Es handelt sich um absolute Ausnahmefälle. Dies wird auch so bleiben,
> da der Passus mit "begründete (!) Einzelfälle" bestehen bleibt.
Wenn es sich sowieso nur um Einzelfälle handelt, und es IYO kein
Result geben soll/wird, das zu großen Teilen aus NN-Stimmen
besteht, haben die Stimmen auch keine Einfluß auf das
Abstimmuntgsergebnis (statistisch gesehen zumindest). Ergo sind
diese Stimmen zur Feststellung des Results entbehrlich.
> 2. Der Sinn dieser Regel (nämlich, daß User anonym bleiben) kann in der
> momentanen Situation nur durch eine Mailadresse erreicht werden, die
> den User nicht öffentlich "outet", was Richtung Wegwerf-Adresse laufen
> könnte.
Wenn dieser User überhaupt regelmäßig aktiv am Usenet teilnimmt,
braucht er auf jeden Fall eine E-Mail-Adresse -- idealerweise bei
einem annonymen Remailer. Warum kann er diese Adresse (und seinen
vermutlich vorhandenen Nickname) nicht bei der Abstimmung
angeben?
PS: ACK zu Olivers Posting, insbesondere was das ignorieren eines
Threads zu einem längst ausdikutierten Thema angeht.
>Es kann durchaus gute
>Gründe für eine anonmye Stimmabgabe geben, die nicht halbgar sind und
>wenn du obiges behauptest, möchte ich von dir gerne stimmige Beweise für
>diese Behauptung sehen.
Es kann nicht nur, es gibt tatsächlich Leute mit guten Gründen, wie die
Vergangenheit gezeigt hat.
Christian
--
Verein für Internet-BEnutzer Österreichs (.AT): http://www.vibe.at/
http://www.viaweb.at/pree/ * Wählt detebe! http://www.logos.at/detebe
Ihr redet ueber mich. Das tut meiner Profilneurose gut.
Stefan Hager in de.talk.bizarre
> Wenn man hier etwas als Auslöser für diese Diskussion und diesen RfD
> anführen will, dann sind es die N.N.-Stimmabgaben von Lutz.
Du meinst die Stimmabgaben eines Herrn Fromberger?
Dann mach das bitte in Zukunft deutlich und beschädige nicht
Lutz' guten Namen; immerhin dürfte letzterer zu den 10 Top Ten
der Watchfiles im de-Usenet gehören.
TIA Ludwig
--
--------------------------------------------------------------------------
email: lud...@bonbit.org voice: +49-431-775225 Kiel Germany
> Absolut dagegen, da damit eine Kontrolle des Ergebnisses unmoeglich wird.
Bitte spezifiziere, welche wegfallende Kontrollmöglichkeit für Dich so
wichtig ist:
- der Wähler kann seine Stimme im Result eindeutig identifizieren
- jeder Interessierte kann bei der Abstimmadresse nachfragen
(- die, die ich vergessen habe :-))
Nein, er meint die Stimmabgabe von Lutz. Lutz Fromberger. Es besteht
kein Grund, hier beleidigend zu werden oder gar zu siezen.
> Dann mach das bitte in Zukunft deutlich und beschädige nicht
> Lutz' guten Namen; immerhin dürfte letzterer zu den 10 Top Ten
> der Watchfiles im de-Usenet gehören.
Welchen Lutz Du meinen? Ich kenne da einen, der ist Salat-Fan...
Thomas, mit Zufallssig, fup2 /me
--
Emacs ist ein OS. Leider ohne brauchbaren Editor.
(Lutz Donnerhacke)
>>Wenn man hier etwas als Auslöser für diese Diskussion und diesen RfD
>>anführen will, dann sind es die N.N.-Stimmabgaben von Lutz.
>
>Du meinst die Stimmabgaben eines Herrn Fromberger?
Ja.
>Dann mach das bitte in Zukunft deutlich und beschädige nicht
>Lutz' guten Namen;
Ich hab momentan leider seine Adresse nicht zur Hand. Vieleicht läßt Du sie
mir zukommen, dann könnte ich ihn fragen, ob er seinen guten Namen durch
mein Posting beschädigt sieht und mich bei ihm entschuldigen, falls dies der
Fall sein sollte.
HTH
Kai
[de.soc.veraenderung]
> In einem solchen Fall erwarte ich ein Vorgehen der Moderation gegen den
> Wahlleiter.
Mit welcher Begründung soll die das tun?
Diedrich
>>>Auf der einen Seite der bürokratische Overkill samt ausge-
>>>schriebenem Namen, unverfälschter Adresse, From: und
>>>ignoriertem Reply-to und auf der Seite Mr. und Mrs. Anonymous,
>>>die dank irgendeiner halbgaren Geschichte oder Vitamin B
>>>als N.N. im Result auftauchen.
>>
>>Ich stimme dir insofern zu, als das ich die vorgeschlagene Regeländerung
>>auch nicht für sinnvoll halte. Die obenstehende Verallgemeinerung, man
>>müsse dem Wahlleiter nur eine halbgare Geschichte auftischen bzw. diesen
>>ein bißchen kennen, halte ich dagegen für falsch.
>
>Erzähle. Deine Antwort impliziert die Kenntnis von der wohl über-
>zeugenden Begründung, mit welcher Lutz Frommberger Marc
>Langer verdeutlichte, er müsse - nachdem er jahrelang unter seinem
>Namen und seiner Adresse an Wahlen teilnahm - nun ausgerechnet
>bei der Umbenennung von de.comm.provider.metronet anonym ab-
>stimmen. .
Nein, das impliziert mein Posting überhaupt nicht. Ich habe keine Ahnung
welche Gründe Marc dazu veranlaßten, Lutz Stimme als anonym zu werten.
Ich wollte dich nur darauf hinweisen, daß ich für die Vorwürfe, die du
hier lautstark verbreitest, gerne Beweise sehen würde und das es gute
Gründe für eine anonyme Stimmabgabe geben kann.
Simon
--
[Einsprüche während eines laufenden CfVs]
Warum nicht? Er erfüllt damit das augenscheinliche Hauptkriterium für
Einsprüche: Er macht Arbeit und bringt nichts.
(Lutz Frommberger in de.admin.news.regeln)
> Das Usenet lebt vom Schreiben. Diejenige, die schreiben ge-
> stalten es. Sie bleiben nicht unbekannt. Aber der Anonymous
> ist ein Fremder. Entweder er gliedert sich ein oder er partizipiert
> eben nicht.
Das ist Unsinn und Du weißt das.
Kenne ich Dich? Kennst Du mich? Wirklich?
> Die Rechtfertigung für die anonyme Stimmabgabe lautete, der
> Wahlleiter wird von der 'Moderation' kontrolliert. Deswegen
> muß die Netzöffentlichkeit gegenüber - beiden - Vertrauen
> aufbringen (können).
Richtig.
Wenn Du der Moderation nicht vertraust, stelle einen Abwahlantrag.
Wenn Du dem Wahlleiter nicht vertraust, ist ein Einspruch das Mittel der
Wahl.
Reicht das?
Wenn ich die Notwendigkeit hätte anonym oder pseudonym abzustimmen, würde
ich es nicht akzeptieren, daß meine Identität jedem Paranoiker
offengelegt werden könnte.
Magst du die bitte benennen?
gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstueck git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://i11www.ira.uka.de/~frommb/ | das Oder die Flipperwaldt
pgp key on request | gersput." - Ernest Scribbler
Nein - ich sehe da nur die Troll-Attacke nicht. Wenn es für dich eine
Troll-Attacke ist, sich an die geltenden Regeln zu halten, dann ist dir
nicht zu helfen. Ich habe eine explizit in den Regeln genannte Option
in Anspruch genommen; meinem Wunsch nach Nicht-Nennung meines Namens
wurde vom Wahlleiter entsprochen. Ende der Geschichte.
Welche Beweggründe ich für meine Bitte hatte, geht dich - regelgemäß -
einen feuchten Dreck an. Insofern solltest du dich hier mit Mutmaßungen
und Anschuldigungen bedeckt halten.
Im Übrigen weise ich dich darauf hin, dass - sofern meine Stimmabgabe
für dich die "Troll-Attacke" ist - deine Einschätzung
> Was blieb, ist eine langweilige Troll-Attacke von Lutz Frommberger,
> welche just zu dem Zeitpunkt begann als Rolf die Diskussion über die
> Veröffentlichung von EMail- Adressen anonym Abstimmender so richtig
> hochgekocht hatte und Lutz wohl der Ansicht war, daß wenig so
> überzeugend wirkt wie Anschauungsmaterial.
schlichtweg erfunden ist. Die Debatte kam erst dadurch auf, dass im 2.
CfV des Verfahrens meine Stimme ohne Mailadresse angegeben war. Zu
diesem Zeitpunkt hatte ich aber - logischerweise - bereits abgestimmt.
"Unregelmäßigkeiten".
Daraufhin: Einspruch -> Annullierung des Ergebnisses
wg Einrichtungsregeln, Punkt 8:
| Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
| bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
| innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
| Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
| de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
| den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
| Abstimmung.
Tom