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<2022-01-16> Moderationskonzept der derzeitigen Moderation

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Moderation von de.admin.news.announce

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Jan 16, 2022, 7:33:57 AM1/16/22
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[ Moderator's Note: die Moderation von de.admin.news.announce hat am ]
[ 14. Januar 2022 einmütig beschlossen, die Erläuterungstexte für RfD ]
[ und CfV sowie die dazugehörigen Regelungen mangels Bedarfs aus dem ]
[ Abschnitt 5.2 des Moderationskonzepts zu entfernen. ]


M O D E R A T I O N S K O N Z E P T
===================================

der derzeitigen Moderation von de.admin.news.announce (dana)

(Letzte Änderung: 2022-01-16)


1. Grundlagen der Moderationstätigkeit

1.1 Grundlegende Texte

Die Moderation beruht auf der Charta von de.admin.news.announce, wie
sie von den Netzteilnehmern per CfV (Ergebnis vom 8. April 1997)
beschlossen wurde:

In dieser Gruppe werden Diskussions- (RfD, Request for Discussion)
und Abstimmungsaufrufe (CfV, Call for Votes),
Abstimmungsergebnisse und Listen laufender Verfahren betreffend
die Einrichtung, Entfernung und Veränderung von Gruppen unter de.*
(ohne de.alt), die zugehörigen Kontrollnachrichten, sowie
Administration, Regelwerk und Moderation betreffende Artikel
gepostet.

Die wichtigsten weiteren Grundlagen für die Arbeit der Moderation
sind die »Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von
Usenet-Gruppen« (Einrichtungsregeln) sowie die »Regeln zur Neuwahl
des Moderators von de.admin.news.announce« (Neuwahlregeln), beide
zu finden in de.admin.infos.

1.2 Ziele

Die Moderation versteht sich als Serviceeinrichtung und fühlt sich
bei der Erfüllung dieses Service folgenden Zielen verpflichtet:

* Fairness;
* zügige Bearbeitung der anfallenden Aufgaben;
* Transparenz der Moderationstätigkeit;
* Berücksichtigung der Diskussionen in de.admin.news.*;
* Hilfsbereitschaft gegenüber allen an Wahlverfahren Beteiligten,
insbesondere Proponenten und Wahlleitern;
* möglichst großes Mitspracherecht der Netzöffentlichkeit in Bezug
auf die Zusammensetzung der Moderation.

Dieses Moderationskonzept gibt Auskunft darüber, wie wir diese Ziele
zu erreichen versuchen.

1.3 Moderatoren»eid«

Gemäß der in Teil 3 Abs. 4 der Einrichtungsregeln niedergelegten
Tradition werden wir uns bei allen Entscheidungen als Moderatoren
bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer
Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen legen
wir in einem solchen Fall allerdings Wert!

_________________________________________________________________

2. Kontakt und Informationen

2.1 Die Moderationsadresse

Die Kontaktadresse der Moderation sowie die Einsendeadresse für in
de.admin.news.annouce zu veröffentlichende Artikel lautet:

<mode...@dana.de>

2.2 Die Website www.dana.de

Die Verwaltung der Usenet-Hierarchie de.* soll zwar primär im Usenet
ablaufen und dort nachvollziehbar sein. Dennoch will die Moderation
ihre Website zu einem umfassenden Anlaufpunkt für Informationen über
die Hierarchie de.* und ihre Verwaltung, also insbesondere die
Vorgänge im Zusammenhang mit de.admin.news.announce, machen. Die
Adresse dieser Website lautet:

http://www.dana.de/

Vorschläge, Kommentare, Lob und konstruktive Kritik sollten nicht an
die Moderation, sondern an den dana-Webseitenbetreuer geschickt
werden. Dieser ist unter webm...@dana.de zu erreichen.
_________________________________________________________________

3. Interne Arbeitsteilung

3.1 Grundsatz

Im derzeitigen Moderationsteam sind die Aufgabengebiete fest an
bestimmte Mitglieder des Teams vergeben. Auf diese Weise ist auch
für Außenstehende ersichtlich, wer wofür verantwortlich ist; denn
jeder postet seine Artikel selbst und steht dafür mit seinem Namen
im Artikel-Header (Sender bzw. X-Sender) und seiner PGP-Signatur
ein.

3.2 Die Aufgaben im Einzelnen

Die *Verfahrensbetreuer* sind verantwortlich für ein Verfahren vom
Zeitpunkt der Zuteilung bis und einschließlich des Results und
haltenden dazu nötigen Kontakt mit den Proponenten und Wahlleitern.
Darüberhinaus sind sie zuständig für die Abwicklung von Nachwahlen
(siehe 4.) und können als Berichterstatter die Bearbeitung von
Einsprüchen (siehe 5.6) übernehmen.

Der *Umsetzungsbeauftragte* setzt die Abstimmungsentscheidungen
durch Versenden der nötigen newgroup-, rmgroup- und checkgroups-
Nachrichten um, veranlaßt gegebenenfalls die Umsetzung von
Einscheidungen anderer Art und postet regelmäßig die Anleitung "how
to add de.ALL". Außerdem beobachtet er de.alt.admin und stellt nach
bestem Wissen und Gewissen eine Gruppenliste zusammen, die er in die
checkgroups-Nachricht integriert. Trotzdem bleibt de.alt.*
unabhängig, und die von der dana-Moderation versandte checkgroups-
Nachricht wird für de.alt.* auch künftig keinerlei Verbindlichkeit
für sich beanspruchen. Auch kann er als Berichterstatter die
Bearbeitung von Einsprüchen (siehe 5.6) übernehmen.

Der *Statusverwalter* koordiniert die Verteilung der Aufgaben in der
Moderation und überwacht die Einhaltung von Terminen. Darüberhinaus
kann er auch als Berichterstatter die Bearbeitung von Einsprüchen
(siehe 5.6) übernehmen. Er ist weiterhin zuständig für die
Bearbeitung sonstiger Anfragen, die weder ein Verfahren begründen
noch einem laufenden Verfahren zugeordet werden können. Schließlich
veröffentlicht er ungefähr einmal die Woche eine Liste der derzeit
laufenden Verfahren als "dana-Status" in de.admin.news.announce.

Jedes Moderationsmitglied ist in eine dieser Aufgaben gewählt.
Verfahrensbetreuer gibt es vier, alle anderen Aufgaben sind einfach
besetzt. Die aktuelle Zusammensetzung der Moderation und die
Verteilung der Aufgaben ist dem Statusposting zu entnehmen.

Aufgaben, die durch diese Aufgabenteilung nicht abgedeckt sind,
werden durch die Moderation intern vergeben. Gegebenenfalls können
auch Nicht-Moderatoren manche solcher Aufgaben übernehmen (z.B.
dana-Webmaster).

3.3 Vier-Augen-Prinzip

Jedes Mitglied der Moderation betreut seine Aufgaben selbständig.
An zwei Punkten gilt jedoch das Vier-Augen-Prinzip:

* jeder 1.CfV und jedes Result wird außer vom zuständigen
Betreuer von einem weiteren Teammitglied zur Kontrolle gelesen;

* Vorschläge für Einspruchsentscheidungen werden vom zuständigen
Berichterstatter der Gesamtmoderation zur Kenntnis gebracht und
müssen von dieser per Konsens oder Teamentscheidung (siehe 5.7)
freigegeben werden, bevor sie gepostet werden.

3.4 Stellvertretungen

Stellvertretungen für zeitweilig abwesende Moderationsmitglieder
werden intern festgelegt. In dringenden Fällen kann mit Zustimmung
des zuständigen Moderationsmitgliedes jedes andere Mitglied des
Teams eine Aufgabe übernehmen.
_________________________________________________________________

4. Nachwahlen und Amtszeiten der Moderatoren

4.1 Turnusgemäße und außerordentliche Nachwahlen

Um der Netzöffentlichkeit ein Maximum an Einflußmöglichkeit zu
geben, verpflichten wir uns, daß jedes Mitglied der Moderation
auch _einzeln_ ersetzt werden kann. So muß die Unzufriedenheit mit
einem bestimmten Mitglied nicht gleich in einer Abwahl des gesamten
Teams gipfeln, was natürlich weiterhin möglich ist. Zudem werden
alle Ämter in der Moderation nur auf Zeit besetzt; nach Ablauf der
Amtszeit eines Moderators erfolgt eine automatische Nachwahl, bei der
jeder Usenet-Teilnehmer kandidieren kann.

4.2 Bewerbungen und Abwahlanträge

Abwahlanträge und Bewerbungen für freiwerdende Aufgabenbereiche
können jederzeit eingereicht werden. Die Moderation kann jedoch
Abwahlanträge gegen Moderatoren ablehnen, deren Wahl oder letzte
Bestätigung im Amt weniger als drei Monate zurückliegt.
Abwahlanträge müssen mindestens einen Alternativkandidaten benennen,
der statt des zur Abwahl vorgeschlagenen Moderators den Posten
besetzen möchte.

4.3 Wahltermine

Jeder Posten in der Moderation wird im Normalfall einmal jährlich zu
einem festgelegten Termin - im Januar, Mai, oder September eines
Jahres - neu ausgeschrieben; die Verteilung der Posten auf die
Wahltermine ist im Status aufgeführt. Abwahlanträge in zeitlicher
Nähe zu den turnusgemäßen Nachwahlen werden mit diesen verknüpft,
ansonsten außer der Reihe abgewickelt.

Nicht besetzte Posten werden bis zu ihrer Besetzung bei jedem
folgenden Wahltermin erneut ausgeschrieben.

4.4 Amtszeiten

Die Amtszeit eines Moderators reicht im Normalfall bis zum Ende der
nächsten turnusgemäßen Nachwahl. Findet eine solche Wahl außerhalb
des Turnus statt, und ist der Beginn des Nachwahlmonats der nächsten
regulären Wahl für den Posten bei Veröffentlichung des ersten
Bewerbungsaufrufes nicht mehr als sechs Monate entfernt, so enfällt
die nächste reguläre Wahl für diesen Posten.

4.5 Wahlverfahren

Jedes - turnusgemäße oder außerordentliche - Nachwahlverfahren
beginnt mit einer Wahlankündigung, der sich eine in der Regel
zweiwöchige Bewerbungsphase anschließt. Danach wird durch einen
Wahlaufruf die eigentliche Abstimmung eingeleitet, die normalerweise
ebenfalls zwei Wochen lang läuft. Die genauen, für die jeweilige Wahl
verbindlichen Fristen sind Wahlankündigung und -aufruf zu entnehmen.

Als Moderator gewählt werden kann nur, wer mehr JA- als NEIN-Stimmen
auf sich vereinigen kann. Sollten mehrere Kandidaten für einen
Posten diese Bedingung erfüllen, so gilt derjenige von ihnen als
gewählt, der die größte Differenz zwischen JA-und NEIN- Stimmen
aufweist; bei gleicher Differenz gibt die höchste JA-Stimmenzahl den
Ausschlag.

Wenn sich für alle ausgeschriebenen Posten entweder niemand oder nur
der jeweilige Amtsinhaber erneut beworben hat, entfällt die Wahl und
die betroffenen Amtsinhaber gelten für eine weitere Amtsperiode als
gewählt.

4.6 Amtsübergabe

Bei Amtsübergabe infolge von Nachwahlen überschneiden sich die
Amtszeiten der ausscheidenden und einrückenden Moderatoren nach
deren Absprache um in der Regel zwei Wochen, um einen möglichst
reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
_________________________________________________________________

5. Besonderheiten bestimmter Moderationsaufgaben

5.1 Kommunikation mit der Moderation

Die Moderation erwartet von Proponenten, Wahlleitern und
Einsprechenden, daß sie für die Dauer des jeweiligen Verfahrens
unter ein- und derselben E-Mail-Adresse erreichbar sind. Benennt
der Einreicher nicht ausdrücklich eine E-Mail-Adresse zur
Kommunikation mit der Moderation, so betrachtet die Moderation die
Antwort- (Reply-To:), oder falls nicht vorhanden, die Autoren-
Adresse (From:) der ersten Einreichung als für die Kommunikation
mit dem Einreicher bestimmt.

Ebenso erwartet die Moderation eine für die Dauer des jeweiligen
Verfahrens gleichbleibende Antwort- und/oder Kontaktadresse für
die in de.admin.news.announce zu veröffentlichenden Artikel des
Einreichers; sollte dieser die Adresse(n) nicht ausdrücklich
benennen, übernimmt die Moderation hier ebenfalls Antwort- und
Autorenadresse aus der ersten Einreichung.

5.2 Veröffentlichung verfahrensbezogener Artikel

Die Moderation veröffentlicht Artikel zu laufenden Verfahren
grundsätzlich mit einer jeweils einheitlich strukturierten
Subject-Zeile, damit die für den Leser wesentlichen Informationen in
sinnvoller, verläßlicher Weise kommuniziert werden. Dabei wird
folgendes Format verwendet:

Schritt Gruppenname(n) (Verfahrenstyp)

wobei der *Schritt* für den durch den Artikel erreichten
Verfahrensschritt steht:

* "x.RfD" für Diskussionsaufrufe
* "x.CfV" für Abstimmungsaufrufe
* "Result" für Ergebnisse
* "Einspruch" für Einsprüche gegen Abstimmungsergebnisse
* "Entscheid" für verfahrensbezogene Entscheidungen der Moderation
* "Abbruch" für Verfahrensabbrüche

Bei Verfahren, die keine Änderungen am Gruppenbestand proponieren,
wird soweit möglich analog verfahren.

5.3 Crossposten von RfDs/CfVs

Die Moderation wird RfDs und CfVs im Allgemeinen in jene Gruppen
crossposten, die der Proponent wünscht. Sie behält sich aber vor,
die Newsgruppenliste zu erweitern oder zu kürzen, z.B. wenn versäumt
wurde, eine direkt betroffene Gruppe einzubeziehen, oder wenn der
Proponent ein Crossposting quer durch de.* vorgeschlagen hat.
Solche Änderungen seitens der Moderation werden im RfD/CfV
dokumentiert.

Ein RfD/CfV wird von der Moderation grundsätzlich nicht in eine
andere Toplevel-Hierarchie crossgepostet oder an eine Mailingliste
geschickt.

5.4 Verfall von Verfahren

Wenn ein Proponent nichts mehr von sich hören läßt, wird das
Verfahren nach drei Wochen im Status als "überfällig" geführt. Nach
fünf Wochen ist ein Verfahren "verfallen" und muß mit einem neuen
1.RfD begonnen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind auf Wunsch
des Proponenten möglich, z.B. wenn er den Ausgang eines anderen
Verfahrens abwarten will.

Ebenso betrachten wir das Result einer Abstimmung drei Wochen nach
ihrem Ende als "überfällig" und das Verfahren fünf Wochen danach als
"verfallen", wenn der Wahlleiter in dieser Zeit nicht das Result zur
Veröffentlichung einreicht. Ausnahmen von dieser Regel sind in
begründeten Fällen auf Wunsch des Wahlleiters möglich.

5.5 Regelkonformität, Wahlverfälschung und Fairness

Die Moderation nimmt jederzeit Hinweise entgegen, wenn ein
Netzteilnehmer der Meinung ist, ein bestimmtes Verfahren laufe
nicht so ab wie von den Einrichtungsregeln vorgesehen, eine
Abstimmung werde durch bestimmte Umstände möglicherweise verfälscht,
oder ein Verfahren sei sonst in irgendeiner Weise nicht fair. Die
Moderation wird sich bemühen, in Zusammenarbeit mit allen
Beteiligten eine saubere Lösung zu finden.

5.6 Einsprüche

Formelle Einsprüche nimmt die Moderation nur gegen
Abstimmungsresultate entgegen. Sie bemüht sich, diese so zu
behandeln, daß die daraus entstehenden Verzögerungen möglichst
gering sind. Die Moderation teilt jedem Einspruch einen
Berichterstatter zu, der den Kontakt zu allen Beteiligten hält,
die notwendigen Informationen sammelt, die Entscheidungsfindung
koordiniert und schließlich die Entscheidung formuliert und nach
interner Freigabe veröffentlicht.

Enthält ein Einspruch keine Begründung, stellt er nicht näher
belegte Tatsachenbehauptungen auf oder erschöpft er sich in der
Wiederholung von bereits in früheren Einsprüchen als nicht
hinreichend beschiedenen Begründungen, so wird die Moderation den
Einreicher auf diese Mängel hinweisen und den Einspruch erst nach
Rückantwort -- sofern dies dann noch gewünscht wird -- annehmen und
veröffentlichen. Veröffentlichte Einsprüche dieser Art kann die
Moderation mit Verweis auf den Mangel einmütig als offensichtlich
unbegründet abweisen, ohne die im Einspruch behauptete
Unregelmäßigkeit näher zu prüfen. Ergeben sich anderweitig (z.B.
aus anderen laufenden Einsprüchen) Erkenntnisse oder zumindestens
die Erwartung solche zu erhalten, so berücksichtigt die Moderation
dies bei der Entscheidung über die offensichtliche Unbegründetheit.

5.7 Entscheidungen des Teams

Wenn über eine Frage im Team kein Konsens erzielt werden kann, führt
die Moderation eine interne Abstimmung durch. Jedes
Moderationsmitglied kann dabei eine solche Abstimmung verlangen.

Jedes Moderationsmitglied hat bei internen Abstimmungen gleiches
Stimmrecht. Ein Einspruch bzw. Antrag gilt als angenommen, wenn er
mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Als Ergebnis der Abstimmung werden
nur die Summe der Ja- und Nein-Stimmen, nicht jedoch die einzelnen
Stimmabgaben mitgeteilt.
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Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <mode...@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/>.
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