1. CfV (Abstimmungsaufruf)
==========================
BI-Limits für Gruppen der Hierarchie de.* (Richtlinienverfahren)
================================================================
In den Berechnungsvorschriften für den BI7 für Gruppen der Hierarchie
de.* <
https://www.dana.de/bi-limits.html>, die bisher wie folgt lauten:
| Der BI7 eines Postings errechnet sich als Summe der Quadratwurzel der
| Anzahl der Gruppen im Newsgroup:-Header, summiert über alle
| Inkarnationen eines Artikels. Als Inkarnation zählt jedes im
| Wesentlichen inhaltsgleiche Posting, das innerhalb von sieben Tagen
| gepostet wird. Hierbei wird das Überschreiben von Artikeln durch
| Supersedes:/Replaces: nicht mitgezählt.
|
| Als wesentlich inhaltsgleich sollen insbesondere gelten:
|
| - Postings mit identischem Body
| - beinahe identische Postings, die nur minimal auf die jeweilige
| Newsgruppe angepasst sind
| - Postings, die dieselbe Sache (Produkt, Website etc.) bewerben
| - Postings, die ausschliesslich aus einer identischen Signatur
| bestehen
| - Postings die Zitate anderer User beinhalten, ansonsten aber
| identisch sind
|
| Weitere Informationen zum Breidbart-Index siehe:
|
http://www.uiuc.edu/~tskirvin/faqs/spam.html
soll die Aufzählung der insbesondere wesentlich inhaltsgleichen Postings
wie folgt ergänzt werden:
| - Postings, die von einer KI Software erstellt wurden
Der entsprechende Abschnitt soll daher zukünftig wie folgt lauten:
[...]
| Als wesentlich inhaltsgleich sollen insbesondere gelten:
|
| - Postings mit identischem Body
| - beinahe identische Postings, die nur minimal auf die jeweilige
| Newsgruppe angepasst sind
| - Postings, die dieselbe Sache (Produkt, Website etc.) bewerben
| - Postings, die ausschliesslich aus einer identischen Signatur
| bestehen
| - Postings die Zitate anderer User beinhalten, ansonsten aber
| identisch sind
| - Postings, die von einer KI Software erstellt wurden
[...]
Begründung des Proponenten:
===========================
Proponent:
==========
Peter Heirich <
talk....@info21.heirich.name>
Abstimmungsmodalitäten:
=======================
Votetaker : Thomas Hochstein <
t...@votetaker.de>
Abstimmadresse :
bi-lim...@thh.votetaker.de
Abstimmungsende: Mit Ablauf des 20. August 2023 (GMT +0200)
Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind
bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG.
Es gelten die "Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von
Usenet-Gruppen in de.*" in der bei Beginn der Abstimmung gültigen
Fassung, veröffentlicht in de.admin.infos und auch im WWW unter
<
https://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung>. Sie erläutern das
Abstimmungsverfahren detailliert und sollten vor der ersten Teilnahme
an einer Abstimmung gelesen werden.
Auf die weiteren Hinweise auf <
https://votetakers.de/hinweise.php> sei
verwiesen.
Hinweise zur Abstimmung und
Informationen zur Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO)
---------------------------------------------------
Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene
Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt; die komplette
Abstimmungs-E-Mail und die Stimmdaten - Name, E-Mail-Adresse und Inhalt
der Stimmabgabe - werden bis vier Wochen nach endgültigem Abschluss des
Verfahrens (Umsetzung nach Ablauf der Einspruchsfrist) beim Votetaker
gespeichert und zur Erstellung des Ergebnisses verarbeitet.
Üblicherweise erfolgt eine Sammelbestätigung der bis dahin abgegebenen
Stimmen durch Veröffentlichung von Namen und E-Mail-Adressen aller
Abstimmungsteilnehmer in einem 2. CfV. Auch im nach Ende der Abstimmung
veröffentlichten Ergebnis werden Namen, E-Mail-Adresse und Inhalt der
Stimmabgabe für alle Abstimmenden genannt.
Auf Anfrage können die gespeicherten Daten an die Moderation von
de.admin.news.announce übermittelt werden.
Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung sowie ggf. Übermittlung
erfolgen aufgrund Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO), die für
eine Wertung und Veröffentlichung der Stimmabgabe entsprechend des
Hinweises im Wahlschein notwendig ist. Die Einwilligung kann jederzeit
durch Mitteilung per E-Mail an den Votetaker mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen werden. Die Wertung und Veröffentlichung der Stimmdaten
kann auch durch die erneute Einreichung eines Wahlscheins mit
"ANNULLIERUNG" (statt "JA" oder "NEIN") als Stimmabgabe beim ersten
Abstimmungspunkt verhindert werden. Ohne Erteilung der Einwilligung oder
nach deren Widerruf kann die Stimmabgabe nicht gewertet werden.
Auch ohne Erteilung einer Einwilligung oder nach derem Widerruf erfolgt
die Speicherung der E-Mail(s) beim Votetaker im einleitend genannten
Umfang, um ggf. die ordnungsgemäße Auswertung der Abstimmung nachweisen
zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).
Jeder Abstimmungsteilnehmer hat das Recht auf
- Auskunft über die Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO
- Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO
- Löschung von Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO
- Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Diese Rechte können durch E-Mail an den Votetaker geltend gemacht werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist vorliegend der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
=-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-
WAHLSCHEIN fuer BI-Limits fuer Gruppen der Hierarchie de.*
Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:
Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer
ungueltig erklaert werden.
Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
========================================================================
#1 [ ] Aenderung der Berechnungsvorschriften
Zur Verarbeitung des Wahlscheines und insbesondere der
Veroeffentlichung des Ergebnisses ist Deine Einwilligung zur
Speicherung, Auswertung und Veroeffentlichung deiner Stimmdaten (Name
und E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen
dieses Verfahrens erforderlich. Wenn du im Feld unterhalb dieses
Absatzes "JA" eintraegst, erklaerst du dich damit einverstanden. In
allen anderen Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf die DSGVO
verworfen und nicht gewertet. Die Einwilligung kann jederzeit mit
Wirkung fuer die Zukunft widerrufen werden. Dafuer genuegt eine E-Mail
an den Votetaker. Die Wertung und Veroeffentlichung der Stimmdaten kann
auch durch die erneute Einreichung eines Wahlscheins mit "ANNULLIERUNG"
(statt "JA" oder "NEIN") als Stimmabgabe beim ersten Abstimmungspunkt
verhindert werden.
#a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der
Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
einverstanden
=-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-