On Sun, 26 Dec 2021 13:05:28 -0500, Andreas Kohlbach wrote:
>
> On Sun, 26 Dec 2021 08:33:16 +0100, Helmut Waitzmann wrote:
>>
>> Aber das nur am Rande. Thema war ja, ob im Usenet verwendete
>> E‐Mail‐Adressen abgefischt werden, oder nicht.
>
> Dazu habe ich neulich hier ein Posting mit einer Wegwerf-Adresse
> eingestellt. Bisher kam aber kein Spam. Sollte doch, werde ich hier
> berichten.
Kam immer noch nichts. Aber ich habe dem Spammer vor Silvester mit einer
Wegwerf-Adresse auf Französisch geantwortet, dass ich ihm unbedingt das
Geld senden will, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Ich habe mich als
M Alfonse ausgegeben.
Gestern kam über
cojp.g...@gmail.com eine Antwort, die auch über
Googles Mailserver kam (nicht dass Google sich noch um Beschwerden
kümmern würde). Die Antwort war auch auf Französisch. Der Spammer hat den
Kopf von Hand geschrieben, und dabei "M Alfose" statt "M AlfoNse"
geschrieben. Ich habe die Mail automatisch ins Deutsche übersetzen
lassen:
=======================
Zu Händen von M. Alfose
Wir bestätigen den guten Empfang Ihrer E-Mail.
Sie haben tatsächlich eine Straftat begangen, denn auf pornografischen
und schurkischen Seiten befinden sich auch Minderjährige, die nach
europäischem Recht verboten sind.
Unter den Umständen dieses Auftretens sind wir nicht hier, um Ihnen
Probleme zu bereiten, aber diese Handlung ist auf europäischem Gebiet
offiziell verboten.
Um Abhilfe in dieser Situation zu schaffen und zu verhindern, dass Sie
vor dem stellvertretenden Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von
Créteil erscheinen und Sie als Sexualstraftäter aufgeführt werden, auf
die Gefahr hin, Ihren Ruf und Ihre Familie zu ruinieren, wollten wir
Ihnen die Wahl lassen vor der Verhandlung, falls erforderlich, sind wir
verpflichtet, das nach dem Gesetz vom März 2007 vorgeschriebene Verfahren
einzuleiten, das besagt, dass wir im Falle eines Erscheinens Ihrerseits
verpflichtet sind, unseren Bericht an Herrn Gérald . zu senden Darmanin,
stellvertretender Staatsanwalt beim Tribunal de grande instance von
Créteil und Spezialist für Cyberkriminalität, um einen Haftbefehl gegen
Sie zu erlassen, an die Ihrem Wohnort nächstgelegene Gendarmerie zur
Festnahme zu übersenden und Sie als Sexualstraftäter aufzuführen.
In diesem Fall werden wir Sie einem Artikel der Justiz unterwerfen, der
es Ihnen durchaus ermöglichen könnte, sich zu entlarven, ohne diese
Angelegenheit öffentlich zu machen und ohne Ihren Beruf oder Ihren Ruf zu
gefährden.
Wir stellen Ihnen folgende Fälle vor:
Option 1: Sie können sich an einen zugelassenen und akkreditierten Anwalt
wenden, und nach diesem Verfahren werden Sie eine Freiheitsstrafe von 2
bis 20 Jahren im Gefängnis und die Medienberichterstattung über diese
schwerfällige Akte verhängen, um alle Menschen davon abzuhalten, sich
solchen Arten hinzugeben von Praktiken.
Option 2: Sie können eine Strafe von 6.879 € zahlen, die in maximal zwei
Raten zahlbar ist, falls Sie nicht in der Lage sind, alles auf einmal zu
zahlen. Wir werden Ihnen ein Kündigungsschreiben zusenden, wenn die
Zahlung der Entlassungsgebühr wirksam wird.
Wir warten immer noch darauf, wieder Empfänge zu erhalten.
===========
Dass der Text brüchig ist, schreibe ich der automatischen Übersetzung zu.
Spammy gab leider nicht an, wie oder wohin man die 6.879 € zahlen
soll. Ich hatte auf ein Konto in der EU gehofft. Eventuell hat man die
Möglichkeit, den Spammer bei seiner Bank als Betrüger zu brandmarken,
dass sie das Konto einfrieren. Man sollte zudem seinen echten Namen
bekommen. Und vielleicht findet eine Suchmaschine dazu noch eine
Postanschrift in Frankreich (oder wo immer der wirklich ist), wo man eine
Flotte schwarzer Kleinbusse senden könnte.
Ich warte auf weiteren Spam, der vielleicht dann sagt, wohin ich senden
kann, wenn ich auch auf Bitcoin oder Paypal als Zahlungsmethode tippe.
Von dieser meiner Aktion unbenommen denke ich weiter, dass auch Adressen
aus dem Usenet gefischt werden, auch wenn ich noch keinen Spam an die
Adresse des Artikels neulich bekam. Das mag Monate dauern.
--
Andreas
https://news-commentaries.blogspot.com/