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SPAM zugunsten HEISE.DE bzw. HEISE bezahlt SPAMER

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Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 6:09:42 AM2/26/03
to
Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,
Ordnungswidrigkeitsanzeige und Strafantrag wegen SPAM. Wenn HEISE.DE
meint, sie seien nicht der SPAMer und würden nicht SPAMEN, dann könne
die sich ja am SPAMer schadlos halten.

Allerdings bezweifle ich das, denn nach den mir hier
vorliegenden Unterlagen hat HEISE.DE - wo unser allseits hier bekanntes
Freund'chen DE-Rechtsanwalt Joerg Heidrich als der Spitzenjurist
"beschäftigt" ist - ausdrücklich beim SPAMer inseriert, die dann mich
mit SPAM ("unerwünschte Werbung") voll zumüllen. Aus dem folgendem
Original-SPAM in den entsprechenden herauslesbaren Zusammenhängen geht
hervor,

dass HEISE.DE für das SPAMEN bezahlt,
=====================================

vgl.

----------schnipp----SPAM-------------
> | .
> | ..
> | ...
> | Received: from unknown (HELO ColocationCenter-217-199-72-52.berlikomm.net)
> | (217.199.72.52) by [entfernt] with SMTP; 20 Jun 2002 10:34:39 -0000
> | From: "Ihre interessen.de-Redaktion" <redaktion [at] interessen.de>
> | To: [Volle-personenbezogene-Postanschrift-von-Liebwein]
> | Date: Thu, 20 Jun 2002 12:24:58 +0200
> | Subject: Surftipps-Newsletter 'Computer' Nr. 44
> | Message-ID: <LYRIS-1174488-195-2002.06.20-12.28.33--[entfernt]#lieb...@news.interessen.de>
> | Precedence: bulk
> | ...
> | ..
> | .
> | ..
> | ...
> | +++ SURFTIPPS-NEWSLETTER +++
> | Rubrik 'Computer'
> | ...
> | ..
> | .
> | ..
> | ...
> | Nichts geht mehr - Ihre Internetverbindung ist mal wieder
> | zusammengebrochen. Jetzt wuessten Sie natuerlich nur zu ger-
> | ne, ob Sie etwas falsch gemacht haben, Ihr PC ueberlastet ist
> | oder etwa eine allgemeine Stoerung bei Ihrem Provider vor-
> | liegt. Auf der folgenden Seite finden Sie es heraus:
> | http://www.heise.de/imonitor/
> | ...
> | ..
> | .
> | ..
> | ...
> | Sie sind in unserer Datenbank mit folgender E-Mail-Adresse
> | gespeichert:
> | [Volle-personenbezogene-Postanschrift-von-Liebwein]
> | ...
> | ..
> | .
> | ..
> | ...
> | Textanzeige schalten in diesem Newsletter? Informationen
> | hierzu unter: http://www.interessen.de/mediadaten.htm
> | ...
> | ..
> | .
----------schnapp----SPAM-------------

Zitat:
"...Im folgenden finden Sie die Mediadaten unserer insgesamt 11
verschiedenen Surftipps-Newsletter. Die Schaltung einer Textanzeige in
E-Mail-Publikationen gehört zu den effektivsten Online-Werbeformen. Aus
der Praxis wird übereinstimmend berichtet, daß diese Werbeform im
Vergleich zur Bannerwerbung i.d.R. höhere Klickraten erzeugt..."
vgl. http://www.interessen.de/mediadaten.htm

Zitat:
"...Preis - Der Nettopreis je Textanzeige ist unterschiedlich
hoch je nach thematischer Attraktivität der Newsletter-Rubrik. Er
beginnt mit einem Tausender-Kontakt-Preis (TKP) von 15,- Euro für die
Rubrik "Kostenlos & Gratis" und beträgt für Top-Rubriken wie "Finanzen &
Börse", "Gesundheit", "Job & Beruf" oder "Online-Shopping" Euro 30,-. Im
einzelnen lautet der TKP für die Rubriken wie folgt:..."
vgl. http://www.interessen.de/mediadaten.htm

Zitat:
"...Rubrik TKP (TAP) - Computer Euro 25,-..."
vgl. http://www.interessen.de/mediadaten.htm

25,00 EURO? Alles klar. Die ticken echt nicht ganz richtig. Da
scheint man also Geld zu bezahlen, damit man mich mit unerwünschter
Werbung zumüllen kann und meine Persönlichkeitsrechte sowie
Datenschutzrechte verletzen kann.

In einer anderen Sache gegen einen SPAMer bzw. SPAM-Mitstörer,
wurde von mir bereits ausdrücklich vorgetragen, was das heisst, wenn man
SPAMT und was das für RL'knallharte Konsequenzen haben kann. Der
Aufklärung wird hierzu nochmals herrschende Rechtsdlage und
Rechtssprechung zitiert:

"...Für eine saftige Abmahnung inkl. einstweiliger Verfügung §§
823, 1004 BGB analog, Streitwert 250.000,00 EURO, sowie
Schadenpositionszustellung i.V.m. Schadensersatzanspruch von vorab 1,2
Mio USD, sowie Anzeige Ordnungswidrigkeit wegen Verstoss gegen den § 6
TDG i.V.m. § 12 Abs. 1,2 TDG mit zu beantragender Geldbusse i.H.v.
gleich 50.000,00 EURO, Strafantrag wegen SPAM i.V.m. Straftat wegen
Verstoss gegen BDSG, sowie nebst Datenschutzverletzung ebenso
Persönlichkeitsrechtsverletzung, zusätzlich Strafantrag gegen den SPAMer
i.V.m. Washington State's Commercial Electronic Mail Act, Chapter 19.190
Revised Code of Washington - the Anti-spam Act - "Anti-SPAM Law",
Revised Code of Washington ("RCW") as of June 16, 2001, vgl. RCW
19.190.010 - http://www.keytlaw.com/netlaw/rcw120190.htm -
Zuständigkeitsregulierung Art 5 Nr 3 EuGVÜ/LGVÜ, I 16 v. v. 1.3.2002 VO
(EG) 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl L 12/1
vom 16.1.2001; VO Brüssel I, ZRInfo 2001/014, Art 5 Nr 3 EuGVÜ/Brüssel I
zu Art 5 Nr 1 EuGVÜ/LGVÜ/Brüssel I i.V.m. anzuwendenden § 302 (a) CPLR
Personal jurisdiction by acts of non-domiciliaries; cp. International
Shoe Inc. v. Washington, 326 U.S. 310 (1945); cp. Personal Jurisdiction
in cyberspace - "Where Can You Be Sued, And Whose Laws Apply?" (vgl.
hierzu Inset Systems, Inc. v. Instruction Set, Inc., 937 F.Supp 161
(D.Conn. 1996); CompuServe, Inc. v. Patterson 89 F.3d 1257 (6th Cir.
1996); EDIAS Software International v. BASIS International, Ltd 947
F.Supp. 413 (D. Ariz. 1996); Playboy Enterprises, Inc. v. Chuckleberry
Pub., Inc., 939 F.Supp. 1032, 1039-40 (S.D.N.Y.1996); Maritz, Inc. v.
Cybergold, Inc., 947 F.Supp. 1328 (E.D.Mo. 1996); Heroes, Inc., v.
Heroes Foundation, 958 F.Supp. 1 (D.D.C. 1996); Zippo Manufacturing
Company v. Zippo Dot Com, Inc., 952 F.Supp. 1119 (W.D.Pa 1997); Cody v.
Ward, 15 954 F.Supp. 43 (D. Conn. 1997); Minnesota v. Granite Gate
Resorts, Inc., 568 N.W. 2d 715 (Minn. Ct. App., Sept. 5, 1997) (aff'd on
appeal); Smith v. Hobby Lobby Stores, Inc., 968 F.Supp. 1356 (W.D.Ark.
1997); Weber v. Jolly Hotels, 977 F.Supp 327 (D.C.N.J. 1997); Telephone
Audio Productions, Inv. v. Smith, 1998 U.S. Dist. Lexis 4101 (U.S. N.D.
Tex Mar. 26, 1998); Conseco, Inc. v. Hickerson, 698 N.E. 2d 816 (Ind.
Ct. App. Aug. 14, 1998); LaMarca v. Pac-Mor Manufacturing Co., 2000 N.Y.
Int. 88 (July 6, 2000); Hennigan v. Taser International Inc., United
States District Court for the Southern District of New York, NYLJ
3/8/01, Judge Mukasey "Personal jurisdiction")..."

Möge SPAMer den Bach runtergehen und blechen.

Regards,
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

--
Werbung an die oben genannte Emailadresse einzuwerfen ist verboten.
Das Zitieren von personenbezogenen Postanschriften ist untersagt.

Frank Widmaier

unread,
Feb 26, 2003, 6:47:38 AM2/26/03
to
Am 26.02.2003 12:09 tippte *Rob Liebwein* in die Kiste:

> Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,
> Ordnungswidrigkeitsanzeige und Strafantrag wegen SPAM. Wenn HEISE.DE
> meint, sie seien nicht der SPAMer und würden nicht SPAMEN, dann könne
> die sich ja am SPAMer schadlos halten.

[... viel ...]

also, die Seite sieht ja halbwegs "gut gefuehrt" aus. Aber heise.de
dafuer verarntwortlich zu machen, dass irgendwer die eMail-Adresse dort
eintraegt.. nunja. Ich wuerde diese interessen-Seite eher im Gebiet gnn,
zdnet-Newsletter ansiedeln. Aber nicht als Profi-Spammer bezeichnen

--
mozilla, netscape & co sind ontopic in: news://de.comm.software.mozilla
Profil verschieben: http://www.mozhilfe.de - Tips http://www.hmetzger.de
faq: http://www.hmetzger.de/faq.html mozdeutsch: http://mozilla.kairo.at
faq der Newsgroup dcsm: http://www.graphity.info/mozilla/dcsm-FAQ.html

Peter Zellmer

unread,
Feb 26, 2003, 7:04:26 AM2/26/03
to
ISBN: 3785542585 hilft vielleicht...
Preis: EUR 4,50
Mfg, Peter

Frederik Ramm

unread,
Feb 26, 2003, 7:23:07 AM2/26/03
to
In de.admin.net-abuse.mail Rob Liebwein <gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:
> Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,

Ist jetzt bald mal Schluss hier mit diesem Bloedsinn? Kann dieser Rob
Liebwein vielleicht mal
[ ] verstaendliche, klare deutsche Saetze formulieren?
[ ] aufhoeren, vorzugeben, ein Jurist zu sein?
[ ] sich ueberlegen, welche Newsgroup die richtige ist, und dann
dorthin posten?
[ ] seine Ausbildung abschliessen und sich einen Job suchen?

Bye
Frederik

--
Frederik Ramm ## eMail fred...@remote.org ## N49°00.22' E008°24.56'

Holger Pollmann

unread,
Feb 26, 2003, 7:38:18 AM2/26/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb:

Ich fuppe mal nach dsrd, weil er da am häufigsten zugange ist...

>> Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,
>
> Ist jetzt bald mal Schluss hier mit diesem Bloedsinn? Kann dieser
> Rob Liebwein vielleicht mal
> [ ] verstaendliche, klare deutsche Saetze formulieren?

Paß auf, gleich gibt's 'ne Abmahnung wegen Beleidigung seiner
SPrachfertigkeiten :-)

> [ ] aufhoeren, vorzugeben, ein Jurist zu sein?

...und eine wegen Aberkennung "offensichtlich vorhandener
Kompetenz"...

> [ ] sich ueberlegen, welche Newsgroup die richtige ist, und dann
> dorthin posten?

Und darum mußt DU in DREI Gruppen OHNE Followup-To posten?

> [ ] seine Ausbildung abschliessen und sich einen Job suchen?

Hat er doch schon: "Internetpionier" und Real-Life-Comedian.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"In Hessen wurde die Sache ja fair aufgeteilt: Die CDU bekam die
Spenden - die SPD die Quittung." -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag,
07.02.2003

Eike Sauer

unread,
Feb 26, 2003, 7:02:26 AM2/26/03
to
Rob Liebwein schrieb:

> dass HEISE.DE für das SPAMEN bezahlt,

Da legst du dich mit den Falschen an. *g*

Viel Spass,
Eike

Joachim Roehrig

unread,
Feb 26, 2003, 9:56:25 AM2/26/03
to
Ulrich Gehauf schrieb:
> Peter Zellmer <p.As...@gmx.de> meinte am 26 Feb 2003:

>
>
>>ISBN: 3785542585 hilft vielleicht...
>>Preis: EUR 4,50
>
>
> 4. Schuljahr? Meinst du nicht, das könnte RL ein bischen überfordern?

<Achtung Ironie>
Naja, gebraucht ab 0,90 EUR... vielleicht sind da ja noch ein paar
handschiftliche Lösungen am Rande notiert... dann gehts. ;-)
</Achtung Ironie>

Gruss
joachim


Joerg Heidrich

unread,
Feb 26, 2003, 12:20:01 PM2/26/03
to
Rob Liebwein <gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote

> Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,
> Ordnungswidrigkeitsanzeige und Strafantrag wegen SPAM. Wenn HEISE.DE
> meint, sie seien nicht der SPAMer und würden nicht SPAMEN, dann könne
> die sich ja am SPAMer schadlos halten.
>
> Allerdings bezweifle ich das, denn nach den mir hier
> vorliegenden Unterlagen hat HEISE.DE - wo unser allseits hier bekanntes
> Freund'chen DE-Rechtsanwalt Joerg Heidrich als der Spitzenjurist
> "beschäftigt" ist - ausdrücklich beim SPAMer inseriert, die dann mich
> mit SPAM ("unerwünschte Werbung") voll zumüllen. Aus dem folgendem
> Original-SPAM in den entsprechenden herauslesbaren Zusammenhängen geht
> hervor,
>
> dass HEISE.DE für das SPAMEN bezahlt,
> =====================================

Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.

Kurz zur Klarstellung:
Bei dem Beitrag in dem Newsletter, übrigens aus dem Juni 2002, handelt
es sich um einen redaktionellen Surftipp, nicht um eine Anzeige. Weder
hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt oder gab es
irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem
Betreibern von interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.

Joerg Heidrich
Rechtsanwalt
Justiziar Heise Zeitschriften Verlag

Holger Lembke

unread,
Feb 26, 2003, 12:41:42 PM2/26/03
to
j...@heise.de (Joerg Heidrich) wrote:

>Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
>Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
>Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
>Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.

Der Heise-Verlag hat tatsächliche eine Sozietät in USA beauftragt?


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Stephan Ramsauer

unread,
Feb 26, 2003, 12:51:01 PM2/26/03
to
Hallo Jörg,

"Joerg Heidrich" schrieb


> Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
> Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
> Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
> Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.
>
> Kurz zur Klarstellung:
> Bei dem Beitrag in dem Newsletter, übrigens aus dem Juni 2002, handelt
> es sich um einen redaktionellen Surftipp, nicht um eine Anzeige. Weder
> hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt oder gab es
> irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem
> Betreibern von interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.
>
> Joerg Heidrich
> Rechtsanwalt
> Justiziar Heise Zeitschriften Verlag

<panik>
NEEIIIN!
</panik>

Eine dringliche Bitte: Laßt etwas von ihm übrig!
Seine "Beiträge" sind unglaublich lustig!
Comedy. Einfach purer Trash. Ich warte bereits förmlich auf
seine neuen Ergüsse. Wer guckt denn heute noch die "Simpsons" oder
"Osbournes"?
Zudem: Jede(r) mit mehr als 5gr Hirn unter der Haube wird RL
richtig einschätzen.
Konstruktiver Vorschlag: Vielleicht bringt ihr einfach eine tägliche,
satirische Kolumne (wie ´ne DailySoap) im www zu dem raus.
Ich schwör´, dass Ding würde Kultstatus erreichen!
Jetzt, wo ich´s schreib <denk> <denk> <denk>, warum mach ich´s eigentlich
nicht selbst....

Gruss sr

Ralf D. Ostermann

unread,
Feb 26, 2003, 12:59:07 PM2/26/03
to
Aber Herr Liebwein,

> dass HEISE.DE für das SPAMEN bezahlt,
> =====================================

Sie wissen doch, dass solche Äußerungen böse ins Auge gehen können...

Gruß, Ralf


Ralf D. Ostermann

unread,
Feb 26, 2003, 1:02:13 PM2/26/03
to

> Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
> Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
> Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
> Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.

Hmmm - ok, weit mehr als gerechtfertigt - aber Hamburg zeigte, dass man
lieber zum LG gehen sollte. :)

Gruß, Ralf

PS: Viel Spaß.


Ralph Angenendt

unread,
Feb 26, 2003, 1:02:34 PM2/26/03
to
· Well, Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote:
> j...@heise.de (Joerg Heidrich) wrote:
>
>>Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
>>Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
>>Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
>>Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.
>
> Der Heise-Verlag hat tatsächliche eine Sozietät in USA beauftragt?

Warum sollten sie? Rob sitzt in München, hat hier Telefon, ist für
Domains mit seiner Münchener Adresse eingetragen - das IAAL (Ich
Angeblich Amerikaseßhafter Liebwein) tut doch nur so.

Ralph
--
"Einmal alles."

Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 1:36:29 PM2/26/03
to
Ralf D. Ostermann wrote:
> Sie wissen doch, dass solche Äußerungen böse ins Auge gehen können...

Das Original wurde hier inklusive der ausschlaggebenden
Headerzeilen wiedergegeben. Es ist richtig, dass man schon aufpassen
muss, was man schreibt. Es wurde auch nichts anderes wiedergegeben, als
das was hier bei mir so nachweisbar eingegangen ist, nämlich

news:3E5CA0...@mit.diesen.fromzeilen

Es besteht ebenso auch Bezug zu 25,00 Euro für "schalten Sie
Textanzeige in diesem Newsletter", ein Newsletter, der als SPAM
"unerwünschter Werbung" getarnt ist. Ich habe niemals jemals irgendwas
von diesen Zipfen angefordert. Woher diese meine privaten Emailadresse
herhaben, das wird sich notfalls i.V.m. dem Datenschutzbeauftragten
schon noch rausstellen. Aber es geht ja noch weiter, da ich diesen SPAM
dann auch noch gleich

VIER MAL HINTEREINANDER
=======================

erhalten habe. Gerade das ist es auch, was mich veraergert und
ich fuer eine Sauerei halte. Wieso muss ich mich mit Hyperlink zu
HEISE.DE zumüllen lassen? Es bestand noch nie eine Geschäftsbeziehung
zum SPAMER.

Ich würde zum Beispiel niemals bei einem SPAMer eine
kostenpflichtige Textanzeige schalten, sei es für b.b. 25,00 Euro, sei
es für noch solche zerquetschen Eier, nur um dann irgendwelche Leute im
Internet mit unerwünschter Werbung VIER MAL HINTEREINANDER zuzumüllen.
Aber schalten Sie doch auch eine kostenpflichtige Textanzeigen, heisst
es, na klar.

Sie werden für meine Lage Verständnis haben.

Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 1:58:52 PM2/26/03
to
Joerg Heidrich wrote:
> > Und rumms, gleich die nächste saftige Abmahnung,
> > Ordnungswidrigkeitsanzeige und Strafantrag wegen SPAM.
> Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
> Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
> Rob Liebwein.

Wie darf ich das verstehen? SPAM sucks plötzlich nicht mehr? Sie
vertreten die Auffassung, dass einfach ganz normal ist, diesen SPAM-Müll
mir gleich VIER MAL HINTEREINANDER zukommen zu lassen, für das es KEINE
ZUSTIMMUNG gibt, ja?

> Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden
> Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.

Dem stimme ich vollstens zu!

> Kurz zur Klarstellung:
> Bei dem Beitrag in dem Newsletter, übrigens aus dem Juni 2002, handelt
> es sich um einen redaktionellen Surftipp, nicht um eine Anzeige.

Also habe auch noch Kenntnis davon gehabt? Das sehe ich als ein
Geständnis dafür, dass der HEISE.DE dieser Umstand sehr wohl bekannt
war, oder wie darf ich das verstehen? Ah komm, hörens mir doch auf.

WARUM WERDE ICH MIT DIESEM ZEUGS - inkl. mit Bezug und Hyperlink
und Domainname HEISE.DE - ZUGEMÜLLT, für dessen Hyperlink die HEISE.DE
die Begünstigte ist?? WARUM DIESES FUCK DANN AUCH NOCH GLEICH VIER MAL
HINTEREINANDER? Surftipp, Anzeige, Newletter, e-Card oder wie das auch
immer beklebt wird, ist mir so was von wurscht.

Ich habe ausdrücklich das Original dieses SPAMs hier
wiedergegeben, denn man muss auch bei der Wahrheit bleiben, was einem da
für ein SPAM-Müll gleich VIER MAL HINTEREINANDER nachweisbar eingeht.
Das sollte Ihnen als DE-Rechtsanwalt auch bestens bekannt sein, dazu
braucht man auch kein Staatsexamen mit der Note "sehr gut". Ich habe für
kein EINZIGES Mal in irgendeiner Art und Weise dem AUSDRÜCKLICH
ZUGESTIMMT, mir solche HEISE.DE-Links zukommen zu lassen. Können Sie
auch per eidesstattliche Versicherung von mir haben oder/und mich als
Zeuge benennen, wenn Sie gegen den SPAMER selbst rangehen wollen (was
ich allerdings bezweifle).

Wenn Sie/HEISE.DE sinngemäss eine mit "...schalten Sie doch für
25 Euro ne Textanzeige..." machen wollen, dann habe ich persönlich
nichts dagegeben. Dieses Recht steht Ihnen/HEISE.DE auch zu. Dann aber
sollte man die Textanzeige nicht bei SPAMers schalten, die wie zum
Beispiel mich nachweisbar mit SPAM zumüllen, gell. Inserieren Sie doch
woanders, wo doch nur diese Leute den "Surftipp" (<rofl>) erhalten, die
einem Newsletterversand dem auch ausdrücklich ZUGESTIMMT haben. Von mir
hat es keine gegeben.

> Weder
> hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt oder gab es
> irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem
> Betreibern von interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.

Das möchte ich als eidesstattliche Versicherung haben. Dann
können Sie gleich auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu
beilegen.

Selbstverständlich steht es Ihnen aber auch frei, mich
abzumahnen anstelle gegen den tatsächlichen SPAMer ranzugehen.
Postanschrift ist Ihnen bekannt, http://www.law.liebwein.us Dann wird
knallhart mit negativer Feststellungsklage gekontert, und dann wird es
noch teurer. Ich kann schliesslich auch nichts dafür, wenn man mich VIER
MAL HINTERANDER zumüllt. Aber auch die anderen sollen doch für 25 Euro
ne Textanzeige schalten. Ach komm, hörens mir doch mit dem Jammern auf.

Gerrit Brodmann

unread,
Feb 26, 2003, 2:17:41 PM2/26/03
to
On Wed, 26 Feb 2003 12:09:42 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

Do not feed this Troll! Der Kerl scheint der Roland Schorno der
Juristen zu sein, bloß sein Mediamarkt heisst Heise...

f´up in die für den Kerl passende Gruppe
Gerrit
--
suche Weitwinkel fuer 4x5"

photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com

Rupert Haselbeck

unread,
Feb 26, 2003, 2:28:13 PM2/26/03
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@law.liebwein.us> schrieb:

> Ralf D. Ostermann wrote:
>> Sie wissen doch, dass solche Äußerungen böse ins Auge gehen können...
>
> Das Original wurde hier inklusive der ausschlaggebenden
> Headerzeilen wiedergegeben. Es ist richtig, dass man schon aufpassen
> muss, was man schreibt. Es wurde auch nichts anderes wiedergegeben,
> als das was hier bei mir so nachweisbar eingegangen ist, nämlich

Du bist des Lesens mächtig? Wie kommst du darauf, daß du anhand der von
dir zitierten Mail auch nur ein Fitzelchen an Rechtfertigungsgründen
ins Feld führen könntest, um ungestraft Tatsachenbehauptungen wie
"Heise bezahlt Spamer" aufstellen zu dürfen?
Welche Art von Rechtsanwalt bist du denn eigentlich?

> ich fuer eine Sauerei halte. Wieso muss ich mich mit Hyperlink zu
> HEISE.DE zumüllen lassen? Es bestand noch nie eine Geschäftsbeziehung
> zum SPAMER.

Aber sonst gehts dir gut? Wenn ich also jetzt auf die Idee kommen würde,
einem Dritten eine Werbemail für irgendwelche Produkte zu senden und
dabei deine Homepage als Geheimtipp für unbedingt sehenswert nenne, so
ist dieser Dritte also berechtigt, dich wegen Spamversand abzumahnen
und dieser Dritte darf dann auch öffentlich behaupten, du seist ein
übler Spammer?!
Welche Art von Rechtsanwalt bist du denn eigentlich?

> Sie werden für meine Lage Verständnis haben.

Das Verständnis wird dich wohl kaum vor den zu erwartenden zivil- und
auch strafrechtlichen Folgen rufschädigender Tatsachenbehauptungen
schützen können. Sollte man denn nicht gerade von einem Rechtsanwalt
etwas mehr Überlegung und etwas mehr Rücksicht auf die Rechtsordnung
erwarten dürfen? Die auch nur in groben Zügen zutreffende Einschätzung
der Rechtslage ist hier doch nicht wirklich schwer.
Welche Art von Rechtsanwalt bist du denn eigentlich?

MfG
Rupert

Sebastian Karkus

unread,
Feb 26, 2003, 3:10:01 PM2/26/03
to
Rob Liebwein wrote:
[...]

Ding, Ding, Ding

Pause. Bitte beide vor der nächsten Schlacht kurz Kleidung lüften,
Mund ausspülen, neuen Zahnschutz reinlegen, es geht gleich wieder los.

Schnell noch Argumente für die Gegenklage der Gegenklage aus der eigenen
Trainerecke holen.

DING

Es geht weiter ;-)

SCNR

Sebastian
IANAL

Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 4:59:41 PM2/26/03
to
Rupert Haselbeck wrote:
> Wie kommst du darauf, daß du anhand der von
> dir zitierten Mail...

= habe das mit HEISE.DE nachweisbar 4mal erhalten.

> ...auch nur ein Fitzelchen an Rechtfertigungsgründen


> ins Feld führen könntest, um ungestraft Tatsachenbehauptungen

= habe das mit HEISE.DE nachweisbar 4mal erhalten.

> wie "Heise bezahlt Spamer" aufstellen zu dürfen?

Zum einen wurde das bereits anhand der Original-Headers i.V.m.
den relevanten Auszügen bewiesen, dass ich diesen SPAM erhalten habe,
und zwar einen, den ich überhaupt gar nicht angefordert habe und für das
des überhaupt keine Zustimmung von mir gibt. Zum anderen gehört auch
dazu, zu recherieren, wie und aus welchen Gründen es zu dieser
Textanzeige gekommen ist. Dazu schaut man im SPAM nach, was das kostet,
da in den SPAM reinzukommen. Genauer gesagt:

> > ----------schnipp----SPAM-------------


> >
> > > > | Subject: Surftipps-Newsletter 'Computer' Nr. 44

= Rubrik Computer

> > > > |
> > > > | Rubrik 'Computer'

= Rubrik Computer

> > > > | Textanzeige schalten in diesem Newsletter? Informationen
> > > > | hierzu unter: http://www.interessen.de/mediadaten.htm

> > ----------schnapp----SPAM-------------

= Textanzeige in Rubrik Computer

Ergo: Was kostet so eine Textanzeige in Rubrik Computer?

> > "...Preis - Der Nettopreis je Textanzeige ist unterschiedlich
> > hoch je nach thematischer Attraktivität der Newsletter-Rubrik. Er
> > beginnt mit einem Tausender-Kontakt-Preis (TKP) von 15,- Euro für die
> > Rubrik "Kostenlos & Gratis" und beträgt für Top-Rubriken wie "Finanzen &
> > Börse", "Gesundheit", "Job & Beruf" oder "Online-Shopping" Euro 30,-. Im
> > einzelnen lautet der TKP für die Rubriken wie folgt:..."

> > "...Rubrik TKP (TAP) - Computer Euro 25,-..."
> > vgl. http://www.interessen.de/mediadaten.htm
> >

= 25,00 EURO

Alles klar. Dann muss man mit dieser Meinungsäusserung leben,
denn es ist nicht irgendeine aus der Luft hervorgehobene oder erfundene
Behauptung, sondern dieses Teil SPAM inkl. URL zum Begünstigten HEISE.DE
habe ich 4mal gekriegt. Und für kein einziges davon gab es von mir
ausdrücklich eine Zustimmung von mir. Ich persönlich würde einem SPAMer
niemals 25,00 Euro bezahlen, nur damit welche aus dem Internet mit einem
Link von mir zugemüllt werden.

Joerg Heidrich

unread,
Feb 26, 2003, 5:12:29 PM2/26/03
to
> > Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
> > Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
> > Rob Liebwein.
>
> Wie darf ich das verstehen?

So wie es in dem Schreiben steht, welches Ihnen heute zugegangen ist.
Nach Ablauf der in dem Schreiben gesetzten Frist wird die Sache dann
unmittelbar von einem Gericht beurteilt, das Ihnen sicher auch noch
mal alles in Ruhe erklärt.

> > Kurz zur Klarstellung:
> > Bei dem Beitrag in dem Newsletter, übrigens aus dem Juni 2002, handelt
> > es sich um einen redaktionellen Surftipp, nicht um eine Anzeige.
>
> Also habe auch noch Kenntnis davon gehabt? Das sehe ich als ein
> Geständnis dafür, dass der HEISE.DE dieser Umstand sehr wohl bekannt
> war, oder wie darf ich das verstehen?

So wie es hier steht, gar nicht so schwer zu verstehen:

> > Weder
> > hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt oder gab es
> > irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem
> > Betreibern von interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.
>
> Das möchte ich als eidesstattliche Versicherung haben. Dann
> können Sie gleich auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu
> beilegen.

Wie Sie an eidesstattliche Versicherungen in Verfügungsverfahren
kommen, erklärt Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl, Sie werden in dieser
Sache einen brauchen.

Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lag dem Schreiben bei,
das Ihnen heute zugegangen ist.

> Dann wird
> knallhart mit negativer Feststellungsklage gekontert, und dann wird es
> noch teurer.

Stimmt. Viel Spass damit.

Mit freundlichen Grüßen,

Joerg Heidrich

Andreas Thienemann

unread,
Feb 26, 2003, 5:12:58 PM2/26/03
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@law.liebwein.us> wrote:

> Zum anderen gehört auch dazu, zu recherieren, wie und aus welchen
> Gründen es zu dieser Textanzeige gekommen ist.

Sagmal Robbie, welchen Teil von "redaktioneller Text" hast du nicht
verstanden?

bye,
andreas
--
Excuse of the day:
Your processor does not develop enough heat.

Sebastian Karkus

unread,
Feb 26, 2003, 5:28:29 PM2/26/03
to
Joerg Heidrich wrote:
>>> Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
>>> Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
>>> Rob Liebwein.
>>
>> Wie darf ich das verstehen?
>
> So wie es in dem Schreiben steht, welches Ihnen heute zugegangen ist.
> Nach Ablauf der in dem Schreiben gesetzten Frist wird die Sache dann
> unmittelbar von einem Gericht beurteilt, das Ihnen sicher auch noch
> mal alles in Ruhe erklärt.
[...]

Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen lasst-
aber ist das "rumflamen" in öffentlichen NGs nicht etwas, was nicht auf
dem Level von HEISE ist?

Bevor es noch mehr breitgetreten wird und einer auf die Idee kommt,
daß getroffene Hunde bellen würde ich das dezent bei euch auf der
Page fortführen.

Bis jetzt haben hier alle an einem Strang gezogen-
was ist jetzt?
- unnötige Diskussionen
- Anwalt Flamewar
- plötzliches Siezen in einer NG
- sich mit Anklagen toppen wollen
- diese mit Gegenklagen toppen
- mit Unterlassungs und Gegenunterlassungserklärungen toppen
- etc..

Tolle Wurst. Gerade ein Verlag wie ihr sollte nicht jedem eine
Möglichkeit geben, sich zu profilieren!
Ein Anwalt und ein ?pseudoAnwalt sollten gerade bei den scheinbar
vielen freien Energien mal versuchen, diese bei der RegTP und
Servatel, intellegence, extracom etc zu lösen und mal ihr Fachwissen
einsetzen und uns, dem Pöbel, mal erklären, warum sich die o.g.
an bestehende Gesetze in .de nicht halten müssen!

My 10 EURct
Sebastian

Disclaimer:
Wer Ironie findet darf sie behalten.
Keine Unterlassungserklärung/Anklage schicken- ich hab euch
alle lieb und ihr solltet die Energie vielleicht woanders investieren!

Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 6:21:25 PM2/26/03
to
Joerg Heidrich wrote:
> > Wie darf ich das verstehen?
> So wie es in dem Schreiben steht, welches Ihnen heute zugegangen ist.

Ich habe überhaupt gar nichts gekriegt. Das Posting wurde doch
erst heute vormittag abgesetzt, nicht? Ist die Luftpost DE-->USA schon
so schnell? Worum geht es denn in diesem angeblichen Schreiben? Bluffen
Sie? Moment, ich guck mal aus dem Fenster raus. Nee, kein
HEISE-Hubschrauber da. Ooops. :-))

> Nach Ablauf der in dem Schreiben gesetzten Frist wird die Sache dann
> unmittelbar von einem Gericht beurteilt, das Ihnen sicher auch noch
> mal alles in Ruhe erklärt.

Eine Abmahnung? ROFL! Haben Sie abgemahnt, die Meinungsäusserung
i.V.m. der Schmähkritik zu unterlassen, weil ich was aus der
Hosentaschen der Tatsachen-Daten hier auf den Tisch gelegt habe? Ich
habe dieses Ding Rechtsverletzung inkl. HEISE.DE-Link gleich VIER MAL
HINTEREINANDER erhalten. Werde einfach mit HEISE.DE-Link zugemüllt, für
das ich keine Zustimmung gegeben habe.

> > > Weder
> > > hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt oder gab es
> > > irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem
> > > Betreibern von interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.
> >
> > Das möchte ich als eidesstattliche Versicherung haben. Dann
> > können Sie gleich auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu
> > beilegen.
>
> Wie Sie an eidesstattliche Versicherungen in Verfügungsverfahren

> kommen,...

Sie missverstehen das schon wieder, lieber Herr
DE-Spitzenrechtsanwalt. Hier ein nur mal ein Beispiel:

-----------------schnipp------------------------
Name
Strasse
Ort
Land

EIDESSTATTLICHE ERKÄRUNG
========================

Hiermit erkläre ich, Rechtsanwalt Jörg Heidrich, an des Eides statt,
dass (Anm. RL: Wie Sie selbst oben geschrieben haben) weder der Heise
Verlag diesen veranlasst hat, noch gibt oder gab es irgendwelche


geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem Betreibern von
interessen.de, die wir bis heute nicht einmal kannten.

Hannover, den XX.02.2003


_______________________
gez. Jörg Heidrich

-----------------schnapp------------------------

Zwar bringen Sie insgeheim mit dieser o.g. EV dann wohl das
Argument, es war Byte-Mutation im Spiel als da ich plötzlich mit
HEISE.DE-Links gleich VIER MAL HINTEREINANDER zugemüllt werde. Man kann
das aber dan gerade noch unter den Tisch kehren.

Wenn Sie oder HEISE.DE keinen "Dreck am Stecken" in dieser
SPAM-Sache haben, dann wird es Ihnen eine Selbstverständlichkeit unter
gutem Gewissen möglich sein, eine solchige oder andersartige von Ihnen
verfasste eidesstattliche Versicherung gegenüber mir abzugeben.
Selbstverständlich kann Stillschweigen meinerseits zugesichert werden,
allerdings werde ich diese Eidestattliche Versicherung der
HEISE.DE/Heidrich gegen den SPAMER auf jeden Fall einbauen. Bedenken und
berücksichtigen Sie hierbei auch, dass der SPAMer auch das Gegenteil zu
Ihrer Eidesstattlichen Versicherung beweisen könnte. Dann wird das ne
heisse Sache gegen HEISE.DE, nämlich wenn zwei ne Eidesstattliche
Versicherung abgeben, die sich völlig widersprechen. Zum Beispiel:
"Anbei als Glaubhaftmachung Rechnung an HEISE.DE" vom SPAMer. Da möchte
ich dann mal sehen, was da los ist, wenn der SPAMer das so sagt und
HEISE.DE sagt das genau umgekehrt. Oder was weiss ich. Was das heisst,
wenn man eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, dürfte Ihnen
klar sein: Nebst StGB u.a. auch ein Verfahren auf Entzug Ihrer
RA-Zulassung in DOT DE, inkl. Meldung an die RAK/BRAK. Das
Rechtsanwalten könnte Ihnen dann gestrichen sein. Denn ich vertrete die
Ansicht, dass man mit SPAMer erst gar nicht zusammenarbeitet.

Aber gut, es kann auch sein, dass sie eine so ähnlich wie o.g.
Eidesstattliche Versicherung abgeben, und alles ist in bester Ordnung in
Sachen gegen diesen SPAMer. Nur: Ohne Eidesstattliche Versicherung von
Ihnen oder/und von Seitens HEISE.DE stehe ich mit leeren Hosentaschen da
und ziehe einfach BGH-Rechtssprechung zur Mitstörerhaftung heran, um
mein eigenes Rechtsschutzbedürfnis zu befriedigen und meine Rechte zu
wahren.

Fakt ist aber nach wie vor - den Original-Header hatte ich hier
als Rechtfertigung meiner Schmähkritik hier bekanntgegeben - dass ich
diesen SPAM-Müll mit Link zum Begünstigten HEISE.DE gleich VIER MAL
HINTEREINANDER erhalten habe. Damit ist HEISE.DE nach meiner
Rechtsauffassung zumindestens Mitstörer, vgl. BGH GRUR 1955, 97 -
"Constanze II"; BGH GRUR 1957, 352 - "Perussin II"; BGH GRUR 1976, 256 -
"Rechenscheibe"; BGH GRUR 1986, 683 - "Ostkontakte" BGH GRUR 1988, 829 -
"Verkaufsfahrten II; BGH GRUR 1988, 832 - "Benzinwerbung"; BGH GRUR
1990, 463, 464 - "Firmenrufnummer"; BGH GRUR 1990, 373 -
"Schönheits-Chirugie"; BGH GRUR 1991, 769, 770 - "Honoaranfrage"; BGH
GRUR 1994, 441, 443 - "Kosmetikstudio" BGH GRUR 1997, 325 -
"Architektenwettbewerb"; BGH WRP 2000, 1263 - "Neu in Bielefeld I", und
eine Wiederholungsgefahr zu bejahen.

In diesem Sinne bin ich ausserordentlich überrascht, dass
Sie/HEISE.DE offensichtlich nicht gegen den Rechtsverletzer SPAMer
rangegangen sind, sondern mich hier in der de.soc.recht.datennetze
kritisieren, weil Ihnen die Schmähkritik nicht passt. Da stimmt doch was
nicht, gell. Ja, dann geben's halt eine Eidesstattliche Versicherung ab
und die Sache hat sich erledigt. Im Gegenzug berichte ich dann über
diesen SPAM-Fall und es kann wunderbar klargestellt werden, was denn da
jetzt mit diesen 25,00 EURO los war, die man für "Textanzeigen im
Newsletter, Rubrik Computer" bezahlen muss, wenn man mit einem Text
inkl. Link auftauchen will.

Der derzeitige Stand ist für mich klar: No Money von 25,00 EURO
an SPAMer zahlen, no Text+Link im SPAM um mich dann VIER MAL
HINTEREINANDER mit unerwünschter Werbung zuzumüllen. So schaut bei mir
hier die Akte aus. Ihre derzeitig o.g. Zeilen sind für mich nur als eine
Ausweichbehauptung zu sehen, die ich nicht werten kann. Ausgenommen, es
handelt sich um eine Eidesstattliche Versicherung.

> erklärt Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl, Sie werden in dieser
> Sache einen brauchen.

Naja, der HEISE-Verlag ist ja GRUR-Mitglied. Nehmens am besten
einen US-Richter, der auch beim GRUR Mitglied ist. Fragen's halt Ihren
Spezl aus dem GRUR-Verein, ob ma da ned was gegen den Art. 19 AEdM
Internationales Recht machen kann. Daumen drauf auf RL, und schön weiter
VIER MAL HINTEREINANDER mich mit SPAM zumüllen, na klar.

Abgesehen davon habe ich sowieso mit der Rechtsverletzung aus
der anderen Sache "Liebwein ./. Heise-Verlag" - hier ist der
Heise-Verlag zu Recht und erfolgreich abgemahnt worden - sowieso noch
ein Problem, weil die Kosten für RA Boris Höller vom Heise-Verlag immer
noch nicht bezahlt sind. Die Schadensposition liegt Herrn Höller
ebenfalls vor. Auch nicht bezahlt.

Von der Sache "Congratulation to the murders of 09/11", welches
HEISE.DE an die US-Opfer des US-Anschlags World Trade Center in New York
gerade mit Absicht dorthin verbreitet und denen da an der Gedenkstätte
zugänglich macht, von dem noch ganz zu schweigen. Dazu hatte ich mich
schon geäussert, was ich davon halte.

Ach ja: Wenn das angebliche Schreiben wirklich hier auftaucht -
meine Postanschrift ist Ihnen bekannt, http://www.law.liebwein.us - und
es handelt sich um eine ordnungsgemässe Abmahnung, bei der u.a. gegen
den Art. 19 AEdM Internationales Recht verstossen wird, dann gibt es ein
Strafverfahren wegen Nötigung. Weil wenn ich das hier bekanntgebe, was
da hier bei mir i.V.m. der HEISE.DE los war und ich das hier ebenso auch
beweisen und zu jederzeit vorlegen kann, und eine Textanzeige 25,00 EURO
kostet mit dem ich da VIER MAL HINTEREINANDER zugemüllt werde, und genau
das hier von HEISE.DE oder Ihnen unterdrückt werden soll, dann sind Sie
fällig.

Rob Liebwein

unread,
Feb 26, 2003, 6:36:47 PM2/26/03
to
Sebastian Karkus wrote:
> Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen lasst-

Also eine Abmahnung von HEISE.DE gegen den SPAMer INTERESSEN.DE ist mir
nicht bekannt. Komisch, gell. Dazu sagt der HEISE.DE seltsamerweise
überhaupt nix. Komisch, gell. Und die Preisliste 25,00 EURO für die
"Textanzeigen inkl. Link" dazu? Auch komisch, gell. Bekannt ist mir nur,
dass ich kritisiert werde, wenn ich mal die Karten aus meiner
Hosentasche ziehe. Und das sind knallharte Header- und Body-Zeilen.
Link: HEISE.DE, w.b.z.b.w., vgl. news:3E5CA0...@mit.diesen.fromzeilen

> Bis jetzt haben hier alle an einem Strang gezogen-
> was ist jetzt?

Ich wurde VIER MAL HINTEREINANDER inkl. begünstigten HEISE.DE mit
unerwünschter Werbung zugemüllt. Punkt. Möge Heise ballern wie sie
wollen. Gibt es eine Abmahnung gegen mich zum Zwecke der
Schmähkritikunterdrückung, dann gibt es zur Wahrung meiner Rechte eine
negative Feststellungsklage gegen HEISE.DE. Fertig. Man muss sich nicht
jede Abmahnung gefallen lassen. Wenn man Scheisse gebaut hat, dann steht
man dazu.

Wenn ich spame oder andere Leute zum Spamen mit 25,00 Euro bezahle, dann
muss ich mir selbstverständlich auch die Schmähkritik der
news:de.admin.net-abuse.mail gefallen lassen. Ich bezahle aber keine
Leute 25,00 EURO, damit die irgendwelche DE'ler mit unerwünschter
Werbung SPAM zumüllen. Das ist halt der Unterschied hier.

> My 10 EURct

Tx.

Rob

Sebastian Karkus

unread,
Feb 26, 2003, 6:35:46 PM2/26/03
to
Rob Liebwein wrote:
[...]

Sagt mal: habt ihr keine Frauen&Kinder daheim?
Muss der Flamewar unbedingt in die NG´s?

Wartet doch bis sich alles entscheidet und postet dann doch die
nackten tatsachen und nicht das ganze Föhngebläse hier!

Apropos: wie oft wurdest du eigentlich von der Spammail
beglückt? Das geht aus den zahlreichen Postings nicht
so ganz hervor...

Sebastian
[x] der gerne die eid. Versicherung unterschreibt, mit dem Spam,
der in der NG immer besprochen wird, nichts zu tun zu haben ;-)

Mark Peine

unread,
Feb 26, 2003, 8:38:35 PM2/26/03
to
sach ma, wie oft haste das Ding eigentlich gekricht?

SNCR
Mark

Jens Mander

unread,
Feb 26, 2003, 9:28:45 PM2/26/03
to
Lieber Rob. Dich haben die bööösen Heiser offensichtlich ganz arg
mitgenommen. Wie oft wurdest du denn belästigt?

--
Frisbitarianism is the belief that when you die, your soul goes up to
the roof and gets stuck.


Joerg Heidrich

unread,
Feb 27, 2003, 1:21:14 AM2/27/03
to
"Sebastian Karkus" <kar...@spamcop.net> wrote:

Hallo Sebastian,

>Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen
lasst-
>aber ist das "rumflamen" in öffentlichen NGs nicht etwas, was nicht
auf
>dem Level von HEISE ist?

na ja, "Rumflamen" ist das bei mir aber noch nicht, das geht auch noch
in Böse. ;-)

Dein "Ordnungsruf" ist aber sicher nicht unberechtigt. Ich bin sicher
auch kein Freund davon, für Äußerungen in Newsgroups oder Foren
Abmahnungen zu verschicken. Bei der letzten Diskussion über die
"braune Scheisse" hab ich mir das auch noch verkniffen, obwohl es
Anlass genug gab.

Vorsätzliche Falschbehauptungen mit dem Ziel der Geschäftsschädigung
wie "Heise bezahlt Spam" oder "Ich hab Heise 'erfolgreich' abgemahnt
und die zahlen nicht" sind dann aber irgendwo Punkte, an dem ein
Unternehmen kein Auge mehr zudrücken und Trollschutz gewähren kann.
Den Rest der Geschichte werden ohnehin die Gerichte entscheiden und
ich werde allenfalls noch mal über den Ausgang berichten.

>Ein Anwalt und ein ?pseudoAnwalt sollten gerade bei den scheinbar
>vielen freien Energien mal versuchen, diese bei der RegTP und
>Servatel, intellegence, extracom etc zu lösen und mal ihr Fachwissen
>einsetzen und uns, dem Pöbel, mal erklären, warum sich die o.g.
>an bestehende Gesetze in .de nicht halten müssen!

Keine Sorge, so viel Energie kostet mich sowas nicht. Gestern gab es
z.B. die Verhandlung in der 0190er-Musterklage
(http://www.heise.de/newsticker/data/hob-08.11.02-002/), ein Urteil
kommt voraussichtlich Ende März. Im März ist auch Verhandlung in der
Klage gegen den "E-Mail-Fuchs", vgl.
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/.

Ausserdem wird es in der nächsten c't einen Beitrag zur Abschaltung
von 0190er-Nummern wegen Spam geben. In diesem Zusammenhang kloppe ich
mich gerade mit Goodlines über zwei Nummern, hoffentlich demnächst
gemeinsam mit dem Eco Verband.

Gruss aus Hannover,

Joerg Heidrich

chiapas

unread,
Feb 27, 2003, 1:57:44 AM2/27/03
to

Sebastian Karkus schrieb:


>
> Rob Liebwein wrote:
> [...]
>
> Sagt mal: habt ihr keine Frauen&Kinder daheim?
> Muss der Flamewar unbedingt in die NG´s?
>

Ja, das soll hier erscheinen. Ist höchst interessant und dient der
Transparenz. Oder hat jemand ein Interesse daran, Dinge unter den
Tisch zu wischen?


> Wartet doch bis sich alles entscheidet und postet dann doch die
> nackten tatsachen und nicht das ganze Föhngebläse hier!
>

Nein. Nicht warten, sondern laufend berichten. Danke Rob, weiter so!


Gruss.

Chiap the Zap


--
Für Live-Diskussion zu diesem Thema: ----------------------
-- IRC DALnet - channel: #usenet-friends - nick: chiapas --
----------------------- come & chat -----------------------
Don't know what IRC means? --> go to http://www.mirc.com/

Manfred Franz

unread,
Feb 27, 2003, 3:12:04 AM2/27/03
to
Hallo NG,
mein lokaler E-Mail und Newsserver nennt sich Hamster. Das ist ein ganz
braver Nager. Wenn ich in seinen Mailfilter Adressen eintrage, dann werden
die von ihm brav gefressen - für immer. Ich bekomme auch noch eine
Bestätigung mit Header und Body, dass er seinen Job ordentlich erledigt.
Alles läuft ruhig und friedlich ab und erzeugt nicht solch ein _sinnloses
Geschrei_.

Gruß


Ulrich Mindrup

unread,
Feb 27, 2003, 3:15:58 AM2/27/03
to
Sebastian Karkus schrieb:

>
> Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen lasst-
> aber ist das "rumflamen" in öffentlichen NGs nicht etwas, was nicht auf
> dem Level von HEISE ist?
>
> Bevor es noch mehr breitgetreten wird und einer auf die Idee kommt,
> daß getroffene Hunde bellen würde ich das dezent bei euch auf der
> Page fortführen.

"Herumflamen" war das in meinen Augen nicht, im Gegensatz zu dem was RL
seit einiger Zeit u.a. im Usenet abzieht. Daß der Heise-Verlag
juristisch gegen RLs hier aufgestellte Behauptungen vorgeht war
zumindest für mich neu.

Ich denke, wenn es wirklich etwas substanzielles gibt, dann sollte Joerg
Heidrich dieses hier auch darstellen dürfen. Zumindest ich würde gerne
die weitere Entwicklung in dieser Sache verfolgen. Allerdings -an
täglichen "Wasserstandsmeldungen" bin auch ich nicht interessiert, aber
die dürften vermulich eher von RL zu erwarten sein ;-)

Grüße

Ulrich

Rob Liebwein

unread,
Feb 27, 2003, 3:46:51 AM2/27/03
to newsg...@ip-protection.de
Und noch eine Abmahnung, dieses Mal gegen DE-Rechtsanwalt Joerg Heidrich
wegen falscher Tatsachenbehauptung.

Joerg Heidrich wrote:
> Vorsätzliche Falschbehauptungen mit dem Ziel der Geschäftsschädigung

> wie [..] "Ich hab Heise 'erfolgreich' abgemahnt und die zahlen nicht"

TO
"Rechtsanwalt" Jörg Heidrich
BCC
_Rechtsanwalt_ Boris Höller

Abmahnung an Rechtsanwalt Jörg Heidrich
wegen falscher Tatsachenbehauptung
wegen Verleumdnung und übler Nachrede

Begründung
==========

In dem Fall "Domainnamen sind grundsätzlich nicht pfändbar" hat
der Heise-Verlag meine Persönlichkeitsrechte i.V.m. einer
Kreditschädigung verletzt. Aus Zeitmangel und der Eile wegen war es mir
selbst nicht möglich, den Heise-Verlag selbst abzumahnen. Ich, als der
in seinen Rechten Verletzte, fühlte mich zu dem fraglichen Zeitpunkt der
Rechtsverletzung auch nicht in der Lage das rechtswirksam inklusive
vollumfänglicher jur. Begründung abzumahen, da die Materie des
Persönlichkeitsrechts eine komplexe Materie für mich war.

Herr Rechtsanwalt Boris Höller wurde daraufhin beauftragt, den
Heise-Verlag wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung abzumahnen. Der
Heise-Verlag hat dann nach der Abmahnung die Rechtsverletzung online
beseitigt. Der Heise-Verlag wurde erfolgreich abgemahnt, denn es fand
eine Beseitigung der Rechtsverletzung statt. Der Schreiberle beim
Heise-Verlag hat wohl einen Anschiss wegen dieser Rechtsverletzung
gegenüber meiner Person bekommen, denn gelobt konnte dieser für seine
Rechtsverletzung gegenüber mir sicherlich nicht werden. Ausser es hat
womöglicherweise eine SadoMaso-Ader beim Heise-Verlag gegeben, der sich
wegen dieser Rechtsverletzung gegenüber meiner Person aufgeilen konnte,
was ich aufgrund der verschlossenen Heise-Türen nicht beurteilen kann
was hier dort gelaufen ist.

Trotzdem ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ob und
inwieweit der Rechtsverletzer beim Heise-Verlag noch beschäftigt ist
oder wegen dieser Rechtsverletzung aus dem Heise-Verlag rausgeschmissen
worden ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Trotzdem ist der
Heise-Verlag als Herausgeber für diese Rechtsverletzung verantwortlich
und hat für die Rechtsverletzung gegenüber meiner Person gerade zustehen
und den Schaden zu ersetzen. Auf die im Sachvortrag b.b. ausführlichen
Punkte in der Abmahnung gegen den Heise-Verlag mit Verweis zu
Rechtssprechungen wird ausdrücklich Bezug genommen.

Für diese Abmahnung sind alleine schon nur durch die zu Recht
erfolgte Beauftragung des Rechtsanwalt Kosten entstanden. Die
Rechtsverletzung des Heise-Verlags war nämlich zu beseitigen.
Desweiteren gibt es einen Zeitraum, wie lange die Rechtsverletzung
online auf der HEISE.DE gestanden hat, so dass hierzu eine erste
Schadensposition berechnet werden konnte.

Weder Herr Rechtsanwalt Boris Höller noch ich konnten einen
Zahlungseingang feststellen.

Ihre Tatsachenbehauptung ist von daher so zu verstehen, der
Heise-Verlag wäre überhaupt nicht abgemahnt worden, was nicht den
Tatsachen entspricht. Ihre Tatsachenbehauptung erweckt auch den
Eindruck, der Heise-Verlag habe die enstandenen Kosten schon bezahlt,
was ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht. Notfalls Bonannwalt
fragen. Zumal diese Tatsachenbehauptung auch noch mit einer Verleumdnung
i.V.m. übler Nachrede in Zusammenhang gebracht wird, denn es wird
ausdrücklich behauptet, es handelte sich um eine "vorsätzliche
Falschbehauptung" von mir.

Sie werden aus diesem Grunde abgemahnt,

(a) es zu unterlassen, im Internet und Usenet, insbesondere in
news:de.soc.recht.datennetze news:de.soc.recht.misc
news:de.admin.net-abuse.mail, zu behaupten, es habe keine Abmahnung
gegen den Heise-Verlag gegeben,

(b) es zu unterlassen, im Internet und Usenet, insbesondere in
news:de.soc.recht.datennetze news:de.soc.recht.misc
news:de.admin.net-abuse.mail, den Eindruck zu erwecken, die Kosten aus
dieser Abmahnungssache wären bezahlt.

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung inkl. bindender
Vertragsstrafe können Sie als Typ mit Aufkleber "Rechtsanwalt" selbst
verfassen. Sollten Sie dazu zu dumm zu sein, dann sagens mir Bescheid,
dann kriegen Sie von mir eine Vorformulierte von mir.

Der Vorsorge wegen möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
dass in Georgia (USA) ein Gesetz gibt, dass handsignierte Unterschrift
in englisch zu erfolgen hat. Bemühen Sie sich eines
Sprachwissenschaftlers, wie man "Heidrich" in englisch unterschreibt.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen, Sie wegen diesem nach geltendem
US-Recht in Georgia anzuzeigen. Muster als Beispiel: Liebwein
unterschreibt mit Lovewine, hilfsweise mit Roberto de Amore di Vino nach
Americano-Italiano, that's US-Recht von dem Sie wohl überhaupt keine
Ahnung haben. <cool-man>

> sind dann aber irgendwo Punkte, an dem ein
> Unternehmen kein Auge mehr zudrücken und Trollschutz gewähren kann.

Zustimmung! Aufgrund der o.g. falschen Tatsachenbehauptung wird
die zuständige Rechtsanwaltskammer ein sehr nettes Schreiben von mir
erhalten, ob die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit dem Zwecke erteilt
worden ist, dass man dann damit "besser" falsche Tatsachenbehauptung
i.V.m. Verleumdnung und übler Nachrede gegenüber der Öffentlichkeit
verbreiten kann. Wenn Sie glauben, Sie können mit dem Aufkleber
"Rechtsanwalt" besser im Internet herumwildern und Rechte gegenüber mir
verletzen, dann müssen Sie sich mal von der zuständigen
Rechtsanwaltskammer belehren lassen, dass auch zugelassenene
Rechtsanwalt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Ich
bezweifle nach wie vor, dass gerade Sie das Staatsexamen mit der Note
"sehr gut" abgeschlossen haben.

> Den Rest der Geschichte werden ohnehin die Gerichte entscheiden und
> ich werde allenfalls noch mal über den Ausgang berichten.

Das wäre sehr nett, denn die Staatsanwaltschaft liebt es
offenbar zu handhaben, den in seinen Rechten Verletzten nicht über den
Ausgang eines Ermittlungs- und/oder Strafverfahrens zu informieren.
Vielen Dank hierfür, Herr Joerg Heidrich mit Aufkleber "Rechtsanwalt".

> >Ein Anwalt und ein ?pseudoAnwalt sollten gerade bei den scheinbar
> >vielen freien Energien mal versuchen, diese bei der RegTP und
> >Servatel, intellegence, extracom etc zu lösen und mal ihr Fachwissen
> >einsetzen und uns, dem Pöbel, mal erklären, warum sich die o.g.
> >an bestehende Gesetze in .de nicht halten müssen!
>
> Keine Sorge, so viel Energie kostet mich sowas nicht. Gestern gab es
> z.B. die Verhandlung in der 0190er-Musterklage
> (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-08.11.02-002/), ein Urteil
> kommt voraussichtlich Ende März. Im März ist auch Verhandlung in der
> Klage gegen den "E-Mail-Fuchs", vgl.
> http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/.
>
> Ausserdem wird es in der nächsten c't einen Beitrag zur Abschaltung
> von 0190er-Nummern wegen Spam geben. In diesem Zusammenhang kloppe ich
> mich gerade mit Goodlines über zwei Nummern, hoffentlich demnächst
> gemeinsam mit dem Eco Verband.

Kaufen Sie sich einen Lutscher. Einer Abmahnung von Ihnen, es zu
unterlassen, Sie zum Lutscherkaufen anzuregen, sehe ich mit Gelassenheit
entgegen. Im übrigen gehe ich davon aus, dass ich diese o.g. Werbung für
die Zeitschrift des Rechtsverletzers Heise-Verlag als Clopapier benutze,
hilfsweise unter Anwendung des gleich des ganzen "nächsten c't"-Heftes.
SPAM, also unerwünschte Werbung in den Newsgroups für eine Zeitschrift
sucks. Du hast in der Hosentasche RFC ftp://ftp.ripe.net/rfc/

Besim Karadeniz

unread,
Feb 27, 2003, 4:20:26 AM2/27/03
to
Hi,

Rob Liebwein schrieb:

> Wenn ich spame oder andere Leute zum Spamen mit 25,00 Euro bezahle, dann
> muss ich mir selbstverständlich auch die Schmähkritik der
> news:de.admin.net-abuse.mail gefallen lassen. Ich bezahle aber keine
> Leute 25,00 EURO, damit die irgendwelche DE'ler mit unerwünschter
> Werbung SPAM zumüllen. Das ist halt der Unterschied hier.

Stimmt. Wir müssen deinen gequirlten Müll kostenlos ertragen.

[flup dag°]
Besim

--
Besim at Karadeniz dot de >> Pforzheim/GER >> PGP (RSA 3072) 0xC3251240
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
"Radio geht ins Ohr, Fernsehen ins Auge."
--- Robert Lembke, dt. Journalist (1913 - 1989)

Andreas Impekoven

unread,
Feb 27, 2003, 4:24:25 AM2/27/03
to
Ulrich Mindrup schrieb:
[X-Post über 3 NG auf F'up2de.soc.recht.misc gekürzt]

> Ich denke, wenn es wirklich etwas substanzielles gibt, dann sollte
> Joerg Heidrich dieses hier auch darstellen dürfen.

Sicherlich, und die Art der Darstellung war IMHO auch völlig i.O.

> Allerdings
> -an täglichen "Wasserstandsmeldungen" bin auch ich nicht interessiert,
> aber die dürften vermulich eher von RL zu erwarten sein ;-)

Warum beschleicht mich nur das Gefühl, Shakespeare[1] habe schon das
usenet vorausgesehen?

boxquote1:
65 ff.
-
Le chien est retourné à son propre vomissement, et la truie laveé au
bourbier[2]... #

Grüße An*scnr*dreas

Fußnoten:
=========
[1] King Henry V, Act 3 Scene 7
[2] Ja, das steht im Original in französicher Sprache

--
"Dreh dich um Mitternacht auf dem Grab deiner Großmutter dreimal
im Kreis, dann wirst du am nächsten morgen das Geld in deinem
Briefkasten finden" Kathinka Diehl sarkastisch in d.s.r.m

Andreas Impekoven

unread,
Feb 27, 2003, 4:31:07 AM2/27/03
to
Ulrich Mindrup schrieb:
[X-Post über 3 NG auf F'up2de.soc.recht.misc gekürzt]

> Ich denke, wenn es wirklich etwas substanzielles gibt, dann sollte


> Joerg Heidrich dieses hier auch darstellen dürfen.

Sicherlich, und die Art der Darstellung war IMHO auch völlig i.O.

> Allerdings


> -an täglichen "Wasserstandsmeldungen" bin auch ich nicht interessiert,
> aber die dürften vermulich eher von RL zu erwarten sein ;-)

Warum beschleicht mich nur das Gefühl, Shakespeare[1] habe schon das
usenet vorausgesehen?

,---- [ 65 ff. ]

| Le chien est retourné à son propre vomissement, et la truie laveé au
| bourbier[2]...

`----

Grüße An*scnr*dreas

Fußnoten:
=========
[1] King Henry V, Act 3 Scene 7

[2] Ja,das steht im Original in französicher Sprache

--
Never smoke the bamboo joint!
Advanced Go proverb

Mark Peine

unread,
Feb 27, 2003, 5:17:58 AM2/27/03
to
Hey Rob!

Das fällt doch jetzt schon ziemlich eindeutig in die Rubrik
"Maschendrahtzaun".

Hast Du Dir schon mal überlegt, gegen alle vorzugehen, die sich
anmassen, das Wort "Recht" in den Mund zu nehmen? Das hast Du Dir doch
bestimmt schützen lassen, oder?

Grüsse
Mark

Florian L. Klein

unread,
Feb 27, 2003, 6:23:24 AM2/27/03
to
Stephan Ramsauer wrote:
> "Joerg Heidrich" schrieb

>
>> Und jetzt hat es tatsächlich "rumms" gemacht, allerdings nicht bei
>> Heise, hier ist natürlich mal wieder nichts angekommen, sondern bei
>> Rob Liebwein. Irgendwann muss auch der lernen, dass man nicht jeden

>> Unsinn verbreiten kann, ohne dafür die Folgen zu tragen.
>
> Eine dringliche Bitte: Laßt etwas von ihm übrig!
> Seine "Beiträge" sind unglaublich lustig!

Nur solange man selbst nicht betroffen ist. Und dafür hat Heise ein
verdammt dickes Fell. Mit Heise hat Rob ja einen Gegner, welcher
durchaus in der Lage ist, ihm die Ohren langzuziehen. Wenn er auf
irgendwelche Hobby-WebmasterInnen losgeht und diese per Abmahnung dazu
zwingt, eine seiner Meinung nach flhsace Behauptung zu entfernen, ist
das ein Kampf zwischen ungleichen Gegnern. Eigentlich braucht er gerade
dafür eine Pflichtwatschn.

> Comedy. Einfach purer Trash.

Aber nur für die Insider, welche RL kennen. Ein Außenstehender kann den
RL-Humor bestimmt nicht aufs erste nachvollziehen.

> Zudem: Jede(r) mit mehr als 5gr Hirn unter der Haube wird RL
> richtig einschätzen.

Wenn ein bisher Unbeteiligter das erste Mal ein RL-Posting liest, wohl
kaum.

> Konstruktiver Vorschlag: Vielleicht bringt ihr einfach eine tägliche,
> satirische Kolumne (wie ?ne DailySoap) im www zu dem raus.

Ich habe schon mal vorgesorgt:

http://docsnyder.de/images/Eingedeckt.jpg

;^)

/.
DocSnyder.

--
Friss, Spammer, friss: <iceh...@erotik.zzn.com> <multiq...@aol.com>
<abach...@rediffmail.com> <abac...@hotmail.com> <sa...@pict4free.com>
<prepare...@hotmail.com> <in...@pict4free.com> <in...@livekontakt.tk>
<noup...@talk21.com> <a.ma...@talk21.com> <jonc...@starmedia.com>

Rob Liebwein

unread,
Feb 27, 2003, 7:28:53 AM2/27/03
to
Florian L. Klein wrote:
> Nur solange man selbst nicht betroffen ist. Und dafür hat Heise ein
> verdammt dickes Fell. Mit Heise hat Rob ja einen Gegner, welcher
> durchaus in der Lage ist, ihm die Ohren langzuziehen.

Also, ich habe den Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth auch schon mal
abgemahnt, er war einsichtig und hat die Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung unterschrieben. Damit war die Sache ganz normal
vom Tisch. So einfach kann das gehen. Die Hintergründe sind darin zu
finden, weil Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth einmal selbst zum
kostenpflichtigen Abmahnen gegen mich angefangen hatte (in Sachen
WEBSPACE, weil das Kürzel "IMHO" doch nicht "in meiner Meinung nach"
heisst, und weil das IMHO nicht zählt, war es deswegen von mir keine
Meinungsäusserung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung). Dann gibt
es halt ne Retourkutsche. Aber egal. Jeder kann mal Mist bauen. Und wenn
ich Mist baue, dann stehe ich genauso dazu. Welches "verdammt dicke
Fell" meinst jetzt also mit den o.g. Zeilen damit?

Welchen Mist aber soll ich gebaut haben, wenn ich gleich VIER MAL
HINTEREINANDER mit SPAM inkl. URL zum Begünstigten HEISE.DE nachweisbar
erhalten habe; der deutsche SPAMer INTERESSEN.DE gleichzeitig ein
Tausender-Kontakt-Preis (TKP) in Höhe von 25,00 EURO für die Rubrik
Computer, abzüglich möglicher Agenturprovision in Höhe von 15% in
Rechnung stellt bzw. damit wirbt? Baust Du HEISE.DE in SPAM rein, müllst
mich dann per INTERESSEN.DE zu? Nett. Wenn die Abmahnung der HEISE.DE da
ist, dann ist doch der Fall für mich aus meiner Aktensicht klar: "HEISE
als SPAM-Mitstörer mahnt Anti-SPAMer Rob Liebwein ab." Einfach nur zu
behaupten, man habe nichts gewusst, dass man nicht SPAMen soll, das
sagen die SPAMer immer. Oder dass Dritte diesen SPAM einfach damit
fördern und sich über URLs zu HEISE.DE ganz happy freuen, wenn ich damit
VIER MAL HINTEREINANDER zugemüllt werde. Das muss glaubhaft gemacht
werden, was denn hier an dieser Sache dran ist und dass der HEISE.DE in
der Tat auch überhaupt gar nichts damit zu tun hat, also dass HEISE.DE
vom SPAMer dazu missbraucht worden ist, um mich mit unerwünschter
Werbung SPAM zuzumüllen, oder so ähnlich.

Mein aussergerichtlicher Vorschlag zur einfachsten Erledigung in dieser
Sache war, dass HEISE.DE eine Eidesstattliche Versicherung gegenüber mir
abgibt, dass HEISE.DE zum Beispiel keine Rechnung vom SPAMer für diesen
SPAM bekommen hat. Woher soll ich das wissen? Das sind konkrete und
geltende Beweismittel zur Glaubhaftmachung, mit der ich als in meinen
Persönlichkeits- und Datenschutzrecht verletzende Geschädigter etwas
anfangen kann und auf dieser Basis bin ich dann selbstverständlich
bereit, den HEISE.DE nicht mehr als SPAM-Mitstörer zu bezeichnen und
werde mich für dringenden Tatverdacht entschuldigen. Die Eidesstattliche
Versicherung, eigentlich in 5 Minuten vom Rechtsanwalt bzw. Justizar
Joerg Heidrich der HEISE.DE geschrieben ist, ist aber ebenfalls nicht
hier bei mir. Kann doch nicht so schwer sein, wenn nichts dran ist.

In diesem Sinne, in Sachen gegen SPAM bzw. SPAM-Mitstörer habe ich
überhaupt nichts in der Hosentasche. Nur die Fakten, VIER MAL
HINTEREINANDER inkl. URL zu HEISE.DE zugemüllt worden zu sein, für die
es keine Zustimmung von mir gab. Und dass HEISE.DE schon einmal
abgemahnt worden ist, sowie die Kosten nicht bezahlt haben, das ist
ebenfalls Fakt. Ich sage dazu nur: Saustall.

Regards,

Sebastian Karkus

unread,
Feb 27, 2003, 7:57:48 AM2/27/03
to
Rob Liebwein wrote:
> Sebastian Karkus wrote:
>> Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen
>> lasst-
>
> Also eine Abmahnung von HEISE.DE gegen den SPAMer INTERESSEN.DE ist
> mir nicht bekannt. Komisch, gell. Dazu sagt der HEISE.DE
> seltsamerweise überhaupt nix. Komisch, gell. Und die Preisliste 25,00
> EURO für die "Textanzeigen inkl. Link" dazu? Auch komisch, gell.
> Bekannt ist mir nur, dass ich kritisiert werde, wenn ich mal die
> Karten aus meiner Hosentasche ziehe. Und das sind knallharte Header-
> und Body-Zeilen. Link: HEISE.DE, w.b.z.b.w., vgl.
> news:3E5CA0...@mit.diesen.fromzeilen

Ich weiss nicht, aber HEISE ist IMO der Verlag, der sich am meisten
gegen den ganzen korrupten Sumpf von Spammern&deren Pflegefällen
im Hintergrund engagiert..
Ich weiss auch nicht, was davon richtig ist, aber wenn es nur ein Link war,
der als Sehenswerter Tip deklariert wurde und du noch im Newsletter
bei denen steckst?


>> Bis jetzt haben hier alle an einem Strang gezogen-
>> was ist jetzt?
>
> Ich wurde VIER MAL HINTEREINANDER inkl. begünstigten HEISE.DE mit
> unerwünschter Werbung zugemüllt. Punkt. Möge Heise ballern wie sie
> wollen.

Es wird auch nicht mehr, wenn du in jedem Posting VIR mal betonst,
daß es VIEL mal war und von HEISE habe ich das Gefühl, daß die
reagieren und nicht agieren.

> Gibt es eine Abmahnung gegen mich zum Zwecke der
> Schmähkritikunterdrückung, dann gibt es zur Wahrung meiner Rechte eine
> negative Feststellungsklage gegen HEISE.DE. Fertig. Man muss sich
> nicht jede Abmahnung gefallen lassen. Wenn man Scheisse gebaut hat,
> dann steht man dazu.

Und wenn sie keine Scheisse gebaut haben?
Warum wollt ihr eigentlich immer klagen verdammt?!

> Wenn ich spame oder andere Leute zum Spamen mit 25,00 Euro bezahle,
> dann muss ich mir selbstverständlich auch die Schmähkritik der
> news:de.admin.net-abuse.mail gefallen lassen. Ich bezahle aber keine
> Leute 25,00 EURO, damit die irgendwelche DE'ler mit unerwünschter
> Werbung SPAM zumüllen. Das ist halt der Unterschied hier.

hmm- deine Sichtweise.

Apropos: wegen des DU.. keine Klage bitte-
es ist hier so üblich.

Sebastian

Sebastian Karkus

unread,
Feb 27, 2003, 8:15:23 AM2/27/03
to
Hallo Joerg
(ich sag mal DU und hoffe mal auf keine Unterlassungsklage
und Siezklage *ggg*)

Joerg Heidrich wrote:
> "Sebastian Karkus" <kar...@spamcop.net> wrote:
>
> Hallo Sebastian,
>
>> Ich finde das prima, daß ihr vom Verlag euch nicht alles gefallen
>> lasst- aber ist das "rumflamen" in öffentlichen NGs nicht etwas, was
>> nicht auf dem Level von HEISE ist?
>
> na ja, "Rumflamen" ist das bei mir aber noch nicht, das geht auch noch
> in Böse. ;-)
>
> Dein "Ordnungsruf" ist aber sicher nicht unberechtigt. Ich bin sicher
> auch kein Freund davon, für Äußerungen in Newsgroups oder Foren
> Abmahnungen zu verschicken. Bei der letzten Diskussion über die
> "braune Scheisse" hab ich mir das auch noch verkniffen, obwohl es
> Anlass genug gab.

Siehst: da hättest du berechtigterwiese losschlagen können ;-)

> Vorsätzliche Falschbehauptungen mit dem Ziel der Geschäftsschädigung
> wie "Heise bezahlt Spam" oder "Ich hab Heise 'erfolgreich' abgemahnt
> und die zahlen nicht" sind dann aber irgendwo Punkte, an dem ein
> Unternehmen kein Auge mehr zudrücken und Trollschutz gewähren kann.

Ja- aber gleubst du wirklich, daß (vorrausgesetzt HEISE macht so weiter)
jemand HEISE mit Spam in Verbindung bringt?
Klingt für mich so glaubwürdig wie die AGBs von IBS und Interfun!

Das ist ja wie ein Scheidungspaar hier ;-)
Wenn ich auf alles, was mir schon vorgeworfen wurde mit einer
KLage hätte reagiert, dann hätte ich die Gerichte wohl länger
beschäftigt. ( b01osu$9co$03$1...@news.t-online.com )
nimmt es also so hin, wie es bei mir hieß-
"emotional" *g*

Das einzige, was ihr gemacht habt ist, jemandem eine Plattform
für eine Selbstdarstellung zu bieten IMO aber IANAL.

> Den Rest der Geschichte werden ohnehin die Gerichte entscheiden und
> ich werde allenfalls noch mal über den Ausgang berichten.

Ja- aber bitte nur über den Ausgang und nur das, was auf Papier steht.

>> Ein Anwalt und ein ?pseudoAnwalt sollten gerade bei den scheinbar
>> vielen freien Energien mal versuchen, diese bei der RegTP und
>> Servatel, intellegence, extracom etc zu lösen und mal ihr Fachwissen
>> einsetzen und uns, dem Pöbel, mal erklären, warum sich die o.g.
>> an bestehende Gesetze in .de nicht halten müssen!
>
> Keine Sorge, so viel Energie kostet mich sowas nicht. Gestern gab es
> z.B. die Verhandlung in der 0190er-Musterklage
> (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-08.11.02-002/), ein Urteil
> kommt voraussichtlich Ende März. Im März ist auch Verhandlung in der
> Klage gegen den "E-Mail-Fuchs", vgl.
> http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/.

Siehst du- SO kenne ich HEISE und so soll HEISE weiterarbeiten
und NUR deswegen im Gesprächsstoff sorgen und nicht wegen
Trollfütterung o.ä. ;-)
Ich will ja nicht zuviel Honig euch um den Bauch pinseln- aber ihr seid
IMO ein klasse seriöser Verlag und das so bleiben-
wenn Leute in die Medien kommen wollen, weil ihr darauf eingeht,
wird es vielleicht Nachahmer finden.

> Ausserdem wird es in der nächsten c't einen Beitrag zur Abschaltung
> von 0190er-Nummern wegen Spam geben. In diesem Zusammenhang kloppe ich
> mich gerade mit Goodlines über zwei Nummern, hoffentlich demnächst
> gemeinsam mit dem Eco Verband.

Guut! Wie wäre es mit einer Reise nach Gibraltar zu Goldberg oder einen
Kontakt mit dem Anwalt, der diesen Betrüger vertritt? ;-)
Würde auch gerne als Personenschutz für euch mitfaren-
(musst mich halt nur vertreten danach, warum das Gemetzel noch als
Notwehr gesehen werden muss *g*)

> Gruss aus Hannover,

Und aus Trier,

Sebastian


Sebastian Karkus

unread,
Feb 27, 2003, 8:30:47 AM2/27/03
to
Rob Liebwein wrote:
> Und noch eine Abmahnung, dieses Mal gegen DE-Rechtsanwalt Joerg
> Heidrich wegen falscher Tatsachenbehauptung.
>
> Joerg Heidrich wrote:
>> Vorsätzliche Falschbehauptungen mit dem Ziel der Geschäftsschädigung
>> wie [..] "Ich hab Heise 'erfolgreich' abgemahnt und die zahlen nicht"

Ich sehe nicht, daß er dich gemeint hat-
jeder aus der NG kann sich angesprochen fühlen!
(So wie du gequotet hast)

> TO
> "Rechtsanwalt" Jörg Heidrich
> BCC
> _Rechtsanwalt_ Boris Höller

NOT TO: USENET

> Abmahnung an Rechtsanwalt Jörg Heidrich
> wegen falscher Tatsachenbehauptung
> wegen Verleumdnung und übler Nachrede

Muss das im Usenet sein?
DAS sehe ich als Rufschädigung, denn stell dir nur mal vor,
du bekommst vorm Kadi einen vor den Latz gehauen und kein recht-
das einzige, was für die Ewigkeit erhalten bleibt ist google und
irgendwelche Vollpatienten, die HEISE nur in Erinnerung á la
"das war doch ein Verlag, der ..." behalten.
Und dann? Dann wirst du dich vielleicht nicht vor Klagen/Anklagen/´
Unterlassungsklagen/Gegenklagen/Leidklagen (was gibt es noch für Klagen?)
retten können.

Ich wäre also etwas vorsichtiger, was ich öffentlich poste.


> Begründung
> ==========
>
> In dem Fall "Domainnamen sind grundsätzlich nicht pfändbar"
> hat der Heise-Verlag meine Persönlichkeitsrechte i.V.m. einer
> Kreditschädigung verletzt. Aus Zeitmangel und der Eile wegen war es
> mir selbst nicht möglich, den Heise-Verlag selbst abzumahnen. Ich,
> als der in seinen Rechten Verletzte, fühlte mich zu dem fraglichen
> Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch nicht in der Lage das
> rechtswirksam inklusive vollumfänglicher jur. Begründung abzumahen,
> da die Materie des Persönlichkeitsrechts eine komplexe Materie für
> mich war.

Ich verstehe das nicht, was da steht.

> Herr Rechtsanwalt Boris Höller wurde daraufhin beauftragt, den
> Heise-Verlag wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung abzumahnen. Der
> Heise-Verlag hat dann nach der Abmahnung die Rechtsverletzung online
> beseitigt. Der Heise-Verlag wurde erfolgreich abgemahnt, denn es fand
> eine Beseitigung der Rechtsverletzung statt. Der Schreiberle beim
> Heise-Verlag hat wohl einen Anschiss wegen dieser Rechtsverletzung
> gegenüber meiner Person bekommen, denn gelobt konnte dieser für seine
> Rechtsverletzung gegenüber mir sicherlich nicht werden. Ausser es hat
> womöglicherweise eine SadoMaso-Ader beim Heise-Verlag gegeben, der
> sich wegen dieser Rechtsverletzung gegenüber meiner Person aufgeilen
> konnte, was ich aufgrund der verschlossenen Heise-Türen nicht
> beurteilen kann was hier dort gelaufen ist.

Siehst- du willst abmahnen und wirst in deiner Abmahnung beledigend-
was soll das denn?!

> Trotzdem ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ob und

Eben!

> inwieweit der Rechtsverletzer beim Heise-Verlag noch beschäftigt ist
> oder wegen dieser Rechtsverletzung aus dem Heise-Verlag
> rausgeschmissen worden ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Trotzdem
> ist der Heise-Verlag als Herausgeber für diese Rechtsverletzung
> verantwortlich und hat für die Rechtsverletzung gegenüber meiner
> Person gerade zustehen und den Schaden zu ersetzen. Auf die im
> Sachvortrag b.b. ausführlichen Punkte in der Abmahnung gegen den
> Heise-Verlag mit Verweis zu Rechtssprechungen wird ausdrücklich Bezug
> genommen.

Was für eine Wortwahl für eine Abmahnung.
Sag mal- ist das eine Abschrift, Aprilscherz oder schickst du solche
Schreiben
tatsächlich los?
Noch mehr Konfrontation kriegt man kaum hin..


> Für diese Abmahnung sind alleine schon nur durch die zu Recht
> erfolgte Beauftragung des Rechtsanwalt Kosten entstanden. Die
> Rechtsverletzung des Heise-Verlags war nämlich zu beseitigen.
> Desweiteren gibt es einen Zeitraum, wie lange die Rechtsverletzung
> online auf der HEISE.DE gestanden hat, so dass hierzu eine erste
> Schadensposition berechnet werden konnte.

Ja welche rechtsverletzung denn?

[...]


> Sie werden aus diesem Grunde abgemahnt,

[...]

> Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung inkl. bindender
> Vertragsstrafe können Sie als Typ mit Aufkleber "Rechtsanwalt" selbst
> verfassen. Sollten Sie dazu zu dumm zu sein, dann sagens mir Bescheid,
> dann kriegen Sie von mir eine Vorformulierte von mir.

Sag mal- geht es noch?
Der Justitiar hat dir doch nichts getan-
warum musst du ihn denn nu als dumm darstellen?

> Der Vorsorge wegen möchte ich Sie ausdrücklich darauf
> hinweisen, dass in Georgia (USA) ein Gesetz gibt, dass handsignierte
> Unterschrift in englisch zu erfolgen hat. Bemühen Sie sich eines
> Sprachwissenschaftlers, wie man "Heidrich" in englisch unterschreibt.
> Andernfalls sehe ich mich gezwungen, Sie wegen diesem nach geltendem
> US-Recht in Georgia anzuzeigen. Muster als Beispiel: Liebwein
> unterschreibt mit Lovewine, hilfsweise mit Roberto de Amore di Vino
> nach Americano-Italiano, that's US-Recht von dem Sie wohl überhaupt
> keine Ahnung haben. <cool-man>

???
Muss man das als Nichtjurist verstehen?
Für mich klingt das so:

"Ich mache sie darauf aufmerksam, daß es im Stamm der Flunsitruktiten
einen Brauch gibt, daß man vor dem Scheissen drei mal barfuss um
den Flipumktutisee laufen muss. Sollten Sie beim anzünden der nächsten
Zigarette nicht die Socken auf den Fernseher gelegt haben, so
sehe ich mich gezwungen, beim Nachbarstamm für Sie eine
GEZ-Anmeldekarte auszufüllen!"

>> sind dann aber irgendwo Punkte, an dem ein
>> Unternehmen kein Auge mehr zudrücken und Trollschutz gewähren kann.
>
> Zustimmung! Aufgrund der o.g. falschen Tatsachenbehauptung
> wird die zuständige Rechtsanwaltskammer ein sehr nettes Schreiben von
> mir erhalten, ob die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit dem Zwecke
> erteilt worden ist, dass man dann damit "besser" falsche
> Tatsachenbehauptung i.V.m. Verleumdnung und übler Nachrede gegenüber
> der Öffentlichkeit verbreiten kann. Wenn Sie glauben, Sie können mit
> dem Aufkleber "Rechtsanwalt" besser im Internet herumwildern und
> Rechte gegenüber mir verletzen, dann müssen Sie sich mal von der
> zuständigen Rechtsanwaltskammer belehren lassen, dass auch
> zugelassenene Rechtsanwalt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten
> haben. Ich bezweifle nach wie vor, dass gerade Sie das Staatsexamen
> mit der Note "sehr gut" abgeschlossen haben.

Du gehst hier den Mann etwas derbe schon mehrmals an.
Ich würde mal auf seine Coolness hoffen, denn seinen Ruf bist du auch
nicht gerade förderlich und ich glaube, daß er dich zwar nicht als
HEISE-Justitiar aber im Rahmen der ?Privatklage zur Raison
bringen könnte. Beleidigend muss man nicht sein bei sowas!
Aber IANAL!
(Und das ist auch gut so!)

[...]

>>> Ein Anwalt und ein ?pseudoAnwalt sollten gerade bei den scheinbar
>>> vielen freien Energien mal versuchen, diese bei der RegTP und
>>> Servatel, intellegence, extracom etc zu lösen und mal ihr Fachwissen
>>> einsetzen und uns, dem Pöbel, mal erklären, warum sich die o.g.
>>> an bestehende Gesetze in .de nicht halten müssen!
>>
>> Keine Sorge, so viel Energie kostet mich sowas nicht. Gestern gab es
>> z.B. die Verhandlung in der 0190er-Musterklage
>> (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-08.11.02-002/), ein Urteil
>> kommt voraussichtlich Ende März. Im März ist auch Verhandlung in der
>> Klage gegen den "E-Mail-Fuchs", vgl.
>> http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/.
>>
>> Ausserdem wird es in der nächsten c't einen Beitrag zur Abschaltung
>> von 0190er-Nummern wegen Spam geben. In diesem Zusammenhang kloppe
>> ich mich gerade mit Goodlines über zwei Nummern, hoffentlich
>> demnächst gemeinsam mit dem Eco Verband.
>
> Kaufen Sie sich einen Lutscher. Einer Abmahnung von Ihnen, es
> zu unterlassen, Sie zum Lutscherkaufen anzuregen, sehe ich mit
> Gelassenheit entgegen. Im übrigen gehe ich davon aus, dass ich diese
> o.g. Werbung für die Zeitschrift des Rechtsverletzers Heise-Verlag
> als Clopapier benutze, hilfsweise unter Anwendung des gleich des
> ganzen "nächsten c't"-Heftes. SPAM, also unerwünschte Werbung in den
> Newsgroups für eine Zeitschrift sucks. Du hast in der Hosentasche RFC
> ftp://ftp.ripe.net/rfc/

Wo ist denn das Werbung man?
Die Heise Newsticker sind mittlerweile eine Referenz für Neues aus diesem
Bereich und die o.g. Links kamen mir als Antwort gelegen-
wo sonst klagt ein Verlag gegen die Dialermafia?
Hätte er jetzt eine tripid-Seite für diese Texte anlegen sollen,
daß du das nicht als Werbung siehst?

Im Übrigen verkaufst du ihn wieder für dumm (Lutscher kaufen)
und das würde ich an seiner Stelle wieder persönlich nehmen
(ich weiss nicht, warum er dabei ruhig bleibt)-
etwas sachlicher und weniger beledigend bitte!

Sebastian
IANAL

Achso:
Wer Ironie findet, darf Trolle füttern.
Hiermit mahne ich mich selbst ab und schicke mir gleich eine
Unterlassungserklärung, daß ich nicht mehr diesen Flamewar hier verfolge.


Sebastian Karkus

unread,
Feb 27, 2003, 8:43:57 AM2/27/03
to
Rob Liebwein wrote:
[...]

Da fällt mir ein- wenn ich in meinen Newsletter nebst
Werbung, mit der ich den Newsletter finanziere einen
Link reinsetzen würde wie zum Beispiel:
"Lesen Sie hier und informieren Sie sich auf
der informativen Seite:
http://www.law.liebwein.us"

Das ganze, um dem Newsletter einen seriösen Touch zu geben.

Dürfte dich der Empfänger dann abmahnen?

Sebastian
(der es echt mal gerne wissen würde)

Holger Bruns

unread,
Feb 27, 2003, 9:27:16 AM2/27/03
to
On Wed, 26 Feb 2003 12:09:42 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

>> | Nichts geht mehr - Ihre Internetverbindung ist mal wieder
>> | zusammengebrochen. Jetzt wuessten Sie natuerlich nur zu ger-
>> | ne, ob Sie etwas falsch gemacht haben, Ihr PC ueberlastet ist
>> | oder etwa eine allgemeine Stoerung bei Ihrem Provider vor-
>> | liegt. Auf der folgenden Seite finden Sie es heraus:
>> | http://www.heise.de/imonitor/

Ach nee, Rob Liebwein mal wieder, der amerikanische Rechtsanwalt [1] aus
Atlanta, der dort in keinem, dafür aber als armes Würstchen [2] im
Münchener Telefonbuch steht. Da hat er also ein "Newsletter" erhalten,
in dem sich irgendwelche Leute über irgendwelche URLs auslassen. Na und?
Was hat der Heise-Verlag denn wohl damit zu tun, daß irgendwelche Leute
irgendwelche Artikel lesen und den Pointer darauf weitergeben? Nichts?
Sollte Rob Liebwein das begreifen, wäre unser "Internetpionier" ja schon
mal einen echten Schritt weiter.

Nun denn, ich investiere mal wieder in Popcorn-Aktien. Haben echten
Kurswert zur Zeit.

Lächelnd, HB

[1] Rob Liebwein ist kein RA, sondern tut nur so, als ob. Vielleicht
wäre er ja gerne einer, aber ich wollte auch schon immer mal Lokführer
sein. Ist leider nichts draus geworden. Traumberufe sucks.

[2] Eine Einschätzung, die mein Recht auf freie Meinungsäußerung deckt.

Bodo Kaelberer

unread,
Feb 27, 2003, 10:22:08 AM2/27/03
to
Hi

Rob Liebwein am Thu, 27 Feb 2003 09:46:51 +0100:

> Abmahnung an Rechtsanwalt Jörg Heidrich
> wegen falscher Tatsachenbehauptung
> wegen Verleumdnung und übler Nachrede

Wenn alle Juristen sich so intenstiv mit ihren Berufskollegen
beschaeftigen wuerden und entsprechend weniger Zeit fuer den Rest der
Menschheit haetten, waere unsere Welt sicher um einiges friedlicher
(-:

--
| Bodo Kaelberer
| http://www.webkind.de/
| http://www.mehr-demokratie-wagen.de/
----
| Haben oder Nichts sein

Frederik Ramm

unread,
Feb 27, 2003, 10:44:36 AM2/27/03
to
In de.admin.net-abuse.mail Holger Bruns <hbr...@gmx.de> wrote:
> Ach nee, Rob Liebwein mal wieder, der amerikanische Rechtsanwalt [1] aus
> Atlanta, der dort in keinem, dafür aber als armes Würstchen [2] im
> Münchener Telefonbuch steht.

Was ich mich frage: Sein Deutsch ist ziemlich schlecht, fehlerbehaftet,
verkorkst - ich dachte erst, er muesse wohl tatsaechlich Amerikaner sein,
dann ist das ja nicht weiters tragisch (nur fuer einen Deutschen waere
es peinlich, noch dazu fuer einen Anwalt, der er ja nicht ist). Jetzt
schaue ich auf seine Webseite und finde dort ein Englisch vor, das wie-
derum mit Fehlern gespickt ist, wie sie typischerweise von Deutschen
gemacht werden (z.B. Kommasetzung und Schreibung vieler Wort mit Binde-
strich, die im Englischen einfach als zwei Worte stuenden, sowie falsche
Praepositionen).

Ist seine Muttersprache Franzoesisch, oder was?

Bye
Frederik

--
Frederik Ramm ## eMail fred...@remote.org ## N49°00.22' E008°24.56'

Andreas Bischoff

unread,
Feb 27, 2003, 11:01:24 AM2/27/03
to
/* F'up auf Frederik Ramm in de.soc.recht.datennetze */

> Was ich mich frage: Sein Deutsch ist ziemlich schlecht, fehlerbehaftet,
> verkorkst - ich dachte erst, er muesse wohl tatsaechlich Amerikaner sein,
> dann ist das ja nicht weiters tragisch (nur fuer einen Deutschen waere
> es peinlich, noch dazu fuer einen Anwalt, der er ja nicht ist). Jetzt
> schaue ich auf seine Webseite und finde dort ein Englisch vor, das wie-
> derum mit Fehlern gespickt ist, wie sie typischerweise von Deutschen
> gemacht werden (z.B. Kommasetzung und Schreibung vieler Wort mit Binde-
> strich, die im Englischen einfach als zwei Worte stuenden, sowie falsche
> Praepositionen).
>
> Ist seine Muttersprache Franzoesisch, oder was?

Trollisch.

Gruß aus Ahrensburg
Andreas

--
Bischoff GRAF!K-DES!GN | Der Veranstaltungskalender für
Amrumstieg 16 | Ahrensburg und Umgebung:
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Rob Liebwein

unread,
Feb 27, 2003, 11:33:50 AM2/27/03
to
Rob Liebwein wrote:
> Zitat:
> "...Rubrik TKP (TAP) - Computer Euro 25,-..."
> vgl. http://www.interessen.de/mediadaten.htm
>
> 25,00 EURO? Alles klar. Die ticken echt nicht ganz richtig. Da
> scheint man also Geld zu bezahlen, damit man mich mit unerwünschter
> Werbung zumüllen kann und meine Persönlichkeitsrechte sowie
> Datenschutzrechte verletzen kann.

Ich hab da noch was unschuldigerweise vergessen, und zwar:

Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Was ich aber jetzt noch sagen möchte: In Sachen "HEISE SPAM-Mitstörer
gegen Anti-SPAMer Rob Liebwein", da habe ich vorab nichts dagegen, wenn
die Abmahnung des HEISE-Verlags als Reply hier veröffentlicht wird. Und
bevor ichs wieder unschuldigerweise vergesse:

Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Regards,
Rob Liebwein, IAAL - der gerade mit einem Grinsen vom Gericht kommt

Ronald Wagner

unread,
Feb 27, 2003, 11:57:36 AM2/27/03
to
Frederik Ramm wrote:

[Rob Liebwein]


> Ist seine Muttersprache Franzoesisch, oder was?

Nein. Da kommt langsam nur Norwegisch in Frage.

<duck&run>

grz,
-Ron.

Ronald Wagner

unread,
Feb 27, 2003, 12:08:04 PM2/27/03
to
Rob Liebwein wrote:

> [Zeugs]

Wetten, dass Du folgende Fragen hier niemals öffentlich
präzise mit JA oder NEIN beantworten wirst?

1) Bist Du nach deutschem Recht Rechtsanwalt?
2) Bist Du nach amerikanischem Recht Rechtsanwalt?
3) Bist Du deutscher Staatsbürger?
4) Bist Du amerikanischer Staatsbürger?


Wetten, dass Du kein einziges Aktenzeichen eines Prozesses (oder
Urteils) gegen Spammer oder deren Helfer hier nennen wirst, an dem Du
nachprüfbar beteiligt warst?

> Rob Liebwein, IAAL - der gerade mit einem Grinsen vom Gericht kommt

Wenn man dem Pförtner vom Gericht Hallo sagt und dann wieder nach Hause
geht, kann man dabei auch grinsen. Und wenn man z.B. gerade Linsen
ißt und aufsteht, um 5 m zum Nachbarn zu gehen, kommt man im Prinzip
auch direkt vom Gericht.

grz,
-Ron.

Eike Sauer

unread,
Feb 27, 2003, 11:06:15 AM2/27/03
to
Joerg Heidrich schrieb:

> Den Rest der Geschichte werden ohnehin die Gerichte entscheiden und
> ich werde allenfalls noch mal über den Ausgang berichten.

Ja, bitte!

Ciao,
Eike

--
Nachrichten, die man gerne hört, 1:
"...verlor Bayern München auch in dieser Höhe verdient..."

Rudolf Polzer

unread,
Feb 27, 2003, 12:24:06 PM2/27/03
to
Scripsit ille »Frederik Ramm« <fr...@remote.org>:

> In de.admin.net-abuse.mail Holger Bruns <hbr...@gmx.de> wrote:
> > Ach nee, Rob Liebwein mal wieder, der amerikanische Rechtsanwalt [1] aus
> > Atlanta, der dort in keinem, dafür aber als armes Würstchen [2] im
> > Münchener Telefonbuch steht.
>
> Was ich mich frage: Sein Deutsch ist ziemlich schlecht, fehlerbehaftet,
> verkorkst - ich dachte erst, er muesse wohl tatsaechlich Amerikaner sein,
> dann ist das ja nicht weiters tragisch (nur fuer einen Deutschen waere
> es peinlich, noch dazu fuer einen Anwalt, der er ja nicht ist).

Sehe ich nicht so - kannst du mich mal auf ein paar Fehler hinweisen
(evtl. per Mail, buchstabierende Flammen sind ja out)? Außer einigen
wenigen, die man leicht macht und nicht merkt, wenn man nicht liest,
was man geschrieben hat, fallen mir da keine auf. Insbesondere gibt es
eine große Anzahl an Deutschen, deren Deutsch schlechter ist.


--
[mpg123d] Just playing: .../albums/iravati/11 Reflection.mp3
"The obvious mathematical breakthrough would be development of an easy way
to factor large prime numbers."
-- Bill Gates from The Road Ahead, p265

Immo 'FaUl' Wehrenberg

unread,
Feb 27, 2003, 12:38:04 PM2/27/03
to
begin followup to the posting of Rob Liebwein

> Und noch eine Abmahnung, dieses Mal gegen DE-Rechtsanwalt Joerg Heidrich
> wegen falscher Tatsachenbehauptung.
[Blaeh]

> Der Vorsorge wegen möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
> dass in Georgia (USA) ein Gesetz gibt, dass handsignierte Unterschrift
> in englisch zu erfolgen hat.

ROTFL. Und? Wen interessiert das?

> Bemühen Sie sich eines
> Sprachwissenschaftlers, wie man "Heidrich" in englisch unterschreibt.

Heidrich. Namen werden nicht uebersetzt. Ansonsten gilt auch in den USA
das recht auf freie Entfaltung der Persoenlichkeit, da gehoert auch der
Name dazu. Und wenn er Aeontauno Acgchnttbhuoaue heisen wuerde, koennte
er sicherlich auch so unterschreiben. IANAL.

> Andernfalls sehe ich mich gezwungen, Sie wegen diesem nach geltendem
> US-Recht in Georgia anzuzeigen.

ROTFL

> Muster als Beispiel: Liebwein
> unterschreibt mit Lovewine, hilfsweise mit Roberto de Amore di Vino nach
> Americano-Italiano, that's US-Recht von dem Sie wohl überhaupt keine
> Ahnung haben. <cool-man>

US-Recht ist AFAIK noch nicht in Deutschland gueltig.

[noch mehr Blah]

Zusammenfassend muss ich sagen: schade dass das nicht in eine Signatur passt.

Achja, wenn du mich jetzt Abmahnen moechtest, schicke mir doch bitte eine
E-Mail, damit ich dir meine Addresse zukommen kann, das spart naemlich
Ermittlungsaufwand und damit auch meine Steuergelder. TIA!

Fa'ROTFLMAO'Ul
end
This article does not support incompatible and broken newsreaders.
--
Looking for : Female with E10k
[telnet blinkenlights.nl]

Rob Liebwein

unread,
Feb 27, 2003, 1:09:20 PM2/27/03
to
Sebastian Karkus wrote:
> Da fällt mir ein- wenn ich in meinen Newsletter nebst
> Werbung, mit der ich den Newsletter finanziere einen
> Link reinsetzen würde wie zum Beispiel:
> "Lesen Sie hier und informieren Sie sich auf
> der informativen Seite:
> http://www.law.liebwein.us"
>
> Das ganze, um dem Newsletter einen seriösen Touch zu geben.
> Dürfte dich der Empfänger dann abmahnen?

Also, ich würde in diesem Falle - wenn meine Internetadresse
bzw. URL dazu benutzt wird, um den SPAM "wertvoller" zu machen - auf
keinen Fall den armen GeSPAMten rücksichtslos abmahnen, der das VIER MAL
HINTEREINANDER bekommen hat. Zumal ich auch nie 25,00 Euro an den SPAMer
bezahlen würde, nur damit man die Leute im Internet mit unerwünschter
Werbung zumüllen kann. Ich habe nichts dagegen, wenn es sich um einen
sauberen und auch tatsächlichen Newsletter-Dienst handelt, wo
ausschliesslich nur die Leute das per Email bekommen, die dem
Newsletter-Versand ebenso auch ausdrücklich zugestimmt haben. Und dann
wird halt ein Text per Email crossgepostet. Und wenn dabei hier halt bei
den zulässigem Emailversand eine URL von mir erwähnt wird, dann ist das
auch kein Problem. Jedenfalls, bei diesen Arten von
Newsletter-Diensteanbieters, da habe ich nichts dagegen - wobei das bei
dem Newsletter-Diensteanbieter wirklich Hand und Fuss haben muss, dass
sämtliche(!) Empfänger ausdrücklich diesem Empfang zugestimmt haben.

In meinem Falle habe ich niemals die Zustimmung erteilt, dass
man mich VIER MAL HINTEREINANDER mit dem Müll von:

-------schnipp------original-----SPAM----------


> | Nichts geht mehr - Ihre Internetverbindung ist mal wieder
> | zusammengebrochen. Jetzt wuessten Sie natuerlich nur zu ger-
> | ne, ob Sie etwas falsch gemacht haben, Ihr PC ueberlastet ist
> | oder etwa eine allgemeine Stoerung bei Ihrem Provider vor-
> | liegt. Auf der folgenden Seite finden Sie es heraus:
> | http://www.heise.de/imonitor/

-------schnapp------original-----SPAM----------

zumüllen kann. Der Begünstigte ist hierbei HEISE.DE

> (der es echt mal gerne wissen würde)

Sachlage aus meiner Akte: Man ist GeSPAMTer und angeblich vom
HEISE-Verlag abgemahnt. Ob der SPAMer vom HEISE-Verlag abgemahnt worden
ist, das wird mir gerade nicht mitgeteilt. Ebenso liegt auch keine
Eidesstattliche Versicherung als Glaubhaftmachung mir vor, dass der
HEISE-Verlag tatsächlich dem SPAMer keine 25,00 EURO gegeben hat, um
mich VIER MAL HINTEREINANDER mit SPAM zuzumüllen. Oder dass eine
andersartige "Vergünstigung" oder sonstige Vorteile zugunsten HEISE.DE
durch den SPAM ensteht.

Hintergrund, Fallbeispiel aus der Praxis: Ich mahne den SPAMer
ab. SPAMer sagt, dass der Begünstigte ihn dafür bezahlt hat und er nur
den Auftrag ausführt. Dann ist m.E. der SPAMer erst gar nicht mehr der
Hauptstörer. Die Abmahnung von mir gegen den SPAMer würde dann
womöglicherweise ins Leere laufen, insbesondere was es wegen den Kosten
betrifft. Das spekuliert sich dann schon fast in Richtung Prozessrisiko.
Also muss sich nämlich dann in diesem Fall direkt(!) an den Auftraggeber
als den Hauptstörer wenden, weil der Auftraggeber das gerade wollte,
dass ich VIER MAL HINTEREINANDER mit SPAM zugemüllt werde. Was machst Du
denn, wenn der SPAMer aufgrund meiner Abmahnung eine negative
Feststellungsklage gegen mich einreicht, weil doch der eigentliche
Auftraggeber HEISE-Verlag heisst? Da kann der Schuss mit meiner
Abmahnung gegen den SPAMer völlig nach hinten losgehen. Und dann nebst
negativer Feststellungsklage geht das Theater mit der Leistungsklage
weiter. Man kann aber den gesamten Prozess gegen den SPAMer entscheidend
beeinflussen, wenn man eine Eidesstattliche Versicherung als
Beweismittel vorliegen hat. Genau das wurde mir bislang von Heise nicht
vorgelegt. Warum, weiss ich nicht. Und warum ich 4mal hintereinander mit
diesem HEISE.DE-Zeugs zugemüllt werde, weiss ich auch nicht. Ich kann
nur beweisen: Ich bin mit HEISE.DE-URL zugemüllt worden, eine Zustimmung
für sowas hat es von mir nicht gegeben.

Aber für solche "Rechtfertigungszwecke" wegen HEISE habe ich gar
keine Zeit dazu, weil mich das aufhalten und viel Zeit kosten würde. Nur
weil da einer wegen der Schmähkritik sauer ist. Mit der
Anti-SPAM-Technik hier mit der ich hier arbeite, ist es möglich, eine
ganze Palette an Abmahnungen gegen einen SPAMer rauszujagen und hierfür
die Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn ich dann aber als GeSPAMer
abgemahnt werde, weil da ein Zipf meint, er sei es nicht gewesen oder so
oder es war halt sein PUDEL oder wie auch immer, und das ganze Theater
des eCommerce einfach gegen den Anti-SPAMer mit einstweiligen
Verfügungen, negative Feststellungsklage, Leistungsklage, etc. gemacht
wird, dann verliere mindestens 20 Stunden. Genauer gesagt: Ich verliere
20 Arbeitsstunden gegen SPAMer, ergo: umzurechnen in 20 Arbeitsstunden
als Schadenposition und dann kannst den Schaden ausrechnen. Dieser
Schaden ist dann von dem zu ersetzen, der mich hier beim Abmahnen gegen
SPAMer blockiert und aufhält.

Im dümmsten Falle - weil viele Richter in DE keine Ahnung von
Internet haben - kann das schon sein, dass da ne Schlagzeile bei HEISE
auftaucht: "Anti-SPAMer Liebwein muss Geld an SPAM-Mitstörer zahlen".
Oder Schlagzeile "Einstweilige Verfügung von SPAM-Mitstörer gegen
Anti-SPAMer", weil man schliesslich ja hier nicht darüber berichten
darf, was hier bei mir VIER MAL HINTEREINANDER reingemüllt worden ist.
Aber ich bemühe mich schon, dass ich das nicht verliere, so ne
Schlagzeile bei HEISE wäre ja grausam.

In diesem Sinne kannst Du das Verfahren - sobald die Abmahnung
mir hier vorliegt - dann als ein reines "Zwischenverfahren" in Sachen
"HEISE-Verlag ./. Liebwein Anti-SPAMer" sehen. Die eigentliche
"Hauptsache" kommt ja gerade erst noch, nämlich wenn es gegen den SPAMer
geht. Der HEISE-Verlag jedoch unterstützt den Anti-SPAMer Liebwein nicht
bei seinen Gängen gegen SPAM, sondern der HEISE-Verlag mahnt angeblich
einfach selbst den GeSPAMten ab, anstelle gegen den SPAMer vorzugehen
wie es richtigerweise sein sollte.

Ich versuche mal hier eine grobe und hoffentlich für den Laien
verständliche allgemeine Faustformel aufzustellen:

Der per Email erfolgte Versand von werbenden
Inhalten - egal in welcher Form auch immer das
sein mag - ist nur dann zulässig, wenn jeder
einzelne Empfänger dem Empfang vorher(!)
ausdrücklich dem zugestimmt hat.

Wenn jemand diesen allgemeinen Faustformel-Vorschlag verbessern
möchte, kein Problem. Bei SPAM gibt es immer nur einen Sender und einen
Empfänger.

Ich muss hier jetzt mal weiterarbeiten, und zwar: Schutzschrift
in Sachen Liebwein ./. HEISE-Verlag, einzureichen bei den Gerichten in
Sao Paulo in Brasilien, weil schliesslich der HEISE-Verlag auch in Sao
Paulo, Brasilien eine einstweilige Verfügung gegen mich einreichen
könnte. Begründung: Das Internet ist auch in Sao Paulo, Brasilien
erreichbar, zumal auch technischer Bezug mit Sao Paulo bestehend ist, §
32 ZPO. Und um selbst Erfolg mit meiner Schutzschrift bei den
brasilianischen Gerichten gegen den HEISE-Verlag zu haben insbesondere
um mich vor Buschinsel-Reisen zu schützen, die HEISE-Verlag
womöglicherweise auslösen könnte, muss ich also das natürlich auch
beantragen, begründen und belegen, dass ich den SPAM insgesamt VIER MAL
HINTEREINANDER erhalten habe und der SPAM-Begünstigte HEISE.DE heisst
und das brasilianische Gericht möge doch - sollte der Antrag auf
einstweiliger Verfügung von HEISE-Verlag gegen mich dort in Sao Paulo,
Brasilien eingereicht werden - dem Antrag gerade nicht stattgeben, also
keine einstweilige Verfügung gegen mich durch brasilianische Gerichte.

Bem, o advogado Joerg Heidrich teve sempre a lei internacional especial
a lei brasilian em seu bolso? Sim? Mamamia... :-))

Regards,
Rob Liebwein, IAAL

Christian Glockner

unread,
Feb 27, 2003, 2:08:17 PM2/27/03
to
"Rob Liebwein" <gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen>
schrieb im Newsbeitrag news:3E5E54...@mit.diesen.fromzeilen...

[viel Text gelöscht]

Ich muss jetzt doch mal fragen: Wie oft hast Du den Spam erhalten?

Es grüßt
Christian, der SCNR und die Ironietags weggelassen hat.


Eike Sauer

unread,
Feb 27, 2003, 12:47:39 PM2/27/03
to
usenet.de.soc.r...@law.liebwein.us schrieb:

> Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Zu spät.

Ciao,
Eike

Martin Kissel

unread,
Feb 27, 2003, 2:31:38 PM2/27/03
to
> Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Und sich dann über ein ebenso gekennzeichnetes Posting in einem öffentlichen
Diskussionsforum beschweren.

Wo kann man sich eigentlich über bestimmte Anwälte bzw. deren Auftreten in
der Öffentlichkeit beschweren?

Martin


Holger Pollmann

unread,
Feb 27, 2003, 2:55:03 PM2/27/03
to
"Martin Kissel" <Martin...@sharing.de> schrieb:

f'up nach dsrm

> Wo kann man sich eigentlich über bestimmte Anwälte bzw. deren
> Auftreten in der Öffentlichkeit beschweren?

Bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Sich dort über Rob zu beschweren, dürfte aber schwerfallen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"In Hessen wurde die Sache ja fair aufgeteilt: Die CDU bekam die
Spenden - die SPD die Quittung." -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag,
07.02.2003

Vollmeier René (vollmi)

unread,
Feb 27, 2003, 2:55:00 PM2/27/03
to
Hi Martin

"Martin Kissel" <Martin...@sharing.de> schrieb folgendes:


> Und sich dann über ein ebenso gekennzeichnetes Posting in einem öffentlichen
> Diskussionsforum beschweren.
>
> Wo kann man sich eigentlich über bestimmte Anwälte bzw. deren Auftreten in
> der Öffentlichkeit beschweren?

Also die Anwälte hier benehmen sich doch nicht schlecht.
Rob Liebwein ist aber nie und nimmer Anwalt. Dafür isser viel zu
beschränkt.

mfG René

Holger Bleich

unread,
Feb 27, 2003, 2:55:37 PM2/27/03
to
N'Abend,

Sebastian Karkus schrieb:

> Da fällt mir ein- wenn ich in meinen Newsletter nebst
> Werbung, mit der ich den Newsletter finanziere einen
> Link reinsetzen würde wie zum Beispiel:
> "Lesen Sie hier und informieren Sie sich auf
> der informativen Seite:
> http://www.law.liebwein.us"
>
> Das ganze, um dem Newsletter einen seriösen Touch zu geben.
>
> Dürfte dich der Empfänger dann abmahnen?

Ich als juristischer Laie würde da ja sagen: Das dürfte er auf jeden
Fall dann nicht, wenn er den Empfang durch Opt-In erlaubt hätte.

Was der Empfänger aber in einem solchen Fall auf keinen Fall tun
sollte: Zu behaupten, Herr Liebwein hätte für diesen redaktionellen
Beitrag bezahlt. Wahrscheinlich würde Herr Liebwein dem DE-Empfänger
dann nämlich mit einer Milliarden-schwerden Sammelklage aus US drohen
- oder so ähnlich. Weil, es ginge ja nicht, dass irgend jemand einfach
so Dinge behaupten würde, um irgendeine bizzare Agression gegen irgend
jemanden anderen zu kanalisieren, würde der Herr Liebwein da wohl
kontern.
Vielleicht würde sich Herr Liebwein aber auch einfach nur einen
DE-Anwalt nehmen und den Empfänger, der die SPAM wahrscheinlich
mindestens 4 (in Worten: VIER!!!) Mal oder so bekommen hat, abmahnen
und dazu auffordern, doch solche Aussagen in öffentlichen, nicht
moderierten Foren künftig zu unterlassen.

Viele Grüße
Holger

Dietrich Schaffer

unread,
Feb 27, 2003, 4:19:29 PM2/27/03
to
vol...@vollmi.ch "Vollmeier René (vollmi)" wrote:

[...]



> Also die Anwälte hier benehmen sich doch nicht schlecht.
> Rob Liebwein ist aber nie und nimmer Anwalt. Dafür isser viel zu
> beschränkt.

IIRC, wurde er in München zusammen mit vG gesichtet...

> mfG René

Servus,
Dietrich

Harald Effenberg

unread,
Feb 27, 2003, 4:47:20 PM2/27/03
to
"Mark Peine" <ma...@freemail.com.au> schrieb:

Hi Markus!

> Hast Du Dir schon mal überlegt, gegen alle vorzugehen, die sich
> anmassen, das Wort "Recht" in den Mund zu nehmen? Das hast Du Dir doch
> bestimmt schützen lassen, oder?

So durchgeknallt Rob auch erscheinen mag: Wenn er es mit Hilfe
irgendwelcher abstruser georgianischer Gesetze erreichen könnte, daß
ein Spammer vielleicht in den USA Millionen abdrücken muß, wäre er
doch in dan-am ein Gott, oder?

F'up2 dan-am

Viele Grüße (siehe Sig ;-))
Harald
--
http://www.effenberg.de/gruess.mp3
http://www.effenberg.de/gruessoriginal.mp3

Rainer Behrendt

unread,
Feb 27, 2003, 5:00:56 PM2/27/03
to
Frederik Ramm <fr...@remote.org> schrieb folgendes:

>
>Ist seine Muttersprache Franzoesisch, oder was?

Bayrisch

Ronald Wagner

unread,
Feb 27, 2003, 5:11:51 PM2/27/03
to
Harald Effenberg wrote:

> So durchgeknallt Rob auch erscheinen mag: Wenn er es mit Hilfe
> irgendwelcher abstruser georgianischer Gesetze erreichen könnte, daß
> ein Spammer vielleicht in den USA Millionen abdrücken muß, wäre er
> doch in dan-am ein Gott, oder?

Davon ist er soweit entfernt wie Pioneer 10 von der Erde.

grz,
-Ron.

Peter Stadlmaier

unread,
Feb 27, 2003, 6:41:28 PM2/27/03
to
On Thu, 27 Feb 2003 09:46:51 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

> Der Vorsorge wegen möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
>dass in Georgia (USA) ein Gesetz gibt, dass handsignierte Unterschrift

>in englisch zu erfolgen hat. Bemühen Sie sich eines


>Sprachwissenschaftlers, wie man "Heidrich" in englisch unterschreibt.

>Andernfalls sehe ich mich gezwungen, Sie wegen diesem nach geltendem

>US-Recht in Georgia anzuzeigen. Muster als Beispiel: Liebwein


>unterschreibt mit Lovewine, hilfsweise mit Roberto de Amore di Vino nach
>Americano-Italiano, that's US-Recht von dem Sie wohl überhaupt keine
>Ahnung haben. <cool-man>

Wenn du Kiffen nicht vertraegst, dann solltest du es bleiben lassen.

Peter

--
Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen... [Joerg Heidrich]

Lothar Kimmeringer

unread,
Feb 27, 2003, 7:11:07 PM2/27/03
to
Ronald Wagner <the_psy...@gmx.net> schrieb:

Das ist aber noch lange kein Grund so beleidigend zu der
kleinen harmlosen Sonde zu sein.


Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spam...@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!

Ronald Wagner

unread,
Feb 27, 2003, 9:05:22 PM2/27/03
to
Lothar Kimmeringer wrote:

>>>So durchgeknallt Rob auch erscheinen mag: Wenn er es mit Hilfe
>>>irgendwelcher abstruser georgianischer Gesetze erreichen könnte, daß
>>>ein Spammer vielleicht in den USA Millionen abdrücken muß, wäre er
>>>doch in dan-am ein Gott, oder?
>>
>>Davon ist er soweit entfernt wie Pioneer 10 von der Erde.
>
> Das ist aber noch lange kein Grund so beleidigend zu der
> kleinen harmlosen Sonde zu sein.

Du irrst.
Das ist ein *Kompliment* für die Sonde und deren
Durchhaltevermögen.

Oder meintest Du's etwa schon in diesem Sinne, nur *umgekehrt*
auf ihn bezogen? ;-))

grz,
-Ron.

Lothar Kimmeringer

unread,
Feb 27, 2003, 10:08:25 PM2/27/03
to
Ronald Wagner <the_psy...@gmx.net> schrieb:

>Lothar Kimmeringer wrote:
>
>> Das ist aber noch lange kein Grund so beleidigend zu der
>> kleinen harmlosen Sonde zu sein.
>
>Du irrst.
>Das ist ein *Kompliment* für die Sonde und deren
>Durchhaltevermögen.
>
>Oder meintest Du's etwa schon in diesem Sinne, nur *umgekehrt*
>auf ihn bezogen? ;-))

Ich meinte das schon so wie ich das geschrieben habe. Da
mueht sie sich ab, Pionierarbeit zu leisten und wird dann
fuer so einen Vergleich mit RL herangezogen. Ich waere da
sehr beleidigt.

Vollmeier René (vollmi)

unread,
Feb 28, 2003, 2:14:25 AM2/28/03
to
Hi Dietrich

Dietrich Schaffer <schaff...@t-online.de> schrieb folgendes:

JA und ich wurde schon mit Batman gesichtet, bin trotzdem keine
menschliche Fledermaus und heisse auch nicht Robin.

mfG René

Rob Liebwein

unread,
Feb 28, 2003, 3:29:15 AM2/28/03
to newsg...@ip-protection.de
---------------------------------------------------------------------
Rob Liebwein
Atlanta Lithia Springs, Georgia
- The City Of Law -
UNITED STATES OF AMERICA
Web: http://www.law.liebwein.us
---------------------------------------------------------------------
Internet, Febr. 28 2003


TO:
"Rechtsanwalt" Jörg Heidrich
http://www.ripe.net/perl/whois?ip-protection.de
Zugelassen bei Rechtsanwaltskammer Deutschland
Wohl zugelassen bei RAK Celle


Unser Zeichen: joergheidrich/2003-02-28/psrbraobora/rl


Sehr geehrter Herr DE-Rechtsanwalt Jörg Heidrich,


In der Sache


des Internetpioniers Rob Liebwein
gegen
Rechtsanwalt Jörg Heidrich

ABMAHNUNG NUMMERO 2
===================
wegen SPAM, sog. "unerwünschte Werbung"
wegen falscher Tatsachenbehauptung
wegen Unterlassung


teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich mich selbst vertrete.

Ich musste soeben feststellen, dass Sie am 26 Feb 2003
14:12:29 -0800 bzw. 26 Feb 2003 22:12:30 GMT (NNTP-Posting-Date) unter
der

news:76a0f249.03022...@posting.google.com bzw.
mid:76a0f249.03022...@posting.google.com
http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&threadm=76a
0f249.0302261412.6196e22b%40posting.google.com&rnum=1&prev=/groups%3Fi
e%3DUTF-8%26oe%3DUTF-8%26as_umsgid%3D76a0f249.0302261412.6196e22b%40po
sting.google.com%26lr%3D%26hl%3Dde

im Internet bzw. im Usenet news:de.soc.recht.datennetze;
news:de.soc.recht.misc und news:de.admin.net-abuse.mail

folgende Inhalte verbreitet haben:

-------------------schnipp--------SPAM-------------------
Joerg Heidrich wrote:
> > > Weder hat der Heise Verlag diesen veranlasst, noch gibt
> > > oder gab es irgendwelche geschäftlichen Beziehungen
> > > zwischen dem Verlag und dem Betreibern von interessen.de
> > > die wir bis heute nicht einmal kannten.
> >
> > Das möchte ich als eidesstattliche Versicherung haben.
>
> Wie Sie an eidesstattliche Versicherungen in Verfügungsverfahren
> kommen, erklärt Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl, Sie werden in dieser
> Sache einen brauchen.
-------------------schnapp--------SPAM-------------------

Ihre Äusserung mit

> Wie Sie an eidesstattliche Versicherungen in Verfügungsverfahren
> kommen, erklärt Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl, Sie werden in dieser
> Sache einen brauchen.

sind so zu verstehen, ich würde ausdrücklich einen DE-Rechts-
anwalt als Rechtsberatung zum reinen Zwecke der jur. Beratung im
Einzelfall brauchen, wie ich in Verfügungsverfahren an eine Eides-
stattliche Versicherung komme. Tatsächlich brauche ich keine Rechts-
beratung von einem Rechtsanwalt zu dem konkreten Einzelfall, wie man
in Verfügungsverfahren zu einer Eidesstattlichen Versicherung kommt.
Denn im Verfügungsverfahren heisst das Rechtsinstrument "Glaubhaft-
machung als Anlage G[$Zahl]", wobei die Anlage G[$Zahl] eine Eides-
stattliche Versicherung sein kann. Ihre Äusserung sind von daher eine
falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, mit dem Sinn und Zweck, meine
Persönlichkeitsrechte zu verletzen und mich völlig unnötig zu
diffamieren und zu mobben, nach US-Recht Georgian Law sog.
"Harrasment", so dass mir ein Unterlassungsanspruch wegen dieser
Rechtsverletzung zusteht, §§ 823, 1004 analog.

Gleichzeitig stelle ich fest, dass Sie diese Äusserung unter
dem Domainnamen IP-PROTECTION.DE getätigt haben. Sie erwecken unter
diesem Domainnamen desöfteren in news:de.soc.recht.datennetze bei den
rechtsberatend Suchenden und den an der Rechtswissenschaft
interessierten Teilnehmern den Eindruck, was für ein toller
DE-Rechtsanwalt Sie sind. Dem stimme ich zu. Per unter der HTTP der
IP-PROTECTION.DE, die hier beim Senden Ihrer Inhalte in Zusammenhang
gebracht werden, geben Sie auch an, Sie seien als DE-Rechtsanwalt
gerade einer aus dem Online- und Medienrecht. Dem stimme ich auch zu.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich genau übereinstimmend um das
Medium Internet bzw. Usenet unter NNTP, also Online- und Medienrecht,
vgl. RFC ftp://ftp.ripe.net/rfc/ ff. Somit wären die Voraussetzungen
gegeben, dass Sie per NNTP im Online- und Medienmedium um die
Erteilung des Auftrags im Einzelfall gegenüber mir werben, wie ich an
eine Eidesstattliche Versicherung in Verfügungsverfahren komme. In
Anbetracht der gesamten Umstände verletzen Sie nicht nur meine
Persönlichkeitsrechte, w.z.b.w., sondern Sie verstossen auch gegen den
§ 43b BRAO DE-Recht, welcher zwingend vorschreibt, dass Ihnen als
zugelassener DE-Rechtsanwalt eine Werbung nur erlaubt ist, soweit sie
über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet
und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet
ist.

SPAM, also sog. "unerwünschte Werbung", ist eines der grössten
Übels des Internets, weil leider so viele nette Internettler mit
unerwünschter Werbung regelrecht zugemüllt werden. Unter Heranziehung
der RFC ftp://ftp.ripe.net/rfc/ und § 43b BRAO DE-Recht haben Sie
unerwünschte Werbung, sog. "SPAM" in die news:de.soc.recht.datennetze,
news:de.soc.recht.misc und news:de.admin.net-abuse.mail ohne meiner
vorherigen Zustimmung und wohl auch ohne vorheriger Zustimmung der für
Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer und Justizverwaltung Inhalte
gesendet und um Auftrag im Einzelfall geworben. Ich bin ein
Abmahnhansl gegen SPAMers und SPAM-Mitstörer, Sie sind ein Abmahnhansl
gegen den Anti-SPAMer Rob Liebwein, also mich. Es besteht somit auch
ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 13 UWG DE-Recht zwischen
Ihnen und mir, so dass o.g. b.b. auch wettbewerbswidrig ist, §§ 1, 3
UWG DE-Recht. Ferner besteht auch nach §§ 823, 1004 BGB DE-Recht ein
Unterlassungsanspruch.


Sie werden von daher abgemahnt,

(a) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet und/oder online,
insbesondere in news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc
und news:de.admin.net-abuse.mail, zu behaupten und zu verbreiten, ich
würde einen in DE zugelassenen DE-Rechtsanwalt zum Zwecke einer
Einzelfallsberatung brauchen, wie ich in Verfügungsverfahren an eine
Eidesstattliche Versicherung komme,

(b) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet, insbesondere in
news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc und
news:de.admin.net-abuse.mail, grundsätzlich um die Erteilung des
Auftrags im Einzelfall zu werben, also unerwünschte Werbung sog.
"SPAM" dort hinzumüllen,

(c) als ein in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener
Rechtsanwalt, sog. DE-Rechtsanwalt, gem. 43a Abs. 6 BRAO den
Grundpflichten sich fortzubilden, dem nicht nachzukommen.

Ferner muss ich Sie auffordern, Auskunft zu erteilen wo und in
welchem Umfang Sie die diese Äusserung getätigt haben.

In

Anlage K1

zu diesem Schreiben erhalten Sie als Angebot zur Abgabe der
Unterlassungserklärung eine Vorformulierung, die Sie bitte
unterschrieben per Email an die vs.joergheidrich [at] law.liebwein.us
zurücksenden möchten. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß ich auch
andere Formulierungen, z.B. nach dem sogenannten "Hamburger Brauch"
(BGH GRUR 1978, 192) akzeptiere, sofern Sie die von der Rechtsprechung
aufgestellten Mindestvoraussetzungen zur Beseitigung der Wieder-
holungsgefahr beinhalten, und, soweit mir ein Schaden entstanden ist,
sich dem Grunde nach zum Ersatz dieses Schadens zu verpflichten, der
zumindest bereits jetzt meine Kosten für umfasst, die ich Ihnen in
der

Anlage K2

bekannt gebe. Es bleibt Ihnen unbenommen einen Teil der oben
genannten Ansprüche anzuerkennen, sie müssten jedoch dann mit der
gerichtlichen Geltendmachung der restlichen Ansprüche rechnen.

Sollte ich die unterschriebene Unterlassungserklärung,
Unterschrift "Rechtsanwalt Jörg Heidrich" nach geltendem US-Recht des
US-Staates Georgia unterschreibend nur geltend in englischer Sprache,
nicht spätestens bis zum

02. März 2003 12.07 Uhr Hannover-Zeit (DE)
==========================================

hier per Email an vs.joergheidrich [at] law.liebwein.us
eingehend in Händen haben, so werde ich unverzüglich eine einstweilige
Verfügung beantragen.

Bezüglich der Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsbarkeiten
bei Internetstreitsachen verweise ich Sie - als ein nach Ihren Angaben
auf das Medium "Online- und Medienrecht" spezialisierter Rechtsanwalt
- gem. § 43a Abs. 6 BRAO "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich
fortzubilden" hierzu auf Zuständigkeitsregulierung Art 5 Nr 3
EuGVÜ/LGVÜ, I 16 v. v. 1.3.2002 VO (EG) 44/2001 über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen, ABl L 12/1 vom 16.1.2001; VO Brüssel I,
ZRInfo 2001/014, Art 5 Nr 3 EuGVÜ/Brüssel I zu Art 5 Nr 1
EuGVÜ/LGVÜ/Brüssel I i.V.m. anzuwendenden § 302 (a) CPLR Personal
jurisdiction by acts of non-domiciliaries; cp. International Shoe Inc.
v. Washington, 326 U.S. 310 (1945); cp. Personal Jurisdiction in
cyberspace - "Where Can You Be Sued, And Whose Laws Apply?" (vgl.
hierzu Inset Systems, Inc. v. Instruction Set, Inc., 937 F.Supp 161
(D.Conn. 1996); CompuServe, Inc. v. Patterson 89 F.3d 1257 (6th Cir.
1996); EDIAS Software International v. BASIS International, Ltd 947
F.Supp. 413 (D. Ariz. 1996); Playboy Enterprises, Inc. v. Chuckleberry
Pub., Inc., 939 F.Supp. 1032, 1039-40 (S.D.N.Y.1996); Maritz, Inc. v.
Cybergold, Inc., 947 F.Supp. 1328 (E.D.Mo. 1996); Heroes, Inc., v.
Heroes Foundation, 958 F.Supp. 1 (D.D.C. 1996); Zippo Manufacturing
Company v. Zippo Dot Com, Inc., 952 F.Supp. 1119 (W.D.Pa 1997); Cody
v. Ward, 15 954 F.Supp. 43 (D. Conn. 1997); Minnesota v. Granite Gate
Resorts, Inc., 568 N.W. 2d 715 (Minn. Ct. App., Sept. 5, 1997) (aff'd
on appeal); Smith v. Hobby Lobby Stores, Inc., 968 F.Supp. 1356
(W.D.Ark. 1997); Weber v. Jolly Hotels, 977 F.Supp 327 (D.C.N.J.
1997); Telephone Audio Productions, Inv. v. Smith, 1998 U.S. Dist.
Lexis 4101 (U.S. N.D. Tex Mar. 26, 1998); Conseco, Inc. v. Hickerson,
698 N.E. 2d 816 (Ind. Ct. App. Aug. 14, 1998); LaMarca v. Pac-Mor
Manufacturing Co., 2000 N.Y. Int. 88 (July 6, 2000); Hennigan v. Taser
International Inc., United States District Court for the Southern
District of New York, NYLJ 3/8/01, Judge Mukasey "Personal
jurisdiction".

Desweiteren werde ich nach Ablauf der Frist die zuständige
Rechtsanwaltskammer, bei Fruchtlosigkeit hilfsweise ebenso die
zuständige Justizverwaltung über diesen Vorgang darüber informieren
und diese um Stellungnahme auffordern, hilfsweise Antrag auf Antrag
zur Entzug der Zulassung der Rechtsanwaltschaft, hilfsweise auf
saftige Rüge durch die Rechtsanwaltskammer, stellen.

Sollte die Rechnungslegung und die geltend gemacht Kosten und
Schadensposition nicht spätestens bis zum

11. März 2003 16:37 Uhr NRW-Zeit (DE)
=====================================

zugunsten der Stiftung

Polizei-Stiftung Nordrhein-Westfaalen
Heinrich Senkowski
Vorsitzender der NRW-Polizeistiftung
(Stiftungsaufsicht: Bezirksregierung Düsseldorf)

Bankverbindung und Spendenkonto:
Konto: Nr.: 72724
Kreissparkasse Köln BLZ: 370 502 99
Verwendungszweck:
heidrich/ www.ip-protection.de 2003-02-28/psrbraobora/rl
vgl. http://www.gdp-nrw.de/zeitung/2002/texte/stiftung4.htm

festgestellt sein, so werde ich insoweit unverzüglich
gerichtliche Schritte einleiten.

Atlanta, Georgia (USA), den 28. Februar 2003, 9°C bedeckt, Regen

Kind Regards

gez. Lovewine
gez. Roberto de Amore di Vino


Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

K1
---------------------------------------------------------------------
E R K L Ä R U N G
Re: joergheidrich/2003-02-28/psrbraobora/rl

Ich, der SPAMER Jörg Heidrich, als ein in Deutschland bei der
Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstrasse 5, 29221 Celle, Telefon:
++49 (0) 5141/9282-0, Internet http://www.rakcelle.de/ zugelassener
Rechtsanwalt, sog. DE-Rechtsanwalt, verpflichte mich gegenüber Rob
Liebwein es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro
unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs,

(a) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet und/oder online,
insbesondere in news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc
und news:de.admin.net-abuse.mail, zu behaupten und zu verbreiten, Rob
Liebwein würde einen in DE zugelassenen DE-Rechtsanwalt zum Zwecke
einer Einzelfallsberatung brauchen, wie Rob Liebwein in
Verfügungsverfahren an eine Eidesstattliche Versicherung komme,

(b) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet und/oder online,
insbesondere in news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc
und news:de.admin.net-abuse.mail, grundsätzlich um die Erteilung des
Auftrags im Einzelfall zu werben, also unerwünschte Werbung sog.
"SPAM" dort hinzumüllen,

(c) es zu unterlassen, als ein in Deutschland bei der
Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsanwalt, sog. DE-Rechtsanwalt,
gem. 43a Abs. 6 BRAO den Grundpflichten sich fortzubilden, und die in
Form einer Beurkundung erfolgende Fortbildungsbescheinigung nicht an
Rob Liebwein per Email an die vs.joergheidrich [at] law.liebwein.us zu
senden.
---------------------------------------------------------------------

K2
---------------------------------------------------------------------
K o s t e n r e c h n u n g
Fee/Damage position
Basis fee 250,00 Euro
Saving Exhibits 180,00 Euro

from 26.02.2003 to 28.01.2003
= 3 days
= 3 days x 100 hits x 0,53 Euro = 159,00 Euro

----------------------------------------------------
Complete to pay 589,00 Euro
====================================================

We afford you to pay 589,00 Euro (Fivehundreteightynine Euro) until
11th March 2003 to

Polizei-Stiftung Nordrhein-Westfaalen
Heinrich Senkowski
Vorsitzender der NRW-Polizeistiftung
(Stiftungsaufsicht: Bezirksregierung Düsseldorf)
Bankverbindung und Spendenkonto:
Konto: Nr. 72724
Kreissparkasse Köln BLZ 370 502 99
Verwendungszweck:
heidrich/ www.ip-protection.de 2003-02-28/psrbrao/rl
vgl. http://www.gdp-nrw.de/zeitung/2002/texte/stiftung4.htm
---------------------------------------------------------------------

Markus Baumueller

unread,
Feb 28, 2003, 4:20:45 AM2/28/03
to
Rob Liebwein schrieb

> [...]

Ich hab mir das tatsächlich durchgelesen. Ich kanns nicht fassen. Was
ist nur los mit mir?
Rob, tu mir, nein jedem hier den Gefallen und überreiche das, wie soll
man sowas nur nennen? dem Betreffenden doch bitte per Mail, per Post,
per Brieftaube oder per "Zettel am Pfeil"
Danke

Gruß aus und nach München

Markus

Sascha Ehlert

unread,
Feb 28, 2003, 4:48:26 AM2/28/03
to
Rob Liebwein schrieb:
<snip>
Seit wann nutzt man das Usenet um jemanden "Post" zukommen zu lassen?
Du sagtest mal das Internet sei kein Rechtsfreier Raum.
Aber bitte welches Recht gilt denn? DE oder US?
Wieso bitte sollte US Recht gelten?
Dies wüßte ich wirklich gerne!

BTW: DeinSig-Trenner ist kaputt.

> --
> Werbung an die oben genannte Emailadresse einzuwerfen ist verboten.
> Das Zitieren von personenbezogenen Postanschriften ist untersagt.

IANAL; und das ist auch gut so

Gruß aus Bochum, NRW, Germany, Altes-Europa

Sascha Ehlert

FUP2danam

Uwe Sinha

unread,
Feb 28, 2003, 4:51:03 AM2/28/03
to
[Post nur nach d.a.n-a.m, flup2poster]

Ronald Wagner <the_psy...@gmx.net>:
> Frederik Ramm wrote:

> [Rob Liebwein]
>> Ist seine Muttersprache Franzoesisch, oder was?

> Nein. Da kommt langsam nur Norwegisch in Frage.

Ich vermute so etwas wie in
http://www.frankblack.net/tabs/txt/fb-brackishboy.txt

Griettinckx, Uwe
--
| Uwe "Papa, was ist ein Alumnus?" Sinha ++ <uwes...@cs.tu-berlin.de> |
+-----------------------------------------------------------------------+
|  "Juristen werden es noch einmal soweit bringen, dass man das ganze |
| Internet abstellen muss" -- Roman Racine in de.admin.net-abuse.mail |

Holger Bruns

unread,
Feb 28, 2003, 4:59:21 AM2/28/03
to
On Fri, 28 Feb 2003 09:29:15 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

>---------------------------------------------------------------------
> Rob Liebwein
> Atlanta Lithia Springs, Georgia
> - The City Of Law -
> UNITED STATES OF AMERICA
> Web: http://www.law.liebwein.us
>---------------------------------------------------------------------
> Internet, Febr. 28 2003

Sag mal, hast du je darüber nachgedacht, mal ärztliche Hilfe in Anspruch
zu nehmen, Robert Liebwein, Würmtalstraße 20, 81375 München? Du leidest
sehr offensichtlich an einer fixen Idee, die dich ganz offensichtlich zu
jedermanns Hanswurst macht.

Nicht, daß du mir leid tust. Aber sowas Irres wie dein Auftritt im hier
Usenet tut mir weh. Es ist unerträglich.

Denn nochmals: In ganz Atlanta gibt es keine einzige Anwaltskanzlei, die
deinen Namen führt oder kennt. Wie zur Hölle kommst du auf diesen Unfug,
du seiest ein amerikanischer Rechtsanwalt mit Sitz in Atlanta? Eine
Suchanfrage bei http://www.411locate.com/ liefert jedenfalls ein
freundliches "no matches found".

HB

Holger Bruns

unread,
Feb 28, 2003, 5:24:56 AM2/28/03
to
On 28 Feb 2003 10:10:06 GMT, Ulrich Gehauf <newsr...@a-cons.de> wrote:

>> Denn nochmals: In ganz Atlanta gibt es keine einzige
>> Anwaltskanzlei, die deinen Namen führt oder kennt. Wie zur Hölle
>> kommst du auf diesen Unfug, du seiest ein amerikanischer
>> Rechtsanwalt mit Sitz in Atlanta? Eine Suchanfrage bei
>> http://www.411locate.com/ liefert jedenfalls ein freundliches "no
>> matches found".
>

>Wo hat er denn behauptet, ein amerikanischer Rechtsanwalt zu sein? Oder
>ein deutscher, oder überhaupt irgend eine Juraprüfung erfolgreich
>abgelegt zu haben?

Na, sagen wir es mal so: Er verkauft sich so, als wäre er einer. Die
Spanne zwischen dem "Rechtsanwalt" auf seiner so nicht geschriebenen,
falls überhaupt vorhandenen Visitenkarte und dem nahegelegten Gedanken,
er sei einer, ist sehr klein. Er will sich auf alle Fälle aber als
Rechtsexperte mit Sitz in den USA verkaufen. Und selbst für einen
solchen Job als Sachverständiger mußt du schon Jurist sein - also ohne
Zulassung als RA läuft da nix. Damit bleibt ihm nur der "Jura-Fan" oder
so ähnlich. Nun ja, und damit verdient er sich eben das Mitleid anderer
Leute. Auch was wert?

Grüße, Holger

Besim Karadeniz

unread,
Feb 28, 2003, 5:28:18 AM2/28/03
to
Hi,

Rob Liebwein schrieb:

[..]

> Sollte die Rechnungslegung und die geltend gemacht Kosten und
> Schadensposition nicht spätestens bis zum

[..]

> zugunsten der Stiftung
>
> Polizei-Stiftung Nordrhein-Westfaalen

[..]

> festgestellt sein, so werde ich insoweit unverzüglich gerichtliche
> Schritte einleiten.

Ich kläre in dem Zusammenhang gerade mal ab, ob die Polizei-Stiftung
Nordrhein-Westfalen tatsächlich einfach so Fremden gegenüber Auskünfte
erteilt, ob Zahlungseingänge bestimter Dritter eintreffen oder nicht.
Würde mich irritieren, wenn dies so wäre.

Besim

--
Besim at Karadeniz dot de >> Pforzheim/GER >> PGP (RSA 3072) 0xC3251240
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
"Wer mich Zyniker nennt, der ehrt mich. Ich bin gerne Zyniker."
--- Rudolf Augstein, dt. Journalist (1923 - 2002)

Sascha Ehlert

unread,
Feb 28, 2003, 5:42:58 AM2/28/03
to
Ulrich Gehauf schrieb:

>
> Wo hat er denn behauptet, ein amerikanischer Rechtsanwalt zu sein? Oder
> ein deutscher, oder überhaupt irgend eine Juraprüfung erfolgreich
> abgelegt zu haben?
>

Reicht das?


> Atlanta, Georgia (USA), den 28. Februar 2003, 9°C bedeckt, Regen
>
> Kind Regards
>
>
>
> gez. Lovewine
> gez. Roberto de Amore di Vino
> Rob Liebwein, IAAL

^^^^
> http://www.law.liebwein.us

Oder ist das genauso viel Wert wie ein IMHO IAAL?

> Da steht doch nur, das Robbie irgendwie mit Atlanta in Verbindung
> gebracht werden will, welche lt. seiner Aussage die 'Stadt des Rechts'
> ist und in USA liegt, desweiteren verweist er auf eine Domain, die die
> Buchstaben 'law' und seinen Nachnamen unter der Toplevel-Domain 'US'
> beinhalten. Da dort aber kein Impressum hinterlegt ist, bleibt es
> weiterhin den Spekulationen jedes einzelnen überlassen, sich
> zusammenzudichten, dass Klein-Robbie
> a) Anwalt ist
> b) in Amiland wohnt
> c) überhaupt Rob Liebwein ist.
>
Dazu kommt noch immer die Einwahl via Tiscali.
Das die Antwort in Englisch erfolgen soll.

Gut ist auch:


> interessierten Teilnehmern den Eindruck, was für ein toller
> DE-Rechtsanwalt Sie sind. Dem stimme ich zu.

Jetzt hat es Jörg schriftlich. Er ist ein toller Anwalt.
Rob schildert es als Wettbewerb zwischen "SPAMER" und "Anti-SPAMER"
(himself). _Nicht_ als Wettbewerb RA V. RA
(BTW: SPAM != Spam; SPAMER != Spammer)

Er beruft sich laufend auf geltendes US-Recht. Warum auch immer.


> Irgendwie erinnert mich aber das ganze Schauspiel hier an
> "Don Quichotte"
>
Ich gebe zu. Als ich erstemal Rob bewußt wahrnahm, dachte ich wirklich
er sei RA, wohnt/ist gerade irgendwo in USA, und sei aktiv gegen Spam.
Mittlerweile bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher ;-)
Aber man lernt ja dazu...

IMHO IANAL
Gruß aus Bagdad, Irak, Achse des Bösen, Wohnsitz des Teufels in
Menschen-Gestalt

Bagdad, ca. 28C°, Sonnenschein, die Frisur hält

Sascha

Dietmar Braun

unread,
Feb 28, 2003, 6:29:03 AM2/28/03
to
Holger Bruns schrub:

> Sag mal, hast du je darüber nachgedacht, mal ärztliche Hilfe in Anspruch
> zu nehmen, Robert Liebwein, Würmtalstraße 20, 81375 München? Du leidest
> sehr offensichtlich an einer fixen Idee, die dich ganz offensichtlich zu
> jedermanns Hanswurst macht.

Aufgrund der Tatsache, dass er das in Atlanta herrschende Gesetz fuer so
gelungen und als Basis seiner "Rechtsanschauung" betrachtet, hat sich
wohl eine Art Groessenwahn entwickelt, die sich darin aeussert, dass er
meint, dieses Recht gelte ueberall auf der Welt.

Aber so sindse halt, die Amis...

Dietmar

PS: Ironiezeichen nach Belieben setzen.

Benjamin Schulz

unread,
Feb 28, 2003, 6:27:37 AM2/28/03
to
Rob Liebwein wrote:
> [kranker Kram]
> Regards,

> Rob Liebwein, IAAL
> http://www.law.liebwein.us

Sag mal...
Eine Frage: Bist du der hier:
http://www.markengrabbing.de/meinungen_1.htm

> [bla...
> aus gegebenen Anlass wegen Massenabmahnungen wegen einer
> Marke "Webs****" stelle ich weiter fest,
> dass die Anmeldungen und Neuregistrierungen beim Deutschen Marken-
> und Patentamt in auffaelligen Zahlen...
> bla]
> Mein Name ist Rob Liebwein, auch "InterRob" genannt, schreibe hier privat.
> Hauptberuflich bin ich Webmaster, Technical Network Supporter/Adviser,
> Programmierer sowie Online-Redakteur, nebenbei gibt es auch noch ein
"Internet-Detectiving".
> (Rob Liebwein )

von dem Kerl Stammt naemlich auch die Page:
> http://www.law.liebwein.us/

denn sie hat den Untertitel:
> law, law, law, law. law, law, law, law. law, law, law, law. law,
> law, law, webpages design production autodatabase by interrob Rob
> Liebwein.

Das alles sind oeffentlich verfuegbare Informationen. Alle Daten sind
ueber Google oder eine andere Suchmaschine einsichtig und wurden der
Oeffentlichtkeit also schon vorher bekannt gegeben! Der Inhalt dieses
Postings ist daher LEGAL. Dennoch distanziere ich mich von den hier
angegebenen Links. Sie geben meine Meinung nicht wieder und die
Ersteller der jew. Angebote sind allein fuer den Inhalt verantwortlich.

Ach ja... Lustig ist die Welt:
http://www.usenetdigest.de/best-of/de.soc.recht.datennetze.html
Rofl!


MfG Benni


Claus Färber

unread,
Feb 27, 2003, 7:00:00 PM2/27/03
to
Ulrich Gehauf <newsr...@a-cons.de> schrieb/wrote:
> a) Seit wann kann man EMails rechtsgültig unterschreiben?

Seitdem es das Signaturgesetz gibt.

> b) Seit wann ist eine EMail ein rechtsgültiges Beweismittel?

Seitdem es E-Mail gibt (freie Beweiswürdigung).

Claus
--
http://www.faerber.muc.de

Rob Liebwein

unread,
Feb 28, 2003, 6:50:51 AM2/28/03
to
Besim Karadeniz wrote:
> > zugunsten der Stiftung
> > Polizei-Stiftung Nordrhein-Westfaalen
> > http://www.gdp-nrw.de/zeitung/2002/texte/stiftung4.htm

>
> Ich kläre in dem Zusammenhang gerade mal ab, ob die Polizei-Stiftung
> Nordrhein-Westfalen tatsächlich einfach so Fremden gegenüber Auskünfte
> erteilt,

Nein, dazu ist sie vorab nicht verpflichtet. Man Datenschutz.

> ob Zahlungseingänge bestimter Dritter eintreffen oder nicht.
> Würde mich irritieren, wenn dies so wäre.

Verpflichtet den Zahlungseingang nachweisen zu können, ist der
abgemahnte SPAMer. Wie er das macht, ist mir wurscht. Im übrigen ist es
eine Selbstverständlichkeit, vom abgemahnten Rechtsanwalt-SPAMer das
auch erwarten zu können, wie das mit dem Zahlungsnachweis genau läuft
und was es sich mit dem Datenschutz auf sich hat.

Rob

Claus Färber

unread,
Feb 27, 2003, 7:00:00 PM2/27/03
to
Holger Bruns <hbr...@gmx.de> schrieb/wrote:

> Denn nochmals: In ganz Atlanta gibt es keine einzige Anwaltskanzlei, die
> deinen Namen führt oder kennt. Wie zur Hölle kommst du auf diesen Unfug,
> du seiest ein amerikanischer Rechtsanwalt mit Sitz in Atlanta?

Postfach, nicht Sitz:

Registrant Name: Rob Liebwein
Registrant Address1: P.O. Box 307
Registrant City: Atlanta Lithia Springs
Registrant Postal Code: 30122
Registrant Country: United States
Registrant Country Code: US

Claus
--
http://www.faerber.muc.de

Rob Liebwein

unread,
Feb 28, 2003, 7:15:59 AM2/28/03
to
Benjamin Schulz wrote:
> Ach ja... Lustig ist die Welt:
> http://www.usenetdigest.de/best-of/de.soc.recht.datennetze.html
> Rofl!

Das ist m.E. eine sinnentstellende Berichterstattung, wiedergegeben
durch gerade den verfahrensbeteiligten Rechtsanwalt Freiherr von
Gravenreuth. Vorschlag: Du schaust Dir gleich die Originale der
Abmahnungen inkl. Eingangsstempel an, was denn genau in der Abmahnung
dringestanden hat und wie konkret genau das auch begründet worden ist:

http://www.interrob.de/recht/abmahnung/
Anm.: Insbesondere die Ziffer 4, die direkt zum Original führt.

Ich stehe zu der Abmahnung.

Florian L. Klein

unread,
Feb 28, 2003, 7:22:01 AM2/28/03
to

[x] Eine Runde Popcorn für alle!
[x] XPost + F'up2 dag°
[x] Komplettzitat gekürzt wegen Rücksicht auf andere Leser
[x] Merkbefreiung siehe unten
[x] Krankenakte:

http://groups.google.com/groups?q=Rob+Liebwein&scoring=d
http://groups.google.com/groups?threadm=3E5CA076.1BC%40mit.diesen.fromzeilen
http://groups.google.com/groups?threadm=3E5E0868.B89%40mit.diesen.fromzeilen
http://groups.google.com/groups?threadm=3E5C8FB9.1A92%40mit.diesen.fromzeilen
http://groups.google.com/groups?threadm=3E59010D.119B%40mit.diesen.fromzeilen

[snip]

> Sie werden von daher abgemahnt,
>
> (a) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet und/oder online,
> insbesondere in news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc
> und news:de.admin.net-abuse.mail, zu behaupten und zu verbreiten, ich
> würde einen in DE zugelassenen DE-Rechtsanwalt zum Zwecke einer
> Einzelfallsberatung brauchen, wie ich in Verfügungsverfahren an eine
> Eidesstattliche Versicherung komme,
>
> (b) es zu unterlassen, im Internet und/oder Usenet, insbesondere in
> news:de.soc.recht.datennetze, news:de.soc.recht.misc und
> news:de.admin.net-abuse.mail, grundsätzlich um die Erteilung des
> Auftrags im Einzelfall zu werben, also unerwünschte Werbung sog.
> "SPAM" dort hinzumüllen,
>
> (c) als ein in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener
> Rechtsanwalt, sog. DE-Rechtsanwalt, gem. 43a Abs. 6 BRAO den
> Grundpflichten sich fortzubilden, dem nicht nachzukommen.
>
> Ferner muss ich Sie auffordern, Auskunft zu erteilen wo und in
> welchem Umfang Sie die diese Äusserung getätigt haben.

[snip]

[snip]


--- MERKBEFREIUNG --- MERKBEFREIUNG --- MERKBEFREIUNG --- MERKBEFREIUNG

Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform

Name : _Liebwein___________
Vorname : _Rob________________
Geburtsdatum : _egal_____
Geburtsort : _leider_____________
Personalausweisnummer: _IAAL_______________

ist hiermit für den Zeitraum von

[_] 6 Monaten
[_] 12 Monaten
[_] 24 Monaten
[x] unbefristet

davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche Verhaltensänderungen
bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu zeigen. Die Einstufung der
o.a. Person nach dem amtlichen Index für Merkbefreiungen liegt bei dem
Äquivalent von

[_] einem Mensaessen vom Vortag
[_] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
[_] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
[x] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
sechswöchigen Sommerdürre
[_] einem Container erodiertem Sandstein
(Streusandqualität)

Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des

[_] __.__.19__
[_] __.__.20__
[x] der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Lebensform

und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende Kennzeichen
als merkbefreit zu identifizieren ist:

[_] eine rote Plastiknase
[_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
[x] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
erkennen.

Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses Merkbefreiungsscheins
automatisch für die folgenden Tätigkeiten qualifiziert:

[x] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
Bundesautobahnen
[x] Garderobenständer und Regenschirmständer in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
Sterne
[x] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
[_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
Wattenmeer
[_] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
Gobi

Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem öffentlichen
Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach Ablauf der
Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.

Datum Unterschrift Dienstsiegel
28.02.2003 [*krakel*] [*BUMM*]


Stirnabdruck des Merkbefreiten
[*BONK!*]

Diese Merkfreiung wurde elektronisch erstellt und ist deswegen nicht
unterschrieben.

------------------------------------------------------------------------

/.
DocSnyder.

--
Friss, Spammer, friss: <in...@ultima-network.net> <in...@ibs-clearing.ch>
<in...@kontakte-online.net> <drtic...@hknetmail.com> <in...@excuria.com>
<in...@ultima-network.com> <iceh...@erotik.zzn.com> <in...@media18.de>
<drti...@phantomemail.com> <in...@interfun.de> <in...@interfungmbh.de>

Benjamin Schulz

unread,
Feb 28, 2003, 8:35:47 AM2/28/03
to
Rob Liebwein wrote:
> Ich stehe zu der Abmahnung.
> Rob

Herr Webmaster, sie koennen sich natuerlich als "Rechtsexperte"
aufspielen (damit meine ich das mit dem IAAL). Ihr Verhalten vor dem
Gericht sieht [nach Ansicht der Abmahnungen] jedoch mainer Ansicht nach
so aus [dies ist eine Meinungsaeusserung] wie man es hier wiederfindet:

http://www.informatik.fh-luebeck.de/icdger/f20_0.htm
oder
http://www.informatik.fh-luebeck.de/icdger/f60.htm
suchen sie sich was zutreffendes aus.
Falls sie ebenfalls der Meinung sind etwas davon koennte zutreffen:
Gehen sie bitte zum ARZT und NICHT in das Unsnet.
[Ich denke ihr Streit mit Heise wird vielleicht auch solch eine Klaerung
herbeifuehren]

So. Und nun *plonk* bezueglich meines E-mail und Unsenet Killfiles. (ich
habe ihnen meine Einschaetzung mitgeteilt und diskutiere mit ihnen nicht
weiter)

MfG Benni

Dietmar Braun

unread,
Feb 28, 2003, 9:13:30 AM2/28/03
to
Rob Liebwein schrub:
> http://www.interrob.de/recht/abmahnung/

Hach, da isser wieder, der selbsternannte "Internet-Pionier" - ich lach
mich weg :-)

_Noch_ hats ja Unterhaltungswert...

Dietmar

Benjamin Schulz

unread,
Feb 28, 2003, 9:11:42 AM2/28/03
to
Ulrich Gehauf wrote:
> http://www.informatik.fh-luebeck.de/icdger/f60_2.htm würde ganz gut
> passen, glaub ich... so als Ferndiagnose... ;-)
Nein.
Ein Mensch mit dem charakteristikum:

> Deutliche und andauernde Verantwortungslosigkeit und Mißachtung sozialer Normen

verklagt nicht das Gericht. Aber schau mal:

http://www.informatik.fh-luebeck.de/icdger/f20-2.htm

> 1. Mindestens eines der folgenden Merkmale:
> d. anhaltender kulturell unangemessener, bizarrer Wahn, wie der, das Wetter kontrollieren zu können oder mit Außerirdischen in Verbindung zu stehen
[oder Anwalt zu sein wenn man es nicht ist].
> Die schizophrenen Störungen sind im allgemeinen durch grundlegende und charakteristische Störungen von Denken und Wahrnehmung sowie inadäquate oder verflachte Affektivität gekennzeichnet. Die Klarheit des Bewußtseins und die intellektuellen Fähigkeiten sind in der Regel nicht beeinträchtigt.

MfG Benni

Michael Weil

unread,
Feb 28, 2003, 9:30:25 AM2/28/03
to
On Thu, 27 Feb 2003 13:28:53 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

>...
>Persönlichkeits- und Datenschutzrecht verletzende Geschädigter etwas
>anfangen kann...

<IQ-TEST>
Hmmmm, wenn man in diesem Satz mal schnell 3 hintereinanderstehende
Worte entfernt, erkennt man ein wirkliches Problem
</IQ-TEST>


Gerrit Brodmann

unread,
Feb 28, 2003, 9:35:38 AM2/28/03
to
On Fri, 28 Feb 2003 12:27:37 +0100, Benjamin Schulz
<Benjami...@gmx.de> wrote:

>> Mein Name ist Rob Liebwein, auch "InterRob" genannt, schreibe hier privat.
> > Hauptberuflich bin ich Webmaster, Technical Network Supporter/Adviser,
> > Programmierer sowie Online-Redakteur,

LOL! Rob ist bestimmt bei der Computer-Blöd, das würde seinen Hass auf
Heise auch erklären...

<G>
Gerrit
--
suche Weitwinkel fuer 4x5"

photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com

Vollmeier René (vollmi)

unread,
Feb 28, 2003, 9:41:23 AM2/28/03
to
Hi Gerrit

gerrit....@gmx.de (Gerrit Brodmann) schrieb folgendes:


> >> Mein Name ist Rob Liebwein, auch "InterRob" genannt, schreibe hier privat.
> > > Hauptberuflich bin ich Webmaster, Technical Network Supporter/Adviser,
> > > Programmierer sowie Online-Redakteur,
>
> LOL! Rob ist bestimmt bei der Computer-Blöd, das würde seinen Hass auf
> Heise auch erklären...

Jetzt lies doch mal Robs Beiträge. Glaubst du immernoch das irgenwer Rob
einstellen würde?

Also ich glaub nicht, keiner der bei klarem Verstand wäre würde so einen
Arbeitnehmer unterhalten.

Ich tip da eher auf Sozialhilfe. Oder sowas.

mfG René

Martin Kissel

unread,
Feb 28, 2003, 1:46:34 AM2/28/03
to
> > Wo kann man sich eigentlich über bestimmte Anwälte bzw. deren Auftreten
> > in der Öffentlichkeit beschweren?
> Also die Anwälte hier benehmen sich doch nicht schlecht.

> Rob Liebwein ist aber nie und nimmer Anwalt. Dafür isser viel zu
> beschränkt.

Aber er beschädigt das Ansehen der richtigen Anwälte. Das wollen die
richtigen Anwälte dann doch sicherlich unterbunden wissen. ;-)

Martin

Michael Weil

unread,
Feb 28, 2003, 10:04:57 AM2/28/03
to
On Fri, 28 Feb 2003 11:28:18 +0100, Besim Karadeniz
<be...@netplanet.org> wrote:

>Ich kläre in dem Zusammenhang gerade mal ab, ob die Polizei-Stiftung
>Nordrhein-Westfalen tatsächlich einfach so Fremden gegenüber Auskünfte
>erteilt, ob Zahlungseingänge bestimter Dritter eintreffen oder nicht.
>Würde mich irritieren, wenn dies so wäre.

Exakt - genau das habe ich RL schon früher mal gefragt, auf die
Antwort warte ich noch heute :)

Gruß
Michael

Michael Weil

unread,
Feb 28, 2003, 10:11:46 AM2/28/03
to
On Thu, 27 Feb 2003 19:09:20 +0100, Rob Liebwein
<gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

> In meinem Falle habe ich niemals die Zustimmung erteilt, dass
>man mich VIER MAL HINTEREINANDER mit dem Müll von:

Ach nee, ehrlich HINTEREINANDER, nicht GLEICHZEITIG ?

>Genauer gesagt: Ich verliere
>20 Arbeitsstunden gegen SPAMer, ergo: umzurechnen in 20 Arbeitsstunden
>als Schadenposition und dann kannst den Schaden ausrechnen.

na dann ist meiner Meinung nach der Schaden ja sowieso EUR 0,-

Michael

Michael Weil

unread,
Feb 28, 2003, 10:13:31 AM2/28/03
to
On Thu, 27 Feb 2003 20:08:17 +0100, "Christian Glockner"
<ma...@newsmail.glockner.de> wrote:

>"Rob Liebwein" <gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen>
>schrieb im Newsbeitrag news:3E5E54...@mit.diesen.fromzeilen...
>
>[viel Text gelöscht]
>
>Ich muss jetzt doch mal fragen: Wie oft hast Du den Spam erhalten?

Ich meine, an einer versteckten Stelle mal etwas wie
VIER MAL HINTEREINANDER
gelesen zu haben.

Kann mich selbstverständlich täuschen und kann jederzeit Unterlassung
einhalten :)

Gruß
Michael

Ronald Wagner

unread,
Feb 28, 2003, 10:17:55 AM2/28/03
to
Michael Weil wrote:
> On Thu, 27 Feb 2003 19:09:20 +0100, Rob Liebwein
> <gib-spamers-...@mit.diesen.fromzeilen> wrote:

(...)

>>Genauer gesagt: Ich verliere
>>20 Arbeitsstunden gegen SPAMer, ergo: umzurechnen in 20 Arbeitsstunden
>>als Schadenposition und dann kannst den Schaden ausrechnen.
>
> na dann ist meiner Meinung nach der Schaden ja sowieso EUR 0,-

Nein, 30 Euro(*). ;-)


(*) Sozialhilfeempfänger bekommen AFAIK 1,50 Euro die Stunde, wenn
sie zu ähnlichen Arbeiten (wie Laub harken, Gartenpflege usw.)
zwangsverpflichtet werden.

SCNR,
-Ron.

Helmut Hullen

unread,
Feb 28, 2003, 10:12:00 AM2/28/03
to
Hallo, Holger,

Du (hbruns) meintest am 28.02.03:

>> Oder ein deutscher, oder überhaupt irgend eine Juraprüfung
>> erfolgreich abgelegt zu haben?

> Na, sagen wir es mal so: Er verkauft sich so, als wäre er einer.

Nein.
Wenn Du solchen Unfug aus seinen Zeilen herauspolkst, dann ist das
erst einmal einzig Dein Problem.

Genauso wie es erst einmal einzig Robs Problem ist, in welcher Weise
er sich von Beiträgen in dieser Newsgroup zu freien Assoziationen
anregen läßt. Der Rorschach-Test ist nichts dagegen.

Viele Grüße!
Helmut

Helmut Hullen

unread,
Feb 28, 2003, 10:08:00 AM2/28/03
to
Hallo, Rob,

Du (gib-spamers-keine-chance) meintest am 28.02.03:

> In

> Anlage K1

> zu diesem Schreiben erhalten Sie als Angebot zur Abgabe der
> Unterlassungserklärung eine Vorformulierung, die Sie bitte
> unterschrieben per Email an die vs.joergheidrich [at]
> law.liebwein.us zurücksenden möchten.

Kamelle!

"follow up" gesetzt nach de.alt.gruppenkasper

Viele Grüße!
Helmut

Gerrit Brodmann

unread,
Feb 28, 2003, 10:41:18 AM2/28/03
to
On Fri, 28 Feb 2003 15:41:23 +0100, "Vollmeier René (vollmi)"
<vol...@vollmi.ch> wrote:

>Hi Gerrit
>
>gerrit....@gmx.de (Gerrit Brodmann) schrieb folgendes:
>> >> Mein Name ist Rob Liebwein, auch "InterRob" genannt, schreibe hier privat.
>> > > Hauptberuflich bin ich Webmaster, Technical Network Supporter/Adviser,
>> > > Programmierer sowie Online-Redakteur,
>>
>> LOL! Rob ist bestimmt bei der Computer-Blöd, das würde seinen Hass auf
>> Heise auch erklären...
>
>Jetzt lies doch mal Robs Beiträge. Glaubst du immernoch das irgenwer Rob
>einstellen würde?

Blöd nimmt doch jeden?

>Also ich glaub nicht, keiner der bei klarem Verstand wäre würde so einen
>Arbeitnehmer unterhalten.

Hmm also Du meinst er ist in der amerikanischen Regierung tätig?

CNR

Lothar Kimmeringer

unread,
Feb 28, 2003, 10:48:20 AM2/28/03
to
Dietmar Braun <braund...@gmx.de> schrieb:

>Rob Liebwein schrub:
>> http://www.interrob.de/recht/abmahnung/
>
>Hach, da isser wieder, der selbsternannte "Internet-Pionier" - ich lach
>mich weg :-)

Der schickt sogar Mails an seinen Drucker.

[...]
From: Rob Liebwein <...>
To: printer
[...]

Suess


Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spam...@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!

Lothar Kimmeringer

unread,
Feb 28, 2003, 10:49:32 AM2/28/03
to
"Vollmeier René (vollmi)" <vol...@vollmi.ch> schrieb:

>Jetzt lies doch mal Robs Beiträge. Glaubst du immernoch das irgenwer Rob
>einstellen würde?
>
>Also ich glaub nicht, keiner der bei klarem Verstand wäre würde so einen
>Arbeitnehmer unterhalten.

Also waere das doch perfekt fuer GIGA bei NBC.

Andreas Impekoven

unread,
Feb 28, 2003, 11:39:43 AM2/28/03
to
Martin Kissel schrieb:

>> > Wo kann man sich eigentlich über bestimmte Anwälte bzw. deren
>> > Auftreten in der Öffentlichkeit beschweren?
>> Also die Anwälte hier benehmen sich doch nicht schlecht.
>> Rob Liebwein ist aber nie und nimmer Anwalt. Dafür isser viel zu
>> beschränkt.
>
> Aber er beschädigt das Ansehen der richtigen Anwälte.

Wie kommst Du denn darauf?

> Das wollen die
> richtigen Anwälte dann doch sicherlich unterbunden wissen. ;-)

Nein, denn das relevante Publikum ist sehr wohl in der Lage, zu
differenziern (vgl. Bismarck'sches Eiche Theorem). Was jedoch nicht angeht
ist aber die Beschädigung des Ansehens von Mandanten.


Grüße Andreas

--
Never smoke the bamboo joint!
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