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Brief vom Anwalt nach Aufforderung die Werbemails zu unterlassen

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René Schwarz

unread,
Jun 22, 2003, 5:09:15 AM6/22/03
to
Hallo,

Ein Bekannter hat eine Mail an einen Submitterdienst geschickt um den
Werbemüll abzubestellen:

Ich fordere sie hiermit auf, meine Internetadresse

>webmaster@xxx

>unverzüglich und kostenlos aus Ihren Spam-Verteilern zu löschen,
>da ich mich mit dieser email-Adresse niemals bei Ihnen angemeldet habe!

>Alternativ können Sie mir auch einen Link schicken, mit dem dies möglich
ist.

Daraufhin kam eine Abmahnung:

>Strafbewehrte Unterlassungserklärung:

>Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es in Zukunft
zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams
>zu bezichtigen. Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98,-Euro
bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
>(http://www.spam-police.at) zu bezahlen. Bei einer Zuwiderhandlung dieser
Unterlassungserklärung behält sich der Auftraggeber
>vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen Nachteile durch diese
Aussage gerichtlich einzuklagen.

Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet und wollte
seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.

Was sollte er unternehmen ?

Bitte keine Kritik über den Eintragungsversuch beim Submitterservice, dass
hat er schon gelernt ;-)

R.Schwarz


Pascal Volk

unread,
Jun 22, 2003, 6:01:46 AM6/22/03
to
Hi René,

Am Sonntag 22 Juni 2003 11:09 gab René Schwarz folgendes von sich:


> Hallo,
>
> Ein Bekannter hat eine Mail an einen Submitterdienst geschickt um den
> Werbemüll abzubestellen:
> Ich fordere sie hiermit auf, meine Internetadresse
>>webmaster@xxx
>
>>unverzüglich und kostenlos aus Ihren Spam-Verteilern zu löschen,
>>da ich mich mit dieser email-Adresse niemals bei Ihnen angemeldet
>>habe!
>
>>Alternativ können Sie mir auch einen Link schicken, mit dem dies
>>möglich ist.

Dazu gibt es in jeder "Nicht-Spam-Mail" einen Link zu General-Sperre.
Damit kann er sich offensichtlich austragen. Ein Schelm wer dabei
schlimmes denkt. ;-)

> Daraufhin kam eine Abmahnung:
>>Strafbewehrte Unterlassungserklärung:
>
>>Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es in
>>Zukunft zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams
>>zu bezichtigen. Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98,-Euro
>>bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
>>(http://www.spam-police.at) zu bezahlen.

Ach, Der Herr M. aus Bad R. mal wieder.
spam-police.at == spam-polizei.de
Bzw.: http://home.arcor.de/allusers/.spam_info./.domains.txt
Siehe dazu auch: <1939058.n...@EL-PRESIDENTE.edelhost.de>

>>Bei einer Zuwiderhandlung dieser Unterlassungserklärung behält sich
>>der Auftraggeber vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen
>>Nachteile durch diese Aussage gerichtlich einzuklagen.
>
> Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet und
> wollte seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.
>
> Was sollte er unternehmen ?

Einen Anwalt informieren?

Ich hatte ja bereits in dem Thread mit o.g. MID gefragt, wie gegen
deratige Webseiten und deren Betreiber mit rechtlichen Mitteln
vorgegangen werden kann...


Gruss
Pascal
--
<span style="color:#66FF33; background-color:transparent;">&#149;</div>

Roman Racine

unread,
Jun 22, 2003, 5:28:03 AM6/22/03
to
René Schwarz schrieb:

> Was sollte er unternehmen ?
>
> Bitte keine Kritik über den Eintragungsversuch beim Submitterservice, dass
> hat er schon gelernt ;-)

Weiterhin auf der Löschung seiner Adresse bestehen. Darauf hat AFAIK auch in
Deutschland ein Anrecht, selbst wenn er sich freiwillig eingetragen hat.
Sofern er nicht die "Spam-Police" (was auch immer das sein soll) nicht
selbst beauftragt hat, muss er diese Kosten wohl kaum übernehmen. Sollte er
dies doch getan haben, hat er schon wieder etwas gelernt.

Viele Grüsse

Roman Racine

René Schwarz

unread,
Jun 22, 2003, 6:48:16 AM6/22/03
to
Hallo Pascal,

das mit dem Anwalt hatte ich auch schon vorgeschlagen, leider hat er keine
Rechtsschutzversicherung.
Die Domainnamen unter http://home.arcor.de/allusers/.spam_info./.domains.txt
sind mir bei meiner Recherche auch schon über den Weg gelaufen.

Im Internet habe ich noch keinen einzigen Hinweis (außer in der Newsgroup)
zu dieser Problematik gefunden, die müssen eine gute Rechtsabteilung
besitzen, der Firmensitz in liegt ja übrings in den USA bzw.Österreich. Wenn
die gegen deutsche User vorgehen wollen, müssen die doch ein
rechtshilfeersuchen stellen und das bei einem Streitwert von 98 Euro ???

Ich habe erst mal empfohlen abzuwarten und nicht auf Abmahnung zu reagieren.
Leider finde ich keine weiteren Information zu dieser Art der Belästigung im
Netz.

Gruß René


Jean Pierre Wenzel

unread,
Jun 22, 2003, 8:12:02 AM6/22/03
to
Hallo René,

René Schwarz wrote:
> Ein Bekannter hat eine Mail an einen Submitterdienst geschickt um den
> Werbemüll abzubestellen:
>

> [Aufforderung, E-Mail-Adresse zu löschen]

An dieser Aufforderung ist erstmal nichts falsch. Jeder hat gemäß
Bundesdatenschutzgesetz das Recht auf Auskunft (§34 BDSG) und Löschung
(§35 BDSG) seiner gespeicherten persönlichen Daten.

> Daraufhin kam eine Abmahnung:


> Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es in Zukunft
> zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams zu bezichtigen.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Ich weiß nicht, wie der genaue Wortlaut der E-Mail Deines Bekannten
lautete, aber über diesen Teil der Abmahnung könnte man ja noch reden.
Das ließe sich unter Umständen auch noch unterzeichnen.

> Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98,-Euro
> bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"

^^^^^^^^^^^^^^^^^

Diese Ermittlungskosten werden sie allerdings bei keinem Richter der
Welt einklagen können. Wer hat sie denn bitte gebeten, für angebliche
fast 100 Steine eine Information (welche?) zu bekommen... Sie hatten
doch die E-Mail-Adresse Deines Bekannten, oder? Eine einfache E-Mail
hätte es hier auch getan.

Sorry, aber hier versucht jemand, auf nicht gerade seriöse Weise Geld zu
machen.

> Bei einer Zuwiderhandlung dieser Unterlassungserklärung behält sich der
> Auftraggeber vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen
> Nachteile durch diese Aussage gerichtlich einzuklagen.

Hat Dein Bekannter die Firma xy irgendwo öffentlich als Spammer
angeprangert? Wenn nein, diesen Absatz vergessen, auf keinen Fall
unterschreiben!

> Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet und wollte
> seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.

OK, dumm gelaufen...

> Was sollte er unternehmen ?

Ich würde den Damen und Herren einfach noch mal eine E-Mail schreiben,
und sie darauf hinweisen, dass Du respektive Dein Bekannter wohl falsch
verstanden worden ist...

Ich würde eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses (besteht
ein solches überhaupt) fordern und weiterhin (siehe oben) Bekanntgabe
und anschließende Löschung aller personenbezogenen Daten.

Meiner Meinung nach (habe leider nur ein Semester Recht gehabt *g*)
haben sie keine Handhabe gegen Deinen Bekannten.

Viele Grüße


Jean Pierre

Rainer Zocholl

unread,
Jun 21, 2003, 8:21:00 PM6/21/03
to
(René Schwarz) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Hallo,

>Ein Bekannter hat eine Mail an einen Submitterdienst geschickt
>um den Werbemüll abzubestellen:

>Ich fordere sie hiermit auf, meine Internetadresse

>>webmaster@xxx

>>unverzüglich und kostenlos aus Ihren Spam-Verteilern zu löschen,
>>da ich mich mit dieser email-Adresse niemals bei Ihnen angemeldet
>>habe!
>>Alternativ können Sie mir auch einen Link schicken, mit dem dies
>>möglich ist.

>Daraufhin kam eine Abmahnung:

Per Sack-Post oder eMail?

>>Strafbewehrte Unterlassungserklärung:

Das wird immer wieder versucht.

>>Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es in
>>Zukunft zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams
>>zu bezichtigen.

Wie bitte?

Was "Spams"?
Ein neuer Straftatbestand?

War denn in der Werbung ein Hinweis auf die Quelle der eMail-Adresse?


>>Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit
>>98,-Euro bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
>>(http://www.spam-police.at) zu bezahlen.


I. D. A. Spam - Police
ZIB-Zentralverwaltung
Fuerbergstrasse 18-20
5020 Salzburg-Austria

Tel.-Nr. 0043/662/908030
Fax.-Nr. 0043/662/908032


domain: spam-police.at
person: Thomas Mueller
address: Salzburger Str. 71a
address: D-83435 Bad Reichenhall
address: Germany
phone: +49 1901 51581
fax-no: +49 1900 16012
e-mail: ser...@etob24.com

person: Hostmaster SCHLUND

Das passt ja gut.
Wer mahnt mal ab?
1. 0190-0(!) Nummer ohne Preisangabe
2. Keine International erreichbare Rufnummer


Hm, eigentlich ist das ja (fast)OK was sie schreiben,
ob sie wissen welcher evtl. Missbrauch mit ihrem Namen getrieben wird?

Legaler-E-Mailversand: Bisher als einzig bekanntes
E-Mailversandsystem wird beim Freischalten von Einträgen
automatisch der Nachweis über den tatsächlich bestehenden
Geschäftskontakt mitversendet.

Soweit ja(fast) OK es fehlt noch das "confirm"... aber:

Das Produkt Ministage zeigt hier wie der Versand mit seiner
Exclusivwerbung versendet werden kann. Nach aktuellem Stand
erhält man bei der
Neuanmeldung gleich die Möglichkeit über
130.000 legale E-Mails zu versenden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

darüber hinaus werden für
die eigene Suchmaschine & Kleinanzeigenmarkt von Submitter
(Verteiler) täglich bis zu 2000 Neueintragungen zugeliefert.
Preis: 19,90 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. / mtl.

http://www.ministage.de
domain: ministage.de
descr: Thomas Mueller

http://www.stage.ebb24.info/affili_add.php
Mini-Stage-Marketing-Tool ! Und sicher wollen Sie wissen,
warum. Mini-Stage beruht auf der weltweit gueltigen
Gesetzgebung, das bei Speicherung von Daten die betroffene
Person zu informieren ist. Beispiel: Sie geben eine
Kleinanzeige in einem Online-Kleinanzeigenmarkt auf. Der
Online-Markt ist verpflichtet, Sie ueber diesen Vorgang via
E-Mail zu informieren. Wir nennen dies eine
Bestaetigungs-E-Mail. Legal ist es, in dieser
Bestaetigungs-E-Mail Eigenwerbung zu integrieren. Das
Mini-Stage- bzw. Stage-Tool beliefert Sie täglich mit neunen
Kleinanzeigen, Suchmaschineneinträge. Produkteinträge usw. An
alle diese Eintragungswünsche können Sie durch einfaches
Freischalten den gesetzlichen Richtlinien genüge tun und dabei
auch noch legal Ihre Werbebotschaft übersenden.

Wie bitte?
Die betreiben einen Kleinanzeigen Markt? und geben die
Adressen and Dritte, damit diese eine gesetzlich(?) vorgeschriebene
Bestätigung eMail inkl. Werbung versenden?
Wie soll das gehen?
Der Kleinanzeigende soll doch nur genau eine "Bestaetigungs"eMail bekommen.
Sind dann hunderte Werbeblöcke dran geklatscht?

>>Bei einer Zuwiderhandlung
>>dieser Unterlassungserklärung behält sich der Auftraggeber
>>vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen Nachteile durch
>>diese Aussage gerichtlich einzuklagen.


>Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet

Welchem? Dem oben?

>und wollte seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.

>Was sollte er unternehmen ?

Tja, der geforderte Betrag ist so gering das sich der Gang zum Anwalt
evtl. nicht lohnt.
Aber mit "abmahnung" bei google fragen bringt reichlich Infos.

(Aber nicht dies Seite die sich ganz ausführlich damit
beschäftigte. Leider habe ich gestern meine Booksmarks gehimmelt.)


http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm


http://domains.freecity.de/recht/basics/001.phtml
...
VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Wer dies nicht berücksichtigt, geht die Gefahr ein, sehr schnell
der Adressat einer einstweiligen Verfügung zu werden. Ein solches
einstweiliges Verfügungsverfahren endet dann sehr häufig in einem
Prozess und verursacht weitere Kosten.

Tipp: Wer abgemahnt wird, sollte, solange der Inhalt ihn rechtlich
betrifft und die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist, einen
Anwalt mit der Überprüfung beauftragen. Keinesfalls darf die
Abmahnung ohne Reaktion einfach unbeachtet gelassen werden.

Nur so lassen sich ungerechtfertigte Abmahnungen, der Verlust
eigener Rechte und/oder Abmahnungskosten vermeiden.
Mit freundlichen Grüssen
Claus Volke
Rechtsanwalt


Eigentlich ganz klar, oder?


>Bitte keine Kritik über den Eintragungsversuch beim Submitterservice,
>dass hat er schon gelernt ;-)

Naja, dann muss er nur noch üben wie er sich beschwert...

Rainer Zocholl

unread,
Jun 21, 2003, 8:43:00 PM6/21/03
to
(René Schwarz) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Hallo Pascal,

>das mit dem Anwalt hatte ich auch schon vorgeschlagen, leider hat er
>keine Rechtsschutzversicherung.

Naja, der erste Besuch bei einen RA ist kostenlos oder
durchaus bezahlbar, erst recht bei einem Streitwert von 98Euro.

Womit hast Du das gemacht?

>sind mir bei meiner Recherche auch schon über den Weg gelaufen.

>Im Internet habe ich noch keinen einzigen Hinweis (außer in der
>Newsgroup) zu dieser Problematik gefunden,

Welche Suchmachine nutzt Du?
google.com wohl nicht?

>die müssen eine gute Rechtsabteilung besitzen, der Firmensitz
>in liegt ja übrings in den USA bzw.Österreich.
>Wenn die gegen deutsche User vorgehen wollen,
>müssen die doch ein rechtshilfeersuchen stellen und das bei einem
>Streitwert von 98 Euro ???

Tja. Für deinen Bekannetn sind es "nur" 98Euro, und auch
für die andere 100 Leute die sich auch über den "Spam" beschwert haben...
Zusammnen kommt dann doch ein hübsches Sümmchen zustande...

Ich glaube nicht das ein solches Vorgehen die Akzeptanz
des "eMails Marketing" steigert.
Vielleicht mal bei den Interessen-Vertretern z.B. dmmv.de nachfragen,
ob es bei seriösen Anbietern üblich sei, Beschwerden verärgerte Kunden
sofort mit einer Abmahnung zu beantworten...?


>Ich habe erst mal empfohlen abzuwarten und nicht auf Abmahnung zu
>reagieren.

http://domains.freecity.de/recht/basics/001.phtml
...
VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

>Leider finde ich keine weiteren Information zu dieser Art
>der Belästigung im Netz.

Kann nicht sein. Die Abmahnungen sind ja leider eingerissen.
http://www.freedomforlinks.de
http://www.abmahnungswelle.de (auf "go" klicken) siehe auch webrobin.de

Roman Racine

unread,
Jun 22, 2003, 8:42:02 AM6/22/03
to
Jean Pierre Wenzel schrieb:

>> Daraufhin kam eine Abmahnung:
>> Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es in
>> Zukunft zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams zu
>> bezichtigen.
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>
> Ich weiß nicht, wie der genaue Wortlaut der E-Mail Deines Bekannten
> lautete, aber über diesen Teil der Abmahnung könnte man ja noch reden.
> Das ließe sich unter Umständen auch noch unterzeichnen.

IMHO sollte man keine Erklärungen unterzeichnen, die nur dem Gegner Vorteile
bringen, schon gar keine mit schwammigen Formulierungen wie "o.a. Firma


ungerechtfertigt des Spams zu bezichtigen".

Wenn schon sollte in einer solchen Vereinbarung enthalten sein, dass die
Kundendaten beim Gegner vollständig und dauerhaft gelöscht werden. Generell
würde ich bei solchen Abmahnungen gar nichts unternehmen, bei EUR 98 wird
sich das höchstwahrscheinlich ohnehin totlaufen.

Gruss

Roman Racine

Martin Gerhard

unread,
Jun 22, 2003, 9:08:54 AM6/22/03
to
Rainer Zocholl schrieb:
> [...]

> http://www.stage.ebb24.info/affili_add.php
> Mini-Stage-Marketing-Tool ! Und sicher wollen Sie wissen,
> warum. Mini-Stage beruht auf der weltweit gueltigen
> Gesetzgebung, das bei Speicherung von Daten die betroffene
> Person zu informieren ist. Beispiel: Sie geben eine
> Kleinanzeige in einem Online-Kleinanzeigenmarkt auf. Der
> Online-Markt ist verpflichtet, Sie ueber diesen Vorgang via
> E-Mail zu informieren. Wir nennen dies eine
> Bestaetigungs-E-Mail. Legal ist es, in dieser
> Bestaetigungs-E-Mail Eigenwerbung zu integrieren. Das
> Mini-Stage- bzw. Stage-Tool beliefert Sie täglich mit neunen
> Kleinanzeigen, Suchmaschineneinträge. Produkteinträge usw. An
> alle diese Eintragungswünsche können Sie durch einfaches
> Freischalten den gesetzlichen Richtlinien genüge tun und dabei
> auch noch legal Ihre Werbebotschaft übersenden.
>
> Wie bitte?
> Die betreiben einen Kleinanzeigen Markt? und geben die
> Adressen and Dritte, damit diese eine gesetzlich(?) vorgeschriebene
> Bestätigung eMail inkl. Werbung versenden?

Ich verstehe das anders. ebb24 betreibt selber keinen
Kleinanzeigenmarkt. Aber Firma X tut das.

Du gibst also bei Firma X Deine E-Mail-Adresse an, weil das
erforderlich ist, um eine Kleinanzeige aufzugeben. Firma X ist
Vertragspartner von ebb24 und gibt denen Deine E-Mail-Adresse weiter.
ebb24 schickt Dir nun eine "Bestätigungsmail" im Namen von Firma X mit
Werbung von $Kunde von ebb24 dran.

Könnte so funktionieren.

Gruß
Martin

René Schwarz

unread,
Jun 22, 2003, 9:17:27 AM6/22/03
to
Hallo Herr Zocholl,

Der Brief kam mit der Post aus Österreich
Abs.:

Daniel Gebhart
Fürbergstr. 18-20
5020 Salzburg / Austria

####

Diese Aufforderung ging an ser...@etob24.com
Text:


Ich fordere sie hiermit auf, meine Internetadresse

webmaster@xxx

unverzüglich und kostenlos aus Ihren Spam-Verteilern zu löschen,
da ich mich mit dieser email-Adresse niemals bei Ihnen angemeldet
habe!
Alternativ können Sie mir auch einen Link schicken, mit dem dies
möglich ist.

> >Daraufhin kam eine Abmahnung:
>


> War denn in der Werbung ein Hinweis auf die Quelle der eMail-Adresse?
>

Die Email sah so aus:

Sehr geehrter Webmaster,

Ihr Suchmaschineneintrag mit folgenden Daten wurde seoben
für die Suchmaschine: Presentware Kleinanzeigenmarkt
freigeschaltet.
Laut den gesetzl. Richtlinien sind wir verpflichtet Sie über
Ihren Eintragungsauftrag mit Freischaltung zu informieren !

Wenn Sie Ihre Eintragungsdaten ändern möchten können Sie
das mit folgendem Link:

http://www.etob24.com/suma/login.php

Dort könen Sie ggf. auch Ihre erforderlichen Zugangsdaten
für das Login zur Suchmaschine anfordern !

+++++Werbemüll++++++
Diese Mails sind Sindflutartig eingetrudelt....

Ich habe meinen Bekannten gebeten diese Newsgroup selbst zu abonnieren, dann
kann er selbst auf die Fragen antworten.

Er hat parallel auch eine Anfrage auf www.abmahnungswelle.de gestartet.

Gruß René Schwarz


Pascal Volk

unread,
Jun 22, 2003, 9:42:55 AM6/22/03
to
Hallo Rainer,

Am Sonntag 22 Juni 2003 02:43 gab Rainer Zocholl folgendes von sich:


> (René Schwarz) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:
>

>>Die Domainnamen unter
>>http://home.arcor.de/allusers/.spam_info./.domains.txt
>
> Womit hast Du das gemacht?

joe, whois & dig
Haette ich es etwa in HTML speichern sollen?
Oder wie ist Deine Frage bitte zu verstehen?

Thomas Hochstein

unread,
Jun 22, 2003, 9:33:56 AM6/22/03
to
"René Schwarz" <anti...@freenet.de> scripsit/wrote:

> Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98,-Euro
> bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
> (http://www.spam-police.at) zu bezahlen.

Die Website ist recht witzig (und offensichtlich unter
"spam-polizei.de" nochmal vorhanden).

Nicht nur, dass man im Bereich der Rechtschreibung und des "Ausdrucks"
(wie man früher bei der Korrektur eines Deutschaufsatzes zu lesen
bekam) offensichtlich schwer herausgefordert ist, auch die technischen
Kenntnisse sind - wenn man von der Schilderung möglicher Spamfilter
und der Beschreibung des Spam-Problems ausgeht - eher
bemitleidenswert. Man könnte daraus schließen, dass ein Anbieter, der
sich eines solchen Partners bedient, entweder selbst unseriös oder
ausgesprochen inkompetent ist (oder mit spam-police.at verbandelt).

Gruß,
-thh
--
BITTE *vor* dem Posten in de.admin.net-abuse.mail die Hinweise unter
<http://www.th-h.de/faq/danam-intro.html> und ggf. die FAQs lesen!
Allg. FAQ: <http://home.snafu.de/laura/de.admin.net-abuse.mail.txt>
E-Mail-Header-FAQ: <http://www.th-h.de/faq/headerfaq.html>

Sebastian Karkus

unread,
Jun 22, 2003, 11:22:47 AM6/22/03
to
Rainer Zocholl wrote:
[...]

> http://www.stage.ebb24.info/affili_add.php
[...]
Das kommt mir irgendwie bekannt vor.
Kann mich erinnern, mal meine Seite in irgendeinen kostenlosen
Eintragsdienst
eingetragen zu haben. Danach schei*en sie dich zu mit "Bestätigungsmails",
deren Sig länger als die Bibel ist und mehr Werbung als ein Otto-Katalog
beinhaltet.


>
> Wie bitte?
> Die betreiben einen Kleinanzeigen Markt? und geben die
> Adressen and Dritte, damit diese eine gesetzlich(?) vorgeschriebene
> Bestätigung eMail inkl. Werbung versenden?

Ja- so ist es. Diese mail ist 1% Bestätigung und 99% Spamlinks

> Wie soll das gehen?
> Der Kleinanzeigende soll doch nur genau eine "Bestaetigungs"eMail
> bekommen. Sind dann hunderte Werbeblöcke dran geklatscht?

Ja- so ist es.

>>> Bei einer Zuwiderhandlung
>>> dieser Unterlassungserklärung behält sich der Auftraggeber
>>> vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen Nachteile durch
>>> diese Aussage gerichtlich einzuklagen.
>
>> Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet
>
> Welchem? Dem oben?
>
>> und wollte seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.
>> Was sollte er unternehmen ?
>

[...]


> VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
> ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
> Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

[...]

Hatte mal sowas in der Art im RL und mein Anwalt hat mir die folgende
Textpassage für die Folgepflegefälle diktiert:
"Ohne Anspruch auf eine Rechtspflicht nehme ich Ihr
Unterlassungsbegehren an." Das war´s dann auch.
Damit sagst du, daß du nichts mehr machst, was die wollen,
gleichzeitig aber auch, daß du nicht das gemacht hast, was die dir
vorwerfen.

Sonst könnte ich dir z.b. jetzt eine Unterlassungserklärung zuschicken,
in der ich fordere, daß du nicht mehr nachts nackt um mein Haus
vom Dach fliegen sollst...

Würde das auch mit dem o.g. Satz beantworten und gut sein lassen.
Alles weitere ist eine Verstrickung in Ecken, wo sie dich schriftlich
vielleicht sehen
wollen würden.

HTH

Sebastian

R.Freitag

unread,
Jun 22, 2003, 12:24:34 PM6/22/03
to
Thomas Hochstein wrote:

> "René Schwarz" <anti...@freenet.de> scripsit/wrote:
>
>> Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98,-Euro
>> bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
>> (http://www.spam-police.at) zu bezahlen.
>
> Die Website ist recht witzig (und offensichtlich unter
> "spam-polizei.de" nochmal vorhanden).

Wäre das Verwenden des Begriffes "Polizei" wegen der Verwechselung mit der
staatlichen "Polizei" nicht durch eine Abmahnung zu verhindern?

Meiner Ansicht nach besteht eine erhebliche Verwechselungsgefahr mit
offiziellen Stellen.

Robert

Rainer Zocholl

unread,
Jun 21, 2003, 11:26:00 PM6/21/03
to
(Pascal Volk) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Hallo Rainer,

>Am Sonntag 22 Juni 2003 02:43 gab Rainer Zocholl folgendes von sich:
>> (René Schwarz) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:
>>
>>>Die Domainnamen unter
>>>http://home.arcor.de/allusers/.spam_info./.domains.txt
>>
>> Womit hast Du das gemacht?

>joe, whois & dig

>Haette ich es etwa in HTML speichern sollen?

Ne ;-)

ASCII-Only rulez!

>Oder wie ist Deine Frage bitte zu verstehen?

Ob Du ein tool hast, das das alles ohne manuelles zutun macht.

Rainer Zocholl

unread,
Jun 21, 2003, 11:48:00 PM6/21/03
to
(Martin Gerhard) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Rainer Zocholl schrieb:
>> [...]
>> http://www.stage.ebb24.info/affili_add.php
>> Mini-Stage-Marketing-Tool ! Und sicher wollen Sie wissen,
>> warum. Mini-Stage beruht auf der weltweit gueltigen
>> Gesetzgebung, das bei Speicherung von Daten die betroffene
>> Person zu informieren ist. Beispiel: Sie geben eine
>> Kleinanzeige in einem Online-Kleinanzeigenmarkt auf. Der
>> Online-Markt ist verpflichtet, Sie ueber diesen Vorgang via
>> E-Mail zu informieren. Wir nennen dies eine
>> Bestaetigungs-E-Mail. Legal ist es, in dieser
>> Bestaetigungs-E-Mail Eigenwerbung zu integrieren. Das
>> Mini-Stage- bzw. Stage-Tool beliefert Sie täglich mit neunen
>> Kleinanzeigen, Suchmaschineneinträge. Produkteinträge usw. An
>> alle diese Eintragungswünsche können Sie durch einfaches
>> Freischalten den gesetzlichen Richtlinien genüge tun und dabei
>> auch noch legal Ihre Werbebotschaft übersenden.
>>

>Ich verstehe das anders. ebb24 betreibt selber keinen
>Kleinanzeigenmarkt. Aber Firma X tut das.

>Du gibst also bei Firma X Deine E-Mail-Adresse an, weil das
>erforderlich ist, um eine Kleinanzeige aufzugeben. Firma X ist
>Vertragspartner von ebb24 und gibt denen Deine E-Mail-Adresse weiter.
>ebb24 schickt Dir nun eine "Bestätigungsmail" im Namen von Firma X mit
>Werbung von $Kunde von ebb24 dran.

>Könnte so funktionieren.

Emm, und wenn ich mich per Maschine in 200 Sites eintragen lasse
die alle mit dem zusammenarbeiten, bekomme ich innerhalb von
Minuten 200 eMails? Oder das nächste 3/4 Jahr jede Tag eine,
für jeden Eintrag? (Ohne Datum des Eintrages, versteht sich..)

Im ersten Fall wäre es ja fast OK, weil man da den Zusammenhang
erkennt.Aber diese "Werbung" dürfte Aggresssionen aufbauen und
zur Anti-Werbung werden.

Das das zusenden einer solchen "Eintragungsbestätigung", ja
automatisiert, eine gefährliche Sache ist, scheint denen nicht klar zu sein.

Es könnte ja wer auf die Idee kommen, einen gewissen Anwalt
dort, ohne Auftrag, eintragen zu lassen.

Michael Diederich

unread,
Jun 22, 2003, 1:17:23 PM6/22/03
to
begin -<[R.Freitag * Sonntag, 22. Juni 2003 18:24 ]>-

>> Die Website ist recht witzig (und offensichtlich unter
>> "spam-polizei.de" nochmal vorhanden).
> Wäre das Verwenden des Begriffes "Polizei" wegen der Verwechselung mit der
> staatlichen "Polizei" nicht durch eine Abmahnung zu verhindern?
> Meiner Ansicht nach besteht eine erhebliche Verwechselungsgefahr mit
> offiziellen Stellen.

Der Name ist meines Wissens nach nicht geschützt. Wo ist denn Rob wenn ihn mal
wieder braucht?

Best regards,

da didi
--
68. Hmmm, curious...

--Top 100 things you don't want the sysadmin to say

Michael Unger

unread,
Jun 22, 2003, 1:21:20 PM6/22/03
to
On 22-Jun-2003 02:43, Rainer Zocholl wrote:

> [...]


>
>>Leider finde ich keine weiteren Information zu dieser Art
>>der Belästigung im Netz.
>
> Kann nicht sein. Die Abmahnungen sind ja leider eingerissen.
> http://www.freedomforlinks.de
> http://www.abmahnungswelle.de (auf "go" klicken) siehe auch webrobin.de

^^^^^^^^^^^^^^^^

Das scheint nur zu funktionieren, wenn man JavaScript aktiviert hat.

Auf der Seite <URL: http://www.abmahnwelle.de/forum_plain/> scheinen
denen sogar die Zeilenumbrüche ausgegangen zu sein ... :-(

Michael

--

Please do *not* send "Security Patch Notifications" or "Security
Updates"; this system isn't running a Micro$oft operating system.
And don't annoy me <mailto:postmaster@[127.0.0.1]> please ;-)

R.Freitag

unread,
Jun 22, 2003, 1:57:06 PM6/22/03
to
Rainer Zocholl wrote:
[,,,]


> sein.
>
> Es könnte ja wer auf die Idee kommen, einen gewissen Anwalt
> dort, ohne Auftrag, eintragen zu lassen.

Es wird vermutet, dass Günni momentan nicht vollkommen unerheblichen
Problemem gegenübersteht. Gerüchtehalber habe ich etwas von Pfändung
gehört, aber wasserdichtes habe ich nicht. Villeicht ist er für diese
Gelegenheit dankbar.

Robert

Pascal Volk

unread,
Jun 22, 2003, 2:22:28 PM6/22/03
to
Hi Rainer,

Am Sonntag 22 Juni 2003 05:48 gab Rainer Zocholl folgendes von sich:


>
> Emm, und wenn ich mich per Maschine in 200 Sites eintragen lasse
> die alle mit dem zusammenarbeiten, bekomme ich innerhalb von
> Minuten 200 eMails? Oder das nächste 3/4 Jahr jede Tag eine,
> für jeden Eintrag? (Ohne Datum des Eintrages, versteht sich..)

Sind taeglich zwei bis drei Mails, dann wird es weniger.

In den Mails ist auch immer ein "Erkennunungszeichen":
IP: 217.160.95.121
Host: p15111556.pureserver.info
Timestamp: 1054354321
IP und Hostname gehoeren der Server, der den Grossteil der beworbenen
Seiten hostet.
Timestamp entspr. in der Tat dem Timestamp der "Eintragung"

> Im ersten Fall wäre es ja fast OK, weil man da den Zusammenhang
> erkennt.Aber diese "Werbung" dürfte Aggresssionen aufbauen und
> zur Anti-Werbung werden.

Meinst Du? :-D

> Das das zusenden einer solchen "Eintragungsbestätigung", ja
> automatisiert, eine gefährliche Sache ist, scheint denen nicht klar zu
> sein.

Wird doch alles von der spam-police.at ueberwacht. ;-)

> Es könnte ja wer auf die Idee kommen, einen gewissen Anwalt
> dort, ohne Auftrag, eintragen zu lassen.

Ja, aber:
Wenn man die "Eintragung" anfordert, muss dieses erst ueber einem per
Mail zugesendeten Link bestaetigt werden.
Dann geht es los mit der "Eintragung" in die "Suchmaschinen". *lol*
Das "dumme" an der ersten Mail ist, dass dieses auch so ein
"Erkennungszeichen", wie o.g. traegt, allerdings mit der IP-Adresse des
Auftraggebers.
Also wenn Ihr den adligen anmelden wollt, schaltet bitte einen Proxy
dazwischen. ;-)


Gruss
Pascal

PS: Ach ja, die Mails kommen von unterschiedlichen Adressen. Falls
vielleicht jemand vorbeugend einen Filter einrichten will: ( ;-) )
- Brebit Internet-Marketing <bittne...@t-online.de>
- ser...@etob24.com
- in...@jc-service.de
- ml...@hotmail.com
- uw...@eurolube.de
- suchmaschi...@saleandmore.org
- gfel...@jc-service.de
- info-eas...@gmx.com
- wolfgan...@gmx.de
- prom...@earn24h.com
- Ma...@mitverdienen.info
- erfolg...@web.de
- bernd-a...@t-online.de
- in...@lottoplayer.at
- awlime.tel...@t-online.de
- ab...@spam-police.de
- "Business-Service of Europe inc." <ser...@etob24.com>
- "Toni von Lerchenfeld" <Ma...@Mitverdienen.de>
- haeb...@fitshop.de
- "Brebit Internet-Marketing" <bit...@jc-service.de>
- "Multimerdiadesign" <info-eas...@gmx.com>
- "Business-Service of Europe inc." <feuers...@gmx.at>
- "5 $ GRATIS bei DXGold.de" <5_Do...@DXGold.de>
- in...@heinz-schubsky.de
- Vertri...@aol.com
- "Steger Josef" <in...@lotto-spielen.at>
- Suchmaschinen-Redaktion <ser...@etob24.com>
- "Business-Service of Europe inc." <in...@i-d-a.at>
- "Multimerdiadesign" <info-eas...@gmx.com>
- "Business-Service of Europe inc." <sta...@etob24.com>

Martin Gerhard

unread,
Jun 22, 2003, 2:35:37 PM6/22/03
to
Rainer Zocholl schrieb:

> (Martin Gerhard) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:
>>Ich verstehe das anders. ebb24 betreibt selber keinen
>>Kleinanzeigenmarkt. Aber Firma X tut das.
>>
>>Du gibst also bei Firma X Deine E-Mail-Adresse an, weil das
>>erforderlich ist, um eine Kleinanzeige aufzugeben. Firma X ist
>>Vertragspartner von ebb24 und gibt denen Deine E-Mail-Adresse weiter.
>>ebb24 schickt Dir nun eine "Bestätigungsmail" im Namen von Firma X mit
>>Werbung von $Kunde von ebb24 dran.
>>
>>Könnte so funktionieren.

> Emm, und wenn ich mich per Maschine in 200 Sites eintragen lasse
> die alle mit dem zusammenarbeiten, bekomme ich innerhalb von
> Minuten 200 eMails? Oder das nächste 3/4 Jahr jede Tag eine,
> für jeden Eintrag? (Ohne Datum des Eintrages, versteht sich..)

Ja, das ist der Plan, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Anzahl
der Mails pro Tag dürften abhängig sein von der Anzahl der Kunden von
ebb24 und deren Bedarf, auf ihre wahnsinnig tollen Angebote
hinzuweisen. Wie ebb24 bei dieser angenommenen Vorgehensweise aber den
Schlenker zu "erlaubter Eigenwerbung" macht, ist mir nicht klar.

> Im ersten Fall wäre es ja fast OK, weil man da den Zusammenhang
> erkennt.Aber diese "Werbung" dürfte Aggresssionen aufbauen und
> zur Anti-Werbung werden.

Wie überall im Geschäftsleben gilt hier das Ergebnis der
Kosten-Nutzen-Analyse. Solange es eine genügende Anzahl Trottel gibt,
die auf solche Werbung durch anklicken und kaufen reagieren, ist den
Spammern alles andere egal. Der Ertrag liegt über dem Aufwand.

Ich habe neulich mit dem Besitzer einer Druckerei gesprochen. Die
Auftragslage war und ist mau. Also hat er vor ca. 1-2 Jahren ein
Faxmailing losgeschickt. An mehr als 2000 Faxnummern im
Rhein-Main-Gebiet. Unterm Strich hat er soviel Aufträge reinbekommen,
dass er nach Zahlung der Anwaltskosten und irgendwelcher sonstigen
Gebühren immer noch einen Gewinn verbuchen konnte. Nachdem ich mit ihm
gesprochen habe, macht er solche Sachen übrigens nicht mehr.

Daraus folgt IMHO (bitte korrigieren, wenn ich falsche Schlüsse ziehe):

1. Es gibt nur eine Möglichkeit, den ganzen Sumpf trocken zu legen:
Aufklärung. "Leute, kauft nicht bei Spammern! NIEMALS!" Denn Leute,
die bei Spammern kaufen, sind genau so schlimm wie die Spammer
selbst; sie halten ja diese Läden am Laufen und die Spammer am
Leben.

2. Beschwerden sind immer dann sinnvoll, wenn durch die Bearbeitung
der Beschwerde beim Spammer Kosten entstehen; das kann auch
Zeitaufwand bedeuten. Massenhafte Beschwerden an bekannte Spammer
mit ladungsfähiger Anschrift sind daher immer sinnvoll.

Ich wage mal eine Prophezeiung: Wenn auch nur ein viertel Jahr lang
kein Umsatz generiert wird, aber der Ärger, den Spammer regelmäßig -
auch mit mir - kriegen, nicht aufhört, werden sich die Leute was
Lukrativeres suchen.

> Das das zusenden einer solchen "Eintragungsbestätigung", ja
> automatisiert, eine gefährliche Sache ist, scheint denen nicht klar zu sein.
>
> Es könnte ja wer auf die Idee kommen, einen gewissen Anwalt
> dort, ohne Auftrag, eintragen zu lassen.

Du meinst, *er* wollte schon immer mal mit seiner Webseite in 200
Suchmaschinen angemeldet sein? *fg*

Gruß
Martin

René Schwarz

unread,
Jun 22, 2003, 2:55:03 PM6/22/03
to
Hallo,

"Michael Unger" <un...@decus.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bd4ona$odqro$1...@ID-152801.news.dfncis.de...


> On 22-Jun-2003 02:43, Rainer Zocholl wrote:
>
> > [...]
> >
> >>Leider finde ich keine weiteren Information zu dieser Art
> >>der Belästigung im Netz.
> >
> > Kann nicht sein. Die Abmahnungen sind ja leider eingerissen.
> > http://www.freedomforlinks.de
> > http://www.abmahnungswelle.de (auf "go" klicken) siehe auch webrobin.de
> ^^^^^^^^^^^^^^^^
>
> Das scheint nur zu funktionieren, wenn man JavaScript aktiviert hat.
>
> Auf der Seite <URL: http://www.abmahnwelle.de/forum_plain/> scheinen
> denen sogar die Zeilenumbrüche ausgegangen zu sein ... :-(
>

erst einmal Danke für das rege Interesse. Das Thema Abnahnungen ist mir
natürlich bekannt.
Ich wollte damit sagen, dass ich im Netz absolut keine weiteren Fälle
gefunden habe, wo www.ebot24.com (de) beteiligt waren bzw. sind und ein User
gegen das Spammen besagter Firma Einwand erhoben hat und sofort ein
Dankeschreiben vom Anwalt bekam.

Diese Methode des Geldverdienens ist natürlich sehr lukrativ. Ich provoziere
User mit Spam und wenn diese darauf negativ reagieren nehme ich meinen
Freund den Anwalt (www.i-d-a.at wird ja sogar auf http://www.etob24.com/ida/
umgeleitet) und nehme dann die User aus. Ansonsten fallen diese auf meine
scheinbar legalen Spamangebote herein und kaufen meine Software etc. nicht
schlecht...
...kennt jemand einen Anwalt der gerade Arbeitslos ist...ich hätte da einen
Job...muß aber erst mal schnell 90.000 Email versenden ;-)

Gruß René


Sascha Wostmann

unread,
Jun 22, 2003, 4:40:30 PM6/22/03
to
Michael Diederich :

> Wo ist denn Rob wenn ihn mal
> wieder braucht?

mal den Teufel nicht in die Newsgroup!!1

Viele Grüße,
Sascha

Rainer Zocholl

unread,
Jun 22, 2003, 4:30:00 AM6/22/03
to
(R.Freitag) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Rainer Zocholl wrote:
>[,,,]

>> sein.
>>
>> Es könnte ja wer auf die Idee kommen, einen gewissen Anwalt
>> dort, ohne Auftrag, eintragen zu lassen.

>Es wird vermutet, dass Günni momentan nicht vollkommen unerheblichen
>Problemem gegenübersteht.

Günni? Ich meinte Steini! ;-)

Rainer Zocholl

unread,
Jun 22, 2003, 4:47:00 AM6/22/03
to
(R.Freitag) 22.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Thomas Hochstein wrote:

>> "René Schwarz" <anti...@freenet.de> scripsit/wrote:
>>


>>> (http://www.spam-police.at) zu bezahlen.
>>
>> Die Website ist recht witzig (und offensichtlich unter
>> "spam-polizei.de" nochmal vorhanden).

>Wäre das Verwenden des Begriffes "Polizei" wegen der Verwechselung mit
>der staatlichen "Polizei" nicht durch eine Abmahnung zu verhindern?

>Meiner Ansicht nach besteht eine erhebliche Verwechselungsgefahr mit
>offiziellen Stellen.

Emm, da gab's doch schon ein Prozess...
Und ja, nicht jeder darf sich "Polizei" nennen, IIRC.


http://www.netlaw.de/urteile/lgpo_02.htm

Leitsatz

Auf den Namensschutz können sich auch juristische Personen des
öffentlichen Rechts hinsichtlich solcher Bezeichnungen mit
Erfolg berufen, denen Kennzeichnungscharakter und Bezug zur
politischen Körperschaft zukommen.

Dem Begriff der "Polizei" kommt Namensqualität zu; er
beschränkt sich nicht auf die Projektion eines "diffusen
Gebildes".

Die Inhaber der Domain, welche die Anliegen der Initiative
unter Verwendung des Domain-Namens "www.polizeibrandenburg.de"
ohne weiteren Zusatz mitteilen, erwecken nach außen den
Anschein, daß auf der Internetseite Informationen über und von
Seiten der Landespolizeibehörden zu erhalten sind. An einer
gedanklichen Verbindung zu der Volksinitiative fehlt es in
jeder Hinsicht. Es ist daher von einer Zuordnungsverwirrung
auszugehen. Diese Zuordnungsverwirrung, welcher der
Namensschutz entgegenwirken soll, tritt bereits ein, wenn
Nutzer - etwa über eine Suchmaschine - auf den Domain-Namen
stoßen.

Landgericht Potsdam Aktenzeichen: 2 O 566/01 Entscheidung vom 16. Januar 2002

1. Die Beklagten werden verurteilt zu unterlassen, im Internet
den Domain-Namen "polizeibrandenburg.de" für eigene
Internet-Inhalte zu benutzen und unter der Adresse Leistungen
anzubieten und/oder anbieten zu lassen.

...


Allerdings scheint es davon abzuhängen, wer genau die Doamin betreibt..
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-07.02.02-003
http://www.taz.de/pt/2002/12/03.nf/isText.idx,12.ausg,is_200201
uvam.

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 23, 2003, 3:57:13 AM6/23/03
to

"René Schwarz" <anti...@freenet.de> schrieb ...

>
> Der Brief kam mit der Post

Dann solltest Du aka Dein Freund ihn etwas ernster nehmen (aber nur
/etwas/ - solange er nicht offiziell von einem Anwalt kommt ... <g>), und
z.B. in der in <bd4htk$a9l$02$1...@news.t-online.com> vorgeschlagenen Weise
antworten.

>aus Österreich
> Abs.:
>
> Daniel Gebhart
> Fürbergstr. 18-20
> 5020 Salzburg / Austria

Die Österreicher haben inzwischen eine IMHO recht brauchbare [tm]
Gesetzgebung bezüglich Spam. Zusätzlich würde ich den gesammten Vorgang
(inklusive Kopie des Abmahnungsbriefes; aber warte noch ab, ob sie Deinem
Wunsch auf Streichung von der Liste nachkommen; wahrscheinlich nämlich nicht
<g>) an die betreffende Behörde (weiß jemand zufällig die Adresse?)
weiterleiten, mit der Bitte um rechtliche Prüfung.

Evtl. könntest Du Dich/Ihr Euch auch bei einem Verbraucherschutzverein o.ä.
vor Ort beraten lassen; IMHO ist das ganze nämlich ziemlich [tm] unlauter.

> Ich fordere sie hiermit auf, meine Internetadresse
>
> webmaster@xxx
>
> unverzüglich und kostenlos aus Ihren Spam-Verteilern zu löschen,

An diesem Begehren ist IMHO rechtlich überhaupt nix auszusetzen

> da ich mich mit dieser email-Adresse niemals bei Ihnen angemeldet
> habe!

Einer Begründung bedarf es überhaupt nicht; und abgesehen davon ist diese
Äußerung in dieser Form weder öffentllich noch beleidigend, also auch nicht
abmahnfähig (aber IANAL).

Wolfgang
--

Michel.Firholz

unread,
Jun 23, 2003, 8:04:20 AM6/23/03
to
"René Schwarz" <anti...@freenet.de> wrote in message
news:bd3rns$ejd$1...@online.de...

> Daraufhin kam eine Abmahnung:
>
> >Strafbewehrte Unterlassungserklärung:
>
> >Herr (Name...)(...Adresse...), erklärt hiermit ausdrücklich, es
in Zukunft
> zu unterlassen o.a. Firma ungerechtfertigt des Spams
> >zu bezichtigen. Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit

98,-Euro
> bekannt gegebenen Ermittlungskosten der "Spam-Police"
> >(http://www.spam-police.at) zu bezahlen. Bei einer

Zuwiderhandlung dieser
> Unterlassungserklärung behält sich der Auftraggeber
> >vor, alle entstehenden Schäden und geschäftlichen Nachteile
durch diese
> Aussage gerichtlich einzuklagen.
>
> Dummerweise hatte er sich doch bei diesen Service angemeldet und

wollte
> seine Seite in 200 Suchmaschinen eintragen lassen.
>
> Was sollte er unternehmen ?
>
m.E. den Brief entsorgen.
Eine richtige Abmahnung enthält weit mehr notwendige Informationen,
u.a. die genaue Beschreibung der angelastete Gesetzverletzungen.
Die sind hier erst gar nicht erwähnt.
Weiterhin wären "Kollateralkosten" lediglich im Rahmen der
Schadensminimierung ohne Auftrag möglich.

Das ganzes klingt sehr dilettantisch und die Abzockeabsicht ist
hier offensichtlich.

Roman Racine

unread,
Jun 23, 2003, 10:14:31 AM6/23/03
to
Rainer Zocholl schrieb:

> VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
> ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
> Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Trifft dies in Deutschland wirklich zu? Ich kann das nicht glauben. Ein
Vertrag (und damit auch eine Unterlassungserklärung) kommt doch nur durch
eine übereinstimmende Willensäusserung aller Vertragsparteien zustande.
Davon kann man doch bei Nichtantwort auf eine Abmahnung der Form "der
Abgemahnte verpflichtet sich, bis in alle Ewigkeit die Klappe zu halten"
nicht ausgehen.

Gruss

Roman Racine

Holger Lembke

unread,
Jun 23, 2003, 11:09:57 AM6/23/03
to
Roman Racine <dev...@romanr.virtualave.net> wrote:

>Rainer Zocholl schrieb:
>
>> VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
>> ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
>> Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.
>
>Trifft dies in Deutschland wirklich zu? Ich kann das nicht glauben. Ein
>Vertrag (und damit auch eine Unterlassungserklärung) kommt doch nur durch
>eine übereinstimmende Willensäusserung aller Vertragsparteien zustande.

Nur ist die Abmahnung eine einseitige Mitteilung, dass man etwas Böses [tm]
tut (und kein Vertrag).

Und wenn die Abmahnung wirklich begründet ist, dann hat man ein Problem,
das man lösen muß.

--
mit freundlichen Grüßen BUllSHit
Holgi, +49-531-3497854

Roman Racine

unread,
Jun 23, 2003, 11:20:50 AM6/23/03
to
Holger Lembke schrieb:

> Nur ist die Abmahnung eine einseitige Mitteilung, dass man etwas Böses
> [tm] tut (und kein Vertrag).

Das beantwortet meine Frage nicht ganz. Entsteht durch die einseitige
Mitteilung in Deutschland ein Vertrag oder kann daraus sonstwie irgendein
Anspruch abgeleitet werden?

Gruss

Roman Racine

Nico Schumacher

unread,
Jun 23, 2003, 11:27:28 AM6/23/03
to

AFAIK reicht es aus, wenn der Absendende den Empfang zweifelsfrei
nachweisen kann. Womit ein normaler Brief wohl nicht reicht.

Nico

Holger Lembke

unread,
Jun 23, 2003, 11:45:25 AM6/23/03
to
Roman Racine <dev...@romanr.virtualave.net> wrote:

>Das beantwortet meine Frage nicht ganz. Entsteht durch die einseitige
>Mitteilung in Deutschland ein Vertrag oder kann daraus sonstwie irgendein
>Anspruch abgeleitet werden?

Das Schreiben der Abmahnung ist GoA. Damit ist da ein Vertrag.

IANAL, du weisst ja. :-)

Silke Sorge

unread,
Jun 23, 2003, 11:48:22 AM6/23/03
to
Hallo,

Roman Racine <dev...@romanr.virtualave.net> äußerte am 23.06.03:


> Rainer Zocholl schrieb:

> > VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
> > ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
> > Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

> Trifft dies in Deutschland wirklich zu? Ich kann das nicht glauben. Ein
> Vertrag (und damit auch eine Unterlassungserklärung) kommt doch nur durch
> eine übereinstimmende Willensäusserung aller Vertragsparteien zustande.

Das ist im Falle von Abmahnungen irrelevant. Es muß eine zweifache
Ermahnung erfolgen, dann kann man den Betrag vom Gericht pfänden lassen.
Dabei interessiert das Gericht nicht, ob die Pfändung gerechtfertigt ist.
Es sei denn, der Abgemahnte hat innerhalb einer bestimmten Frist (ich
glaube 6 Wochen) der Abmahnung widersprochen.
Ob ein solches Vorgehen in diesem konkreten Falle so möglich ist, kann
ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen.
Auf jeden Fall ist ein Besuch beim Rechtsanwalt anzuraten.

Gruß, Silke

Rainer Zocholl

unread,
Jun 22, 2003, 11:54:00 PM6/22/03
to
(Roman Racine) 23.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>Rainer Zocholl schrieb:

Quelle wieder eingefügt:
http://domains.freecity.de/recht/basics/001.phtml

>> VORSICHT: Selbst wenn sich der abgemahnte nicht unterwerfen will,
>> ist er dennoch gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren.
>> Es reicht niemals aus, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

>Trifft dies in Deutschland wirklich zu? Ich kann das nicht glauben.

Das war das Zitat aus einem Text eines Rechtsanwaltes.


>Ein Vertrag (und damit auch eine Unterlassungserklärung) kommt doch
>nur durch eine übereinstimmende Willensäusserung aller
>Vertragsparteien zustande. Davon kann man doch bei Nichtantwort auf
>eine Abmahnung der Form "der Abgemahnte verpflichtet sich, bis in alle
>Ewigkeit die Klappe zu halten" nicht ausgehen.

Ja. Sähe ich auch so. Es kommt kein (Ablass-)Vertrag zustande.
Man gibt es dann zu Gericht, und das verurteilt Dich
dann die Klappe zu halten... und das wird evtl. noch teurer,
wenn der andere Recht haben sollte.

René Schwarz

unread,
Jun 23, 2003, 12:01:52 PM6/23/03
to
Hallo,

Nur zur Info, mein Bekannter wird jetzt auf jeden Fall seinen Anwalt
aufsuchen und gegen diese versuchte Abzocke vorgehen.
Nochmals vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge. Wenn es absehbare
Ergebnisse gibt werde ich diese Online stellen.

Viele Grüße
René Schwarz

"Michel.Firholz" <michel....@siemens.com> schrieb im Newsbeitrag
news:bd6qc3$omb$1...@news.mch.sbs.de...

Roman Racine

unread,
Jun 23, 2003, 12:36:37 PM6/23/03
to
Rainer Zocholl schrieb:

>>Trifft dies in Deutschland wirklich zu? Ich kann das nicht glauben.
>
> Das war das Zitat aus einem Text eines Rechtsanwaltes.

"Hm - wie sähe Kollege Treudler im 'durchschimmernden String Tanga' aus
**grins** ?"

Das obenstehende ist auch das Zitat aus einem Text eines Rechtsanwaltes (zu
finden im "String Tanga"-Thread, geschrieben von Guenter Frhr. v.
Gravenreuth im Juramail Forum).

Die Meinung eines Rechtsanwaltes ist nicht notwendigerweise relevant.

Es kann nicht angehen, dass irgendjemand einen kryptischen Text mit einer
schammmigen Formulierung und einer nicht naeher belegten Forderung in die
Welt hinausblaest und der Empfaenger deswegen herumrennen muss bzw. sonst
in Gefahr laeuft, dass eine Abmahnung rechtskraeftigen Charakter erhaelt.

V.a. was die "Spam-Police" und die damit angeblich entstandenen Kosten mit
dem Ursprungsposter bzw. dessen Kollegen zu tun haben, ist mir nicht klar.
AFAIK darf auch in Deutschland ein Anwalt nicht einfach so Kosten durch
Inanspruchnahme sachfremder nicht naeher bezeichneter Dienstleistungen
erzeugen und damit einen angeblich entstandenen Schaden vergroessern bzw.
erst verursachen und anschliessend per Abmahnung in Rechnung stellen. Gibt
es in D keine Schadensminimierungspflicht?

Gruss

Roman Racine

Dominik Boecker

unread,
Jun 23, 2003, 6:49:25 PM6/23/03
to
Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote:

> Das Schreiben der Abmahnung ist GoA.

Nach wohl hM.

> Damit ist da ein Vertrag.

Fast. :-) Über die GoA entsteht ein gesetzliches und kein vertragliches
Schuldverhältnis.

(So wie wenn Du jemandem auf die Fre**e haust, weil Du sagst: "da habe
ich keinen Vertrag mit!!11". Da habt ihr durch Deine Schläge auch keinen
Vertrag geschlossen und - aller Voraussicht nach - schuldest Du ihm
anschließend trotzdem Geld.)

> IANAL, du weisst ja. :-)

Me2
Dominik
--
Ich lebe meinen Traum und nicht einfach nur mein Leben...


PGP-Key available: http://www.dominik-boecker.de/Dominik-Boecker.asc

Florian L. Klein

unread,
Jun 23, 2003, 7:01:22 PM6/23/03
to
"René Schwarz" wrote:
>
> Ein Bekannter hat eine Mail an einen Submitterdienst geschickt um den
> Werbemüll abzubestellen:
[...]
>
> Daraufhin kam eine Abmahnung:

Dieser Vollpatient ist nicht ganz unbekannt, siehe

http://210112.antispam.de/topic.php?&board=210112&id=314874&forum=11719957

Der will Dich nur mundtot machen. Ein typischer Cartooney.

/.
DocSnyder.

--
Friss, Spammer, friss: <unsub...@beststoreonlinetoday.com>
<webm...@beststoreonlinetoday.com> <in...@beststoreonlinetoday.com>
<rem...@beststoreonlinetoday.com> <or...@beststoreonlinetoday.com>
<sup...@beststoreonlinetoday.com> <par...@beststoreonlinetoday.com>

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 24, 2003, 2:02:29 AM6/24/03
to

"Roman Racine" <dev...@romanr.virtualave.net> schrieb ...

>
> V.a. was die "Spam-Police" und die damit angeblich entstandenen Kosten mit
> dem Ursprungsposter bzw. dessen Kollegen zu tun haben, ist mir nicht klar.
> AFAIK darf auch in Deutschland ein Anwalt nicht einfach so Kosten durch
> Inanspruchnahme sachfremder nicht naeher bezeichneter Dienstleistungen
> erzeugen und damit einen angeblich entstandenen Schaden vergroessern bzw.
> erst verursachen und anschliessend per Abmahnung in Rechnung stellen. Gibt
> es in D keine Schadensminimierungspflicht?

AFAIK (IANAL) schon; und vermutlich sogar in Österreich, wo der Daniel
Gebhart aka spampolice anscheinend sitzt.

Und ja, *versuchen* kann man es natürlich (ob das dann gerechtfertigt ist,
oder einen Betrugsversuch darstellt, ist eine andere Frage).

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 24, 2003, 3:30:05 AM6/24/03
to

"Holger Lembke" <holgerspama...@wsxc.de> schrieb ...

>
> Das Schreiben der Abmahnung ist GoA.
^^^
Ist das was zum Essen?

Wolf "frag' ja nur <g>" gang
--

Pascal Volk

unread,
Jun 24, 2003, 5:57:31 AM6/24/03
to
Hallo *,

Frage vorweg: Alles Müller oder was? :-D

Am Dienstag 24 Juni 2003 01:01 gab Florian L. Klein folgendes von sich:


>
> Dieser Vollpatient ist nicht ganz unbekannt, siehe
>
http://210112.antispam.de/topic.php?&board=210112&id=314874&forum=11719957
>
> Der will Dich nur mundtot machen. Ein typischer Cartooney.

Naja, unter o.g. Link geht es am 08/06/03 los. Herr M. ist spätestens
seit 1939058.n...@EL-PRESIDENTE.edelhost.de vom 20/05/03 in
de.admin.net-abuse.mail bekannt.

Meine Frage, was man rechtlich dagegen unternehmen koennte blieb damals
unbantwortet.
Wie solle es _jetzt_ weitergehen?


Gruss
Pascal

Holger Lembke

unread,
Jun 24, 2003, 8:30:50 AM6/24/03
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> wrote:

>> Das Schreiben der Abmahnung ist GoA.
> ^^^
>Ist das was zum Essen?

Gyros ohne Alles? Nein, Geschäftsführung ohne Auftrag, BGB §§ 677.


Passiert in der Praxis z.B., wenn du Ware aus dem Ausland importierst und
der Spediteur für dich (ohne das du es ihm gesagt hast) die
Zollformalitäten erledigt.

ln...@yahoo.de

unread,
Jun 24, 2003, 1:11:12 PM6/24/03
to
Pascal Volk <dciwa...@edelhost.de> wrote in message news:<3610808.M...@saboteur.microsoft.com>...

> Hallo *,
>
> Frage vorweg: Alles Müller oder was? :-D
>
> Am Dienstag 24 Juni 2003 01:01 gab Florian L. Klein folgendes von sich:
> >
> > Dieser Vollpatient ist nicht ganz unbekannt, siehe
> >
> http://210112.antispam.de/topic.php?&board=210112&id=314874&forum=11719957
> >
> > Der will Dich nur mundtot machen. Ein typischer Cartooney.
>
> Naja, unter o.g. Link geht es am 08/06/03 los. Herr M. ist spätestens
> seit 1939058.n...@EL-PRESIDENTE.edelhost.de vom 20/05/03 in
> de.admin.net-abuse.mail bekannt.
>
> Meine Frage, was man rechtlich dagegen unternehmen koennte blieb damals
> unbantwortet.
> Wie solle es _jetzt_ weitergehen?
>
>
> Gruss
> Pascal

Ja, alles M. oder was (ich heiße selber so :-)),
und ein Danke für alle bisherigen Beiträge / Meinungen.
Ich bin außerdem der Betroffene.

Es geht jetzt so weiter, dass die "Abmahnug" erstmal hier zu sehen
ist:

http://www.linkstauschen.de/Docu0001.gif

denn ein anderer User (von antispam.de) hat diese ebenfalls bekommen
(etwa zur gleichen Zeit)!

Per Einschreiben mit Rückschein weisse ich den Anspruch des
Abmahnenden auf eine "strafbewehrte UnLassKlage" zurück, ebenso wird
eine Zahlung von scheinbaren "Ermittlungskosten" abgelehnt.

Danach habe ich Folgendes geschrieben (auch von www.antispam.de; nur
zum Eigengebrauch gedacht...)


>>>>>>
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für
werbliche Zwecke!


Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie
anhand dieser Adressen identifizieren können:


...(e-mai-Adresse)...


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche
Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch
diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert
haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten
stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden
Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden
Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu
bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine
Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte
ausschließlich meine Adresse (siehe oben : ...meine Adresse...).


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen
(...)
>>>>>>


Bei Nichterfüllung drohe ich ein anwaltliches, zivilrechtliches
Vorgehen mit meinem Anwalt an, und werde das auch machen.

Ich schrieb dem D.Gebhart von der "spam-police"

"Ansonsten werde ich mit meinem Anwalt zivilrechtliche Schritte
einleiten."

ln...@yahoo.de

unread,
Jun 24, 2003, 1:20:52 PM6/24/03
to
Pascal Volk <dciwa...@edelhost.de> wrote in message news:<3610808.M...@saboteur.microsoft.com>...
> Hallo *,
>
> Frage vorweg: Alles Müller oder was? :-D
>

Ja, alles M. oder was (ich heiße selber so :-)),

Gabriele Neukam

unread,
Jun 24, 2003, 1:31:34 PM6/24/03
to
On that special day, Holger Lembke, (holgerspama...@wsxc.de)
said...

> Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> wrote:
>
> >> Das Schreiben der Abmahnung ist GoA.
> > ^^^
> >Ist das was zum Essen?
>
> Gyros ohne Alles? Nein, Geschäftsführung ohne Auftrag, BGB §§ 677.
>
>
> Passiert in der Praxis z.B., wenn du Ware aus dem Ausland importierst und
> der Spediteur für dich (ohne das du es ihm gesagt hast) die
> Zollformalitäten erledigt.

Aber GoA muss anschließend genehmigt werden, solange das nicht geschehen
ist, ist das "Vertragsverhältnis" schwebend unwirksam.

Das heißt nicht, dass man generell sagen kann, "ich habe das nicht
genehmigt, also zahle ich nicht". Manche Schuldverhältnisse im
Zusammenhang damit sind auf anderem Wege entstanden, als vertraglich,
und bestehen damit unabhängig weiter.

Beispiel: Taxifahrer findet Bewusstlosen, der blutet, und fährt ihn ins
Krankenhaus. Danach verlangt er die Fahrtkosten und die Reinigungskosten
ersetzt. Der Patient muss in dem Fall zahlen.

Wenn der Taxifahrer aber einen Umweg gefahren ist, um den Taxameter hoch
zu treiben, muss der Patient die unnötigen Kosten nicht zahlen.


Gabriele Neukam

Gabriel...@t-online.de


--
If everybody started to do what they think should be done for the common
good, democracy would not exist anymore.

Guillermito in alt.comp.virus

Dominik Boecker

unread,
Jun 24, 2003, 7:28:01 PM6/24/03
to
Gabriele Neukam <Gabriel...@t-online.de> wrote:

> Aber GoA muss anschließend genehmigt werden, solange das nicht geschehen
> ist, ist das "Vertragsverhältnis" schwebend unwirksam.

-v? Bitte einen § nennen, dem das entnehmbar ist.

fup2dsrm gesetzt, ich bitte ausführlich zu zitieren!

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 25, 2003, 2:30:13 AM6/25/03
to

<ln...@yahoo.de> schrieb ...

> Danach habe ich Folgendes geschrieben (auch von www.antispam.de; nur
> zum Eigengebrauch gedacht...)
>
>
> >>>>>>
> Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für
> werbliche Zwecke!
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Kanst Du vergessen. Jener ominöse Daniel Gebhart aka spampolice sitzt in
Österreich, also gelten führ ihn auch *österreichische* Gesetze (die aber zu
Deinem Glück erstens strenger sind, und zweitens auch strenger gehandhabt
werden <g>).

BTW: in einem anderen Thread wurden gerade in paar Links der AT-Behörden
gepostet (siehe <bd9efe$rvk$06$1...@news.t-online.com>).

Wolfgang
--

Michael Spohn

unread,
Jun 25, 2003, 8:13:36 AM6/25/03
to
Hi!

> Es geht jetzt so weiter, dass die "Abmahnug" erstmal hier zu sehen
> ist:
>
> http://www.linkstauschen.de/Docu0001.gif
>
> denn ein anderer User (von antispam.de) hat diese ebenfalls bekommen
> (etwa zur gleichen Zeit)!

Irgendwie witzig ist der Satz:

"Unsere ... Ermittlungskosten ... haben Sie dagegen unverzüglich,
LÄNGSTENS jedoch bis zum ... anzuweisen."

"Längstens" bedeutet doch, daß man danach nicht mehr muß, im Gegensatz
zu "spätestens" :-))


> Per Einschreiben mit Rückschein weisse ich den Anspruch des
> Abmahnenden auf eine "strafbewehrte UnLassKlage" zurück, ebenso wird
> eine Zahlung von scheinbaren "Ermittlungskosten" abgelehnt.

Korrekt. Es gibt gar keine rechtliche Grundlage dafür, Dir für das
Ermitteln einer Adresse, die Du selbst nie zu vertuschen versucht hast,
Kosten in Rechnung zu stellen.


Tschüß
Michael

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 26, 2003, 2:54:06 AM6/26/03
to

"Michael Spohn" <spamm...@gmx.net> schrieb ...

>
> Irgendwie witzig ist der Satz:
>
> "Unsere ... Ermittlungskosten ... haben Sie dagegen unverzüglich,
> LÄNGSTENS jedoch bis zum ... anzuweisen."
>
> "Längstens" bedeutet doch, daß man danach nicht mehr muß, im Gegensatz
> zu "spätestens" :-))

Sicher, daß dieses Wort in AT-Juristendeutsch die gleiche Bedeutung hat wie
in DE-Juristendeutsch?

Wolfgang
--

ln...@yahoo.de

unread,
Jun 27, 2003, 2:40:50 PM6/27/03
to
ln...@yahoo.de wrote in message

> Per Einschreiben mit Rückschein weisse ich den Anspruch des
> Abmahnenden auf eine "strafbewehrte UnLassKlage" zurück, ebenso wird
> eine Zahlung von scheinbaren "Ermittlungskosten" abgelehnt.
>
> Danach habe ich Folgendes geschrieben (auch von www.antispam.de; nur
> zum Eigengebrauch gedacht...)
>
>
> >>>>>>
> Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für
> werbliche Zwecke!
>


Der Rückschein vom Dienstag kam heute zurück - nicht unterschrieben
und ohne Datum!

Was soll das denn nun wieder - wozu ist denn ein Einschreiben mit
Rückschein dann überhaupt gut!?
Sieht wie eine Verweigerung der Annahme des Einschreibens aus.

Habe daraufhin einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt.


lnexp

Michael Unger

unread,
Jun 27, 2003, 3:03:20 PM6/27/03
to
On 27-Jun-2003 20:40, ln...@yahoo.de wrote:

> [...]


>
> Der Rückschein vom Dienstag kam heute zurück - nicht unterschrieben
> und ohne Datum!
>
> Was soll das denn nun wieder - wozu ist denn ein Einschreiben mit
> Rückschein dann überhaupt gut!?
> Sieht wie eine Verweigerung der Annahme des Einschreibens aus.
>

> [...]

Es gibt halt manche Leute, die nehmen nichts an -- nicht einmal Vernunft.

Michael

--

Please do *not* send "Security Patch Notifications" or "Security
Updates"; this system isn't running a Micro$oft operating system.
And don't annoy me <mailto:postmaster@[127.0.0.1]> please ;-)

Ralf Bader

unread,
Jun 28, 2003, 9:42:23 AM6/28/03
to
ln...@yahoo.de wrote:


In so einem Fall habe ich (innerhalb D) den Rückschein überhaupt nicht,
wohl aber das Einschreiben selbst zurückbekommen. Mit dem Stempel "Nicht
abgefordert, Lagerfrist abgelaufen". Ich würde hier eher vermuten, daß der
Briefträger zu blöd oder zu faul war, die Auslieferung auf dem Rückschein
zu vermerken.


Ralf

Rainer Zocholl

unread,
Jun 28, 2003, 3:16:00 PM6/28/03
to
27.06.03 in /de/admin/net-abuse/mail:

>ln...@yahoo.de wrote in message

>> Per Einschreiben mit Rückschein weisse ich den Anspruch des
>> Abmahnenden auf eine "strafbewehrte UnLassKlage" zurück, ebenso wird
>> eine Zahlung von scheinbaren "Ermittlungskosten" abgelehnt.

>Der Rückschein vom Dienstag kam heute zurück - nicht unterschrieben
>und ohne Datum!

>Was soll das denn nun wieder - wozu ist denn ein Einschreiben mit
>Rückschein dann überhaupt gut!?

Tja, das frag ich sich wirklich.
Für den Umsatz der Post?

Mit einem "Einwurfeinschreiben" fährt man wohl besser.
M.W. gilt es mit "Einwurf" als zugestellt!
Dafür hält der Postbote seinen Kopf hin.
Man hat halt keinen direkten Beleg.


>Sieht wie eine Verweigerung der Annahme des Einschreibens aus.

>Habe daraufhin einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt.

Gute Idee.

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 30, 2003, 1:58:14 AM6/30/03
to

"Ralf Bader" <rjb...@t-online.de> schrieb ...

>
> In so einem Fall habe ich (innerhalb D) den Rückschein überhaupt nicht,
> wohl aber das Einschreiben selbst zurückbekommen. Mit dem Stempel "Nicht
> abgefordert, Lagerfrist abgelaufen". Ich würde hier eher vermuten, daß der
> Briefträger zu blöd oder zu faul war, die Auslieferung auf dem Rückschein
> zu vermerken.

AOL.

Ich würde mal beim nächsten Postamt nachfragen, was das soll; immerhin hast
Du für die Leistung bezahlt. Hint: frag gleich nach dem Amtsleiter oder wie
das bei der Post heißt, die Angestellten am Schalter können sowieso keine
Auskunft geben, sondern höchstens Deine Beschwerde entgegennehmen (und wo
die dann landet, kannst Du Dir vorstellen ... <g>).

Wolfgang
--

ln...@yahoo.de

unread,
Jun 30, 2003, 2:17:43 PM6/30/03
to
Auf www.antispam.de hat sich jetzt ein weiterer Betroffener gemeldet
und folgendes geschrieben:

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<BEGIN>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Halo,

nachdem mich diese Firma nun auch noch abgemahnt hat, ging ein nettes
Schreiben an die Leute:

--------------------------------------------------------------------------------
Dank Ihrer "Abmahnung" mußte ich heute herzlich lachen über Ihre
primitiven Versuche, Geld abzuzocken. Nicht mehr so sehr gelacht habe
ich nach einer kurzen Recherche im Internet, die zum Ergebnis führte,
daß Ihre Versuche, über Abmahnungen Geld zu verdienen, offensichtlich
eine von Ihnen schon mehrmals erprobte und praktizierte Masche ist.
Nur haben Sie sich diesmal das falsche Opfer ausgesucht.

Aber der Reihe nach: Ihr Wisch, der sich Abmahnung nennt, ist das
Papier nicht wert, auf dem er geduckt wurde. Ich habe seit dem Eintrag
in Ihre "Suchmaschine" 33 unerbetene Mails (=Spams) von Ihnen
erhalten, in denen etwas von gesetzlichen Richtlinien (die es nicht
gibt) geschwafelt wird, der Name einer angeblichen "Suchmaschine"
genannt wird (selbstverständlich ohne jeglichen Links zu dieser
Suchmaschine) und in denen Werbung für irgendwelche Produkte gemacht
werden. Abgesehen von dieser Werbung verfolgen diese Spams ganz
offensichtlich noch einen anderen Zweck: den Protest des Empfängers
angesichts der Spam-Welle hervorzurufen, um diesen abzumahnen. Seltsam
auch in diesem Zusammenhang, daß alle diese "Suchmaschinen" so
aussehen, so funktionieren und so gestaltet sind wie die
"Suchmaschine" etob24.com - ein weiteres Indiz für ein unseriöses
Geschäftgebaren. Das wird noch durch einen anderen Fakt erhärtet: mein
Mail mit der Forderung der Unterlassung von weiteren Spams ging an
einen Herrn G*** - also der sogenannten spam-police. Sie aber
schreiben, einer Ihrer "Mandanten und Auftraggeber" habe Sie
beauftragt...welcher denn?

Großes Interesse habe ich auch an das "zugelassene" Marketingtool. Von
wem wurde es denn zugelassen? Von Ihnen? Dass Sie dann auch noch 98,-
Euro für die angebliche "Recherche" (1 mal denic.de aufrufen, eine
Internetadresse
eintragen - gigantische Recherche) verlangen, paßt vollkommen ins Bild
wie auch das von Ihnen zitierte Urteil. Hier wurde die reinen
Schadenersatzforderungen zurückgewiesen und nicht, wie Sie
implizieren, das Verbot von Spams aufgehoben

Abgesehen davon, daß Sie zu keinen Abmahnungen berechtigt sind (siehe
Rechtsberatungsgesetz) sehe ich in Ihrem Schreiben einen massiven
Versuch, meine Persönlichkeitsrechte zu beeinträchtigen. Ich werde
daher morgen gegen
Sie eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges und versuchter
Nötigung erstatten. Gleichzeitig weise ich jegliche Forderungen
Ihrerseits an mich energisch zurück und fordere Sie ausdrücklich auf,
den von Ihnen angedrohten
Gerichtsweg zu bestreiten.

XXX XXX

--------------------------------------------------------------------------------


Nur zwei Stunden nach Versand kam folgende nette Antwort:


--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XXX XXX,

bezüglich Ihres E-Mails teilen wir Ihnen mit, dass wir einen
Spamvorwurf wie von Ihnen ausgesprochen und auch schriftlich
mitgeteilt nicht dulden können. Sie haben Sie unter Anerkennung
unserer AGB´s bei uns eingetragen einer Werbezusendung ausdrücklich
zugestimmt. Dieser Vorgang wurde zu unserer Sicherheit mit Nachweisen
sichergestellt incl. Dial-In-Point.

Es ist nicht nur verboten zu spammen sonder auch zu behaupten die
Person oder Firma XY würde spammen und wurde uns sogar durch meherere
Gerichtsurteile als deutliche Geschäftsschädigung bestätigt. Es wäre
eine hohe Anmassung zu behaupten Sie wüssten nicht mehr was Sie tun
und auch Ihnen die Geschäftsfähigkeit abzusprechen. Bestätigen
uns einerseits eine Werbezusendung anderseits behaupten Sie, wir
würden spammen. Daneben sei bemerkt das wir kein Abmahnverein sind und
unsere Unterlassungserklärung mit keinen Kosten verbunden ist. Die
Ermittlung im Rahmen der beauftragten Detektei und deren damit
verbundenen Kosten dagegen ist mit Personalkosten verbunden.
Wir widerlegen also Ihre Behauptung das wir spammen würden, indem wir
Ihnen die Beweise vorlegen.

Normal übergeben wir solche Fälle der Kanzlei Nowak in Wien die als
EU-Rechtsanwälte mit dem Fachbereich TKG, UWG also sich genau mit dem
Thema Spam beschäftigen. Jedoch haben die eine Gebührenrechnung
(Genehmigt durch die Anwaltskammer Wien ) von 1200 Euro für Personen
oder Firmen die behaupten man würde spammen. Daneben ist es
für diese Kanzlei ein richtiger Sport geworden sich mit solchen
Sachverhalten zu beschäftigen
und erfolgreich bei Gericht durchzufechten.

Ich schlage Ihnen daher zwei Möglichkeiten vor:

1.) Sie nehmen Ihre Spambehauptung zurück und ich verzichte ohne
Anerkennung
einer Rechtspflicht auf die Kostennote von 98,. Euro unserer
Berufsdetektei.
Zugleich nehme ich Sie auf unsere Sperrliste die verhindert, dass Sie
weitere
E-Mails von uns erhalten. Sie haben unsere Abteilung I.D.A.
Inkasso-Service, in Salzburg,
des Spams bezichtigt
folglich übergeben wir zur Recherche diese Angelegenheit der
Spam-Police, einer Abteilung
unserer I.D.A. Berufsdetektei, in Salzburg, welche sich für diesen
Fachbereich spezialisiert hat
solche Vorwürfe zu widerlegen u. die Ermittlungsergebnise für ein
mögliches Gerichtsverfahren unseren
Anwälten weiterreicht.
Ebenso besteht durch unsere Abteilung I.D.A. Wirtschaftsdetektei, (bis
30.06.03 in Freilassing)
(ab 01.07.03) in Bad-Reichenhall auch die techn. Möglichkeit
entsprechende Ermittlungen durchzuführen.
2.) Sie stellen sich weiter auf Ihren jetzigen Standpunkt und wir
übergeben diese Angelegenheit
unseren Rechtsanwälten Nowak incl. aller vorliegenden Beweise incl.
derer Nachweise, die
den Beweis erbringen, das Sie sich bei uns eingetragen haben und auch
durch anklicken
der Werbezusendung ausdrücklich zugestimmt haben durch Anerkennung der
AGB´s

Ich erwarte Ihre Nachricht bis zum 01.07.2003

Mit freundlichen Gruessen

XXX Inkasso-Service
X. Gexxx

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<END>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


Direkter Link zum Posting / Thread auf antispam.de:

http://210112.antispam.de/topic.php?board=210112&forum=11719957&threaded=1&id=314874&message=3789703

Dieser Betroffene hat offenbar Anzeige erstattet und will es auf einen
Prozess ankommen lassen.

Gruß,
lnexp

Kurt Stangl

unread,
Jun 30, 2003, 3:24:54 PM6/30/03
to
ln...@yahoo.de zitierte:

> Normal übergeben wir solche Fälle der Kanzlei Nowak in Wien die als

http://www.rakwien.at/ "Nowak"
"Es sind derzeit keine Anwälte in der RAK Wien Datenbank registriert,
die die nachgefragten Kriterien erfüllen"

> E-Mails von uns erhalten. Sie haben unsere Abteilung I.D.A.
> Inkasso-Service, in Salzburg,

Auf der Österreichischen Herold Telefonbuch-CD 1/2002 findet sich unter
i.d.a. und salzburg: nichts

> des Spams bezichtigt
> folglich übergeben wir zur Recherche diese Angelegenheit der
> Spam-Police, einer Abteilung
> unserer I.D.A. Berufsdetektei, in Salzburg, welche sich für diesen
> Fachbereich spezialisiert hat

http://www.google.at findet nichts unter i.d.a. + berufsdetektei /
berufsdetektiv / detektei / detektiv

Auf der Österreichischen Herold Telefonbuch-CD 1/2002 findet sich unter
i.d.a. und salzburg: nichts.

Die Abfragen sind natürlich nicht aktuell, trotzdem sollte man bei
genaueren Firmennamen und Anschriften mal gewerberechtliche Abfragen
durchführen und sehen, was raus kommt.

> lnexp
^^^^^^ Normalerweise übergen wir diese Fälle zurück ans
Geburtsregister zur Neubenamung ;-)
--
Beste Grüße
Kurt Stangl

Kurt Stangl

unread,
Jun 30, 2003, 3:34:51 PM6/30/03
to
ln...@yahoo.de zitierte:

> Spam-Police, einer Abteilung
> unserer I.D.A. Berufsdetektei, in Salzburg,

Auf der Österreichischen Herold Telefonbuch-CD 1/2002 findet sich unter
i.d.a. und salzburg: nichts
Ebenso mit Begriff "Inkasso" und "i.d.a."

http://www.google.at findet nichts unter i.d.a. + berufsdetektei /
berufsdetektiv / detektei / detektiv

Die Abfragen sind natürlich nicht aktuell, trotzdem sollte man bei

genaueren Firmennamen und Anschriften mal gewerberechtliche Abfragen
durchführen und sehen, was raus kommt.

> Gruß,
> lnexp
^^^^^^ Normalerweise übergeben wir diese Fälle zurück ans

ln...@yahoo.de

unread,
Jul 8, 2003, 4:58:59 PM7/8/03
to
> Mit einem "Einwurfeinschreiben" fährt man wohl besser.
> M.W. gilt es mit "Einwurf" als zugestellt!
> Dafür hält der Postbote seinen Kopf hin.
> Man hat halt keinen direkten Beleg.
>
>
> >Sieht wie eine Verweigerung der Annahme des Einschreibens aus.
>
> >Habe daraufhin einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt.
>
> Gute Idee.

Von der deutschen Post wurde mir nun mitgeteilt, dass das Einschreiben
"ordnungsgemäß" nach Österreich weitergeleitet worden sei.

Nun muss noch auf die Nachforschungs-Antwort von der österreichischen
Post gewartet werden.

Aber mal angenommen, das Einschreiben mit der Forderung an den
Abmahner / an die "Suchmaschine",
den Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für
werbliche Zwecke einzuhalten,
ist angekommen:

Was kann ich jetzt tun, um die Löschung meiner Daten bei denen zu
erreichen,
denn es kam keine Bestätigung, dass die meine Daten gelöscht haben,
obwohl die gestellte Frist von zwei Wochen heute verstrichen ist.

Gruß
lnexp

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