In addition to the Duldung according to 60a, there are also special forms of Duldung, such as Ausbildungsduldung or Beschftigungsduldung to which different requirements and rules apply. You can find out more in our chapters "Ausbildungsduldung" and "Beschftigungsduldung". You can learn more about "Duldung" according to 60b Residence Act in our chapter "Duldung" for people with "Unclear Identities" ("Duldung Light").
A Tolerated Stay Permit or "Duldung" is not an actual residence permit, but rather a temporary residence document which enables you to stay in Germany for a limited period. Those who hold a tolerated stay permit can legally reside in Germany for the time, but their obligation to leave still stands. A tolerated stay permit is usually valid only for a few days, weeks or months. If the deportation impediment(s) or other causes of issuing a "Duldung" persist, your tolerated stay permit will be extended - otherwise, it will not be prolonged.
In principle, you have to leave Germany when your application for asylum is rejected. The same applies to you if you have entered Germany without a visa or residence permit and have not applied for asylum. Under certain circumstances, however, you may be granted a tolerated stay permit or "Duldung".
Contact a counselling centre or a lawyer to learn more about your options and whether you can be issued a tolerated stay permit. You can find counselling centres nearby on our Local Information page. Enter the name of your city in the search bar and look for asylum, residence or legal advice centres.
Please note: Seek advice from a counselling centre or a law firm if the immigration authorities demand your cooperation. You are not obliged to take every action in every case. The law firm or a counselling centre can tell you what you actually need to do and what the consequences are. You can find counselling centres nearby on our Local Information page. Enter the name of your city in the search bar and look for asylum, residence or legal advice centres.
Please note: The date stated in the Duldung does not guarantee that you will not be deported before. Many Duldung papers indicate that the document loses its validity if a specific event occurs. The mentioned event could be the end of your medical treatment or the arrival of your passport, for example. The Immigration Office can also revoke your Duldung at any time if the reasons for the issuing of your Duldung no longer exist. For example, if you received a Duldung because there was no flight connection to your home country, but now the necessary flight connection exists, the Immigration Office can revoke your Duldung. The Duldung then loses its validity, and you may be deported.
A "Duldung" is not a residence permit, but rather the suspension of your deportation obligation. Having a "Duldung" does not eliminate your obligation to leave Germany, but only postpones it for a specific period.
You can apply for a tolerated stay permit or "Duldung" at the Immigration Office responsible for you. You need to make an appointment and bring along all the documents you need for your application. For instance, if you wish to apply for a so-called "Ausblidungsdudldung", you need to bring along your vocational training contract and, if necessary, a confirmation from the Chamber of Crafts ("Handwerkskammer") or the Chamber of Commerce and Industry ("Industrie- und Handelskammer").
If your deportation is not possible due to practical or legal reasons, you will automatically be granted a tolerated stay permit, i.e. you do not need to apply for it personally. But the Immigration Office needs to know that your departure is not feasible at the time. It is therefore imperative that you always inform the Immigration Office about all relevant events. It is best to seek advice from a counselling centre or a law firm beforehand.
If you have a "Duldung", you should definitely seek advice from a counselling centre or a lawyer. Every case is unique. You can find counselling centres nearby on our Local Information page. Enter the name of your city in the search bar and look for asylum, residence or legal advice centres.
Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatschlichen oder rechtlichen Grnden nicht mglich ist. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und verschafft auch keinen rechtmigen Aufenthalt in Deutschland; sie lsst nur die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen. Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig. Die Duldung erlischt mit Ausreise der betroffenen Person und berechtigt nicht zur Rckkehr nach Deutschland.
Geduldete unterliegen der sogenannten Residenzpflicht (siehe 61 AufenthG). Danach ist ihre Bewegungsfreiheit auf das Gebiet des jeweils zustndigen Bundeslands beschrnkt. Die rumliche Beschrnkung gilt fr die ersten drei Monate ihres Aufenthalts und kann auch danach angeordnet werden, etwa wenn die Abschiebung kurz bevor steht oder der betroffenen Person vorgeworfen wird, ihre Abschiebung zu verhindern oder bestimmte Straftaten begangen zu haben. Ist die geduldete Person auf Sozialleistungen angewiesen, so unterliegt sie auch einer Wohnsitzauflage (siehe 61 Abs. 1d AufenthG). Reisen innerhalb des Bundesgebiets sind demnach nur mglich, wenn keine Residenzpflicht gilt.
Hat eine geduldete Person das Abschiebungshindernis selbst zu verschulden, so wird die Duldung nach 60b AufenthG als "Duldung fr Personen mit ungeklrter Identitt" erteilt (sogenannte "Duldung-light"). In diesem Fall darf der Person keine Beschftigungserlaubnis erteilt werden (eine bereits vorhandene Beschftigungserlaubnis erlischt nicht automatisch, sondern muss in einem eigenstndigen Verwaltungsakt widerrufen werden) und sie erhlt gekrzte Leistungen.
Arbeiten drfen geduldete Personen auch ansonsten nur mit einer Arbeitserlaubnis. Eine solche knnen sie bei Aufenthalt in einer Landeseinrichtung frhestens nach sechs Monaten erhalten; bei Aufenthalt auerhalb einer Landeseinrichtung ggfs. schon nach drei Monaten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben geduldete Personen einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach 60c AufenthG oder Beschftigungsduldung nach 60d AufenthG. Diese vermitteln fr die Dauer der Ausbildung bzw. Beschftigung ein faktisches Bleiberecht. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder langfristiger Beschftigung ist ein sogenannter Spurwechsel und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mglich.
Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und knnen nach 18 Monaten Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB XII haben, wenn sie die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbruchlich selbst beeinflusst haben.
Aufgrund vielfltiger Gesetzesnderungen knnen einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemhen uns, so schnell wie mglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu berprfen, ob die Informationen noch korrekt sind.
Eine Duldung erhalten Auslnder, die Deutschland verlassen mssen, deren Abschiebung aber insbesondere aus rechtlichen oder tatschlichen Grnden unmglich ist und bei denen mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begrndet daher auch keinen rechtmigen Aufenthalt.
Die Duldung wird verlngert, wenn die Abschiebung aus tatschlichen oder rechtlichen Grnden weiterhin unmglich ist. Entfallen die Abschiebungshindernisse, wird die Auslnderbehrde die Duldung widerrufen oder die Verlngerung der Duldung ablehnen.
Neben den Fllen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatschlichen Grnden unmglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt. So kann einem Auslnder eine Duldung unter anderem auch erteilt werden, wenn dringende humanitre oder persnliche Grnde oder erhebliche ffentliche Interessen seine vorbergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
Eine Duldung nach 60c Aufenthaltsgesetz wegen dringender persnlicher Grnde ist zu erteilen, wenn der Auslnder eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat, kein absolutes Erwerbsttigkeitsverbot vorliegt und konkrete Manahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen (sog. Ausbildungsduldung).
Eine Duldung nach 60d Aufenthaltsgesetz wegen dringender persnlicher Grnde kann weiter erteilt werden, wenn der Auslnder insbesondere bereits zwlf Monate im Besitz einer Duldung ist, seit 18 Monaten erlaubt einer sozialversicherungspflichtigen Beschftigung nachgeht, seine Identitt innerhalb bestimmter Fristen geklrt hat, er seinen Lebensunterhalt sichern kann und er keine Straftaten begangen hat (sog. Beschftigungsduldung).
Die Duldung lsst die bestehende vollziehbare Ausreisepflicht unberhrt. Mit der Duldung entfllt jedoch eine Strafbarkeit wegen "illegalen" Aufenthalts nach 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Auslnders und berechtigt nicht zur Rckkehr in die Bundesrepublik Deutschland.
Inhaber einer Duldung drfen sich in der Regel zunchst nur in ihrem Bundesland aufhalten ( 61 Aufenthaltsgesetz). Diese rumliche Beschrnkung ("Residenzpflicht") entfllt jedoch kraft Gesetzes, wenn sich der Auslnder seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder gestattet in Deutschland aufhlt. Bei Strafttern, bei Tatverdchtigten eines Betubungsmitteldeliktes sowie bei Geduldeten, bei denen konkrete Manahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, kann sie jedoch wieder angeordnet werden.
Ein geduldeter Auslnder, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewhnlichen Aufenthalt zu nehmen (sog. Wohnsitzauflage). Diese Wohnsitzauflage entsteht kraft Gesetzes. Soweit die Auslnderbehrde nichts anderes angeordnet hat, ist das der Wohnort, an dem der Auslnder zum Zeitpunkt der Entscheidung ber die vorbergehende Aussetzung der Abschiebung gewohnt hat.
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