hat man bei einem Kauf einer Sache generell Anspruch auf nachtraegliche
Lieferung eines Ersatzteils. In meinen Fall habe ich vor ca. 3 Monaten
eine Teekanne bei Tschibo gekauft und der Einsatz aus Glas ist defekt und
wollte dieses Teil neu bestellen. Die Verkaeuferin meinte, dass keine mehr
vorraetig waeren.
Muss der Haendler fuer einen bestimmten Zeitraum eine Ersatzteillieferung
gewaehrleisten und wenn dann wie lange ist er dann dazu verpflichtet?
Fuer jeden Tip waere ich dankbar.
Bitte Antworten an meine persoenliche Mailadresse, da ich dieses Brett/
Newsgroup nicht bestellt habe.
Gruss
Rolf
Rolf Mienert schrieb:
> Hallo,
>
> hat man bei einem Kauf einer Sache generell Anspruch auf nachtraegliche
> Lieferung eines Ersatzteils.
IMHO nein .
> In meinen Fall habe ich vor ca. 3 Monaten
> eine Teekanne bei Tschibo gekauft
Das ist das Problem. Erst billges Zeug kaufen und dann
den selben Service erwarten wie bei einem Fachhandel.
Irgendwo muessen die billigen Preise ja herkommen.
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Matthias Frank