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Kein Ozonalarm wegen Kommafehler in NRW

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Klaus Buechi

unread,
Aug 12, 1998, 3:00:00 AM8/12/98
to
hallo
in NRW wurde am 12.8.98 kein Ozonalarm ausgelöst, da der Landes-
Verkehrsminister Bodo Hombach(SPD) das Gesetz zur Änderung des Bundes
Immissionsschutzgesetzes vom 19.7.95 anders auslegte als die
Landesumweltministerin Bärbel Höhn (Grüne).

Höhn wollte für den 12.8. Ozonalarm auslösen, da in einem angrenzenden
Landkreis ein Wert über 240 Mikrogramm/pro Kubikmeter Luft gemessen wurde.
Hombach ging allerdings davon aus, dass mindestens zwei Stationen einen
Wert von 240 ausweisen müssten.

Ein Kommafehler im Bundesgesetz soll für diese unterschiedliche
Interpretation verantwortlich sein.

Wortlaut á 40 a des Gesetzes zur Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetes:

"Verkehrsverbote bei erhöhten Ozonkonzentrationen
(1) Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf oeffentlichen Strassen ist nach
Massgabe der áá40b bis 40 e in dem Gebiet eines Landes oder Teilen eines
Landes verboten, wenn bei mindestens drei Messstationen im Bundesgebiet,
die mehr als 50 km und weniger als 250 km voneinander entfernt sind und
von denen mindestens zwei, im Falle der Laender Berlin, Bremen,Hamburg und
Saarland mindestens eine, in diesem Land oder in einem angrenzenden
Landkreis liegen,
1. die Ozonkonzentration von 240 Mikrogramm/kubikmeter Luft als Mittelwert
über eine Stunde an demselben Tag erreicht wird und
2. auf Grund der meterologischen Erkenntnisse des Deutschen Wetterdienstes
anzunehmen ist, daß die in Nummer 1 bestimmte Konzentration im Bereich
dieser Messstationen im Laufe des nächsten Tages erreicht wird....."

Mit der "richtigen Kommasetzung" koennte der Text so aussehen:
"Verkehrsverbote bei erhöhten Ozonkonzentrationen
(1) Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Strassen ist nach
Massgabe der áá40b bis 40 e in dem Gebiet eines Landes oder Teilen eines
Landes verboten, wenn bei mindestens drei Messstationen im Bundesgebiet,
die mehr als 50 km und weniger als 250 km voneinander entfernt sind und
von denen mindestens zwei im Falle der Laender Berlin, Bremen,Hamburg und
Saarland, mindestens eine in diesem Land oder in einem angrenzenden
Landkreis liegen,.... .

Es ist schon zynisch und bezeichnet und typisch fuer eine rot/gruene
Zusammenarbeit (nicht nur in NRW, vielleicht auch demnaechst in Bonn),
dass ein angeblicher Kommafehler einen Ozonalarm verhindert.
Nicht die weitreichenden gesundheitlichen Folgen von Ozon (siehe
Greenpeace homepage mit diversen Untersuchungen) sind entscheidend fuer
einen Ozonalarm, sondern ein angeblicher Kommafehler.
Hier zeigt sich mal wieder, dass oekologische und gesundheitliche Aspekte
weniger Wert haben als die Interessen einer mobilen und konsumorietiernten
Wirtschaftspolitik. Schon das Ozongesetz zeigt diese Gewichtung mit
Grenzwerten von 240 und diversen Ausnahmen.

D


Gruesse Klaus Buechi
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