Auch im Bereich der Tagesordnung ist etwas Bewegung ins Spiel gekommen: Die
USA haben sich etwas der Position der EU genähert, aus der sogenannten
buildt-in-agenda der Uruguay-Runde welche nur Dienstleistungen und den
Agrarbreich zur Neuverhandlungen vorsieht, eine buildt-in plus zu machen.
Diese würde als zusätzliche Themen noch e-commerce, Dispute Settlement
Understanding (DSU) sowie ein zweites Information and Technology Agreement
beeinhalten. Weitere von der EU vorgeschlagenen Themen für eine
single-undertaking Runde, wie z.B. TRIPs, Anti-Dumping, Investitionen und
Subventionen & Counter Vailing, wollen sie jedoch nicht verhandeln.
Die wirklich heiße Information des Tages ist eine neues Papier: das ´Common
Working Paper of the European Community, Hungary, Japan, Southkorea and
Switzerland`. Hier wird der Vorschlag der USA übernommen, Biotechnologie in
die Verhandlungen mitaufzunehmen. Der Vorschlag aus der USA lautet, eine
working group zur ´modern biotechnology` einzurichten, im Common Working
Paper handelt es sich um ein ´fact finding mandate`. Die Sache bleibt die
Gleiche. Falls es soweit kommen sollte, könnte das das Aus des
Biodiversitätsabkommen bedeuten. Das Biodiversitätsabkommen ist für
internationale Sicherheitsstandards grenzüberschreitender Bewegungen von
gentechnisch veränderten Organismen zuständig. Auf Druck der Industrie nicht
von der USA unterschrieben, würde dieser neue Vorschlag, wenn er denn in die
Tat umgesetzt wird, bedeuten, daß die USA ihren Willen durchgesetzt hat und
die Kontrolle über ein so brisantes und gefährliches Thema nun auch mit
Hilfe der EU der WTO einverleibt wird. Eine einigermaßen unabhängige und
sichere Kontrolle von gentechnisch veränderten Mechanismen wäre damit
hinfällig.
Nachhaltigkeit statt Umweltschutz
Mehr Schein als Sein
Die zahlreichen Bekenntnisse der WTO für eine "nachhaltige
Entwicklung" sind nichts weiter als eine bewußte Täuschung der
Öffentlichkeit, um sie ruhig zu halten. Auch innerhalb der nächsten
Liberalisierungsrunde wird es heißen «the same procedure as every
year», Sozial- und Umweltklauseln sind reines Schmückwerk: Der freie
Markt regiert weiterhin - grenzenlos.
In der WTO-Präambel heißt es:
"Die Parteien zu diesem Übereinkommen erkennen an, daß ihre Beziehungen
im Bereich des Handels und Wirtschaftens darauf abzielen sollen, (...)
die bestmögliche Nutzung der Naturschätze in Übereinstimmung mit
dem Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens (sustainable development) zu
ermöglichen, um die Umwelt zu schützen und zu erhalten (...)."
In der Praxis steht der liberale Welthandel über allem. Die WTO stellt sich
- über alle nationalen und internationalen Gesetze zum Schutz der
VerbraucherInnen und der Umwelt hinweg und legetimiert den ungehemmten
Raubbau an den natürlichen Ressourcen. In den letzten Jahren ist der
internationale Handel zu einem der bedeutendsten Faktoren der globalen
Umweltzerstörung geworden.
Viele UmweltschützerInnen und Nichtregierungsorganisationen (NGO)
beziehen sich noch heute positiv auf das Prinzip der "Sustainabile
development" und die in Rio 1992 beschlossene Agenda 21.
Nach einer solchen Positionierung fällt es schwer, glaubhaft die WTO
zu kritisieren. Schon in der Agenda 21 wird der Privatwirtschaft die Rolle
des "gleichberechtigten Partner(s)" der Regierungen zugeschrieben.
Seit der weiten Verbreitung des Konzeptes ist aus der deutschen
Umweltbewegung keine Kapitalismuskritik mehr zu vernehmen.
Stattdessen wird suggeriert, daß die ganze Welt und "unser
Wirtschaftssystem", an dem alle gleichermaßen beteiligt seien,
ein Problem habe. Im Nachhaltigkeits-Konzept geraten Akteure
(wie die Industriekapitäne der westlichen Welt) aus dem Blickfeld.
Handel wird - genau wie von der WTO - als Selbstzweck verfolgt.
In der Logik der Studie "Nachhaltiges Deutschland" des
Wuppertal-Institutes kann der Umweltverbrauch der "ersten
Welt" auch dadurch verringert werden, indem Waffen aus
Industrieländern in den Trikont geliefert werden. Ob dadurch
Menschen und Umwelt geholfen wird, ist aber mehr als fraglich.
Zurück zur WTO: Hinter verschlossenen Türen werden nationale
Richtlinien (Bsp.: EU-Importverbot für Hormonrindfleisch) sowie
wichtige multilaterale Umweltabkommen wie die Basler Konvention
zum Giftmüllexport, das Montrealer Protokoll zum Schutz
der Ozonschicht und das Artenschutzabkommen außer Kraft gesetzt.
Schließlich könnten diese *unerlaubte Handelshemmnisse" sein und
demnach nicht "WTO-kompatibel". Deshalb wird bei Konflikten im
Zweifelsfall immer gegen diejenigen entschieden, die ihre höheren
Umwelt-, Gesundheits- oder Sozialstandards behaupten wollen.
Es kommt noch schlimmer
Durch die in Seattle geplante Harmonisierung der technischen Handelshemmnis
se (TBT) und die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrecht
licher Maßnahmen (SPS), wird sich die Lage weiter verschärfen: Die
Mitgliedsstaaten werden in absehbarer Zeit ihre nationale Gesetzgebung im
Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf den kleinsten gemeinsamen
Nenner zurückschrauben müssen.
Nicht mit dem Süden
Auf Druck zahlreicher NGOs haben sich die Industrieländer nun darauf
geeinigt, wenigsten pro forma über soziale und ökologische Standards
zu verhandeln. Angst über zu weit reichende Ergebnisse braucht
allerdings niemand zu haben: Besonders die Entwicklungsländern wollen
keinerlei Konzessionen hinsichtlich der geforderten Verknüpfung von
Sozial- und Umweltstandards mit dem Welthandel machen. Diese Abwehrhaltung
ist nicht per se gegen derartige Standards gerichtet, sondern vielmehr
gegen ihre Einbindung in die WTO, da die Kriterien zur Auswahl der
einzelnen Sozial- und Umweltstandards weiterhin unter dem Aspekt des
Freihandels ausgewählt werden. Dadurch werden Gewinner und Verlierer von
vornherein festgelegt. Nicht ohne Grund bezeichnen viele Entwicklungsländ
er diese Absicht als eine neue Art des Protektionismus, der zum Ziel hat,
ihren Produkten den Zugang zu den Märkten in den Industrieländern zu
erschweren. Wenn es den Industrieländern wirklich ernst wäre mit
ökologischen und
sozialen Belangen, sollten sie stattdessen auf einer Anerkennung
internationaler Institutionen (wie der UN) und Abmachungen seitens der WTO
bestehen. Alles andere ist sinnlose Augenwischerei. Es gibt keinerlei
Erklärung
dafür, daß die WTO nichts und niemandem Rechenschaft schuldig ist.
Die Regierungen dürfen sich nicht nur für eine möglichst schrankenlose,
sondern für eine faire, sozial- und umweltverträgliche Welthandelsordnung
einsetzen.
Für den Umwelt-Aspekt sind die wichtigsten Forderungen:
· Ökologische Reform der WTO
· Abbau umweltschädigender Subventionen
· Umweltstandards für die Produktion
· Vorrang für multilaterale Umweltabkommen, sowie andere völkerrechtliche
Vereinbarungen: Anerkennung der etwa 180 multilaterale Umweltabkommenn, von
denen etwa 10 Prozent handelsbeschränkende Maßnahmen enthalten,durch die WTO
(vgl. Art. XX GATT). Darüberhinaus müssen der ILO (International Labour
Organisation) handlungsfähigere Instrumente zur Seite gestellt werden, um
soziale Mindeststandards einfordern zu können.
· Verankerung des Vorsorgeprinzips : Obwohl der Umweltgipfel von Rio
(1992) den Grundsatz "im Zweifelsfalle zugunsten der Umwelt" durchgesetzt
hat, gilt in der WTO bei einem Handelsstreit die Regel, dass der Beklagte
die Gefahr für Umwelt und Gesundheit beweisen muss. Vom Kläger wird nichts
verlangt. Dies muß sich umkehren.
· Reform des Streitbeilegungsorgan : Mit dem Streitbeilegungsorgan
verfügt die WTO über einen internationalen Wirtschaftsgerichtshof, der
niemanden Rechenschaft schuldig ist, und alle umwelt-, sozial, und
gesundheitspolitsichen Rücksichten als sachfremde und handelshemmende
Kriterien verwirft.
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