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FWD: Seattle Daily Nr. 5

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Kai Surendorf

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Dec 2, 1999, 3:00:00 AM12/2/99
to
Erste Ausgangssperre in Seattle seit dem 2. Weltkrieg
Bis zum Mittwoch abend (Ortszeit) hat die Polizei insgesamt mindestens 500
Festnahmen vorgenommen. Doch nicht die Polizei hat es geschafft, die
absurdesten Maßnahmen zu vollziehen - dieser Preis gebührt dem
Bürgermeister von Seattle.
Außer der Verhängung einer weiteren Ausgangssperre (erstmalig seit dem 2.
Weltkrieg) von Mittwoch auf Donnerstag Nacht im Bereich der Innenstadt hat
der Bürgermeister von Seattle den Verkauf und Besitz von Gasmasken für
jeden außer Polizeibeamten verboten. Damit will er sicherstellen, dass die
Polizei Tränengas und Reizsprays wirkungsvoller einsetzen kann. Verstöße
gegen die Anordnung von Bürgermeister Paul Schell können laut der
Verordnung mit 500 Dollar (knapp 1.000 Mark) und bis zu sechs Monaten
Gefängnis bestraft werden. Es bleibt aubzuwarten, ob die nächste
Ausgangssprerre mit einem Verbot von kauf und Benutzung von Fahrradhelmen
verbunden ist, damit die Polizeipferde erffektiver eingesetzt werden
können. FREIhandelskonferenz eben.

Weitere Demonstrationen
Die Menschen in den Straßen Seattles harren trotz der enormen Gewalt der
Polizei aus. Heute wurde direkt vor dem Verhandlungsgebäude eine Person aus
der Menge herausgegriffen, brutal zu Boden geschlagen und dort als Warnung
vorgeführt. Als direkte Reaktion darauf strürmten die DemonstrantInnen erst
ein Stückchen nach vorne, wo sie aber direkt von Polizei und der
Spezialkräfte der National Guards zurückgedrängt wurden. Es gab weitere
Festnahmen, Tränengaseinsätze und immer wieder Kämpfe darum, wer die Macht
über die Strassen Seattles hat.

Hektik auf der Konferenz/Biodiversitätskonvention in Gefahr!!
In den Gängen war die hektische Atmosphäre des ersten vollen
Verhandlungstages deutlich spürbar. Interessant ist nach wie vor das
gemeinsame Arbeitspapier (siehe auch Seattle Daily von gestern) der
Europäischen Union, Ungarns, Japans, Süd-Koreas, der Türkei und der
Schweiz. Enthalten ist der brisante Vorschlag, eine Arbeitsgruppe zum Thema
Handel und Biotechnologie einzurichten. Das mag sich - wie so vieles von
dem WTO-Speak - harmlos anhören, ist es aber absolut nicht. Mit der
Gründung der Arbeitsgruppe sollen andere internationale Konventionen zu dem
Thema in der Mottenkiste verschwinden.
Insbesondere die Biodiversitätskonvention (BDC) und darin enthalten das Bio
Safety Protocoll, für das die Verhandlungen im Januar 2000 in Montreal
abgeschlossen werden sollen, sind gefährdet. Die USA haben aufgrund des
starken Gegenwindes der Industrie die BDC nicht unterschrieben, obwohl
diese Konvention in Teilen sogar Biotechnologiefreundlich ist.

Inzwischen gibt es eine Initiative des 133-Kommitees - ein Ausschuss, in
dem die Vertretungen der Handelsministerien der EU - Länder sitzen. In
einer Pressemitteilung wird versucht klarzustellen, dass es eben nicht um
eine Unterminierung des Bio safety Protocolls ginge. Ob diese Position sich
allerdings durchsetzen wird, ist höchst fraglich.


HINTERGRUND:

Dienstleistungsliberalisierung
Es kann nicht oft genug betont werden: Vor der Aufnahme weiterer
Verhandlungen bezüglich der Fortführung der Liberalisierung des Welthandels
müssen die bisher erzielten Vereinbarungen auf ihre Auswirkungen überprüft
werden. Besonders gilt das für den Dienstleistungssektor, denn dort tritt
die ganze Ungerechtigkeit der bisherigen WTO-Politik ungeschminkt zutage.

General Agreement on Trade in Services (GATS) -
Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.

Seit dem Beginn der Uruguay-Runde in den 80er Jahren hat sich die
Weltwirtschaft grundlegend verändert. Nicht nur der Zusammenbruch des
Sozialismus hat die Welt durcheinander gewirbelt, auch die Schwerpunkte des
Welthandels haben neue Bahnen genommen. Besonders erwähneswert ist dabei
natürlich die Multimediarevolution, doch auch in anderen Bereichen gab und
gibt es harte Verteilungskämpfe um Märkte und Marktanteile. Besonders
entscheidend ist der Dienstleistungssektor , der in den 90er Jahren wie
kein anderer Wirtschaftszweig gewachsen ist. Auch für ihn gibt es
internationale Verträge.
Das GATS-Abkommen ist hier an erster Stelle zu nennen. In diesem
Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungssektor sind über 160 Sektoren
und Untersektoren des Handels zusammengefaßt. Dieses Abkommen führt zu
schwerwiegenden Ungerechtigkeiten, die zu Lasten der Zweidrittelwelt
(sogenannte Entwicklungslaender) gehen.

Darüber können auch die minimalen Zugeständnisse der Industrieländer
gegenüber der Zweidrittelwelt nicht hinwegtäuschen. Die Zweidrittelwelt
erhält lediglich einen längeren Zeitrahmen um z. B. das Bankenwesen oder
Kernbereiche des öffentlichen Lebens zu privatisieren.
Genau diese Verzögerungen heißen nichts weiter als eine Verschiebung des
Zusammenbruchs der Banken in diesen Regionen. Und das wiederum liegt vor
allem im Interesse der Industrieländer. Doch was danach kommt weiß keiner.

Diese zeitliche Spreizung der Liberalisierungspflicht für die sogenannten
Entwicklungsländer ist bei den Verhandlungen völlig in den Hintergrund
getreten. Wie inkonsistent die Vorschläge der EU sind, lässt sich leicht
bei einem Vergleich des Dienstleistungssektors mit dem Agrarbereich
feststellen:
Die EU gemeinsam mit den USA schaffen für ihre Landwirtschaftsubventionen
den legalen Boden innerhalb eines WTO-Systems, das staatliche Regulierung
eben nicht zuläßt. Bei den Dienstleistungen allerdings ist die Europäische
Union die Verfechterin des schnellst möglichen Liberalisierung.

Und das soll so gehen:
Alle WTO-Mitgliedsländer sollen klare nationale Regulierungen im Bereich
der Dienstleistungen einführen. Die Länder der Zweidrittelwelt sollen
besser als bisher in das Dienstleistungsabkommen integriert werden. Das
stellt sich als besonders attraktiv für die Industrienationen dar, wenn
dann auch
Telekommunikation und Finanzdienstleistungen den GATS - Disziplinen
unterworfen würden. Dabei werden Dienstleistungsbereiche mit Interesse für
die Länder der Zweidrittelwelt, wie z. B. die Bewegungsfreiheit von
Arbeitskräften, nicht berücksichtigt.
Die Menschen aus der Zweidrittewelt haben meist nur ihre Arbeitskraft, die
sie anbieten können, diese Dienstleistung wird jedoch als Migration
gewertet.

Auch Hilfen zur Etablierung eines Dienstleistungsektors in den
Entwicklungsländern werden von den Industrienationen nicht gewährt, sondern
es wird auf die Expansionschancen der Konzerne aus den Hightech-Ländern
gesetzt.
Für weitere Liberalisierungsschritte im Dienstleistungsbereich ist keine
neue Verhandlungsrunde notwendig, da das GATS ohnehin weitere Verhandlungen
erlaubt. Diese sollten allerdings im Geiste des Abkommens geführt werden,
d.h. sogenannten Entwicklungsländern die versprochenen Sonderrechte auch
zugestanden werden. Länder der Zweidrittelwelt müssen die Möglichkeit
haben, Auswirkungen einer schnellen Marktöffnung im Dienstleistungsbereich
sorgfältig auszuwerten und abzuschätzen - z.B. bei Kapitalmärkten. Für den
Dienstleistungsbereich gilt deshalb besonders, daß zunächst eine
sorgfältige Analyse der Auswirkungen des bisherigen Abkommens sinnvoll
wäre, bevor überhaupt neue Maßnahmen ergriffen werden.

Das aktuelle Gemeinsame Arbeitspapier der Europäischen Union und einiger
anderer Staaten besagt explizit, kein Sektor solle aus dem GATS - Abkommen
ausgenommen werden. Das heißt, auch Kultur, Gesundheit, Bildung und andere
öffentlich Dienste sollen dem freien Markt preisgegeben werden. Damit ist
die vor allem von französischer Seite unterstützte Forderung bezüglich der
Ausnahme für den Kultur-Bereich hinten runter gefallen.
********************************************************************
SEATTLE DAILY erscheint in der Woche vom 28.11.99 - 05.12.99 täglich
ILKA SCHRÖDER, MdEP/MEP * Rue Wiertz, ASP 8 G 253 * 1047 Brüssel
Tel.: 0032.2.284 7449 * Fax: 0032.2.284 9449 or/oder
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Bitte beachten Sie auch Ilka Schröders Homepage: www.ilka.org

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