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Studiengebühren: Aktionen/Verwaltungs- u. Verfassungsrecht

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Stefan Selbach

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Sep 30, 1998, 3:00:00 AM9/30/98
to Reiner Pakieser, jura...@listbot.com, be...@ruf.uni-freiburg.de, u...@student-online.net, hochsc...@bawue.gew.de, fi...@uni-freiburg.de, la...@bawue.gew.de, c...@ruf.uni-freiburg.de, HillG...@aol.com, 1000...@anti1000.de, gew-...@ruf.uni-freiburg.de, bro...@informatik.uni-freiburg.de, kirsten-he...@urz.uni-heidelberg.de
Hallo Leute,

nachdem ich in meinem Eil-Verfahren zu den Studiengebühren vor dem
Verwaltungsgericht Karlsruhe vorläufig erstmal eine Schlappe einstecken
mußte habe ich eines festgestellt:

1.Wir brauchen mehr Öffentlichkeit!
Und: 2. Wir brauchen mehr Ideen!
Und: 3. Wir brauchen mehr Leute, die sich an der Diskussion und auch
Aktionen beteiligen.

Deshalb wage ich hier mal einen Aufruf:

1) Durch § 2 Abs. 4 S. 1 LHGebG kann das Bildungsguthaben um 2 weitere
Semester erhöht werden, in denen Studierende in gesetzlich
vorgeschriebenen Gremien (...) MITWIRKEN. Da steht nichts von "als
gewählte Vertreter" oder so ähnlich. Also die Frage: Warum wirken wir
nicht einfach ALLE z.B. beim AStA mit? Z.B. als "Betreuer für
Langzeitstudenten"? Das wäre doch was, oder?

2) Wie wäre es, wenn alle Studenten, die schneller fertig sind, also ihr
Bildungsguthaben NICHT vollständig verbrauchen werden oder verbraucht
haben, beim Studentensekretariat einfach mal frech einen "Antrag auf
Auszahlung des restlichen Bildungsguthabens" stellen würden?

3) Warum klopfen wir dem Staat nicht mal richtig auf die Finger? Wenn
jeder Betroffene nur einen Fünfzeiler mit seinen persönlichen Argumenten
an die beiden Petitionsausschüsse schreiben würde, wäre auch dort
einiges mehr los. Es gibt dafür keinerlei Formvorschriften! Ein normales
Brieflein tut es, um den ganzen Apparat loszutreten. Und
Verfahrenskosten gibt es auch keine. Und hat vielleicht sogar noch mehr
Aussicht auf Erfolg als ein Gang zum BVG. Die Adressen:
a) Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags, 53113 Bonn, Fax
0228/16-26027
b) Petitionsausschuß des Landtags von Baden-Württemberg,
Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart, Fax 0711/2063-535

4) Sprecht doch einfach mal den/die Bundestags- und/oder
Landtagsabgeordneten in Eurem Wahlkreis an. Die Leute sind von dem Thema
meist so wenig betroffen, daß sie sich erst gar nicht an einer
parteiinternen Diskussion beteiligen können. Wer von Euch ab und zu "Wie
bitte?" bei RTL guckt, der weiß, was ich meine. (Theo West stellte z.B.
mal die Frage, wieso eigentlich der 3. Oktober Tag der Wiedervereinigung
ist. Darauf ein Abgeordneter: "Da wurde doch die Mauer aufgemacht.
Außerdem ist es IMMER ein Sonntag...")

5) Wie schaut es denn aus mit einer gemeinsamen Pressekonferenz aller
Kläger? Sowas müßte man doch auch hinkriegen, oder?

6) Ich möchte ganz gerne eine Homepage mit gewechselten Schriftsätzen
aufbauen. Natürlich keine Rechtsberatung oder sowas, sondern die
Möglichkeit für jeden Betroffenen, in die Akten/gewechselten
Schriftsätze bzw. vorgetragenen Argumente Anderer Einsicht zu nehmen.
Und die von den Verwaltungen bisher vorgetragenen Argumente sind genau
so interessant. (Natürlich alles in anonymisierter Form). Wer da was zur
Verfügung stellen möchte: Bitte als Mail an mich.

7) Ich würde gerne Kontakt zu dem Studenten der Uni Mannheim aufnehmen,
der ebenfalls mit seinem Eil-Verfahren vor dem VG Karlsruhe durchgesaust
ist. Aber die rücken beim VG keine Namen raus. (Az. 7 K 2243/98, Bs. v.
21.9.98). Wir haben für die Beschwerde vor dem VGH nur noch eine Woche
Zeit! Und wenn die Beschwerde beim VGH passiert, ist die
Wahrscheinlichkeit groß, daß auch alles andere in Ordnung geht!

8) Kennt einer eine Online-Quelle für das Bundesgesetzblatt Teil II? Bei
uns an der FH gibt es nämlich nur Teil I. Interessant ist im
Zusammenhang mit den Studiengebühren nämlich der "Internationale Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.12.1966"
(BGBl II 1973, S. 1569 f, BGBl II 1976, S. 428f).

Überhaupt wäre es hochinteressant, einen Großteil der bisher im
Mutius-Gutachten bzw. im VG-Beschluß zitierten Quellen einmal
zusammenzutragen bzw. die Zitate auf die neue Homepage zu stellen.

Ansonsten hoffe ich wie immer auf rege Resonanz.

Und noch was, was alle Betroffenen angeht: Mit der richtigen Parole
werden wir es schon schaffen. Und die sollte meiner Ansicht nach im
Moment heißen:

Augen auf,
Maul auf,
und durch!

Gruß,
Stefan

Ralf G. R. Bergs

unread,
Sep 30, 1998, 3:00:00 AM9/30/98
to
On 30 Sep 1998 14:44:28 GMT, Stefan....@t-online.de (Stefan
Selbach) wrote:

: 1) Durch § 2 Abs. 4 S. 1 LHGebG kann das Bildungsguthaben um 2 weitere


: Semester erhöht werden, in denen Studierende in gesetzlich
: vorgeschriebenen Gremien (...) MITWIRKEN. Da steht nichts von "als
: gewählte Vertreter" oder so ähnlich.

Ich frage mich, wie die das "Mitwirken" ueberpruefen wollen bzw. wie
man das nachweisen soll? Bescheinigung von der Fachschaft/AStA? :-)

--
Ralf G. R. Bergs * Welkenrather Str. 100--102 * 52074 Aachen * Germany
+49-241-876892, +49-241-877776 (fax), ra...@rwth-aachen.de * Team OS/2
Earth is flat, pigs can fly, and nuclear power is safe. (Greenpeace)
-=> Note new fax no.! <=- PGP-encrypted msgs. welcome!

Stefan Selbach

unread,
Sep 30, 1998, 3:00:00 AM9/30/98
to Stefan....@t-online.de
Hallo nochmal,

eins hab ich noch vergessen:

Nach § 93 Abs. 3 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde nur ein Jahr nach
Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Heißt das, daß der direkte Weg zum BVG
damit verbaut ist und ein Gericht die Sache dem BVG vorlegen muß?

Gruß,
Stefan


Elmar Haneke

unread,
Oct 1, 1998, 3:00:00 AM10/1/98
to
On 30 Sep 1998 14:44:28 GMT, Stefan....@t-online.de (Stefan
Selbach) wrote:


>1) Durch § 2 Abs. 4 S. 1 LHGebG kann das Bildungsguthaben um 2 weitere
>Semester erhöht werden, in denen Studierende in gesetzlich
>vorgeschriebenen Gremien (...) MITWIRKEN. Da steht nichts von "als

>gewählte Vertreter" oder so ähnlich. Also die Frage: Warum wirken wir
>nicht einfach ALLE z.B. beim AStA mit? Z.B. als "Betreuer für
>Langzeitstudenten"? Das wäre doch was, oder?

Aber da steht _gesetzlich vorgeschrieben_!

Solange sich der Gesamtumfang im üblichen Rahmen hält, wird da keiner
genauer prüfen. Wenn der personelle Umfang des AStA aber zu groß wird,
könnten die schon prüfen, wer sich da tatsächlich an vorgeschriebenen
Gremien beteiligt. Bei enger Auslegung sind das nur die offiziellen
Ämter, die dann in irgendeiner Vorschrift erwähnt werden müssen.

Elmar


Egon Vellusig

unread,
Oct 2, 1998, 3:00:00 AM10/2/98
to
On 30 Sep 1998 14:44:28 GMT, Stefan Selbach
<Stefan....@t-online.de> wrote:

>nachdem ich in meinem Eil-Verfahren zu den Studiengebühren vor dem
>Verwaltungsgericht Karlsruhe vorläufig erstmal eine Schlappe einstecken
>mußte habe ich eines festgestellt:

>[...]

Ich frage mich nur, warum Leute die ihr Studium in der, eventuell
leicht erhoehten, Regelstudienzeit abschliessen werden oder bereits
abgeschlossen haben, Langzeitstudenten die sich einen Lenz machen
unterstuetzen sollen?

Gruesse, Egon

--
Egon Vellusig, Donaustr. 11, D-93309 Kelheim
Tel+Fax: +49 9441 294010
Email: vell...@inet-nb.de

Stefan Selbach

unread,
Oct 2, 1998, 3:00:00 AM10/2/98
to Egon Vellusig

Egon Vellusig wrote:

> Ich frage mich nur, warum Leute die ihr Studium in der, eventuell
> leicht erhoehten, Regelstudienzeit abschliessen werden oder bereits
> abgeschlossen haben, Langzeitstudenten die sich einen Lenz machen
> unterstuetzen sollen?

1. Weil Gebühren für Langzeitstudenten nur eine Vorstufe von allgemeinen
Studiengebühren sind.

2. Machen sich "Langzeitstudenten" keinen Lenz - jedenfalls die, die ich
kenne. Ich weiß nicht wie es Dir geht, aber manche Leute müssen sich ihr
Studium auch verdienen - und zwar in der Form, daß dann in der Woche nur ein
oder zwei Tage für Vorlesungen bleiben. Daß das dann zwangsläufig länger
geht, dürfte j awohl klar sein.

3. Ist das Ziel, das hinter dem ganzen steht (Verkürzung des Studiums soll
erreicht werden) ganz einfach unerreichbar. Wie solll jemand, der heute im
8. Fachsemester ist (so wie ich) und ein altes Studium vor ewigen Zeiten
abgebrochen hat, sein Studium RÜCKWIRKEND zügiger organisieren? Wie das
gehen soll hat mir bislang noch keiner erklären können. Wenn schon vor 10
Jahren klar gewesen wären, daß Studiengebühren kommen, hätte sich jeder
darauf einstellen können. Aber so kommt einfach das dicke Ende.

> Gruesse, Egon

Gruß,
Stefan

Christian v. Coelln

unread,
Oct 2, 1998, 3:00:00 AM10/2/98
to
In article <6uu1jj$qlc$1...@news01.btx.dtag.de>, Arab...@t-online.de
(Stefan Selbach) wrote:

Es war schon so, daß Du hier zur Information der Allgemeinheit postest,
und nicht etwa, um unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
Ratschläge zu bekommen, gell? ;-)

Christian

--
Christian v. Coelln
Wiss. Assistent, Lehrstuhl fuer Staats- und Verwaltungsrecht
sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht, Universitaet Passau
e-mail: coe...@uni-passau.de
Tel.: 0851/509-2223 (Uni)
0851/37426 (privat)
0171/79 54 66 7
Fax: 0851/509-2222

Manfred Schorch

unread,
Oct 7, 1998, 3:00:00 AM10/7/98
to
In article <coelln-0210...@macjura.jura.uni-passau.de>,

coe...@uni-passau.de (Christian v. Coelln) wrote:

> (Stefan Selbach) wrote:
>
> >Hallo nochmal,
> >
> >eins hab ich noch vergessen:
> >
> >Nach 93 Abs. 3 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde nur ein Jahr nach
> >Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Heißt das, daß der direkte Weg zum BVG
> >damit verbaut ist und ein Gericht die Sache dem BVG vorlegen muß?
> >
> Es war schon so, daß Du hier zur Information der Allgemeinheit postest,
> und nicht etwa, um unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
> Ratschläge zu bekommen, gell? ;-)

> Christian v. Coelln


> Wiss. Assistent, Lehrstuhl fuer Staats- und Verwaltungsrecht
> sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht, Universitaet Passau
> e-mail: coe...@uni-passau.de
> Tel.: 0851/509-2223 (Uni)
> 0851/37426 (privat)
> 0171/79 54 66 7
> Fax: 0851/509-2222

Lieber Assistent,

dieses Posting sollte Dein Chef und Prof wohl besser nicht zu lesen bekommen,
gelle? Wie kommst Du darauf, dass Stefan Selbach gegen das
Rechtsberatungsrecht verstoesst? Er fragt ja nur...

Manfred

-----------== Posted via Deja News, The Discussion Network ==----------
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Manfred Schorch

unread,
Oct 7, 1998, 3:00:00 AM10/7/98
to
In article <6v1u89$n2j$1...@news02.btx.dtag.de>,

09441294...@t-online.de (Egon Vellusig) wrote:
> On 30 Sep 1998 14:44:28 GMT, Stefan Selbach
> <Stefan....@t-online.de> wrote:
>
> >nachdem ich in meinem Eil-Verfahren zu den Studiengebühren vor dem
> >Verwaltungsgericht Karlsruhe vorläufig erstmal eine Schlappe einstecken
> >mußte habe ich eines festgestellt:
> >[...]
>
> Ich frage mich nur, warum Leute die ihr Studium in der, eventuell
> leicht erhoehten, Regelstudienzeit abschliessen werden oder bereits
> abgeschlossen haben, Langzeitstudenten die sich einen Lenz machen
> unterstuetzen sollen?
>
> Gruesse, Egon

Es ist umgekehrt, lieber Egon. Langzeitstudenten unterstützen Studenten, die
in der Regelstudienzeit liegen. Niemand wird sich, solange er "nur"
Sozialbeiträge an das Studentenwerk bezahlt (und keine Studiengebühren),
exmatrikulieren oder ein Urlaubssemester beantragen, wenn er mal ausspannen,
arbeiten oder sonst was anderes tun will. Damit nimmt er aber in der Regel
keine Leistungen in Anspruch, die durch das Studentenwerk (aus seinen
Beiträgen) finanziert werden: er geht nicht in die Mensa (tun
Langzeitstudenten sowieso nicht), verstopft keine Hörsäle (er verteilt das
eben nur über einen längeren Zeitraum, sonst wäre er ja auch kein
Langzeitstudent), usw. Ich selbst habe jahrelang nur das Papier, auf dem der
Studentenausweis gedruckt war, als Leistung aus dem Hochschulbetrieb in
Empfang genommen. Langzeitstudenten sind Nettozahler. Ihre Masse finanziert
den Hochschulbetrieb mit. Das sieht man schon an der Kalkulation des
Semestertickets: das ist nur deshalb so billig, weil die (vielen?)
ÖPNV-Nichtfahrer die (wenigen?) Fahrer subventionieren. Dieser Aspekt wird in
der Diskussion um Studiengebühren häufig übersehen. Weil es der
Hochschul-Politik nicht um rationale Erwägungen geht, wie finanziere ich am
gerechtesten die Hochschulen, sondern um reine (fiskalische)
Einnahmenmaximierung (mehr als nur Sozialbeiträge) in Zeiten leerer
öffentlicher Kassen. Das Gejammere um angeblich so schlechte
Studienbedingungen hat auch nur diesen einen Grund. Denn so schlecht sind die
Bedingungen nun wirklich nicht. Ok, im ersten bis vielleicht zum Grundstudium
gibt es Vorlesungen, die überfüllt sind, aber danach sind an fast allen Unis
und in allen Fachrichtungen die Hörsäle wieder leer. Man muss sich als
Student eben zu helfen wissen. Von den Studiengebühren wird mit Sicherheit
nicht ein einziger Assistent oder Hiwi zusätzlich eingestellt, um z.B.
Übungen abzuhalten!

Manfred Schorch

unread,
Oct 8, 1998, 3:00:00 AM10/8/98
to

C. Steiner

unread,
Oct 16, 1998, 3:00:00 AM10/16/98
to

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