Auf der einen Seite ist Kinderpornographie strafbar und auf der anderen
Seite wird in einer Suchmaschine eine Übersicht der Top 100 der Suchanfragen
gezeigt, in der 2 Links zu Kinderporno vorhanden sind.
Auf eine Anfrage beim Webmaster bekam ich die lapidare Antwort, 'sorry,
dafür können wir nichts !!!'
Ich finde, wer die Möglichkeit bereitstellt, daß Dritte ohne sein Wissen auf
seiner Webseite Links zu Kinderporographie plaziert, der müßte
strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Für eine Rechtsauskunft wäre ich dankbar !!!
Frank