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Laermschutzwall an der Autobahn

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Jürgen Brunssen

unread,
Jan 10, 1999, 3:00:00 AM1/10/99
to
Sehr geehrte Damen und Herren,
hallo bereits Geschaedigte und Wissende,

ich suche dringend Informationen zum Thema "Laermschutzwall an der Autobahn".

Wir sind in eine kleine Gemeinde gezogen, die Bauland unter der Auflage
genehmigt hat (durch Landratsamt Muenchen), dass dieses von der Autobahn
entsprechend abgeschirmt wird. Ein gueltiger Bebauungsplan fuer einen
Laermschutzwall lag zum Zeitpunkt des Kaufs des Grundstueckes vor, soll nun aber
aus nicht nachvollziehbaren Gruenden wieder aufgehoben werden.

Wenn Sie in dieser Richtung Erfahrungen irgendwelcher Art mit Gemeinden
haben, so wuerde ich mich freuen, wenn Sie mir Ihr Wissen eroeffnen wuerden.
Fragen, die es zu beantworten gilt sind z.B.:

1.) Kann eine Gemeinde einen gueltigen Bebauungsplan, der Voraussetzung fuer die
Genehmigung eines Baugebietes war wieder aufheben?

2.) Die Grundstuecke sind zu einem Preis 'X' gekauft worden. Wird nun der Wall
nicht gebaut, so stellt dies in unseren Augen eine Wertminderung dar. Gibt es
hier Ausgleichszahlungen? Bestehen Moeglichkeiten, die Gemeinde in Regress zu
nehmen?

3.) Wird der Wall gebaut, so "droht" der Buergermeister der Gemeinde mit
Umlage, d.h. Kosten in Hoehe von DM 1-5Mio. werden auf ca. 300 Grundstuecke
umgelegt. Kann man sich dagegen wehren oder sind solche Kosten wie z.B.
Erschliessungskosten voll zu zahlen? Angeblich ist der Wall auch eine
Erschliessungsmassnahme....

4.) Gibt es vielleicht auch Buergerinitiativen, die erfolgreich verlaufen sind?

5.) Gibt es Gemeinden, die Ihre Buerger im Hinblick auf Laermschutz
unterstuetzen und die Kosten uebernommen haben?

6.) In welchen Gesetzen koennte man nachsehen?

7.) Gibt es im Muenchener Raum eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich mit
derartigen Fragen schon mal auseinandergesetzt hat.


..... usw. .......


Über Ihre Antwort freut sich

Juergen Brunssen


mailto:juergen....@munich.netsurf.de

Matthias Frank

unread,
Feb 8, 1999, 3:00:00 AM2/8/99
to
>
> > 3.) Wird der Wall gebaut, so "droht" der Buergermeister der Gemeinde mit
> > Umlage, d.h. Kosten in Hoehe von DM 1-5Mio. werden auf ca. 300
> > Grundstuecke umgelegt. Kann man sich dagegen wehren oder sind solche
> > Kosten wie z.B. Erschliessungskosten voll zu zahlen?

Hier in Kaiserslautern wird auch ein Baugebiet an der Autobahn ausgewiesen
und ein Laermschutzwall gebaut. Der wird als Erschliessungskosten umgelegt.
(Die Kosten nicht der Wall:-) )

MfG
Matthias Frank


Jens Zschiedrich

unread,
Feb 8, 1999, 3:00:00 AM2/8/99
to
Mit Erschrecken stelle ich fest, daß da noch interessante
Nachrichten in meiner Box umherschwirren, auf die ich schon länger
nicht reagierte

Juergen....@munich.netsurf.de klapperte z.B. am 10.01.99
zum Thema "Laermschutzwall an der Autobahn" in /DE/ETC/FINANZ/MISC
folgende Quote an die Brett-Gemeinde:

> Wir sind in eine kleine Gemeinde gezogen, die Bauland unter der Auflage
> genehmigt hat (durch Landratsamt Muenchen), dass dieses von der Autobahn
> entsprechend abgeschirmt wird. Ein gueltiger Bebauungsplan fuer einen
> Laermschutzwall lag zum Zeitpunkt des Kaufs des Grundstueckes vor, soll
> nun aber
> aus nicht nachvollziehbaren Gruenden wieder aufgehoben werden.

Ist möglicherweise die Baugenehmigung nach 33 BauGB (d.h. vor
Rechtkräftigkeit des Bebaungsplanes erteilt worden) ?


> Fragen, die es zu beantworten gilt sind z.B.:
>
> 1.) Kann eine Gemeinde einen gueltigen Bebauungsplan, der Voraussetzung f
> uer die
> Genehmigung eines Baugebietes war wieder aufheben?

Wenn dieser wirklich rechtskräftig war, dann nur in einem förmlichen
Verfahren mit Bürgerbeteiligung. Und da hier die 18. BImSchV
(Verkehrslärmschutzverordnung) greift, ist solch eine Entscheidung sicher
erfolgreich zu Fall zu bringen.


>
> 2.) Die Grundstuecke sind zu einem Preis 'X' gekauft worden.
> Wird nun der Wall nicht gebaut, so stellt dies in unseren Augen eine
> Wertminderung dar. Gibt es hier Ausgleichszahlungen? Bestehen
> Moeglichkeiten, die Gemeinde in Regress zu nehmen?

Höchstens den Verkäufer, wenn dieser nachweislich versichert hat, daß der
Wall errichtet werden würde.


>
> 3.) Wird der Wall gebaut, so "droht" der Buergermeister der Gemeinde mit
> Umlage, d.h. Kosten in Hoehe von DM 1-5Mio. werden auf ca. 300
> Grundstuecke umgelegt. Kann man sich dagegen wehren oder sind solche
> Kosten wie z.B. Erschliessungskosten voll zu zahlen?

Natürlich, nur auf diese Art und Weise wird nach bundesdeutschem Recht
Infrastruktur finanziert. Nur besonders vermögende Gemeinden oder Länder
und Kreise könne mal in Ausnahmefällen (meist für Großkonzerne diese
Kosten übernehmen.


> Angeblich ist der Wall auch eine Erschliessungsmassnahme....

Dann hätte allerdingS auch vor seiner Fertigstellung auch keine
Baugenehmigung erteilt werden dürfen.


>
> 4.) Gibt es vielleicht auch Buergerinitiativen, die erfolgreich verlaufen
> sind?

Nach meiner Kenntnis nur gegen den Autobahnausbau.


>
> 5.) Gibt es Gemeinden, die Ihre Buerger im Hinblick auf Laermschutz
> unterstuetzen und die Kosten uebernommen haben?

Bestimmt, sie können aber nicht dazu verpflichtet werden.


>
> 6.) In welchen Gesetzen koennte man nachsehen?

Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verkehrslärmschutzverorndung


Mit den freundlichen grünen Grüßen von der Teltower Platte in Brandenburg


Jens Zschiedrich / Ludwigsfelde

Die Art und Weise des Gebrauches von Autos in Deutschland
schädigt nicht nur erheblich unsere natürlichen Lebensgrundlagen,
sondern auch den Charakter von manchen Autofahrern.
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