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§ 26 Abs. 1 BetrVG Wahl des Betriebsratvorsitzenden

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Jun 15, 1999, 3:00:00 AM6/15/99
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Hallo,

ich suche Belege in Lit. und Rechtsp. für meine Meinung!

Nach § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der BR den Vorsitzenden.

FRAGE: MUß AUF VERLANGEN EINES BR_MITGLIEDES DER VORSITZENDE GEHEIM GEWÄHLT
WERDEN ODER NICHT?

In der Lit. finden sich beide Meinungen. Begründungen habe ich aber bis
jetzt noch keine Gefunden. Wer weiß wo ich hierzu etwas finde. Meines
wissens gibt es nunr ein aktuelles Urteil zu dieser Frage. Dies lautet
"keine geheime Wahl - weil keine Begründug für das Verlangen nach geheimer
Wahl"

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