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Presseschau Kurdistan, 07.01.00 (2)

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Maurice Merlin

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Jan 7, 2000, 3:00:00 AM1/7/00
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## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
## Erstellt von: inge.alv...@student.hu-berlin.de
## Betreff: Presse Kurdistan 7.1.
##
BRD: "Fast unglaublicher Fall von Asylmissbrauch"; "PKK-Erpresser
gefasst"; BZFO: Therapie für 200 Folteropfer; NATO: Die Nato
verteidigt sich;

Heidenheimer Presse, 7.1.
Fast unglaublicher Fall von Asylmissbrauch vor Gericht aufgerollt
Über 700 000 Mark kassiert
Kurde trat unter falscher Identität auf - Zu drei Jahren und zehn Monaten
Haft verurteilt

GIENGEN. Der Mann hatte auf kriminelle Weise kräftig vom Staat kassiert und
bekam jetzt vom Amtsgericht Heidenheim eine teure Quittung: drei Jahre und
zehn Monate Freiheitsstrafe. Auf sage und schreibe nahezu 718 000 Mark
beziffern sich die Leistungen, die der Landkreis Heidenheim einem unter
falscher Identität auftretenden Asylbewerber und seiner 13-köpfigen, in
einem städtischen Gebäude in Giengen wohnhaften Familie gewährte.

Aufgeflogen war die offensichtliche Abzockerei im vergangenen Jahr, als dem
bereits 1988 aus der Türkei nach Deutschland gekommenen Kurden nachgewiesen
werden konnte, dass er zunächst unter seinem richtigen Namen in Frankfurt
Asyl beantragt hatte. Dann tauchte er ab, reiste wenige Wochen später über
Dänemark wieder ein und stellte einen zweiten Asylantrag mit unzutreffenden
persönlichen Angaben.

Von Heinz Kleimaier

Davon versprach sich der 1955 zumindest laut Pass in der Türkei Geborene
nach Überzeugung des Gerichts bessere Chancen für eine Anerkennung als
Asylant, denn er gab sich als staatenloser Kurde aus dem Libanon aus, in
dem seinerzeit Bürgerkrieg herrschte und es deshalb keine Abschiebungen
gab, während Asylanträge türkischer Kurden damals in der Regel abgelehnt
wurden.


Von Heinz Kleimaier

Aber der Reihe nach: Der Staatsanwalt legte dem erstaunlicherweise gleich
von zwei Rechtsanwälten verteidigten Angeklagten Vergehen des Betrugs in
besonders schwerem Fall und eine ganze Reihe von Urkundenfälschungen zur
Last, nachdem im Lauf der Jahre zusätzlich zu den Leistungen für
Asylbewerber auch Beihilfen für Bekleidung und Hausstand nach dem
Sozialhilfegesetz beantragt und auch gewährt wurden. Die dicksten Brocken
waren Barauszahlungen von knapp 412 000 Mark als Asylbewerber sowie 130 000
DM für Unterbringung und 117 000 Mark für Kosten der Krankenversorgung.
"Ich habe nichts zu sagen", erklärte ein Dolmetscher für den seit knapp
einem halben Jahr in U-Haft sitzenden 45-Jährigen, dem die Anklage auf
Arabisch übersetzt wurde, da er kurdischer Dialekte nicht mächtig sei und
die türkische Sprache nur bedingt beherrsche. Fest steht, dass die erste
Einreise von Ankara aus am 6. Juni 1988 in Frankfurt erfolgte, wo unter
Vorlage türkischer Pässe Asyl begehrt wurde. Von den hessischen Behörden
ist der damals noch um vier Kinder kleineren Familie eine Unterkunft in der
Provinz zugewiesen worden. Dort verschwand die Sippschaft und kam am 12.
Juli via Dänemark zurück nach Deutschland, um erneut Asyl zu beantragen.
Diesmal unter anderm Namen und der Staatenlos- und Libanon-Variante.
Papiere wurden nicht vorgelegt.

Im Zuge der Verteilung von Asylbewerbern unter den Ländern gelangte die
Familie über Bremen und Karlsruhe schließlich im November 1988 nach
Heidenheim bzw. Giengen. Einer Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde beim
Landratsamt schien die Geschichte bald suspekt, wie sie als Zeugin vor
Gericht bestätigte. Es sei immer wieder auf einen Nachweis der Identität
gedrängt worden, doch der Vater von elf Kindern habe sich strikt verweigert.
Wie sich später herausstellte, war der erste, in Frankfurt gestellte
Asylantrag bereits im Oktober 1988 vom Bundesamt für Ausländer abgelehnt
worden. Eine umgehende Abschiebung wäre zwangsläufig gewesen. Auch das
zweite Verfahren wurde negativ beschieden, doch weil anfangs der 90er -
Jahre keine Abschiebungen in den Libanon veranlasst wurden, gab es eine
Duldung. Außerdem wurde - ohne Erfolg allerdings - gegen den
Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Ausländeramt in
Heidenheim drängte weiter auf eine Klärung der Herkunft. Angeblich lebten
Bruder und Schwester des Kurden ebenfalls in Deutschland, was von diesem
kurze Zeit später jedoch wieder bestritten worden sei. Im Februar 1998
wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, wobei man aber auch keinen
Identitätsnachweis fand, dafür aber eine Liste mit zahlreichen
Telefonanschlüssen in der Türkei. Klarheit gab es im Oktober 1998, nachdem
die bei der ersten Einreise vorgelegten Pässe im Zuge bundesweiter
Ermittlungen aufgetaucht waren. In Heidenheim hatte man vom ersten
Asylverfahren in Hessen nichts ahnen können.

Über seine Verteidigung versuchte der Angeklagte zu erklären, dass er seine
Identität nicht fälschte. Als Kind sei er mit seinen inzwischen wieder in
der Türkei lebenden Eltern nach Beirut gekommen und habe dort eben unter
jenem Namen gelebt, der hierzulande als falsch beurteilt wird. Bei der
Rückkehr in die Türkei hätten die dortigen Behörden quasi seinen arabischen
Namen ins Türkische übersetzt. Wie er zu den Reisedokumenten kam, ließ sich
nicht eindeutig klären. Ebenso widersprüchlich war eine Bestätigung aus dem
Libanon, wonach Beirut sein Geburtsort sei. Der damalige Bürgerkrieg und
die für Kurden bedrohlichen Umstände in der Türkei wurden als Gründe für
die Flucht nach Deutschland genannt. In Hessen sei er abgetaucht, weil er
von Landsleuten wegen Blutschande bedroht worden sei. Im Übrigen habe der
als Analphabet bezeichnete Mann damals angenommen, dass sein Asylantrag
bereits positiv beschieden sei.

Der Anklagevertreter sah nach der stundenlangen Beweisaufnahme die Vorwürfe
des Betrugs und der Urkundenfälschung voll bestätigt und forderte eine
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Angeklagte sei
nicht verfolgt und und bedroht worden, sondern aus wirtschaftlichen Gründen
in die Bundesrepublik gekommen. "Es ist ein schlimmer Fall", befand der
Staatsanwalt und konnte nachvollziehen, dass angesichts solcher Vorgänge in
der Öffentlichkeit blanke Wut, Entsetzen und Unverständnis umgehen und
Menschen, die zu Recht Asyl beantragen, deshalb in Misskredit geraten.
Weder die Tatbestände des Betrugs noch der Urkundenfälschungen sahen die
Verteidiger als erfüllt, denn ihr Mandant habe seine Identität nicht
gefälscht, sondern geglaubt, dass sein im Libanon geführter Name der
richtige sei. Beide Rechtsanwälte plädierten auf Freispruch. Das
Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Eberhard Bergmeister folgte
dagegen in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft, obschon es sich
in den Fällen der Urkundenfälschung der Argumentation der Verteidigung
anschloss. Kein Zweifel bestünde jedoch am schweren Betrug zur
fortlaufenden Erlangung von Leistungen als Asylbewerber. Das Verschwinden
aus Hessen wegen angeblicher Blutrache war für das Gericht nicht
nachvollziehbar, während der Namenswechsel und die zweite Antragsstellung
die Chancen zur Anerkennung verbessern sollten.

Das gelang auch. Die Familie lebt nach wie vor in Giengen, ein weiteres
Antragsverfahren ist anhängig. Eingedenk dieses Falls eklatanten
Missbrauchs von Asyl kann von inhumanen Abschiebepraktiken wohl keine Rede
sein.

Hamburger Morgenpost, 7.1.
In Portugal endete die Flucht
PKK-Erpresser gefasst

Mirwais Obaidy zockte in Spielkasinos an der Algarve, trank den berühmten
Rotwein aus dem Douro-Tal und ließ sich in Portugal die Sonne auf den Bauch
scheinen. Als er dort seine Schwiegermutter besuchte, klickten die
Handschellen. Der 27-Jährige, den die Polizei für einen brutalen Erpresser
hält, wird nach Hamburg ausgeliefert.

Heinrich der Seefahrer war Herzog von Viseu, die Innenstadt der
zentral-portugiesischen Stadt ist mittelalterlich-malerisch - dort
schnappte die von Hamburger Fahndern gebaute Falle zu. Nach einem Tipp der
Beamten verhafteten portugiesische Polizisten den Afghanen. Er leistete
keinen Widerstand, war unbewaffnet.

Obaidy soll monatelang für die kurdische PKK in Hamburg Gastwirte und
Geschäftsleute erpresst haben. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit einem
kurdischen Komplizen einen Billstedter Wirt verschleppt und ihm ein
Klappmesser in den Mund gesteckt zu haben. Der 35-jährige Türke hatte sich
verbeten, dass die PKK in seinem Hinterzimmer Drogen verkauft. Obwohl dem
Wirt mit den Worten gedroht wurde: "Du kennst die Schmerzen eines Vaters,
dessen Kindern etwas zustößt", ging er mutig zur Polizei. Und die reagierte
prompt: Der kurdische Erpresser und der PKK-Schatzmeister (47) wurden
gegriffen. Obaidy konnte nach Portugal entkommen. Doch die Hamburger
Polizei blieb dem bulligen Mann auf den Fersen.
th

taz Berlin, 7.1.2000 Seite 20
Therapie für 200 Folteropfer

Im Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer haben im vergangenen Jahr
200 Menschen eine Therapie erhalten. Für 280 weitere Folteropfer wurden
Stellungnahmen und Gutachten erstellt, teilte das Zentrum gestern in einer
Jahresbilanz mit. Die Zahlen hätten sich damit im Vergleich zum Vorjahr
nicht verändert. Das Zentrum forderte die deutsche Politik auf, sich
stärker für die weltweite Abschaffung von Folter einzusetzen. dpa

fr, 7.1.
Die Nato verteidigt sich
Echo auf verfälschte Kriegs-Videos / Position zu Angriff bleibt

Von Arnd Festerling und Axel Vornbäumen

FRANKFURT A. M./BERLIN, 6. Januar. Die Nato sieht keinen Anlass, sich im
Fall ihrer verfälschten Videos aus dem Kosovo-Krieg einen Vorwurf zu
machen. Dass die Videos zu schnell liefen, sei ein technischer Fehler, der
die Beurteilung des Bombenangriffs vom 12. April 1999 auf eine Brücke bei
Grdelicka nicht beeinflusse, sagte Nato-Sprecher Jamie Shea der Frankfurter
Rundschau am Donnerstag. Die Nato bedaure den Angriff - bei dem mindestens
14 Menschen in einem Personenzug starben, der bei dem Bombardement auf die
Brücke fuhr - zutiefst.

Shea beharrte darauf, dass dies ein Unfall gewesen sei, der wegen des
schnellen Erscheinens des Zuges leider nicht zu vermeiden gewesen sei.
Tatsächlich fuhr der Zug allerdings viel langsamer, als es das Nato-Video
erscheinen ließ.

Der Nato-Sprecher bestand ferner darauf, dass die Informationspolitik der
Nato nach bestem Gewissen offen und ehrlich sei. Er habe während und nach
dem KosovoKrieg namens der Nato bereits etliche Fehlinformationen
korrigiert, sobald sie ihm bekannt geworden seien. Schließlich habe auch
die FR alle erfragten Informationen im Fall der Grdelicka-Videos erhalten.

Shea sagte, er selbst habe erst kurz vor Weihnachten von dem Video-Fall
erfahren, als deutsche Journalisten in der Sache angefragt hätten. Am
Mittwoch hatte das Oberkommando der US-Luftwaffe in Europa erklärt, es sei
bereits vor einiger Zeit durch einen anonymen Hinweis, der auch die FR
erreichte, auf den "technischen Fehler" aufmerksam geworden.

Im Übrigen, so Shea, sei die Pressekonferenz, in der US-General Wesley
Clark die Videos gezeigt habe, vom Oberkommando der Nato-Streitkräfte in
Europa veranstaltet worden und nicht von ihm selbst, dem Sprecher der Nato.

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin verwies auf
Anfrage der FR zu den Videos am Donnerstag auf die Zuständigkeit der Nato.
Die Hardthöhe will damit eine politische Einschätzung der Angelegenheit
vermeiden.

Während des Kosovo-Kriegs hatte es unter den Nato-Staaten des öfteren
Meinungsverschiedenheiten über die Informationspolitik des
Militärbündnisses gegeben - sowohl was die Beschaffung und interne
Weitergabe von Aufklärungsmaterial als auch was die Weitergabe an die
Öffentlichkeit anging. Militärexperten verwiesen im Gespräch mit der FR auf
den "enormen Druck", den die Medien seinerzeit entfacht hätten, um Material
zu erhalten, das nicht von den Serben stamme.

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