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Internnetchat Vaeter reden mit

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Hans-H.Hirschelmann

unread,
Aug 10, 1999, 3:00:00 AM8/10/99
to
*Hallo,*
es folgt der erste von vier Teilen einiger Ausschnitte aus der
Dokumentation eines Internetchats.

Die vollständige Dokumentation kann bezogen werden bei
http://www.geocities.com/Heartland/Village/3451/3252disk.htm

Mit freundlichem Gruß

Hans-Hermann Hirschelmann


*"Väter reden mit...über die Zukunft der Familie"*

mit Politikern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen &
Jugend!

4.2 Am 15. Juni 1999 fand von 13.00 bis 14.30 Uhr im Internet
die Online-Konferenz des Deutschen Bundestages
"Hat Familie Zukunft?" statt!

Beteiligt waren

SPD Christel Hanewinckel

Grüne/Bündnis 90 Irmingard Schewe-Gerigk

CSU(/CDU) Maria Eichhorn

FDP Ina Lenke Statement

PDS Christina Schenk

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Hier zunächst die Ausschnitte der Diskusion mit
Christel Hanewinckel (SPD)

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*Statement:* Bernd Wesselbaum [...] Meine Definition von Familie
lautet daher : Eine Gemeinschaft von mindestens 2 volljährigen
und geschäftsfähigen Menschen, die vor Vollzug des gesetzlichen
Eheversprechens einen Familienvertrag geschlossen haben . Dieser
Familienvertrag wird durch den Gesetzgeber als
Pflichtvoraussetzung vorgeschrieben. In einem solchen Vertrag
können alle Besonderheiten dieser einen speziellen Familie
abgehandelt werden, wobei Mindestvoraussetzungen durch den
Gesetzgeber definiert werden können, z.B. Wenn Kinder, wie gehen
wir damit um ? Was geschieht bei Scheitern der Ehe ? usw. Die
Vorteile eines solchen Pflichtfamilienvertrages besteht nach
meiner Meinung darin , daß sich beide Partner vorher über ihre
Rechte und Pflichten und die daraus entstehenden Risiken
klarwerden und somit eine bewußte Entscheidung treffen . Der
Gesetzgeber würde sich mit einer solchen Vorgabe aus der
schwierigen Definition " Was ist eine Familie" konsequent
heraushalten und dies dem Gestaltungswillen der betroffenen
Bürger überlassen . Wir könnten damit auch diese unsäglichen
nachehelichen Kämpfe und Stellvertreterkriege auf dem Rücken
unserer Kinder hoffentlich vermeiden .

*Antwort* Christel Hanewinckel (SPD): Meine Definition von
Familie sieht etwas anders aus. Familie ist für mich da, wo
mindestens zwei Generationen miteinander leben und die eine für
die andere Verantwortung übernimmt. Z.B. Eltern für ihre Kinder
oder erwachsene Kinder für ihre pflege- oder
betreuungsbedürftigen Eltern. Ein Pflicht-Familienvertrag ist
für mich nicht unbedingt notwendig, aber die eine oder andere
Regelung im BGB oder auch im Familienrecht müßte überprüft
werden, so daß Familien in dem, was sie tun wollen, nicht
behindert werden.

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*Frage:* Hartmut Schewe: Gedenken Sie etwas gegen die
erschreckenden Benachteiligungen von Frauen zu unternehmen, die
das Pech haben, sich in einen geschiedenen Mann zu verlieben?
Ist Ihnen bekannt, dass die "Zweitfrauen" u. U. für Ihre
Vorgängerin mitbezahlen müssen, durch die finanziellen
Belastungen ihres Mannes (Scheidungsfolgen) in jeder nur
denkbaren Form in der freien Entwicklung ihrer Persönlichkeit
massiv eingeschränkt ist und u. U. die eigenen Kinder im Stich
lassen muss, um für die Bedürfnisse der Erstfrau zu arbeiten?
Wären nicht Scheidungen sinnvoll, die allen Beteiligten
überschaubare Lasten aufbürden innerhalb eines überschaubaren
Zeitraums, damit die Betroffenen und ihnen Nahestehende eine
Zukunftsperspektive besitzen?

*Antwort:* Da bin ich z.T. sehr dafür. Als eine, die eine sog.
"DDR-Sozialisation" hat, habe ich z.T. große Mühe, das
bundesdeutsche Scheidungsrecht zu verstehen und zu akzeptieren.
Wenn Sie konkrete Vorschläge haben, schicken Sie sie doch an
meine Kollegin Hertha Däubler-Gmelin, die dann als
Justizministerin dieses Thema weiterbearbeiten kann.

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*Statement* Robert Marxen: Sehr geehrte Frau Hanewinckel,
[...] Was in früheren Zeiten noch als Regelfall galt, also das
Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie unter einem
Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich
nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller
Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden, deren Existenz
heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der
Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher
auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer
"vollständigen Familie" erst dann die Rede sein, wenn sich
Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder
mehreren Kindern zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder
ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in
Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart
werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus
nicht um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der
Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von
Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und
"Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres
Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten, als
sie deren besonderen Schutz normierten.

*Antwort*: Dieser Definition stimme ich zu.

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*Frage* Tobias Bär: Ein kinderloses Ehepaar, das aufgrund von
Unfruchtbarkeit oder ihres Alters auch in Zukunft keine Kinder
mehr bekommen kann, genießt dennoch ganz selbstverständlich den
Schutz der Ehe - zurecht, ist es doch eine auf Dauer angelegte
Schicksalsgemeinschaft. Damit unterscheidet sich ein solches
Paar aber einzig und allein durch das Geschlecht eines Partners
von einem gleichgeschlechtlichen Paar. Das ist doch eine
eindeutige Diskriminierung, die eigentlich verfassungswidrig
sein müßte. Wieso ist es da so schwierig, endlich die Homo-Ehe
zu schaffen???

*Antwort:* Ich persönlich finde es überhaupt nicht schwierig,
endlich die Homo-Ehe zu schaffen. Es gibt aber in der
Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen eine Reihe von
Vorurteilen bzw. Ideologien. Ich gehe davon aus, daß wir in der
nächsten Zeit rechtliche Möglichkeiten schaffen werden, die es
schwulen Männern und lesbischen Frauen möglich machen, in einer
Partnerschaft zu leben, die dann auch rechtlich abgesichert ist,
wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen wollen.

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*Frage* Manfred Nowak: Hallo Frau Hanewinckel, Sie definieren
Familie als "Haushalt mit mindestens zwei Generationen". Diese
Definition schließt Elternteile, bei denen die Alleinsorge auf
den anderen Elternteil übertragen wurde, vom Familienbegriff
aus. Ist das Absicht?

*Antwort:* Aus meiner Sicht sind die Elternteile, bei denen die
Alleinsorge auf den anderen übertragen wurde, nicht aus dem
Begriff ausgeschlossen. Denn es liegt bei den beiden
Elternteilen, inwieweit sie die Verantwortung für gemeinsame
Kinder weiterhin wahrnehmen.

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*Frage* Holger Partikel: Eine Neuerung nach dem
Regierungswechsel ist, dass die Bezeichnung "Familienministerin"
ausgewechselt wurde durch die Bezeichnung "Frauenministerin" (so
gesehen nicht nur in der Presse, sondern auch in den offiziellen
Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium fuer Familie,
Frauen, Senioren und Jugend). Frage 1: Wer ist nach dieser
Neuregelung in der neuen Regierung fuer Familienpolitik
zustaendig? Frau Dr. Bergmann wohl demnach nicht mehr ... Frage
2: Teilen Sie die Auffassung, nach der die klassische Familie
(ein Mann ist anwesend) ein Hort der Gewalt ist ? (Laut
wiederholten Presseveroeffentlichungen von Frau Dr. Bergmann sei
jede 3. Frau Opfer von haeuslicher Gewalt, Taeter der
Lebenspartner - wobei die Zahlen allerdings nicht belegbar
sind.)

*Antwort:* Die Bezeichnung des Ministeriums ist nach wie vor
"Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend". Damit
ist Frau Bergmann für die Familienpolitik zuständig. Ich teile
nicht die Auffassung, daß die klassische Familie ein Hort der
Gewalt ist. Andererseits ist es leider so, daß jede dritte Frau
Opfer von häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres gewalttätigen
Ehemanns oder Partners wird. Diese Zahlen sind belegbar.

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*Frage* isuv-wb: liegen schon erfahrungen mit dem neuen
kindschaftsrecht vor, gibt es verbesserungen zu vorher zu sehen
???

*Antwort:* Es gibt eine wesentliche Verbesserung, daß Eltern,
die nicht miteinander verheiratet sind, ein gemeinsames
Sorgerecht haben können, wenn sie dies wünschen. Ein zweiter
wichtiger Punkt ist, daß das Kindschaftsrecht konsequent aus der
Sicht des Kindes her gedacht und entsprechend auch gesetzlich
formuliert worden ist. D.h., daß nicht mehr die Eltern ihre
Rechte durchsetzen können, sondern daß Kinder z.B. im
Umgangsrecht ihre Wünsche umsetzen können. Ein weiterer
wichtiger Punkt ist, daß alleinerziehende Mütter vom Jugendamt
in Zukunft Unterstützung, aber keinen Vormund mehr vor die Nase
gesetzt bekommen.

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*Frage* Tobias Köster: Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu
tun, um die Situation nichtehelicher Väter hinsichtlich des
Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein
Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder
besser die Umgangspflicht wird durch manche Mütter erheblich
erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend konditionieren
(PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber
medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind
beim Kinderpsychologen mangels Sorgerecht nicht möglich ist.
Daher gilt dann irgendwann das vor dem Familiengericht, was das
Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die Mutter,
sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels
psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer
Gesinnung des Familienrichters, passé.

Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen
Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr
notwendig! Es muß z. B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit
dem Kind nicht einfach in die andere Ecke Deutschlands wegziehen
kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen
Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen
sind in den Punkten: a.) Gemeinsames Sorgerecht von
nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung
(familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und
c) bessere Ausbildung der Richter hinsichtlich PAS von Ihrer
Seite aus geplant?

*Antwort:* Ein gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern
als Regelfall ist nicht vorgesehen und aus meiner Sicht auch
nicht sinnvoll. Wenn Vater und Mutter eines Kindes sich nicht
verständigen können auf die gemeinsame Sorge, kann das Gericht
es nicht als Regelfall anordnen. Es würde Ihrem Problem auch
nicht gerecht. Die stärkere Förderung des Umgangs mit den
Kindern kann auch nur aufgrund eine Vereinbarung von Vater und
Mutter passieren. Im neuen Kindschaftsrecht sind Veränderungen
vorgenommen worden, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt
stellen. Richterin und Richter werden im Blick auf das neue
Kindschaftsrecht sich intensiv fortbilden müssen. Das gleiche
gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern,
da sie in Zukunft sehr viel intensiver betroffene Eltern und
Kinder begleiten und beraten sollen.

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*Frage* Andreas Boenisch: Sehr geehrte Frau Hanewinckel, wie
stellen Sie sicher, daß getrennt lebende und geschiedene Väter
auch weiterhin offiziell Väter mit allen Rechten und Pflichten
für Ihre Kinder sein können, auch wenn die Mütter dieses aus
eigenem Interesse nicht wünschen und das alleiniges Sorgerecht
beantragen. - Durch fehlende Kooperationsbereitschaft (u. a.
auch keine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Mediation) und
fehlende Bindungstoleranz seitens des sog. betreuenden
Elternteils wird dieser in der Regel auch nach neuem
Kindschaftsrecht leider damit "belohnt", daß er das Kind nun für
sich "alleine" hat (alleiniges Sorgerecht). Wie wollen Sie
praktisch sicherstellen, daß "Eltern bleiben Eltern" nicht nur
ein Slogan bleibt, sondern die gelebte Familie für die Kinder
auch nach Scheidung bleibt?
Vielen Dank Andreas Boenisch ISUV e. V. Berlin

*Antwort:* Ich als Politikerin kann nicht sicherstellen, daß
getrennte Eltern ihrer gemeinsamen Elternverantwortung
nachkommen können. Als Beraterin kann ich mir auch nicht
vorstellen, daß ich den einen oder anderen Elternteil gesetzlich
zu einer Beratung / Mediation verpflichten kann. Da müssen sich
die Eltern über die Probleme, die sie haben, hinwegsetzen und
gemeinsam sehen, was sie für ihre Kinder tun wollen bzw. können.

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*Statement* Ulrike Kahmann: hallo frau hanewinckel, schön, dass
über dieses thema einmal gesprochen wird. meiner meinung nach
gibt es nämlich auf staatlicher seite eine art doppelmoral zu
diesem thema. wie ich darauf komme? ich schildere ihnen kurz
einen umstand, der mich und meinen freund betrifft: ich lebe mit
meinem freund zusammen. dieser hat vor 2 monaten eine umschulung
durch das arbeitsamt begonnen. auf unterhalt hat er keinen
anspruch, da ich zuviel verdienen würde (auskunft des
sozialamtes). ausserdem sei unsere wohnung viel zu teuer. die
wohnung entspricht nach unserem wissen den gängigen preisen in
düsseldorf. die doppelmoral ergibt sich für uns daraus, daß man
als unverheiratete kleine familie keine rechte genießt, aber man
troztdem für den partner aufzukommen hat. da macht es sich der
staat ganz schön einfach. auf der einen seite werden rechte für
unverheiratete paare nicht denen der verheiratenen angeglichen,
aber wenn es um's bezahlen geht, hält der staat erstmal beim
partner die hand auf.

*Antwort:* Da haben Sie leider recht, und ich hoffe, daß wir das
ändern.

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*Frage* Peter Szettele: Die Diskussion um häusliche Gewalt und
die vereinfachte Wohnungszuweisung ist nicht neu. Frau Margot
von Renesse hat 1995 dazu vor dem Deutschen Bundestag ein
Beispiel gebracht, das ich nicht nachvollziehen kann (aus:
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 13/63 vom 25.10.1995, Seite
5394): "... Wenn Sie erlauben, will ich Ihnen dazu zwei Fälle
aus der jüngsten Vergangenheit aus der Praxis meiner Kollegen am
Familiengericht in Bochum darstellen. Dort gibt es einen Mann,
der einfach nicht begreifen kann - was nicht selten vorkommt -,
daß sich seine Frau endgültig von ihm trennen will. Er weigert
sich einfach, zur Kenntnis zu nehmen, daß sie eine
Trennungsabsicht hat und die Trennung durchführen will. Das
macht er sehr konkret. Er bedient sich nicht nur einfach aus dem
Eisschrank, der in der Regel aus Sicherheitsgründen nicht
abschließbar ist, sondern er setzt sich auch zu den Mahlzeiten
an den Tisch, die sie für sich und die Kinder bereitet hat.
Dabei hat sie vom Anwalt gehört, sie soll nicht kochen und nicht
waschen. Trennung ist Trennung, muß Trennung sein. ..."

1.) Wo ist das Problem? Die Mutter kann doch aus der Wohnung
ausziehen, sich eine Arbeit suchen und Unterhalt für die
Alleinerziehung des Vaters überweisen, wenn sie eine eigene
Wohnung haben will. Dann hat sie doch ihre Trennung.

2.) Ist es "häusliche Gewalt", daß sich der Vater zu seinen
Kindern an den Tisch setzt?

3.) Finden Sie auch, daß der Vater in diesem Beispiel von seinen
Kindern zu trennen ist und die Wohnung zu verlassen hat?

*Antwort:* Das Beispiel von Frau von Renesse hat offensichtlich
nichts mit der Frage von Gewalt, sondern mit der Frage von
Trennung zu tun. Insofern habe ich Ihre Frage nicht ganz
verstanden.

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*Frage* Peter Röbke-Doerr: Zur Zeit herrscht bei
Scheidungsfamilien durch die gängige Rechtsprechung ein starkes
Gefälle an Einflußmöglichkeiten zwischen (gutwilligen) Vätern
und (unwilligen) Müttern. Damit entziehen die Gerichte den
Vätern fast immer die Kinder -- so die Frau das will. Gibt es
bei Ihnen eine Gesetzesintitiative, die diese alten Zöpfe
endlich kürzt? Konkret: Das übliche Umgangsrecht gesteht dem
Kind alle 14 Tage ein Wochenende beim jeweils nicht betreuenden
Elternteil zu. Das entspricht dem Wissensstand der frühen
siebziger. Alle neuen Untersuchungen reden davon, daß das Kind
ein Drittel des Jahres beim nicht betreuenden Teil sein soll.
Gibt es da was Neues von Ihnen?

*Antwort:* Es gibt nichts Neueres als das neue Kindschaftsrecht,
das seit einem Jahr geltendes Recht in Deutschland ist.
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*Frage* Holger Partikel: Sehr geehrte Frau Hanewinkel, ein Zitat
aus Ihrer Antwort: "Andererseits ist es leider so, daß jede
dritte Frau Opfer von häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres
gewalttätigen Ehemanns oder Partners wird. Diese Zahlen sind
belegbar." Nach Auskunft aus dem Bundesministerium fuer Familie
etc. sind dies "Schaetzungen von Nicht-
Regierungsorganisationen". Da Sie andere Erkenntnisse haben,
lassen Sie mich doch bitte die Quelle wissen - wenn ich an Ihrer
Glaubwuerdigkeit nicht zweifeln soll. Danke.

*Antwort:* Nichtregierungs-Organisationen sind für mich
vertrauenswürdige Partnerinnen. Ich kann Ihnen gern die Quelle
nennen. Bitte schreiben Sie mir dazu an mein Büro, da ich die
entsprechenden Unterlagen hier nicht mit dabei habe. Die eMail-
Adresse habe ich oben bereits angegeben.

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*Frage* Karla Mayer: Sehr geehrte Frau Hanewinckel, was kann zum
Schutz von Frauen und Kindern gegen gewalttätige Männer/Väter
getan werden? Das trügerische Familienidyll ist überholt!

*Antwort:* Gewalt in der Familie muß als Thema enttabuisiert
werden. Ein notwendiger nächster Schritt ist die Zuweisung der
ehelichen Wohnung an die Frauen. In Zukunft sollen nicht die
Frauen in erster Linie in den Frauenhäusern vor gewalttätigen
Männern Schutz suchen müssen, sondern die gewalttätigen Männer
müssen die Wohnung verlassen und - wenn es irgendwie geht - eine
Beratungsstelle aufsuchen können.

*Fortsetzung folgt demnächst*

Hans-H.Hirschelmann

unread,
Aug 10, 1999, 3:00:00 AM8/10/99
to
*Hallo,*

es folgt der zweite von vier Teilen einiger Ausschnitte aus der
Dokumentation eines Internetchats.

Die vollständige Dokumentation kann bezogen werden bei
http://www.geocities.com/Heartland/Village/3451/3252disk.htm

Mit freundlichem Gruß

Hans-Hermann Hirschelmann

*"Väter reden mit...über die Zukunft der Familie"*

mit Politikern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen &
Jugend!

4.2 Am 15. Juni 1999 fand von 13.00 bis 14.30 Uhr im Internet
die Online-Konferenz des Deutschen Bundestages
"Hat Familie Zukunft?" statt!

Beteiligt waren

SPD Christel Hanewinckel

Grüne/Bündnis 90 Irmingard Schewe-Gerigk

CSU(/CDU) Maria Eichhorn

FDP Ina Lenke Statement

PDS Christina Schenk

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Hier Ausschnitte der Diskusion mit Christina Schenk (PDS)

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*Frage* Hartmut Schewe: Ist Ihnen bekannt, dass sich
Vaterabwesenheit vor allem bei Jungen in der Kriminalstatistik
vieler Länder ablesen lässt?

*Antwort* Christina Schenk: Sehr geehrter Herr Schewe, Der von
Ihnen behauptete Zusammenhang existiert nicht, wohl aber ein
Zusammenhang zwischen Kriminalität und sozialen
Existenzproblemen. Solange also alleinerziehende Frauen in
Deutschland mit vielfältigen Problemen zu kämpfen haben,
insbesondere was die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung
anbelangt, besteht die Gefahr, daß sich kriminelles Verhalten
bei Kindern entwickelt. Auch in sog. vollständigen Familien ist
der Vater aufgrund seiner Berufstätigkeit in der Regel abwesend
- die An- oder Abwesenheit eines Mannes in der Familie hat also
nichts zu tun mit dem leider häufig zu beobachtenden
Fehlverhalten von jungen Männern. Mit freundlichen Grüßen
Christina Schenk

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*Frage* Hartmut Schewe: Was gedenkt die PDS gegen die hiesiege
extrem kinderfeindliche Praxis zu unternehmen, in Fällen von
Trennung und Scheidung Kinder mit stetiger Regelmäßigkeit zu
Halbwaisen zu machen, indem ihnen meist der Vater geraubt wird?

*Antwort:* Sehr geehrter Herr Schewe, Sie spielen vermutlich mit
Ihrer Frage auf die Frage des Sorgerechts nach Trennung und
Scheidung an. Wie Sie sicher wissen, ist in der vergangenen
Legislaturperiode eine Kindschaftsrechtsreform verabschiedet
worden, die - gegen den breiten Protest vieler
familienorientierter Vereinigungen und Verbände - das gemeinsame
Sorgerecht als Regelfall vorsieht. Insofern geht ihre Behauptung
ins Leere. Abgesehen davon meine ich, daß man nicht davon
sprechen kann, daß Kinder zu Halbwaisen gemacht würden, nur weil
ein Elternteil das Sorgerecht bekommt und der andere Elternteil
ein verbrieftes Umgangsrecht. Die PDS wird sich über eine
Änderung der entsprechenden des BGB einsetzen, so daß künftig
alle Sorgerechtsmodelle als gleichwertig angesehen werden, so
daß in jedem individuellen Fall eine passende Regelung gefunden
werden kann. Schließlich ist es für das Kindeswohl unbedingt
erforderlich, daß eine getroffene Regelung auch tatsächlich
lebbar ist. Mit freundlichen Grüßen Christina Schenk

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*Antwort:* Sehr geehrter Herr Köster, das gemeinsame Sorgerecht
nach Trennung oder Scheidung ist die komplizierteste
Sorgerechtsregelung überhaupt. Voraussetzung für das Kindeswohl
ist, daß beide Eltern trotz der Trennungssituation noch in der
Lage sind, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Ist
diese Voraussetzung nicht gegeben (will einer der beiden Partner
das gemeinsame Sorgerecht nicht), ist es das beste für das Kind,
es wächst bei dem Elternteil auf, zu dem es eine enge Bindung
hat und der auch wirklich bereit ist, die tagtägliche Sorge zu
übernehmen.

Die PDS hält das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall für
wirklichkeitsfremd. Ich bin der Auffassung, daß in jedem
individuellen Fall die bestmögliche Sorgerechtsform unter
Beachtung der Interessen des Kindes und der Eltern gefunden
werden muß. In einigen Fällen wird es das gemeinsame Sorgerecht
sein, in der Mehrheit der Fälle ist sicher das alleinige
Sorgerecht - verbunden mit einem Umgangsrecht für den
nichtsorgeberechtigten Elternteil - für das Kind die beste
Lösung.

Wichtig scheint mir auch, in der Öffentlichkeit darauf
hinzuwirken, daß die Väter sich ihrer Verantwortung für die
tagtägliche Sorge (nicht nur für das Recht auf Mitbestimmung)
sehr viel stärker noch als bisher bewußt werden. Dies würde sich
u.a. an ihrer Bereitschaft ablesen lassen, den Berufsweg
zugunsten der Kinderbetreuung zu unterbrechen, so wie es für
Frauen schon immer die Regel ist. Mit freundlichen Grüßen
Christina Schenk

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*Frage* Guenter Dantrimont: Sehr geehrte Frau Schenk, wieweit
finden Kinder Verläßlichkeit, wenn das gerichtlich verfügte
Umgangsrecht des Vaters ohne Folgen jederzeit unterlaufen werden
kann und sowohl Kinder als auch Vater nach der Scheidung
letztlich auf Einsicht - oder sollte ich Mitleid sagen - der
Mutter angewiesen sind?

*Antwort:* Sehr geehrter Herr Dantrimont, Sie haben völlig
recht, wenn Sie meinen, daß ein Unterlaufen des Umgangsrechts
dem Kindeswohl schadet. So nehmen gegenwärtig mehr als 50 0er
Väter ein Jahr nach der Trennung ihr Umgangsrecht nicht mehr
wahr. Sicherlich gibt es auch allein sorgeberechtigte Mütter,
die das Umgangsrecht des Vaters sabotieren. Dies ist insgesamt
ein bedauerlicher Zustand - aber ich meine, daß er nicht mit den
Mitteln des Gesetzes oder gar unter Einsatz der Polizei
beseitigt werden kann. Entscheidend für die nacheheliche Sorge-
und Umgangsgestaltung ist letztlich die Beziehung der beiden
Expartner zueinander. Mit freundlichen Grüßen Christina Schenk

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*Frage* Helga Maria Kosmol: Sehr geehrte Frau Schenk, mit
Zustimmung habe ich von den Plaenen der PDS gehoert, dass das
Sorgerecht fuer Kinder untrennbar mit der Geburt verknuepft
werden soll. Wer gebaert hat die Sorge. Dem kann frau nur
zustimmen. Schliesslich sind wir es, die die Hueterinnen des
Lebens sind und nach den neueren Verlautbarungen von der
Frauenministerin Bergmann ist jede 3. Frau Opfer haeuslicher
Gewalt. Da hat doch die Sorge keinen Platz fuer die "Herren der
Schoepfung". Frage: Wann ist mit einer entsprechenden
Gesetzesinitiative zu rechnen und stimmen Sie mir zu, dass mit
den neuen Machtverhaeltnissen auch eine reale Chance besteht,
dass dieses Gesetz auch Realitaet wird?

*Antwort:* Sehr geehrte Frau Kosmol, ich habe viel Verständnis
für Ihre Sichtweise, meine aber, daß es heutzutage schon eine
ganze Reihe von Männern gibt, die ihre soziale Vaterschaft sehr
ernst nehmen. Hier sollten Frauen auch bereit sein, die
Verantwortung für ihre Kinder zu teilen - z.B. auch um mehr
Freiraum für die eigenen berufliche Entwicklung zu haben.

Häusliche Gewalt von Männern gegen Frauen ist ein gravierendes
Problem, das Schätzungen zufolge jährlich Kosten in Höhe von
etwa 30 Mrd. DM verursacht. Die PDS wird im Herbst ein Konzept
vorstellen, das zum einen den Schutz vor häuslicher Gewalt
verbessert und zum anderen die Sanktionen für die Täter
deutlicher als bisher zum Ausdruck bringt. Auch ich hatte die
Hoffnung, daß mit einer neuen Bundesregierung frischer Wind in
die verstaubte Gesetzgebung hinein kommt. Andererseits hat
Bundeskanzler Schröder die Frage der Frauenförderung und der
Gleichstellung von Frauen und Männern im Wahlkampf als "Gedöns"
bezeichnet. Kurzum: Ich bin sehr skeptisch geworden, was
spürbare Verbesserungen hinsichtlich mehr Gerechtigkeit und
Chancengleichheit anbelangt. Mit freundlichen Grüßen Christina
Schenk
----------------------------------------------------------------

*Frage* Hartmut Schewe: Sehr geehrte Frau Schenk, der von mir
"behauptete" Zusammenhang zwischen Vaterabwesenheit und
Krimilalität besteht sehr wohl und ist in vielen zivilisierten
Ländern längst nachgewiesen! Sie sollten sich da etwas kundig
machen. Der Zusammen hang zwischen sozialen Problemen (die
hierzulande von Familiengerichten erst geschaffen werden) und
Kriminalität ist seit langem bekannt, aber das sind längst nicht
die einzigen Ursachen (augenfällig wird das bei den Hooligans
von Lens, die den franz. Polizisten für's Leben gezeichnet
haben). Neben diesen gibt es sehr wohl psychische Ursachen, von
denen Väterabwesenheit eine ganz entscheidende ist. Mit
freundlichen Grüßen H. Schewe

*Antwort:* Sehr geehrter Herr Schewe, Sie irren -
glücklicherweise. Mit freundlichen Grüßen Christina Schenk

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*Frage* isuv-wb: ihre antwort an dantrimont: "Dies ist insgesamt
ein bedauerlicher Zustand - aber ich meine, daß er nicht mit den
Mitteln des Gesetzes oder gar unter Einsatz der Polizei
beseitigt werden kann" welche ideen haben Sie, um den Kindern
ihr umgangsrecht zu gewährleisten ???

*Antwort:* An isuv-wb: Ein Umgangsrecht ist gegen den Willen des
sorgeberechtigten Elternteils nicht per Gesetz oder gar mittels
polizeilicher Zuführung oder durch Verhängen von Geldstrafen
durchsetzbar, wenn einem das Kindeswohl wichtig ist. Es gibt
keine technischen sondern nur konsensuale Lösungen. Mit
freundlichen Grüßen Christina Schenk

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Ende der Dokumentation der Online-Konferenz

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