Der Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 24.6.99 nach einer
Beschlussempfehlung des Petitionsauschusses - Sammelübersicht 14/
48 (Drucksache 14/1169), der sich wiederum auf eine
Stellungnahme des Bundesjustizministeriums beruft, beschlossen,
daß die "in einer Vielzahl" eingebrachten Petitionen zur
Abschaffung des 1626a (alleinige elterliche Sorge der
nichtverheirateten Mutter) nicht begründet seien
und ein gesetzgeberischer Bedarf daher nicht gegeben sei.
Der Begründungstext umfasst fünfeinhalb Seiten.
Die Erläuterung in meinem Lexikon zu dem Begriff
"Diskriminierung" ist kürzer:
"- in den Sozialwissenschaften die (auf Grund politischer,
ökonomischer, rassischer oder ethnischer
Unterscheidungsmerkmale) negative Beurteilung und Behandlung
sozialer Minderheiten, denen Eigenschaften und Verhaltensweisen
zugeschrieben werden, die nicht notwendig tatsächlich gegeben
sind."
Fazit für mich: Speziell die im Petitionsauschuß vertretenen
Bundestagsabgeordneten haben in ihrer Mehrheit, ein Interesse an
der Fortdauer der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und
Ihrer Kinder.
Es werden daher noch weitere Anstrengungen interessierter Männer
und Frauen vonnöten seien, um die gesetzgeberisch
verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zur Beendigung der
Diskriminierung zu bewegen.
Natürlich ist das Ergebnis für mich enttäuschend. Es bedarf wohl
noch viel Kraft und Engagement, bis in Deutschland Väter und
Mütter, nichteheliche und eheliche Kinder die gleichen Rechte
erhalten.
Nelson Mandela hat 26 Jahre für seine Überzeugung und Ideale im
Gefängnis gesessen, viele Jahre geschnitten und verachtet von
den westlichen Industriestaaten. Sein Einsatz hat sich gelohnt.
(Dieses Schreiben schicke ich per Fax an die Mitglieder des
Petitionsauschuss)
Mit besten Grüßen Peter Thiel