*Das gemeinsame Sorgerecht gewinnt an Boden*
BAD DÜRKHEIM: Erfahrungsbericht des Kreisjugendamtes ein Jahr
nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts
Für das gemeinsame Sorgerecht ihrer Kinder entscheiden sich immer mehr
geschiedene Eltern im Landkreis. "Inzwischen sind es über 50 Prozent",
sagte Herbert Noll, der zuständige Sachbearbeiter beim Kreisjugendamt, in
einem Pressegespräch, "Tendenz steigend."
Seit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts vor einem Jahr behalten
beide Eltern nach einer Trennung das Sorgerecht - wenn keiner von beiden
das alleinige Sorgerecht beantragt. Ein Scheidungsverfahren ohne
Sorgerechtsentscheidung ist möglich geworden.
"Früher waren es nur rund fünf Prozent, die sich für das gemeinsame
Sorgerecht entschieden", erzählt Noll. In absehbarer Zeit werde es wohl die
Regel sein. Die Grundüberlegung, die hinter der Gesetzesnovelle steckt,
gewinnt also an Boden: Vater oder Mutter bleibt man immer - auch wenn die
Ehe gescheitert ist.
Dieser Grundsatz wird auch bei der Beratung vermittelt, die der Kreis
anbietet. Ein Angebot, das allerdings nach Auffassung Nolls noch zu wenig
in Anspruch genommen wird: "Wir bedauern das, denn es ist besser, sofort
Regelungen festzusetzen, und nicht erst dann, wenn es schon Probleme
gegeben hat." Vereinbarungen nach einer Beratung scheitern nach seiner
Erfahrung nur sehr selten. Bei der "Mediation", der Beratung des Kreises,
geht es allerdings ausschließlich um Fragen, die das Wohl des Kindes
angehen, nicht um finanzielle Fragen.
Ganz anders als bei geschiedenen Eltern sind die Erfahrungen der
Kreisverwaltung mit dem neuen Kindschaftsrecht bei unverheirateten Eltern.
Auch diese haben seit dem 1. Juli 1998 die Möglichkeit, das gemeinsame
Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen - doch die wenigsten tun es. "Das
hat uns sehr erstaunt", sagt dazu Karl Heinz Krämer.
Rund 1500 Kinder waren es, die bei Inkrafttreten der Gesetzesnovelle vom
Landkreis "betreut" wurden, bei denen also eine Amtspflegschaft bestand.
"Nur bei rund 50 Kindern ist bisher das gemeinsame Sorgerecht beantragt
worden", so Krämer. Er habe mit etwa 500 gerechnet, denn allein 300 bis
400 der betroffenen Kinder lebten in einem gemeinsamen Haushalt.
"Warum es so wenige sind, wissen wir nicht", sagt Krämer. Doch er habe
das Gefühl, daß die Mütter das alleinige Sorgerecht ganz bewußt nicht
hergeben wollten.
Allerdings gibt es auch bei den unverheirateten Eltern eine Tendenz zum
gemeinsamen Sorgerecht: bei den Kindern, die nach dem 1. Juli 1998
geboren sind, sind es schon rund 20 Prozent, bei denen die Eltern sich für
das gemeinsame Sorgerecht entscheiden. Manche kommen, so Krämer,
sogar schon vor der Geburt. Der Vater trägt in diesem Fall von Anfang an
auch die rechtliche Verantwortung und muß, sollte der Mutter bei der
Geburt etwas zustoßen, nicht um sein Sorgerecht kämpfen.
Bei den restlichen 80 Prozent ist der Kreis nicht automatisch bei der
Betreuung mit eingebunden. "Die Amtspflegschaft, die früher bei
unehelichen Kindern automatisch in Kraft trat, ist heute durch eine
freiwillige Beistandschaft ersetzt worden", erklärt Krämer.
Diese Beistandschaft ist eine Hilfe bei Vaterschafts- und
Unterhaltsangelegenheiten und bezieht sich nicht mehr - wie
früher - auf das Namensrecht, das Adoptionsrecht und das
Erbrecht. Die Mutter kann es, wenn sie will, beantragen - aber
viele machen es nicht. "Ich befürchte allerdings, daß da so
manche noch auf uns zu kommen werden - wenn es die ersten
Schwierigkeiten gibt", sagt Karl Heinz Krämer. (kkr)