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[FYI] Grosser Lauschangriff wirkt nicht gegen organisierte Kriminalitaet

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Stephan Dörner

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Feb 28, 2002, 8:45:20 AM2/28/02
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Großer Lauschangriff wirkt nicht gegen organisierte Kriminalität

2002-02-19 In 58 Prozent der in Deutschland durchgeführten
akustischen Wohnraumüberwachungen waren dadurch gewonnene
Erkenntnisse "nicht von Bedeutung". Zu diesem Schluß kommt die
Bundesregierung in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag vom
31.Januar 2002 zu den Wirkungen der Wohnungsüberwachung durch Einsatz
technischer Mittel. Dahinter verbirgt sich der 1998 - erst nach
Grundgesetzänderung - eingeführte Große Lauschangriff. Der Bundestag
verband diese Entscheidung damals mit dem Auftrag an die
Bundesregierung, bis spätestens Anfang 2002 einen solchen Bericht
vorzulegen, um die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen insbesondere an
den Erfolgen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
überprüfen zu können.
Jedoch Erfolgskontrolle sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
möglich, so die Bundesregierung. Begründet wird dies mit der geringen
Zahl von insgesamt nur 70 durchgeführten Verfahren (1998-2000). Fest
steht jedoch schon jetzt, dass Erkenntnisse aus 41 dieser 70
Abhörungen für das Ermittlungsverfahren nicht relevant seien.
Unbekannt bleibt, in wievielen der 29 verbleibenden Fälle das
Material zur rechtskräftigen Verurteilung geführt hat.
Selbst die Bundesregierung räumt etwas weiter hinten im Text ein,
dass die von den Landesjustizverwaltungen "ausdrücklich anerkannte"
Bedeutung des Lauschangriffs als Mittel gegen die Organisierte
Kriminalität nicht durch Einzelbeispiele belegt werden kann.
Verläßliche Aussagen seien ebenfalls nicht möglich hinsichtlich der
Bedeutung zur Bekämpfung des Terrorismus.

Quelle:
<http://www.angela-marquardt.de/news/news.php?docid=72>

Der Bericht der Bundesregierung im Original
(BT-Drucksache 14/8155, ca. 3,5 MB):
<http://dip.bundestag.de/btd/14/081/1408155.pdf>

Gruß,

Stephan

f'up2 dsd gesetzt

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- You don't know Jack 2

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