Wolf Goehring hat der Bonner Staatsanwaltschaft eine (weitere)
Anzeige gegen Schroeder und Scharping wegen der Beteiligung am Krieg
gegen Jugoslawien vorgelegt: diesmal wegen Mordes. Der vollstaendige
Text kann bei ihm angefordert werden.
Wolf Goehring ist aktiv in der Offenen Anti-Kriegs-Gruppe Bonn.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe FreundInnen!
Bekanntlich hat es gegen viele Menschen Strafbefehle gegeben, die
waehrend des Angriffskrieges der NATO gegen Jugoslawien zu
Fahnenflucht und Befehlsverweigerung aufgerufen hatten. Die Anzeigen
gegen Schroeder, Scharping und Fischer wegen Fuehrung eines
Angriffskrieges als Verstoss gegen Art. 26 GG und á80 StGB wurden
hingegen von der Bundesanwaltschaft abgeschmettert. Ich sehe dieses
Vorgehen der Bundesanwaltschaft letztlich als Strafvereitelung an.
Ich habe am 3. 1. 2000 Schroeder und Scharping wegen des Verdachts
auf Mord in mittelbarer Taeterschaft gemaess áá25 und 211 StGB bei
der Bonner Staatsanwaltschaft (Tel. 0228-9752-0, Fax -600)
angezeigt. Ich beziehe mich auf die durch NATO-Bomben getoeteten
Zivilisten. Die Frage, ob der Krieg als solcher voelkerrechtswidrig
war, bleibt unberuehrt. Im Hintergrund stehen Tucholskys Argumente
fuer das beruehmte Wort "Soldaten sind Moerder". Aber entscheidend
sind nicht die Soldaten, sondern - juristisch gesprochen - die
Hintermaenner der Tat. Sie sind nach meiner Meinung die wahren
Taeter, wobei ich mich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
abstuetze.
Um es ganz deutlich zu machen: Ein Kanzler, der es - seinem gesamtem
Verhalten nach zu urteilen - billigend in Kauf genommen hat, dass
auf Kinder, Putzfrauen, ArbeiterInnen an ihren Arbeitsplaetzen, auf
Passanten oeffentlicher Bruecken, auf Fahrgaeste oeffentlicher
Verkehrsmittel Bomben und Raketen geworfen werden, ein solcher
Kanzler kann nach meinem Verstaendnis von Demokratie nicht mehr
laenger Kanzler sein! (Fischer wird in der Anzeige nicht genannt,
weil die rechtstechnische Argumentation etwas anders angelegt werden
muesste. Vielleicht uebernimmt jemand diesen Part.)
Ich bitte, in Ihren/Euren email-Verteilern und in der Presse diese
Anzeige weiter bekannt zu machen.
Die Anzeige kann von jeder/m ebenfalls eingereicht werden
(vielleicht finden sich Verbesserungen), und zwar auch bei der
oertlichen Staatsanwaltschaft. Dadurch muessen sich mehr Leute von
Amts wegen mit der Anzeige befassen, bevor sie sie an die
zustaendige Staatsanwaltschaft abgeben.
Es folgt eine Presseerklaerung zu der Anzeige (Der Wortlaut der
Anzeige (ohne Absender und Adresse) ist als Attachement beigefuegt).
Presseerklaerung und Anzeige liegen auch dpa vor.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Presseerklaerung (Bonn, den 3.Januar 2000 )
Anzeige gegen Schroeder und Scharping wegen Verdachts auf Mord
Bundeskanzler Gerhard Schroeder und Verteidigungsminister Rudolf
Scharping sind bei der Staatsanwaltschaft in Bonn wegen Verdachts
auf Mord in mittelbarer Taeterschaft (áá 25, 211 StGB) angezeigt
worden.
Die Anzeige bezieht sich auf die Toetung von Zivilisten im Krieg der
NATO gegen Jugoslawien im Jahr 1999. Der Anzeige liegen mehrere
Bomben- und Raketenangriffe auf zivile Ziele zugrunde: Es wurden
innerstaedtische Donaubruecken zerstoert, wodurch PassantInnen und
AutofahrerInnen ums Leben kamen. Es wurden Heizkraftwerke
bombardiert, wodurch Arbeiter ihr Leben lassen mussten. Es wurde in
der Belgrader Innenstadt der Rundfunk- und Fernsehsender RTS
zerstoert. Dies bezahlten 16 Putzfrauen, SchminkerInnen,
TechnikerInnen und JournalistInnen mit dem Leben. Ein
Fluechtlingskonvoi, ein fahrplanmaessiger Eisenbahnzug, ein
Linienbus und der Marktplatz in der Stadt Nis wurden angegriffen.
Allein diese 4 weiteren Angriffe fuehrten zu 200 toten Zivilisten:
Kinder und Alte, Frauen und Maenner. Internationale Abkommen
verbieten solche Angriffe auf die Zivilbevoelkerung.
Die Angriffe auf die zivilen Ziele waren keine zufaelligen Attacken,
sondern geplant. Als auf deutscher Seite letztlich Verantwortliche
werden der Bundeskanzler Gerhard Schroeder und der
Verteidigungsminister Rudolf Scharping angesehen, die als Kanzler
und Minister genauso den Strafgesetzen unterliegen wie andere
Buerger. Mit den Beschluessen im NATO-Rat haben Schroeder und
Scharping die Bombardierungen ermoeglicht. Mit der Abkommandierung
von Einheiten der Bundeswehr haben sie die Soldaten zu Tatwerkzeugen
gemacht. Ohne diese Entscheidungen, ohne das auf Befehl, Gehorsam
und Zwang bestehende System der Streitkraefte, ohne die darauf
fussende Anwendung von Waffen waere es nicht zum Tod jener
Zivilisten gekommen. Sie wurden mit gemeingefaehrlichen Mitteln, mit
Bomben und Raketen umgebracht. Deshalb wird in der Anzeige Schroeder
und Scharping vorgeworfen, objektiv Mord begangen zu haben.
Die Bundesrepublik Deutschland war an der taeglichen Zielplanung der
NATO beteiligt. Darunter waren auch zivile Ziele. Jeder, der diese
Angriffe vorbereitete, musste wissen, dass sie mit groesster
Wahrscheinlichkeit zum Tod von Zivilisten fuehren wuerden. Schroeder
als Richtliniengeber der Politik und Scharping als Inhaber der
Befehlsgewalt haben die Kriegsfuehrung zu jedem Zeitpunkt in der
Öffentlichkeit bejaht. Beide haben im Rahmen der Zielplanung den Tod
von Zivilisten billigend in Kauf genommen. In der Anzeige wird
deshalb dem Kanzler und dem Verteidigungsminister vorgeworfen, auch
subjektiv Mord begangen zu haben.
Mit dem Tod jener Zivilisten wurde niemandem geholfen. In der
Anzeige wird deshalb Schroeder und Scharping jede Rechtfertigung
fuer den Tod dieser unschuldigen Kinder und Alten, Frauen und
Maenner abgesprochen.