Versuchs doch mit:
www.metager.de
oder auch mal:
www.google.de
Muss da unten aehnlich zugehen, wie in der Tuerkei. ,o)
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WS
Kallinichta Hellas
"Werner Sondermann" <w.sond...@worldonline.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9jboop$uaq$1...@wrath.news.nacamar.de...
Also dann duerfte da ja eigentlich nicht gebaut werden.
Die ganze Haerte des griechischen Baurechts wird aber wahrscheinlich nur
die doofen Auswärtige treffen. ,o)
Genauere Informationen dazu erhaelt man bestimmt auch bei der Deutschen
Botschaft.
<Zitiert aus http://www.evia-gr.com/wissenswertes.html>
Bestimmungen des griechischen Baurechts
Beschränkungen für Grundstückseigentümer ergeben sich auch aus dem
griechischen Baurecht. Diese sind zum Teil in der " Allgemeinen Bauordnung"
vom 09.06.1973, in anderen Gesetzestexten sowie in weiteren von der
jeweiligen Gemeinde erlassenen Vorschriften enthalten. Unterschieden wird
zwischen Grundstücken innerhalb des Bebauungsplanes (Stadt- oder
Dorfgemeinden) und Grundstücken außerhalb des Bebauungsplanes.
In Bezug auf die einzelnen Bestimmungen wird empfohlen, sich an einen
Architekten zu wenden, der die baurechtlichen Fragen überprüfen kann.
Sowohl für Grundstücke innerhalb als auch für Grundstücke außerhalb des
Bebauungsplanes wird keine Baugenehmigung erteilt, wenn es sich um Wald
oder Naturschutzgebiet bzw. um archäologisches Gelände handelt. Es ist
deshalb unbedingt notwendig nachzuprüfen, ob vor Abschluß des Kauf- und
Übereignungsvertrages die entsprechenden negativen Bescheinigungen
vorliegen.
Bei Grundstücken, die an das Meer grenzen, ist zu beachten, daß ein von
Fall zu Fall unterschiedlicher, häufig ca. dreißig Meter breiter Streifen
des Strandes, "soweit die Winterwelle schlägt", nicht privat genutzt werden
darf. Strände sind daher immer allgemein zugänglich zu halten.
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WS