- Energiekonzept der PDS Brandenburg -
Teil IV
8. Kommunale Energiepolitik / Regionale Energieversorgung
Kommunale Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke) sind für uns ein
wesentliches Element zum Ausbau einer demokratischen und zukunftsfähigen
Energiewirtschaft. Sie werden zu Unrecht als Konkurrenz zum regionalen
Energieversorger stigmatisiert. Wir betrachten die Energieversorgung als
unverzichtbaren Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge nach Art. 28 GG.
Die Energiepolitik der Brandenburger Kommunen muss im Sinne kommunaler
Selbstbestimmung gestärkt werden. Gerade im Bereich der Energiewirtschaft
gilt es, durch Vielfalt und Gleichberechtigung von Eigentumsformen
historisch gewachsene Monopolstrukturen aufzubrechen und sie den sich
verändernden Bedingungen im Prozess einer tiefgreifenden Energiewende
anzupassen. In diesem Prozess betrachten wir Stadtwerke als natürliche
Partner und Verbündete. Stadtwerke können über die effiziente Betreibung
von Kraft-Wärme-Kopplungs-
Anlagen (KWK) einen erheblichen Beitrag zur energiesparenden und
kostengünstigen Bereitstellung von Wärme und Elektroenergie leisten und
dabei den territorial spezifischen Bedarf berücksichtigen. Deshalb lehnen
wir die Privatisierung kommunaler Eigenbetriebe und Gesellschaften
grundsätzlich ab. Derartige Schritte gefährden die Wahrnehmung wichtiger
Vorsorgepflichten durch die Kommunen. Sie führen langfristig zu
wirtschaftlichen Nachteilen für die Allgemeinheit.
Dennoch stellen wir in Rechnung, dass Stadtwerke erst ab einer bestimmten
Größenordnung als geeignete und wirtschaftlich lebensfähige Form kommunaler
Energieversorgung wirksam werden und bleiben können. Wir halten es daher
für notwendig, dass die regionalen Energieversorgungsunternehmen auch unter
den Bedingungen der Liberalisierung in der Pflicht stehen, ihren kommunalen
Versorgungsauftrag in den kleineren Städten und Gemeinden zu erfüllen.
Wir lehnen es ab,
- dass Kommunen durch die Haushaltspolitik des Bundes und des Landes zur
Privatisierung ihrer kommunalen Unternehmen, insbesondere ihrer Stadtwerke
gezwungen werden,
- dass bundes- und landespolitische Rahmenbedingungen sich negativ bis
existenzgefährdend auf kommunale Energieversorgungsunternehmen auswirken.
Wir halten es für erforderlich,
- dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine solche
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes einsetzt, die eine volle
Ausschöpfung der Spielräume der EU-Richtlinie zugunsten kommunaler
Energieversorger ermöglicht,
- dass bei einer eventuellen Novellierung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie der
Status kommunaler und dezentraler Energieversorgungsunternehmen stärker
geschützt wird,
- dass in der Kommunalverfassung (Gemeindeordnung) die landesrechtlich
notwendigen Veränderungen wirksam werden, die es kommunalen
Energieversorgern ermöglichen, gleichberechtigt am Wettbewerb teilzunehmen,
- zu verhindern, dass die Etablierung von Stadtwerken zu einer
Energiepreisspaltung zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum führt,
- dass ein kooperatives Zusammenwirken von Regionalversorgern und
Stadtwerken befördert wird, das dem gemeinsamen Versorgungsauftrag
gegenüber dem Verbraucher Rechnung trägt,
- dass solche Beteiligungsmodelle unterstützt und gefördert werden, die
eine demokratische Mitwirkung der kommunalen Seite gewährleisten,
- dass andererseits die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen an der
Unternehmenspolitik der Regionalversorger gesichert bleibt,
- dass sowohl Stadtwerke als auch Regionalversorger ihren Beitrag zum
Umsteuern der Energiepolitik auf Energieeinsparung und eine verstärkte
Nutzung erneuerbarer Energieträger leisten,
- dass Städte oder Gemeinden, unabhängig von der Eigentumsstruktur ihrer
Energieversorgung, eine besondere landespolitische Förderung erhalten, wenn
sie im Rahmen eines kommunalen Energiekonzeptes Modellprojekte zum Einsatz
erneuerbarer Energien umzusetzen beabsichtigen.
9. Ökologische Steuerreform / Energiesteuer
Die PDS Brandenburg wird sich weiterhin in den Diskussionsprozess innerhalb
der PDS um eine ökologische Steuerreform einbringen.
Wir betrachten, in Abstimmung mit dem Diskussionsprozess in anderen
Landesverbänden und auf Bundesebene, die Einführung einer Energiesteuer als
Bestandteil eines Komplexes von Maßnahmen, die unter dem Begriff
"ökologische Steuerreform" zusammengefasst werden können. Deshalb sollten
die Steuerungs- und Stimulierungsmöglichkeiten einer solchen Energiesteuer
nicht überbewertet werden.
Unter dem Gesichtspunkt, dass Steuereinnahmen immer allgemeine
Deckungsmittel der öffentlichen Haushalte sind, halten wir die von anderen
Parteien, insbesondere auch der rot-grünen Koalition in Bonn, angestrebte
Aufkommensneutralität unter dem besonderen Aspekt der Senkung der
Lohnnebenkosten für äußerst problematisch. Das ist nicht der Ansatz für die
PDS. Die Akzeptanz einer Energiesteuer beim Steuerzahler wird nur
erreichbar sein, wenn die Erhebung dieser Steuer flankiert wird durch
haushaltspolitische Entscheidungen zur Förderung eines ökologischen Umbaus
in Wirtschaft und Gesellschaft. Das schließt die Stärkung der
Kommunalfinanzen im Interesse der Umsetzung von Maßnahmen der lokalen
Agenda 21 folgerichtig ein.
Der Einsatz der Steuereinnahmen für die Senkung der Lohnnebenkosten wird
die soziale Schieflage weiter vertiefen, weil nur ein Teil derer begünstigt
wird, die zugleich die Steuerlast zu tragen haben. Auch diejenigen, die
keine Lohnnebenkosten verursachen, müssen die Steuer zahlen, ob Rentner,
Student, Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger. Zudem beweist die
Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften in den letzten Jahren, dass
arbeitsmarktwirksame Effekte durch die Senkung von Lohnnebenkosten nicht zu
erwarten sind. Ein solcher Ansatz verkennt ebenso wie die 1998 abgewählte
konservativ-neoliberale Kohl-Regierung, dass die heutige
Massenarbeitslosigkeit völlig andere Ursachen hat, Ursachen in der
Produktivitätsentwicklung und nicht in den Kosten der Arbeit.
Deshalb lehnen wir dieses Steuerkonzept ab.
Wir unterstützen im derzeitigen Diskussionsprozess innerhalb der PDS den
Vorschlag, ein kombiniertes Energie/CO2-Steuer-Konzept zu erarbeiten, in
dem fossile Primärenergieträger entsprechend ihres Energiegehaltes belastet
werden, der Ausstoss klimarelevanter Gase berücksichtigt wird und auf
Kernenergie eine Risiko-Abgabe erhoben werden soll.
Wir halten es insbesondere für angebracht, dass bei der Definition
klimarelevanter Gase alle dafür in Frage kommenden Treibhausgase
berücksichtigt werden.
Eine mögliches Energiesteuerkonzept der PDS sollte auch dem Anspruch
gerecht werden, eine "ökologische Gesamtrechnung" für die Besteuerung von
Energieträgern zu Grunde zu legen.
Wir sind der Auffassung, dass die sinnvollste Form dieser Steuer eine
Gemeinschaftsteuer ist, weil damit das Steueraufkommen per Gesetz auf Bund,
Länder und Kommunen aufgeteilt werden muss. Damit würde das
Föderalismusprinzip gestärkt und die Entscheidungsmöglichkeiten für einen
ökologisch sinnvollen und beschäftigungswirksamen Einsatz der Mittel
wenigstens teilweise von oben nach unten gegeben.
Stand Ende Februar 1999