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Kritik an "Gruenem Strom"

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Heiko Balsmeyer

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Sep 28, 1999, 3:00:00 AM9/28/99
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Der folgenden Artikel ist zwar schon etwas älter, er ist aber weiterhin
aktuell.

Aus Neues Deutschland vom 19. August 1999

"Grüner Strom" auf freiem Markt?

Staatliche Regulation ist erfolgversprechender als das Setzen auf
kaufkräfige Konsumenten

von Heiko Balsmeyer

Auf dem Strommarkt ist das Wettbewerbsfieber ausgebrochen. Von dem haben
sich auch die Anbieter des sogenannten grünen Stroms anstecken lassen -
nicht immer zum Nutzen der Verbraucher und der Umwelt.

Durch die Öffnung des deutschen Strommarktes im April 1998 wurde die
rechtliche Grundlag für die Gebietsmonopole der
Energieversorgungsunternehmen (EVU) beseitigt. Die Verbraucher erhielten
dadurch die Möglichkeit, sich ihren Versorger zu wählen. In der
Verbändevereinbarung wurden auch die Bedingungen der "Durchleitung" durch
das Stromnetz geregelt.
Die "Durchleitung" ist allerdings eine juristische und ökonomische
Fiktion. Physikalisch bleibt es dabei, dass die Verbraucher ortsnah
versorgt werden, selbst wenn sie einen Versorgungsvertrag mit einem
entfernteren Unternehmen abschließen. Die Zusammensetzung des realen
Strommixes aus der Leitung ändert sich also zunächst überhaupt nicht.
Allerdings werden die Geldströme vom ursprünglichen zum neuen Anbieter
umgeleitet. Mittelfristig werden also auf dem neuen Markt nicht
konkurrenzfähige Kraftwerke geschlossen - und erst dann ändert sich
gegebenenfalls der Mix des Stromes, der beim Endverbraucher aus der
Steckdose fließt.
Von verschiedenen Umweltverbänden will man die nunmehrige Möglichkeit der
Wahl des Anbieters nutzen, indem man einen Markt für "grünen Strom"
etabliert. EUROSOLAR, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bund
der Energieverbraucher und andere Verbände haben zu diesem Zweck einen
Verein gegründet, der Zertifikate für "grünen Strom" ausstellen will.
Danach kann "grüner Strom" ausschließlich mittels Kraft-Wärme-Kopplung
oder durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Möglichst viele
Konsumenten sollen sich dafür entscheiden, einen Aufschlag auf den
Strompreis zu akzeptieren und damit eine veränderte
Stromerzeugungsstruktur zu unterstützen.
Es ist allerdings fraglich, ob das Potential eines solchen Marktes für
teuren "grünen Strom" wirklich bemerkenswert ist oder ob es sich nicht
lediglich um einen Nischenmarkt handelt. Schwerwiegender bei dieser Idee
ist aber die Akzeptanz neoliberaler Politik. Das erklärte Ziel des
europäischen Elektrizitätsmarktes ist eben nicht das Umsteuern hin zu
einer solaren Energieversorgung, sondern die Senkung der Strompreise, vor
allem für die Unternehmen. Sinkende Strompreise werden aber nicht nur
Bemühungen zur Senkung des Energieverbrauchs konterkarieren. Auch die
bisher im Inland geltenden Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren
Energien werden dadurch sinken, weil diese an die Endverbraucherpreise
gebunden sind.
Mit dem Setzen auf einen Markt für "grünen Strom" wird die Frage nach
einer notwendigen nachhaltigen Energiewirtschaft entpolitisiert und dem
individuellen Kalkül gut betuchter Konsumenten übertragen. Damit werden
aber letztlich alle Anstrengungen untergraben, erneuerbare Energien
mittels staatlicher Regulation zu fördern. Nicht umsonst ist bereits von
den Energieversorgungsunternehmen zu hören, dass es sich beim
Stromeinspeisungsgesetz um einen nationalen Wettbewerbsnachteil handelt.
Durch das Stromeinspeisegesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, Strom
aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit einem gesetzlich fixierten
Mindestsatz zu vergüten. Ein Vorteil der Einspeisevergütung ist, dass die
Kosten für den Strom aus erneuerbaren Energien in den Mischpreis
aufgenommen werden. Die Mehrkosten werden also von allen Stromverbrauchern
getragen, und Kunden mit einem höheren Stromverbrauch sind an der
Finanzierung erneuerbarer Energien entsprechend stärker beteiligt. Vor
allem bei dem Ausbau der Windkraft war dieses Instrument erfolgreich.
Nahezu 80 Prozent der neu installierten Windkraft-Leistung der letzten
zehn Jahre wurden in Ländern montiert, die in verschiedenen Varianten ein
Einspeisegesetz haben.
Prinzipiell gab es hier in Deutschland auch keine Mengenbegrenzungen für
"grünen Strom". Mit der Liberalisierung des deutschen
Energiewirtschaftsrechts wurde allerdings die Menge des nach dem
Einspeisegesetz vergüteten Stromes auf fünf Prozent begrenzt.
Statt auf dn Nischenmarkt für "grünen Strom" zu setzen, wäre es notwendig,
das erfolgreiche Instrument der Kosten deckenden Vergütung auszubauen und
an die verschiedenen erneuerbaren Energieträger anzupassen. Falls die
Umweltverbände weiter für "grünen Strom" werben, beteiligen sie sich an
der Täuschung der Konsumenten durch die Fiktion der "Durchleitung" und sie
entziehen der Kosten deckenden Vergütung argumentativ den Boden. Für diese
sollte sich die Umweltbewegung also einsetzen, statt sich auf neoliberale
Umwege zu begeben.

Eine aktualisierter und ausführlicherer Bericht zum selben Thema wird am
15. Oktober in der Zeitschrift "Ornament & Verbrechen" (www.copyriot.com/
o&v) erscheinen.
Heiko Balsmeyer

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