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JW: Rechtsstaat mit Reptilienfonds

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Rainer Schuldt

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Feb 1, 2000, 3:00:00 AM2/1/00
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## Nachricht vom 01.02.00 weitergeleitet
## Ursprung : /JW/01.TITEL
## Ersteller: reda...@jungewelt.de

junge Welt, Mittwoch, 2. Februar 2000, Nr. 27, Titelseite

>> Rechtsstaat mit Reptilienfonds?

> BRD-Parteien erhielten Millionen für Einmischung in Portugal
> und Spanien. jW-Bericht

»Im Kanzleramt ging es manchmal zu wie in einer Bank«, heißt
es in einem Artikel der »Süddeutschen Zeitung« vom Dienstag.
»Im Tresor der Regierungszentrale wurden Hunderttausende
Mark verstaut.« Was sich wie ein Vorgang aus Bimbeskanzler
Kohls Regierungszentrale liest, ist jedoch exakt eine
Kanzlerschaft älter: Während der Amtszeit von SPD-
Bundeskanzler Helmut Schmidt existierten geheime Kassen
für politische Aktionen der Parteien - jedoch in Spanien und
Portugal.

Insgesamt soll es sich um einen Betrag von 30 bis 40
Millionen Mark handeln, der in den Jahren 1974 bis 1982 an
deutsche Parteien geflossen sei, um sie an
»Schwesterparteien« auf der iberischen Halbinsel
weiterzuleiten. Das Geld stammte demnach aus dem geheimen
Haushalt des Bundesnachrichtendienstes (BND) und sei an
die Vertreter der deutschen Parteien in bar übergeben worden,
wodurch sie sich jeder weiteren Kontrolle entzogen.
Das Vertrauensmänner-Gremium des Bundestages und der
Präsident des Bundesrechnungshofes waren in die Aktion
eingeweiht. Obwohl es keine Kontrolle über die Verwendung
der Mittel und einen etwaigen Rückfluß gab, beteuert der
damalige Kanzleramtschef Manfred Schüler gegenüber der SZ
sei alles »nach Recht und Gesetz gegangen«. Wer wollte
daran zweifeln?

In den Jahren, in denen BND, SPD, FDP, CDU und CSU
ihre Liebe für die Demokratie in Spanien und Portugal
entdeckten, gingen dort 40 Jahre alte Militärdiktaturen ihrem
Ende entgegen. Zuvor, in den Jahren nach dem Zweiten
Weltkrieg, unterhielten die USA Militärbasen in Spanien, und
Portugal war sogar Gründungsmitglied der NATO.
»Demokratie und Menschenrechte« mußten hinter deren
strategischen Interessen zurücktreten.

Nach dem Ende der Diktaturen in Portugal 1974 und in
Spanien ein Jahr später sorgte man sich in den USA,
Kommunisten könnten nun die Macht übernehmen. Der
damalige US-Außenminister Henry Kissinger reiste zu
Krisensitzungen nach Bonn, verkündete jedoch, man werde
keine US-Gelder in die beiden Länder schleusen. Damit war
der BND am Zug: Die Bundesregierung beschloß einen
geheimen Reptilienfonds, um in die Entwicklung in den beiden
Ländern einzugreifen - im NATO-Interesse.

Die CDU hatte das BND-Geld bei Banken in Luxemburg
und in der Schweiz angelegt. Einige der jüngst entdeckten
Reisekostenabrechnungen des früheren CDU-Steuerberaters
Horst Weyrauch sollen mit dieser Aktion zusammenhängen.
Und auch bei der SPD ist nicht auszuschließen, daß die
damalige Hilfe für die rechtssozialdemokratischen Parteien
nicht ganz so uneigennützig war: Noch immer herrscht dort
nämlich Unklarheit über einen Koffer mit mehr als 6,2
Millionen Mark, den der frühere Schatzmeister Alfred Nau
1980 an den damaligen Kanzler Schmidt übergeben wollte, der
dies jedoch ablehnte. Nau zahlte das Geld als »Spende« auf
das Parteikonto ein und deklarierte die Herkunft bis an sein
Lebensende als sein »Berufsgeheimnis« - was man wohl als
eine frühere Erscheinungsform von Kohls »Ehrenwort«
anzusehen hat.

SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier geht davon
aus, daß die damals geflossenen rund 40 Millionen DM zur
»Unterstützung der Demokratie« in Portugal und Spanien
vollständig ausgegeben worden sind. »Nach den Unterlagen,
die mir zugänglich sind, hat es keinerlei Rückflüsse gegeben«,
beteuerte sie im Nachrichtensender n-tv. Der Vorgang an
sich, daß der BND Parteien im Ausland unterstütze, sei
allerdings »nicht ganz so ungewöhnlich«, fügte die SPD-
Politikerin hinzu.

(Siehe auch Seite 3)

>> Bruch des Völkerrechts

> Gericht folgt Argument von Kriegsgegnern

Vor dem Berliner Landgericht endete am Dienstag erneut ein
Prozeß gegen sechs Erstunterzeichner des Aufrufs gegen den
Jugoslawien-Krieg sowie den verantwortlichen
Geschäftsführer der Berliner Tageszeitung taz mit Freispruch.
In dem Aufruf waren im April letzten Jahres auf den
völkerrechtswidrigen Krieg hingewiesen und Soldaten zur
Fahnenflucht aufgerufen worden.

Während die Anklagevertreterin behauptete, die
Angeklagten hätten wissen müssen, daß das Grundgesetz
keine »situationsbedingte Fahnenflucht« zulasse, hielten ihr die
Beschuldigten entgegen, daß der Krieg ganz offenkundig
völkerrechtswidrig gewesen sei. Der Vertreter von taz-
Geschäftsführer Ruch, Rechtsanwalt Eisenberg, sprach im
Zusammenhang mit dem Jugoslawien-Krieg sogar von
»aktiver Regierungskriminalität«.

Clemens Ronnefeldt belegte anhand zahlreicher Zitate
bekannter Politiker, wie umstritten dieser Angriffskrieg war.
Erstmalig schloß sich auch eine Richterin im wesentlichen
den Argumenten der Beklagten an. Nach nur fünfminütiger
Beratung entschied die Richterin am Berliner Amtsgericht
Brinkmann auf Freispruch für alle sieben Angeklagten zu
Lasten der Landeskasse. In ihrer Urteilsbegründung sagte sie,
es sei nicht ausgeschlossen, daß der Krieg gegen Jugoslawien
völkerrechtswidrig gewesen sei.

Damit sind nun bereits 15 der insgesamt 18 Angeklagten
von Berliner Amtsrichtern freigesprochen worden. In allen
Fällen hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berufung
eingelegt.

(jW)

(Siehe auch Seite 6)

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