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ak 433: Frauenhandel: Zu wenig Schutz fuer Frauen

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ak-Redaktion-analyse u. kritik

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Dec 21, 1999, 3:00:00 AM12/21/99
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aus: ak 433 vom 16.12.1999
ak - analyse & kritik
Zeitung für linke Debatte und Praxis
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Frauenhandel

Immer noch zu wenig Schutz für Frauen

Immer mehr Frauen aus mittel- und osteuropäischen Ländern
versuchen in Westeuropa Arbeit zu finden. Nur wenigen ge-
lingt jedoch ein legaler Zugang zum Arbeitsmarkt, weshalb
viele die Dienste von VermittlerInnen in Anspruch nehmen
müssen. Darunter gibt es sowohl faire Geschäftsleute als
auch skrupellose HändlerInnen, die Frauen mit Gewalt über
die Grenze bringen oder hier in menschenunwürdige Verhält-
nisse zwingen. Im Jahr 1997 wurden laut Kriminalstatistik
des Bundeskriminalamtes 1.402 Frauen Opfer vom Menschenhan-
del, 1998 waren es 1.265. (1)

Diese Zahlen beinhalten nur die Frauen, die in die Sexin-
dustrie gehandelt werden und geben natürlich nicht die Dun-
kelziffer wieder, die - wie in solchen Fällen üblich - um
ein vielfaches höher liegen dürfte. Die Hauptherkunftslän-
der der Frauen sind Staaten in Mittel- und Osteuropa (2),
in denen die Frauenarbeitslosigkeit enorm gestiegen ist.
Auf Grund der dramatischen Verschlechterung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen versuchen immer mehr Frauen in die Wohl-
standsregionen der Europäischen Union zu gelangen, um sich
selbst und ihre Familien über Wasser halten zu können. Die
steigende Nachfrage nach billigen Arbeitskräften u.a. im
Haushaltssektor und in der Sexindustrie in den reichen Län-
dern schafft weitere Anreize für Frauen, ihr Herkunftsland
zu verlassen. So ist der Frauenanteil an der migrierenden
Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten von einer
Minderheit auf über die Hälfte angewachsen.
Gleichzeitig erlaubt es die restriktive Einwanderungs-
und Grenzsicherungspolitik der EU-Staaten nur wenigen Frau-
en, legal in die EU und damit auch in die Bundesrepublik
Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten. Unter diesen
Bedingungen treffen viele Frauen bewusst die Entscheidung,
sich der Dienstleistung von VermittlerInnen und HändlerIn-
nen zu bedienen, um ihr Zielland zu erreichen.


Organisierter Schatten

Gleichgültig, ob sie eine Beschäftigung im industriellen
oder im Haushaltssektor anstrebt oder ob sie sich bewusst
für die Prostitution entschieden hat, keine Frau rechnet
mit den Verhältnissen, die sie hier antrifft. Da sich die
meisten illegal in Deutschland aufhalten und sich durch die
Prämien für VermittlerInnen und HändlerInnen verschuldet
haben, sind sie in hohem Maße erpressbar. In einer besonde-
ren Zwangslage stecken natürlich die Frauen, die gegen
ihren Willen nach West- und Nordeuropa gebracht, also ent-
führt und dann gefangen gehalten werden. Auch diese Zahl
steigt.
All diese Frauen sind Opfer von Frauen- bzw. Menschen-
handel. Gehandelt werden Frauen in die Prostitution, aber
auch in Ehen und in illegale Beschäftigungsverhältnisse. In
der EU gilt derzeit als Frauenhandel allerdings nur der
Handel in die Zwangsprostitution und andere erzwungene Tä-
tigkeiten im Bereich der Sex-Arbeit. Dies gilt auch für
Deutschland, wo Frauenhandel nicht als eigenständiges De-
likt zählt, sondern in den 180b und 181 StGB dem Straftat-
bestand Menschenhandel, bzw. schwerem Menschenhandel zuzu-
ordnen ist. Dass es sich dabei um ein äußerst lukratives
Geschäft handelt, zeigt die Schätzung, dass sich "die Um-
sätze allein im deutschen Rotlichtmilieu auf zweistellige
Milliardensumme belaufen. (3)
Während viele Frauen wegen des Verstoßes gegen die Ein-
reisebestimmungen und das Ausländerrecht immer noch als Tä-
terinnen angesehen werden, werden nur wenige der Menschen-
händlerInnen gefasst oder gar verurteilt. Ein Grund dafür
ist, dass viele Delikte gar nicht angezeigt werden oder auf
Grund fehlender Aussagen nicht verfolgt werden können. Vie-
le Frauen habe Angst vor den TäterInnen oder der Polizei
oder sind auf Grund physischer und psychischer Traumatisie-
rungen gar nicht zu einer Aussage in der Lage. Darüber hi-
naus besteht die Gefahr, dass sie vor dem Prozess abgescho-
ben werden. Die Entdeckung der Straftaten erfolgt so häufig
durch Polizeirazzien, im Jahr 1997 wurden lediglich rund
400 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Menschenhan-
dels eingeleitet wurden. (4)
Noch trauriger sieht die Bilanz im Bereich des Opfer-
schutzes aus: "Die meisten der von der Polizei registrier-
ten Frauen, die Opfer des Menschenhandels wurden, werden
aus Deutschland abgeschoben oder ausgewiesen oder kehren
freiwillig in ihre Herkunftsländer zurück. Nur wenigen wur-
de bisher Zeuginnenschutz gewährt, nur einige erhielten
eine Duldung. In 1998 erhielten in Deutschland insgesamt
111 der betroffenen Frauen einen befristeten Aufenthalt,
davon 97 in Form einer Duldung und 14 durch Aufnahme in
Zeuginnenschutzprogramme." 14 Frauen von 1.265 bei über
1.000 Frauen, die Deutschland verlassen mussten. Bei diesen
Zahlen ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Aufklä-
rungsrate so gering ist. Dazu kommt noch, dass auf Grund
der fehlenden Zeuginnenaussagen viele HändlerInnen wegen
anderer weniger schwerer Delikte angeklagt werden müssen,
weshalb es in diesem Bereich viel im Dunkeln bleibt.


Viel Peitsche, wenig Zuckerbrot

Um Licht in die Sache zu bringen, setzt das Innenministe-
rium auf verstärkte Polizeizusammenarbeit mit ausländischen
Staaten, auf Europol und auf die Verstärkung der Bekämpfung
der illegalen Migration und Organisierten Kriminalität. (5)
Gleichzeitig fließen zunehmend mehr Mittel dem Bundesgrenz-
schutz zu, der von den aktuellen Sparmaßnahmen befreit wur-
de. Wichtig in diesem Zusammenhang bleibt, dass die Grenz-
sicherungspolitik, die hier als Schutz gegen den Frauenhan-
del definiert wird, sich in Form der "Bekämpfung illegaler
Migration" immer auch gegen die Migrantinnen richtet: "Die
stetig steigenden Erfolge an den Schengenaußengrenzen durch
hohe Aufgriffszahlen belegen nicht nur die erfolgreiche
Arbeit der Beamten, sondern auch die Notwendigkeit des ge-
zielten Einsatzes." (6) Aufgegriffen werden in erster Linie
MigrantInnen und in viel geringerem Maße die HändlerInnen
selbst.
Nicht verschwiegen werden sollte jedoch, dass auch ein
Umdenkungsprozess einsetzt. Mittlerweile sind der Bund und
einige Bundesländer dazu übergegangen, die Frauen nicht
mehr nur als Täterinnen zu kriminalisieren, sondern sich
auch über Unterstützungs- und Schutzmöglichkeiten Gedanken
zu machen. So hat das Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend für drei Jahre (1997-2000) sechs Be-
ratungsstellen mit gut 1,8 Mio. DM finanziert und fördert
von Dezember 1999 bis November 2002 die Koordinierungsstel-
le des bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhan-
del und Gewalt im Migrationsprozess e.V. (KOK) mit insge-
samt 800.000 DM. Rechnet man diese Summe auf die Jahre um,
kommen dabei im Durchschnitt allerdings nur 370.000 DM pro
Jahr heraus.
Daneben fördert das Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung ein Rückkehrerinnenpro-
jekt, das sich an Frauen aus Entwicklungsländer wendet, die
unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt wur-
den und hier Gewalt erfahren haben und in Abhängigkeit ge-
raten sind. "Die Frauen werden beraten und durch gezielte
Ausbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Existenz-
gründung auf den Wiederanfang in ihrer Heimat vorbereitet."
(7). Durch das REAG-Programm des Familienministeriums kön-
nen Frauen eine kleinere Unterstützung bei der Rückreise
bekommen. Hier werden Mittel für Reisekosten und Handgeld
zur Verfügung gestellt. (Das Programm geht ab Januar in den
Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums über.)
Daneben stellt die Europäische Union im Rahmen der Pro-
gramme STOP und DAPHNE Gelder für NGOs zur Opferbetreuung
zur Verfügung. Nach Angaben des Innenministeriums ist ge-
plant, das Programm DAPHNE mit einem Volumen von 20 Millio-
nen Euro für einen Zeitraum von vier Jahren auszustatten.
Jede Unterstützung ist besser als keine, schon deswe-
gen, weil damit die Existenz der Probleme akzeptiert wird.
Die finanziellen Mittel reichen jedoch bei weitem nicht
aus, um dem Frauenhandel wirksam zu begegnen. Wichtig sind
aber auch gesetzliche Änderungen. So müsste der Straftatbe-
stand Frauenhandel eingeführt werden, in dem bei Anwendung
von Zwang oder Gewalt auch der Handel in die Ehe und in
Zwangsarbeitsverhältnisse unter Strafe gestellt wird, die
nichts mit Sexualität zu tun haben. Weiteren gesetzlichen
Handlungsbedarf gibt es u.a. bei einem verbesserten Zeugin-
nenschutz, einem verbesserten Abschiebeschutz, dem generel-
len Erteilen einer Arbeitsgenehmigung für die Opfer des
Frauenhandels. Daneben muss es aber auch einen legalen Zu-
gang zum deutschen Arbeitsmarkt mit der Schaffung von lega-
len Arbeitsmöglichkeiten geben. Dazu gehört auch, dass
Prostitution als Arbeit anerkannt werden muss, damit aus-
ländische Frauen die Möglichkeit haben, für ein rechtlich
abgesichertes Arbeitsfeld eine Arbeitserlaubnis zu beantra-
gen.

Gabi Ohler, Ruth Firmenich

Anmerkungen:
1) Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion "Bekämpfung
des Frauenhandels, Schutz für die vom Frauenhandel betrof-
fenen Frauen und Unterstützung für entsprechende Beratungs-
stellen", BT-Drs. 14/1737 und 14/1939.
2) Hauptherkunftsländer waren 1997/98 Polen, Ukraine,
Tschechische Republik Russland, Lettland, Litauen, Ungarn;
außerdem 1997: Weißrussland, Bulgarien und 1998: Rumänien
3) BMI-Pressemitteilung vom 23.9.1999: "Prävention und Be-
kämpfung von Menschenhandel - eine europäische Strategie
bis zum Jahr 2005"
4) ebd.
5) ebd. Dazu gehören die im G8-Rahmen erarbeiteten Leitli-
nien ebenso "wie der Aktionsplan zur Bekämpfung der Schleu-
sungskriminalität und des Menschenhandels als auch die in
Arbeit befindliche Konvention der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der transnationalen Organisierten Kriminalität
mit ihren Zusatzprotokollen zur Bekämpfung der Schleusungs-
kriminalität und des Menschenhandels."
6) ebd.
7) vgl. BT-Drs. 14/1939

Informationen zum Koordinierungskreises gegen Frauenhandel
und Gewalt im Migrationsprozess e.V. (KOK) über: agisra
e.V., Ludolfusstraße 2-4, 60487 Frankfurt, Tel: 069 - 77 77
52 / 55, Fax: 069 - 77 77 57.
Amnesty for Women, eine der Mitgliederorganisationen
der KOK, hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugendliche eine Aufklärungsbroschüre
für betroffene Frauen erstellt, die in 13 Sprachen erhält-
lich ist und über das Ministerium bezogen werden kann.


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