Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

aus: Menschenrechtsreport

0 views
Skip to first unread message

Karl Dietz

unread,
Jan 12, 2000, 3:00:00 AM1/12/00
to
aus de.sci.paedagogik


--------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------


aus Menschenrechtsreport: die Diskriminierung des Kindes
http://www.kraetzae.de/mrr_glbr.htm

------------------zitatanfang--------------------------


Kinder sind zweifelsfrei Menschen. Deshalb haben auch sie eine
unantastbare Menschenwürde û die gleiche unantastbare Menschenwürde wie
alle
erwachsenen Menschen. Eine Unterschiedlichkeit ihrer Menschenwürde
wäre schlicht unbegründbar. Sonst müßten wahrscheinlich auch Frauen und
Männer eine unterschiedliche Menschenwürde haben, kluge und weniger
kluge, behinderte und nicht behinderte, arme und reiche, und überhaupt
alle
Menschen müßten unterschiedliche Menschenwürden haben. Das wäre
natürlich Unsinn. Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde.

Und allgemein werden die Menschenrechte aus dieser Menschenwürde
hergeleitet. Da alle Menschen in ihrer Menschenwürde gleich sind, wäre
es sehr
unlogisch, wenn einige Menschen weniger Menschenrechte hätten als
andere. Deshalb haben alle die gleichen Menschenrechte û auch Kinder.

Es ist grundsätzlich ungerecht, Menschen aufgrund einer Eigenschaft
zu diskriminieren, für die sie nichts können. Nicht nur Geschlecht,
Hautfarbe,
Behinderung und Staatsangehörigkeit sind solche Eigenschaften,
sondern auch das Alter eines Menschen. Einen Menschen aufgrund seines
Alters
rechtlich zu benachteiligen ist kein bißchen besser, als ihn
aufgrund seiner Hautfarbe zu diskriminieren.

Daß Kinder im allgemeinen weniger Fähigkeiten haben als Erwachsene,
kann in keinem Fall ein Argument sein, um Kindern Rechte vorzuenthalten.
Es
ist wichtig, sich klar zu machen, daß ein Recht und eine Tätigkeit
nicht das selbe sind. Ein (Menschen-)Recht zu haben, heißt, daß man an
einer
Handlung nicht gehindert werden darf. Es heißt nicht, daß man die
Handlung jemals begehen muß. Es heißt nicht mal, daß man körperlich und
geistig
dazu überhaupt fähig sein muß. Das Recht auf freie Meinungsäußerung
beispielsweise verpflichtet niemanden, sich zu einer Thematik zu äußern;
es stellt
nur klar, daß niemand daran gehindert werden darf. Und auch
denjenigen Menschen, die û z.B. aufgrund einer Behinderung û in ihrer
Fähigkeit zur
Meinungsäußerung eingeschränkt sind, wird dieses Recht nicht
entzogen. Welchen Sinn sollte es auch haben, jemandem, der sich ohnehin
nur schwer
äußern kann, dies nun ganz zu verbieten? Vielmehr muß gerade diesem
Menschen besonders geholfen werden, muß gerade auch er dieses Recht
haben.

Der Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer.
Alle Menschen haben ein unterschiedliches Leistungsvermögen, haben
unterschiedliche Fähigkeiten. Das führt dazu, daß einige Menschen
bei Konflikten von Natur aus immer unterlegen sind und einige andere
immer den
Sieg davontragen. Konflikte wären immer schon im Voraus
entschieden, weil der Fähigere sich immer durchsetzen kann und der
Schwächere dem
schutzlos ausgeliefert wäre. Es bestünde Faustrecht, das Recht des
Stärkeren. Aus diesem Grund wurde die Kategorie "Recht" erfunden. Der
Schwächere sollte vor der Macht des Stärkeren geschützt werden. Der
Schwächere bekam ein Recht, d. h. er durfte bestimmte Handlungen
begehen.
Daran durfte ihn keiner hindern, also auch der Starke nicht.
Natürlich durfte auch der Starke nicht unterdrückt werden. Also bekam
auch er das Recht,
das der Schwache bekommen hatte. Keiner von beiden mußte nun mehr
befürchten, vom anderen unterdrückt zu werden, denn jegliche Konflikte
mußten vor dem Hintergrund der Menschenrechte gelöst werden, und
auf der Ebene der Rechte waren nun beide gleich. Logischerweise gilt,
daß das
Recht des einen da aufhört, wo das Recht des anderen eingeschränkt
wird. Mit anderen Worten: Man kann tun und lassen, was man will, solange
man
dadurch nicht die Rechte anderer verletzt. Selbstbestimmung in
Bereichen, die nur den Einzelnen angehen und Mitbestimmung in Bereichen,
die alle
angehen. Das sind die Grundprinzipien von Freiheit, Menschenrechten
und Demokratie.

Da Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten
haben û schwächer sind û, sind gerade sie auf den Schutz durch Rechte
angewiesen. Wenn man ihnen û wie heutzutage üblich û die
Gleichberechtigung verwehrt, verfehlt dies die Grundidee der
Menschenrechte.

Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu
schützenden Person eingeschränkt werden. Gegebenenfalls ist sie von
einigen Pflichten zu
entbinden, oder erhält in einzelnen Situationen zusätzliche Rechte
aufgrund ihrer verminderten Fähigkeiten. Rollstuhlfahrern z.B., die ja
in ihrer Fähigkeit
sich fortzubewegen eingeschränkt sind, wird nicht etwa das
Autofahren verboten, sondern ihnen wird dabei geholfen. Beispielsweise
werden sie von
der Pflicht, bestimmte Steuern zu zahlen, entbunden. Der Vergleich
von Kindern und Menschen, die eine Behinderung haben, ist deshalb
geeignet, weil
beide über weniger Fähigkeiten verfügen als durchschnittliche
Erwachsene. Diese geringeren Fähigkeiten stellen für kaum einen
Politiker oder Juristen
ein Hindernis dar, wenn es um die grundsätzliche Gleichberechtigung
behinderter û oder auch altersschwacher û Menschen geht. Für Kinder und
Jugendliche muß das selbe gelten.

Daß an Rechte auch Pflichten geknüpft sind, stimmt nur für die
Kategorie der Ordnungsrechte: Wer einen Vertrag schließt, kann nicht
eine einseitige
Erfüllung erwarten, sondern muß auch seinen Teil erfüllen. Die
Menschenrechte hingegen sind absolut unabhängig von Pflichten.
Schließlich sind die
Menschenrechte ja gerade auch für die Schwächsten da, die oft gar
nicht dazu in der Lage sind, eine Pflicht zu erfüllen.

Entsprechend ist das jetzige Prinzip, Kindern mit zunehmendem Alter
mehr Rechte zu geben, völlig falsch, weil so die Rechte nur denen
gegeben
werden, die ohnehin schon "stark" sind, sie aber denen vorenthalten
werden, die "schwach" sind und sie daher am dringendsten brauchen.
Alle Menschen müssen von Anfang an die gleichen Rechte haben, und
je "stärker" sie werden û das muß nicht am Alter gemessen werden û,
desto
mehr Pflichten können sie übernehmen.

Wenn Kinder und Jugendliche in vollem Umfang die Menschenrechte
haben und gleichberechtigt sind, hat dies weitreichende Auswirkungen auf
das
Schulsystem, auf das Zusammenleben in der Familie, auf die
Demokratie, auf den Jugendschutz und letztlich auf die gesamte Stellung
"Minderjähriger" in
der Gesellschaft.

Eine Gesellschaft, in der es keine Diskriminierung mehr gibt, wird
mit Sicherheit eine wesentlich friedlichere und gewaltfreiere sein, weil
Menschen,
deren Rechte geachtet wurden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
auch die Rechte anderer achten. Menschen, die nicht diskriminiert und
unterdrückt
wurden, werden die Prinzipien von Unterdrückung, Macht und
Diskriminierung nicht auf andere anwenden. Sie haben andere Formen der
Konfliktllösung und des zwischenmenschlichen Umgangs gelernt.
Die Gleichberechtigung wirklich aller Menschen wird sicher nicht
sämtliche Probleme der Menschheit lösen. Aber nach der û zumindest
gesetzlichen û
Gleichberechtigung der Frauen, der Schwarzen und der Menschen mit
Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer,
konsequenter und dringend gebotener Schritt.

---------------zitatende-------------------------------------------

0 new messages