K.R.Ae.T.Z.Ae.
KinderRAechTsZAenker
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Pressemitteilung Berlin, 14. November 2000
_Kinder haben keine Wahl_
_Bundesverfassungsgericht verweigert Kindern und_
_Jugendlichen politisches Grundrecht auf Mitbestimmung._
_KinderRAechTsZAenker kuendigen weitere Aktionen an._
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Wahlpruefungsbeschwerde von drei Jugendlichen ohne
muendliche Verhandlung verworfen. Sie hatten die
Gueltigkeit der Bundestagswahl 1998 wegen des Ausschlusses
der unter 18jaehrigen vom Wahlrecht angezweifelt.
Das Urteil (2 BvC 2/99) vom 9. Oktober, das jetzt
bekanntgegeben wurde, bestaetigt einerseits den beklagten
Widerspruch im Grundgesetz zwischen der Altersgrenze beim
Wahlrecht und dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Die
sieben Verfassungsrichter zitieren aus einem frueheren
Urteil: "Der Grundsatz der Allgemeinheit untersagt den
unberechtigten Ausschluss von Staatsbuergern von der
Teilnahme an der Wahl." Grundsaetzlich solle jeder sein
Wahlrecht in moeglich gleicher Weise ausueben koennen.
Allerdings rechtfertigen sie ihre Ablehnung damit, dass die
geltende Altersgrenze eine auf das "unvermeidbare Minimum
beschraenkte Ausnahme" sei.
Als "besonderen rechtfertigenden Grund", mit dem eine
Beeintraechtigung der Allgemeinheit der Wahl begruendet
werden muss, fuehren die Bundesverfassungsrichter an: "Es
ist von jeher aus zwingenden Gruenden als mit dem Grundsatz
der Allgemeinheit der Wahl vertraeglich angesehen worden,
dass die Ausuebung des Wahlrechts an die Erreichung eines
Mindestalters geknuepft wird." Mit dem Argument "Es war
schon immer so" haetten z.B. Frauen nie das Wahlrecht
bekommen, kommentieren die Beschwerdefuehrer.
"Es entsteht der Eindruck", so der die Klaeger vertretende
Rechtsanwalt K. Peter Merk "dass sich das Gericht als
Waerter einer musealen, laengst nicht mehr zeitgemaessen
Altersgrenze versteht und [...] auf diese Weise das
politische Grundrecht der aktiven Wahl einer gesamten
Bevoelkerungsgruppe ohne den erforderlichen zwingenden
Grund vorenthalten bleibt."
"Das jetzige Urteil ist ein Armutszeugnis der
Verfassungsrichter und eine Absage an demokratische
Verhaeltnisse in unserer Gesellschaft", urteilen die
KinderRAechTsZAenker. Ohne ernsthafte Begruendung sei
darauf verzichtet worden, einen Schritt zur
Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen zu
gehen. Es sei empoerend, feststellen zu muessen, einer
solchen nicht nachvollziehbaren Willkuer der obersten
Richter rechtlich nichts mehr entgegensetzen zu koennen.
Insbesondere seien die Richter mit keinem Wort auf die
ausfuehrliche Begruendung der Beschwerde eingegangen.
"Da Kinder und Jugendliche zweifellos zum Volk gehoeren,
ist es verfassungswidrig und damit undemokratisch, Kindern
das Wahlrecht vorzuenthalten" - hatten die jugendlichen
Kinderrechtler von K.R.Ae.T.Z.Ae. bei der Einreichung ihrer
Verfassungsbeschwerde am 29. November 1999 argumentiert.
Das Wahlrecht sei - wie jedes andere Grundrecht auch -
keine Taetigkeit, die man "ausuebt", sondern das wichtigste
politische Grundrecht.
Nach Meinung von K.R.Ae.T.Z.Ae. wuerden durch die
Abschaffung der Altersgrenze beim Wahlrecht nicht nur
Umwelt-, Staatsverschuldungs- und andere, vor allem Kinder
betreffende Zukunftsprobleme von den Politikern besser
beruecksichtigt werden. Auch Entscheidungen bei
gegenwaertigen Problemen von Kindern und Jugendlichen, z.B.
im Bereich der Schule und der Familie, wuerden im Interesse
von Kindern getroffen werden, wenn sie als Waehlerpotential
ernstgenommen werden muessten.
Jetzt gehe es darum "den Druck von unten zu mobilisieren.
Wir werden nicht mehr warten, bis wir unser Recht bekommen,
jetzt muessen wir es uns holen", lautet ihre Ankuendigung
fuer weitere Aktionen.
_Vorgeschichte und prominente Unterstuetzer_
Seit Jahren vertreten die KinderRAechTsZAenker die
Auffassung, die vom Art. 38 GG festgelegte Altersgrenze
beim Wahlrecht stehe im Widerspruch zu den
Staatsfundamentalnormen des Grundgesetzes, naemlich Art. 20
("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus...") und Art. 1 GG.
Bereits 1995 war eine Verfassungsbeschwerde von zwei
KinderRAechTsZAenkern nicht zugelassen worden, da sie
angeblich nicht rechtzeitig eingereicht worden war. Seit
dieser Zeit haben sich ueber 70 Prominente aus Politik,
Wissenschaft und Kultur auf einer Unterstuetzerliste
eingetragen, darunter Prof. Jens Reich, Klaus Kordon, Prof.
Klaus Hurrelmann, Volker Ludwig, Christel Hanewinckel
(MdB), Dr. Gregor Gysi (MdB), Thomas Krueger (Ex-
Jugendsenator), Prof. Eberhard Richter.
Einige Jugendliche der Kinderrechtsgruppe hatten dann
versucht, in das Waehlerverzeichnis aufgenommen zu werden,
waren jedoch am Verwaltungsgericht gescheitert.
Erst kuerzlich, am 31. Juli 2000, hatte sich eine der
groessten deutschen Kinderhilfsorganisationen - das
Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) - der Forderung von
K.R.Ae.T.Z.Ae. angeschlossen, Kinder und Jugendliche
unabhaengig von ihrem Alter waehlen zu lassen, und war der
Verfassungsklage offiziell beigetreten. "In einer zunehmend
alternden Gesellschaft mit immer weniger Kindern wuerden
deren Interessen nicht mehr stellvertretend
mitberuecksichtigt werden, da die Mehrzahl der Erwachsenen
keine eigenen Kinder unter 18 Jahren mehr habe",
begruendete das DKHW seine Unterstuetzung.
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Aktuelle und viele weitere Informationen, u.a. eine
Kommentar unseres Rechtsanwaltes, die Liste prominenter
Unterstuetzer, die Dokumentation des bisherigen Verlaufs
und Antworten auf haeufig gestelle Fragen zum
Kinderwahlrecht finden Sie unter
http://www.kraetzae.de/wahl.htm
oder rufen Sie uns an: _030 4479722_
Unser Rechtsanwalt, Peter Merk, hat die Telefonnummer (089)
26 45 55
Das Deutsche Kinderhilfswerk erreichen Sie unter (030) 279
56 56
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