** High Priority **
Der Bundesminister
fuer Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) informiert
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BMU-Pressestelle: Michael Schroeren (verantwortlich),
Thomas Elsner, Martin Waldhausen, Frauke Stamer
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Tel.: 0 30/2 85 50-20 10, 20 11, 20 12, 20 18, Fax: 0 30/2 85 50-20 16
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BMU-Pressedienst Nr. 196/1999 vom 10.11.1999---------------------
196/99
Kapstadt/Berlin, 10. November 1999
Artenschutz/Konferenzen
Sekretariat des Wasservogelabkommens kommt nach Bonn
Das Sekretariat des Wasservogelabkommens wird auf Initiative des Bundesumwe
ltministeriums in Bonn angesiedelt. Das beschloss einstimmig die 1.
Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zum Schutz der afrikanisch-eurasisch
en wandernden Wasservoegel gestern zum Ende ihrer dreitaegigen Beratungen
in Kapstadt (Suedafrika). Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretaerin
im Bundesumweltministerium und Leiterin der deutschen Delegation, wertete
die Entscheidung als Anerkennung der deutschen Unterstuetzung fuer die
bereits in Bonn angesiedelten Sekretariate zum Schutz wandernder Arten.
"Durch den Umzug des Sekretariats nach Bonn koennen die Bemuehungen beim
Artenschutz gebuendelt werden. Das kommt den gefaehrdeten wandernden Arten
zugute", sagte Frau Altmann. In Bonn haben bereits die Sekretariate der
Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten, des
europaeischen Fledermausabkommens und des Kleinwalabkommens fuer Nord- und
Ostsee ihren Sitz.
Das Wasservogelabkommen, das am 1. November dieses Jahres in Kraft trat,
ist ein Regionalabkommen unter dem Dach der Bonner Konvention zum Schutz
wandernder wildlebender Tierarten. Das Sekretariat zieht im naechsten Jahr
von Den Haag nach Bonn um. Es wird in das Sekretariat der Bonner Konvention
integriert. Die Aufgaben des Sekretariats fuer das Wasservogelabkommen
uebernimmt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep).
Die 1. Vertragsstaatenkonferenz beschloss des weiteren, den Aktionsplan
auf weitere wandernde Wasservogelarten auszudehnen. Damit verpflichten
sich die Vertragsparteien, fuer mehr als hundert Arten besondere
Schutzmaßnahmen kurzfristig zu ergreifen. Das betrifft auch eine Reihe
von in Deutschland heimischen Arten wie Rohrdommel, Goldregenpfeifer,
Alpenstrandlaeufer und Zwergseeschwalbe. Im Anschluss an diese Konferenz
begann in Kapstadt die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention.
Sie dauert bis zum 16. November. Frau Altmann lud die naechsten Vertragssta
atenkonferenzen des Wasservogelabkommens und der Bonner Konvention im Jahr
2002 nach Bonn ein.