HUREREI.
Unerlaubter Geschlechtsverkehr außerhalb der schriftgemäßen Ehe.
Das hebräische Verb sanáh und seine verwandten Formen
vermitteln den Gedanken von Hurerei, unsittlichem Verkehr oder
Prostitution (1Mo 38:24; 2Mo 34:16; Hos 1:2; 3Mo 19:29).
Das mit "Hurerei" übersetzte griechische Wort lautet pornéia.
Über die Bedeutungen von pornéia schrieb B. F. Westcott in seinem
Buch Saint Paul's Epistle to the Ephesians (1906, S. 76):
"Dies ist ein allgemeiner Ausdruck für jeglichen unerlaubten
Geschlechtsverkehr: 1. Ehebruch, Hos. ii. 2, 4 (LXX.);
Matt. v. 32; xix. 9; 2. unerlaubte Ehegemeinschaft, I Kor. v. I; 3.
Hurerei im allgemeinen Sinne, wie hier [Eph 5:3]."
Im Griechisch-deutschen Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments
und der frühchristlichen Literatur von Walter Bauer (6. Auflage, Berlin 1988,
Sp. 1389) wird pornéia wie folgt definiert: "d. Unzucht, d. Hurerei v.
jeder Art illegitimen Geschlechtsverkehrs". Unter pornéia versteht man
u. a. den schwerwiegenden Mißbrauch des Geschlechtsorgans
oder der Geschlechtsorgane von mindestens einer Person;
außerdem müssen es zwei oder mehr Beteiligte sein
(d. h. einschließlich einer weiteren einverstandenen Person oder eines Tieres),
ob vom gleichen Geschlecht oder vom anderen Geschlecht (Jud 7).
Die unerlaubte Handlung eines Vergewaltigers ist Hurerei,
aber natürlich wird dadurch die vergewaltigte Person nicht ebenfalls zum Hurer.
Als Gott die erste Eheschließung vornahm, sagte er:
"Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen,
und er soll fest zu seiner Frau halten, und sie sollen e i n Fleisch werden"
(1Mo 2:24). Demnach galt die Monogamie oder Einehe als Maßstab für
Mann und Frau, was den wahllosen Geschlechtsverkehr ausschloß.
Auch Ehescheidung und Wiederverheiratung mit jemand anders
war nicht vorgesehen. (Siehe SCHEIDUNG.)
In der patriarchalischen Gesellschaft verabscheuten Gottes
treue Diener Hurerei, ganz gleich, ob die Betreffenden ledig,
verlobt oder verheiratet waren; Hurerei galt als eine Sünde
gegen Gott (1Mo 34:1, 2, 6, 7, 31; 38:24-
26;
Unter dem Gesetz.
Unter dem mosaischen Gesetz mußte ein Mann, der mit einem
nichtverlobten Mädchen Hurerei begangen hatte, das Mädchen heiraten
und dem Vater den Brautpreis (50 Silberschekel; 110 $) bezahlen,
und er durfte sie alle seine Tage nicht durch Scheidung entlassen.
Selbst wenn der Vater sie ihm nicht zur Frau geben wollte,
mußte der Mann dem Vater den Kaufpreis bezahlen
(2Mo 22:16, 17; 5Mo 22:28, 29).
War aber das Mädchen verlobt, so mußte der Mann gesteinigt werden.
Hatte das Mädchen geschrien, als es angegriffen wurde,
durfte es nicht bestraft werden, doch wenn es nicht geschrien hatte
(wodurch es sein Einverständnis zeigte), mußte es ebenfalls getötet werden
(5Mo 22:23-27).
Die Heiligkeit der Ehe wurde durch das Gesetz betont,
gemäß dem eine Frau mit dem Tod bestraft wurde,
wenn sie sich bei der Heirat als Jungfrau ausgegeben,
heimlich aber Hurerei begangen hatte.
Beschuldigte der Mann sie zu Unrecht eines solchen Vergehens,
betrachtete man das als eine große Schande für ihr Vaterhaus.
Die Richter mußten ihn wegen dieser Verleumdung "züchtigen"
(vielleicht durch Schläge) und ihm eine Geldbuße
von 100 Silberschekel (220 $) auferlegen,
die dann dem Vater gegeben wurden (5Mo 22:13-21).
Die Tochter eines Priesters, die der Prostitution nachging,
entweihte sein heiliges Amt. Sie mußte getötet und
dann als etwas Verabscheuungswürdiges verbrannt werden
(3Mo 21:9; siehe ferner 3Mo 19:29).
Hurerei zwischen Verheirateten (Ehebruch) war eine Übertretung des
siebten Gebotes und zog für beide Teile die Todesstrafe nach sich
(2Mo 20:14; 5Mo 5:18; 22:22).
Wenn ein Mann mit einer für einen anderen Mann bestimmten Magd,
die noch nicht losgekauft oder freigelassen worden war,
Hurerei beging, mußte Bestrafung erfolgen;
sie brauchten aber nicht getötet zu werden (3Mo 19:20-22),
und das wahrscheinlich deshalb nicht, weil die Frau noch nicht frei war
und darum nicht vollständig nach eigenem Ermessen handeln konnte
wie eine Verlobte, die frei gewesen wäre. Der Loskaufspreis war noch nicht
oder mindestens noch nicht vollständig bezahlt worden,
weshalb sie immer noch eine Sklavin ihres Herrn war.
Als der gedungene Prophet Bileam durch Wahrsagerei
keinen Fluch über Israel bringen konnte, gelang es ihm,
die Israeliten der Gunst Gottes zu berauben, indem er an ihre Begierde
nach unerlaubtem Geschlechtsverkehr appellierte.
Mit Hilfe der Moabiterinnen verführte er die Israeliten
zur schmutzigen Phallusverehrung des Baals von Peor,
so daß 24 000 von den Söhnen Israels starben
(4Mo 25:1-9; 1Ko 10:8 [wahrscheinlich wurden 1 000 Häupter
des Volkes getötet und an Stämme gehängt (4Mo 25:4),
und die übrigen kamen durch das Schwert oder die Plage um.
Jesus Christus stellte Gottes ursprünglichen Maßstab für die Ehe (die
Einehe) wieder her (Mat 5:32; 19:9). Er verurteilte Hurerei, indem er sie
genauso einstufte wie Mordtaten, Diebstahl, böse Überlegungen, falsches
Zeugnis und Lästerung, und wies darauf hin, daß diese aus dem Innern, dem
Herzen, eines Menschen kommen und ihn verunreinigen (Mat 15:19, 20; Mar
7:21-23). Später, um das Jahr 49 u. Z., warnte die leitende Körperschaft,
die aus den Aposteln und älteren Männern der Versammlung in Jerusalem
bestand, die Christen in einem Brief vor Hurerei und stellte diese dem
Götzendienst und dem Blutgenuß gleich (Apg 15:20, 29; 21:25).
Der Apostel Paulus macht deutlich, daß Hurerei zu den Werken des Fleisches
(das Gegenteil der Frucht des Geistes Gottes) gehört,
und weist warnend darauf hin, daß Personen, die die Werke des Fleisches wirken,
das Königreich nicht erben werden (Gal 5:19-21). Er gibt Christen den Rat,
ihren Leib "in bezug auf Hurerei" zu ertöten (Kol 3:5),
ja sie sollte unter Christen, die heilig sein sollten,
nicht zum Gesprächsthema gemacht werden. Ebensowenig durften die Israeliten
die Namen heidnischer Götter erwähnen - nicht, daß sie ihre Kinder
nicht vor diesen Göttern warnten, aber sie redeten in keiner Weise
gut von ihnen (Eph 5:3; 2Mo 23:13).
Hurerei ist ein Vergehen, für das jemand aus der Christenversammlung
ausgeschlossen werden kann (1Ko 5:9-13; Heb 12:15, 16).
Nach den Worten des Apostels Paulus sündigt ein Christ,
der Hurerei begeht, gegen seinen eigenen Leib,
indem er seine Fortpflanzungsorgane mißbraucht.
Er fügt sich selbst großen geistigen Schaden zu,
bringt Unreinheit in Gottes Versammlung und setzt sich der Gefahr aus,
tödliche, sexuell übertragbare Krankheiten zu bekommen
(1Ko 6:18, 19). Er greift auf die Rechte seiner christlichen Brüder über
(1Th 4:3-7), 1. indem er Unreinheit und schändliche Torheit
in die Versammlung hineinträgt und Schmach darauf bringt
(Heb 12:15, 16), 2. indem er denjenigen, mit dem er Hurerei begeht,
um seinen guten Ruf bringt und, wenn er ledig ist,
ihm die Möglichkeit raubt, sittlich rein zu bleiben,
um eine ehrbare Ehe einzugehen, 3. indem er seine eigene Familie
in Verruf bringt und 4. den Eltern, dem Ehepartner
oder dem Verlobten desjenigen, mit dem er Hurerei begeht, ein Unrecht zufügt.
Er mißachtet nicht Menschen, deren Gesetze Hurerei zulassen oder nicht,
sondern Gott, der ihn wegen seiner Sünde bestrafen wird (1Th 4:8).
Quelle: Einsichten in die Heilige Schrift (Lexikon)
Gruss
Tihomir
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