Nicht nur die Befuerwoerter der Straffreiheit fuer sexuelle Handlungen mit
minderjaehrigen in allen Parteien, sondern auch die, noch vom Gesetz,
verfolgten Personengruppen, blicken hoffnungsvoll nach Berlin, wo
Bundeskanzler Schroeder, sowie der sich von Strassentreter zum NATO-
Erfuelungsgehilfen hochgedienter Joseph Fischer ihre Expertenteams eifrig
an dem Gesetz zur Gleichstellung der Hurerei ausuebenden Personen, mit
allen anderen Berufsgruppen, arbeiten lassen.
"Wegen Zuhaelterei und Menschenhandel mit zwei minderjaehrigen
Schuelerinen hat das Bonner Landgericht einen Detektiv
und Tuersteher (30) zu 28 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte
hatte zwei 15 und 16 Jahre alte Schuelerinnen Vertraege unterschreiben
lassen, in denen sie sich zu Prostitution verpflichten.
Demnach sollten sie an sechs Tagen in der Woche taeglich vier Freier
bedienen. 60 Prozent des Verdienstes sollten an ihm abgefuehrt werden.
Zur Werbung von potentiellen Kunden hatte der Detektiv einen Katalog
mit Nacktbildern angelegt. Waehrend die 16-jaehrige nach
Vertragsunterschrift abgetaucht war liess sich die 15-jaehrige von den
Angeklagtewn in sexuelle Praktiken einfuehren und wurde auch mindestens
zwei Freiern zugefuehrt."
Quelle: dpa, Rheinische Post von 19.5.2001 Seite 3 (Auszug)
HUREREI.
Unerlaubter Geschlechtsverkehr außerhalb der schriftgemaeßen Ehe.
Das hebraeische Verb sanáh und seine verwandten
Formen vermitteln den Gedanken von Hurerei,
unsittlichem Verkehr oder Prostitution
(1Mo 38:24; 2Mo 34:16; Hos 1:2; 3Mo 19:29).
Das mit "Hurerei" uebersetzte griechische Wort lautet pornéia.
Über die Bedeutungen von pornéia schrieb B. F. Westcott
in seinem Buch Saint Paul's Epistle to the Ephesians (1906, S. 76):
"Dies ist ein allgemeiner Ausdruck für jeglichen unerlaubten Geschlechtsverkehr:
1. Ehebruch, Hos. ii. 2, 4 (LXX.); Matt. v. 32; xix. 9; 2.
unerlaubte Ehegemeinschaft, I Kor. v. I; 3.
Hurerei im allgemeinen Sinne, wie hier [Eph 5:3]."
Im Griechisch-deutschen Woerterbuch zu den Schriften
des Neuen Testaments und der fruehchristlichen Literatur
von Walter Bauer (6. Auflage, Berlin 1988, Sp. 1389)
wird pornéia wie folgt definiert
Quelle: Einsichten in die Heilige Schrift (Lexikon)
Gruss
Tihomir
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