amnesty international - URGENT ACTION
UA 234/96 ai-Index: AFR 02/09/96 3. Oktober 1996 - bs
ABSCHIEBUNG / DROHENDER STAATLICHER MORD
Ruanda / Burundi: 392 burundische Flüchtlinge, die aus Ruanda
abgeschoben wurden
sowie über 3.000 weitere Flüchtlinge, denen die
Abschiebung droht
Am 30. September 1996 schoben Soldaten der Ruandischen Patriotischen Armee
(RPA) 392 burundische Flüchtlinge aus Ruanda in die im Nordwesten Burundis
gelegene Provinz Cibitoke ab. In dieser Region waren die burundischen
Sicherheitskräfte und bewaffnete Oppositionsgruppen für zahllose Tötungen
verantwortlich. Über 3.000 weiteren Flüchtlingen droht ebenfalls die
Zwangsrückführung nach Burundi. Die abgeschobenen Menschen sind in größter
Gefahr, in Burundi staatlichem Mord bzw. vorsätzlichen oder willkürlichen
Tötungen zum Opfer zu fallen.
Ruandische Regierungsvertreter haben Berichten zufolge die Rückkehr als
freiwillig bezeichnet. Ein Vertreter des "Ministère de la Réhabilitation
nationale", des Ministeriums, das für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig
ist, war nach vorliegenden Informationen bei den Abschiebungen anwesend.
Nachdem Berichte über Massaker in Cibitoke bekannt geworden waren, flohen
Ende Juni und Anfang Juli 1996 zwischen 3.000 und 4.000 Staatsbürger
Burundis nach Ruanda. Nach ihrer Ankunft wurden die Flüchtlinge in
Kabangira (Bugarama, Präfektur Cyangugu) untergebracht, wo die
Lebensbedingungen sehr schlecht sind. Der Hohe Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR) hat kritisiert, daß die Flüchtlinge zu nah an
der Grenze untergebracht seien und somit ein Sicherheitsrisiko für sie
bestehe. Trotz dieser Einwände haben die Behörden Ruandas sich geweigert,
die Flüchtlinge zu verlegen.
In der ruandischen Präfektur Cyangugu, die an Burundi und Zaire grenzt,
kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen und
Menschenrechtsverstößen durch über die Grenzen eindringende Kräfte sowie
Menschenrechtsverletzungen durch die RPA. Seit ihrer Ankunft sind die
burundischen Flüchtlinge von Soldaten der RPA eingeschüchtert und mit der
Abschiebung bedroht worden. Anfang Juli 1996 suchte der Militärkommandant
von Cibitoke in Burundi die Flüchtlinge auf, um sie zur Rückkehr nach
Burundi zu bewegen. Einige der Flüchtlinge kehrten daraufhin zurück,
flohen aber kurz darauf wieder nach Ruanda. Kurz vor dem 30. September
1996 organisierte der Gouverneur von Cibitoke einen Besuch der Flüchtlinge
in Cibitoke, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Diejenigen Flüchtlinge, die
an der Reise teilgenommen hatten, empfanden die Lage dort nicht als sicher
und viele berichteten, daß ihre Häuser zerstört worden waren.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die schweren Menschenrechtsverletzungen in Burundi reißen nicht ab. Seit
dem Ausbruch der Kämpfe 1993 sind über 150.000 Menschen, mehrheitlich
unbewaffnete Zivilisten, von Angehörigen der Sicherheitskräfte und
bewaffneten Gruppen getötet worden. Aus Cibitoke wurden besonders
erbitterte Kämpfe und schwere Menschenrechtsverletzungen gemeldet. Am 26.
September 1996 wurden rund 50 Menschen in Mugina (Cibitoke) Berichten
zufolge von der burundischen Armee getötet, nachdem Rebellen einen Angriff
gestartet hatten. Internationale Hilfsorganisationen haben keinen Zugang
mehr zu dem Gebiet.
Immer wieder werden Vorwürfe über geheime Absprachen zwischen den
Sicherheitskräften Burundis und der RPA erhoben - die beide von der
ethnischen Gruppe der Tutsi dominiert werden, sowie zwischen burundischen
Hutu-Rebellengruppen und ruandischen Hutu-Milizen, die mit der ehemaligen
Regierung Ruandas und der Armee, welche für den Völkermord in 1994 in
Ruanda verantwortlich war, zusammenarbeiten. Einige Flüchtlinge aus
Burundi machten nach ihrer Ankunft in Ruanda Angaben über die Präsenz von
RPA-Soldaten in Burundi und über dort von diesen begangene
Menschenrechtsverletzungen. Die ruandischen Behörden bestreiten jede
Beteiligung an Verstößen in Burundi.
Die jetzige Abschiebung von burundischen Flüchtlingen aus Ruanda folgte
nur zwei Monate nach der Rückkehr Zehntausender ruandischer Hutu-
Flüchtlinge aus Burundi nach Ruanda im August 1996. Über 15.000 ruandische
Flüchtlinge waren bereits im Juli 1996 abgeschoben worden. Die Behörden in
Ruanda und Burundi koordinierten die Rückkehr der Flüchtlinge, die
offiziellen Angaben zufolge freiwillig erfolgte, obwohl die Flüchtlinge
physisch und psychisch unter Druck gesetzt wurden. Mindestens drei
Flüchtlinge waren Berichten zufolge von burundischen Regierungstruppen
getötet worden, bevor fast alle ruandischen Flüchtlinge in Burundi ihrer
Rückkehr nach Ruanda zustimmten.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Fax- bzw. Telebriefe, Telegramme
oder Luftpost-briefe an die Behörden Ruandas, in denen Sie
gegen die Abschiebung von 392 burundischen Flüchtlingen am 30.
September 1996 in die burundische Provinz Cibitoke protestieren und Ihre
Sorge um die Sicherheit der zurückgekehrten Flüchtlinge zum Ausdruck
bringen;
darlegen, daß dies einen eindeutigen Verstoß gegen die
Verpflichtungen Ruandas nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und
der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU)
darstellt, in denen das Verbot der Abschiebung (non-refoulement)
festgeschrieben ist und in denen es heißt, daß niemand in einen Staat
abgeschoben werden darf, in dem ihm oder ihr schwere
Menschenrechtsverletzungen drohen;
um sofortige Zusicherungen bitten, daß die zurückgebliebenen
Flüchtlinge und zukünftige Asylsuchende in Ruanda nicht nach Burundi
zurückgeschoben werden und ihnen Schutz durch die ruandischen Behörden
gewährt wird.
APPELLE AN:
Monsieur Patrick Mazimpaka, Ministre de la Réhabilitation nationale
Ministère de la Réhabilitation nationale, Kigali, REPUBLIK RUANDA (für
Flüchtlingsfragen zuständiger Minister - korrekte Anrede: Monsieur le
Ministre)
Telegramme: ministre de la réhabilitation nationale, kigali, ruanda
Telefax: (00250) 72338
Monsieur Faustin MUNYAKABERA, Préfet de Cyangugu, Préfecture de Cyangugu,
REPUBLIK RUANDA (Präfekt von Cyangugu - korrekte Anrede: Monsieur le
Préfet)
Telegramme: prefet, cyangugu, ruanda
Géneral Major Paul Kagame, Vice-Président et Ministre de la Défense,
Présidence de la République, BP 15, Kigali, REPUBLIK RUANDA
(Vizepräsident und Verteidigungsminister - korrekte Anrede: Monsieur le
Vice-Président)
Telefax: (00250) 76 969 oder (00250) 72 431
Telegramme: vice president kagame, kigali, ruanda
KOPIEN AN:
Kanzlei der Botschaft der Republik Ruanda, Beethovenallee 72, 53173 Bonn
Telefax: (0228) 35 19 22 - (S. E. Herrn Bernhard Makuza)
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Fax- bzw. Telebriefe, Telexe,
Telegramme oder Luftpostbriefe an die Behörden Burundis, in denen Sie
Ihrer Sorge um die Sicherheit von 392 burundischen Flüchtlingen, die
gegen ihren Willen am 30. September 1996 von Ruanda in die Provinz
Cibitoke in Burundi zurückgeschoben wurden, Ausdruck verleihen;
um die Zusicherung bitten, daß sie und alle übrigen unbewaffneten
Zivilisten vor Menschenrechtsverstößen in Burundi geschützt werden, vor
allem vor extralegalen Hinrichtungen durch die burundischen
Sicherheitskräfte und vorsätzlichen und willkürlichen Tötungen durch
bewaffnete Gruppen.
APPELLE AN:
Bitte senden Sie nur Faxe und Telegramme, da der Luftpostweg nach Burundi
auf unbestimmte Zeit unterbrochen ist.
Madame Anne BARIYUNTURA, Ministre à la Réinsertion et à la Réinstallation
des Déplacés et des Rapatriés, Ministère à la Réinsertion , BP 2645,
Bujumbura, REPUBLIK BURUNDI (für Flüchtlingsfragen zuständige Ministerin -
korrekte Anrede: Madame le Ministre)
Telefax: 00 257 21 2629 - Telegramme: ministre a la reinsertion,
bujumbura, burundi
Lieutenant-Colonel SINARINZI, Gouverneur de la Province de Cibitoke, Hôtel
de ville, Cibitoke, REPUBLIK BURUNDI (Gouverneur der Provinz Cibitoke -
korrekte Anrede: Monsieur le Gouverneur)
Telegramme: governeur, cibitoke, burundi
KOPIEN AN:
Kanzlei der Botschaft der Republik Burundi, Mainzerstr. 174, 53179 Bonn
Telefax: (0228) 34 01 48 - (S. E. Herr Albert Mbonerane)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem
Französisch, Englisch oder auf deutsch. Da Informationen in urgent actions
schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28.
November 1996 keine Appelle mehr zu verschicken.
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