Benoit Panizzon
unread,Jan 14, 2020, 7:46:39 AM1/14/20You do not have permission to delete messages in this group
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Hallo zusammen
Ich bin in der Schweiz geborener Secondo und im Einbürgerungsprozess.
Entsprechend gross die die Formularschlacht.
Dabei stosse ich immer wieder auf Fragebögen mit Begriffen wie:
* Heimatland
* Vaterland
* Muttersprache
Welche ich ausfüllen und einreichen darf.
Nun, ich bin in der Schweiz geboren, habe hier die Schule besucht, habe
nie in den Ländern gewohnt, welcher meiner durch meine Eltern
erhaltenen Nationalitäten entsprechen. Kann mich in meiner
'Vatersprache' eher schlecht verständigen. Habe ausser immer
komplizierter werdenden administrativen Angelegenheiten (Ausweise,
Steuern etc.) nie mit diesen Nationen zu tun.
Wikipedia definiert das Heimatland auch nicht mit der Nationalität,
sondern mit "Land, Landesteil oder Ort, in dem man [geboren und]
aufgewachsen ist oder sich durch ständigen Aufenthalt zu Hause fühlt"
Ich wundere mich also, ob ich bei der Frage, wie oft ich mein
"Heimatland" besuche angeben soll, dass ich ständig in meinem
Heimatland wohne. Ich vermute hier ist jedoch das Land gemeint, welches
meiner Nationalität entspricht.
Oder gibt es irgendwo eine juristische Definition, was in der Schweiz
genau der Begriff 'Heimatland' umschreibt?
Gruss
-Böni-