Folgendes hat sich zugetragen: Wir haben für unser Auto in der
Tiefgarage unseres Wohnhaus einen Parkplatz gemietet. Heute
morgen haben wir festgestellt, dass jemand an unserem Auto einen
Parkschaden verursacht hat, ohne eine Nachricht zu hinterlassen.
Also haben wir die Polizei verständigt. Diese kann aber "nichts
machen", weil es sich um eine nicht öffentliche Parkgarage handelt...
Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
richter aufgeboten werden... Den Eigentümer wird das nicht
interessieren, weil da sicher irgendwo im Mietvertrag steht "Über-
nimmt keine Haftung"....
Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?
Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
--
gruesschen, martin
mahe at gmx dot net
"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Wieviele Stellplätze insgesamt sind da? Ist das mit Schlüssel
abgesichert und nur für die Anwohner, also einen sehr eingeschränkten
Personenkreis benutzbar? Dann gilt das SVG da nicht.
> Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
> tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
> richter aufgeboten werden...
Das ist so natürlich etwas quer. Aber ein Parkschaden durch
Unvorsichtigkeit ist dasselbe, wie wenn Du bei Tante Olga nicht
aufpasst, deren Vase zertrümmerst und nichts sagst. Wenn Tante Olga nach
einem Fest die Polizei anruft und meint, eine ihrer Verwandten habe die
teure Vase kaputtgemacht und nichts gesagt, denkst Du, dass die dann zum
Ermitteln vorbeikommen?
> Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
> bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
> Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?
Zivilrechtlich muss der Verursacher natürlich den Schaden übernehmen.
Solch eine riesige Garage, dass keine Chance besteht, herauszufinden,
wer es war?
Keine Teilkasko?
> Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Mit welchem Tatbestand? Sachbeschädigung ist nicht strafbar, wenn sie
fahrlässig begangen wird.
> Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
> Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
Das wäre dann ja wohl offensichtlich vorsätzliche Sachbeschädigung...
Gruss
Patrick
Leg dir bitte eine andere politische Gesinnung zu.
Nicht nur die mit den Baseball Schl�gern werden vom Gesetzgeber geandet.
auch wenn da M�rgeli, Blocher, Schluer, ...., ... oder so drauf steht.
Leg dir bitte eine gesetzeskonforme politische Gesinnung zu.
Wirst du von deinen Partei Gevattern belohnt, dass du dich
in der öffentlichkeit hier outest mit Baseball Schlägern durch die
Gegend zu ziehen um deinen Frust abzubauen?
Die Garage beherrbergt - ich habs noch nie genau gezählt- bestimmt 40
Autos. Hätte aber für mehr Platz. Die Verwaltung vermietet darum
Parkplätze auch an Externe. Also an Personen, die nicht in der Überbauung
wohnen. Wir haben schon einen Verdacht, wer es gewesen sein könnte...
Nur wenn wir ihn darauf ansprechen, wird er es wohl abstreiten. Was dann?
> Keine Teilkasko?
Doch schon, aber Selbstbehalt, Bonusverlust usw...
Genau solche Vorfälle stärken meine politische Gesinnung...
> Wirst du von deinen Partei Gevattern belohnt, dass du dich
> in der öffentlichkeit hier outest mit Baseball Schlägern durch die
> Gegend zu ziehen um deinen Frust abzubauen?
Du wolltest "Genossen" schreiben, nicht? 1. Mai und so...
>> Was haben wir da f�r M�glichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
>
> Mit welchem Tatbestand? Sachbesch�digung ist nicht strafbar, wenn sie
> fahrl�ssig begangen wird.
Ist es denn wirklich die Aufgabe des Gesch�digten, vor Anzeigeerstattung
herauszufinden, ob der T�ter fahrl�ssig oder vors�tzlich gehandelt hat?
W�re nicht gerade das Aufgabe der Untersuchungsbeh�rden?
Und nochmal nachgefragt, weil mir dieser Unterschied zwischen privatem
und �ffentlichem Grund bisher nich bewusst war: Das heisst, dass auf
privatem Grund auch Fahrerflucht nicht strafbar ist? Gilt das generell,
also zum Beispiel auch auf privatem Grund eines Supermarktes, oder nur
auf mehr oder weniger "abgeschlossenen" Grundst�cken?
Wenn ich beispielsweise beim Rangieren versehentlich einen Gartenzaun
umfahre, dann steht der ja �blicherweise auf Privatgrund. Heisst das,
ich kann in dem Fall einfach wegfahren und niemand k�nnte mir daraus
einen Strick drehen? (Bzw. wenn er mir das Umfahren nachweisen kann,
dann kann er maximal Schadenersatz verlangen, also dasselbe, was er auch
verlangen k�nnte, wenn ich mich gemeldet h�tte).
Die Implikation daraus w�re, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
ankommen lassen k�nnte, abzuhauen. Denn der Gesch�digte muss ja erst mal
beweisen, dass man es war, was er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht
k�nnen wird, und wenn doch, ist man nicht schlechter dran, als wenn man
ehrlich gewesen w�re.
-stef
Du bringst es auf den Punkt: Wer ehrlich ist, ist selber schuld!
> Und nochmal nachgefragt, weil mir dieser Unterschied zwischen privatem
> und �ffentlichem Grund bisher nich bewusst war: Das heisst, dass auf
> privatem Grund auch Fahrerflucht nicht strafbar ist? Gilt das generell,
> also zum Beispiel auch auf privatem Grund eines Supermarktes, oder nur
> auf mehr oder weniger "abgeschlossenen" Grundst�cken?
Nachtrag: F�r Deutschland habe ich beim Googeln tats�chlich etwas
entsprechendes gefunden:
http://www.straffrei-mobil.de/index.php/fahrerflucht/263-keine-unfallflucht-auf-privatgrund
Ist es in der Schweiz gleich geregelt? Das finde ich tats�chlich
erstaunlich. Weil Selbstschutz (z.B. eine �berwachungskamera einbauen)
ist dann ja wieder verboten. Man kann also eigentlich auf Privatgrund
gar nichts dagegen machen, dass einem andere Leute mutwillig oder
fahrl�ssig das Auto zerkratzen, wenn man zum Beispiel Krach mit dem
Nachbarn hat...
-stef
Du kannst nat�rlich einen Brief an die Strafverfolgungsbeh�rden
schreiben, zumal Ausk�nfte der Polizei bekanntlich nicht immer hieb- und
stichfest sind. Vermutlich gilt das SVG dort aber tats�chlich nicht.
Damit f�llt "pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall" flach.
> Also an Personen, die nicht in der �berbauung
> wohnen. Wir haben schon einen Verdacht, wer es gewesen sein k�nnte...
> Nur wenn wir ihn darauf ansprechen, wird er es wohl abstreiten. Was dann?
Keine Spuren an anderen Autos? Indizien kannst Du �brigens auch Deiner
Versicherung mitteilen, die sich eigentlich darum k�mmern sollte. Das
sollte dann aber schon mehr als "der hat mich neulich b�se angeguckt,
als ich am Sonntag meinen Garten gespritzt habe" sein.
>> Keine Teilkasko?
>
> Doch schon, aber Selbstbehalt, Bonusverlust usw...
Was vermutlich nichts daran �ndert, dass Du den Vorfall Deiner
Versicherung melden musst -- schau mal in die AGB/AVB.
Gruss
Patrick
>> W�re nicht gerade das Aufgabe der Untersuchungsbeh�rden?
>
> Wie siehst Du das mit der Vase bei Tante Olga? Und lach nicht, die
> k�nnte auch 1000 Franken gekostet haben.
Im Prinzip �hnlich. Nehmen wir mal an, sie hat die Vase vor die T�r in
den Korridor gestellt, weil sie dort halt auch gern Blumen hat. Nun
wirft jemand die Vase um und sie geht zu Bruch. Man weiss nicht sicher,
wer es war und ob es fahrl�ssig oder absichtlich war.
Das ist also ganz allein das Problem von Tante Olga, Polizei informieren
ist zwecklos.
Missversteh mich nicht: Ich kritisiere ja nicht, was Du geschrieben
hast, ich bin nur verbl�fft, weil ich das nicht gedacht h�tte.
W�re es denn anders, wenn der Unbekannte die Vase geklaut statt zerst�rt
h�tte? Oder ist auch das ganz allein das Problem des Bestohlenen?
> Es geht im Wesentlichen darum, wie unbestimmt der Personenkreis ist. Auf
> dem Parkplatz der Migros beispielsweise gilt das SVG.
>
> Wenn Du einen Salzsee mietest und den absperrst, kannst Du dort
> theoretisch auch beliebige Geschwindigkeitsrekorde mit einem Raketenauto
> aufstellen, das SVG gilt nicht. Theoretisch deshalb, weil ich da ein
> paar Probleme mit der Zonenkonformit�t und dem Umweltschutzrecht sehe.
> Und grosse abgelegene Salzseen in der Schweiz eher schwer zu finden sein
> d�rften...
Ok, den Punkt kapiere ich ;-). Ich w�rde f�r das Parkieren auf meinem
eigenen Salszee auch keine Parkbusse bekommen, klar. Ich h�tte halt nur
nicht gedacht, dass ein Parkschaden (den ich als Sachbesch�digung
taxiert h�tte) etwas mit dem G�ltigkeitsbereich des
Strassenverkehrsgesetzes zu tun hat.
> Du hast (als Schuldner wie auch als Gl�ubiger) zivilrechtlich eine
> Schadenminderungspflicht. Wenn der Gl�ubiger beispielsweise Kosten hat,
> um den Verursacher ausfindig zu machen, kann ein Richter nach OR 43 das
> auf den Schadenersatzbetrag draufhauen.
Immerhin.. Aber finden und �berf�hren muss man den T�ter immer noch
selber, die Polizei hilft nicht, wenn es um Privatgrund geht, richtig?
>
>> Die Implikation daraus w�re, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
>> ankommen lassen k�nnte, abzuhauen.
>
> So senken viele Leute, gerade bei schwieriger Beweislage. Dominique und
> Co. kommen damit ja auch immer wieder davon, wie man sieht.
Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
Vergehen. Trotzdem, f�r das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
eine Rolle spielen, wenn man auf Sch�den sitzen bleibt, weil die Polizei
lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbesch�diger aufzusp�ren.
-stef
Ebent. Die Polizei wird m�glicherweise vorbeikommen, einen Rapport
schreiben, und der Praktikant der Staatsanwaltschaft muss dann einen
Einstellungsbeschluss schreiben -- T�terschaft unklar, vermutlich
fahrl�ssige Sachbesch�digung -> eh nicht strafbar. Viel warme Luft f�r
nichts.
> W�re es denn anders, wenn der Unbekannte die Vase geklaut statt zerst�rt
> h�tte? Oder ist auch das ganz allein das Problem des Bestohlenen?
Diebstahl wie Sachbesch�digung sind Straftatbest�nde. Bei meinem
Vasenbeispiel bin ich von fahrl�ssiger Sachbesch�digung ausgegangen, und
das ist eben nicht strafbar.
> Ich w�rde f�r das Parkieren auf meinem
> eigenen Salszee auch keine Parkbusse bekommen, klar.
Eben. Du kannst dort sogar sturzbesoffen einen Unfall bauen, Dein nicht
zugelassenes Auto schrotten und Deinen eigenen Boden besch�digen.
> Ich h�tte halt nur
> nicht gedacht, dass ein Parkschaden (den ich als Sachbesch�digung
> taxiert h�tte) etwas mit dem G�ltigkeitsbereich des
> Strassenverkehrsgesetzes zu tun hat.
Moment.
Strafbar ist nur, wenn es in einem Gesetz steht.
Strafgesetzbuch: Sachbesch�digung. Aber nur bei Vorsatz.
Strassenverkehrsgesetz: Pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall.
Aber SVG gilt eben nicht �berall.
Du kannst gerne die law-and-order-Partei Deines Vertrauens fragen, ob
sie im Parlament einen neuen Straftatbestand f�r Parksch�den einf�hren will.
> Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
> Vergehen. Trotzdem, f�r das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
> eine Rolle spielen, wenn man auf Sch�den sitzen bleibt, weil die Polizei
> lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbesch�diger aufzusp�ren.
Tut sie das? Schreib halt in der Weltwoche einen Leserbrief.
Gruss
Patrick
In jedem Bösen steckt auch etwas Gutes! Darum bekommen unsere Bösen
auch Hafturlaub... Und in Norwegen ist man so vom Guten überzeugt, dass
man das maximale Strafmass auf 21 (31?) Jahre festgelegt hat - und jetzt
natürlich prompt Wege und Möglichkeiten sucht das selbstgemachte Gesetz
zu verbiegen und den Massenmörder länger hinter Gitter zu bringen. Weil
er eben doch böser ist als angenommen...
Das steht schon im OR...
> und wenn er sich dem zu entziehen versucht, macht er
> sich strafbar".
Eigentlich w�rde es reichen, den Geltungsbereich des SVG in Artikel 1
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a1.html
auch auf nicht-�ffentliche Strassen auszudehnen, soweit es um die
folgenden beiden Artikel geht:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a51.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a92.html
Allerdings w�re diese L�sung viel zu simpel ;-}
> Ach weisst Du, ich habe eigentlich keine politische Heimat.
Das ist ja sch�n. Ich finds nur l�cherlich, wenn man der Polizei quasi
vorwirft, dass sie ihre Arbeit tut, wenn man nichtmal einen Diebstahl
von einer fahrl�ssigen Sachbesch�digung unterscheiden kann. Bitte
law-and-order, aber nicht f�r mich! Wenn Du kein Geld f�r Parkbussen
ausgeben willst, dann parke halt nicht illegal. Wenn Du Dich nicht ans
Tempolimit halten kannst, dann fahre Tram
Gruss
Patrick
Zwischenzeitlich hat sich unser Verdacht erhärtet! Auf unserem Auto ist
von einem Reifen ein Abdruck, auf dem deutlich Zahlen mit einer
Umrandung sichtbar sind. Die identischen Zahlen haben wir auf dem
Reifen eines Autos vis-a-vis in der Parkgarage gefunden. Der Ver-
ursacher lässt sich also zweifelsfrei bestimmen. Nur was, wenn er es
abstreitet?
Die Versicherung, resp. die Dame am Telefon, hat uns geraten eine
"andere Stelle" zu kontaktieren, da sie selbst noch die einen solchen
Fall hatte und vom Argument der Polizei genauso verwirrt war wie wir...
Ach ja ich vergass, in der Schweiz gibt es ja keine Korruption. Und wenn
man für jeden Scheiss gebüsst wird gibt's ja weniger Möglichkeiten für
Korruption als wenn der Normalfall eben ist 'so lange es nicht
gefährlich ist, passiert auch nichts'...
Zumindest schaust Du einfach auf die erstbeste Tabelle, statt einen
80-seitigen Bericht mal halbwegs zu lesen. Der gibt n�mlich einige
Einblicke in die Ressourcenverteilung und zeigt auch einige Probleme auf.
> Zum Beispiel sagt der Gesch�ftsbericht 2010 der Kapo Z�rich meines
> Vertrauens, dass die Verkehrspolizei 209 Mitarbeiter hat, die Kripo 473.
Und die Sicherheitspolizei hat auch noch ein paar(tm) Leute, die sich
wirklich nicht um Parks�nder k�mmern.
Daf�r bestehen die 200 Nasen der Verkehrspolizei auch aus denen, die zu
Unf�llen gerufen werden und dort aufr�umen m�ssen, der Seepolizei,
Verkehrsinstruktion, den Leuten in den Verkehrsleitzentralen und den
Anlagentechnikern. Aber klar, die verteilen alle den ganzen Tag Bussen,
weil der Stef seinen SUV vor dem Migros geparkt hat, um ein Gipfeli zu
holen. Gemeine S�cke, das.
> Und was genau ist der Nutzen dieser Zahl?
Eigentlich hattest Du ja reklamiert, es w�rden zuviele Ressourcen in
Bussen gesteckt, um harmlose Schattenparker und Warmduschraser zu
schr�pfen. Nimm zu den Stellen vielleicht noch die Stawa dazu, und schau
mal die Strafbefehle an. Das sind dann �brigens die, wo Ordnungsbussen
nicht mehr drinliegen. Rationeller Umgang mit Massendelinquenz oder
Ressourcenverschwendung?
> �ber die Aufkl�rungsquote beim Falschparken wird leider keine
> Statistik gef�hrt, aber sie ist vermutlich deutlich h�her.
Wo kein Kl�ger...Du weisst schon. Vermutlich unter einem Prozent.
Gruss
Patrick
> Meine Meinung: Solange es noch nennenswerte Proteste gegen Radarfallen und
> Parkbussen gibt, zeigt das eben, dass immer noch zu schnell gefahren und
> falsch parkiert wird, also braucht es in dem Bereich noch mehr Polizei.
Ich ewrlaube mir mal, dieses Argumentarium auf die Spitze zu treiben,
ohne es im Kern zu ändern:
"Solange es noch Proteste gegen Polizeiwillkür gibt, gibt es
offensichtlich noch zuwenig Polizeiwillkür. Es braucht daher noch mehr
Polizei".
Die Logik ist in sich sicher richtig: Mit mehr Polizeiwillkür könnte man
die Proteste gegen die Polizeiwillkür wirksam unterdrücken. Aber:
Fühlt sich da jemand an China erinnert?
> Wenn Dir ein Parkverbot unsinnig erscheint, musst Du nicht gegen den
> Polizisten vorgehen der Bussen verteilt, sondern Dich dafür einsetzten,
> dass an der Stelle das Verbot aufgehoben wird.
Für mich habe ich einen anderen, weniger frustrierenden Weg gefunden:
Ich habe die Stadt verlassen und betrete sie auch praktisch nicht mehr.
Ich bin daher von Parkbussen kaum betroffen. Manche werfen mir nun
allerdings vor, ich sei mitschuldig an der Zersiedelung der Schweiz. Tja.
Auf der anderen Seite war ich schon durchaus von Diebstahl betroffen und
habe erlebt, wie adynamisch und desinteressiert Polizisten sein können,
wenn es eben nicht ums Parkbussenverteilen geht.
-stef
> Anlagentechnikern. Aber klar, die verteilen alle den ganzen Tag Bussen,
> weil der Stef seinen SUV vor dem Migros geparkt hat, um ein Gipfeli zu
> holen. Gemeine S�cke, das.
Kann es sein, dass Du hier polemisierst, ohne irgendetwas zu wissen?
>> Und was genau ist der Nutzen dieser Zahl?
>
> Eigentlich hattest Du ja reklamiert, es w�rden zuviele Ressourcen in
> Bussen gesteckt, um harmlose Schattenparker und Warmduschraser zu
> schr�pfen. Nimm zu den Stellen vielleicht noch die Stawa dazu, und schau
> mal die Strafbefehle an. Das sind dann �brigens die, wo Ordnungsbussen
> nicht mehr drinliegen. Rationeller Umgang mit Massendelinquenz oder
> Ressourcenverschwendung?
Ich habe mit meinem Beispiel versucht dir zu zeigen, dass es eben nicht
gen�gt, eine bestimmte Zahl zu nennen um zu beweisen, dass die
Ressourcenverteilung ad�quat ist. Interessant ist der Outcome. Und der
Nutzen f�r die Gesellschaft.
>
>> �ber die Aufkl�rungsquote beim Falschparken wird leider keine
> > Statistik gef�hrt, aber sie ist vermutlich deutlich h�her.
>
> Wo kein Kl�ger...Du weisst schon. Vermutlich unter einem Prozent.
Die Aufkl�rungsquote wird als Prozentsatz der erfassten Straftaten
gerechnet, soviel ich weiss. Die Dunkelziffer der gar nicht erfassten
Straftaten spielt f�r die Rechnung keine Rolle. Weder bei den
Parks�ndern noch bei den Diebst�hlen. Und ich w�rde behaupten, die
Aufkl�rungsquote bei den erfassten Falschparkern ist um 90%. Ich gebe
aber zu, dass das eine grobe Sch�tzung ist.
-stef
Also der Dreh war der:
* Wenn es eine versehentliche Sachbesch�digung war, ist es keine
Straftat und damit ist die Polizei nicht zust�ndig.
* Wenn es aber eine absichtliche Sachbesch�digung war, dann ist es eine
Straftat, dann ist die Polizei zust�ndig.
* Nun wissen wir nicht, ob es eine versehentliche oder absichtliche
Sachbesch�digung war. Die Polizei weiss das allerdings auch nicht
sicher. Ausser dem T�ter weiss das eigentlich niemand.
* Also m�sste man eigentlich den T�ter fragen. Aber dazu muss man ihn
erstmal ermitteln. Und wenn man ihn ermittelt hat, dann ist es egal, ob
es absichtlich oder versehentlich war, weil dann kann man ihm so oder so
die Rechnung schicken.
Ob das geht weiss ich nicht. Aber zumindest fragen, woher er wissen
will, dass das keine absichtliche Sachbesch�digung war, k�nnte man den
Staatsanwalt/Untersuchungsrichter ja ganz unverbindlich schon. Naja, so
genau kenne ich das Verh�ltnis zwischen Dir und Deinem Nachbarn ja nicht.
-stef
Ein normaler Polizist, ein guter h�ndelt sowas locker richtig.
Oder h�ndelte, w�r vielleicht korrekter.
Ich bezweifle nicht, dass es heute noch gute Polizisten g�be, gibt.
Ich bezweifle mehr, ein gescheites Personalwesen in der Branche!
Wer nur auf Befehl zu allem bereit ist und vor allem ballern will, wird
nie ein guter, nie ein tauglicher Polizist.
Och. du Armer. Dein Nachbar ist nicht wie du SVP'ler?
Ist es so schlimm für dich, mit nicht SVP'lern leben zu müssen?
> Aber die f?hlen sich ja nicht berufen, die "Beweis-Sicherung"
> durchzuf?hren...
> Nicht mal die Versicherung will sich der Sache annehmen!
Muss die Versicherung dir den Schaden bezahlen? Dann erstaunt es mich
etwas, dass die dem nicht nachgehen wollen. Schliesslich sollten sie
doch ein Interesse daran haben, jemanden zu finden, der ihren Schaden
uebernimmt. Es sei denn, der Schaden sei deutlich kleiner als der
zu erwartende Aufwand.
- Felix
--
Felix Rauch, http://www.trash.net/~xilef/
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Dafür haben wir ja die Kasko-Versicherung. Aber da wird der
Hund begraben sein: Zwischen müssen und wollen besteht immer
ein Unterschied...