Louis Noser wrote:
> Müsste die Tochter meiner Bekannten in der Schweiz mit Gefängnis
> rechnen, wenn der Unfall hier passiert wäre?
Kaum. In der Schweiz wird sowas normalerweise mit einer bedingten
Geldstrafe per Strafbefehl erledigt. Selbst bei Autofahrern, die bei Rot
durchfahren und Fussgänger töten.
> Ist eine Einschätzung möglich, ob die Gesetzeslage in Kolumbien ähnlich
> ist?
Kolumbien hat ein adversatorisches System, da läuft das Verfahren
grundsätzlich anders ab als bei uns. Mit einer Wiedergutmachung(tm) an
das Opfer oder deren Hinterbliebene kann man möglicherweise dort gar
eine strafrechtliche Anklage verhindern.
Aber mit 17 wird da eh noch das Jugendstrafrecht greifen.
Details dazu wird Dir aber lediglich ein Anwalt mit Erfahrung in
kolumbianischem Prozessrecht sagen können. Und das auch erst, wenn er
alle Details des Falles und die Beweislage genau kennt.
Gruss
Patrick