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Gefängnis für Verkehrsunfall mit Todesfolge?

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Louis Noser

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Nov 19, 2023, 3:18:11 AM11/19/23
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Hallo

Die 17jährige, bisher unbescholtene Tochter einer Bekannten hat sich auf
ihrem Motorrad mit dem Handy beschäftigt und darum eine andere junge
Frau nicht gesehen und lebensgefährlich angefahren. Diese liegt im Koma,
Zustand kritisch. Die Behörden wissen nichts von dem Handy, denn dieses
wurde nach dem Unfall nicht gefunden. Die Tochter meiner Bekannten liegt
ebenfalls im Spital, jedoch weniger schwer verletzt.

Meine Bekannte ist Kolumbianerin, hat aber auch den Schweizer Pass und
wohnt hier. Deren Tochter liegt in einem kolumbianischen Spital. Sie
wollte schon vor dem Unfall nicht in der "kalten" Schweiz wohnen.

Müsste die Tochter meiner Bekannten in der Schweiz mit Gefängnis
rechnen, wenn der Unfall hier passiert wäre?

Ist eine Einschätzung möglich, ob die Gesetzeslage in Kolumbien ähnlich ist?

Meine Bekannte hat Panik, weil die junge Frau im Koma zu sterben droht.
Die Tochter meiner Bekannten spricht von Selbstmord.

Vielen Dank.

Grüsse
Louis

Luigi Rotta

unread,
Nov 19, 2023, 12:44:48 PM11/19/23
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Am Sun, 19 Nov 2023 09:18:06 +0100 schrieb Louis Noser
<wegwerf...@gmx.ch>:

>auf
>ihrem Motorrad mit dem Handy beschäftigt

... und du hast da noch Fragen?



--

Gruss

Luigi


Man muss nicht von Anfang das Perfekte machen, es genügt
wenn man beginnt es besser zu machen.(L.R.)

Patrick Rudin

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Nov 19, 2023, 6:10:32 PM11/19/23
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Louis Noser wrote:
> Müsste die Tochter meiner Bekannten in der Schweiz mit Gefängnis
> rechnen, wenn der Unfall hier passiert wäre?

Kaum. In der Schweiz wird sowas normalerweise mit einer bedingten
Geldstrafe per Strafbefehl erledigt. Selbst bei Autofahrern, die bei Rot
durchfahren und Fussgänger töten.

> Ist eine Einschätzung möglich, ob die Gesetzeslage in Kolumbien ähnlich
> ist?

Kolumbien hat ein adversatorisches System, da läuft das Verfahren
grundsätzlich anders ab als bei uns. Mit einer Wiedergutmachung(tm) an
das Opfer oder deren Hinterbliebene kann man möglicherweise dort gar
eine strafrechtliche Anklage verhindern.

Aber mit 17 wird da eh noch das Jugendstrafrecht greifen.

Details dazu wird Dir aber lediglich ein Anwalt mit Erfahrung in
kolumbianischem Prozessrecht sagen können. Und das auch erst, wenn er
alle Details des Falles und die Beweislage genau kennt.


Gruss

Patrick

Louis Noser

unread,
Nov 20, 2023, 3:30:03 AM11/20/23
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Also sprach Patrick Rudin am 20.11.2023 um 00:10:

[...]

Vielen Dank für Dein Posting.
> Aber mit 17 wird da eh noch das Jugendstrafrecht greifen.

Ich nehme an, das heisst, dass die Wahrscheinlichkeit einer
Gefängnisstrafe dadurch nochmals sinkt.

Grüsse
Louis

Patrick Rudin

unread,
Nov 20, 2023, 6:25:59 AM11/20/23
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