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Profit-Verbot für Vereine?

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Jonas Hoppe

unread,
Sep 8, 2021, 1:26:54 PM9/8/21
to
Hallo

Ich habe gehört, dass von Staates wegen ein Verbot gelten soll, wonach
Vereine keine Profite machen dürfen.

Ist das wahr?

Ich finde im ZGB, wo die Vereine (auch) behandelt werden, kein solches
Verbot.

Vielen Dank.


--
Grüsse, Jonas
---

Peter Müller

unread,
Sep 8, 2021, 3:17:46 PM9/8/21
to
Hallo
Ich glaube, dass es so ein Verbot nicht gibt. Es gibt ja Fussballvereine
wie die YB, bei denen ich davon ausgehe, dass es ein knallhartes
Geschäft ist.

Luigi Rotta

unread,
Sep 9, 2021, 3:09:37 AM9/9/21
to
Am Wed, 8 Sep 2021 19:26:52 +0200 schrieb Jonas Hoppe
<maus...@gmx.net>:
Es gibt keinen Grund, für Vereine ein Profitverbot auszusprechen. Wenn
Vereine Profit machen werden sie auch heute schon versteuert wie Firmen.

Die Handels- und Gewerbefreiheit beinhaltet auch die Freiheit, die
Rechtsform zum Profitmachen zu wählen. Gibt sich der Verein keine
Statuten, dann wird er wie eine einfache Gesellschaft behandelt mit
allen Folgen, so z.B. dass alle Mitglieder für die Schulden des Vereins
haften. War vor einigen Jahren akut, als Vereine merkten, dass ohne
entsprechenden Passus in den Statuten alle Mitglieder solidarisch
haften.


--

Gruss

Luigi

"Dumm geboren, später nichts gelernt und dann alles
wieder vergessen."

Jonas Hoppe

unread,
Sep 9, 2021, 8:41:30 AM9/9/21
to
Also sprach Luigi Rotta am 09.09.2021 um 09:09:

> Es gibt keinen Grund, für Vereine ein Profitverbot auszusprechen...

Denkbar wäre etwa, ein entspr. Verbot mit der Sammlung von
Spendengeldern (Reduktion Bettelbriefe) zu begründen.

Aus Deiner Aussage oben kann ich wohl ableiten, dass es *kein*
Profitverbot für Vereine von *Staates wegen* gibt.

Wie kann ich erkennen, dass das Gesetz bzw. das ZGB also einen Profit
zulässt? Indem ich alle Artikel zu den Vereinen durchsehe und wenn
keiner ein entspr. Verbot beinhaltet, ist es erlaubt?

>> ...Vereine merkten, dass ohne
>> entsprechenden Passus in den Statuten alle Mitglieder solidarisch
>> haften.

In unseren Statuten steht zu diesem Thema:
"Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen."

Reicht dieser Satz, um die Mitgliederhaftung auszuschliessen?

Luigi Rotta

unread,
Sep 9, 2021, 3:48:19 PM9/9/21
to
Am Thu, 9 Sep 2021 14:41:29 +0200 schrieb Jonas Hoppe
<maus...@gmx.net>:

>Also sprach Luigi Rotta am 09.09.2021 um 09:09:
>
>> Es gibt keinen Grund, für Vereine ein Profitverbot auszusprechen...
>
>Denkbar wäre etwa, ein entspr. Verbot mit der Sammlung von
>Spendengeldern (Reduktion Bettelbriefe) zu begründen.
>
>Aus Deiner Aussage oben kann ich wohl ableiten, dass es *kein*
>Profitverbot für Vereine von *Staates wegen* gibt.
>
>Wie kann ich erkennen, dass das Gesetz bzw. das ZGB also einen Profit
>zulässt? Indem ich alle Artikel zu den Vereinen durchsehe und wenn
>keiner ein entspr. Verbot beinhaltet, ist es erlaubt?

Wir sind hier nicht in Deutschland, wo alles verboten ist was nicht
erlaubt ist (und selbst dann manchmal)

Es gilt die Handels- und Gewerbefreiheit ohne Beschränkung. Ausnahmen
wie Ärzte, Anwälte, Gasmonteure, etc. sind explizit erwähnt.

>
>>> ...Vereine merkten, dass ohne
>>> entsprechenden Passus in den Statuten alle Mitglieder solidarisch
>>> haften.
>
>In unseren Statuten steht zu diesem Thema:
>"Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen."
>
>Reicht dieser Satz, um die Mitgliederhaftung auszuschliessen?

Eigentlich ja. Am besten ist es, wenn man ein schriftliches Protokoll
der Generalversammlung hat, wo dieses Statut beschlossen wurde.

Der Impfer

unread,
Oct 11, 2021, 3:04:47 PM10/11/21
to
Also sprach Michael Zink am 11.10.2021 um 09:46:

> ...Dann ist er von einigen Steuern befreit, darf aber keinen
> (Gesamt-)Gewinn machen, Er muß also den Gewinn wieder für
> gemeinnützige Zwecke ausgeben.

Das war mir so nicht bewusst. Muss ich mich für die Schweiz noch schlau
machen, ob das hier auch gilt.

Danke für den Hinweis.


--
Grüsse, Jonas
---
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