Also sprach Luigi Rotta am 09.09.2021 um 09:09:
> Es gibt keinen Grund, für Vereine ein Profitverbot auszusprechen...
Denkbar wäre etwa, ein entspr. Verbot mit der Sammlung von
Spendengeldern (Reduktion Bettelbriefe) zu begründen.
Aus Deiner Aussage oben kann ich wohl ableiten, dass es *kein*
Profitverbot für Vereine von *Staates wegen* gibt.
Wie kann ich erkennen, dass das Gesetz bzw. das ZGB also einen Profit
zulässt? Indem ich alle Artikel zu den Vereinen durchsehe und wenn
keiner ein entspr. Verbot beinhaltet, ist es erlaubt?
>> ...Vereine merkten, dass ohne
>> entsprechenden Passus in den Statuten alle Mitglieder solidarisch
>> haften.
In unseren Statuten steht zu diesem Thema:
"Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen."
Reicht dieser Satz, um die Mitgliederhaftung auszuschliessen?