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Haftung für DNS Einträge bei missverständlichem Auftrag

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Benoit Panizzon

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Dec 16, 2019, 6:03:05 AM12/16/19
to
Hallo zusammen

Wir haben im Geschäft gerade einen interessanten Fall bei welchem es zu
klären gilt, wer für DNS Einträge haftet. Mich nimmt Eure Meinung
wunder.

Wir hosten die DNS Zonen für einen Geschäftskunden. Dies ist im
Preis des Abos für solche Kunden inbegriffen.

Dieser Kunde hat selber Kunden und hat eine Kunden Zone auf unserem DNS
einrichten lassen. Solches ist nicht ausdrücklich erlaubt, wird aber
toleriert, wenn es nicht ausufert.

Unser Kunde hat uns einen Auftrag gegeben, eine Änderung an einer IP
Adresse für einen Host Eintrag in der Zone seines Kunden zu machen.

"Bitten ändern Sie xxx.example.com, neue IP 11.22.33.44" als Beispiel.

Der Techniker stellt fest dass dies ein CNAME ist, der auf
yyy.example.com zeigt und fragt, ob 'dies' gelöscht werden
soll.

Antwort des Kunden "Bitte löschen Sie die Einträge zu yyy.example.com".

Was der Kunde mein, der CNAME von xxx.example.com zu yyy.example.com
soll gelöscht werden.

Was der Techniker versteht: Die Ressourcen Einträge zu yyy.example.com
sollen gelöscht werden.

Techniker löscht alle Ressourcen Einträge von yyy.example.com und ändert
den Eintrag xxx.example.com von einem CNAME zu einem A auf die neue IP.
Da ein wenig Zweifel bestehem ob dies wirklich so ist wie der Kunde es
wünschte, wird der Kunde aufgefordert die Änderung zu prüfen und
mitzuteilen, ob dies korrekt ist.

Kunde prüft: xxx.example.com zeigt auf die korrekte IP, gibt keinen
Feedback da alles OK scheint.

1 Monat später:

Auftrag Kunde: Bitte yyy.example.com erstellen zu IP 22.33.44.55

1 Woche später:

Schreiben des Anwaltes des Kunden unseres Kunden an diesen: Der Eintrag
yyy.example.com wurde für 1 Monat aus dem DNS gelöscht. Seinem Mandanten
sei dadurch ein Schaden in 5 stelliger Höhe entstanden. Unser Kunde
leitet dies an uns weiter: Wir als Betreiber des DNS und als ausführende
Instanz der DNS Änderung seien für den Schaden haftbar.

Es ist klar, das Problem ist durch ein Missverständnis entstanden.

Wer ist für einen solchen Fehler haftbar und in welchem Umfang?
Wer hat überhaupt den Fehler gemacht?

Domain Owner und Technischer Ansprechpartner beim Registrar ist der
Endkunde. Weder wir noch unser Kunde.

Gruss
-Benoît-

Daniel Rueegg

unread,
Dec 21, 2019, 2:45:02 PM12/21/19
to
Benoit Panizzon <pani...@woody.ch> wrote:

bin zwar sicher kein Spezialist. Aber grundsätzlich müsset der Kunde Eures Kunden zuerst einmal seinen Vertrag-Partner
entsprechend angehen, da nur diese beiden einen Vertrag haben. Mit Euch hat dieser "Sub"-Kunde ja keinerlei vertraglichen Bindung.
Neu Eurer Kunde könnte dann auf Euch zukommen. Würde ich jetzt mal vermuten.
Dazu kommt, das dieser den erlitten Schaden durch eine Fehler-Konfiguration des DNS beweisen müsste. Einfach mal so ich habe Schadem
xxxx.- CHF erlitten reicht da nicht. Und es muss ja auch klar sein was dieser Schaden genau ist.
So tönt es danach, das dieser Sub-Kunde behauptet einen Schaden erlitten zu haben, mehr aber nicht. Könnte Er ja auch einfach
so mal behaupten. Und gerade mit dem Anwalt, macht mich immer etwas stutzig.
Ich würde auch vermuten, das bei solchen beauftragten Aendeurngen der Kunde es auch überprüfen muss ob das tut was Er will.
gerade, wenn Er so expolizite definierte AUfträge erteilt. Eurer Techniker hatte sich ja vergewissert,
dass Eurer Kunde die Aenderung verifizierte und überprüfte.
Dann frage ich mich ehrlich auch wie ein Fehler, der solche Auswirkungen haben soll, erst nach
1 Monat erkannt wurde. Dauerte etwas lange.

Aber wie gesagt ich bin kein Anwalt für Internetrecht oder sonst wo im Rechtsumfeld erfahfren. Einfach
nur GMV.

Gruss Daniel
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